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AN/0264/2017

TOP 14.1, Satzung über eine Veränderungssperre für einen Teilbereich der Ortslage in Köln-Neustadt/Nord, Arbeitstitel: Belgisches Viertel in Köln-Neustadt/Nord

Gem. Änderungsantrag (SPD) 14.02.2017

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 14.02.2017

Gem. Änderungsantrag nach § 13 (SPD)

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Gem. Änderungsantrag nach § 13 (SPD)

2935 Zeichen

SPD-Fraktion im Rat der Stadt Köln 
Fraktion DIE.LINKE im Rat der Stadt Köln 
 
 
Frau Oberbürgermeisterin 
Henriette Reker 
 
Historisches Rathaus 
 
 
 
Eingang beim Büro der Oberbürgermeisterin: 14.02.2017 
 
AN/0264/2017 
 
Änderungs- bzw. Zusatzantrag gem. § 13 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Rat 14.02.2017 
 
TOP 14.1, Satzung über eine Veränderungssperre für einen Teilbereich der Ortslage in 
Köln-Neustadt/Nord, Arbeitstitel: Belgisches Viertel in Köln-Neustadt/Nord 
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
 
die Antragsteller bitten Sie, folgenden Änderungsantrag zum TOP 14.1 in die Tagesordnung 
der Sitzung des Rates der Stadt Köln am 14.02.2017 aufzunehmen: 
 
 
Beschluss: 
 
Um die unterschiedlichen und teilweise gegensätzlichen Interessen im Belgischen Viertel 
angemessen zu berücksichtigen, beschließt der Rat der Stadt Köln ergänzend zum Be-
schlussvorschlag der Verwaltung: 
 
1. Die Verwaltung wird gebeten, das Bebauungsplan-Verfahren schnellstmöglich abzu-
schließen und den politischen Gremien die notwendigen Beschlussvorlagen zur Beratung 
und Entscheidung vorzulegen, um den unentschiedenen Schwebezustand zu beenden. Die 
rechtlich mögliche Dauer einer Veränderungssperre soll nicht ausgeschöpft werden, um die 
weitere Entwicklung des Viertels nicht zu behindern. Bei der Erstellung des Bebauungspla-
nes für das Belgische Viertel ist eine Differenzierung nach Straßen mit überwiegender 
Wohnnutzung und gemischter Nutzung geboten. 
 
2. Die Bezirksvertretung Innenstadt wird über Bauanträge, die nach der Veränderungssper-
rensatzung beschieden bzw. behandelt werden (insb. Zulassung bzw. Nichtzulassung einer 
Ausnahme gemäß § 4 der Satzung), mit einer entsprechenden Bewertung der Verwaltung 
informiert. 
 
3. Die Verwaltung wird gebeten, gleichzeitig ein begleitendes ordnungsrechtliches Konzept 
für das Belgische Viertel zu erarbeiten und mit Abschluss des Bebauungsverfahrens vorzu-
legen. 
  
a. Die Erstellung des Konzepts hat in Zusammenarbeit der städtischen Ämter und 
Dienststellen mit allen Interessengruppen (Anwohner, Bürgerinitiativen, Clubbetrei-

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ber und andere Gewerbetreibende sowie deren Interessengemeinschaften, usw.) zu 
erfolgen. 
 
b. Die Verwaltung wird beauftragt, als Basis für die Erstellung des Konzeptes zu unter-
schiedlichen Tageszeiten Lärmmessungen durchzuführen. 
 
c. Das ordnungsrechtliche Konzept soll Vorschläge zur Begrenzung von Lärmemissio-
nen insbesondere durch Begleiterscheinung der örtlichen Club- und Gastronomies-
zene vor Ort (z.B. rauchende Personen vor den entsprechenden Lokalitäten) enthal-
ten. Ebenso ist eine Regelung der Öffnungszeiten für Musikclubs, Gaststätten usw. 
zur Aufnahme in das Konzept zu prüfen. 
 
 
 
Begründung: 
 
Erfolgt mündlich. 
 
 
 
Mit freundlichen Grüßen 
 
gez. Dr. Barbara Lübbecke  gez. Michael Weisenstein  
SPD-Fraktionsgeschäftsführerin  Fraktionsgeschäftsführer Die.Linke

Beratungsverlauf (1)

14.02.2017 Rat
Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: endgültig abgelehnt

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/0264/2017
Typ
Gem. Änderungsantrag (SPD)
Datum
14.02.2017
Erstellt
03.08.2017 00:27