A-W/0051/2020
Pflegeinfrastruktur im Westen
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Originalantrag
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1 Bündnis90/DIE GRÜNEN/GAL Münster-West – 1-3 – Anke Pallas, Fraktionssprecherin Kai Bleker Karina Kuschewski Brigitte von Schoenebeck 8. August 2020 An den Bezirksbürgermeister des Stadtbezirks Münster-West Herrn Stephan Brinktrine Pantaleonplatz 7 48161 Münster Pflegeinfrastruktur im Westen Die Bezirksvertretung Münster-West möge beschließen: Die Verwaltung möge prüfen, wie sie die Weiterentwicklung der Wohn- und Pflegeangebote in den Stadtteilen und Quartieren im Bezirk West in den kommenden Jahren weiter befördern kann. Durch das Engagement von Initiativen und Trägern sowie des städtischen Wohnungsunternehmens Wohn+Stadtbau GmbH und anderer Wohnungsbauträger sind in den letzten Jahren bereits eine Reihe von entsprechenden Wohn- und Pflegeangeboten im ambulanten Setting entstanden. Dies gilt es weiter auszubauen und die Infrastruktur der Quartiere insgesamt weiter zu stärken. Begründung: Der Rat der Stadt Münster hat 2015 die Einführung der verbindlichen Pflegebedarfsplanung nach dem Alten- und Pflegegesetz NRW beschlossen. Ziel ist die Erschließung eines zusätzlichen Steuerungsinstruments, um gemeinsam mit anderen Akteuren an der Entwicklung der örtlichen Pflegeinfrastruktur aktiv mitzuwirken. Im Rahmen der Quartiersentwicklung sollen mittel- bis langfristig in allen Stadtbezirken und Stadtteilen Bedingungen geschaffen werden, die die Anforderungen an altengerechte Quartiere erfüllen. Ziel ist die Abkehr von einem weiteren Ausbau von großen (Heim)Einrichtungen, stattdessen die Hinwendung zu individuellen Unterstützungsmodulen für das Leben zu Hause sowie zu quartiersbezogenen Wohn- und Pflegeangeboten, wozu auch die sogenannten neuen Wohnformen zählen. Die für ein lebenslanges Wohnen im Quartier relevante Infrastruktur soll in Zusammenarbeit der Träger und Anbieter von Dienstleistungen, der bürgerschaftlichen Akteure und der Stadt vor Ort gestaltet werden. Pflegeinfrastruktur in Münster-West, Stand Jan. 2020 Anzahl der Einrichtungen Plätze / Wohnungen Vollstationäre Pflegeeinrichtungen 6 601 Eingestreute Kurzzeitpflege 5 42 Solitäre Kurzzeitpflege 1 15 Ambulant betreute Wohngemeinschaften 5 45 Service-Wohnen 8 263 Tagespflegeeinrichtungen 2 39 Bisher weitere geplante Einrichtungen im Bezirk West Tagespflege 1 15 In Münster insgesamt arbeiten 44 ambulante Pflegedienste Pflegeinfrastruktur im Stadtbezirk West 2 Mit der verbindlichen Pflegebedarfsplanung sollen so wichtige Rahmenbedingungen geschaffen, die die Entwicklung auch der pflegerischen Infrastruktur im Rahmen von Quartiersentwicklung begünstigen. Über die aufgezeigten Angebote hinaus gibt es in Münster weitere altengerechte und barrierefreie Wohnungen, bei denen die Abnahme von Serviceleistungen jedoch nicht mit dem Mietvertrag gekoppelt ist. Lt. der aktuellen Fassung des Pflegebedarfsplans für den Zeitraum 2020-2023 sind im Stadtbezirk Münster-West alle Pflegeformen vertreten. Eine wohnortnahe Betreuungsgruppe für an Demenz erkrankte Menschen nach §45 SGB XI wird hier allerdings (noch) nicht angeboten. 