V/0695/2021
Neuausrichtung des MEP bezüglich der Digitalisierung an Schulen als Folge der pandemischen Lage für 2022 ff.
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Beschlussvorlage
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V/0695/2021 V/0695/2021 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Neuausrichtung des MEP bezüglich der Digitalisierung an Schulen als Folge der pandemischen Lage für 2022 ff. Beratungsfolge 27.10.2021 Betriebsausschuss der citeq Vorberatung 09.11.2021 Ausschuss für Schule und Weiterbildung Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Der Ausschuss für Schule und Weiterbildung nimmt zur Kenntnis, dass 1.1. die mit dem Beschluss zur Weiterentwicklung des Medienentwicklungsplanes (MEP) an den allgemeinbildenden Schulen (V/0916/2015 und V/0916/2015/1. Erg.) vom 16.12.2015 genannten Arbeitsschwerpunkte bzw. erteilten Aufträge im Jahr 2021 weitestgehend abgearbeitet und umgesetzt sind (s. V/0691/2021). 1.2. sich im Zuge der fortschreitenden Digitalisierung neue Arbeitsschwerpunkte ergeben haben, die einen aktualisierten MEP erfordern und auch finanziell zu bewerten sind. 2. Der Ausschuss für Schule und Weiterbildung beauftragt die Verwaltung, einen neuen MEP mit der Nennung von Arbeitsschwerpunkten und finanziellen Auswirkungen zu erarbeiten und dem Rat bis zur ersten Sitzung in 2022 zur Beschlussfassung vorzulegen. II. Finanzielle Auswirkungen: Teilergebnisplan Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkungen Produktgruppe 0301 Leistungen für Schulen 2022 4.493.610 Zeile 13 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen Amt für Schule und Weiterbildung 18.10.2021 Ihr/e Ansprechpartner/in: Frau Dr. Zeisberg T elefon:492-2843 Zeisberg@stadt-muenster.de - 2 - V/0695/2021 Da der Beschluss zunächst nur eine Evaluation der bestehenden Situation umfasst, führt dieser unmittelbar zu keinen zusätzlichen Aufwendungen. Eindeutig sind die Hinweise, dass sich im Rahmen der Digitalisierung und der umgesetzten Digital Pakte neue Arbeitsschwerpunkte ergeben werden, die Auswirkungen nach sich ziehen werden. Diese sind abhängig von der Neuausrichtung und mit dieser Anfang 2022 zu beziffern. Begründung: Wie im Abschlussbericht zur Umsetzung der Neukonzeption des Medienentwicklungsplanes (2015 – 2021) beschrieben (V/0691/2021), bedarf es einer Neuausrichtung des MEP für die Jahre 2022 ff. Der derzeit zugrundeliegende MEP berücksichtigt in keiner Weise die durch die verschiedenen Förderlinien geschaffenen Standards an den Schulen, sei es durch den Ausbau der IT-Infrastruktur, der durch die Bereitstellung der Fördergeräte für bedürftige Schülerinnen und Schüler, durch das Förderprogramm „Förderung von dienstlichen Endgeräten für Lehrkräfte“ noch durch die 11.700 zusätzlich eingebrachten iPads. Um die zu erwartenden Entwicklungen und Finanzierungsbedarfe ableiten zu können, müssen zahlreiche Bedingungen und Trends evaluiert und ausgewertet werden. Eine erste Prognose wird im ersten Quartal 2022 erwartet. Um die Arbeitspakete und die langfristige Strategie für die anstehende Neuausrichtung ableiten zu können, wird im Folgenden die Ist-Situation des MEP beschrieben, bevor die Problematik des bisherigen Warenkorbs erläutert wird. Schließlich werden die wesentlichen Grundlagen für eine Neugestaltung dargelegt. I. Ist-Situation Dem Medienentwicklungsplan ist ein Budget von 4,493 Mio. € hinterlegt zum Zwecke der digitalen Ausstattung der allgemeinbildenden Schulen. Mit dem in den letzten Jahren vorangeschrittenen Ausbau des LAN-Netzes (Breitbandausbau, WLAN) in Schulen, wurde 2015 die Berechnungsgrundlage neugestaltet. Aus dem Etat werden folgende Positionen finanziert: a) Multiprotocol Label Switching (MPLS)-Anbindungen für die Schulen b) T elekom@school-Anschlüsse für die Schulen c) Client-/Managementsystem der Firmen TIME for kids und IServ d) Firewall- und Internetinfrastruktur für die Schulen e) MEP Verwaltung (inkl. Abdeckung der Personalkosten) f) MEP Pädagogik (inkl. Abdeckung der Personalkosten) g) Server-/Backupinfrastruktur für die Schulen h) Sonstiges Während die Positionen a) bis d) 1:1 abgerechnet werden und damit auch Preissteigerungen unterliegen, ist dem MEP-Pädagogik folgender Berechnungsschlüssel hinterlegt: Für die Anschaffung von Geräten (Computer, Bildschirme, Beamer) wurde ein Warenkorb eingerichtet, in dem nicht die reinen Kosten der Geräte hinterlegt, sondern eine