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1068/2022

Freie Eintritte für Auszubildende in die Museen der Stadt Köln

Mitteilung Ausschuss 04.04.2022

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Nächste Beratung: Ausschuss Kunst und Kultur, Sitzung am 05.04.2022, TOP 8.4

Mitteilung Ausschuss

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Mitteilung Ausschuss

2419 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
VII/4522 
 
Vorlagen-Nummer  04.04.2022 
 1068/2022 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Ausschuss Kunst und Kultur 05.04.2022 
 
Freie Eintritte für Auszubildende in die Museen der Stadt Köln 
In der Sitzung des Ausschusses Kunst und Kultur am 08.03.2022 wurde auf Basis der Mitteilung 
0703/2022 auch die Möglichkeit diskutiert, Auszubildenden freien Eintritt in die ständigen Sammlun-
gen zu gewähren. 
Zur Fortsetzung der Diskussion auf Basis einer einheitlichen Faktenlage ergänzt die Verwaltung ihre 
vorgetragenen Inhalte wie folgt: 
 
Die aktuelle Benutzungs- und Entgeltordnung für die Museen der Stadt Köln (Fassung vom 
01.01.2020) regelt unter anderem die Eintritte in die Dauerausstellung der Museen der Stadt Köln. 
Danach haben Schülerinnen und Schüler von Berufskollegs freien Eintritt. 
Dies regelt der Abschnitt „2.3 Freier Eintritt“, hier 
„2.3.2 Freien Eintritt haben außerdem: 
 Kinder, Betreuerinnen und Betreuer aller Kindergärten und Kindertagesstätten bei Besuchen 
in geschlossenen Gruppen 
 Schülerinnen und Schüler einschließlich Berufskollegs 
 Kölner Schulklassen im Klassenverband sowie deren Betreuerinnen und Betreuer 
 Personen mit Presseausweis 
 Begleiterinnen und Begleiter von Menschen mit Behinderungen, deren Schwerbehinder-
tenausweis den Buchstaben „B“ ausweist 
 Unter 18-jährige Besucherinnen und Besucher mit Wohnsitz in Köln 
 KölnPass-Inhaberinnen und –Inhaber 
 Besucherinnen und Besucher mit Wohnsitz in Köln am Tage ihres Geburtstages“. 
Auszubildende besuchen im Rahmen des dualen Systems in NRW Berufskollegs und erfüllen damit 
die Voraussetzungen für einen kostenfreien Eintritt in die Dauerausstellungen der städtischen Muse-
en. 
Die in Abschnitt „2.2 Ständige Sammlung, ermäßigtes Eintrittsentgelt“ enthaltene Regelung  
„2.2.1 Ermäßigtes Eintrittsentgelt 
Es gilt für folgenden Personenkreis:  
 Kinder unter 14 Jahren  
 Wehrdienst- und Ersatzdienstleistende  
 Studentinnen und Studenten, Auszubildende …“ 
 … 
bezieht sich auf Auszubildende, die nicht ein Berufskolleg besuchen, also beispielweise aus anderen 
Bundesländern oder dem Ausland stammen.

2 
 
 
Die im Rahmen der Erörterung des Themas Kulturticket für Studierende und Auszubildende in Rede 
stehende Gruppe bezieht sich auf Köln und das Umland, hat also mithin freien Eintritt in die ständigen 
Sammlungen. 
 
Gez. Charles

Beratungsverlauf (1)

05.04.2022 Ausschuss Kunst und Kultur
TOP 8.4 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1068/2022
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
04.04.2022
Erstellt
28.03.2022 18:49