3235/2018
Spielplatzbedarfsplanung der Stadt Köln 2018 - Maßnahmenplanung für den Stadtbezirk Nippes zu Spiel-, Bewegungs- und Aktionsflächen für Kinder und Jugendliche im öffentlichen Raum
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5 FINAL Nippes Spielplatzbedarfsplanung 2018
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Die Oberbürgermeisterin – Stadt Köln Spiel-, Bewegungs- und Aktionsflächen für Kinder und Jugendliche im öffentlichen Raum Spielplatzbedarfsplanung der Stadt Köln 2018 Maßnahmenplanung Stadtbezirk Nippes Dezernat für Bildung, Jugend und Sport Köln, im September 2018 Integrierte Jugendhilfe- und Schulentwicklungsplanung Amt für Kinder, Jugend und Familie, Kinderinteressen und Jugendförderung Spielplatzbedarfsplanung 2018 – Maßnahmenplanung Stadtbezirk Nippes 2 Spielplatzbedarfsplanung 2018 – Maßnahmenplanung Stadtbezirk Nippes 3 Inhalt (1) Hintergrund und Zielsetzung der Spielplatzbedarfsplanung ............................... 4 1.1 Hintergrund und Ziele ............................................................................................. 4 1.2 Verbindungslinien zu weiteren städtischen Planungen, Konzepten und Programmen ........................................................................................................... 6 1.3 Inhaltlicher Aufbau der bezirklichen Maßnahmenplanung ...................................... 7 (2) Maßnahmenplanung ........................................................................................... 8 2.1. Durchgeführte Maßnahmen 2011 bis 06/2018 ....................................................... 8 2.2. Analysemodell: Spielwert und Versorgungsquote ................................................ 10 2.3. Entwicklung Spielwert und Versorgungsquote / Koordinatensystem .................... 11 2.4. Konkretes Maßnahmenprogramm 2018 bis 2023 ................................................ 13 2.4.1. Perspektivische Maßnahmen ........................................................................... 14 2.4.2. Prioritäre Maßnahmen zur kurz- bis mittelfristigen Umsetzung ........................ 15 2.5. Weitere Vereinbarungen ....................................................................................... 15 Spielplatzbedarfsplanung 2018 – Maßnahmenplanung Stadtbezirk Nippes 4 (1) Hintergrund und Zielsetzung der Spielplatzbedarfsplanung 1.1 Hintergrund und Ziele Die Kinder - und Jugendv erwaltung legt mit dem vorliegenden Planungsbericht „Spiel -, B e- wegungs- und Aktionsflächen für Kinder und Jugendliche im öffentlichen Raum“ eine For t- schreibung der Spielplatzbedarfsplanung 2011 (vergleiche Session 0066/201 2) vor und setzt damit Maßnahme M3 im „Kinder - und Jugendförderplan der Stadt Köln 2016 bis 2020“ um, den der Rat am 28.09.2017 beschlossen hat (siehe Session 0169/2017). Die Fortschreibung der Spielplatzbedarfsplanung verfolgt vor allem folgende Zielsetzungen: Rahmenplanung – übergreifende Planungsprinzipien, Richtwerte und Qualitäts- standards: Die Rahmenplanung stellt in aktualisierter Form und auf übergreifender Ebene Planungsprinzipien, Richtwerte und Qualitätsstandards für die Gestaltung von Spiel-, Be wegungs- und Aktionsflächen für Kinder und Jugendliche im öffentli chen Raum in Köln vor. Die pädagogischen Leitlinien und Qualitätsstandards heben ab auf Interessenvertretung, Inklusion, Partizipation und Multifunktionalität. Daneben ist er s- tens der quantitative Bedarfswert von 2 qm Nettospielfläche je Einwohner*in wichtig, der eine verbindlichen Planungsgröße der Verwaltung zur Zielorientierung darstellt, und zweitens das Konzept des qualitativen Spielwertes, das es erlaubt, die Qualität von Spiel -, Bewegu ngs- und Aktionsflächen zu beurteilen. Mit dieser aktualisierten analytischen Grundlage ist es möglich, die quantitative und qualitative Versorgung s- lage mit Spielflächen auf den Ebenen der Gesamtstadt, der Stadtbezirke und der Stadtteile differenziert zu b eschreiben. Wohnortnahe p rivate Spielflächen für Klei n- kinder in Wohnanlagen sind nicht Gegenstand dieser Planung. Gleichwohl ergeben sich mit Novellierung der BauO NRW ab 01.01.2019 neue Verbindungslinien zu den privaten Spielplätzen, die noch