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A-W/0051/2020

Pflegeinfrastruktur im Westen

Antrag an die BV West 11.08.2020

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung Münster-West, Sitzung am 03.12.2020, TOP 8.9

Originalantrag

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Stellungnahme der Verwaltung vom 06.11.2020

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Originalantrag

4734 Zeichen

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Bündnis90/DIE GRÜNEN/GAL Münster-West – 1-3 – 
Anke Pallas, Fraktionssprecherin 
Kai Bleker 
Karina Kuschewski 
Brigitte von Schoenebeck  
8. August 2020 
An den Bezirksbürgermeister des Stadtbezirks 
Münster-West 
Herrn Stephan Brinktrine 
Pantaleonplatz 7 
48161 Münster 
Pflegeinfrastruktur im Westen 
Die Bezirksvertretung Münster-West möge beschließen: 
Die Verwaltung möge prüfen, wie sie die Weiterentwicklung der Wohn- und Pflegeangebote in den 
Stadtteilen und Quartieren im Bezirk West in den kommenden Jahren weiter befördern kann. Durch 
das Engagement von Initiativen und Trägern sowie des städtischen Wohnungsunternehmens 
Wohn+Stadtbau GmbH und anderer Wohnungsbauträger sind in den letzten Jahren bereits eine Reihe 
von entsprechenden Wohn- und Pflegeangeboten im ambulanten Setting entstanden. Dies gilt es weiter 
auszubauen und die Infrastruktur der Quartiere insgesamt weiter zu stärken.  
Begründung: 
Der Rat der Stadt Münster hat 2015 die Einführung der verbindlichen Pflegebedarfsplanung nach dem 
Alten- und Pflegegesetz NRW beschlossen. Ziel ist die Erschließung eines zusätzlichen 
Steuerungsinstruments, um gemeinsam mit anderen Akteuren an der Entwicklung der örtlichen 
Pflegeinfrastruktur aktiv mitzuwirken.  
Im Rahmen der Quartiersentwicklung sollen mittel- bis langfristig in allen Stadtbezirken und 
Stadtteilen Bedingungen geschaffen werden, die die Anforderungen an altengerechte Quartiere 
erfüllen. Ziel ist die Abkehr von einem weiteren Ausbau von großen (Heim)Einrichtungen, stattdessen 
die Hinwendung zu individuellen Unterstützungsmodulen für das Leben zu Hause sowie zu 
quartiersbezogenen Wohn- und Pflegeangeboten, wozu auch die sogenannten neuen Wohnformen 
zählen. Die für ein lebenslanges Wohnen im Quartier relevante Infrastruktur soll in Zusammenarbeit 
der Träger und Anbieter von Dienstleistungen, der bürgerschaftlichen Akteure und der Stadt vor Ort 
gestaltet werden.  
Pflegeinfrastruktur in Münster-West, Stand Jan. 2020 Anzahl der Einrichtungen Plätze / Wohnungen 
Vollstationäre Pflegeeinrichtungen 6 601 
Eingestreute Kurzzeitpflege 5 42 
Solitäre Kurzzeitpflege   1 15 
Ambulant betreute Wohngemeinschaften 5 45 
Service-Wohnen 8 263 
Tagespflegeeinrichtungen 2 39 
Bisher weitere geplante Einrichtungen im Bezirk West 
Tagespflege 1 15 
In Münster insgesamt arbeiten 44 ambulante Pflegedienste

Pflegeinfrastruktur im Stadtbezirk West 
 
2 
 
 
 
Mit der verbindlichen Pflegebedarfsplanung sollen so wichtige Rahmenbedingungen geschaffen, die 
die Entwicklung auch der pflegerischen Infrastruktur im Rahmen von Quartiersentwicklung 
begünstigen. 
Über die aufgezeigten Angebote hinaus gibt es in Münster weitere altengerechte und barrierefreie 
Wohnungen, bei denen die Abnahme von Serviceleistungen jedoch nicht mit dem Mietvertrag 
gekoppelt ist.  
Lt. der aktuellen Fassung des Pflegebedarfsplans für den Zeitraum 2020-2023 sind im Stadtbezirk 
Münster-West alle Pflegeformen vertreten. Eine wohnortnahe Betreuungsgruppe für an Demenz 
erkrankte Menschen nach §45 SGB XI wird hier allerdings (noch) nicht angeboten.

