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2010/0243

Fortschreibung Luftreinhalteplan 2010

Magistratsvorlage 31.05.2010

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3050 Zeichen

ANLAGE 1 
Maßnahmen nach Prüfung durch Umweltministerium  
 
Bereits durchgeführte Maßnahmen:  
 
Maßnahme  Bearbeitungsstand 
1. Durchfahrtsverbot für LKW ab 3,5 t in Westost und 
Ostwest-Richtung 
wird beibehalten  
2. Nachtfahrverbot für LKW > 3,5 t wird beibehalten 
3. LKW-Fahrverbot ab 3,5 t mittle re Rheinstraße wird beibehalten 
4. Feuchtkehren in der Hügelstraße wird beibehalten 
5. Einsatz abgasarmer Busse im ÖPNV wird beibehalten 
6. Nahverkehrsplan Stadt Darmstadt und Landkreis 
Darmstadt-Dieburg, hoher Umweltstandart bei 
Ausschreibungen  
wird beibehalten 
7. Umrüstung des städtischen Fuhrparks keine Bewertung, wird aber 
beibehalten 
8. Information der Öffentlichkeit bei hoher 
Feinstaubbelastung 
wird beibehalten 
9. Ausbau der Straßenbahn nach Arheilgen, 
1. Bauabschnitt 
erledigt 
10. Einrichtung von Park & Ride-Parkp lätzen wird weiter bearbeitet 
 
Eingeleitete Maßnahmen: 
 
Maßnahme  Bearbeitungsstand 
11. Eingrünung Tunnelausgang Hüge lstraße Magistratsvorlage ist in 
Vorbereitung 
12. (NEU) Eingrünung Lärmschutzwand Hüge lstraße, west Abstimmungen mit Land 
13. Weiterer Ausbau des Na hverkehrs, 2.Bauabschnitt 
Straßenbahn Arheilgen 
ist in Arbeit 
14. Prüfung der Einführung von Tempo-30-Regelungen auf 
Hauptverkehrsstraßen 
entfällt, weitere Prüfung 
erforderlich. 
 
Die Maßnahme wird weiterhin 
im Rahmen der Lärmaktions-
planung geprüft.Sollte die 
Maßnahme auf einigen 
Hauptverkehrsstrassen eine 
wesentliche Reduktion der 
Lärmwerte erbringen und 
eine Genehmigung der 
vorgesetzten Verkehrs-
behörde in Aussicht gestellt 
werden, wird ein fachlicher 
Vergleich zwischen luft-
hygienischer Belastungs-
situation und Lärmreduktion 
erfolgen. Nach ent-
sprechender Abwägung 
könnte trotz der Bedenken

ANLAGE 1 
des Umweltministeriums 
zugunsten der Nachtruhe 
eine Entscheidung für eine 
Tempo 30-Regelung nachts 
erfolgen. 
14. Straßensanierungen Magistratsbericht liegt vor 
15. Verbesserung des Verkehrsflusses 
(Versatzzeitoptimierung), 1. Stufe 
Magistratsbericht ist in 
Vorbereitung 
16. Förderung des Radverkehrs Daueraufgabe 
17. Sonstige Maßnahmen zur NO2-Reduktion (Öko-Strom-
Bezug, Heizspiegel) 
Daueraufgabe 
 
Geplante Maßnahmen: 
 
Maßnahme  Bearbeitungsstand 
18. Verbesserung des Verkehrsflusses, 2. Stufe 
(verkehrsadaptive Steuerung) 
siehe Maßnahme 16 
19. Geplanter Ausbau im Bereich ÖPNV Daueraufgabe 
20. Einrichtung von Park & Ride-Parkplätzen (Da-
Eberstadt, Kranichstein, Nordbahnhof)  
Daueraufgabe 
21. Baustellenmanagement, Anforderungen bei 
Ausschreibungen im öffentlichen Bereich 
NEU: Einführung von 
Merkblättern 
 