genauer zu bewerten sein werden (siehe Kapitel 3.1). Festlegung des quantitativen Richtwertes von 2qm Nettospielfläche je Einwo h- ner*in als verbindliche Zielorientierung der Verwaltung : Die Zahl der Kinder und Jugendlichen in Köln steigt rasant. Gleichzeitig bestehen in den Stadtteilen teilweise jetzt schon erhebliche Nachholbedarfe hinsichtlich der bedarfsgerechten Bereitste l- lung von Spiel -, Bewegungs- und Aktionsflächen im öffentlichen Raum. Unter and e- rem im Rahmen von Bebauungsplanverfahren wirkt die Kinder- und Jugendverwal- tung darauf hin, dass der zusätzlich entstehende Bedarf an Flächen für Mädchen und Jungen in neuen Wohnbaugebieten nach dem quantitativen Richtwert von 2 qm Net- tospielfläche je Einwohner*in gedeckt werden kann und entsprechende Spiel -, Bewe- gungs- und Aktionsgelegenheiten tatsächlich und trotz erheblicher Flächenkonku r- renzen zur Verfügung gestellt werden. Dies sollte zukünftig auch im Rahmen von Verfahren nach § 34 BauGB auf der Grundlage einer kommunalen Selbstverpflic h- tung der Stadt Köln ermöglicht werden. Der kommunale Flächenrichtwert von 2 qm je Einwohner*in wurde erstmals mit der Spielplatzbedarfsplanung 2011 vorgestellt. Ein Ziel der vorliegenden Fortschreibung der Spielplatzbedarfsplanung besteht darin, dieses Vorgehen, insbesondere mit Blic k auf neue Wohnbaugebiete, durch Ratsb e- schluss zu bestätigen. Spielplatzbedarfsplanung 2018 – Maßnahmenplanung Stadtbezirk Nippes 5 Konkrete Maßnahmenplanungen in stadtbezirklicher Differenzierung bei a b- schließender Entscheidung der Bezirksvertretungen : Die Rahmen planung stellt die Folie dar, auf der in stadtbezirklicher Di fferenzierung konkrete Maßnahmenpl a- nungen mit Priorisierungen in einer kurz - bis mittelfristigen Perspektive entwickelt werden können. Die Verwaltung hat hierzu in der ersten Jahreshälfte 2018 Planung s- gespräche in allen Stadtbezirken mit Vertreter*innen de r Bezirksvertretungen durc h- geführt, in der sie Maßnahmenvorschläge für den jeweiligen Stadtbezirk vorgestellt und erörtert hat. Die Rückmeldungen, Wünsche und Priorisierungen der Bezirksve r- tretungen aus diesen Gesprächen sind im Nachgang in stadtbezirklich e Maßna h- menplanungen in einem erweiterten Entwurf aufgenommen worden. Die konkreten stadtbezirklichen Maßnahmenplanungen werden formell zur abschließenden Erört e- rung und Beschlussfassung in die Bezirksvertretungen eingebracht; dies erfolgt im Parallelverfahren zu der Erörterung und Beschlussfassung der Rahmenplanung in Jugendhilfeausschuss und Rat. Mit dieser differenzierten Vorgehensweise können zum einen gesamtstädtische pädagogische Leitlinien und Qualitätsstandards für die Spielplatzbedarfsplanung festg elegt werden. Zum anderen werden gleichzeitig die Bezirksvertretungen unterstützt und dabei gestärkt, über konkrete Spielplatzangel e- genheiten vor Ort abschließend zu entscheiden. Bedeutung von Beteiligungsformaten bei der Planung von Spiel -, Bewegungs- und Aktionsflächen für Kinder und Jugendliche: Gemäß §§ 1 und 11 SGB VIII hat Jugendhilfeplanung die Aufgabe, Kindern und J u- gendlichen die zur Förderung ihrer Entwicklung erforderlichen Angebote zur Verf ü- gung zu stellen. Das Baugesetz buch fordert eine „geordnete städtebauliche Entwic k- lung“, die sich am „Wohl der Allgemeinheit“ zu orientieren hat. Dabei sind eine Vie l- zahl von Belangen zu berücksichtigen, welche in einem Abwägungsprozess gegene i- nander und untereinander gerecht abgewogen werden (§1 Abs.7 BauGB). Hinsichtlich der Öffentlichkeitsbeteiligung wird im Baugesetzbuch seit der letzten Novellierung klargestellt, dass auch Kinder und Jugendliche Teil der Öffentlichkeit sind. (§ 1 Absatz 5 BauGB und § 3 Absatz 1 BauGB). Als Expertinnen und Experten ihr er eigenen L e- benswelt, Interessen und Bedürfnisse, werden Kinder und Jugendliche als diejenigen Bürgeri n- nen und Bürger, die zukünftig und langfristig in und mit den neu geschaffenen Strukturen leben, in Köln seit ca. 30 Jahren grundsätzlich an allen Spielraumplanungen beteiligt. Die Spielplatzb e- darfsplanung 2018 will darauf hinwirken, dass es im Rahmen immer größer werdender Wohnba u- projekte notwendig ist Kinder und J ugendliche schon mit