2010/0243
Fortschreibung Luftreinhalteplan 2010
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
anlage 1
3050 Zeichen
ANLAGE 1 Maßnahmen nach Prüfung durch Umweltministerium Bereits durchgeführte Maßnahmen: Maßnahme Bearbeitungsstand 1. Durchfahrtsverbot für LKW ab 3,5 t in Westost und Ostwest-Richtung wird beibehalten 2. Nachtfahrverbot für LKW > 3,5 t wird beibehalten 3. LKW-Fahrverbot ab 3,5 t mittle re Rheinstraße wird beibehalten 4. Feuchtkehren in der Hügelstraße wird beibehalten 5. Einsatz abgasarmer Busse im ÖPNV wird beibehalten 6. Nahverkehrsplan Stadt Darmstadt und Landkreis Darmstadt-Dieburg, hoher Umweltstandart bei Ausschreibungen wird beibehalten 7. Umrüstung des städtischen Fuhrparks keine Bewertung, wird aber beibehalten 8. Information der Öffentlichkeit bei hoher Feinstaubbelastung wird beibehalten 9. Ausbau der Straßenbahn nach Arheilgen, 1. Bauabschnitt erledigt 10. Einrichtung von Park & Ride-Parkp lätzen wird weiter bearbeitet Eingeleitete Maßnahmen: Maßnahme Bearbeitungsstand 11. Eingrünung Tunnelausgang Hüge lstraße Magistratsvorlage ist in Vorbereitung 12. (NEU) Eingrünung Lärmschutzwand Hüge lstraße, west Abstimmungen mit Land 13. Weiterer Ausbau des Na hverkehrs, 2.Bauabschnitt Straßenbahn Arheilgen ist in Arbeit 14. Prüfung der Einführung von Tempo-30-Regelungen auf Hauptverkehrsstraßen entfällt, weitere Prüfung erforderlich. Die Maßnahme wird weiterhin im Rahmen der Lärmaktions- planung geprüft.Sollte die Maßnahme auf einigen Hauptverkehrsstrassen eine wesentliche Reduktion der Lärmwerte erbringen und eine Genehmigung der vorgesetzten Verkehrs- behörde in Aussicht gestellt werden, wird ein fachlicher Vergleich zwischen luft- hygienischer Belastungs- situation und Lärmreduktion erfolgen. Nach ent- sprechender Abwägung könnte trotz der Bedenken ANLAGE 1 des Umweltministeriums zugunsten der Nachtruhe eine Entscheidung für eine Tempo 30-Regelung nachts erfolgen. 14. Straßensanierungen Magistratsbericht liegt vor 15. Verbesserung des Verkehrsflusses (Versatzzeitoptimierung), 1. Stufe Magistratsbericht ist in Vorbereitung 16. Förderung des Radverkehrs Daueraufgabe 17. Sonstige Maßnahmen zur NO2-Reduktion (Öko-Strom- Bezug, Heizspiegel) Daueraufgabe Geplante Maßnahmen: Maßnahme Bearbeitungsstand 18. Verbesserung des Verkehrsflusses, 2. Stufe (verkehrsadaptive Steuerung) siehe Maßnahme 16 19. Geplanter Ausbau im Bereich ÖPNV Daueraufgabe 20. Einrichtung von Park & Ride-Parkplätzen (Da- Eberstadt, Kranichstein, Nordbahnhof) Daueraufgabe 21. Baustellenmanagement, Anforderungen bei Ausschreibungen im öffentlichen Bereich NEU: Einführung von Merkblättern 22. Schulisches Mobilitätsmanagement (Schulwegekonzept) wird bearbeitet 23. Betriebliches Mobilitätsmanagement wird bearbeitet 24. Öffentlichkeitsarbeit zur Mobilität wird bearbeitet 25. Einführung einer Umweltzone entfällt 25. Erarbeitung eines LKW-Empfehlungsnetzes in Planung 26. Anforderungen bei Aussch reibungen im öffentlichen Bereich entfällt, siehe Maßnahme 22 27. Nutzung fossiler Brennstoffe geplant, Rechtsgrundlage erforderlich
anlage 3
3100 Zeichen
