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Beantwortung einer Nachfrage von RM Tokyürek zu "LSBTI-Aktionsplan: erste Zwischenbilanz" (Vorlage 0444/2023)

Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.) 1297/2023 vom 27.04.2023

Stand: Am 13.06.2023 in der Stadtarbeitsgemeinschaft Queerpolitik beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.

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  • Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss

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    Dezernat, Dienststelle OB/16/161/3 Vorlagen-Nummer 27.04.2023 1297/2023 Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Sitzung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / In- ternationales 08.05.2023 Stadtarbeitsgemeinschaft Queerpolitik 13.06.2023 Beantwortung einer Nachfrage von RM Tokyürek zu "LSBTI-Aktionsplan: erste Zwischenbilanz" (Vorlage 0444/2023) Zusammenfassung in einfacher Sprache Die Stadt Köln hat im Jahr 2022 das erste Mal Gelder an Projekte über ein „LSBTI- Förderprogramm“ vergeben. Die Projekte sollen dazu beitragen, dass Lesben, Schwule, Bise- xuelle, trans- und intergeschlechtliche Menschen (kurz „LSBTI“ oder „queer“) besser behan- delt werden. Es haben sich viele Menschen und Gruppen um Gelder beworben. In der Sitzung des Ausschusses „Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Inter- nationales“ am 13. März 2023 hat Frau Tokyürek die Verwaltung gefragt, warum sich so viele Menschen und Gruppen um Gelder beworben haben. Die Verwaltung glaubt, dass es verschiedene Gründe gibt, warum so viele Menschen und Gruppen an dem „LSBTI-Förderprogramm“ Interesse hatten:  Es gibt immer mehr queere Menschen, die melden, dass sie angegriffen oder schlecht behandelt wurden. Deswegen wollen viele etwas dagegen tun.  Die Stadt Köln hat im Jahr 2022 zum ersten Mal für solche Projekte Gelder vergeben.  Es konnten sich viele verschiedene Gruppen und auch einzelne Personen bewerben.  Der Aufruf zur Bewerbung wurde nicht nur über die Zeitung und das Internet, sondern auch per E-Mail an viele verschiedene Gruppen und Personen in Köln verbreitet. 2 Beantwortung einer Nachfrage von RM Tokyürek zu "LSBTI-Aktionsplan: erste Zwischenbilanz" (Vorlage 0444/2023) In der Sitzung des AVR am 13.03.2023 hat RM Tokyürek von der Fraktion Die Linke betref- fend der Vorlage 0444/2023 „LSBTI-Aktionsplan: erste Zwischenbilanz“ nachgefragt, wie die große Nachfrage an der Förderung zu dem Thema Gewaltprävention und Antidiskriminierung zustande gekommen sei. Beantwortung der Verwaltung Im Rahmen der Umsetzung von Maßnahmen aus dem LSBTI-Aktionsplan (Vorlage 2314/2021) wurde im Jahr 2022 das erste LSBTI-Förderprogramm der Stadt Köln zur Förde- rung von Projekten zur Gewaltprävention und Antidiskriminierung im Bereich LSBTI konzipiert und umgesetzt. Nach Einschätzung der zuständigen Fachstelle im Amt für Integration und Vielfalt war im Jahr 2022 die Nachfrage nach dem LSBTI-Förderprogramm aus folgenden Gründen größer (19 gestellte Anträge, 15 bewilligte Anträge, Vorlage 3955/2022) als das zur Verfügung stehende Gesamtbudget von 80.000 Euro: Anstieg an queerfeindlichen Verfällen Sowohl die Kölner Beratungsstellen für lesbische, schwule, bisexuelle, trans- und interge- schlechtlichen Menschen (kurz „LSBTI“ oder „queer“) als auch die bundesweiten Statistiken verzeichnen in den letzten Jahren einen Anstieg an gemeldeten Vorfällen von queerfeindlicher Diskriminierung und Gewalt. Diese Entwicklung legt auch einen gestiegenen Bedarf nach Prä- ventions- und Antidiskriminierungsmaßnahmen nahe. Erstes städtisches Förderprogramm für den LSBTI-Bereich Ebenso liegt nahe, dass der Bedarf im Jahr 2022 relativ groß war, weil das LSBTI- Förderprogramm im Jahr 2022 neu eingerichtet wurde. Es war damit das erste städtische Förderprogramm in Köln, das seinen Schwerpunkt im Bereich LSBTI gesetzt hat. Größe der Zielgruppe Der Kreis derer, die sich für eine Förderung bewerben konnten, war relativ groß. Laut Richtli- nie waren im Jahr 2022 sowohl natürliche Personen als auch Vereine, Initiativen, Gruppen und Schulen, die sich gewaltpräventive Arbeit, Teilhabe- und Antidiskriminierungsarbeit mit LSBTI-Bezug zur Aufgabe gesetzt haben, förderungsberechtigt. Der Aufruf, sich zu bewerben, richtet sich dabei nicht nur an Mitglieder der Kölner LSBTI-Communities, sondern ausdrücklich auch an Vereine und Gruppen der Kölner Stadtgesellschaft, die nicht Teil der LSBTI- Communities sind. Breit gestreute Bewerbung Der Aufruf zur Antragstellung für das LSBTI-Förderprogramm wurde über die städtische Öf- fentlichkeitsarbeit und die E-Mail-Verteiler des Amtes für Integration und Vielfalt breit gestreut. Neben einer Pressemitteilung, aus der u.a. ein Artikel im Kölner Stadtanzeiger resultierte, wurde das Förderprogramm auch über die Social-Media-Kanäle der Stadt beworben. Über verschiedene Email-Verteiler des Amtes für Integration und Vielfalt konnten unterschiedliche Bereiche der Kölner Stadtgesellschaft erreicht werden. Gez. Reker

Beratungsverlauf

  1. 08.05.2023

    Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales

    TOP 3.5, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen
  2. 13.06.2023 zuletzt

    Stadtarbeitsgemeinschaft Queerpolitik

    TOP 7.3, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen

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