Beginn der städtebaulichen Entwic k- Spielplatzbedarfsplanung 2018 – Maßnahmenplanung Stadtbezirk Nippes 6 lung in Stadtplanung und Stadtentwick lung ei nzubeziehen. Beispielhaft ist hier das 2009 ins Leben gerufene Projekt „Stadt mit Zukunft“ zu benennen, bei dem in sehr konkreten Projekten eine Kinder - und Jugendbeteiligung im Städtebau stattgefunden hat und welches eine dauerhafte Handlungsstrategie darstellt. Im Rahmen des Akt ionsplans Kinderfreundliche Kommune akzentuiert die Stadt Köln die Beteiligung von Kinder n und Jugendlichen bei der städtebaulichen Entwicklung in Stadtplanung und Stadtentwicklung. Stellenwert von Spiel-, Bewegungs- und Aktionsflächen im öffentlichen Raum – konzeptioneller Rahmen: Der vorliegende Planungsbericht verdeutlicht und erläutert den hohen Stellenwert von „Spiel -, Bewegungs - und Aktionsflächen für Kinder und Jugendliche im öffentlichen Raum“ für die Stadtgesellscha ft und bietet einen konze p- tionellen Rahmen: Der vereinfachende Begriff des öffentlichen „Spi elplatzes“ ist zu eng gefasst. Dahinter verbergen sich in Köln rund 700 Gelegenheiten für Spiel, B e- wegung und Aktion, die gleichsam öffentliche Freiräume der Kommun ikation und Be- gegnung für alle Bürger*innen in einer stark verdichteten Stadt sind. Hierbei handelt es sich um „klassische“ Spielplätze, aber auch um Bolz - und Basketballplätze, Sk a- teranlagen sowie Familienparks und vieles mehr. Diese Räume werden bevorzug t von Kindern und Jugendlichen genutzt, stehen aber grundsätzlich auch Erwachsenen offen (beispielhaft als Erziehungsberechtigte, Kindertagespflegepersonen, Spielplat z- paten, Bewohner*innen im Quartier, Nachbarn etc.). „Spielplätze“ entscheiden ganz grundsätzlich mit über die Aufenthaltsqualität im öffentlichen Raum. Zudem geht es auch darum, abgeleitet aus den aktualisierten Bedarfsanalysen, weitere Bewegung s- flächen, z.B. für Trendsportarten in den Blick zu nehmen, wobei hier eine starke Ve r- bindungslinie zu r laufenden Sportentwicklungsplanung der Stadt Köln besteht. Schließlich rücken verstärkt und ausdrücklich Angebotsflächen für Jugendliche im ö f- fentlichen Raum, z.B. Treffpunkte oder Aktionsflächen, in den Fokus; an dieser Stelle sei auf den Beschluss des Jugendhilfeausschusses „Jugendtreffs im Stadtgebiet“ aus dem Frühjahr 2018 verwiesen, der genau hierauf abstellt. 1.2 Verbindungslinien zu weiteren städtischen Planungen, Konzepten und Pr o- grammen Die vorliegende Aktualisierung der Spielplatzbedarfsplanung we ist eine Reihe von Verbi n- dungslinien zu weiteren städtischen Planungen und Konzepten auf , von denen an dieser Stelle drei besonders prägnante Verbindungen zum verbesserten Verständnis und zur g e- danklichen Einordnung kurz benannt werden sollen: Sportentwicklungsplanung der Stadt Köln: Die Verwaltung entwickelt gegenwärtig eine Sportentwicklungsplanung, die enge Bezüge zur Freiraum -, Stadt - sowie J u- gendhilfe- und Schulentwicklungsplanung aufweist, dabei auf das gesamte Stadtg e- biet Kölns und alle Bevölkerungs gruppen fokussiert und u.a. auf die Öffnung des g e- samten städtischen Raums für Sport und Bewegung abzielt. Gerade in diesem letz t- genannten Bereich des vereinsungebunden Sports im öffentlichen Raum und mit Blick auf Kinder und Jugendliche bestehen starke Ve rbindungslinien zur Spielplat z- Spielplatzbedarfsplanung 2018 – Maßnahmenplanung Stadtbezirk Nippes 7 bedarfsplanung, entsprechend eng ist die Kooperation, um das gemeinsame Th e- menfeld multiperspektivisch auszuleuchten und Doppelarbeiten zu vermeiden. Beide Planungen verweisen an geeigneten Stellen auf die jeweils komplementär e Planung. Insbesondere das Modellprojekt zur „Planung von Bewegungsräumen im Veedel“, in dem in den Sozialräumen überdachte, klimaoffene Sportflächen für die Jugendlichen im Veedel und den dort ansässigen Vereinen und Schulen Sport - und Bewegung s- möglichkeiten zur Verfügung gestellt werden sollen, gibt der Spielplatzbedarfsplanung einen Schub. Kölner Perspektiven 2030: Die Verwaltung erarbeitet derzeit ein Integriertes strat e- gisches Stadtentwicklungskonzept (vergleiche Session 2794/2017). Die „Kölner Pe r- spektiven 2030“ bilden für die Stadt Köln den zentralen