3535/2025/1
Beantwortung einer mündlichen Anfrage von RM Breite aus der Sitzung des Finanzausschusses vom 15.12.2025 bezüglich des Sachstands zur Anmietung Leonhard-Tietz-Straße 1, 50676 Köln
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Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss
2622 Zeichen
Gez. Greitemann Dezernat, Dienststelle VI/26 Vorlagen-Nummer 29.01.2026 3535/2025/1 Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Sitzung öffentlicher Teil Gremium Datum Finanzausschuss 02.02.2026 Beantwortung einer mündlichen Anfrage von RM Breite aus der Sitzung des Finanzausschusses vom 15.12.2025 bezüglich des Sachstands zur Anmietung Leonhard-Tietz-Straße 1, 50676 Köln Anfrage: In der Sitzung des Finanzausschusses vom 15.12.2025 fragt RM Breite: 1. Wo und wie wurde der Rat über die weitere Verschiebung der Übergabe des ersten Mietbereiches vom 4. Quartal 2026 auf den 30. Juni 2028 informiert? Welche Kompen- sation für diesen erneuten Mietausfall wurde mit dem Vermieter ausgehandelt? 2. Laut Vorlage 0481/2025 sind im Haushalt 2026 für die Übergabe des ersten Mietbe- reichs im 4. Quartal 2026 3,08 Mio. Euro eingestellt, sowie für 2027 12,3 Mio. Euro vorgesehen. Wie wird mit diesen nun nicht gebrauchten Mitteln verfahren? 3. Laut Mitteilung 3535/2025 gibt es nun noch eine weitere zusätzliche Verschiebung. Mit der Übergabe des ersten Mietbereiches wird vom 30.06.2028 auf frühestens 31.03.2030 gerechnet, verbunden mit der Aussage, dass darüber hinaus keine weite- ren Kompensationszahlungen zu erwarten sind. Wie hoch sind denn die Kompensati- onszahlungen für die Verzögerung von 30. Juni 2028 auf mindestens 31.03.2030, wenn darüber hinaus keine Zahlungen zu erwarten sind? Antwort der Verwaltung: Zu 1.) Das Gesamtareal besteht aus insgesamt fünf Mietbereichen. Für die Mietbereiche 1, 3 und 5 (erster Übergabebereich) bleibt es bei dem im 2. Nachtrag vereinbarten Übergabetermin spä- testens zum 31.12.2026. Eine Verschiebung auf den 30.06.2028 stand für diese Mietbereiche nicht zur Diskussion. Insoweit fallen für die Mietbereiche 1, 3 und 5 keine „Kompensationen für einen erneuten Mietausfall“ an, und eine Einbindung des Rats war daher nicht erforderlich. Zu 2.) Da sich die Übergabe des ersten Übergabebereichs nicht verschiebt, werden die Haushalts- mittel für die Mietbereiche 1, 3 und 5 weiterhin benötigt. Die Mittelveranschlagung ist somit plangerecht und muss nicht korrigiert werden. Zu 3.) Im 3. Nachtrag wurde eine Übergabe des 2. Übergabebereichs (Mietbereich 2 und 4) zum 30.06.2029, spätestens jedoch zum 31.12.2029 vereinbart. Die Kompensationszahlungen werden bis zum 30.06.2029 insgesamt 16,8 Mio. Euro betragen. Seitens des Vermieters und der Stadt Köln wird alles dafür getan, den Übergabetermin 30.06.2029 zu erreichen, sodass die genannte Kompensationszahlung aller Voraussicht nach ausreichend sein wird.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 3535/2025/1
- Typ
- Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.)
- Datum
- 29.01.2026
- Erstellt
- 19.12.2025 08:13