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V/0695/2021

Neuausrichtung des MEP bezüglich der Digitalisierung an Schulen als Folge der pandemischen Lage für 2022 ff.

Vorlagen 11.10.2021

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Nächste Beratung: Ausschuss für Schule und Weiterbildung, Sitzung am 09.11.2021, TOP 10

Beschlussvorlage

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Beschlussvorlage

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V/0695/2021
V/0695/2021
Öffentliche Beschlussvorlage
Betrifft
Neuausrichtung des MEP bezüglich der Digitalisierung an Schulen als Folge der pandemischen
Lage für 2022 ff.
Beratungsfolge
27.10.2021 Betriebsausschuss der citeq Vorberatung
09.11.2021 Ausschuss für Schule und Weiterbildung Entscheidung
Beschlussvorschlag:
I. Sachentscheidung:
1. Der Ausschuss für Schule und Weiterbildung nimmt zur Kenntnis, dass
1.1. die mit dem Beschluss zur Weiterentwicklung des Medienentwicklungsplanes (MEP) an den
allgemeinbildenden Schulen (V/0916/2015 und V/0916/2015/1. Erg.) vom 16.12.2015
genannten Arbeitsschwerpunkte bzw. erteilten Aufträge im Jahr 2021 weitestgehend
abgearbeitet und umgesetzt sind (s. V/0691/2021).
1.2. sich im Zuge der fortschreitenden Digitalisierung neue Arbeitsschwerpunkte ergeben haben,
die einen aktualisierten MEP erfordern und auch finanziell zu bewerten sind.
2. Der Ausschuss für Schule und Weiterbildung beauftragt die Verwaltung, einen neuen MEP mit der
Nennung von Arbeitsschwerpunkten und finanziellen Auswirkungen zu erarbeiten und dem Rat bis
zur ersten Sitzung in 2022 zur Beschlussfassung vorzulegen.
II. Finanzielle Auswirkungen:
Teilergebnisplan
Nr. Bezeichnung Haush.-
jahr
Betrag
€
Bemerkungen
Produktgruppe 0301 Leistungen für Schulen 2022 4.493.610
Zeile 13 Aufwendungen für Sach- und
Dienstleistungen
Amt für Schule und
Weiterbildung
18.10.2021
Ihr/e Ansprechpartner/in:
Frau Dr. Zeisberg
T elefon:492-2843
Zeisberg@stadt-muenster.de

