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A-N/0018/2021

Tempo 30 auf der Königsberger Straße

Antrag an die BV Nord 19.04.2021

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung Münster-Nord, Sitzung am 27.04.2021, TOP 5.9

Originalantrag

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Ansehen

Stellungnahme_Amt 32_20220209

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Ansehen

Originalantrag

13 Zeichen

A-N/0018/2021

Stellungnahme_Amt 32_20220209

5603 Zeichen

32.12.0013
Frau Solf

02.02.2022
3292

An die Bezirksvertretung Lu

Münster-Nord
Dezernen! ' de
Eing. 0 4, FEB. 2022

über
Herrn Stadtrat Heuer

über
33.25

Tempo 30 auf der Königsberger Straße: Mehr Verkehrssicherheit, weniger Lärm
und Emissionen

e Antrag Ifd. Nr. A-N/0018/2021 der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL und
der SPD-Fraktion der Bezirksvertretung Münster-Nord aus der Sitzung vom
16.03.2021 ER - ;

Die Verwaltung wurde beauftragt, für den gesamten Verlauf der Königsberger Straße zu prü-
fen, ob eine Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h möglich ist, um
die Anwohnenden vor Lärm- und Schadstoffemissionen zu schützen, die Verkehrssicherheit
zu erhöhen und einen weiteren Beitrag zum Klimaschutz zu leisten.

In der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) wird in Bezug auf Geschwindigkeitsregelungen zwi-
schen Zonen und streckenbezogenen Regelungen unterschieden. Zu prüfen ist daher sowohl
die Ausweisung einer Tempo 30-Zone als auch die Einrichtung von Tempo 30 auf Strecke
entlang der Königsberger Straße.

Tempo 30-Zone

Die Einrichtung einer Tempo 30-Zone ist gemäß $ 45 Abs. 1 c StVO an bestimmte Vorgaben
geknüpft. So darf gemäß der StVO zum Beispiel der Durchgangsverkehr nur von geringer
Bedeutung sein. Darüber hinaus dürfen Zonen-Anordnungen sich nicht auf Straßen des
überörtlichen Verkehrs beziehen. Der Ausweisung einer Tempo 30-Zone an der Königsberger
Straße steht der hohe Durchgangsverkehrsanteil entgegen. Zudem ist die Königsberger
Straße als Kreisstraße klassifiziert und zählt folglich zu den Straßen des überörtlichen Ver-
kehrs. Ebenfalls dürfen Tempo-30-Zonen nur Straßen ohne Lichtzeichen geregelte Kreuzun-
gen oder Einmündungen umfassen. Die Einrichtung einer Tempo 30-Zone kommt aus den
vorgenannten Gründen auf dem Streckenabschnitt der Königsberger Straße nicht in Betracht.

Streckenbezogene Begrenzung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit

Die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerorts beträgt auf Hauptverkehrsstraßen 50 km/h.
Eine Reduzierung dieser zulässigen Höchstgeschwindigkeit ist als Beschränkung des fließen-
den Verkehrs grundsätzlich nur möglich, wenn aufgrund der örtlichen Gegebenheiten eine be-
sondere Gefahrenlage besteht (vgl. $ 45 Abs. 9 StVO). Eine solche Gefahrenlage könnte auf-
grund einer besonderen Verkehrssituation bestehen oder aufgrund einer starken Lärmbelas-
tung. Daneben besteht seit einer Novellierung der StVO die Möglichkeit zur Einrichtung von

Geschwindigkeitsbeschränkungen im Umfeld von sogenannten schützenswerten Einrichtun-
gen (vgl. 845 Abs. 9 Nr. 6 StVO).

Verkehrssicherheit

Um eine Einschätzung zur Verkehrssicherheit in dem Bereich zu erhalten, wurde die zustän-
dige Stelle der Polizei um eine Stellungnahme gebeten. Nach Rückmeldung der Polizei be-
steht für die Königsberger Straße keine auffällige Unfalllage oder besondere Gefahrenlage,
die eine Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h auf Strecke rechtfer-
tigen würde.

Gesondert ist als Unfallhäufungsstelle der Knotenpunkt Königsberger Straße/ Hoher Hecken-
weg zu betrachten. Maßnahmen zur Entschärfung des Knotenpunkts wurden im Rahmen der
Unfallkommission bereits geprüft. In Folge dessen wurde eine Umplanung der Signalisierung
am Kreuzungspunkt eingeleitet.

Lärmschutz

Maßstab für die Möglichkeit der Umsetzung straßenverkehrsrechtlicher Anordnungen zur Re-
duzierung von Lärmbelastungen sind die in den Richtlinien für straßenverkehrsrechtliche Maß-
nahmen zum Schutz der Bevölkerung vor Lärm enthaltenen Grenzwerte. Die Königsberger
Straße wurde im Zuge der Lärmkartierung vom Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltig-
keit untersucht. Im Ergebnis liegt an der Königsberger Straße laut Stellungnahme des Amtes
eine vergleichsweise geringe Lärmbetroffenheit vor, sodass die Königsberger Straße nicht in
den Maßnahmenbereich der aktuellen Lärmaktionsplanung fällt. Eine Reduzierung der zuläs-
sigen Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h aufgrund einer zu hohen Lärmimmission kommt
folglich nach aktuellem Stand nicht in Betracht.

Tempo 30 im Bereich schützenswerter Einrichtungen

Nach 8 45 Abs. 9 Nr. 6 StVO soll eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h im unmit-
telbaren Bereich von schützenswerten Einrichtungen wie Schulen und Kindergärten eingerich-
tet werden. Voraussetzung ist unter anderem, dass die Einrichtungen einen direkten Zugang
zu der Straße haben.

Aufgrund der Lage der Melanchtonschule, welche mit direktem Zugang über die Königsberger
Straße erschlossen ist, wurde bereits auf dem Streckenabschnitt zwischen Görlitzer Straße
und dem Hohen Heckenweg Tempo 30 eingerichtet.

Im weiteren Streckenabschnitt der Königsberger Straße befinden sich darüber hinaus keine
sensiblen Einrichtungen mit direktem Zugang zur Straße, sodass auch auf dieser Rechts-
grundlage keine Möglichkeit zur Anordnung einer weiteren Geschwindigkeitsbeschränkung im
benannten Streckenabschnitt besteht,

Eine Reduzierung der Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h ist auf der Königsberger Straße aus
den oben genannten Gründen, über den bereits in der Geschwindigkeit reduzierten Strecken-
abschnitt hinaus, nach aktuellem Stand rechtlich nicht möglich. Im Falle einer Änderung der
bundesgesetzlichen Kriterien der StVO zur zulässigen Höchstgeschwindigkeit innerorts be-
steht jedoch die Möglichkeit, den Antrag auf Tempo 30 km/h erneut aufzugreifen.

Als Beitrag zur Erhöhung der Verkehrssicherheit wird aktuell durch das Amt für Mobilität und
Tiefbau eine Beschlussvorlage zur Umplanung der Signalisierung im Knotenpunkt Königsber-

ger Straße / Hoher Heckenweg erarbeitet.
| IHK e

hi rt Vechtel
mtsleiter

Beratungsverlauf (1)

27.04.2021 Bezirksvertretung Münster-Nord
TOP 5.9 Antrag Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (4)

  • Königsberger Straße 32
  • Görlitzer Straße
  • Hoher Heckenweg
  • Heckenweg

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Details

Aktenzeichen
A-N/0018/2021
Typ
Antrag an die BV Nord
Datum
19.04.2021
Erstellt
19.04.2021 08:27