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2804/2017

Beantwortung mündlicher Anfragen betreffend "Gestaltungshandbuch der Stadt Köln"

Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.) 18.09.2017

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Nächste Beratung: Stadtentwicklungsausschuss, Sitzung am 14.12.2017

Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss

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Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss

3522 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
VI/VI 
 
Vorlagen-Nummer  18.09.2017 
 2804/2017 
Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Sitzung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Stadtentwicklungsausschuss 21.09.2017 
 
Beantwortung mündlicher Anfragen zum "Gestaltungshandbuch der Stadt Köln" 
In der Sitzung des Stadtentwicklungsausschuss vom 06.07.2017 wurden bezüglich der Vorstellung 
des Gestaltungshandbuchs der Stadt Köln folgende mündliche Nachfragen gestellt. 
 
Frage 1:  
Zu dem erwähnten Grundsatz „first things first“ stellt sich die Frage, ob zunächst international bedeu-
tende Stadtflächen abgearbeitet und die Veedel nachrangig behandelt werden sollen? 
Antwort der Verwaltung: 
First „things first“ bedeutet, dass nach den Hierarchien des Bedeutungsplan priorisiert werden soll: 
nicht zeitlich gesehen, sondern hinsichtlich der Angemessenheit der gestalterischen Betreuung bzgl. 
Planung, Abstimmung, Genehmigung und Instandhaltung. Es heißt nicht, dass dadurch die nachbar-
schaftlichen Räume als letztes bearbeitet werden – vielleicht sogar im Gegenteil: denn in diesen 
Räumen ist durch die angemessenen guten Standards eine Planung und Instandhaltung einfacher 
umsetzbar als in Sonderräumen. 
Gebaut wird also weiterhin an allen Ecken der Stadt gleichzeitig, wobei in den wichtigen (internationa-
le Bedeutung, stadtweite Bedeutung) Aufenthaltsräumen die Gestaltung in allen Prozessen (Planung, 
Abstimmung, Genehmigung und Instandhaltung) eine besonders hohe Priorität bekommen soll.  
Beispiel: Als Bürger und Steuerzahler bin ich froh, wenn in meiner Wohnstraße nicht Geld für z. B. 
besondere Ausbaudetails (z.B. ausgepflasterte Technikelemente im Gehweg) ausgegeben wird, ein 
hierfür zusätzlcih benötigtes Budget würde ich beispielsweise lieber im Schulbau einsetzen. Ein tech-
nisch guter und nachhaltig instand zu haltender Standard ist hier für mich gut und richtig. Ein Ausbau 
nach guten, nachhaltigen Grundstandards ist in nachbarschaftlichen Räumen wünschenswert.  
Auf dem Platz vor dem Rathaus wünsche ich mir als Bürger eine besonders gut durchdachte Gestal-
tung, weil sie dort die Aufenthaltsqualität und den Wert meiner Stadt hebt. 
 
Frage 2: 
Am 11.07.2017 hat der Rat über die neue Zuständigkeitsordnung entscheiden. In diesem Zusam-
menhang ist die Frage, inwieweit die Zuständigkeiten für das Gestaltungshandbuch dort berücksich-
tigt worden seien. Ist der Bedeutungsplan so zu verstehen, dass Straßen mit stadtweiter und interna-
tionaler Bedeutung in die Zuständigkeit des Rates fallen und der Rest in die der Bezirksvertretungen?  
Antwort der Verwaltung: 
Der Bedeutungsplan bezieht derzeit nicht auf die Zuständigkeiten von Politischen Entscheidungsgre-
mien. Wenn das gewünscht ist, könnte man ihn möglicherweise dazu benutzen.

2 
 
Frage 3: 
Nach welchen Kriterien ist eine Straße von internationaler Bedeutung?  
Antwort der Verwaltung: 
Dieser Raum umfasst den Bereich, den ein internationaler Besucher erfährt, wenn er sich für nur ei-
nen begrenzten Zeitraum in der Stadt aufhält. Es sind die Räume, die für den Touristen das - 
manchmal einzige - Bild der Stadt präsentieren.  
Es handelt sich um die direkte Domumgebung mit Rheingarten und den wichtigsten Altstadtplätzen, 
die hoch frequentierten Einkaufsstraßen Hohe Straße, Schildergasse, die Kulturdiagonale zur Oper 
sowie der Kreis zum Rheinboulevard und die Hauptwege zur Messe.  
Der international bedeutende Bereich ist bewusst so klein wie möglich gehalten worden.  
 
