V/0592/2015
Grevener Straße – York-Ring bis Kanalstraße:
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AUKB_V_0592_2015_Gevener_Strasse_Anlage_1
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Vorlagen-Nr.: V/0592/2015 Anlage 1
Beschlussvorlage
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V/0592/2015 DER OBERBÜRGERMEISTER Tiefbauamt Betrifft Grevener Straße – York-Ring bis Kanalstraße: Haltestellen „Pastorsesch„ und „Janningsweg“ und Querung Janningsweg - Baubeschluss Straßenbau Beratungsfolge 25.08.2015 Bezirksvertretung Münster-Nord Anhörung 01.09.2015 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen Entscheidung Beschlussvorschlag I. Sachentscheidung Den vom Tiefbauamt der Stadt Münster aufgestellten Planungen der Haltestellen und Querung „Janningsweg“ (Lageplan Nr. 4202 Blatt 1(1) - Anlage 1) und der Haltestellen „Pastorsesch“ (La- geplan Nr. 4209 Blatt 1(1) - Anlage 2) und der baulichen Ausführung wird zugestimmt. II. Finanzielle Auswirkungen Es wird zur Kenntnis genommen, dass der Stadt Münster Baukosten in Höhe von ca. 404.000 € entstehen. Dem gegenüber stehen Einnahmen in Höhe von ca. 233.250 €. Vorlagen-Nr.: V/0592/2015 Auskunft erteilt: Herr Grimm Ruf: 492 66 00 E-Mail: Grimm@stadt-muenster.de Datum: 29.07.2015 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0592/2015 Die v.g. Sachentscheidungen sind wie folgt zu finanzieren: Teilergebnisplan Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkungen Produktgruppe 1201 Bereitstellung von Verkehrsfl ä- chen und –anlagen Sanierung Fah r- bahn ca. 80.000 € Umbau Qu erung ca. 65.000 € Umbau Haltestel- len ca. 259.000 € Zeile 13 Aufwendungen für Sach - und Dienstleistungen 2016 404.000 02 Zuwendungen und allgemeine Umlagen 2016 233.250 Umbau Qu erung (FöRi-kom-Stra) ca. 39.000 € Umbau Haltestel- le (NWL) ca. 194.250 Ergebnis 170.750 Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplan -Entwurf 2016 bei d er o. g. Produktgruppe veranschlagt. Es wird zur Kenntnis genommen, dass die Beschlussausführung unter dem Vorbehalt steht, dass der Rat im Rahmen der Haushaltssatzung 2016 bzw. der mitte l- fristigen Ergebnis- und Finanzplanung die Ermächtigungen bereitstellt. Begründung 1. Voraussetzungen Die Ausführungsplanung wurde auf der Grundlage der verkehrstechnischen Entwürfe, die im Rahmen der Vorlage V/0336/2015 „Bauliche Optimierungsmaßnahmen entlang der Grevener Straße zwischen York -Ring und Kanalstraße“ in der S itzung des Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wohnen am 11.06.2015 (nach Vorberatung in der Bezirksvertr e- tung Münster-Mitte in der Sitzung am 09.06.2015) beraten und beschlossen wurden, erstellt. Mit der Vorlage V/0441/2014 „ Grevener Straße - Steinfurter Straße bis Kanalstraße“ (Baubeschluss Straßen- und Kanalbau 1+2 BA : York -Ring bis Kanalstraße – AUKB 27.01.2015) wurde bereits auf die noch ausstehenden Beschlüsse u.a. zu den Planungen der Bushaltestellen und der Kreuzungen hingewiesen. 2. Beschreibung der Baumaßnahme 2.1 Haltestellen und Querung Janningsweg Fahrtrichtung einwärts: Die vorhandene Busbucht entfällt, die Haltestelle wird an den Fahrbahnrand gelegt. Fahrgäste erhalten eine komfortable und sichere Möglichkeit in den Bus e in- und auszusteigen. Die vorha n- dene Wartehalle wird näher an den Einstieg gestellt, so dass hinter ihr mehr Raum für Fahrra d- ständer bleibt. Die vorhandenen Baumscheiben werden vergrößert bzw. neue erstellt und erstmals ein Fußweg in Richtung Parkplatz ang elegt, der es allen Menschen ermöglicht, die Haltestelle zu erreichen. Um die Grevener Straße an der Mittelinsel zu queren erhalten links abbiegende Radfahrer eine separate Spur mit einem Anforderungstaster. Fahrtrichtung auswärts: - 3 - V/0592/2015 Die vorhandene Busbucht entfällt und wird zu einem Parkstreifen zurückgebaut. Der Buseinstieg befindet sich zukünftig vor Haus Nr. 432. Da es sich hier um eine Ausstiegshaltestelle handelt, ist keine Wartehalle vorgesehen. Radfahrer werden zukünftig vom Borkumweg kommend über e ine neue Wegeverbindung an die vorhandene Ampelanlage herangeführt. Die geplante Umlaufschranke südlich des Hauses 430 verhindert die Durchfahrt von Rädern. 