2804/2017
Beantwortung mündlicher Anfragen betreffend "Gestaltungshandbuch der Stadt Köln"
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Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VI/VI Vorlagen-Nummer 18.09.2017 2804/2017 Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Sitzung öffentlicher Teil Gremium Datum Stadtentwicklungsausschuss 21.09.2017 Beantwortung mündlicher Anfragen zum "Gestaltungshandbuch der Stadt Köln" In der Sitzung des Stadtentwicklungsausschuss vom 06.07.2017 wurden bezüglich der Vorstellung des Gestaltungshandbuchs der Stadt Köln folgende mündliche Nachfragen gestellt. Frage 1: Zu dem erwähnten Grundsatz „first things first“ stellt sich die Frage, ob zunächst international bedeu- tende Stadtflächen abgearbeitet und die Veedel nachrangig behandelt werden sollen? Antwort der Verwaltung: First „things first“ bedeutet, dass nach den Hierarchien des Bedeutungsplan priorisiert werden soll: nicht zeitlich gesehen, sondern hinsichtlich der Angemessenheit der gestalterischen Betreuung bzgl. Planung, Abstimmung, Genehmigung und Instandhaltung. Es heißt nicht, dass dadurch die nachbar- schaftlichen Räume als letztes bearbeitet werden – vielleicht sogar im Gegenteil: denn in diesen Räumen ist durch die angemessenen guten Standards eine Planung und Instandhaltung einfacher umsetzbar als in Sonderräumen. Gebaut wird also weiterhin an allen Ecken der Stadt gleichzeitig, wobei in den wichtigen (internationa- le Bedeutung, stadtweite Bedeutung) Aufenthaltsräumen die Gestaltung in allen Prozessen (Planung, Abstimmung, Genehmigung und Instandhaltung) eine besonders hohe Priorität bekommen soll. Beispiel: Als Bürger und Steuerzahler bin ich froh, wenn in meiner Wohnstraße nicht Geld für z. B. besondere Ausbaudetails (z.B. ausgepflasterte Technikelemente im Gehweg) ausgegeben wird, ein hierfür zusätzlcih benötigtes Budget würde ich beispielsweise lieber im Schulbau einsetzen. Ein tech- nisch guter und nachhaltig instand zu haltender Standard ist hier für mich gut und richtig. Ein Ausbau nach guten, nachhaltigen Grundstandards ist in nachbarschaftlichen Räumen wünschenswert. Auf dem Platz vor dem Rathaus wünsche ich mir als Bürger eine besonders gut durchdachte Gestal- tung, weil sie dort die Aufenthaltsqualität und den Wert meiner Stadt hebt. Frage 2: Am 11.07.2017 hat der Rat über die neue Zuständigkeitsordnung entscheiden. In diesem Zusam- menhang ist die Frage, inwieweit die Zuständigkeiten für das Gestaltungshandbuch dort berücksich- tigt worden seien. Ist der Bedeutungsplan so zu verstehen, dass Straßen mit stadtweiter und interna- tionaler Bedeutung in die Zuständigkeit des Rates fallen und der Rest in die der Bezirksvertretungen? Antwort der Verwaltung: Der Bedeutungsplan bezieht derzeit nicht auf die Zuständigkeiten von Politischen Entscheidungsgre- mien. Wenn das gewünscht ist, könnte man ihn möglicherweise dazu benutzen. 2 Frage 3: Nach welchen Kriterien ist eine Straße von internationaler Bedeutung? Antwort der Verwaltung: Dieser Raum umfasst den Bereich, den ein internationaler Besucher erfährt, wenn er sich für nur ei- nen begrenzten Zeitraum in der Stadt aufhält. Es sind die Räume, die für den Touristen das - manchmal einzige - Bild der Stadt präsentieren. Es handelt sich um die direkte Domumgebung mit Rheingarten und den wichtigsten Altstadtplätzen, die hoch frequentierten Einkaufsstraßen Hohe Straße, Schildergasse, die Kulturdiagonale zur Oper sowie der Kreis zum Rheinboulevard und die Hauptwege zur Messe. Der international bedeutende Bereich ist bewusst so klein wie möglich gehalten worden. Gez. Höing
Auszug_StEA_06.07.2017_TOP 6.6