Gez. Höing

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8277 Zeichen

Geschäftsführung  
Stadtentwicklungsausschuss 
Herr Freitag 
Telefon:  (0221) 221 - 23148  
Fax       :  (0221) 221 - 24447 
E-Mail:  uwe.freitag@stadt-koeln.de 
Datum: 19.07.2017 
Auszug 
aus dem Entwurf der Niederschrift der 26. Sitzung des 
Stadtentwicklungsausschusses vom 06.07.2017 
öffentlich 
6.6 Gestaltungshandbuch der Stadt Köln 
1120/2017 
Stadtraummanagerin Schinkel erläutert anhand einer PowerPoint-Präsentation das 
Gestaltungshandbuch der Stadt Köln. 
RM Frenzel schlägt zunächst vor, die Angelegenheit ohne Votum in die nachfolgen-
den Gremien zu verweisen. Zu dem erwähnten Grundsatz „first things first“ stellt sich 
ihm die Frage, ob zunächst international bedeutende Stadtflächen abgearbeitet und 
die Veedel nachrangig behandelt werden sollen. Er führt aus, dass am 11.07.2017 
der Rat über die neue Zuständigkeitsordnung entscheiden werde. In diesem Zu-
sammenhang möchte er wissen, inwieweit die Zuständigkeiten für das Gestaltungs-
handbuch dort berücksichtigt worden seien. Er fragt weiter, ob der Bedeutungsplan 
so zu verstehen sei, dass Straßen mit stadtweiter und internationaler Bedeutung in 
die Zuständigkeit des Rates fallen und der Rest in die der Bezirksvertretungen. Au-
ßerdem sei ihm nicht ganz klar, nach welchen Kriterien eine Straße von internationa-
ler Bedeutung sei.  
Herr Dr. Soénius hebt hervor, dass das Gestaltungshandbuch ein wesentlicher Mei-
lenstein zur Gestaltung dieser Stadt werden könne. Für die Evaluierung hält er es für 
wichtig einen festen Zeitraum festzulegen. Er regt weiter an, für die Konsultations-
kreise der Bereiche Werbung (H6) und Außengastronomie (H7) den Einzelhandel 
und die Gastronomie jeweils als Betroffene zu beteiligen. Unter Verweis auf die Aus-
sage unter H8.1 zu den Baustelleneinhausungen, dass im Falle eines Verstoßes das 
Baustellenmanagement Bußgelder gegen die Bauleitung in Höhe von bis zu 2.000 € 
verhängen könne, sollte es aus seiner Sicht heißen, dass Bußgelder verhängt wer-
den müssen. Bezüglich der Fahrradständer des Modells „Quadriga“, die laut Werbe-
nutzungsvertrag bis Ende 2017 aus dem Stadtraum entfernt werden sollen, hält er es 
für sinnvoller diese erst abzubauen, wenn sie direkt durch neue Fahrradständer er-
setzt werden können.

Frau Schinkel erklärt, dass es für eine Kann-Regelung leider keine Rechtsgrundlage 
gebe. Sie macht deutlich, dass bereits Infoveranstaltungen bezüglich der Baustellen-
einhausungen durchgeführt werden und geht davon aus, dass private Baustellenbe-
treiber nachziehen, wenn die städtischen Baustellen die neuen Standards entspre-
chend umsetzen. Sie nennt in diesem Zusammenhang als Beispiel die Baustellen am 
Domhotel oder auf der Schildergasse. Die Fragen zu den Straßen und ihrer internati-
onalen und stadtweiter Bedeutung werde sie schriftlich beantworten.  
RM Jahn begrüßt die Vorlage zum Gestaltungshandbuch, welches die gesamte Stadt 
und nicht nur die Innenstadt betreffe. Sie merkt an, dass es sich aus ihrer Sicht um 
einen ständigen Prozess handele, der nie ganz abgeschlossen werde und sich per-
manent verändere. Sie fragt, wie das Ganze nachgehalten werde und wer die ent-
sprechenden Kenntnisse und das Wissen habe. Sie spricht in diesem Zusammen-
hang von Pflasterung oder Pollern. Vor allen Dingen aber, wenn es beispielsweise 
um die Gestaltung und spätere Instandsetzung von Elektrokästen gehe. Im Übrigen 
spricht sie sich ebenfalls dafür aus, die Sache ohne Votum in die nachfolgenden 
Gremien zu verweisen. 
Frau Schinkel macht darauf aufmerksam, dass alle Ämter der Stadt Köln die für den 
öffentlichen Raum arbeiten, das Gestaltungshandbuch mitgezeichnet haben. Sie 
zeigt auf, dass durch die neuen Standards die Instandhaltung, beispielsweise von 
Pollern oder Pflastersteinen, nachhaltiger und einfacher umgesetzt werden könne. 
Die Mitarbeiter des Bauhofes sollten dahingehend weiter geschult werden. Sie fügt 
hinzu, dass bei der Neuaufstellung von Technikelementen die Firmen laut Gestal-
tungshandbuch dazu verpflichtet seien, in internationalen und stadtweit bedeu-
tenden Räumen nur noch dunkelgraue Elemente mit Anti-Graffiti-Schutz aufzustellen. 
RM Sterck begrüßt den Ehrgeiz, das Stadtbild der Stadt Köln zu verbessern und 
weist darauf hin, dass man mit dem Clouth-Gelände eine Art Pilotgebiet habe, wo die 
neuen Standards bereits realisiert werden. Er fragt, für welchen Zeitraum die Umset-
zung des Projektes vorgesehen sei und wie viele Straßen oder Platzflächen pro Jahr 
in etwa zu schaffen seien. Zudem interessiert es ihn, wie der höhere Aufwand an 
Pflege zur Erhaltung des angestrebten höheren Standards  beziffert werde und in 
welcher Form die Mittel im Haushalt hinterlegt worden seien. 
RM De Bellis-Olinger hält es ebenfalls für sinnvoll, die Evaluierung in einem gewis-
sen Zeitrahmen durchzuführen und dem Stadtentwicklungsausschuss vorzulegen, 
damit dieser bis Dato vorgenommene Veränderungen prüfen könne. Es sei ihr klar, 
dass die Umsetzung des Gestaltungshandbuches mit Kosten verbunden sei. Den-
noch spricht sie sich für eine zeitnahe Durchführung aus. Sie fragt, wie in der Praxis 
der Austausch von Pollern gehandhabt werde, wenn zum Beispiel lediglich einer von 
zehn Pfosten defekt sei. Sie spricht sich in diesem Zusammenhang dafür aus, dass 
die neuen Poller nicht nur im Innenstadtbereich aufgestellt werden und somit die al-
ten in den Veedeln bleiben. 
Frau Schinkel erklärt, dass nach Möglichkeit defekte Poller durch passende ersetzt 
werden. Aus ihrer Sicht sei es jedoch wichtig zu prüfen, inwiefern die Poller an be-
stimmten Stellen noch notwendig seien. Auf den Ringen seien beispielsweise bereits 
viele Poller gänzlich entfernt worden. Dadurch können die Stadträume von nicht 
zwingend notwendigem Stadtmobiliar befreit werden, was  zudem sehr wirkungsvoll 
sei. Sie verweist in diesem Zusammenhang auf die Instandhaltungsgrundsätze, die 
unter dem Punkt C2 zu finden seien und spricht sich in diesem Zusammenhang dafür 
aus, dass die neuen Poller nicht nur im Innenstadtbereich aufgestellt werden und 
somit die alten in den Veedeln bleiben.