ANLAGE 3 Straßenverkehrs- und Tiefbauamt Darmstadt, 19.05 .2010 Bau und Betrieb VI-66/3 sch-ha, /telephonesolid 27 04 Merkblatt zur Bekämpfung von Staubemissionen im Bereich von Tiefbaustellen Das Stadtgebiet der Wissenschaftsstadt Darmstadt befindet sich im Gebiet des Luftreinhalteplans für den Ballungsraum Rhein-Main. An zwei amtlichen Messstellen im Stadtgebiet werden verschiedene Parameter vom Land Hessen gemessen, hierzu gehört auch die Feinstaubkonzentration. Nach § 47 BImSchG in Verbindung mit § 22 BImSchG sind Staubemissionen möglichst zu vermeiden oder zu vermindern. Hierdurch werden Konflikte mit direkten Nachbarn ebenso vermieden wie die Erfassung von Staubemissionen an den amtlichen Messstationen. Auf Baustellen empfehlen sich folgende, beispielhaft genannte Maßnahmen zur Reduzierung der gesundheitsschädlichen Staubentwicklung: Anforderungen an Baumaschinen/-geräte - Neue Maschinen sollten die Anforderungen der Verordnung über Emissionsgrenzwerte für Verbrennungsmotoren (28. BImSchV) in ihrer jeweils geltenden Fassung entsprechen. - Für Maschinen und Geräte mit Dieselmotoren sind schwefelarme Treibstoffe (Schwefelgehalt < 50 ppm) zu verwenden - Bei Staubintensiven Arbeiten Verwendung von Maschinen und Geräten, die über technische Einrichtungen zum Erfassen von Stäuben geeignet sind. Bauausführung - Einhausung von Arbeitsbereichen - Lagerung staubender Arbeitsmaterialien in geschlossenen Containern oder Silos - Abdecken von dauerhaften Halden mit geeigneten Folien - Sicherung der Ladung (Bauschutt, Straßenaufbruch) von Transportfahrzeugen gegen Abwehen durch Planen oder durch Verwendung von geschlossenen Ge- binden/Containern (insbesondere beim Transport von Abbruchmaterial, Sand etc. - Staub auf unbefestigten Baustraßen z. B. mit Wasserberieselungsanlage binden Regelmäßig Abkehren - Reinigung verschmutzter Arbeitsbereiche - Verwehungen durch Wind von auf Halden abgelagerten Schüttgütern, Bodenmaterial oder Bauschutt vermeiden - Schneiden von Asphalt, Bordsteinen, Gehwegplatten, Pflastersteinen, Rinnenplatten im Trockenschneidverfahren vermeiden - Schneiden von Rohren, Kanalmauerwerk etc. im Trockenschneidverfahren vermeiden - Abbruch von Bauwerken oder Schächten (begleitend benetzen) - Asphaltfräsarbeiten - Asphalteinbau ANLAGE 3 - Einbau von ungebundenen Tragschichten - Schweiß- und Schneidarbeiten - Strahlarbeiten bei der Sanierung von Betonflächen von Bauwerken (Absaugung vorsehen) - Betrieb von Mischanlagen zur Herstellung von Bentonitsuspensionen im Spezial- tiefbau (Rohrvortrieb, Schlitzwandbau) Einweisung des Baupersonals - Der Auftragnehmer sollte über Entstehung, Ausbreitung, Wirkung und Minderung von Luftschadstoffen auf Baustellen informiert werden mit dem Ziel, allen deutlich zu machen, was in ihrem Arbeitsfeld emissionsbegrenzend wirkt und wie sie nach eigenen Möglichkeiten ihren Beitrag zur Emissionsminderung leisten können sowie Überwachung der Umsetzung der festgelegten Maßnahmen. Aufgestellt: Schuster 66.3 20.5.10
2010/0243
12547 Zeichen
