AN/0881/2017
Unterhaltsvorschuss für Alleinerziehende
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Gem. Anfrage nach § 4 (Grüne)
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CDU-Fraktion im Rat der Stadt Köln Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Kölner Rat An den Vorsitzenden des Jugendhilfeausschusses Herrn Dr. Ralf Heinen Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Eingang beim Büro der Oberbürgermeisterin: 12.06.2016 AN/0881/2017 Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Jugendhilfeausschuss 20.06.2017 Unterhaltsvorschuss für Alleinerziehende Sehr geehrter Herr Dr. Heinen, sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, Alleinerziehende und ihre Kinder sind besonders häufig von Armut bedroht, insbe- sondere dann, wenn der Unterhalt des Unterhaltspflichtigen ganz oder teilweise aus- fällt. Der Unterhaltsvorschuss ist daher eine wichtige Leistung für alleinerziehende Eltern und ihre Kinder und trägt zur wirtschaftlichen Stabilität der Familien bei. Am 1. Juni 2017 hat der Bundestag dem Gesetzentwurf zum Ausbau des Unterhalts- vorschusses zugestimmt. Damit soll ab 1. Juli 2017 der staatliche Vorschuss für Kin- der, der bisher nur bis zur Vollendung des 11. Lebensjahres beantragt werden konn- te, bis zum Alter von 18 Jahren ausgeweitet werden. Zusätzlich wird die Begrenzung des Bezuges auf bisher 72 Monate aufgehoben. Damit werden viele Kinder, die nach bisherigem Recht keinen Anspruch (mehr) auf Bezug von Unterhaltsvorschuss hatten, wieder antragberechtigt. Vor dem Hintergrund dieser Unterhaltsvorschuss-Reform bitten wir die Verwaltung um die Beantwortung folgender Fragen: - 2 - 1. Für wie viele Kölner Kinder, wenn möglich nach Alter aufgeschlüsselt, leistet die Stadt Köln derzeit einen Unterhaltsvorschuss? 2. Hat die Stadt Köln Erkenntnisse darüber, wie viele Kinder aufgrund der Vollendung des 11. Lebensjahres und/oder der Überschreitung der ehemaligen Höchstbezugs- dauer von 72 Monaten keinen Unterhaltsvorschuss mehr erhalten, aber nach der neuen Gesetzgebung nun wieder potentiell antragsberechtigt wären? 3. Wie plant die Verwaltung, die entsprechenden Familien über ihre Ansprüche zu informieren und zur Antragstellung aufzurufen? Es wird darum gebeten, die Antwort auch dem Ausschuss für Soziales und Senioren sowie dem Finanzausschuss zur Kenntnis zu geben. Mit freundlichen Grüßen gez. Niklas Kienitz gez. Jörg Frank CDU-Fraktionsgeschäftsführer GRÜNE-Fraktionsgeschäftsführer
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Sache ist erledigt
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- AN/0881/2017
- Typ
- Gem. Anfrage nach § 4 (Grüne)
- Datum
- 12.06.2017
- Erstellt
- 03.08.2017 00:27