Kompass für eine zukunftsge - richtete, strategische und nachhaltige Stadtentwicklung. Für die gesamtstädtische Ebene werden integrierte Ziele, Leitlinien und Handlungsschwerpunkte unter Beac h- tung von Wir kungszusammenhängen und regionalen Verflechtungen erarbeitet. Bi s- lang weitgehend sektoral angelegte Zielsetzungen, Konzepte und Leitlinien der D e- zernate und Fachdienststellen werden aufeinander abgestimmt und um gesamtstä d- tische Strategien ergänzt; Leitpro jekte und Maßnahmen zur Umsetzung der Ziele mit einer Priorisierung harmonisiert. Teil der Gesamtstrategie „Kölner Perspektiven 2030“ ist ein räumliches Leitbild, dessen Aufgabe die Identifizierung von Entwicklung s- schwerpunkten (sogenannte Zukunftsräume) u nd von konkreten Leitprojekten in A b- stimmung mit der regionalen Entwicklung ist. Die „Kölner Perspektiven 2030“ stellen einen Handlungsrahmen für alle an der Stadtentwicklung intern und extern beteiligten Akteure dar. Die Kinder- und Jugendverwaltung beabsichtigt, die Ergebnisse der vo r- liegenden „Aktualisierung der Spielplatzbedarfsplanung“ in geeigneter Form mit la u- fenden Erarbeitungsschritten der „Kölner Perspektiven 2030“ zu verschränken. Stadtentwicklung, Stadtplanung und Landschaftsplanung : Spielplatzbedarfspla- nung, Stadtentwicklung und Stadtplanung haben eine Menge miteinander zu tun. Aufenthaltsräume für Kinder und Jugendliche stellen nicht nur „Oasen in einer Stad t- wüste“ dar. Spiel -, Bewegungs- und Aktionsflächen für Kinder und Jugendliche tan- gieren die Aufenthaltsqualität im öffentlichen Raum. Dies erfordert einen ganzheitl i- chen Blick auf eine qualitätsvolle, identitätsstiftende, stadtteilentwickelnde und sozial integrative Raumplanung und das Zusammenspiel unterschiedlicher Fachämter. K o- operationen mit Stadtentwicklung, Stadtplanung und Landschaftsplanung spielen bei der Planung, Umsetzung und Pflege von Spiel - Bewegungs- und Aktionsflächen eine entscheidende Rolle. Sie erfordern auch weiterhin einen intensiven Austausch , z.B. bei der Entwicklung von neuen Wohnbaugebieten. 1.3 Inhaltlicher Aufbau der bezirklichen Maßnahmenplanung Nachdem in Kapitel 1 kurz Hintergrund und Zielsetzung der vorliegenden „Aktualisierung der Spielplatzbedarfsplanung“ erläutert wurden, sollen in Kapitel 2 die bezirkliche Maß nahmen- planung und weitere Vereinbarungen zur verbesserten Abstimmung bei Spielplatzplanungen dargestellt werden. Spielplatzbedarfsplanung 2018 – Maßnahmenplanung Stadtbezirk Nippes 8 (2) Maßnahmenplanung Im Folgenden wird zunächst ein Überblick über die realisierten Maßnahmen aus den letzten 7 Jahren gegeben. Flankierend find en sich über den Text verteilt einige Fotos der entsta n- denen Spiel-, Bewegungs- und Aktionsflächen. Danach erfolgt eine kurze Übersicht zu dem Analysemodell, das die Verwaltung bei der Bewertung der quantitativen Versorgungslage mit Spielflächen und der qu alitativen Bewertung des Spielwertes der einzelnen Spielplätze z u- grunde legt . Eine ausführliche Darstellung des Analysemodells und der bauplanerischen Standards finden sich in dem allgemeinen Teil zur Spielplatzbedarfsplanung, welcher dem Rat der Stadt Köl n zur B eschlussfassung vorgelegt wird. Anschließend folgt die Darstellung der zukünftigen Maßnahmen im Bezirk und der ergänzenden Vereinbarungen mit den B e- zirksvertretungen. 2.1. Durchgeführte Maßnahmen 2011 bis 06/2018 Im o. g. Zeit raum wurden insgesamt 47 Maßnahmen zur Erhaltung bzw. Verbess e- rung des Spielwertes auf vorhandenen Spiel - und Bolzplätzen sowie Aktionsflächen durchgeführt. Darüber hinaus wurde 1 Bolz - und Streetballplatz und die einzige Mehrgenerationenfläche (Longerich) in Köln als Pilotprojekt neu angelegt Spiel-, Bewegungs- und Aktionsflächen Art der Maßnahme Fertigstel- lung Nippes Hartwichstraße Ersatzbeschaffung 2015 Wartburgplatz Ersatzbeschaffung 2014 Franziskastraße Ersatzbeschaffung 2017 Auerstraße Ersatzbeschaffung 2017 Leipziger Platz Ersatzbeschaffung 2016 Leipziger Platz Ersatzbeschaffung 2017 Neusser Str./Innere Kanal- straße Ersatzbeschaffung 2015 Niehler Str./Innere Kanalstra- ße Ersatzbeschaffung 2017 Gustav-Nachtigall-Straße Ersatzbeschaffung 2015 Nippeser Tälchen Ersatzbeschaffung 