3 In den vergangenen Jahren ist in Münster bereits ein vielfältiges Spektrum an neuen Wohnformen für pflegebedürftige und ältere Menschen entstanden, bei denen die Sicherung der Selbstbestimmung und der eigenen Häuslichkeit im Vordergrund stehen (u. a. integriertes Wohnen, Mehrgenerationenwohnen, selbst organisierte oder betreute Wohngemeinschaften sowie Hausgemeinschaften für Menschen mit Demenz oder Pflegewohnungen im Wohnquartier). Es sind zumeist quartiersbezogene Wohn- und Pflegeversorgungskonzepte, die verschiedene Wohn- und Betreuungsformen kleinräumig vernetzen. Durch das Engagement von Initiativen und Trägern sowie des städtischen Wohnungsunternehmens Wohn+Stadtbau GmbH und anderer Wohnungsbauträger in Münster sind in den letzten Jahren bereits eine Reihe von entsprechenden Angeboten entstanden. Dies gilt es weiter auszubauen und perspektivisch stadtweit Quartierskonzepte zu entwickeln. Auf der Grundlage des „Masterplans altengerechte, inklusive Quartiere für Münster“ wurden im Rahmen der altengerechten Quartiersentwicklung bereits viele Angebote initiiert, die einen Verbleib in der eigenen Häuslichkeit bzw. im gewohnten Lebensumfeld unterstützen. Da die Bevölkerung Münsters in den kommenden Jahren weiter ansteigen wird und auch die Zahl derer, die Pflege und Unterstützung benötigen, ist es notwendig bei der Weiterentwicklung der Stadt- und Ortsteile quartiersbezogenen Wohn- und Pflegeangeboten im ambulanten Setting wie auch die Angebote der Tages- und Kurzzeitpflege weiter auszubauen. gezeichnet: Anke Pallas Karina Kuschewski Brigitte von Schonebeck Kai Bleker
Stellungnahme der Verwaltung vom 06.11.2020
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A-W / 0054 12020 50 40 0001 | STADT MÜNSTER 06.11.2020 Frau Schulte-Sienbeck | AN NNV on | Tel.: 5998 Nr 20 | Fax: 7780 Bezirksverwaltung Münster-West | tr alung Wat J Antrag Ifd. Nr. A-W/0051/2020 der Fraktion Bündnis90/Die Grünen/GAL vom 08.08.2020: „Pflegeinfrastruktur im Westen“ Mit dem o.g. Antrag soll die Verwaltung beauftragt werden zu prüfen, wie ambulante Wohn- und Pflegeangebote im Bezirk West in den weiteren Jahren weiter gefördert werden können. Der Ausbau von Wohn- und Pflegeangeboten, die einen Verbleib im eigenen Quartier auch. bei Hilfe- und Pflegebedarf ermöglichen, wird in Münster seit vielen Jahren kon- sequent verfolgt. Ein Baustein hierzu war die Einführung der verbindlichen Pflegebe- darfsplanung. Mit dieser wird seit dem Jahr 2015 die Förderung vollstationärer Pflege- plätze von einer Bedarfsbestätigung abhängig gemacht. Die gesamtstädtische Be- darfsermittlung zeigt aktuell für die Jahre 2020 bis 2023 keinen Bedarf an zusätzlichen vollstationären Dauerpflegeplätzen. Auf der Grundlage des am 26.08.2020 vom Rat verabschiedeten Pflegebedarfsplans 2020-2023 werden daher bis auf Weiteres keine entsprechenden Bedarfsbestätigungen erteilt. Die Nachfrage nach Wohn- und Pflegeangeboten, in denen eine umfassende Versor- gung sichergestellt werden kann, wird in den kommenden Jahren jedoch weiter stei- gen. Auch wenn immer mehr Menschen im Alter immer länger gesund und selbststän- dig bleiben, wird die Zahl der hilfs- und pflegebedürftigen älteren Menschen aufgrund der demografischen Entwicklung zunehmen. Vorrangiges Ziel ist der Ausbau kleintei- liger, quartiersnaher Versorgungsstrukturen und Unterstützungsangebote. Unterstützt wird dies durch den Masterplan altengerechte, inklusive Quartiersentwicklung. Diese Zielsetzung wird auf unterschiedlichen Ebenen verfolgt, insbesondere: e durch die Erarbeitung und Realisierung von Handlungsempfehlungen zum Thema Pflege und Versorgungssicherheit im Quartier im Zusammenwirken mit der Konferenz Alter und Pflege, e im Rahmen der Beratung von Investorinnen und Investoren sowie Trägerinnen und Trägern, e beider Mitwirkung an kommunalen