22. Schulisches Mobilitätsmanagement 
(Schulwegekonzept) 
wird bearbeitet 
23. Betriebliches Mobilitätsmanagement wird bearbeitet 
24. Öffentlichkeitsarbeit zur Mobilität wird bearbeitet 
25. Einführung einer Umweltzone entfällt 
25. Erarbeitung eines LKW-Empfehlungsnetzes in Planung 
26. Anforderungen bei Aussch reibungen im öffentlichen 
Bereich 
entfällt, siehe Maßnahme 22 
27. Nutzung fossiler Brennstoffe  geplant, Rechtsgrundlage 
erforderlich

anlage 3

3100 Zeichen

ANLAGE 3 
 
Straßenverkehrs- und Tiefbauamt    Darmstadt, 19.05 .2010 
Bau und Betrieb       VI-66/3 sch-ha, /telephonesolid 27 04 
 
 
 
 
Merkblatt zur Bekämpfung von Staubemissionen im Bereich von Tiefbaustellen  
 
 
Das Stadtgebiet der Wissenschaftsstadt Darmstadt befindet sich im Gebiet des 
Luftreinhalteplans für den Ballungsraum Rhein-Main. An zwei amtlichen Messstellen im 
Stadtgebiet werden verschiedene Parameter vom Land Hessen gemessen, hierzu gehört auch 
die Feinstaubkonzentration.  
 
Nach § 47 BImSchG in Verbindung mit § 22 BImSchG sind Staubemissionen möglichst zu 
vermeiden oder zu vermindern. Hierdurch werden Konflikte mit direkten Nachbarn ebenso 
vermieden wie die Erfassung von Staubemissionen an den amtlichen Messstationen. Auf 
Baustellen empfehlen sich folgende, beispielhaft genannte Maßnahmen zur Reduzierung der 
gesundheitsschädlichen Staubentwicklung:  
 
Anforderungen an Baumaschinen/-geräte 
 
- Neue Maschinen sollten die Anforderungen der Verordnung über 
Emissionsgrenzwerte für Verbrennungsmotoren (28. BImSchV) in ihrer jeweils 
geltenden Fassung entsprechen. 
- Für Maschinen und Geräte mit Dieselmotoren sind schwefelarme Treibstoffe 
(Schwefelgehalt < 50 ppm) zu verwenden  
- Bei Staubintensiven Arbeiten Verwendung von Maschinen und Geräten, die über 
technische Einrichtungen zum Erfassen von Stäuben geeignet sind.  
 
Bauausführung 
 
- Einhausung von Arbeitsbereichen  
- Lagerung staubender Arbeitsmaterialien in geschlossenen Containern oder Silos  
- Abdecken von dauerhaften Halden mit geeigneten Folien 
- Sicherung der Ladung (Bauschutt, Straßenaufbruch) von Transportfahrzeugen 
gegen Abwehen durch Planen oder durch Verwendung von geschlossenen Ge-
binden/Containern (insbesondere beim Transport von Abbruchmaterial, Sand etc.  
- Staub auf unbefestigten Baustraßen z. B. mit Wasserberieselungsanlage binden 
Regelmäßig Abkehren 
- Reinigung verschmutzter Arbeitsbereiche 
- Verwehungen durch Wind von auf Halden abgelagerten Schüttgütern, Bodenmaterial 
oder Bauschutt vermeiden 
- Schneiden von Asphalt, Bordsteinen, Gehwegplatten, Pflastersteinen, Rinnenplatten 
im Trockenschneidverfahren vermeiden 
- Schneiden von Rohren, Kanalmauerwerk etc. im Trockenschneidverfahren 
vermeiden 
- Abbruch von Bauwerken oder Schächten (begleitend benetzen) 
- Asphaltfräsarbeiten 
- Asphalteinbau

ANLAGE 3 
- Einbau von ungebundenen Tragschichten 
- Schweiß- und Schneidarbeiten 
- Strahlarbeiten bei der Sanierung von Betonflächen von Bauwerken (Absaugung 
vorsehen) 
- Betrieb von Mischanlagen zur Herstellung von Bentonitsuspensionen im Spezial-
tiefbau (Rohrvortrieb, Schlitzwandbau) 
 
Einweisung des Baupersonals 
 
- Der Auftragnehmer sollte über Entstehung, Ausbreitung, Wirkung und Minderung 
von Luftschadstoffen auf Baustellen informiert werden mit dem Ziel, allen deutlich 
zu machen, was in ihrem Arbeitsfeld emissionsbegrenzend wirkt und wie sie nach 
eigenen Möglichkeiten ihren Beitrag zur Emissionsminderung leisten können sowie 
Überwachung der Umsetzung der festgelegten Maßnahmen.  
 