2015 Nippeser Tälchen Ersatzbeschaffung 2016 BP Nippeser Tälchen Ersatzbeschaffung 2017 Nippeser Tälchen Ersatzbeschaffung 2018 Spielplatzbedarfsplanung 2018 – Maßnahmenplanung Stadtbezirk Nippes 9 Skateanlage Neusser Str./ Lohserampe Umgestaltung 2012 Neusser Str./Lohserampe Verkehrssicherheits- maßnahme 2016 Nordpark Ersatzbeschaffung 2016 Lokomotivstraße Ersatzbeschaffung 2015 Leipziger Platz Ersatzbeschaffung 2018 Neusser Straße/Innere Ka- nalstraße Ersatzbeschaffung 2018 Mauenheim Brunhildplatz Ersatzbeschaffung 2016 Kriemhildplatz Ersatzbeschaffung 2017 Riehl Brehmstraße Ersatzbeschaffung 2016 Pionierstraße Umgestaltung 2015 An der Schanz Ersatzbeschaffung 2012 Niehl Duisburger Straße Ersatzbeschaffung 2016 Friedrich-Karl-Straße Ersatzbeschaffung 2017 Spechtstraße Neugestaltung 2017 Niehler Damm Ersatzbeschaffung 2018 Königsberger Straße Ersatzbeschaffung 2013 Weidenpesch Rennbahnstr./Weidenpescher Park Ersatzbeschaffung 2016 Leuthenstraße Ersatzbeschaffung 2012 Kösliner Str./An den Kreuz- morgen Ersatzbeschaffung 2015 Kösliner Str./An den Kreuz- morgen Ersatzbeschaffung 2016 Longerich Scheinerstraße Ersatzbeschaffung 2016 Scheinerstraße Ersatzbeschaffung 2017 Scheinerstraße Ersatzbeschaffung 2018 Mehrgenerationenplatz Gra- segger Str. Neuanlage 2012 Mehrgenerationenplatz Gra- segger Str. Ersatzbeschaffung 2016 Hansenstraße Ersatzbeschaffung 2017 Gloedenstraße Ersatzbeschaffung 2012 Am Balsamhof Neugestaltung 2014 Spielplatzbedarfsplanung 2018 – Maßnahmenplanung Stadtbezirk Nippes 10 Heckweg Neuanlage 2015 Eugen-Sänger-Straße Ersatzbeschaffung 2015 Bilderstöckchen Altleiningenweg Ersatzbeschaffung 2013 Blücherpark Ersatzbeschaffung 2016 Blücherpark Umgestaltung 2017 BP Geldernstraße Ersatzbeschaffung 2017 47 Maßnahmen 39 Ersatzbeschaffung 4 Umgestaltungen/ Verkehrssicherheitsmaßnahme 2 Neugestaltungen/Ergänzungen 2 Neuanlagen 2.2. Analysemodell: Spielwert und Versorgungsquote Die Maßnahmenplanung unterliegt einer Bedarfsprüfung inklusive einer Analyse der für die relevanten Stadtteilmerkmale (Bewohner- und Bildungsinfrastruktur, Spielangebote bzw. Spielwert auf den umliegenden Spiel plätzen etc.) sowie eine r Machbarkeitsprüfung (ausrei- chende planbare Flächen bzw. Fallschutz vorhanden, finanz ielle und personelle Ressou r- cen). Die aktuelle Bedarfslage hinsichtlich Spielwert und Versorgungsquote lässt sich anhan d des Koordinatensystems auf Seite 13 ablesen. Stadtteile unterhalb der Mittelwertachse lassen einen ersten Bedarf bezüglich des Spielwer tes oder der Versorgungsquote erkennen. Dabei ist zu beachten, dass sich aufgrund nachfolgend benannter Faktoren die Be darfslagen nicht immer in unmittelbarer Ableitung zum Analysemodell und seinen Ergebnissen abarbeiten und priorisieren lassen. Diese sind insbesondere: Beschlüsse der Bezirksvertretungen zu Maßnahmenplanungen Maßnahmen, welche auf Grund von Gefährdung durchgeführt werden Angemeldete und beschlossene Flächen im Rahmen von B-Planverfahren Externe Finanzierung (Spenden, BV-Mittel, Fördermittel z.B. Land, EU) Stadtteilübergreifende Angebotsflächen (z.B. Trendsportanlagen) Ersatzbeschaffungen Die nachfolgende Tabelle gibt einen Überblick über die Kriterien, welche in die Berechnung des Spielwertes und der Versorgungsquote eingeflossen sind. Analysegrundlage Spielwert und Versorgungsquote Spielplatzbedarfsplanung 2018 – Maßnahmenplanung Stadtbezirk Nippes 11 Spielwert Innerhalb dieser Hauptkategorien wurden mehrere Teilaspekte m it Punkten von 0 bis 6 bewertet. Zur Ermittlung des Gesamtwerts des Hauptkriteriums wurde aus den ei n- zelnen Teilaspekten ein Durc h- schnittswert gebildet. Standort Zustand der Spielgeräte und Gesamteindruck des Platzes Multifunktionalität der Spiel -, Be wegungs- und Aktionsflächen Erlebniswert für Kinder und Jugendliche Aufenthaltswert für die verschiedenen Alter s- gruppen Versorgungsquote Richtwert von 2 qm Spielflächenbedarf je Ei n- wohner 2.3. Entwicklung Spielwert und Versorgungsquote / Koordinatensystem Im Zeitraum von 2011 bis heute k onnte die Qualität der Spiel-, Bewegungs- und Aktionsflä- chen im Stadtbezirk Nippes gesteigert werden und liegt nun im städtischen Durchschnitt (Skala 0 – 6). Bei der Versorgungsquote liegt Nippes unter dem städtischen Durchschnitt. 