Stadtplanungsprozessen, e durch die Bereitstellung von Baugrundstücken in Neubeugebieten zur Realisie- rung gemeinschaftlicher Wohnprojekte, e durch individuelle Unterstützung im Rahmen von Pflege- und Wohnberatung sowie Hilfen zum Umzug. Im Stadtbezirk West besteht ein breit gefächertes Angebot an pflegerischen und pfle- geergänzenden Hilfen, das kontinuierlich weiterentwickelt wird. In der Begründung des o.g. Antrags wird die bestehende und geplante Pflegeinfrastruktur aus dem aktuellen Pflegebedarfsplan 2020-2023 zusammenfassend dargestellt. Hierzu sei erläutert, dass in den Pflegebedarfsplan unter den Planungen nur solche Angebote aufgenom- men wurden, die bereits das erforderliche Abstimmungsverfahren durchlaufen haben bzw. in der Konferenz Alter und Pflege vorgestellt worden sind. Für den Stadtbezirk Münster-West trifft dies auf die Tagespflege in Albachten zu, die bereits am 01.10.2020 -Ö.- eröffnet wurde. Nachfolgend werden die darüber hinausgehenden längerfristigen Pla- nungen vorgestellt, die auch schon öffentlich präsentiert wurden: Nienberge Die evangelische Kirchengemeinde beabsichtigt, ihr Gemeindezentrum an der Pletten- dorfstraße in Nienberge umfassend zu ändern. Es ist geplant, eine Wohnbebauung mit integriertem Gemeindezentrum und ergänzenden Nutzungen zu schaffen. Konkret be- deutet dies: Das bisherige Gebäude soll abgerissen und durch drei Gebäude ersetzt werden, in denen ergänzend eine Tagespflege, (betreutes) Wohnen, eine Pflege- Wohngemeinschaft, Physio-/Ergotherapie sowie Arztpraxen untergebracht werden sollen. Zur Verwirklichung dieser Planungsvorstellungen ist die Änderung des bisheri- gen Bebauungsplans notwendig. Vom 7. bis 30. Oktober 2020 konnten die Unterlagen eingesehen werden; diese stehen auch weiterhin online zur Verfügung. Im Rahmen des Bürger-Beteiligungsprozesses für das Stadtteilentwicklungskonzept Nienberge/Häger wurde für Nienberge ein Bedarf an Angeboten mit umfassender Pflege angemeldet. Es bietet sich an, für das neue Baugebiet an der Feldstiege eine Pflege-Wohngemeinschaft vorzusehen. Ebenfalls sollen hier Angebote für Service- Wohnen und ein Quartiers-Stützpunkt/eine Begegnungsstätte eingeplant werden. Hier stehen die Planungen jedoch noch am Anfang. Gievenbeck Die Wohnungsgenossenschaft Grüner Weiler eG hat auf dem Gelände der ehemaligen Oxford-Kaserne Flächen für gemeinschaftliches Wohnen erhalten. Der Grüne Weiler plant hier neben unterschiedlichen Wohnungsangeboten auch eine Pflege-Wohnge- meinschaft. : Albachten Für das neue Baugebiet südlich der Weseler Str./östlich Hohe Geist sollen auch Flä- chen für gemeinschaftliche Wohnformen vorgesehen werden. Zum heutigen Zeit- punkt kann allerdings noch keine Aussage dazu getroffen werden, welche inhaltliche Ausrichtung (z.B. generationenübergreifendes Wohnen, inklusives Wohnen etc.) mögliche interessierte Gruppen verfolgen. Abschließend lässt sich zusammenfassen, dass der Bezirk West insgesamt bereits über eine ausdifferenzierte Pflegeinfrastruktur verfügt, die schrittweise ausgebaut bzw. weiterentwickelt wird. Das Anliegen der Förderung ambulanter Wohn- und Pflegean- gebote steht dabei kontinuierlich im Fokus. In Vertretung /l. Alllts Cornelia Wilkens
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (4)
- Weseler Straße
- Feldstiege
- Hohe Geist
- Schonebeck
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Aktenzeichen
- A-W/0051/2020
- Typ
- Antrag an die BV West
- Datum
- 11.08.2020
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37