V/0127/2018
Wolbecker Straße - Einrichtung und barrierefreier Ausbau einer neuen Haltestelle in Höhe des Baugebietes Mühlhäuser Straße
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Anlage 1 - Antrag
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Anlage 1 zur Vorlage V/0127/2018 A-01/0006/2017 . SPD-Fraktion in der BV Münster-Ost on Münster, 30.5.2017 Antrag Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, ob an der Wolbecker Str/Mühlhäuser Str., Höhe Nettomarkt die Errichtung einer Bushaltestelle technisch machbar ist. Des Weiteren ist zu prüfen, ob eine Verlegung der Haltestelle "Feuerwehrschule” zugunsten der Haltestelle “Nettomarkt” sinnvoll ist. j Begründung: An der 0.g. Stelle befindet sich eine Wohnanlage "Betreutes Wohnen” Gerade ältere Menschen brauchen kurze gefahrlose Wege zu Bushaltestellen, um Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen. Damit der ÖPNV attraktiv bleibt, z.B. Einhaltung 20 Min. Takt, sowie keine zu hohe Anzahl von Bushaltestellen, um zügiges Erreichen der Innenstadt zu gewährleisten, soll das Für - und Wider für die Verlegung der Bushaltestelle "Feuerwehrschule” geprüft werden. Für die Fraktion Hr
Anlage A
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Anlage A zur V/0127/2018 Kurzüberblick Mit dem Antrag der Bezirksvertretung Münster-Ost und einer Anregung nach §24 GO NRW wird die Einrichtung eines neuen Haltestellenstandortes auf der Wolbecker Straße in Höhe des Wohn- gebietes Mühlhäuser Straße beantragt. Die Verwaltung schlägt vor ein neues barrierefreies Hal- testellenpaar westlich der Einmündung im Zuge der laufenden Straßenbaumaßnahme B51/Wolbecker Straße einzurichten. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Mit der Vorlage wird das Ziel „Wir werden Münster zu einer Stadt mit höchster Lebens- und Er- lebnisqualität weiterentwickeln“ verfolgt. Das Teilziel lautet „Barrierefreiheit im ÖPNV“ Zielerreichung: Die Umsetzung der Maßnahme ist im Rahmen der laufenden Straßenausbau- maßnahme B51/Wolbecker Straße vorgesehen. Es ist mit einem finanziellen Bedarf von ca. 200.000 € zu kalkulieren. Die Maßnahme ist förderfähig. Finanzierung Produktgruppe: 1201 Bereitstellung von Verkehrsflächen und -anlagen Auswirkungen auf den Ergebnisplan Ja Nein Auswirkungen auf den Finanzplan Ja Nein Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthal- ten? Ja Nein teilw. Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten? Ja Nein teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? Ja Nein Bereits veranschlagt? Ja x Nein Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist vollständig pflichtig x überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig vollständig freiwillig Die Aufgaben der Produktgruppe 1201 beruhen auf folgenden rechtlichen Grundlagen: Grundge- setz (GG), Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), Bundesfernstraßengesetz (FStrG), Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) Mit der Neueinrichtung und dem barrierefreien Ausbau der Haltestellen wird der von der Stadt Münster 2013 aufgestellte Aktionsplan „Münster auf dem Weg zur inklusiven Stadt: Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention“ weiter umgesetzt.
Beschlussvorlage
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V/0127/2018 V/0127/2018 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Wolbecker Straße - Einrichtung und barrierefreier Ausbau einer neuen Haltestelle in Höhe des Baugebietes Mühlhäuser Straße Beratungsfolge 14.06.2018 Bezirksvertretung Münster-Ost Anhörung 21.06.2018 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wo h- nen Entscheidung Beschlussvorschlag: Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Der Planung zum barrierefreien Ausbau eines zusätzlichen Haltestellenpaares auf der Wol- becker Straße in Höhe des Baugebietes Mühlhäuser Straße wird auf der Grundlage der Pla- nung von Januar 2018 zugestimmt. 2. Es wird zur Kenntnis genommen, dass die Einrichtung und der Ausbau erst im Zuge des Endausbaus der Wolbecker Straße erfolgen können. 3. Die Verwaltung wird beauftragt, auf der Grundlage der Planung eine Vereinbarung mit dem Landesbetrieb Straßenbau zur Umsetzung der Maßnahme abzuschließen. II. Finanzielle Auswirkungen: Es wird zur Kenntnis genommen, dass der Stadt Münster für den barrierefreien Ausbau der Haltestel- len Baukosten in Höhe von ca. 200.000 € entstehen. Zusätzliche Folgekosten fallen nicht an, da eine vorhandene Anlage umgebaut wird. Mit der Zustimmung des Ausschusses für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wohnen zur Planung (verkehrstechnischer Entwurf) erfolgt zwar ein Grundsatzbeschluss zum Ausbau der Halte- stelle, aber noch kein Beschluss über die Finanzierung. Hierüber entscheidet der Rat im Rahmen der kommenden Haushaltsplanberatung. Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung 30.05.2018 Ihr/e Ansprechpartner/in: Frau Hecht Telefon: 492 61 63 Hecht@stadt-muenster.de - 2 - V/0127/2018 Begründung: Anlass Der Verwaltung liegen eine Anregung aus der Bezirksvertretung Münster-Ost auf der Basis des An- trags (A-O/0006/2017), beschlossen in der sitzung am 31.08.2017, und eine Anregung nach § 24 GO NRW (2017-00070) auf Einrichtung eines zusätzlichen Haltestellenpaares auf der Wolbecker Straße in Höhe des Baugebietes Mühlhäuser Straße vor. Bestand Mit der Bebauung der ehemaligen Baumschule Niederbeckmann sind seniorengerechte Wohnungen, Tagespflegeplätze und neuer Wohnraum für Familien entstanden. Die nächstgelegenen Haltestellen „Institut der Feuerwehr“ und „St. Margareta-Kirche“ sind etwa 450 bzw. 300 m entfernt. Der Knotenpunkt Wolbecker Straße/B51/Mühlhäuser Straße war viele Jahre eine Unfallhäufungsstel- le. Im Zuge des Ausbaus der Mondstraße und der damit verbundenen Sperrung wurde der Knoten- punkt mit einer Lichtsignalanlage ausgestattet. Aufgrund der hohen Verkehrsbelastung und aus Ver- kehrssicherheitsgründen wurde diese Anlage nach Fertigstellung der Maßnahme nicht zurückgebaut, sondern sollte bis zum Ausbau der Wolbecker Straße bestehen bleiben. Zur sicheren Querung der Wolbecker Straße wurde für querenden Fußgänger/Radfahrer nachträglich eine provisorische Mitte- linsel ergänzt. Prüfergebnis zur beantragten Einrichtung einer provisorischen Haltestelle Zwischen den Zu- und Ausfahrten zur B51 wird derzeit der Brückenneubau im Zuge der Wolbecker Straße über die B51 vorbereitet. Während der Bauzeit wird es immer wieder wechselnde Verkehrs- führungen in diesem Bereich geben. Die Einrichtung von Haltepositionen außerhalb der vorhandenen Fahrstreifen ist aufgrund fehlender Flächenverfügbarkeit nicht möglich. Ein Halt auf der Fahrbahn in Fahrtrichtung hinter dem Knotenpunkt würde zu Rückstau des nachfolgenden Verkehrs in den ohne- hin stark belasteten Knotenpunktes führen. In den kurzen Rechtsabbiegestreifen vor dem Knoten- punkt können die Haltestellen ebenfalls nicht angeordnet werden. Auch hier wäre Rückstau des nach- folgenden Verkehrs zu erwarten. Aus Verkehrssicherheitsgründen wird der Einrichtung von Haltestellen im unmittelbaren Baustellenbe- reich seitens der Fachämter, Polizei und des Landesbetriebs Straßenbau NRW nicht zugestimmt. Planung mit Endausbau Wolbecker Straße Mit dem Ausbau der B51 wird auch der Bereich der Wolbecker Straße zwischen Lohausweg und der Zufahrt Ortsfahrbahn (Edeka) ausgebaut. Perspektivisch sind im Zuge dieses Ausbaus die Einrich- tung und der barrierefreie Ausbau eines neuen Haltestellenpaares grundsätzlich möglich. Auf der Grundlage des geplanten Knotenpunktausbaus der B51/Wolbecker Straße von Straßen NRW sind die Standorte für die Haltestellen westlich der Einmündung zum Baugebiet Mühlhäuser Straße vorgesehen. Die stadtauswärtige Haltestelle soll am Beginn des Rechtsabbiegestreifens angelegt werden. Aus dieser Position kann der Bus nach Halt wieder in den Geradeausfahrstreifen einfahren. Für die stadteinwärtige Haltestelle könnte der geplante Rechtsabbiegestreifen verlängert und so eine Busbucht angelegt werden. Die Haltestellen sollen mit einem 16 cm Hochbord und taktilem Leitsys- tem ausgestattet werden. An der stadteinwärtigen Haltestelle sollte eine Wartehalle vorgesehen wer- den. Reduktionsvariante Eine Kostenreduzierung könnte nur durch Verzicht auf die Einrichtung des beantragten Haltestellen- paares erreicht werden. Finanzierung/Förderung/Umsetzung Die Kosten für den Ausbau der Haltestellen betragen ca. 200.000 €. Der barrierefreie Ausbau der ÖPNV-Haltestellen ist förderfähig. Ein entsprechender Antrag wird fristgerecht gestellt. Hinsichtlich der Finanzierung und Umsetzung der Maßnahme ist eine ergänzende Vereinbarung der Stadt Müns- ter mit dem Landesbetrieb Straßenbau abzuschließen. Die Haltestellen sollen im Zuge des Endaus- baus der Wolbecker Straße angelegt werden. - 3 - V/0127/2018 i.V. gez. Denstorff Stadtbaurat Anlagen: Antrag A-O/0006/2017 Lageplan
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (4)
- Wolbecker Straße
- Mühlhäuser Straße
- Lohausweg
- Mondstraße
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Details
- Aktenzeichen
- V/0127/2018
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 26.04.2018
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37