4 der 7 Stadtteile liegen in der Versorgungsquote unterhalb des städtischen Mittels. Diese ist im Zeitraum 2011 bis 2018 gesunken. Einer der Gründe für den Verlust von Flächen ist die Neuberechnung und Bereinigung der tatsächlich nutzbaren Sp ielflächen. Um ein realistisches Bild von der tatsächlich nutzbaren Gesamtfläche zu erhalten wurde eine Neubewertung notwendig. Dadurch hat sich die G e- samtsumme an Spiel-, Bewegungs - und Aktionsflächen verringert. Ein we iterer Aspekt für die Versorgungslücken liegt in dem Mangel an Flächen zum Ausbau von Spiel -, Bewegungs- und Aktionsflächen in den immer stärker verdichteten Stadtteilen. Spielplatzbedarfsplanung 2018 – Maßnahmenplanung Stadtbezirk Nippes 12 Legende: Auf der Hochachse sind die Stadtteile nach dem durchschnittlichen qualitativen Spielwert der Spielplä t- ze sortiert, auf der Horizontalachse nach dem quantitativen Versorgungsgrad mit Spielflächen (Ziel: 2 qm je Ei n- wohner*in). In den Stadtteilpunkten ist die A nzahl der Spielplätze angegeben. Rot umrandete Punkte = Stadtteile mit Spielplätzen und Bolz- und Basketballflächen, weiß umrandete Punkte = Spielplätze. Skatemöglichkeiten sind mit gesondertem Icon gekennzeichnet. Spielplatzbedarfsplanung 2018 – Maßnahmenplanung Stadtbezirk Nippes 13 2.4. Konkretes Maßnahmenprogramm 2018 bis 2023 Die Kinder - und Ju gendverwaltung sieht Verbesserungen der quantitativen Verso r- gung von Spielflächen im Kontext von Wohnungsbaumaßnahmen vor. Die polit ischen Gremien haben eine Reihe von Wohnungsbauflächen im Stadtbezirk Nippes im Rahmen des Stadtentwicklungskonzeptes Wohnen (1028/2015) und der Wohnung s- bauoffensive (2698/2016) befürwortet. Dabei waren infrastrukturelle Bedarfe aus den Bereichen Bildung und Jugend vorab berücksichtigt worden. o Die politischen Gremien haben im Stadtbezirk Nippes im Rahmen des Stad t- entwicklungskonzeptes Wohnen und der Wohnungsbauoffensive Wohnung s- bauflächen befürwortet. Im Flächenpass 5.01 ist eine potentielle Fläche für Wohnungsbau an der Neusser Straße in Köln -Weidenpesch festgehalten. Dort besteht ein Mischgebiet gemäß FNP, ein Bebauungsplan ist erforderlich. o Im Flächenpass 5.02 ist ebenfalls eine potentielle Fläche für Wohnungs bau „Am Bilderstöckchen“ in Köln -Bilderstöckchen für Bebauung möglich. Hier ist zu bedenken, dass di e Neugestaltung des Bolzplatzessich in Planung befi n- dett und die Absta ndsflächen und sonstige Regelungen beachtet werden sol l- ten. o Beim Städtebauliches Planungskonzept ‚Südliche Schmiedegasse‘ in Köln - Weidenpesch ist es beabsichtigt, neben einer schulischen Nutzung auf dem Grundstück Flächen für eine Jugendeinrichtung sowie eine öffentliche Spie l- fläche (insgesamt 4.000qm) auszuweisen. Dieser Standort ist für eine J u- gendeinrichtung gemeinsam mit einer Spielplatzfläche ist ideal. Bei der quantitativen Versorgung legt die Verwaltung insbesondere ihren Fokus auf die Stadtteile Weidenpesch, Riehl, Niehl und Nippes. Neue Spielflächen werden durch Neuanlagen in Nippes und Riehl gewonnen. Die Flächen aus dem Planung s- konzept „Südliche Schmiedegasse“ und der Fläche „Simonskaul“ (Wohnungsbauo f- fensive) werden dringend benötigt , um die Ve rsorgungsquote von nur 20% in We i- denpesch zu halten und ggf. weiter ausbauen zu können. Dort wo keine Flächen zur Verfügung stehen wird weiter hin durch Ersatzbeschaffung, Umgestaltung und Neugestaltung der Spielwert erhöht. Für den weiteren Abbau des Flächenfehlbedarfs ist die Verwaltung bestrebt weiterhin nutzbare Flächen für Kinder und Jugendliche zu finden. Ein Lösungsansatz besteht insbesondere im Auffinden von multifunktional nutzbaren Flächen. Der Ausbau folgender jugendgerechter Spiel -, Bewegungs- und Aktionsflächen wird weiter fortgeführt: o Riehl mit der Skateanlage Mülheimer Brücke o Nippes mit einem weiteren Beteiligungsformat zur Ausgestaltung des „Nipp e- ser Tälchen“ Spielplatzbedarfsplanung 2018 – Maßnahmenplanung Stadtbezirk Nippes 14 Mit der Bezirksvertretung Nippes wurde vereinbart, dass die Kinder - und Jugendver- waltung nachrichtlich über Beteiligungsverfahren von Kindern - und Jugendlichen bei Spielplatzplanungen informiert. Im Rahmen der Fraktionsvorsitzendenbesprechung der Bezirksvertretung Nippes vom 14.03.2018 hat die Kinder - und Jugendverwaltung folgende Ma ßnahmenplanungen vorg e- stellt und gemeinsam abgestimmt. 