Servicepauschale für Wartung und Anschaffung der Geräte hinzugerechnet wurde. So erscheinen die Geräte für die Schulen teurer als im direkten Verkauf, decken aber die Personalkosten bei der citeq, die durch den Support der Geräte und deren IT-Infrastruktur entstehen, ab. Die aktuell im bisherigen MEP vorgesehene Ausstattung umfasst eine Grundausstattung bestehend aus zwei PCs pro Klassenraum, ein PC im Fachraum und 15 PCs zzgl. - 2 - V/0695/2021 ein Lehrergerät für Computerräume. Bei den Grundschulen liegt der Verteilerschlüssel bei zwei PC für jeden dritten und vierten Jahrgang. Daneben erhalten Schulen ein in den Schuletat integriertes Budget, das als Folgekostenetat MEP bezeichnet wird. Dieser berechnet sich aus einer Pauschale pro Schule (1.000 € für Grundschulen, 2.000 € für weiterführende Schulen) zzgl. 12,50 € pro Schüler*in. Dieses Budget kann für alle Folgekosten, die sich aus der digitalen Ausstattung der Schulen ergeben, eingesetzt werden, zum Beispiel für Apps, Software, Druckerkartuschen, die eine Schule verwenden möchte. Dieses Budget ermöglichte eine gewisse Flexibilisierung der Schulen unter Berücksichtigung der Größe der Schulen und deren spezifizierten Bedarfe. Für die Beschaffung von Hardware, die einen Netzwerkzugang benötigt (z.B. PC / Notebook) sollen die Mittel nicht verwendet werden. Er wird aus zentralen Amtsmitteln bereitgestellt und nicht aus dem hier behandelten MEP-Etat, spielt aber für die Neuausrichtung ggf. eine Rolle. Der MEP Verwaltung wird auf Grundlage der Ausstattung der Verwaltungseinheiten berechnet. So stehen jeder Sekretariatskraft, der Schulleitung; Stundenplanerinnen und Stundenplanern, Stufenkoordinatorinnen und Stufenkoordinatoren ein PC zu. Dazu werden Drucker zur Verfügung gestellt. Auch für diese Geräte werden Wartungsaufwände, Beschaffungspauschalen sowie anteilige Infrastrukturkosten der citeq beglichen. Die bislang nicht verausgabten Gelder unter h) Sonstiges werden verwendet, um kurzfristige Projekte in den Schulen zu finanzieren: Erweiterung von Strom- und Netzwerkdosen. II. Herausforderung Warenkorb Mit dem Einzug neuer digitaler Produkte wie z.B. Apple-TV in die Schulklassen, hat sich das Preisgefüge im MEP-Etat massiv verschoben. Die Schulen schaffen zunehmend Geräte außerhalb des Warenkorbs selbst an, erwarten aber den Support durch die citeq, zumal auch durch die Schulen/Fördervereine/Eltern selbst angeschafften Geräte in das Mobile Device Management (MDM) aufgenommen werden. Zudem kommen immer mehr Geräte durch das Förderprogramm Digital Pakt Schule und kommunal angeschaffte digitale Endgeräte hinzu. Die Support-Aufwände bei der citeq sind nicht mehr abgedeckt, gleichwohl müssen die Geräte aber betreut werden. Bislang waren die Schulen mit digitalen Geräten und deren Anwenderprogrammen unterschiedlich gut ausgestattet, der Schuletat und MEP Folgekostenetat ermöglichte größtmögliche Flexibilität für die Bedarfe der Schulen. Es zeichnet sich aber ab, dass in den nächsten Jahren perspektivisch alle Schulen dasselbe bzw. ein vergleichbares Ausstattungsniveau erhalten werden, sei es durch die Finanzierung über den Digital Pakt oder eine Finanzierung über kommunale Mittel. Die Stand-PCs außerhalb der Informatikräume werden in allernächster Zeit durch die flächendeckende Einführung von iPads für nahezu alle Schülerinnen und Schüler (SuS) abgelöst, die Beamer in Zukunft durch ein T afelsystem, bestehend aus Whiteboard, Kurzdistanzbeamer und Apple-TV. Eine Aufzählung der einzelnen Geräte pro Schule wie bisher scheint nicht mehr sinnvoll, vielmehr bietet sich eine Gesamtbetrachtung der Kosten an für Anschaffungen, Wartung, Reinvestition und Support durch die citeq an. Ergänzend wird der MEP dauerhaft mit drei zusätzlichen Stellen für den Support der kommunal eingebrachten 11.700 Geräte belastet, die Summe entspricht etwa 10% des gesamten MEP-Budgets, was zu Einschränkungen bei anderen Positionen führen könnte. - 2 - V/0695/2021 III. Grundlagen der Neugestaltung Ziel der Neugestaltung des MEP muss sein: ein optimaler Support aller in Schule vorhandenen Geräte (Präsentationsgeräte wie digitale Endgeräte) ein optimaler Support aller Serversysteme, IServ/TIME for kids ein optimaler Support der WLAN-Versorgung in den Schulen eine Abdeckung aller dafür notwendigen Personalaufwände bei der citeq eine unverzügliche Instandsetzung oder Ersatz aller defekten Geräte eine Wartung aller in Schule vorhandenen