 
Aufgestellt: 
Schuster 
66.3 
20.5.10

2010/0243

12547 Zeichen

Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats- 
geschäftsstelle: 
02.06.2010 
an den Magistrat 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung: 
Dezernat I Dezernat VI an die Stadtverordnetenversammlung 
   OBW zur Befassung 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
   zur abschließenden Beschluss-        
fassung Fachausschuss 
 
Amt: Umweltamt 
Behandlung in  
öffentl. Sitzung 
Ja 
 
Nein 
 
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat 
 
 
 
Ja 
 
Nein  
Internetfähig     
Verteiler: 
 
 
Vorlage-Nr. 2010/0243 
 
Magistratsbeschluss-Nr. 
  
 
 
Betreff: Fortschreibung Lu ftreinhalteplan 2010 
 
Vorlage vom: 31. 5.2010 
 
Beschlussvorschlag: 
Der Magistrat stimmt der Durchführung der Maßnahmen zur Verbesserung der Luftqualität im 
Stadtgebiet Darmstadt zu (Anlage 1) 
Der Magistrat stimmt der Einführung eines Merkblattes zur Reduktion von Staubemissionen von 
Baustellen zu (Anlage2 und Anlage 3) 
 
Anlagen: Anlage1 
Anlage2 
Anlage3 
 
Datenschutzrelevante Anlage:  
 
Beschluss des Magistrats vom

2 
... 
 
Begründung zur Magistratsvorlage vom 31.05.2010  
 
Mit Magistratsvorlage 2010/0131 hat der Magistrat die rechtlichen und fachlichen Grundlagen des 
Luftreinhalteplans des Landes Hessen sowie das Maßnahmenpaket zur Verbesserung der 
Luftsituation im Stadtgebiet Darmstadt zur Kenntnis genommen und der Abgabe zur Prüfung an das 
Hessische Umweltministerium zugestimmt.  
 
Das Umweltministerium hat die Wirksamkeit der vorgelegten Maßnahmenvorschläge auf Grundlage 
von Verkehrsdaten des noch gültigen Verkehrsmodells, des Handbuches der Emissionsfaktoren 
(HBEFA) 3.1 sowie der Statistik des Bestandes von Fahrzeugen nach Zulassungsbezirken und den 
Emissionsklassen des Kraftfahrtbundesamtes abgeschätzt.  
 
Die Minderung bei PM10 sind ohne Abrieb und Aufwirbelungen berechnet worden.  
 
Zu folgenden Maßnahmen erfolgte eine konkrete Stellungnahme:  
 
Maßnahme 1:  LKW-Durchfahrtsverbot 
 
Aus dem Vergleich der Verkehrszählungen 2005/2007 und 2008 in der Hügelstraße ergibt sich zwar 
immer noch eine Minderung des Schwerlastverkehrsaufkommens gegenüber 2005 jedoch eine 
Zunahme gegenüber 2007.  
 
Die Kontrollen in der Hügelstraße und an den Stadteingängen sind künftig zu verstärken. 
 
Maßnahme 5:   Einsatz abgasarmer Busse im ÖPNV 
 
Die Linienbusflotte von Heag MobiBus soll überdurchschnittlich schnell auf abgasarme Fahrzeuge 
umgestellt werden, was das Umweltministerium ausdrücklich begrüßt. Allerdings werde erst mit 
Einführung der Euro-6-Norm auch bei Stickstoffdioxid ein deutlicher Rückgang zu verzeichnen sein.  
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Quelle: Hess. Umweltministerium 
0,0
5.000,0
10.000,0
15.000,0
20.000,0
2010 2012
Emissionen [g/d]
PM10 NO2

3 
... 
 
Maßnahme 7:   Umrüstung des städtischen Fuhrparks  
 
Die bereits erfolgten Umrüstungen sind grundsätzlich als Vorbildfunktion zu begrüßen. Allerdings 
lassen die Daten keine deutliche Minderung der durch städtische Fahrzeuge verursachten 
Emissionen erkennen, so dass diese Maßnahme als Maßnahme zur Luftreinhalteplanung 2010 nicht 
aufgeführt werden wird. Sie wird jedoch fortgeführt.  
 