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In den vergangenen Jahren ist in Münster bereits ein vielfältiges Spektrum an neuen Wohnformen für 
pflegebedürftige und ältere Menschen entstanden, bei denen die Sicherung der Selbstbestimmung 
und der eigenen Häuslichkeit im Vordergrund stehen (u. a. integriertes Wohnen, 
Mehrgenerationenwohnen, selbst organisierte oder betreute Wohngemeinschaften sowie 
Hausgemeinschaften für Menschen mit Demenz oder Pflegewohnungen im Wohnquartier).  
Es sind zumeist quartiersbezogene Wohn- und Pflegeversorgungskonzepte, die verschiedene Wohn- 
und Betreuungsformen kleinräumig vernetzen. Durch das Engagement von Initiativen und Trägern 
sowie des städtischen Wohnungsunternehmens Wohn+Stadtbau GmbH und anderer 
Wohnungsbauträger in Münster sind in den letzten Jahren bereits eine Reihe von entsprechenden 
Angeboten entstanden. Dies gilt es weiter auszubauen und perspektivisch stadtweit 
Quartierskonzepte zu entwickeln. 
Auf der Grundlage des „Masterplans altengerechte, inklusive Quartiere für Münster“ wurden im 
Rahmen der altengerechten Quartiersentwicklung bereits viele Angebote initiiert, die einen Verbleib 
in der eigenen Häuslichkeit bzw. im gewohnten Lebensumfeld unterstützen. Da die Bevölkerung 
Münsters in den kommenden Jahren weiter ansteigen wird und auch die Zahl derer, die Pflege und 
Unterstützung benötigen, ist es notwendig bei der Weiterentwicklung der Stadt- und Ortsteile 
quartiersbezogenen Wohn- und Pflegeangeboten im ambulanten Setting wie auch die Angebote der 
Tages- und Kurzzeitpflege weiter auszubauen.  
 
gezeichnet: 
Anke Pallas 
Karina Kuschewski 
Brigitte von Schonebeck 
Kai Bleker

Stellungnahme der Verwaltung vom 06.11.2020

5352 Zeichen

A-W / 0054 12020

50 40 0001 | STADT MÜNSTER 06.11.2020

Frau Schulte-Sienbeck | AN NNV on | Tel.: 5998
Nr 20 | Fax: 7780

Bezirksverwaltung Münster-West | tr alung Wat J

Antrag Ifd. Nr. A-W/0051/2020 der Fraktion Bündnis90/Die Grünen/GAL vom
08.08.2020: „Pflegeinfrastruktur im Westen“

Mit dem o.g. Antrag soll die Verwaltung beauftragt werden zu prüfen, wie ambulante
Wohn- und Pflegeangebote im Bezirk West in den weiteren Jahren weiter gefördert
werden können.

Der Ausbau von Wohn- und Pflegeangeboten, die einen Verbleib im eigenen Quartier
auch. bei Hilfe- und Pflegebedarf ermöglichen, wird in Münster seit vielen Jahren kon-
sequent verfolgt. Ein Baustein hierzu war die Einführung der verbindlichen Pflegebe-
darfsplanung. Mit dieser wird seit dem Jahr 2015 die Förderung vollstationärer Pflege-
plätze von einer Bedarfsbestätigung abhängig gemacht. Die gesamtstädtische Be-
darfsermittlung zeigt aktuell für die Jahre 2020 bis 2023 keinen Bedarf an zusätzlichen
vollstationären Dauerpflegeplätzen. Auf der Grundlage des am 26.08.2020 vom Rat
verabschiedeten Pflegebedarfsplans 2020-2023 werden daher bis auf Weiteres keine
entsprechenden Bedarfsbestätigungen erteilt.

Die Nachfrage nach Wohn- und Pflegeangeboten, in denen eine umfassende Versor-
gung sichergestellt werden kann, wird in den kommenden Jahren jedoch weiter stei-
gen. Auch wenn immer mehr Menschen im Alter immer länger gesund und selbststän-
dig bleiben, wird die Zahl der hilfs- und pflegebedürftigen älteren Menschen aufgrund
der demografischen Entwicklung zunehmen. Vorrangiges Ziel ist der Ausbau kleintei-
liger, quartiersnaher Versorgungsstrukturen und Unterstützungsangebote. Unterstützt
wird dies durch den Masterplan altengerechte, inklusive Quartiersentwicklung.