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Geschäftsführung Stadtentwicklungsausschuss Herr Freitag Telefon: (0221) 221 - 23148 Fax : (0221) 221 - 24447 E-Mail: uwe.freitag@stadt-koeln.de Datum: 19.07.2017 Auszug aus dem Entwurf der Niederschrift der 26. Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses vom 06.07.2017 öffentlich 6.6 Gestaltungshandbuch der Stadt Köln 1120/2017 Stadtraummanagerin Schinkel erläutert anhand einer PowerPoint-Präsentation das Gestaltungshandbuch der Stadt Köln. RM Frenzel schlägt zunächst vor, die Angelegenheit ohne Votum in die nachfolgen- den Gremien zu verweisen. Zu dem erwähnten Grundsatz „first things first“ stellt sich ihm die Frage, ob zunächst international bedeutende Stadtflächen abgearbeitet und die Veedel nachrangig behandelt werden sollen. Er führt aus, dass am 11.07.2017 der Rat über die neue Zuständigkeitsordnung entscheiden werde. In diesem Zu- sammenhang möchte er wissen, inwieweit die Zuständigkeiten für das Gestaltungs- handbuch dort berücksichtigt worden seien. Er fragt weiter, ob der Bedeutungsplan so zu verstehen sei, dass Straßen mit stadtweiter und internationaler Bedeutung in die Zuständigkeit des Rates fallen und der Rest in die der Bezirksvertretungen. Au- ßerdem sei ihm nicht ganz klar, nach welchen Kriterien eine Straße von internationa- ler Bedeutung sei. Herr Dr. Soénius hebt hervor, dass das Gestaltungshandbuch ein wesentlicher Mei- lenstein zur Gestaltung dieser Stadt werden könne. Für die Evaluierung hält er es für wichtig einen festen Zeitraum festzulegen. Er regt weiter an, für die Konsultations- kreise der Bereiche Werbung (H6) und Außengastronomie (H7) den Einzelhandel und die Gastronomie jeweils als Betroffene zu beteiligen. Unter Verweis auf die Aus- sage unter H8.1 zu den Baustelleneinhausungen, dass im Falle eines Verstoßes das Baustellenmanagement Bußgelder gegen die Bauleitung in Höhe von bis zu 2.000 € verhängen könne, sollte es aus seiner Sicht heißen, dass Bußgelder verhängt wer- den müssen. Bezüglich der Fahrradständer des Modells „Quadriga“, die laut Werbe- nutzungsvertrag bis Ende 2017 aus dem Stadtraum entfernt werden sollen, hält er es für sinnvoller diese erst abzubauen, wenn sie direkt durch neue Fahrradständer er- setzt werden können. Frau Schinkel erklärt, dass es für eine Kann-Regelung leider keine Rechtsgrundlage gebe. Sie macht deutlich, dass bereits Infoveranstaltungen bezüglich der Baustellen- einhausungen durchgeführt werden und geht davon aus, dass private Baustellenbe- treiber nachziehen, wenn die städtischen Baustellen die neuen Standards entspre- chend umsetzen. Sie nennt in diesem Zusammenhang als Beispiel die Baustellen am Domhotel oder auf der Schildergasse. Die Fragen zu den Straßen und ihrer internati- onalen und stadtweiter Bedeutung werde sie schriftlich beantworten. RM Jahn begrüßt die Vorlage zum Gestaltungshandbuch, welches die gesamte Stadt und nicht nur die Innenstadt betreffe. Sie merkt an, dass es sich aus ihrer Sicht um einen ständigen Prozess handele, der nie ganz abgeschlossen werde und sich per- manent verändere. Sie fragt, wie das Ganze nachgehalten werde und wer die ent- sprechenden Kenntnisse und das Wissen habe. Sie spricht in diesem Zusammen- hang von Pflasterung oder Pollern. Vor allen Dingen aber, wenn es beispielsweise um die Gestaltung und spätere Instandsetzung von Elektrokästen gehe. Im Übrigen spricht sie sich ebenfalls dafür aus, die Sache ohne Votum in die nachfolgenden Gremien zu verweisen. Frau Schinkel macht darauf aufmerksam, dass alle Ämter der Stadt Köln die für den öffentlichen Raum arbeiten, das Gestaltungshandbuch mitgezeichnet haben. Sie zeigt auf, dass durch die neuen Standards die Instandhaltung, beispielsweise von Pollern oder Pflastersteinen, nachhaltiger und einfacher umgesetzt werden könne. Die Mitarbeiter des Bauhofes sollten dahingehend weiter geschult werden. Sie fügt hinzu, dass bei der Neuaufstellung von Technikelementen die Firmen laut Gestal- tungshandbuch dazu verpflichtet seien, in internationalen und stadtweit bedeu- tenden Räumen nur noch dunkelgraue Elemente mit Anti-Graffiti-Schutz aufzustellen. RM Sterck begrüßt den Ehrgeiz, das Stadtbild der Stadt Köln zu verbessern und weist darauf hin, dass man mit dem Clouth-Gelände eine Art Pilotgebiet habe, wo die neuen Standards bereits realisiert werden. Er fragt, für welchen Zeitraum die Umset- zung des Projektes vorgesehen sei und wie viele