Magistratsvorlage Eingang Magistrats- geschäftsstelle: 02.06.2010 an den Magistrat zur Kenntnis zur Beschlussfassung Beteiligt vor Magistratsbeschlussfassung: Dezernat I Dezernat VI an die Stadtverordnetenversammlung OBW zur Befassung zur Kenntnis zur Beschlussfassung zur abschließenden Beschluss- fassung Fachausschuss Amt: Umweltamt Behandlung in öffentl. Sitzung Ja Nein OBW bei abschl. Beschlussfassung Magistrat Ja Nein Internetfähig Verteiler: Vorlage-Nr. 2010/0243 Magistratsbeschluss-Nr. Betreff: Fortschreibung Lu ftreinhalteplan 2010 Vorlage vom: 31. 5.2010 Beschlussvorschlag: Der Magistrat stimmt der Durchführung der Maßnahmen zur Verbesserung der Luftqualität im Stadtgebiet Darmstadt zu (Anlage 1) Der Magistrat stimmt der Einführung eines Merkblattes zur Reduktion von Staubemissionen von Baustellen zu (Anlage2 und Anlage 3) Anlagen: Anlage1 Anlage2 Anlage3 Datenschutzrelevante Anlage: Beschluss des Magistrats vom 2 ... Begründung zur Magistratsvorlage vom 31.05.2010 Mit Magistratsvorlage 2010/0131 hat der Magistrat die rechtlichen und fachlichen Grundlagen des Luftreinhalteplans des Landes Hessen sowie das Maßnahmenpaket zur Verbesserung der Luftsituation im Stadtgebiet Darmstadt zur Kenntnis genommen und der Abgabe zur Prüfung an das Hessische Umweltministerium zugestimmt. Das Umweltministerium hat die Wirksamkeit der vorgelegten Maßnahmenvorschläge auf Grundlage von Verkehrsdaten des noch gültigen Verkehrsmodells, des Handbuches der Emissionsfaktoren (HBEFA) 3.1 sowie der Statistik des Bestandes von Fahrzeugen nach Zulassungsbezirken und den Emissionsklassen des Kraftfahrtbundesamtes abgeschätzt. Die Minderung bei PM10 sind ohne Abrieb und Aufwirbelungen berechnet worden. Zu folgenden Maßnahmen erfolgte eine konkrete Stellungnahme: Maßnahme 1: LKW-Durchfahrtsverbot Aus dem Vergleich der Verkehrszählungen 2005/2007 und 2008 in der Hügelstraße ergibt sich zwar immer noch eine Minderung des Schwerlastverkehrsaufkommens gegenüber 2005 jedoch eine Zunahme gegenüber 2007. Die Kontrollen in der Hügelstraße und an den Stadteingängen sind künftig zu verstärken. Maßnahme 5: Einsatz abgasarmer Busse im ÖPNV Die Linienbusflotte von Heag MobiBus soll überdurchschnittlich schnell auf abgasarme Fahrzeuge umgestellt werden, was das Umweltministerium ausdrücklich begrüßt. Allerdings werde erst mit Einführung der Euro-6-Norm auch bei Stickstoffdioxid ein deutlicher Rückgang zu verzeichnen sein. Quelle: Hess. Umweltministerium 0,0 5.000,0 10.000,0 15.000,0 20.000,0 2010 2012 Emissionen [g/d] PM10 NO2 3 ... Maßnahme 7: Umrüstung des städtischen Fuhrparks Die bereits erfolgten Umrüstungen sind grundsätzlich als Vorbildfunktion zu begrüßen. Allerdings lassen die Daten keine deutliche Minderung der durch städtische Fahrzeuge verursachten Emissionen erkennen, so dass diese Maßnahme als Maßnahme zur Luftreinhalteplanung 2010 nicht aufgeführt werden wird. Sie wird jedoch fortgeführt. Maßnahmen 9, 13 und 20: Ausbau des ÖPNV Der Ausbau des ÖPNV wird grundsätzlich als eine geeignete Maßnahme zur Reduktion von Schadstoffen im Zusammenhang mit der Luftreinhalteplanung gesehen. Aufgrund fehlender Prognosedaten zur Reduktion