0409/2023
KölnBusiness Wirtschaftsförderungs-GmbH; Änderung des Gesellschaftsvertrages
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Anlage Synopse Gesellschaftsvertrag
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§ 7 des Gesellschaftsvertrages der KölnBusiness Wirtschaftsförderungs-GmbH (synoptische Gegenüberstellung der aktuellen Version und der Neufassung) Aktuelle Fassung Neufassung § 7 Geschäftsführung und Vertretung der Gesellschaft (1) Die Gesellschaft hat nach Beendigung der Gründungsphase zwei Geschäftsführerinnen oder Geschäftsführer. Ein Geschäftsführungsmitglied übt die Funktion nebenamtlich aus. (2) Solange nur eine Geschäftsführerin oder ein Geschäftsführer bestellt ist, vertritt die bestellte Person die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführerinnen oder Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch beide Personen gemeinschaftlich oder durch eine Geschäftsführerin oder einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einer Prokuristin oder ein em Prokuristen vertreten. Einzelnen oder allen Geschäftsführerinnen oder Geschäftsführern kann im Einzelfall, generell und/ oder für bestimmte Arten von Geschäften durch Beschluss der Gesellschafterversammlung Einzelvertretungsbefugnis und/ oder Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB § 7 Geschäftsführung und Vertretung der Gesellschaft (1) Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführerinnen oder Geschäftsführer. (2) Solange nur eine Geschäftsführerin oder ein Geschäftsführer bestellt ist, vertritt die bestellte Person die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführerinnen oder Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch beide Personen gemeinschaftlich oder durch eine Geschäftsführerin oder einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einer Prokurist in oder einem Prokuristen vertreten. Einzelnen oder allen Geschäftsführerinnen oder Geschäftsführern kann im Einzelfall, generell und/ oder für bestimmte Arten von Geschäften durch Beschluss der Gesellschafterversammlung Einzelvertretungsbefugnis und/ oder Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB und/ oder – soweit zulässig – Befreiung von Wettbewerbsverboten erteilt werden. (3) Die Gesellschafterversammlung kann nach Vorberatung durch den Aufsichtsrat eine Geschäftsordnung für die Geschäftsführung erlassen. (4) Die Geschäftsführung hat die Geschäfte der Gesellschaft mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns nach Gesetz und Gesellschaftsvertrag zu führen. Die Geschäftsführung ist verpflichtet, die Beschränkungen einzuhalten, die durch Gesetz, diesen Gesellschaftsvertrag, die Geschäftsordnung, ihre Anstellungsverträge sowie durch Beschlüsse der Gesellschafterversammlung und des Aufsichtsrats bestimmt sind. (5) Die Gesellschaft ist so zu führen, zu steuern und zu kontrollieren, dass der öffentliche Zweck nachhaltig erfüllt wird. (6) Die Geschäftsführung hat geeignete Maßnahmen zu treffen, insbesondere ein Überwachungssystem einzurichten, damit den Fortbestand der Gesellschaft gefährdende Entwicklungen früh erkannt werden. Sie kann zum Zweck der Risikosteuerung und -kontrolle Gremien einrichten. und/ oder – soweit zulässig – Befreiung von Wettbewerbsverboten erteilt werden. (3) Die Gesellschafterversammlung kann nach Vorberatung durch den Aufsichtsrat eine Geschäftsordnung für die Geschäftsführung erlassen. (4) Die Geschäftsführung hat die Geschäfte der Gesellschaft mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns nach Gesetz und Gesellschaftsvertrag zu führen. Die Geschäftsführung ist verpflichtet, die Beschränkungen einzuhalten, die durch Gesetz, diesen Gesellschaftsvertrag, die Geschäftsordnung, ihre Anstellungsverträge sowie durch Beschlüsse der Gesellschafterversammlung und des Aufsichtsrats bestimmt sind. (5) Die Gesellschaft ist so zu führen, zu steuern und zu kontrollieren, dass der öffentliche Zweck nachhalt ig erfüllt wird. (6) Die Geschäftsführung hat geeignete Maßnahmen zu treffen, insbesondere ein Überwachungssystem einzurichten, damit den Fortbestand der Gesellschaft gefährdende Entwicklungen früh erkannt werden. Sie kann zum Zweck der Risikosteuerung und -kontrolle Gremien einrichten.