2.4.1. Perspektivische Maßnahmen Hierbei handelt es sich um Maßnahmen die durch die Bezirksvertretung priorisiert werden können. Spiel-, Bewegungs- und Aktionsflächen Art der Maßnahme Nippes Hartwichstraße Ersatzbeschaffung Vogelnest- schaukel etc. Merheimer Straße/Innerer Grünzug/Alhambra Bürgerhaushalt / Ersatzbeschaffung Leipziger Platz Ersatzbeschaffung Leipziger Platz Spende Federtier Lohse-Rampe Erweiterung Johannes-Gisberts-Park Ersatzbeschaffung Mauenheim Irnfriedweg Ersatzbeschaffung Etzelstraße Umgestaltung Riehl Brehmstraße Umgestaltung Riehler Aue Ersatzbeschaffung Niehl Scheibenstraße (Bolzwiese) Ersatzbeschaffung Weidenpesch Rennbahnstraße Ersatzbeschaffung Longerich Eugen-Sänger- Straße Umgestaltung Bilderstöckchen Vogesenstraße Ersatzbeschaffung Geldernstraße Ersatzbeschaffung Spielplatzbedarfsplanung 2018 – Maßnahmenplanung Stadtbezirk Nippes 15 2.4.2. Prioritäre Maßnahmen zur kurz- bis mittelfristigen Umsetzung Es handelt sich um Maßnahmen, die nach Einschätzung der Verwaltung unverzichtbar sind. Die Bezirksvertretung wird um Bestätigung und bei Bedarf Ergänzung sowie interne Priorisie- rung gebeten. Eine Erläuterung der garantierten Maßnahmen findet sich unter Punkt 2.2. Spiel-, Bewegungs- und Akti- onsflächen Art der Maßnahme Bilderstöckchen Am Bilderstöckchen Umgestaltung/ Überdachung des Bolzplatzes Nippes Clouth Gelände Neuanlage/2 Investorenplätze Riehl Unter der Mülheimer Brücke Neuanlage/Skateanlage Ersatzbeschaffung Ein Spiel- oder Sportgerät wird durch ein gleich- wertiges Gerät ersetzt (eine 1:1 Beschaffung). Umgestaltung Teilrevision: Eine Verbesserung des Spielangebotes und Erhö- hung des Spielwertes. Neugestaltung Komplettrevision:Hierbei wird nicht nur ein vielfältiges Spielange- bot geschaffen, sondern die Spielflächen neu strukturiert. Neuanlage Ein Ausbau und die Gestaltung einer unbebauten neuen Fläche zu einem öffentlichen Spiel-, Bewegungs- und Aktionsfläche. Longerich: Neuanlage Bolzplatz Heckweg 2.5. Weitere Vereinbarungen Die Kinder - und Jugendverwaltung infor miert die Bezirksvertretung per E -Mail an die G e- schäftsführung der Bezirksvertretung im Bürgeramt in folgenden Angelegenheiten: Bei Änderungen von B -Plänen insofern Spiel-, Bewegungs - und Aktionsflächen be- troffen sind. Spielplatzbedarfsplanung 2018 – Maßnahmenplanung Stadtbezirk Nippes 16 Bei Nichtber ücksichtigung von eingeplanten Spiel-, Bewegungs - und Aktionsflächen im Rahmen von Bebauungsplanverfahren. Bei Nichtberücksichtigung von Spiel -, Bewegungs- und Aktionsflächen bei Bauma ß- nahmen nach § 34 BauGB ab 3.000 qm. Aufgabe/Wegfall von Spiel-, Bewegungs- und Aktionsflächen. Bei Ersatzbeschaffungen für bestehende Spielplätze . Bei unvorhersehbaren Maßnahmen im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht. Die Kinder- und Jugendverwaltung wird das Thema der multifunktionalen Nutzung von Fl ä- chen vor dem Hintergr und stark steigender Bevölkerungszahlen bei knappen Flächen und Flächenkonkurrenzen bzw. Zielkonflikten visionär weiter entw ickeln. Dazu werden die Ideen und Anregungen der Bezirksvertretung einfließen. Mindestens einmal im Jahr findet ein Fachgespräch zu m Sachstand, der aktuellen Bedarf s- lage und der Umsetzung von Maßnahmen statt. Einmal jährlich erscheint ein Sachstandsb e- richt zu den umgesetzten Maßnahmen des vergangenen Jahres. Links: Riehl : Ersatzbeschaffung Niehler Damm, Rechts: Niehl: Neugestaltung Spechtstraße