der täglichen PKW-Fahrten können hier keine Berechnungen bzgl. der Minderungswirkung vorgenommen werden. Die Maßnahme wird dennoch im Maßnahmenpaket enthalten sein. Maßnahme 14: Prüfung der Einführung von Tempo 30 auf Hauptverkehrsstraßen Bsp. Hügelstraße Schadstoffemissionen auf 350 m Länge der Hügelstraße nach dem Fahrzeugaufkommen entsprechend Verkehrszählung während der achtstündigen Nachtzeit, berechnet nach HBEFA 3.1, Stand: 2010; innerorts für flüssigen Verkehr Aufgrund des geringeren Verkehrsaufkommens nachts ist mit einem flüssigen Verkehrsablauf zu rechnen. Die Reduzierung der Geschwindigkeit von 50 km/h auf 30 km/h führt zu deutlich höheren Emissionen. Während bei PM10 eine Geschwindigkeitsreduzierung auf 40 km/h praktisch ohne Auswirkungen ist, kommt sie bei Stickstoffdioxid direkt zum Tragen. Bezogen auf die verkehrsbezogenen Gesamtemissionen der Stadt sind diese Erhöhungen zwar nicht schwerwiegend, sollten aber gerade in der Hügelstraße nicht umgesetzt werden. Insgesamt führt die Verringerung der Geschwindigkeit von 50 km/h auf 30 km/h zu einer Erhöhung der Emissionen bei PM10 um 23 %, bei NO2 um gut 14 %. Diese Berechnung und fachliche Einschätzung wird bei den weiteren Prüfungen zum Lärmaktionsplan berücksichtigt. Bei den internen Überlegungen ist die Hügelstraße als ungeeignet nach den verkehrlichen Kriterien ausgenommen worden. 0 5 10 15 20 25 30 km/h 40 km/h 50 km/h PM10-Emissionen [g/8h] Pkw LNF Busse SNF 0 20 40 60 80 100 120 140 160 30 km/h 40 km/h 50 km/h NO2-Emissionen [g/8h] Pkw LNF Busse SNF 4 ... Sollte bei anderen Hauptverkehrsstraßen ein nächtliches Tempolimit eine erhebliche Lärmreduktion und damit eine Entlastung von zahlreichen Anwohnern ermöglichen, ist eine entsprechende Abwägung erforderlich. Die Maßnahme ist im Übrigen genehmigungsbedürftig durch die vorgesetzte Straßenverkehrsbehörde beim Regierungspräsidium Darmstadt. Maßnahme 15: Straßensanierung Das Ministerium wertet eine Fahrbahnsanierung als deutliche Verbesserung der Schadstoffbelastung durch eine hiermit verbundene Verflüssigung des Verkehrs. Nach Berechnung des Ministeriums wird eine Reduktion der Schadstoffemissionen zwischen 17 – 20 % erwartet. Im Jahr 2006 wurde eine umfangreiche Straßenzustandserfassung sämtlicher Hauptverkehrsstraßen in Darmstadt durchgeführt. Das Ergebnis zeigte auf, dass 50% dieser Straßen sich in der schlechtesten Zustandsklasse befinden und dringend sanierungsbedürftig sind. Eine Weiterentwicklung der systematischen Straßenerhaltung führte dann zur budgetorientierten Erhaltungsplanung der Straßen (BEST) im Jahre 2008. Mit der Magistratsvorlage Nr. 2008/0506 vom 17.11.2008 wurden die entsprechenden Straßenabschnitte in einem Sanierungszeitraum für die nächsten 10 Jahre mit einem Fi nanzbedarf von ca. 20.Mio. Euro aufgelistet und müssen nun dringend saniert werden. Maßnahmen 16 und 19: Verbesserung des Verkehrsflusses Sofern sich durch die Optimierung der Verkehrssteuerung eine Verkehrsverflüssigung gemäß HBEFA 3.1 ergeben sollte, hätte es einen ähnlich positiven Effekt wie die Fahrbahnsanierung. Die Optimierung