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V/0695/2021
Da der Beschluss zunächst nur eine Evaluation der bestehenden Situation umfasst, führt dieser
unmittelbar zu keinen zusätzlichen Aufwendungen. Eindeutig sind die Hinweise, dass sich im
Rahmen der Digitalisierung und der umgesetzten Digital Pakte neue Arbeitsschwerpunkte ergeben
werden, die Auswirkungen nach sich ziehen werden. Diese sind abhängig von der Neuausrichtung
und mit dieser Anfang 2022 zu beziffern.
Begründung:
Wie im Abschlussbericht zur Umsetzung der Neukonzeption des Medienentwicklungsplanes (2015 –
2021) beschrieben (V/0691/2021), bedarf es einer Neuausrichtung des MEP für die Jahre 2022 ff. Der
derzeit zugrundeliegende MEP berücksichtigt in keiner Weise die durch die verschiedenen
Förderlinien geschaffenen Standards an den Schulen, sei es durch den Ausbau der IT-Infrastruktur,
der durch die Bereitstellung der Fördergeräte für bedürftige Schülerinnen und Schüler, durch das
Förderprogramm „Förderung von dienstlichen Endgeräten für Lehrkräfte“ noch durch die 11.700
zusätzlich eingebrachten iPads.
Um die zu erwartenden Entwicklungen und Finanzierungsbedarfe ableiten zu können, müssen
zahlreiche Bedingungen und Trends evaluiert und ausgewertet werden. Eine erste Prognose wird im
ersten Quartal 2022 erwartet.
Um die Arbeitspakete und die langfristige Strategie für die anstehende Neuausrichtung ableiten zu
können, wird im Folgenden die Ist-Situation des MEP beschrieben, bevor die Problematik des
bisherigen Warenkorbs erläutert wird. Schließlich werden die wesentlichen Grundlagen für eine
Neugestaltung dargelegt.
I. Ist-Situation
Dem Medienentwicklungsplan ist ein Budget von 4,493 Mio. € hinterlegt zum Zwecke der digitalen
Ausstattung der allgemeinbildenden Schulen. Mit dem in den letzten Jahren vorangeschrittenen
Ausbau des LAN-Netzes (Breitbandausbau, WLAN) in Schulen, wurde 2015 die
Berechnungsgrundlage neugestaltet. Aus dem Etat werden folgende Positionen finanziert:
a) Multiprotocol Label Switching (MPLS)-Anbindungen für die Schulen
b) T elekom@school-Anschlüsse für die Schulen
c) Client-/Managementsystem der Firmen TIME for kids und IServ
d) Firewall- und Internetinfrastruktur für die Schulen
e) MEP Verwaltung (inkl. Abdeckung der Personalkosten)
f) MEP Pädagogik (inkl. Abdeckung der Personalkosten)
g) Server-/Backupinfrastruktur für die Schulen
h) Sonstiges
Während die Positionen a) bis d) 1:1 abgerechnet werden und damit auch Preissteigerungen
unterliegen, ist dem MEP-Pädagogik folgender Berechnungsschlüssel hinterlegt: Für die Anschaffung
von Geräten (Computer, Bildschirme, Beamer) wurde ein Warenkorb eingerichtet, in dem nicht die
reinen Kosten der Geräte hinterlegt, sondern eine Servicepauschale für Wartung und Anschaffung der
Geräte hinzugerechnet wurde. So erscheinen die Geräte für die Schulen teurer als im direkten
Verkauf, decken aber die Personalkosten bei der citeq, die durch den Support der Geräte und deren
IT-Infrastruktur entstehen, ab. Die aktuell im bisherigen MEP vorgesehene Ausstattung umfasst eine
Grundausstattung bestehend aus zwei PCs pro Klassenraum, ein PC im Fachraum und 15 PCs zzgl.

