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AN/1805/2023

Fragen zur Beschlussvorlage 4069/2022

Gem. Anfrage nach § 4 (Grüne) 11.10.2023

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Nächste Beratung: Ausschuss Schule und Weiterbildung, Sitzung am 20.11.2023, TOP 4.1

Gem. Anfrage nach § 4 (Grüne)

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Gem. Anfrage nach § 4 (Grüne)

3486 Zeichen

Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Kölner Rat  
CDU-Fraktion im Rat der Stadt Köln 
VOLT Fraktion im Rat der Stadt Köln 
 
 
An den Ausschussvorsitzenden  
Herrn Dr. Helge Schlieben 
 
 
 
 
Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 11.10.2023 
 
AN/1805/2023 
 
Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Ausschuss Schule und Weiterbildung 16.10.2023 
 
Fragen zur Beschlussvorlage 4069/2022 
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin Reker, 
sehr geehrter Herr Dr. Schlieben, 
 
 
 
Die Vorsitzende des Vereins mittendrin e.V., Frau Eva-Maria Thoms, hat in einem Schreiben 
an Politik und Verwaltung darauf hingewiesen, dass einige Ausführungen in dem Kapitel 7.2 
der Anlage der Verwaltungsvorlage „Strategische Sozialplanung – Herausforderungen und 
Ziele“ (4069/2022) fehlerhaft seien und nicht der geltenden Rechtslage des SchulG NRW 
entsprechen. „In der vorliegenden Fassung nähme sich die Stadt Köln also heraus, die gel-
tende Rechtslage zu ignorieren und nach einer davon abweichenden „gefühlten Rechtslage“ 
zu handeln.“ Die Kritik bezieht sich insbesondere auf folgenden Abschnitt: 
 
 
„Die Entscheidung über den besten Förderort für ein*e Schüler*in wird stets individu-
ell nach pädagogischer Einschätzung getroffen und muss sich aufgrund § 20 SchulG 
NRW letztlich am Elternwillen orientieren.  
Zudem besteht in pädagogischen Fachkreisen neben der Auffassung, dass die allge-
meine Schule auch für Schüler*innen mit sonderpädagogischem Unterstützungsbe-
darf der ideale Lernort ist, weiterhin die Auffassung, dass einzelne Kinder an Förder-
schulen bessere Bedingungen und individuellere Fördermöglichkeiten vorfinden, wäh-
rend sie in Regelschulen einem immensen Leistungsdruck und großer Konkurrenz 
ausgesetzt sind und so ein Risiko des Scheiterns besteht. 
Ziel für die schulische Inklusion kann für die Stadt Köln als Schulträger insofern nicht 
sein, eine bestimmte Inklusionsquote zu erreichen, sondern vielmehr den gesetzli-
chen Auftrag zur inklusiven Schulbildung aus dem SchulG NRW zu erfüllen, insbe-
sondere indem Schulplätze bedarfsgerecht für das Gemeinsame Lernen bereitge-
stellt, eingerichtet und ausgestattet werden.“ 
 
 
 
Vor diesem Hintergrund bitten wir die Verwaltung, folgende Fragen zu beantworten:

- 2 - 
 
 
1. Welche Bedeutung kommt der „individuell pädagogischen Einschätzung“ bei der Ent-
scheidung über den besten Förderort für ein*e Schüler*in im Rahmen der Umsetzung 
des § 20 (2) SchulG NRW zu?  
Welche weiteren Aspekte können in diesem Entscheidungsprozess von Bedeutung 
sein?  
 
2. Auf welche pädagogischen Fachkreise bezieht die Verwaltung sich bei der Umset-
zung des SchulG NRW?  
Welche Ziele und Konzepte werden dabei zugrunde gelegt? 
 
3. Wie begründet die Verwaltung ihre Abweichung vom Zielindikator Inklusionsquote 
und kann Inklusion ohne eine gesteckte Vorgabe richtig gelingen? Könnte das Ziel 
auch anderes gefasst werden, sodass deutlicher wird, in welchem Ausmaß die Stadt 
Köln die inklusive Bildung erreicht hat?   
 
4. Sieht die Verwaltung die Notwendigkeit, das strategische Ziel „Inklusion von Kindern 
und Jugendlichen mit Beeinträchtigungen in Kita und Schule ist bestmöglich geför-
dert“ angesichts der o.g. Punkte zu überarbeiten?  
Wenn ja, wie könnte eine Neufassung aussehen? 
 
 
 
Mit freundlichen Grüßen 
 
gez. Lino Hammer  gez. Niklas Kienitz 
GRÜNE-Fraktionsgeschäftsführer    CDU-Fraktionsgeschäftsführer 
 
gez. Lucas Sickmöller  
Volt- Fraktionsgeschäftsführer

Beratungsverlauf (1)

20.11.2023 Ausschuss Schule und Weiterbildung
TOP 4.1 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

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Details

Aktenzeichen
AN/1805/2023
Typ
Gem. Anfrage nach § 4 (Grüne)
Datum
11.10.2023
Erstellt
11.10.2023 10:55