der Verkehrssteuerung durch eine im gesamten Straßennetz koordinierte, modellbasierte Steuerung der Lichtsignalanlagen (verkehrsadaptive Netzsteuerung) kann einen Abbau der Behinderungen durch Reduzierung der Halte und dadurch bei gleichmäßiger Fahrweise eine sich emissionsmindernd auswirkende Verstetigung des Verkehrsflusses bewirken. In einem ersten Schritt soll das Szenario „Verkehrsoptimierung“ in Form einer regelbasierten Versatzzeitoptimierung durch eine im Vorfeld durchzuführende Simulation im Vorher-Nachher- Vergleich durchgeführt werden. Bei dem zu untersuchenden Teilnetz handelt es sich um die beiden parallelen Straßenzüge Kasinostraße – Neckarstraße – Heidelberger Straße und Dolivostraße – Steubenplatz – Hindenburgstraße zwischen der Julius-Reiber-Straße im Norden und der Hügelstraße im Süden mit insgesamt 11 Lichtsignalanlagen. Hierfür sind Kosten von ca. 200.000 Euro erforderlich. Eine Magistratsvorlage ist in Vorbereitung. Die Ergebnisse dieser Realisierungsstufe liefern Erfahrungen, die bei dem zweiten Schritt der Einführung der verkehrsadaptiven Netzsteuerung bereits berücksichtigt werden können. 5 ... Maßnahme 26: Einführung einer Umweltzone Die im Maßnahmenpaket aufgeführten Umweltzonen wurden mit folgendem Ergebnis untersucht: Die Minderung der PM10-Belastung bei einer kleinen Umweltzone (Zone B) im Innenstadtbereich liegt deutlich unterhalb von 1µg/m³ und damit in nicht messbarer Größenordnung. Eine größere Umweltzone (Zone A) mit Ausmaßen des bestehenden LKW-Fahrverbotes bzw. den Beschränkungen für LKW-Durchfahrten wird bei Einfahrt mit gelber oder grüner Plakette eine Reduktion der PM10-Konzentration von ca. 5 – 6 % ergeben. Dagegen steigt jedoch die NO 2-Belastung, da ältere Dieselfahrzeuge – insbesondere PKW – geringere NO2-Emissionen verursachen als neue Diesel-PKW mit Rußpartikelfiltern. Der Diesel- PKW-Anteil ist in Darmstadt in den letzten 5 Jahren von weniger als 24% (Stand 01.01.2006) auf 29% (Stand 01.01.2010) stark angestiegen. 6 ... Da die Diesel-PKW erheblich höhere Emissionen verursachen als Benzinfahrzeuge, erhöhen sich die abgasbedingten Schadstoffkonzentrationen selbst bei unverändertem Verkehrsaufkommen. Im Hinblick auf die Änderungen des Emissionsstandards der Fahrzeugflotte resümiert das Ministerium in diesem Zusammenhang, dass die sukzessive Verbesserung der Emissionsstandards hier eine Bedeutung auch der lufthygienischen Situation in Darmstadts Zukunft haben wird. Nach einem Vergleich der Verkehrsleistung im Stadtgebiet Darmstadt mit den entsprechenden durchschnittlichen Emissionsfaktoren innerorts für 2010 und 2015 würde sich eine Einsparung bei den NO2-Emissionen in Höhe von ca. 14% und bei den PM 10-Emissionen in Höhe von mehr als 50% ergeben. Das Ministerium kommt daher zu dem Ergebnis, das die Einführung einer Umweltzone nicht als geeignete Maßnahme zur Minderung der Schadstoffbelastung geeignet ist, da die letzt- und diesjährigen Überschreitungen des PM 10--Tagesmittelwertes vor allem auch durch Baustellentätigkeiten im Bereich der Messstation verursacht wurden, Darmstadt aber zu