Maßnahmen 9, 13 und 20: Ausbau des ÖPNV 
 
Der Ausbau des ÖPNV wird grundsätzlich als eine geeignete Maßnahme zur Reduktion von 
Schadstoffen im Zusammenhang mit der Luftreinhalteplanung gesehen. Aufgrund fehlender 
Prognosedaten zur Reduktion der täglichen PKW-Fahrten können hier keine Berechnungen bzgl. 
der Minderungswirkung vorgenommen werden. Die Maßnahme wird dennoch im Maßnahmenpaket 
enthalten sein.  
 
Maßnahme 14: Prüfung der Einführung von Tempo 30 auf 
Hauptverkehrsstraßen 
 
Bsp. Hügelstraße 
 
 
 
 
 
 
 
 
Schadstoffemissionen auf 350 m Länge der Hügelstraße nach dem Fahrzeugaufkommen 
entsprechend Verkehrszählung während der achtstündigen Nachtzeit, berechnet nach HBEFA 3.1, 
Stand: 2010; innerorts für flüssigen Verkehr  
 
Aufgrund des geringeren Verkehrsaufkommens nachts ist mit einem flüssigen Verkehrsablauf zu 
rechnen. Die Reduzierung der Geschwindigkeit von 50 km/h auf 30 km/h führt zu deutlich höheren 
Emissionen. Während bei PM10 eine Geschwindigkeitsreduzierung auf 40 km/h praktisch ohne 
Auswirkungen ist, kommt sie bei Stickstoffdioxid direkt zum Tragen. Bezogen auf die 
verkehrsbezogenen Gesamtemissionen der Stadt sind diese Erhöhungen zwar nicht schwerwiegend, 
sollten aber gerade in der Hügelstraße nicht umgesetzt werden.  
Insgesamt führt die Verringerung der Geschwindigkeit von 50 km/h auf 30 km/h zu einer Erhöhung der 
Emissionen bei PM10 um 23 %, bei NO2 um gut 14 %.  
 
Diese Berechnung und fachliche Einschätzung wird bei den weiteren Prüfungen zum 
Lärmaktionsplan berücksichtigt. Bei den internen Überlegungen ist die Hügelstraße als ungeeignet 
nach den verkehrlichen Kriterien ausgenommen worden. 
0
5
10
15
20
25
30 km/h 40 km/h 50 km/h
PM10-Emissionen [g/8h]
Pkw LNF Busse SNF
0
20
40
60
80
100
120
140
160
30 km/h 40 km/h 50 km/h
NO2-Emissionen [g/8h]
Pkw LNF Busse SNF

4 
... 
 
Sollte bei anderen Hauptverkehrsstraßen ein nächtliches Tempolimit eine erhebliche Lärmreduktion 
und damit eine Entlastung von zahlreichen Anwohnern ermöglichen, ist eine entsprechende 
Abwägung erforderlich. Die Maßnahme ist im Übrigen genehmigungsbedürftig durch die vorgesetzte 
Straßenverkehrsbehörde beim Regierungspräsidium Darmstadt.  
 
Maßnahme 15: Straßensanierung  
 
Das Ministerium wertet eine Fahrbahnsanierung als deutliche Verbesserung der 
Schadstoffbelastung durch eine hiermit verbundene Verflüssigung des Verkehrs. 
 
Nach Berechnung des Ministeriums wird eine Reduktion der Schadstoffemissionen zwischen 17 – 
20 % erwartet.  
 
Im Jahr 2006 wurde eine umfangreiche Straßenzustandserfassung sämtlicher 
Hauptverkehrsstraßen in Darmstadt durchgeführt. Das Ergebnis zeigte auf, dass 50% dieser 
Straßen sich in der schlechtesten Zustandsklasse befinden und dringend sanierungsbedürftig sind. 
Eine Weiterentwicklung der systematischen Straßenerhaltung führte dann zur budgetorientierten 
Erhaltungsplanung der Straßen (BEST) im Jahre 2008.  
 
Mit der Magistratsvorlage Nr. 2008/0506 vom 17.11.2008 wurden die entsprechenden 
Straßenabschnitte in einem Sanierungszeitraum für die nächsten 10 Jahre mit einem Fi nanzbedarf 
von ca. 20.Mio. Euro aufgelistet und müssen nun dringend saniert werden.  
 
