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Freie Eintritte für Auszubildende in die Museen der Stadt Köln

Mitteilung Ausschuss 1068/2022 vom 04.04.2022

Stand: Am 05.04.2022 im Ausschuss Kunst und Kultur beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.

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    Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VII/4522 Vorlagen-Nummer 04.04.2022 1068/2022 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss Kunst und Kultur 05.04.2022 Freie Eintritte für Auszubildende in die Museen der Stadt Köln In der Sitzung des Ausschusses Kunst und Kultur am 08.03.2022 wurde auf Basis der Mitteilung 0703/2022 auch die Möglichkeit diskutiert, Auszubildenden freien Eintritt in die ständigen Sammlun- gen zu gewähren. Zur Fortsetzung der Diskussion auf Basis einer einheitlichen Faktenlage ergänzt die Verwaltung ihre vorgetragenen Inhalte wie folgt: Die aktuelle Benutzungs- und Entgeltordnung für die Museen der Stadt Köln (Fassung vom 01.01.2020) regelt unter anderem die Eintritte in die Dauerausstellung der Museen der Stadt Köln. Danach haben Schülerinnen und Schüler von Berufskollegs freien Eintritt. Dies regelt der Abschnitt „2.3 Freier Eintritt“, hier „2.3.2 Freien Eintritt haben außerdem:  Kinder, Betreuerinnen und Betreuer aller Kindergärten und Kindertagesstätten bei Besuchen in geschlossenen Gruppen  Schülerinnen und Schüler einschließlich Berufskollegs  Kölner Schulklassen im Klassenverband sowie deren Betreuerinnen und Betreuer  Personen mit Presseausweis  Begleiterinnen und Begleiter von Menschen mit Behinderungen, deren Schwerbehinder- tenausweis den Buchstaben „B“ ausweist  Unter 18-jährige Besucherinnen und Besucher mit Wohnsitz in Köln  KölnPass-Inhaberinnen und –Inhaber  Besucherinnen und Besucher mit Wohnsitz in Köln am Tage ihres Geburtstages“. Auszubildende besuchen im Rahmen des dualen Systems in NRW Berufskollegs und erfüllen damit die Voraussetzungen für einen kostenfreien Eintritt in die Dauerausstellungen der städtischen Muse- en. Die in Abschnitt „2.2 Ständige Sammlung, ermäßigtes Eintrittsentgelt“ enthaltene Regelung „2.2.1 Ermäßigtes Eintrittsentgelt Es gilt für folgenden Personenkreis:  Kinder unter 14 Jahren  Wehrdienst- und Ersatzdienstleistende  Studentinnen und Studenten, Auszubildende …“  … bezieht sich auf Auszubildende, die nicht ein Berufskolleg besuchen, also beispielweise aus anderen Bundesländern oder dem Ausland stammen. 2 Die im Rahmen der Erörterung des Themas Kulturticket für Studierende und Auszubildende in Rede stehende Gruppe bezieht sich auf Köln und das Umland, hat also mithin freien Eintritt in die ständigen Sammlungen. Gez. Charles

Beratungsverlauf

  1. 05.04.2022

    Ausschuss Kunst und Kultur

    TOP 8.4, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen

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