Beschlussvorlage Rat
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Dezernat, Dienststelle II/II/2 Vorlagen-Nummer 0409/2023 Freigabedatum 09.03.2023 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff KölnBusiness Wirtschaftsförderungs-GmbH; Änderung des Gesellschaftsvertrages Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: Der Rat erklärt sich mit der in dieser Vorlage beschriebenen Neufassung des § 7 Abs. 1 des Gesellschaftsvertrages der KölnBusiness Wirtschaftsförderungs-GmbH einverstanden. Falls sich aufgrund rechtlicher Beanstandungen durch die Urkundspersonen oder das Regis- tergericht sowie aus steuerlichen oder sonstigen Gründen Änderungen dieses Beschlusses als notwendig und zweckmäßig erweisen, erklärt sich der Rat der Stadt Köln mit diesen Ände- rungen einverstanden, sofern hierdurch der wesentliche Inhalt dieses Beschlusses nicht ver- ändert wird. Finanzausschuss 20.03.2023 Wirtschaftsausschuss 20.04.2023 Finanzausschuss 15.05.2023 Rat 23.03.2023 16.05.2023 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Zum 01.02.2019 wurden die Aufgaben des ehemaligen Amtes für Wirtschaftsförderung und der Stabsstelle für Medien- und Internetwirtschaft in die neu gegründete KölnBusiness Wirt- schaftsförderungs-GmbH (KBW) überführt. Die Stadt Köln ist alleinige Gesellschafterin dieses Unternehmens. Die Verbindung zwischen der KBW und der Verwaltung wurde zeitgleich über eine herausgehobene Dienststelle (Stabsstelle Wirtschaftsförderung) organisiert, die unmittel- bar dem für Wirtschaftsförderung zuständigen Dezernat zugeordnet ist. Gemäß § 7 Abs. 1 des Gesellschaftsvertrages hat die Gesellschaft „nach Beendigung der Gründungsphase zwei Geschäftsführerinnen oder Geschäftsführer. Ein Geschäftsführungs- mitglied übt die Funktion nebenamtlich aus.“ Da die Gesellschaft zum Zeitpunkt ihrer Gründung noch nicht über einen hauptamtlichen Ge- schäftsführer verfügte - Herr Dr. Manfred Janssen übt diese Funktion seit dem 01.04.2019 aus - übernahm der damalige stellvertretende Leiter des Amtes für Wirtschaftsförderung, Herr Mi- chael Josipovic, sowohl die Funktion des Leiters der neuen herausgehobenen Dienststelle als auch des alleinigen Gründungsgeschäftsführers im Nebenamt. In dem inzwischen erfolgreich abgeschlossenen Prozess des organisatorischen und funktionalen Aufbaus des Unterneh- mens konnte damit die Implementierung des mit der Ausgründung verfolgten Leitgedankens einer optimierten und auf künftige Herausforderungen ausgerichteten Wirtschaftsförderung sichergestellt werden. Mit Ablauf des 31.12.22 ist Herr Josipovic aus dem Dienst der Stadt Köln ausgeschieden und wurde folglich zeitgleich als nebenamtlicher Geschäftsführer abberufen. Damit verfügt die Ge- sellschaft derzeit mit Herrn Dr. Janssen nur noch über einen Geschäftsführer und verstößt insofern gegen die og. Vorgabe des Gesellschaftervertrages, die eine Besetzung mit Unter- nehmensleitung mit 2 Personen fordert. Um den gesellschaftsrechtlich unzulässigen Zustand einer nicht vertragskonformen Beset- zung des Geschäftsleitungsorgans schnellstmöglich zu beenden und dabei gleichzeitig ein zukunftsorientiertes Höchstmaß an Flexibilität für die künftige Besetzung der Geschäftsfüh- rung zu gewährleisten, schlägt die Verwaltung vor, den Gesellschaftsvertrag insoweit an den bei größenmäßig vergleichbaren Beteiligungsunternehmen der Stadt gewählten Standard an- zupassen. Dieser sieht eine Besetzung der Geschäftsführung „mit einer oder mehreren“ Per- sonen vor. Damit bleibt es der Stadt überlassen, ob und in welcher Ausgestaltung sie auch künftig eine Doppelbesetzung der Geschäftsführung - ggf. auch im Nebenamt - vornehmen möchte. Da es sich bei der geänderten Fassung des § 7 Abs. 1 des Gesellschaftsvertrages nicht um eine wesentliche Änderung im Sinne des § 115 Abs. 1, lit. a) der Gemeindeordnung NRW handelt, ist eine Anzeige bei der Kommunalaufsicht nicht erforderlich. Anlage Synopse § 7 des Gesellschaftsvertrages der KölnBusiness Wirtschaftsförderungs-GmbH
Anlage 2, Auszug Finanzausschuss 20.03.2023
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Geschäftsführung Finanzausschuss Herr Müller (20) Telefon: (0221) 221-24649 Fax: (0221) 221-23902 E-Mail: Michael.Mueller6@stadt- koeln.de Datum: 23.03.2023 Auszug aus dem Entwurf der Niederschrift der Sitzung des Finanzausschusses vom 20.03.2023 öffentlich 10.10 KölnBusiness Wirtschaftsförderungs-GmbH; Änderung des Gesell- schaftsvertrages 0409/2023 RM Joisten bittet die Vorlage in den Wirtschaftsausschuss zu verweisen mit anschlie- ßender Wiedervorlage im Finanzausschuss. Der Ausschuss ist damit einverstanden. RM Schneeloch spricht sich dafür aus, eine Doppelspitze beizubehalten, die in der Vergangenheit gut funktioniert habe. Die Besetzung solle divers erfolgen. Die hier zu beschließende Regelung, die der aktuellen Situation geschuldet sei, dürfe nicht dazu führen, dass die Geschäftsführung dauerhaft nur durch eine Person erfolge. RM Joisten spricht sich ebenfalls für die Doppelspitze aus, durch die eine Anbindung an die Verwaltung sichergestellt werden könne. Der Finanzausschuss verweist die Vorlage mit erneuter Wiedervorlage in den Wirt- schaftsausschuss.
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0409/2023
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 23.03.2023
- Erstellt
- 27.01.2023 10:17