Maßnahmen 16 und 19: Verbesserung des Verkehrsflusses  
 
Sofern sich durch die Optimierung der Verkehrssteuerung eine Verkehrsverflüssigung gemäß 
HBEFA 3.1 ergeben sollte, hätte es einen ähnlich positiven Effekt wie die Fahrbahnsanierung. 
 
Die Optimierung der Verkehrssteuerung durch eine im gesamten Straßennetz koordinierte, 
modellbasierte Steuerung der Lichtsignalanlagen (verkehrsadaptive Netzsteuerung) kann einen 
Abbau der Behinderungen durch Reduzierung der Halte und dadurch bei gleichmäßiger Fahrweise 
eine sich emissionsmindernd auswirkende Verstetigung des Verkehrsflusses bewirken.  
 
In einem ersten Schritt soll das Szenario „Verkehrsoptimierung“ in Form einer regelbasierten 
Versatzzeitoptimierung durch eine im Vorfeld durchzuführende Simulation im Vorher-Nachher-
Vergleich durchgeführt werden. Bei dem zu untersuchenden Teilnetz handelt es sich um die beiden 
parallelen Straßenzüge Kasinostraße – Neckarstraße – Heidelberger Straße und Dolivostraße – 
Steubenplatz – Hindenburgstraße zwischen der Julius-Reiber-Straße im Norden und der 
Hügelstraße im Süden mit insgesamt 11 Lichtsignalanlagen. Hierfür sind Kosten von ca. 200.000 
Euro erforderlich. 
 
Eine Magistratsvorlage ist in Vorbereitung. 
 
Die Ergebnisse dieser Realisierungsstufe liefern Erfahrungen, die bei dem zweiten Schritt der 
Einführung der verkehrsadaptiven Netzsteuerung bereits berücksichtigt werden können.

5 
... 
 
Maßnahme 26:  Einführung einer Umweltzone 
 
Die im Maßnahmenpaket aufgeführten Umweltzonen wurden mit folgendem Ergebnis untersucht:  
 
Die Minderung der PM10-Belastung bei einer kleinen Umweltzone (Zone B) im Innenstadtbereich 
liegt deutlich unterhalb von 1µg/m³ und damit in nicht messbarer Größenordnung.  
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Eine größere Umweltzone (Zone A) mit Ausmaßen des bestehenden LKW-Fahrverbotes bzw. den 
Beschränkungen für LKW-Durchfahrten wird bei Einfahrt mit gelber oder grüner Plakette eine 
Reduktion der PM10-Konzentration von ca. 5 – 6 % ergeben.  
 
Dagegen steigt jedoch die NO 2-Belastung, da ältere Dieselfahrzeuge – insbesondere PKW – 
geringere NO2-Emissionen verursachen als neue Diesel-PKW mit Rußpartikelfiltern. Der Diesel-
PKW-Anteil ist in Darmstadt in den letzten 5 Jahren von weniger als 24% (Stand  
01.01.2006) auf 29% (Stand 01.01.2010) stark angestiegen.

6 
... 
 
Da die Diesel-PKW erheblich höhere Emissionen verursachen als Benzinfahrzeuge, erhöhen sich 
die abgasbedingten Schadstoffkonzentrationen selbst bei unverändertem Verkehrsaufkommen.  
 
Im Hinblick auf die Änderungen des Emissionsstandards der Fahrzeugflotte resümiert das 
Ministerium in diesem Zusammenhang, dass die sukzessive Verbesserung der Emissionsstandards 
hier eine Bedeutung auch der lufthygienischen Situation in Darmstadts Zukunft haben wird.  
 
Nach einem Vergleich der Verkehrsleistung im Stadtgebiet Darmstadt mit den entsprechenden 
durchschnittlichen Emissionsfaktoren innerorts für 2010 und 2015 würde sich eine Einsparung bei 
den NO2-Emissionen in Höhe von ca. 14% und bei den PM 10-Emissionen in Höhe von mehr als 50% 
ergeben.  
 
Das Ministerium kommt daher zu dem Ergebnis, das die Einführung einer Umweltzone nicht als 
geeignete Maßnahme zur Minderung der Schadstoffbelastung geeignet ist,  da die letzt- und 
diesjährigen Überschreitungen des PM 10--Tagesmittelwertes vor allem auch durch 
Baustellentätigkeiten im Bereich der Messstation verursacht wurden, Darmstadt aber zu aller erst 
ein Problem mit den NO2-Konzentrationen besitzt.  
 
