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AN/0881/2017

Unterhaltsvorschuss für Alleinerziehende

Gem. Anfrage nach § 4 (Grüne) 12.06.2017

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Nächste Beratung: Jugendhilfeausschuss, Sitzung am 05.09.2017, TOP 6.1.2

Gem. Anfrage nach § 4 (Grüne)

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Gem. Anfrage nach § 4 (Grüne)

2357 Zeichen

CDU-Fraktion im Rat der Stadt Köln 
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Kölner Rat 
 
 
An den Vorsitzenden des Jugendhilfeausschusses 
Herrn Dr. Ralf Heinen 
 
Frau Oberbürgermeisterin 
Henriette Reker 
 
 
 
 
 
Eingang beim Büro der Oberbürgermeisterin: 12.06.2016 
 
AN/0881/2017 
 
Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Jugendhilfeausschuss 20.06.2017 
 
Unterhaltsvorschuss für Alleinerziehende 
Sehr geehrter Herr Dr. Heinen, 
sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
 
Alleinerziehende und ihre Kinder sind besonders häufig von Armut bedroht, insbe-
sondere dann, wenn der Unterhalt des Unterhaltspflichtigen ganz oder teilweise aus-
fällt. Der Unterhaltsvorschuss ist daher eine wichtige Leistung für alleinerziehende 
Eltern und ihre Kinder und trägt zur wirtschaftlichen Stabilität der Familien bei. 
 
Am 1. Juni 2017 hat der Bundestag dem Gesetzentwurf zum Ausbau des Unterhalts-
vorschusses zugestimmt. Damit soll ab 1. Juli 2017 der staatliche Vorschuss für Kin-
der, der bisher nur bis zur Vollendung des 11. Lebensjahres beantragt werden konn-
te, bis zum Alter von 18 Jahren ausgeweitet werden. Zusätzlich wird die Begrenzung 
des Bezuges auf bisher 72 Monate aufgehoben. 
 
Damit werden viele Kinder, die nach bisherigem Recht keinen Anspruch (mehr) auf 
Bezug von Unterhaltsvorschuss hatten, wieder antragberechtigt. 
 
Vor dem Hintergrund dieser Unterhaltsvorschuss-Reform bitten wir die Verwaltung 
um die Beantwortung folgender Fragen:

- 2 - 
 
 
 
1. Für wie viele Kölner Kinder, wenn möglich nach Alter aufgeschlüsselt, leistet die 
Stadt Köln derzeit einen Unterhaltsvorschuss? 
 
 
2. Hat die Stadt Köln Erkenntnisse darüber, wie viele Kinder aufgrund der Vollendung 
des 11. Lebensjahres und/oder der Überschreitung der ehemaligen Höchstbezugs-
dauer von 72 Monaten keinen Unterhaltsvorschuss mehr erhalten, aber nach der 
neuen Gesetzgebung nun wieder potentiell antragsberechtigt wären? 
 
 
 
 
 
3. Wie plant die Verwaltung, die entsprechenden Familien über ihre Ansprüche zu 
informieren und zur Antragstellung aufzurufen? 
 
Es wird darum gebeten, die Antwort auch dem Ausschuss für Soziales und Senioren 
sowie dem Finanzausschuss zur Kenntnis zu geben. 
 
Mit freundlichen Grüßen 
 
gez. Niklas Kienitz     gez. Jörg Frank 
CDU-Fraktionsgeschäftsführer   GRÜNE-Fraktionsgeschäftsführer

Beratungsverlauf (1)

05.09.2017 Jugendhilfeausschuss
TOP 6.1.2 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: Sache ist erledigt

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/0881/2017
Typ
Gem. Anfrage nach § 4 (Grüne)
Datum
12.06.2017
Erstellt
03.08.2017 00:27