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2895/2017

Haushaltplan-Entwurf 2018 - Aufteilung der bezirksbezogenen Haushaltsmittel gem. § 37 Abs. 3 GO NRW

Beschlussvorlage Bezirksvertretung 18.09.2017

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen), Sitzung am 18.09.2017, TOP 9.1.8

Beschlussvorlage Bezirksvertretung

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Beschlussvorlage Bezirksvertretung

4430 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
I/02-2/0 
 
Vorlagen-Nummer 
 2895/2017 
Freigabedatum 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Haushaltplan-Entwurf 2018 - Aufteilung der bezirksbezogenen Haushaltsmittel gem. § 37 Abs. 
3 GO NRW 
Beschlussorgan 
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung des Stadtbezirkes Rodenkirchen beschließt die Verwendung der bezirksbezo-
genen Haushaltsmittel gem. § 37 Abs. 3 GO NRW für das Haushaltsjahr 2018 unter Bezug auf die 
Entscheidung des Rates vom 11.07.2017 in Höhe von 99.800 Euro. 
 
          
  
 
 
 
 
 
  
   
          Konsumtiver Bereich 
         
Bezeichnung Teiler-
gebnis-/finanzplan 
Ergebnis 
2015 
Ergebnis 
2016 
Ansatz 
2017 
Ansatz 
2018 Finanzposition 
Finanz-
stelle 
Produkt (Auf-
trag) Kostenstelle 
Sach-
konto 
0301 Schulträger-
aufgaben 7.963,50 6.275,00 9.143 9.500 0225.573.1800.7 Köln P02705204010 S027020160 531800 
0416                 Kul-
turförderung 12.740,00 16.997,07 15.643 15.900 0225.573.1800.7 Köln P02705204110 S027020160 531800 
0504                    
Freiwillige Soziallies-
tungen und interkul-
turelle Hilfen 6.816,50 6.765,00 9.643 9.800 0225.573.1800.7 Köln P02705205000 S027020160 531800 
0507                 Be-
trieb, Unterhaltung 
u. Förderung von 
Bürgerhäusern und -
zentren 0,00 0,00 6.643 6.700 0225.573.1800.7 Köln P02705205002 S027020160 531800 
0604                          
Kinder- und Jugend-
arbeit 15.630,00 22.732,00 24.243 24.700 0225.573.1800.7 Köln P02705205100 S027020160 531800 
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)

2 
0801                             
Sportförderung / 
Unterhaltung von 
Sportstätten 8.100,00 8.500,00 26.043 26.500 0225.573.1800.7 Köln P02705205200 S027020160 531800 
1201                             
Straßen, Wege, 
Plätze 0,00 1.352,71               
1301                            
Öffentliches 
Grün,Wald- und 
Forstwirtschaft, Er-
holungsanlagen 0,00 750,00 6.642 6.700 0225.573.1800.7 Köln P02705206700 S027020160 531800 
Gesamtsummen            
DR 72 51.250,00 63.371,78 98.000 99.800

3 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen         € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme  99.800 € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
 
Begründung: 
In § 37 GO NRW ist festgelegt, dass die Bezirksvertretungen die ihnen zugewiesenen Aufgaben im 
Rahmen der vom Rat bereitgestellten Haushaltsmittel erfüllen. Dabei sollen sie über den Verwen-
dungszweck eines Teiles dieser Haushaltsmittel alleine entscheiden können.   
Der Rat hat in seiner Sitzung am 11.07.2017 der von der Verwaltung vorgeschlagenen Aufteilung der 
bezirksbezogenen Haushaltsmittel von insgesamt 968.600 Euro für das Haushaltsjahr 2018 zuge-
stimmt.  
Auf den Stadtbezirk Rodenkirchen entfallen auf das Haushaltsjahr 2018 ein Betrag von 99.800 Euro, 
der sich aus dem Sockelbetrag von 30.000 €uro und einem Kopfbetrag von 0,65 Euro je Einwohner 
zusammensetzt.   
Folgendes ist zu beachten:  
Die Zweckbestimmungen müssen hinreichend bestimmt sein. Pauschale Festlegungen sind unzuläs-
sig.   
Es sollte nach Möglichkeit ein Teilplan benannt werden, dem die jeweilige Zweckbestimmung zuzu-
ordnen ist.   
Die Bezirksvertretungen sollen im Rahmen der Beschlussfassung soweit wie möglich bereits eine 
Aufteilung nach Ergebnisrechnung (konsumtiver Bereich) und investiver Finanzrechnung (investiver 
Bereich) vornehmen. Wie bereits in den Vorjahren mitgeteilt, ist eine unterjährige Mittelverschiebung 
vom investiven in den konsumtiven Bereich haushaltsrechtlich unzulässig. Eine umgekehrte unterjäh-
rige Mittelverschiebung vom konsumtiven in den investiven Bereich kann dagegen vorgenommen 
werden.   
Durch eine verstärkte Veranschlagung der Mittel im konsumtiven Bereich wird somit die größtmögli-
che Flexibilität bei der unterjährigen Mittelvergabe gewährleistet.

Beratungsverlauf (1)

18.09.2017 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)
TOP 9.1.8 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

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Details

Aktenzeichen
2895/2017
Typ
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
Datum
18.09.2017
Erstellt
16.09.2017 15:50