Straßen oder Platzflächen pro Jahr in etwa zu schaffen seien. Zudem interessiert es ihn, wie der höhere Aufwand an Pflege zur Erhaltung des angestrebten höheren Standards beziffert werde und in welcher Form die Mittel im Haushalt hinterlegt worden seien. RM De Bellis-Olinger hält es ebenfalls für sinnvoll, die Evaluierung in einem gewis- sen Zeitrahmen durchzuführen und dem Stadtentwicklungsausschuss vorzulegen, damit dieser bis Dato vorgenommene Veränderungen prüfen könne. Es sei ihr klar, dass die Umsetzung des Gestaltungshandbuches mit Kosten verbunden sei. Den- noch spricht sie sich für eine zeitnahe Durchführung aus. Sie fragt, wie in der Praxis der Austausch von Pollern gehandhabt werde, wenn zum Beispiel lediglich einer von zehn Pfosten defekt sei. Sie spricht sich in diesem Zusammenhang dafür aus, dass die neuen Poller nicht nur im Innenstadtbereich aufgestellt werden und somit die al- ten in den Veedeln bleiben. Frau Schinkel erklärt, dass nach Möglichkeit defekte Poller durch passende ersetzt werden. Aus ihrer Sicht sei es jedoch wichtig zu prüfen, inwiefern die Poller an be- stimmten Stellen noch notwendig seien. Auf den Ringen seien beispielsweise bereits viele Poller gänzlich entfernt worden. Dadurch können die Stadträume von nicht zwingend notwendigem Stadtmobiliar befreit werden, was zudem sehr wirkungsvoll sei. Sie verweist in diesem Zusammenhang auf die Instandhaltungsgrundsätze, die unter dem Punkt C2 zu finden seien und spricht sich in diesem Zusammenhang dafür aus, dass die neuen Poller nicht nur im Innenstadtbereich aufgestellt werden und somit die alten in den Veedeln bleiben. Seniorenvertreterin Buchholz plädiert dafür, die älteren Menschen bei der Stadtge- staltung im Blick zu haben und die Seniorenvertretung sowie die Behindertenvertre- tung in den weiteren Prozess einzubinden. Sie fragt, inwieweit das Ordnungsamt einschreite bzw. involviert sei, wenn es für die Bürgerinnen und Bürger zu unange- nehmen Situationen, etwa bezüglich der Barrierefreiheit, komme. Frau Schinkel macht deutlich, dass der konkrete Einsatz von einzelnen Ämtern grundsätzlich kein Bestandteil des Gestaltungshandbuches sei. Es werden im GHB Ziele definiert, welche die Ämter, im Rahmen ihrer Möglichkeiten, durch ihren Einsatz erreichen möchten. Dies sei anhand der Mitzeichnungen der Beschlussvorlage do- kumentiert worden. Insofern habe auch das Amt für öffentliche Ordnung ein Interesse daran, in Zukunft die Gestaltung des öffentlichen Raums zu verbessern. Mit Blick auf die Aufrechterhaltung der Gehwegmobilität, für die eine grundsätzliche Gehwegbreite von 1,50 Metern von Hindernissen jeglicher Art frei zu halten sei, habe sich das Amt für öffentliche Ordnung bereits stark gemacht. Schließlich sei dies unter anderem für die Barrierefreiheit wichtig. Die Behindertenvertretung sei von Anfang an einbezogen worden und das entsprechende Dezernat habe die Ratsvorlage ebenfalls mitge- zeichnet. Die Umsetzung der Barrierefreiheit sei im Planungsgrundsatz Nr. 9 enthal- ten. Sie sagt für den weiteren Fortlauf die künftige Einbindung der Seniorenvertre- tung zu. Vorsitzender Kienitz zeigt auf, dass die Seniorenvertretungen der einzelnen Stadtbe- zirke an den Beratungen beteiligt seien. Er hebt hervor, dass der intensive Austausch in der heutigen Sitzung zeige, wie wichtig das Thema sei. Er macht vor der Abstim- mung darauf aufmerksam, dass die Angelegenheit, nach einem Verweis ohne Votum in die nachfolgenden Gremien, erneut dem Stadtentwicklungsausschuss zur Bera- tung vorgelegt werde. Beschluss: Der Stadtentwicklungsausschuss verweist die Vorlage ohne Votum zur Anhörung in alle neun Bezirksvertretungen, den Gestaltungsbeirat, den Wirtschaftsausschuss, den Verkehrsausschuss und in die StadtAG Behindertenpolitik. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (2)
- Schildergasse
- Hohe Straße
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Aktenzeichen
- 2804/2017
- Typ
- Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.)
- Datum
- 18.09.2017
- Erstellt
- 08.09.2017 12:00