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1297/2023

Beantwortung einer Nachfrage von RM Tokyürek zu "LSBTI-Aktionsplan: erste Zwischenbilanz" (Vorlage 0444/2023)

Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.) 27.04.2023

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Nächste Beratung: Stadtarbeitsgemeinschaft Queerpolitik, Sitzung am 13.06.2023, TOP 7.3

Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss

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Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss

4612 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
OB/16/161/3 
 
Vorlagen-Nummer  27.04.2023 
 1297/2023 
Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Sitzung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / In-
ternationales 08.05.2023 
Stadtarbeitsgemeinschaft Queerpolitik 13.06.2023 
 
Beantwortung einer Nachfrage von RM Tokyürek zu  "LSBTI-Aktionsplan: erste 
Zwischenbilanz" (Vorlage 0444/2023) 
 
Zusammenfassung in einfacher Sprache 
 
Die Stadt Köln hat im Jahr 2022 das erste Mal Gelder an Projekte über ein „LSBTI-
Förderprogramm“ vergeben. Die Projekte sollen dazu beitragen, dass Lesben, Schwule, Bise-
xuelle, trans- und intergeschlechtliche Menschen (kurz „LSBTI“ oder „queer“) besser behan-
delt werden. Es haben sich viele Menschen und Gruppen um Gelder beworben.  
 
In der Sitzung des Ausschusses „Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Inter-
nationales“ am 13. März 2023 hat Frau Tokyürek die Verwaltung gefragt, warum sich so viele 
Menschen und Gruppen um Gelder beworben haben. 
 
Die Verwaltung glaubt, dass es verschiedene Gründe gibt, warum so viele Menschen und 
Gruppen an dem „LSBTI-Förderprogramm“ Interesse hatten: 
 Es gibt immer mehr queere Menschen, die melden, dass sie angegriffen oder schlecht 
behandelt wurden. Deswegen wollen viele etwas dagegen tun. 
 Die Stadt Köln hat im Jahr 2022 zum ersten Mal für solche Projekte Gelder vergeben.  
 Es konnten sich viele verschiedene Gruppen und auch einzelne Personen bewerben. 
 Der Aufruf zur Bewerbung wurde nicht nur über die Zeitung und das Internet, sondern 
auch per E-Mail an viele verschiedene Gruppen und Personen in Köln verbreitet.

2 
 
Beantwortung einer Nachfrage von RM Tokyürek zu  "LSBTI-Aktionsplan: erste 
Zwischenbilanz" (Vorlage 0444/2023) 
 
In der Sitzung des AVR am 13.03.2023 hat RM Tokyürek von der Fraktion Die Linke betref-
fend der Vorlage 0444/2023 „LSBTI-Aktionsplan: erste Zwischenbilanz“ nachgefragt, wie die 
große Nachfrage an der Förderung zu dem Thema Gewaltprävention und Antidiskriminierung 
zustande gekommen sei. 
 
Beantwortung der Verwaltung 
 
Im Rahmen der Umsetzung von Maßnahmen aus dem LSBTI-Aktionsplan (Vorlage 
2314/2021) wurde im Jahr 2022 das erste LSBTI-Förderprogramm der Stadt Köln zur Förde-
rung von Projekten zur Gewaltprävention und Antidiskriminierung im Bereich LSBTI konzipiert 
und umgesetzt. Nach Einschätzung der zuständigen Fachstelle im Amt für Integration und 
Vielfalt war im Jahr 2022 die Nachfrage nach dem LSBTI-Förderprogramm aus folgenden 
Gründen größer (19 gestellte Anträge, 15 bewilligte Anträge, Vorlage 3955/2022) als das zur 
Verfügung stehende Gesamtbudget von 80.000 Euro: 
 
Anstieg an queerfeindlichen Verfällen 
Sowohl die Kölner Beratungsstellen für lesbische, schwule, bisexuelle, trans- und interge-
schlechtlichen Menschen (kurz „LSBTI“ oder „queer“) als auch die bundesweiten Statistiken 
verzeichnen in den letzten Jahren einen Anstieg an gemeldeten Vorfällen von queerfeindlicher 
Diskriminierung und Gewalt. Diese Entwicklung legt auch einen gestiegenen Bedarf nach Prä-
ventions- und Antidiskriminierungsmaßnahmen nahe. 
 
Erstes städtisches Förderprogramm für den LSBTI-Bereich 
Ebenso liegt nahe, dass der Bedarf im Jahr 2022 relativ groß war, weil das LSBTI-
Förderprogramm im Jahr 2022 neu eingerichtet wurde. Es war damit das erste städtische 
Förderprogramm in Köln, das seinen Schwerpunkt im Bereich LSBTI gesetzt hat.  
 
Größe der Zielgruppe 
Der Kreis derer, die sich für eine Förderung bewerben konnten, war relativ groß. Laut Richtli-
nie waren im Jahr 2022 sowohl natürliche Personen als auch Vereine, Initiativen, Gruppen 
und Schulen, die sich gewaltpräventive Arbeit, Teilhabe- und Antidiskriminierungsarbeit mit 
LSBTI-Bezug zur Aufgabe gesetzt haben, förderungsberechtigt. Der Aufruf, sich zu bewerben, 
richtet sich dabei nicht nur an Mitglieder der Kölner LSBTI-Communities, sondern ausdrücklich 
auch an Vereine und Gruppen der Kölner Stadtgesellschaft, die nicht Teil der LSBTI-
Communities sind. 
 
Breit gestreute Bewerbung 
Der Aufruf zur Antragstellung für das LSBTI-Förderprogramm wurde über die städtische Öf-
fentlichkeitsarbeit und die E-Mail-Verteiler des Amtes für Integration und Vielfalt breit gestreut. 
Neben einer Pressemitteilung, aus der u.a. ein Artikel im Kölner Stadtanzeiger resultierte, 
wurde das Förderprogramm auch über die Social-Media-Kanäle der Stadt beworben. Über 
verschiedene Email-Verteiler des Amtes für Integration und Vielfalt konnten unterschiedliche 
Bereiche der Kölner Stadtgesellschaft erreicht werden. 
 
 
Gez. Reker

Beratungsverlauf (2)

08.05.2023 Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales
TOP 3.5 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
13.06.2023 Stadtarbeitsgemeinschaft Queerpolitik
TOP 7.3 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1297/2023
Typ
Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.)
Datum
27.04.2023
Erstellt
18.04.2023 15:57