2.2 Haltestellen Pastorsesch Fahrtrichtung einwärts: Die Lage der Haltestelle wird geringfügig ve rändert, die Busbucht vor den Häusern 375 – 379 bleibt als Parkstreifen erhalten. Die Haltestelle befindet sich zukünftig am Fahrbahnrand, erstmalig werden eine Wartehalle mit Sitzgelegenheit und Fahrradständer aufg e- stellt. Eine Baumpflanzung vor Haus Nr. 375 trennt die Wartefläche vom Parkstreifen. Fahrtrichtung auswärts: Die Lage der Haltestelle bleibt vor Haus Nr. 478 erhalten. Die Busbucht wird zurückgebaut und es besteht so die Möglichkeit, große Flächen zu entsiegeln und zu begr ü- nen und den bestehende n Bäumen bessere Bedingungen zu schaffen. In unmittelbarer Nähe zur Haltestelle werden Fahrradständer aufgestellt. Beide Planungen wurden im Rahmen der Ämterbeteiligung mit der Arbeitsgruppe 5 „Stadtplanung und Verkehr“ der KIB abgestimmt, die Standards i n Bezug auf „barrierefreies Bauen“ wurden b e- rücksichtigt. Die vorhandene Ampelanlage am Janningsweg wird mit Blindensignalgebern ausg e- stattet. Zeitgleich wird die Fahrbahn im Bereich der Haltestellen saniert. 3. Ausschreibung und Bau Die Ausschreibung erfo lgt unmittelbar nach Bewilligung der Fördermittel. Mit der Umsetzung wird ab dem 3. Quartal 2016 gerechnet. 4. Beiträge Dritter/Zuschüsse Der Umbau der Kreuzung ist nach den Richtlinien zur Förderung des kommunalen Straßenbaus (FöRi-kom-Stra) grundsätzlich förderfähig. Diese ist in dem Antrag für die gesamte Umbauma ß- nahme „Grevener Straße, Umbau diverser Kreuzungen von Jahnstraße bis Kristiansandstraße“ enthalten. Die Optimierung der Querung soll ergänzender Bestandteil der Maßnahme „Grevener Straße B 219 - Nienkamp bis Kanalstraße“ der bereits bewilligten Maßnahme werden und wird voraussich t- lich als Änderungsantrag genehmigt , es werden Zuwendungen in Höhe von 60 % der Baukosten für die Querung erwartet. Für den barrierefreien Ausbau der Haltestelle hat das Tiefbauamt im Januar 2015 eine Fördera n- meldung nach § 12 ÖPNVG des Zweckverbandes NWL für das Jahr 2016 gestellt. Der Antrag wird zeitnah gestellt, es werden Zuwendungen in Höhe von 75 % der Baukosten f ür die Haltestelle e r- wartet. 5. Genehmigungen/Vereinbarungen Für die Maßnahme sind keine Genehmigungen erforderlich. 6. Liegenschaftliche Regelungen Es sind keine liegenschaftlichen Regelungen erforderlich. Die Anwohner und Eigentümer werden entsprechend dem Serviceversprechen des Tiefbauamtes frühzeitig über die Maßnahme informiert. I.V. Schultheiß - 4 - V/0592/2015 Stadtdirektor
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Grevener Straße / Haltestelle Pastorsesch Ergänzung zur Vorlagen-Nr.: V/0592/2015, Plan-Nr.: 4209 Blatt1(1), Anlage 2 Standort und Ausrichtung der Wartehalle wurde geändert. Grevener Straße
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Vorlagen-Nr.: V/0592/2015 Anlage 2
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: einstimmig geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig geändert beschlossen
Zur SitzungOrte (10)
- Grevener Straße
- Kanalstraße
- Steinfurter Straße
- Kristiansandstraße
- York-Ring
- Janningsweg
- Borkumweg
- Nienkamp
- Pastorsesch
- Jahnstraße
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Details
- Aktenzeichen
- V/0592/2015
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 29.07.2015
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37