Seniorenvertreterin Buchholz plädiert dafür, die älteren Menschen bei der Stadtge-
staltung im Blick zu haben und die Seniorenvertretung sowie die Behindertenvertre-
tung in den weiteren Prozess einzubinden. Sie fragt, inwieweit das Ordnungsamt 
einschreite bzw. involviert sei, wenn es für die Bürgerinnen und Bürger zu unange-
nehmen Situationen, etwa bezüglich der Barrierefreiheit, komme. 
Frau Schinkel macht deutlich, dass der konkrete Einsatz von einzelnen Ämtern   
grundsätzlich kein Bestandteil des Gestaltungshandbuches sei. Es werden im GHB 
Ziele definiert, welche die Ämter, im Rahmen ihrer Möglichkeiten, durch ihren Einsatz 
erreichen möchten. Dies sei anhand der Mitzeichnungen der Beschlussvorlage do-
kumentiert worden. Insofern habe auch das Amt für öffentliche Ordnung ein Interesse 
daran, in Zukunft die Gestaltung des öffentlichen Raums zu verbessern. Mit Blick auf 
die Aufrechterhaltung der Gehwegmobilität, für die eine grundsätzliche Gehwegbreite 
von 1,50 Metern von Hindernissen jeglicher Art frei zu halten sei, habe sich das Amt 
für öffentliche Ordnung bereits stark gemacht. Schließlich sei dies unter anderem für 
die Barrierefreiheit wichtig. Die Behindertenvertretung sei von Anfang an einbezogen 
worden und das entsprechende Dezernat habe die Ratsvorlage ebenfalls mitge-
zeichnet. Die Umsetzung der Barrierefreiheit sei im Planungsgrundsatz Nr. 9 enthal-
ten. Sie sagt für den weiteren Fortlauf die künftige Einbindung der Seniorenvertre-
tung zu. 
Vorsitzender Kienitz zeigt auf, dass die Seniorenvertretungen der einzelnen Stadtbe-
zirke an den Beratungen beteiligt seien. Er hebt hervor, dass der intensive Austausch 
in der heutigen Sitzung zeige, wie wichtig das Thema sei. Er macht vor der Abstim-
mung darauf aufmerksam, dass die Angelegenheit, nach einem Verweis ohne Votum 
in die nachfolgenden Gremien, erneut dem Stadtentwicklungsausschuss zur Bera-
tung vorgelegt werde. 
 
Beschluss: 
 
Der Stadtentwicklungsausschuss verweist die Vorlage ohne Votum zur Anhörung in 
alle neun Bezirksvertretungen, den Gestaltungsbeirat, den Wirtschaftsausschuss, 
den Verkehrsausschuss und in die StadtAG Behindertenpolitik. 
Abstimmungsergebnis: 
Einstimmig zugestimmt.

Beratungsverlauf (1)

14.12.2017 Stadtentwicklungsausschuss
Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (2)

  • Schildergasse
  • Hohe Straße

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Details

Aktenzeichen
2804/2017
Typ
Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.)
Datum
18.09.2017
Erstellt
08.09.2017 12:00