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle IV/51/512 Vorlagen-Nummer 3235/2018 Freigabedatum Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Spielplatzbedarfsplanung der Stadt Köln 2018 - Maßnahmenplanung für den Stadtbezirk Nippes zu Spiel-, Bewegungs- und Aktionsflächen für Kinder und Jugendliche im öffentlichen Raum Beschlussorgan Bezirksvertretung 5 (Nippes) Gremium Datum Beschluss: Die Bezirksvertretung Nippes (1) beschließt die „Spielplatzbedarfsplanung der Stadt Köln 2018 - Maßnahmenplanung zu Spiel-, Bewegungs- und Aktionsflächen für Kinder und Jugendliche im öffentlichen Raum für den Stadtbezirk Nippes.“ (2) Die Bezirksvertretung Nippes beauftragt die Verwaltung mit der Umsetzung der abgestimmten Maßnahmen in den Folgejahren. (3) Mindestens einmal jährlich erörtert die Bezirksvertretung mit der Kinder- und Jugendverwal- tung den Umsetzungsstand und nimmt Nachjustierungen vor. Jugendhilfeausschuss 06.11.2018 Bezirksvertretung 5 (Nippes) 15.11.2018 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Begründung: Die Verwaltung legt mit dem vorliegenden Planungsbericht „Spiel-, Bewegungs- und Aktionsflächen für Kinder und Jugendliche im öffentlichen Raum“ eine Fortschreibung der Spielplatzbedarfsplanung 2011 vor und setzt damit Maßnahme M3 des „Kinder- und Jugendförderplans der Stadt Köln 2016 bis 2020“ um, den der Rat am 28.09.2017 beschlossen hat. Die vorliegende Spielplatzbedarfsplanung 2018 verdeutlicht und erläutert den hohen Stellenwert von „Spiel-, Bewegungs- und Aktionsflächen für Kinder und Jugendliche im öffentlichen Raum“ für die Stadtgesellschaft und bietet einen umfassenden konzeptionellen Rahmen. Hinter dem Begriff des öffentlichen „Spielplatzes“ verbergen sich in Köln rund 700 kinder-, jugend- und familienfreundliche Gelegenheiten für Spiel, Bewegung und Aktion, die gleichsam öffentliche Freiräume der Kommunika- tion und Begegnung für alle Bürger*innen in einer stark verdichteten Stadt sind. Hierbei handelt es sich um „klassische“ Spielplätze für Kinder, aber auch um Bolz- und Basketballplätze, Skateranlagen sowie Familienparks. Die rasante Bevölkerungsentwicklung und der damit verbundene starke Anstieg der Zahl der Kindern und Jugendlichen stellt die Verwaltung vor große Herausforderungen. Sicherung, Weiterentwicklung und Ausbau von Spiel- und Bewegungsflächen bleiben dringliche Aufgaben, um auch zukünftig be- darfsgerechte und wohnortnahe Spiel-, Bewegungs- und Aktionsflächen in ausreichendem Maße und hoher Qualität zur Verfügung zu stellen. Entsprechend der Entscheidungsbefugnisse des Rates und der Bezirksvertretungen gemäß Zustän- digkeitsordnung der Stadt Köln werden dem Rat und den Bezirksvertretungen zwei sich ergänzende Beschlussbestandteile vorgelegt. Der Rat entscheidet über die Rahmenplanung, also über den „allgemeinen Teil“ der aktualisierten Spielplatzplanung mit übergreifenden Planungsprinzipien, Richtwerten und Qualitätsstandards. Diese Standards gelten stadtweit und gewährleisten eine einheitliche Sichtweise auf die bedarfs- gerechte Bereitstellung von Spiel-, Bewegungs- und Aktionsflächen für Kinder und Jugendliche im öffentlichen Raum. Die Bezirksvertretungen entscheiden über die konkreten Maßnahmenplanungen und damit über ein für den jeweiligen Stadtbezirk spezifisches „Agenda-Setting“ inklusive Priorisierungen von Maßnahmen. Die konkreten stadtbezirklichen Maßnahmenplanungen umfassen dabei Ersatzbe- schaffungen von Spielgeräten, Umgestaltungen und Neugestaltungen von Spielflächen sowie Neuanlagen. Um diese konkreten Maßnahmenplanungen zu unterstützen, hat die Verwaltung in der ersten Jahreshälfte 2018 Planungsgespräche in allen Stadtbezirken durchgeführt, Maßnah- menvorschläge unterbreitet und Anregungen aufgenommen. Die so entstandenen Maßnahmen- planungen werden nach Vorberatung durch den JHA den Bezirksvertretungen zur abschließen- den Beratung und Beschlussfassung vorgelegt. Die Verwaltung wird ihre Umsetzungsarbeit vor Ort auf dieser Grundlage ausrichten und die Bezirksvertretungen regelmäßig in einem Kurzbe- richt über den Umsetzungsstand informieren. Die „komplexe Realität“ erfordert zuweilen Abwei- chungen von Planungen, z.B. weil unvorhergesehen neue Förderprogramme mit Landes-, Bun- des- oder EU-Mitteln aufgelegt werden, zweckgebundene Spendengelder zur Verfügung stehen oder schlicht kurzfristig Ersatzbeschaffungen notwendig werden. Daher ergibt sich wie bisher die Anforderung eines guten, intensiven Dialogs zwischen Kinder- und Jugendverwaltung und Be- zirksvertretungen, der weitergeführt und ausgebaut werden soll. Anlagen
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 3235/2018
- Typ
- Beschlussvorlage Bezirksvertretung
- Datum
- 19.10.2018
- Erstellt
- 05.10.2018 09:11