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Haushaltplan-Entwurf 2018 - Aufteilung der bezirksbezogenen Haushaltsmittel gem. § 37 Abs. 3 GO NRW

Beschlussvorlage Bezirksvertretung 2895/2017 vom 18.09.2017

Stand: Am 18.09.2017 in der Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) ungeändert beschlossen.

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    Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle I/02-2/0 Vorlagen-Nummer 2895/2017 Freigabedatum Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Haushaltplan-Entwurf 2018 - Aufteilung der bezirksbezogenen Haushaltsmittel gem. § 37 Abs. 3 GO NRW Beschlussorgan Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) Gremium Datum Beschluss: Die Bezirksvertretung des Stadtbezirkes Rodenkirchen beschließt die Verwendung der bezirksbezo- genen Haushaltsmittel gem. § 37 Abs. 3 GO NRW für das Haushaltsjahr 2018 unter Bezug auf die Entscheidung des Rates vom 11.07.2017 in Höhe von 99.800 Euro. Konsumtiver Bereich Bezeichnung Teiler- gebnis-/finanzplan Ergebnis 2015 Ergebnis 2016 Ansatz 2017 Ansatz 2018 Finanzposition Finanz- stelle Produkt (Auf- trag) Kostenstelle Sach- konto 0301 Schulträger- aufgaben 7.963,50 6.275,00 9.143 9.500 0225.573.1800.7 Köln P02705204010 S027020160 531800 0416 Kul- turförderung 12.740,00 16.997,07 15.643 15.900 0225.573.1800.7 Köln P02705204110 S027020160 531800 0504 Freiwillige Soziallies- tungen und interkul- turelle Hilfen 6.816,50 6.765,00 9.643 9.800 0225.573.1800.7 Köln P02705205000 S027020160 531800 0507 Be- trieb, Unterhaltung u. Förderung von Bürgerhäusern und - zentren 0,00 0,00 6.643 6.700 0225.573.1800.7 Köln P02705205002 S027020160 531800 0604 Kinder- und Jugend- arbeit 15.630,00 22.732,00 24.243 24.700 0225.573.1800.7 Köln P02705205100 S027020160 531800 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 2 0801 Sportförderung / Unterhaltung von Sportstätten 8.100,00 8.500,00 26.043 26.500 0225.573.1800.7 Köln P02705205200 S027020160 531800 1201 Straßen, Wege, Plätze 0,00 1.352,71 1301 Öffentliches Grün,Wald- und Forstwirtschaft, Er- holungsanlagen 0,00 750,00 6.642 6.700 0225.573.1800.7 Köln P02705206700 S027020160 531800 Gesamtsummen DR 72 51.250,00 63.371,78 98.000 99.800 3 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 99.800 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Begründung: In § 37 GO NRW ist festgelegt, dass die Bezirksvertretungen die ihnen zugewiesenen Aufgaben im Rahmen der vom Rat bereitgestellten Haushaltsmittel erfüllen. Dabei sollen sie über den Verwen- dungszweck eines Teiles dieser Haushaltsmittel alleine entscheiden können. Der Rat hat in seiner Sitzung am 11.07.2017 der von der Verwaltung vorgeschlagenen Aufteilung der bezirksbezogenen Haushaltsmittel von insgesamt 968.600 Euro für das Haushaltsjahr 2018 zuge- stimmt. Auf den Stadtbezirk Rodenkirchen entfallen auf das Haushaltsjahr 2018 ein Betrag von 99.800 Euro, der sich aus dem Sockelbetrag von 30.000 €uro und einem Kopfbetrag von 0,65 Euro je Einwohner zusammensetzt. Folgendes ist zu beachten: Die Zweckbestimmungen müssen hinreichend bestimmt sein. Pauschale Festlegungen sind unzuläs- sig. Es sollte nach Möglichkeit ein Teilplan benannt werden, dem die jeweilige Zweckbestimmung zuzu- ordnen ist. Die Bezirksvertretungen sollen im Rahmen der Beschlussfassung soweit wie möglich bereits eine Aufteilung nach Ergebnisrechnung (konsumtiver Bereich) und investiver Finanzrechnung (investiver Bereich) vornehmen. Wie bereits in den Vorjahren mitgeteilt, ist eine unterjährige Mittelverschiebung vom investiven in den konsumtiven Bereich haushaltsrechtlich unzulässig. Eine umgekehrte unterjäh- rige Mittelverschiebung vom konsumtiven in den investiven Bereich kann dagegen vorgenommen werden. Durch eine verstärkte Veranschlagung der Mittel im konsumtiven Bereich wird somit die größtmögli- che Flexibilität bei der unterjährigen Mittelvergabe gewährleistet.

Beratungsverlauf

  1. 18.09.2017

    Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)

    TOP 9.1.8, Entscheidung. Ergebnis: ungeändert beschlossen

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