AN/1805/2023
Fragen zur Beschlussvorlage 4069/2022
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Gem. Anfrage nach § 4 (Grüne)
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Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Kölner Rat CDU-Fraktion im Rat der Stadt Köln VOLT Fraktion im Rat der Stadt Köln An den Ausschussvorsitzenden Herrn Dr. Helge Schlieben Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 11.10.2023 AN/1805/2023 Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Ausschuss Schule und Weiterbildung 16.10.2023 Fragen zur Beschlussvorlage 4069/2022 Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin Reker, sehr geehrter Herr Dr. Schlieben, Die Vorsitzende des Vereins mittendrin e.V., Frau Eva-Maria Thoms, hat in einem Schreiben an Politik und Verwaltung darauf hingewiesen, dass einige Ausführungen in dem Kapitel 7.2 der Anlage der Verwaltungsvorlage „Strategische Sozialplanung – Herausforderungen und Ziele“ (4069/2022) fehlerhaft seien und nicht der geltenden Rechtslage des SchulG NRW entsprechen. „In der vorliegenden Fassung nähme sich die Stadt Köln also heraus, die gel- tende Rechtslage zu ignorieren und nach einer davon abweichenden „gefühlten Rechtslage“ zu handeln.“ Die Kritik bezieht sich insbesondere auf folgenden Abschnitt: „Die Entscheidung über den besten Förderort für ein*e Schüler*in wird stets individu- ell nach pädagogischer Einschätzung getroffen und muss sich aufgrund § 20 SchulG NRW letztlich am Elternwillen orientieren. Zudem besteht in pädagogischen Fachkreisen neben der Auffassung, dass die allge- meine Schule auch für Schüler*innen mit sonderpädagogischem Unterstützungsbe- darf der ideale Lernort ist, weiterhin die Auffassung, dass einzelne Kinder an Förder- schulen bessere Bedingungen und individuellere Fördermöglichkeiten vorfinden, wäh- rend sie in Regelschulen einem immensen Leistungsdruck und großer Konkurrenz ausgesetzt sind und so ein Risiko des Scheiterns besteht. Ziel für die schulische Inklusion kann für die Stadt Köln als Schulträger insofern nicht sein, eine bestimmte Inklusionsquote zu erreichen, sondern vielmehr den gesetzli- chen Auftrag zur inklusiven Schulbildung aus dem SchulG NRW zu erfüllen, insbe- sondere indem Schulplätze bedarfsgerecht für das Gemeinsame Lernen bereitge- stellt, eingerichtet und ausgestattet werden.“ Vor diesem Hintergrund bitten wir die Verwaltung, folgende Fragen zu beantworten: - 2 - 1. Welche Bedeutung kommt der „individuell pädagogischen Einschätzung“ bei der Ent- scheidung über den besten Förderort für ein*e Schüler*in im Rahmen der Umsetzung des § 20 (2) SchulG NRW zu? Welche weiteren Aspekte können in diesem Entscheidungsprozess von Bedeutung sein? 2. Auf welche pädagogischen Fachkreise bezieht die Verwaltung sich bei der Umset- zung des SchulG NRW? Welche Ziele und Konzepte werden dabei zugrunde gelegt? 3. Wie begründet die Verwaltung ihre Abweichung vom Zielindikator Inklusionsquote und kann Inklusion ohne eine gesteckte Vorgabe richtig gelingen? Könnte das Ziel auch anderes gefasst werden, sodass deutlicher wird, in welchem Ausmaß die Stadt Köln die inklusive Bildung erreicht hat? 4. Sieht die Verwaltung die Notwendigkeit, das strategische Ziel „Inklusion von Kindern und Jugendlichen mit Beeinträchtigungen in Kita und Schule ist bestmöglich geför- dert“ angesichts der o.g. Punkte zu überarbeiten? Wenn ja, wie könnte eine Neufassung aussehen? Mit freundlichen Grüßen gez. Lino Hammer gez. Niklas Kienitz GRÜNE-Fraktionsgeschäftsführer CDU-Fraktionsgeschäftsführer gez. Lucas Sickmöller Volt- Fraktionsgeschäftsführer
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- AN/1805/2023
- Typ
- Gem. Anfrage nach § 4 (Grüne)
- Datum
- 11.10.2023
- Erstellt
- 11.10.2023 10:55