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ein Lehrergerät für Computerräume. Bei den Grundschulen liegt der Verteilerschlüssel bei zwei PC für
jeden dritten und vierten Jahrgang.
Daneben erhalten Schulen ein in den Schuletat integriertes Budget, das als Folgekostenetat MEP
bezeichnet wird. Dieser berechnet sich aus einer Pauschale pro Schule (1.000 € für Grundschulen,
2.000 € für weiterführende Schulen) zzgl. 12,50 € pro Schüler*in. Dieses Budget kann für alle
Folgekosten, die sich aus der digitalen Ausstattung der Schulen ergeben, eingesetzt werden, zum
Beispiel für Apps, Software, Druckerkartuschen, die eine Schule verwenden möchte. Dieses Budget
ermöglichte eine gewisse Flexibilisierung der Schulen unter Berücksichtigung der Größe der Schulen
und deren spezifizierten Bedarfe. Für die Beschaffung von Hardware, die einen Netzwerkzugang
benötigt (z.B. PC / Notebook) sollen die Mittel nicht verwendet werden. Er wird aus zentralen
Amtsmitteln bereitgestellt und nicht aus dem hier behandelten MEP-Etat, spielt aber für die
Neuausrichtung ggf. eine Rolle.
Der MEP Verwaltung wird auf Grundlage der Ausstattung der Verwaltungseinheiten berechnet. So
stehen jeder Sekretariatskraft, der Schulleitung; Stundenplanerinnen und Stundenplanern,
Stufenkoordinatorinnen und Stufenkoordinatoren ein PC zu. Dazu werden Drucker zur Verfügung
gestellt. Auch für diese Geräte werden Wartungsaufwände, Beschaffungspauschalen sowie anteilige
Infrastrukturkosten der citeq beglichen.
Die bislang nicht verausgabten Gelder unter h) Sonstiges werden verwendet, um kurzfristige Projekte
in den Schulen zu finanzieren: Erweiterung von Strom- und Netzwerkdosen.
II. Herausforderung Warenkorb
Mit dem Einzug neuer digitaler Produkte wie z.B. Apple-TV in die Schulklassen, hat sich das
Preisgefüge im MEP-Etat massiv verschoben. Die Schulen schaffen zunehmend Geräte außerhalb
des Warenkorbs selbst an, erwarten aber den Support durch die citeq, zumal auch durch die
Schulen/Fördervereine/Eltern selbst angeschafften Geräte in das Mobile Device Management (MDM)
aufgenommen werden. Zudem kommen immer mehr Geräte durch das Förderprogramm Digital Pakt
Schule und kommunal angeschaffte digitale Endgeräte hinzu. Die Support-Aufwände bei der citeq
sind nicht mehr abgedeckt, gleichwohl müssen die Geräte aber betreut werden.
Bislang waren die Schulen mit digitalen Geräten und deren Anwenderprogrammen unterschiedlich gut
ausgestattet, der Schuletat und MEP Folgekostenetat ermöglichte größtmögliche Flexibilität für die
Bedarfe der Schulen. Es zeichnet sich aber ab, dass in den nächsten Jahren perspektivisch alle
Schulen dasselbe bzw. ein vergleichbares Ausstattungsniveau erhalten werden, sei es durch die
Finanzierung über den Digital Pakt oder eine Finanzierung über kommunale Mittel. Die Stand-PCs
außerhalb der Informatikräume werden in allernächster Zeit durch die flächendeckende Einführung
von iPads für nahezu alle Schülerinnen und Schüler (SuS) abgelöst, die Beamer in Zukunft durch ein
T afelsystem, bestehend aus Whiteboard, Kurzdistanzbeamer und Apple-TV. Eine Aufzählung der
einzelnen Geräte pro Schule wie bisher scheint nicht mehr sinnvoll, vielmehr bietet sich eine
Gesamtbetrachtung der Kosten an für Anschaffungen, Wartung, Reinvestition und Support durch die
citeq an.
Ergänzend wird der MEP dauerhaft mit drei zusätzlichen Stellen für den Support der kommunal
eingebrachten 11.700 Geräte belastet, die Summe entspricht etwa 10% des gesamten MEP-Budgets,
was zu Einschränkungen bei anderen Positionen führen könnte.

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III. Grundlagen der Neugestaltung
Ziel der Neugestaltung des MEP muss sein:
 ein optimaler Support aller in Schule vorhandenen Geräte (Präsentationsgeräte wie digitale
Endgeräte) ein optimaler Support aller Serversysteme, IServ/TIME for kids
 ein optimaler Support der WLAN-Versorgung in den Schulen eine Abdeckung aller dafür
notwendigen Personalaufwände bei der citeq
 eine unverzügliche Instandsetzung oder Ersatz aller defekten Geräte eine Wartung aller in
Schule vorhandenen digitalen Geräte
 Bereitstellung finanzieller Ressourcen für die Reinvestitionen Bereitstellung finanzieller
Ressourcen der weiteren Kosten (MEP-Verwaltung, MPLS-/LWL-Anbindungen, Firewall-
/Infrastrukturkosten usw.) sowie
 eine Bereitstellung von finanziellen Ressourcen für die Schulen zur individuellen Anschaffung,
zum Beispiel von Software-Programmen und Apps.
Dabei wird die Annahme getroffen, dass in naher Zukunft alle pädagogisch genutzten Räume (auch
Sporthallen, Differenzierungsräume, OGS-Räume, Lehrerzimmer und Mensen/Foyers/Aulen) aller
Schulen vollständig mit digitalen Präsentationsgeräten ausgestattet sind, bei den Schülern eine
nahezu 1:1-Ausstattung mit digitalen Endgeräten besteht und alle Lehrkräfte mit dienstlichen Geräten
ausgestattet sind. Bei der Planung wird berücksichtigt, dass der Fortschritt der Digitalisierung es
erforderlich macht, alle in Schulleitung tätigen Lehrkräfte mit mobilen Verwaltungsgeräten
auszustatten und eine über VOIP zugewiesene Mobilfunknummer erhalten.
Um den zukünftigen finanziellen Bedarf festzulegen, sind folgende Kennzahlen zu ermitteln:
a) Summe aller Geräte in allen Räumen aller Schulen
b) Summe aller noch benötigten und bereits angeschafften iPads
c) Personalschlüssel bei der citeq
d) Kosten der Reinvestitionszyklen
e) Wartungszyklen der Geräte und damit einhergehende Kosten (z.B. für das Whiteboard mit
Kurzdistanzbeamer etc.)
f) Summe sonstiger Kosten (Anschaffungspauschale, vom Schulträger angeschaffte und den
Schulen zur Verfügung gestellte Software, Kosten für die elektrische Prüfung
ortsveränderlicher Geräte, u.a.)
g) Aufteilung und Höhe des Folgekostenetats für die Schulen
h) Anschaffungs- und Reinvestitionskosten für mobile Verwaltungsgeräte für Lehrkräfte in
Schulleitungen
i) Baukosten für die nicht im Digital Pakt berücksichtigten Schulen, insbesondere der
Schulzentren.
Sind diese Zahlen ermittelt, können die Kosten für eine Vollausstattung inkl. deren Support beziffert
und über deren Finanzierung entschieden werden.
Die Verwaltung wird über das Ergebnis der Evaluation der genannten Punkte im MEP im ersten
Quartal 2022 berichten und daraus aktualisierte Haushaltsanmeldungen ableiten.

