V/0454/2023
Bestellung einer Trägervertretung für die städt. Kindertageseinrichtung Killingstraße, Killingstr. 44
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Beschlussvorlage
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V/0454/2023 V/0454/2023 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Bestellung einer Trägervertretung für die städt. Kindertageseinrichtung Killingstraße, Killingstr. 44 Beratungsfolge 22.08.2023 Bezirksvertretung Münster-Nord Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: Als Nachfolge von Rita Witte wird ……………… als Trägervertretung für die städtische Kindertages- einrichtung Killingstraße berufen. Begründung: Nach dem Gesetz zur frühen Bildung und Förderung von Kindern (Kinderbildungsgesetz – Kibiz) bil- den der Träger und die in der Einrichtung pädagogisch tätigen Kräfte mit dem Elternbeirat den Rat der Tageseinrichtung. Für die städtischen Kindertageseinrichtungen werden die Trägervertretungen neben einem/einer vom Oberbürgermeister zu bestellenden Mitarbeiter/in des Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien von den zuständigen Bezirksvertretungen gewählt. Seit dem 01.08.2011 wird die Vertretung des Trä- gers der Stadt Münster – Amt für Kinder, Jugendliche und Familien - von den jeweiligen Leitungen der Kindertageseinrichtungen übernommen (siehe Ratsbeschluss vom 25.05.2011, Vorlage V/0168/2011). Der Rat hat mit der Vorlage V/0262/2023/1 die Trägervertretung in den städtischen Kindertagesein- richtungen ab der im Jahr 2025 beginnenden Wahlperiode neu geregelt. Die jeweils zuständigen Bezirksvertretungen bestellen als politische Trägervertretun g eine Person und darüber hinaus eine Stellvertretung. Die von der Bezirksvertretung bestellte Person und deren Stellvertretung müssen Mitglieder der Bezirksvertretung oder im Stadtbezirk wohnende Ratsmitglieder sein. Die Bestellung erfolgt für die Dauer der Wahlperiode der Bezirksvertretung. Die bisher in die Räte der Kindertageseinrichtungen gewählten Vertretungen üben ihre Funktion bis zu der im Jahr 2025 beginnenden Wahlperiode aus. Sollte bis zum Ende der aktuellen Wahlzeit eine Neubesetzung eines Rates der Kindertageseinrichtung bzw. einzelner Mitglieder eines Rates einer Kindertageseinrichtung erforderlich werden, kann bei der Besetzung das neue Verfahren bereits an- Amt für Bürger - und Ratsservice 04.08.2023 Ihr/e Ansprechpartner/in: Frau Smolka Telefon: 492-3361 Smolka@stadt-muenster.de - 2 - V/0454/2023 gewandt werden. Die Bezirksvertretung Münster-Nord hat Rita Witte am 13.02.2007 auf V orschlag der SPD -Fraktion als Trägervertreterin für die städtische Kindertageseinrichtung Killingstraße berufen. Frau Rita Witte hat mitgeteilt, dass sie von ihrem Amt als Trägervertretung zurücktritt. Es ist eine Nachfolge zu bestel- len. Die SPD-Fraktion schlägt mit Schreiben vom 11.01.2023 vor, Pia Dilling in den Rat der Kindertages- einrichtung zu entsenden. Für die Bestellung ist ein Mehrheitsbeschluss ausreichend. Die Bestellung erfolgt bis zum Ende die- ser Wahlperiode. Ein weiterer von der Bezirksvertretung Nord gewählter Trägervertreter ist Lothar Wypyrsczyk. Anmerkung: Die Trägervertretungen vertreten in der Kindertageseinrichtung die Interessen der Stadt Münster. Wenn Trägervertretungen gleichzeitig Eltern bzw. Erziehungsberechtigte von Kindern der jeweiligen Einrichtung sind, kann es u. U. zu Interessenkonflikten kommen. Es erscheint sinnvoll, diese Proble- matik bei der Benennung von Vorschlägen zu berücksichtigen. I. V. gez. Thomas Paal Stadtdirektor Anlage
Anlage A
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Anlage A zur V/0454/2023 Kurzüberblick Nach dem Gesetz zur frühen Bildung und Förderung von Kindern (Kinderbildungsgesetz – Kibiz) bilden der Träger und die in der Einrichtung pädagogisch tätigen Kräfte mit dem Elternbeirat den Rat der Tageseinrichtung. Die Trägervertreter werden u.a. von den Bezirksvertretungen gewählt. Frau Rita Witte legt ihr Mandat als Trägervertreterin in der Kita Killingstraße nieder. Es ist von der Bezirksvertretung Nord ggf. die Nachfolge zu regeln. Mit der Vorlage V/0262/2023 wurde ab der im Jahr 2025 beginnenden Wahlperiode die Träger- vertretung in städtischen Kindertageseinrichtungen neu geregelt. Diese Neuregelung kann bei Bedarf auch in der laufenden Wahlperiode bereits angewandt werden. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Wir werden in Münster zu einer Stadt mit höchster Lebens- und Erlebnisqualität weiterentwickeln: mit hohem Wohnwert, Familienfreundlichkeit und sozialer Balance in der Stadtgesellschaft. Dazu zählt als Teilziel auch die Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben für die Kindertageseinrichtun- gen. Gemäß § 21 Abs. 1 Nr. 12 der Hauptsatzung ist es Aufgabe der Bezirksvertretungen Vertre- ter/innen der Stadt in den Kindergartenräten der städtischen Kindertageseinrichtungen zu bestel- len. Damit der Rat der Tageseinrichtung in den städtischen Kindertageseinrichtungen mit der vorgeschriebenen Anzahl an Trägervertretern tagen kann, ist es erforderlich, zeitnah eine Nach- folgerin / einen Nachfolger durch die Bezirksvertretung zu bestellen. Damit ist das Ziel erreicht. Finanzierung Produktgruppe: 0102 Geschäftsführung für politische Gremien, Städtepartnerschaften Auswirkungen auf den Ergebnisplan Ja X Nein Auswirkungen auf den Finanzplan Ja X Nein Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten? Ja Nein teilw. Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten? Ja Nein teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? Ja X Nein Bereits veranschlagt? Ja Nein Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist X vollständig pflichtig überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig vollständig freiwillig Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) Die Kita Killingstraße besteht aus drei Gruppen. Durch die Bezirksvertretung Münster-Nord wer- den zwei Trägervertreter/innen bestellt. Der aktuelle Trägervertreter ist männlich.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (1)
- Killingstraße 44
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Details
- Aktenzeichen
- V/0454/2023
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 01.08.2023
- Erstellt
- 28.07.2023 12:41