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V/0454/2023

Bestellung einer Trägervertretung für die städt. Kindertageseinrichtung Killingstraße, Killingstr. 44

Vorlagen 01.08.2023

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung Münster-Nord, Sitzung am 22.08.2023, TOP 5.1

Beschlussvorlage

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Anlage A

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Beschlussvorlage

3381 Zeichen

V/0454/2023 
V/0454/2023 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Bestellung einer Trägervertretung für die städt. Kindertageseinrichtung Killingstraße, Killingstr. 44 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   22.08.2023 Bezirksvertretung Münster-Nord Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
Als Nachfolge von Rita Witte wird ……………… als Trägervertretung für die städtische Kindertages-
einrichtung Killingstraße berufen. 
 
 
Begründung: 
 
Nach dem Gesetz zur frühen Bildung und Förderung von Kindern (Kinderbildungsgesetz – Kibiz) bil-
den der Träger und die in der Einrichtung pädagogisch tätigen Kräfte mit dem Elternbeirat  den Rat 
der Tageseinrichtung. 
 
Für die städtischen Kindertageseinrichtungen werden die Trägervertretungen neben einem/einer vom 
Oberbürgermeister zu bestellenden Mitarbeiter/in des Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien 
von den zuständigen Bezirksvertretungen gewählt. Seit dem 01.08.2011 wird die Vertretung des Trä-
gers der Stadt Münster – Amt für Kinder, Jugendliche und Familien - von den jeweiligen Leitungen der 
Kindertageseinrichtungen übernommen (siehe Ratsbeschluss vom 25.05.2011, Vorlage 
V/0168/2011). 
 
Der Rat hat mit der Vorlage V/0262/2023/1 die Trägervertretung in den städtischen Kindertagesein-
richtungen ab der im Jahr 2025 beginnenden Wahlperiode neu geregelt.  
Die jeweils zuständigen Bezirksvertretungen bestellen als politische Trägervertretun g eine Person 
und darüber hinaus eine Stellvertretung. Die von der Bezirksvertretung bestellte Person und deren 
Stellvertretung müssen Mitglieder der Bezirksvertretung oder im Stadtbezirk wohnende Ratsmitglieder 
sein. Die Bestellung erfolgt für die Dauer der Wahlperiode der Bezirksvertretung. 
 
Die bisher in die Räte der Kindertageseinrichtungen gewählten Vertretungen üben ihre Funktion bis 
zu der im Jahr 2025 beginnenden Wahlperiode aus. Sollte bis zum Ende der aktuellen Wahlzeit eine 
Neubesetzung eines Rates der Kindertageseinrichtung bzw. einzelner Mitglieder eines Rates einer 
Kindertageseinrichtung erforderlich werden, kann bei der Besetzung das neue Verfahren bereits an-
Amt für Bürger - und 
Ratsservice 
 
04.08.2023 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in:  
Frau Smolka 
Telefon: 492-3361 
Smolka@stadt-muenster.de

- 2 - 
V/0454/2023 
gewandt werden. 
 
Die Bezirksvertretung Münster-Nord hat Rita Witte am 13.02.2007 auf V orschlag der SPD -Fraktion 
als Trägervertreterin für die städtische Kindertageseinrichtung Killingstraße berufen. Frau Rita Witte 
hat mitgeteilt, dass sie von ihrem Amt als Trägervertretung zurücktritt. Es ist eine Nachfolge zu bestel-
len.  
Die SPD-Fraktion schlägt mit Schreiben vom 11.01.2023 vor, Pia Dilling in den Rat der Kindertages-
einrichtung zu entsenden. 
 
Für die Bestellung ist ein Mehrheitsbeschluss ausreichend. Die Bestellung erfolgt bis zum Ende die-
ser Wahlperiode. 
 
Ein weiterer von der Bezirksvertretung Nord gewählter Trägervertreter ist Lothar Wypyrsczyk. 
 
Anmerkung: 
Die Trägervertretungen vertreten in der Kindertageseinrichtung die Interessen der Stadt Münster. 
Wenn Trägervertretungen gleichzeitig Eltern bzw. Erziehungsberechtigte von Kindern der jeweiligen 
Einrichtung sind, kann es u. U. zu Interessenkonflikten kommen. Es erscheint sinnvoll, diese Proble-
matik bei der Benennung von Vorschlägen zu berücksichtigen. 
 
I. V. 
 
 
 
gez. 
Thomas Paal 
Stadtdirektor 
 
Anlage

Anlage A

2445 Zeichen

Anlage A zur V/0454/2023 
Kurzüberblick 
Nach dem Gesetz zur frühen Bildung und Förderung von Kindern (Kinderbildungsgesetz – Kibiz) 
bilden der Träger und die in der Einrichtung pädagogisch tätigen Kräfte mit dem Elternbeirat den 
Rat der Tageseinrichtung. Die Trägervertreter werden u.a. von den Bezirksvertretungen gewählt. 
Frau Rita Witte legt ihr Mandat als Trägervertreterin in der Kita Killingstraße nieder. Es ist von der 
Bezirksvertretung Nord ggf. die Nachfolge zu regeln. 
Mit der Vorlage V/0262/2023 wurde ab der im Jahr 2025 beginnenden Wahlperiode die Träger-
vertretung in städtischen Kindertageseinrichtungen neu geregelt. Diese Neuregelung kann bei 
Bedarf auch in der laufenden Wahlperiode bereits angewandt werden. 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Wir werden in Münster zu einer Stadt mit höchster Lebens- und Erlebnisqualität weiterentwickeln: 
mit hohem Wohnwert, Familienfreundlichkeit und sozialer Balance in der Stadtgesellschaft. Dazu 
zählt als Teilziel auch die Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben für die Kindertageseinrichtun- 
gen.  
Gemäß § 21 Abs. 1 Nr. 12 der Hauptsatzung ist es Aufgabe der Bezirksvertretungen Vertre- 
ter/innen der Stadt in den Kindergartenräten der städtischen Kindertageseinrichtungen zu bestel- 
len. Damit der Rat der Tageseinrichtung in den städtischen Kindertageseinrichtungen mit der  
vorgeschriebenen Anzahl an Trägervertretern tagen kann, ist es erforderlich, zeitnah eine Nach- 
folgerin / einen Nachfolger durch die Bezirksvertretung zu bestellen. Damit ist das Ziel erreicht. 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: 0102 Geschäftsführung für politische Gremien, Städtepartnerschaften 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan  Ja X Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan  Ja X Nein   
Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten?  Ja  Nein  teilw. 
Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten?  Ja  Nein  teilw. 
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren?  Ja X Nein   
Bereits veranschlagt?  Ja  Nein   
 
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist X vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
 vollständig 
freiwillig 
 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
Die Kita Killingstraße besteht aus drei Gruppen. Durch die Bezirksvertretung Münster-Nord wer-
den zwei Trägervertreter/innen bestellt. Der aktuelle Trägervertreter ist männlich.

Beratungsverlauf (1)

22.08.2023 Bezirksvertretung Münster-Nord
TOP 5.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Killingstraße 44

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Details

Aktenzeichen
V/0454/2023
Typ
Vorlagen
Datum
01.08.2023
Erstellt
28.07.2023 12:41