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AN/2347/2021

Vierte Corona-Welle brechen: Klare Handlungsanweisungen für den Gesundheitsschutz im Freizeitbereich und zur Vermeidung eines Lockdowns ausgeben

SPD Dringlichkeitsantrag nach § 12 08.11.2021

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 09.11.2021, TOP 3.1.7

SPD Dringlichkeitsantrag nach § 12

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SPD Dringlichkeitsantrag nach § 12

4117 Zeichen

Frau Oberbürgermeisterin  
Henriette Reker  
 
 
 
SPD-Fraktion 
im Rat der Stadt Köln  
Rathaus, Spanischer Bau  
50667 Köln 
fon 0221. 221 259 50  
fax 0221. 221 246 57  
mail fraktion@koelnspd.de  
web  www.koelnspd.de  
 
Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 05.11.2021 
 
AN/2347/2021 
Dringlichkeitsantrag gem. § 12 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Rat 09.11.2021 
 
Vierte Corona-Welle brechen: Klare Handlungsanweisungen für den 
Gesundheitsschutz im Freizeitbereich und zur Vermeidung eines Lockdowns 
ausgeben 
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin,  
 
die Antragsteller bitten Sie, folgenden Dringlichkeitsantrag in die Tagesordnung des Rates am 
09.11.2021 aufzunehmen: 
 
 
Beschluss: 
Der Rat der Stadt Köln fordert die Stadtverwaltung auf,  
 
1.) Regeln für den Gesundheitsschutz im öffentlichen Freizeitbereich auszugeben, damit trotz der 
steigenden Coronazahlen in Köln am 11.11. und in der Advents - und Weihnachtszeit ein 
weitestgehend sicheres Feiern möglich ist. Das R egelungswerk muss über den Termin der 
Sessionseröffnung hinaus allen Beteiligten einen zuverlässigen Handlungsrahmen für 
öffentliche Feiern und Veranstaltungen im Karnevals - und Weihnachtsgeschehen geben.  
2.) Gastronom*innen, Kulturtreibenden, Veranstalter*inn en usw. soll bei der U msetzung 
geholfen werden, um Ihnen eine verlässliche Grundlage für ihre Angebote im Sinne der Ziffer 
1.) zu geben (Beratung, handouts, Flyer).  
3.) Die U msetzung und Einhaltung der Regeln soll von der Stadt mit entsprechenden Mitteln 
kontrolliert, überwacht und durchgesetzt werden.  
 
 
 
Begründung: 
 
Das Robert -Koch-Institut meldet für die Kölner Inzidenzwerte am Freitag, den 05.11.21, den 
sprunghaften Anstieg auf 148,4, die Inzidenz lag am Vortag noch bei 134. Sowohl der 
geschäftsführende B undesgesundheitsminister als auch der neue Ministerpräsident Nordrhein -
Westfalen konstatieren schon seit Tagen: Die vierte Welle rollt!

- 2 - 
 
 
Auf diese Situation muss auch die Stadt Köln reagieren und darf nicht tatenlos zusehen, wie sich das 
Pandemiegeschehen wieder massiv ausbreitet.  
 
Denn am 11.11., also kommenden Donnerstag beginnt in Köln die fünfte Jahreszeit. Es ist sehr 
erfreulich, dass wir dieses Jahr die Sessionseröffnung feiern können. Allerdings sind die 
Verunsicherung und die Gefahren groß. Das zeig t das Beispiel einer Vielzahl  Kölner 
Gastronomiebetriebe, die sich entschlossen haben, an der Sessionseröffnung nicht teilzunehmen und 
ihre Türen am 11.11. zu schließen. Es geht den Betreibern um den Schutz ihrer Mitarbeitenden und 
ihrer Gäste, aber auch darum, dass die Hürden für das nächste Frühjahr durch verstärkte Auflagen 
höher werden, wenn etwas schief geht.  
 
Zudem werden sich nach dem 11.11. viele Karnevalsveranstaltungen anschließen und die 
Weihnachtszeit mit ihren Weihnachtsmärkten und sonstigen Veranstaltungen liegt unmittelbar vor 
uns. Die Kölner*innen dürfen daher mit Recht erwarten, dass ihnen die Stadtverwaltung einen 
zuverlässigen Handlungsrahmen aufzeigt.  
 
Weitere Begründung erfolgt mündlich.  
 
Begründung der Dringlichkeit: 
Angesichts der immer noch zu niedrigen Impfquote, der Schwierigkeiten rund um die Organisation 
der Booster-Impfungen, des Wegfalls der Maskenpflicht in Schulen, der möglichen Überlastung der 
Kliniken und der Verunsicherung vieler Kölner*innen sollte der Stadtrat dringend darüber beraten, 
welche Regeln zur Sicherstellung des Gesundheitsschutzes bei Offenhaltung des Freizeitbereiches 
erforderlich sind. Der Stadtgesellschaft muss klar verständlich gemacht werden, dass wir uns immer 
noch in der Pandemie befinden und warum deshalb eventuelle Verschärfungen und Einschränkungen, 
wie die U mstellung von Regeln, z. B. von 3G auf 2G, nötig sind. Es muss aber auch alles daran gesetzt 
werden, dass ein Lockdown oder auch ein Teil -Lockdown verhindert wird. Die Möglichkeit eines 
Lockdowns zumindest für U ngeimpfte hat auch Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) am 
29.10.2021 nicht ausgeschlossen.  
 
Mit freundlichen Grüßen  
 
gez. Mike Homann       
SPD-Fraktionsgeschäftsführer

Beratungsverlauf (1)

09.11.2021 Rat
TOP 3.1.7 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: Sache ist erledigt

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Details

Aktenzeichen
AN/2347/2021
Typ
SPD Dringlichkeitsantrag nach § 12
Datum
08.11.2021
Erstellt
05.11.2021 19:01