aller erst ein Problem mit den NO2-Konzentrationen besitzt. Fazit der Fachprüfung des Ministeriums: Die Einführung von Tempo 30 auf Hauptverkehrsstraßen ist aus lufthygienischer Sicht eher kontraproduktiv auch wenn zusätzlich Emissionen zur verkehrsbezogenen Gesamtbelastung gering erscheinen (bezogen auf die Gesamtemissionen machen diese etwa 0,1% aus). Entsprechend der Berechnungsergebnisse sollte ein Schwerpunkt der weiteren Arbeit der Stadt Darmstadt auf die Optimierung der Verkehrssteuerung gelegt werden, da alle Maßnahmen, die zur Verflüssigung des Verkehrs beitragen die beiden kritischen Luftschadstoffe vermindern. Die Berechnungsergebnisse beziehen sich bis auf die Berechnung der Auswirkungen einer Umweltzone alle auf eine Einsparung der Emissionen, was nicht gleichzusetzen ist mit der Einsparung an Immissionen. Hierbei ist zu beachten, dass z. B. bei PM 10 der abgasbezogene Anteil nur ca. 16% der Gesamt- PM10-Belastung ausmacht. Bei Stickstoffdioxid sind es mit mittlerweile über 70% (73% in der Hügelstraße) bereits deutlich mehr. Bis zum Jahr 2015 ist bei PM 10 die Einhaltung der Grenzwerte relativ wahrscheinlich – ohne weitere Baustellen an der Messstation – während bei NO 2 höchstens mit einer Minderung um 5 – 7 µg/m³ zu rechnen ist. Damit könnte zumindest die Toleranzmarge von Stickstoffdioxid eingehalten werden, eine Erreichung des Grenzwertes erscheint jedoch so gut wie ausgeschlossen. Weitere Maßnahmen: Entwurf eines Merkblatts (Maßnahmen 22, 26). Es sollen zwei Merkblätter eingeführt werden, Anlage 2 für den Hochbau und Anlage 3 für den Tiefbau (Straße, Kanalbau). Entsprechend des Resümee des Umweltministeriums, dass bei der Belastung mit Feinstaub die Baustellen im unmittelbaren Bereich der amtlic hen Messstelle Hügelstraße einen wesentlichen Anteil der gemessenen Schadstoffimmissionen ausgemacht hat, ist ein Merkblatt für Baumaßnahmen im innerstädtischen Bereich (Rheinstraße/Neckarstraße, Heinrichstraße, Holzstraße) entworfen worden, das als Anlage 2 beigefügt ist. Das Merkblatt wird im Innenstadtbereich im näheren Umfeld der Hügelstraße den Baugenehmigungen durch die Bauaufsicht beigefügt, im Rahmen der städtischen Vergaben mit in das Vorwort zu den Ausschreibungen aufgenommen und soll den städtischen Töchtern zur Beachtung bei 7 ... Baumaßnahmen zugesandt werden. Ein entsprechendes Merkblatt für den Bereich Tiefbau (Bauwerkssanierung, Straßenbau, Kanalbau) soll ebenfalls eingesetzt werden (Anlage3). Die aktualisierte Liste mit den Einzelmaßnahmen und dem Bearbeit ungsstand ist als Anlage 1 beigefügt. Darmstadt, 31.05.2010 Dezernat I Dezernat VI Walter Hoffmann Dieter Wenzel Oberbürgermeister Stadtrat
anlage 2
3291 Zeichen
ANLAGE 2
Umweltamt Darmstadt, 11.05.2010
5 6 k r - h r 3283
Merkblatt zur Bekämpfung von Staubemissionen durch Baustellen
Das Stadtgebiet der Wissenschaftsstadt Darmstadt befindet sich im Gebiet des
Luftreinhalteplans für den Ballungsraum Rhein-Main. An zwei amtlichen Messstellen im
Stadtgebiet werden verschiedene Parameter vom Land Hessen gemessen, hierzu gehört auch
die Feinstaubkonzentration.