Fazit der Fachprüfung des Ministeriums:  
 
Die Einführung von Tempo 30 auf Hauptverkehrsstraßen ist aus lufthygienischer Sicht eher 
kontraproduktiv auch wenn zusätzlich Emissionen zur verkehrsbezogenen Gesamtbelastung gering 
erscheinen (bezogen auf die Gesamtemissionen machen diese etwa 0,1% aus).  
 
Entsprechend der Berechnungsergebnisse sollte ein Schwerpunkt der weiteren Arbeit der Stadt 
Darmstadt auf die Optimierung der Verkehrssteuerung gelegt werden, da alle Maßnahmen, die zur 
Verflüssigung des Verkehrs beitragen die beiden kritischen Luftschadstoffe vermindern.  
 
Die Berechnungsergebnisse beziehen sich bis auf die Berechnung der Auswirkungen einer 
Umweltzone alle auf eine Einsparung der Emissionen, was nicht gleichzusetzen ist mit der 
Einsparung an Immissionen.  
 
Hierbei ist zu beachten, dass z. B. bei PM 10 der abgasbezogene Anteil nur ca. 16% der Gesamt-
PM10-Belastung ausmacht. Bei Stickstoffdioxid sind es mit mittlerweile über 70% (73% in der 
Hügelstraße) bereits deutlich mehr. Bis zum Jahr 2015 ist bei PM 10 die Einhaltung der Grenzwerte 
relativ wahrscheinlich – ohne weitere Baustellen an der Messstation – während bei NO 2 höchstens 
mit einer Minderung um 5 – 7 µg/m³ zu rechnen ist. Damit könnte zumindest die Toleranzmarge von 
Stickstoffdioxid eingehalten werden, eine Erreichung des Grenzwertes erscheint jedoch so gut wie 
ausgeschlossen. 
 
Weitere Maßnahmen: Entwurf eines Merkblatts (Maßnahmen 22, 26). Es sollen zwei Merkblätter 
eingeführt werden, Anlage 2 für den Hochbau und Anlage 3 für den Tiefbau (Straße, Kanalbau).  
 
Entsprechend des Resümee des Umweltministeriums, dass bei der Belastung mit Feinstaub die 
Baustellen im unmittelbaren Bereich der amtlic hen Messstelle Hügelstraße einen wesentlichen 
Anteil der gemessenen Schadstoffimmissionen ausgemacht hat, ist ein Merkblatt für 
Baumaßnahmen im innerstädtischen Bereich (Rheinstraße/Neckarstraße, Heinrichstraße, 
Holzstraße) entworfen worden, das als Anlage 2 beigefügt ist. Das Merkblatt wird im 
Innenstadtbereich im näheren Umfeld der Hügelstraße den Baugenehmigungen durch die 
Bauaufsicht beigefügt, im Rahmen der städtischen Vergaben mit in das Vorwort zu den 
Ausschreibungen aufgenommen und soll den städtischen Töchtern zur Beachtung bei

7 
... 
Baumaßnahmen zugesandt werden. Ein entsprechendes Merkblatt für den Bereich Tiefbau  
(Bauwerkssanierung, Straßenbau, Kanalbau) soll ebenfalls eingesetzt werden (Anlage3). 
 
Die aktualisierte Liste mit den Einzelmaßnahmen und dem Bearbeit ungsstand ist als Anlage 1 
beigefügt.  
 
Darmstadt, 31.05.2010 
 
Dezernat I       Dezernat VI 
 
 
 
 
Walter Hoffmann      Dieter Wenzel 
Oberbürgermeister      Stadtrat

anlage 2

3291 Zeichen

ANLAGE 2 
 
Umweltamt       Darmstadt, 11.05.2010  
      5 6  k r - h r    3283 
 
 
 
 
Merkblatt zur Bekämpfung von Staubemissionen durch Baustellen  
 
 
Das Stadtgebiet der Wissenschaftsstadt Darmstadt befindet sich im Gebiet des 
Luftreinhalteplans für den Ballungsraum Rhein-Main. An zwei amtlichen Messstellen im 
Stadtgebiet werden verschiedene Parameter vom Land Hessen gemessen, hierzu gehört auch 
die Feinstaubkonzentration.  
 