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V/0695/2021
gez.
In Vertretung
Thomas Paal
Stadtdirektor
Anlagen:

Anlage A

1963 Zeichen

Anlage A zur V/0695/2021
Kurzüberblick
Die fortschreitende Digitalisierung stellt auch die Organisation der Prozesse und deren finanzielle
Abbildung vor neue Herausforderungen. Um der neuen Entwicklung gerecht zu werden und die
Ansprüche erfüllen zu können, ist eine Evaluation des bestehenden Medienentwicklungsplans
notwendig. Die daraus resultierenden Ergebnisse werden in einen weiteren Beschluss
eingebracht.
Ziele/Teilziele/Zielerreichung
Mit dem Medienentwicklungsplan und dessen finanzieller Hinterlegung werden derzeit die
digitalen Bestände und deren Support durch die citeq in den Schulen sichergestellt. Um diese
Aufgaben auch zukünftig unter dem Aspekt der zunehmenden Digitalisierung leisten zu können,
muss der bestehende MEP evaluiert werden. Die Beschlussvorlage hat zum Ziel, die Prozesse
und Finanzen fundiert auf die Ergebnisse der Evaluation neu zu ordnen. Die Auswirkungen auf
die weiteren Finanzen sind zum jetzigen Zeitpunkt unbekannt.
Finanzierung
Produktgruppe: 0301 Leistungen für Schulen
Auswirkungen auf den Ergebnisplan Ja Nein
Auswirkungen auf den Finanzplan Ja Nein
Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten? Ja Nein teilw.
Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten? Ja Nein teilw.
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? Ja Nein
Bereits veranschlagt? Ja Nein
Derzeit werden jährlich Mittel für den MEP bereitgestellt. Wie sich die weitere Finanzierung
gestalten wird, ist ergebnisoffen.
Pflichtigkeitsgrad
Die Maßnahme/Leistung ist x vollständig
pflichtig
überwiegend
pflichtig
überwiegend
freiwillig
vollständig
freiwillig
Zu den Aufgaben des Schulträgers gehören die äußeren Schulangelegenheiten und damit die
Bereitstellung von Material und Geräten zur Aufrechterhaltung des Schulunterrichts.
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration)
Die Beschlussvorlage berührt die genannten Querschnittsthemen nicht unmittelbar.

Beratungsverlauf (2)

27.10.2021 Betriebsausschuss der citeq
TOP 5.1 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
09.11.2021 Ausschuss für Schule und Weiterbildung
TOP 10 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
V/0695/2021
Typ
Vorlagen
Datum
11.10.2021
Erstellt
09.09.2021 10:45