Nach § 47 BImSchG in Verbindung mit § 22 BImSchG sind Staubemissionen möglichst zu
vermeiden oder zu vermindern. Hierdurch werden Konflikte mit direkten Nachbarn ebenso
vermieden wie die Erfassung von Staubemissionen an den amtlichen Messstationen. Auf
Baustellen empfehlen sich folgende, beispielhaft genannte Maßnahmen zur Reduzierung der
gesundheitsschädlichen Staubentwicklung:
Mechanische Arbeitsprozesse
- Abbruch-/Rückbauobjekte möglichst in großen Stücken mit geeigneter
Staubbindung z. B. Benetzung
- Staubbinden durch Feuchthalten von Materialien, z. B. mit gesteuerter
Wasserbedüsung
- Umschlagverfahren mit geringen Abwurfhöhen, kleinen Austrittsgeschwindigkeiten,
geschlossenen Schuttrutschen und geschlossenen Auffangbehältern
Anforderungen an Baumaschinen/-geräte
- Neue Maschinen sollten die Anforderungen der Verordnung über
Emissionsgrenzwerte für Verbrennungsmotoren (28. BImSchV) in ihrer jeweils
geltenden Fassung entsprechen.
- Für Maschinen und Geräte mit Dieselmotoren sind schwefelarme Treibstoffe
(Schwefelgehalt < 50 ppm) zu verwenden
- Regelmäßige Wartung von Geräten und Maschinen
- Bei Staubintensiven Arbeiten Verwendung von Maschinen und Geräten, die über
technische Einrichtungen zum Erfassen von Stäuben (z.B.
Holzbearbeitungsmaschinen mit Absaugvorrichtungen) oder zum Binden bzw.
Niederschlagen von Stäuben verfügen (Kleinsägen mit Befeuchtungseinrichtung für
Nassschneideverfahren).
Bauausführung
- Verhüllung / Einhausung von Arbeitsbereichen (Bsp. Fassade)
- Lagerung staubender Arbeitsmaterialien in geschlossenen Containern oder Silos
- Abdecken von dauerhaften Halden mit geeigneten Folien
- Sicherung der Ladung von Transportfahrzeugen gegen Abwehen durch Planen oder
durch Verwendung von geschlossenen Gebinden/Containern (insbesondere beim
Transport von Abbruchmaterial, Sand etc.
ANLAGE 2
- Staub auf unbefestigten Baustraßen z. B. mit Wasserberieselungsanlage binden
- Regelmäßig Abkehren
- Reinigung verschmutzter Arbeitsbereiche
- Ggf. bei Großbaustellen: Verwendung von Reifenwaschanlage an der Baufeldgrenze
und Reduktion der Geschwindigkeit (Schritttempo) auf Baustraßen
Einweisung des Baupersonals:
- Durch den Baustellenbetreiber/Aufraggeber sollte über Entstehung, Ausbreitung,
Wirkung und Minderung von Luftschadstoffen auf Baustellen informiert werden mit
dem Ziel, allen deutlich zu machen, was in ihrem Arbeitsfeld emissionsbegrenzend
wirkt und wie sie nach eigenen Möglichkeiten ihren Beitrag zur Emissionsminderung
leisten können sowie Überwachung der Umsetzung der festgelegten Maßnahmen.
- Die jeweils konkreten Maßnahmen auf der Baustelle sind nach Bedarf unter
Berücksichtigung von Menge und Zusammensetzung der zu erwartenden Stäube
sowie der technischen Möglichkeiten zu treffen.
aufgestellt:
Kretzschmar
Beratungsverlauf (4)
Orte (10)
- Hügelstraße
- Neckarstraße
- Julius-Reiber-Straße
- Rheinstraße
- Heinrichstraße
- Holzstraße
- Steubenplatz
- Heidelberger Straße
- Kasinostraße
- Dolivostraße
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Vorlagen-Nr.
- 2010/0243
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 31.05.2010
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00