Nach § 47 BImSchG in Verbindung mit § 22 BImSchG sind Staubemissionen möglichst zu 
vermeiden oder zu vermindern. Hierdurch werden Konflikte mit direkten Nachbarn ebenso 
vermieden wie die Erfassung von Staubemissionen an den amtlichen Messstationen. Auf 
Baustellen empfehlen sich folgende, beispielhaft genannte Maßnahmen zur Reduzierung der 
gesundheitsschädlichen Staubentwicklung:  
 
Mechanische Arbeitsprozesse   
- Abbruch-/Rückbauobjekte möglichst in großen Stücken mit geeigneter 
Staubbindung z. B. Benetzung  
- Staubbinden durch Feuchthalten von Materialien, z. B. mit gesteuerter 
Wasserbedüsung 
- Umschlagverfahren mit geringen Abwurfhöhen, kleinen Austrittsgeschwindigkeiten, 
geschlossenen Schuttrutschen und geschlossenen Auffangbehältern 
 
Anforderungen an Baumaschinen/-geräte 
 
- Neue Maschinen sollten die Anforderungen der Verordnung über 
Emissionsgrenzwerte für Verbrennungsmotoren (28. BImSchV) in ihrer jeweils 
geltenden Fassung entsprechen. 
- Für Maschinen und Geräte mit Dieselmotoren sind schwefelarme Treibstoffe 
(Schwefelgehalt < 50 ppm) zu verwenden 
- Regelmäßige Wartung von Geräten und Maschinen  
- Bei Staubintensiven Arbeiten Verwendung von Maschinen und Geräten, die über 
technische Einrichtungen zum Erfassen von Stäuben (z.B. 
Holzbearbeitungsmaschinen mit Absaugvorrichtungen) oder zum Binden bzw. 
Niederschlagen von Stäuben verfügen (Kleinsägen mit Befeuchtungseinrichtung für 
Nassschneideverfahren).  
 
Bauausführung 
 
- Verhüllung / Einhausung von Arbeitsbereichen (Bsp. Fassade)  
- Lagerung staubender Arbeitsmaterialien in geschlossenen Containern oder Silos  
- Abdecken von dauerhaften Halden mit geeigneten Folien 
- Sicherung der Ladung von Transportfahrzeugen gegen Abwehen durch Planen oder 
durch Verwendung von geschlossenen Gebinden/Containern (insbesondere beim 
Transport von Abbruchmaterial, Sand etc.

ANLAGE 2 
- Staub auf unbefestigten Baustraßen z. B. mit Wasserberieselungsanlage binden 
- Regelmäßig Abkehren 
- Reinigung verschmutzter Arbeitsbereiche 
- Ggf. bei Großbaustellen: Verwendung von Reifenwaschanlage an der Baufeldgrenze 
und Reduktion der Geschwindigkeit (Schritttempo) auf Baustraßen 
 
Einweisung des Baupersonals: 
 
- Durch den Baustellenbetreiber/Aufraggeber sollte über Entstehung, Ausbreitung, 
Wirkung und Minderung von Luftschadstoffen auf Baustellen informiert werden mit 
dem Ziel, allen deutlich zu machen, was in ihrem Arbeitsfeld emissionsbegrenzend 
wirkt und wie sie nach eigenen Möglichkeiten ihren Beitrag zur Emissionsminderung 
leisten können sowie Überwachung der Umsetzung der festgelegten Maßnahmen.  
 
- Die jeweils konkreten Maßnahmen auf der Baustelle sind nach Bedarf unter 
Berücksichtigung von Menge und Zusammensetzung der zu erwartenden Stäube 
sowie der technischen Möglichkeiten zu treffen.  
 
 
aufgestellt: 
Kretzschmar

Beratungsverlauf (4)

TOP 1
TOP 307
TOP 10
TOP 23

Orte (10)

  • Hügelstraße
  • Neckarstraße
  • Julius-Reiber-Straße
  • Rheinstraße
  • Heinrichstraße
  • Holzstraße
  • Steubenplatz
  • Heidelberger Straße
  • Kasinostraße
  • Dolivostraße

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Details

Vorlagen-Nr.
2010/0243
Typ
Magistratsvorlage
Datum
31.05.2010
Erstellt
29.09.2026 00:00