AN/0264/2017
TOP 14.1, Satzung über eine Veränderungssperre für einen Teilbereich der Ortslage in Köln-Neustadt/Nord, Arbeitstitel: Belgisches Viertel in Köln-Neustadt/Nord
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Gem. Änderungsantrag nach § 13 (SPD)
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SPD-Fraktion im Rat der Stadt Köln Fraktion DIE.LINKE im Rat der Stadt Köln Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Historisches Rathaus Eingang beim Büro der Oberbürgermeisterin: 14.02.2017 AN/0264/2017 Änderungs- bzw. Zusatzantrag gem. § 13 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Rat 14.02.2017 TOP 14.1, Satzung über eine Veränderungssperre für einen Teilbereich der Ortslage in Köln-Neustadt/Nord, Arbeitstitel: Belgisches Viertel in Köln-Neustadt/Nord Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, die Antragsteller bitten Sie, folgenden Änderungsantrag zum TOP 14.1 in die Tagesordnung der Sitzung des Rates der Stadt Köln am 14.02.2017 aufzunehmen: Beschluss: Um die unterschiedlichen und teilweise gegensätzlichen Interessen im Belgischen Viertel angemessen zu berücksichtigen, beschließt der Rat der Stadt Köln ergänzend zum Be- schlussvorschlag der Verwaltung: 1. Die Verwaltung wird gebeten, das Bebauungsplan-Verfahren schnellstmöglich abzu- schließen und den politischen Gremien die notwendigen Beschlussvorlagen zur Beratung und Entscheidung vorzulegen, um den unentschiedenen Schwebezustand zu beenden. Die rechtlich mögliche Dauer einer Veränderungssperre soll nicht ausgeschöpft werden, um die weitere Entwicklung des Viertels nicht zu behindern. Bei der Erstellung des Bebauungspla- nes für das Belgische Viertel ist eine Differenzierung nach Straßen mit überwiegender Wohnnutzung und gemischter Nutzung geboten. 2. Die Bezirksvertretung Innenstadt wird über Bauanträge, die nach der Veränderungssper- rensatzung beschieden bzw. behandelt werden (insb. Zulassung bzw. Nichtzulassung einer Ausnahme gemäß § 4 der Satzung), mit einer entsprechenden Bewertung der Verwaltung informiert. 3. Die Verwaltung wird gebeten, gleichzeitig ein begleitendes ordnungsrechtliches Konzept für das Belgische Viertel zu erarbeiten und mit Abschluss des Bebauungsverfahrens vorzu- legen. a. Die Erstellung des Konzepts hat in Zusammenarbeit der städtischen Ämter und Dienststellen mit allen Interessengruppen (Anwohner, Bürgerinitiativen, Clubbetrei- - 2 - ber und andere Gewerbetreibende sowie deren Interessengemeinschaften, usw.) zu erfolgen. b. Die Verwaltung wird beauftragt, als Basis für die Erstellung des Konzeptes zu unter- schiedlichen Tageszeiten Lärmmessungen durchzuführen. c. Das ordnungsrechtliche Konzept soll Vorschläge zur Begrenzung von Lärmemissio- nen insbesondere durch Begleiterscheinung der örtlichen Club- und Gastronomies- zene vor Ort (z.B. rauchende Personen vor den entsprechenden Lokalitäten) enthal- ten. Ebenso ist eine Regelung der Öffnungszeiten für Musikclubs, Gaststätten usw. zur Aufnahme in das Konzept zu prüfen. Begründung: Erfolgt mündlich. Mit freundlichen Grüßen gez. Dr. Barbara Lübbecke gez. Michael Weisenstein SPD-Fraktionsgeschäftsführerin Fraktionsgeschäftsführer Die.Linke
Beratungsverlauf (1)
Details
- Aktenzeichen
- AN/0264/2017
- Typ
- Gem. Änderungsantrag (SPD)
- Datum
- 14.02.2017
- Erstellt
- 03.08.2017 00:27