digitalen Geräte Bereitstellung finanzieller Ressourcen für die Reinvestitionen Bereitstellung finanzieller Ressourcen der weiteren Kosten (MEP-Verwaltung, MPLS-/LWL-Anbindungen, Firewall- /Infrastrukturkosten usw.) sowie eine Bereitstellung von finanziellen Ressourcen für die Schulen zur individuellen Anschaffung, zum Beispiel von Software-Programmen und Apps. Dabei wird die Annahme getroffen, dass in naher Zukunft alle pädagogisch genutzten Räume (auch Sporthallen, Differenzierungsräume, OGS-Räume, Lehrerzimmer und Mensen/Foyers/Aulen) aller Schulen vollständig mit digitalen Präsentationsgeräten ausgestattet sind, bei den Schülern eine nahezu 1:1-Ausstattung mit digitalen Endgeräten besteht und alle Lehrkräfte mit dienstlichen Geräten ausgestattet sind. Bei der Planung wird berücksichtigt, dass der Fortschritt der Digitalisierung es erforderlich macht, alle in Schulleitung tätigen Lehrkräfte mit mobilen Verwaltungsgeräten auszustatten und eine über VOIP zugewiesene Mobilfunknummer erhalten. Um den zukünftigen finanziellen Bedarf festzulegen, sind folgende Kennzahlen zu ermitteln: a) Summe aller Geräte in allen Räumen aller Schulen b) Summe aller noch benötigten und bereits angeschafften iPads c) Personalschlüssel bei der citeq d) Kosten der Reinvestitionszyklen e) Wartungszyklen der Geräte und damit einhergehende Kosten (z.B. für das Whiteboard mit Kurzdistanzbeamer etc.) f) Summe sonstiger Kosten (Anschaffungspauschale, vom Schulträger angeschaffte und den Schulen zur Verfügung gestellte Software, Kosten für die elektrische Prüfung ortsveränderlicher Geräte, u.a.) g) Aufteilung und Höhe des Folgekostenetats für die Schulen h) Anschaffungs- und Reinvestitionskosten für mobile Verwaltungsgeräte für Lehrkräfte in Schulleitungen i) Baukosten für die nicht im Digital Pakt berücksichtigten Schulen, insbesondere der Schulzentren. Sind diese Zahlen ermittelt, können die Kosten für eine Vollausstattung inkl. deren Support beziffert und über deren Finanzierung entschieden werden. Die Verwaltung wird über das Ergebnis der Evaluation der genannten Punkte im MEP im ersten Quartal 2022 berichten und daraus aktualisierte Haushaltsanmeldungen ableiten. - 2 - V/0695/2021 gez. In Vertretung Thomas Paal Stadtdirektor Anlagen:
Anlage A
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Anlage A zur V/0695/2021 Kurzüberblick Die fortschreitende Digitalisierung stellt auch die Organisation der Prozesse und deren finanzielle Abbildung vor neue Herausforderungen. Um der neuen Entwicklung gerecht zu werden und die Ansprüche erfüllen zu können, ist eine Evaluation des bestehenden Medienentwicklungsplans notwendig. Die daraus resultierenden Ergebnisse werden in einen weiteren Beschluss eingebracht. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Mit dem Medienentwicklungsplan und dessen finanzieller Hinterlegung werden derzeit die digitalen Bestände und deren Support durch die citeq in den Schulen sichergestellt. Um diese Aufgaben auch zukünftig unter dem Aspekt der zunehmenden Digitalisierung leisten zu können, muss der bestehende MEP evaluiert werden. Die Beschlussvorlage hat zum Ziel, die Prozesse und Finanzen fundiert auf die Ergebnisse der Evaluation neu zu ordnen. Die Auswirkungen auf die weiteren Finanzen sind zum jetzigen Zeitpunkt unbekannt. Finanzierung Produktgruppe: 0301 Leistungen für Schulen Auswirkungen auf den Ergebnisplan Ja Nein Auswirkungen auf den Finanzplan Ja Nein Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten? Ja Nein teilw. Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten? Ja Nein teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? Ja Nein Bereits veranschlagt? Ja Nein Derzeit werden jährlich Mittel für den MEP bereitgestellt. Wie sich die weitere Finanzierung gestalten wird, ist ergebnisoffen. Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist x vollständig pflichtig überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig vollständig freiwillig Zu den Aufgaben des Schulträgers gehören die äußeren Schulangelegenheiten und damit die Bereitstellung von Material und Geräten zur Aufrechterhaltung des Schulunterrichts. Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) Die Beschlussvorlage berührt die genannten Querschnittsthemen nicht unmittelbar.
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- V/0695/2021
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 11.10.2021
- Erstellt
- 09.09.2021 10:45