Diese Zielsetzung wird auf unterschiedlichen Ebenen verfolgt, insbesondere:

e durch die Erarbeitung und Realisierung von Handlungsempfehlungen zum
Thema Pflege und Versorgungssicherheit im Quartier im Zusammenwirken mit
der Konferenz Alter und Pflege,

e im Rahmen der Beratung von Investorinnen und Investoren sowie Trägerinnen
und Trägern,

e beider Mitwirkung an kommunalen Stadtplanungsprozessen,

e durch die Bereitstellung von Baugrundstücken in Neubeugebieten zur Realisie-
rung gemeinschaftlicher Wohnprojekte,

e durch individuelle Unterstützung im Rahmen von Pflege- und Wohnberatung
sowie Hilfen zum Umzug.

Im Stadtbezirk West besteht ein breit gefächertes Angebot an pflegerischen und pfle-
geergänzenden Hilfen, das kontinuierlich weiterentwickelt wird. In der Begründung des
o.g. Antrags wird die bestehende und geplante Pflegeinfrastruktur aus dem aktuellen
Pflegebedarfsplan 2020-2023 zusammenfassend dargestellt. Hierzu sei erläutert,
dass in den Pflegebedarfsplan unter den Planungen nur solche Angebote aufgenom-
men wurden, die bereits das erforderliche Abstimmungsverfahren durchlaufen haben
bzw. in der Konferenz Alter und Pflege vorgestellt worden sind. Für den Stadtbezirk
Münster-West trifft dies auf die Tagespflege in Albachten zu, die bereits am 01.10.2020

-Ö.-

eröffnet wurde. Nachfolgend werden die darüber hinausgehenden längerfristigen Pla-
nungen vorgestellt, die auch schon öffentlich präsentiert wurden:

Nienberge

Die evangelische Kirchengemeinde beabsichtigt, ihr Gemeindezentrum an der Pletten-
dorfstraße in Nienberge umfassend zu ändern. Es ist geplant, eine Wohnbebauung mit
integriertem Gemeindezentrum und ergänzenden Nutzungen zu schaffen. Konkret be-
deutet dies: Das bisherige Gebäude soll abgerissen und durch drei Gebäude ersetzt
werden, in denen ergänzend eine Tagespflege, (betreutes) Wohnen, eine Pflege-
Wohngemeinschaft, Physio-/Ergotherapie sowie Arztpraxen untergebracht werden
sollen. Zur Verwirklichung dieser Planungsvorstellungen ist die Änderung des bisheri-
gen Bebauungsplans notwendig. Vom 7. bis 30. Oktober 2020 konnten die Unterlagen
eingesehen werden; diese stehen auch weiterhin online zur Verfügung.

Im Rahmen des Bürger-Beteiligungsprozesses für das Stadtteilentwicklungskonzept
Nienberge/Häger wurde für Nienberge ein Bedarf an Angeboten mit umfassender
Pflege angemeldet. Es bietet sich an, für das neue Baugebiet an der Feldstiege eine
Pflege-Wohngemeinschaft vorzusehen. Ebenfalls sollen hier Angebote für Service-
Wohnen und ein Quartiers-Stützpunkt/eine Begegnungsstätte eingeplant werden. Hier
stehen die Planungen jedoch noch am Anfang.

Gievenbeck

Die Wohnungsgenossenschaft Grüner Weiler eG hat auf dem Gelände der ehemaligen
Oxford-Kaserne Flächen für gemeinschaftliches Wohnen erhalten. Der Grüne Weiler
plant hier neben unterschiedlichen Wohnungsangeboten auch eine Pflege-Wohnge-
meinschaft. :

Albachten

Für das neue Baugebiet südlich der Weseler Str./östlich Hohe Geist sollen auch Flä-
chen für gemeinschaftliche Wohnformen vorgesehen werden. Zum heutigen Zeit-
punkt kann allerdings noch keine Aussage dazu getroffen werden, welche inhaltliche
Ausrichtung (z.B. generationenübergreifendes Wohnen, inklusives Wohnen etc.)
mögliche interessierte Gruppen verfolgen.

Abschließend lässt sich zusammenfassen, dass der Bezirk West insgesamt bereits
über eine ausdifferenzierte Pflegeinfrastruktur verfügt, die schrittweise ausgebaut bzw.
weiterentwickelt wird. Das Anliegen der Förderung ambulanter Wohn- und Pflegean-
gebote steht dabei kontinuierlich im Fokus.

In Vertretung

/l. Alllts

Cornelia Wilkens

Beratungsverlauf (1)

03.12.2020 Bezirksvertretung Münster-West
TOP 8.9 Antrag Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (4)

  • Weseler Straße
  • Feldstiege
  • Hohe Geist
  • Schonebeck

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Aktenzeichen
A-W/0051/2020
Typ
Antrag an die BV West
Datum
11.08.2020
Erstellt
06.10.2020 14:37