0713/2021
Weiterplanungssbeschluß auf Basis des Vorentwurfs Parkstadt Süd Eifelwall
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Anlage 4, Auszug AKUG TOP 4.2.1 Parkstadt Süd vom 20.01.2022
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Geschäftsführung Ausschuss Klima, Umwelt und Grün Frau Bültge-Oswald Telefon: (0221) 221-23702 E-Mail: barbara.bueltge-oswald@stadt -koeln.de Datum: 24.01.2022 Auszug aus dem Entwurf der Niederschrift der Sitzung des Ausschusses Klima, Umwelt und Grün vom 20.01.2022 öffentlich 4.2.1 Weiterplanungsbeschluss auf Basis des Vorentwurfs Parkstadt Süd Eifelwall 0713/2021 RM Frau Aengenvoort bittet um Vertagung der Beschlussvorlage und Vorstellung des Entwurfs mit der Gesamtkonzeption für die Parkstadt Süd. Beschluss: Der Ausschuss Klima, Umwelt und Grün stellt die Beschlussvorlage zurück in seine nächste Sitzung am 17.02.2022. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt.
Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteilig. ( UmweltA + VA)
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Hinweise zum Ausfüllen der Anlage Anlage „Öffentlichkeitsbeteiligung“ VARIANTE 1 Beteiligungsstufe Ausgestaltung (wesentliche Beteiligungsformate) ☐ Information ☐ Anhörung / Beratung ☐ Mitgestaltung / Mitverantwortung VARIANTE 2 ☐ Das Beteiligungskonzept ist bereits beigefügt beziehungsweise wird in der nächsten Sitzung zur Entscheidung vorgelegt. ☐ Folgender Verfahrenstyp wird empfohlen: Beteiligungsstufe Ausgestaltung (wesentliche Beteiligungsformate) ☐ Information ☐ Anhörung / Beratung ☐ Mitgestaltung / Mitverantwortung ☐ Eine Öffentlichkeitsbeteiligung ist gesetzlich vorgeschrieben. ☐ Folgende Form des Verfahrens ist vorgeschrieben: ☐ Das Beteiligungskonzept ist bereits beigefügt beziehungsweise wird in der nächsten Sitzung zur Entscheidung vorgelegt. ☐ Ein spezielles Verfahren ist nicht vorgeschrieben. Folgender Verfahrenstyp wird empfohlen: ☐ Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird vorgeschlagen. VARIANTE 3 X Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen, weil: Grund Begründung ☐ Dringlichkeitsentscheidung X Eine Öffentlichkeitsbeteiligung hat bereits stattgefunden. Im Rahmen des Wettbewerbs Eifelwall hat am 08.07.2017 und am 01.12.2018 eine Beteiligung der Öffentlichkeit stattgefunden. ☐ Der Gestaltungsspielraum ist nicht ausreichend. ☐ Eine Verfahrensverlängerung erzeugt schwerwiegende Nachteile. ☐ Sonstiges Sollte der Platz zur Skizzierung der Ausgestaltung der Öffentlichkeitsbeteiligung oder zur Begründung, weshalb keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschlagen wird, nich t ausreichen, fügen Sie bitte ein zusätzliches Blatt bei.
Beschlussvorlage Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VIII/671/46 Vorlagen-Nummer 0713/2021 Freigabedatum 19.10.2021 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Weiterplanungssbeschluß auf Basis des Vorentwurfs Parkstadt Süd Eifelwall Beschlussorgan Ausschuss Klima, Umwelt und Grün Finanzausschuss Gremium Datum Beschluss: 1. Der Ausschuss für Klima, Umwelt und Grün nimmt die vorgelegte Vorentwurfsplanung auf Ba- sis der Grundlagenermittlung und Abstimmung mit den betroffenen Fachämtern für den Teil- bereich Eifelwall der Parkstadt Süd zwischen Hans-Carl-Nipperdey-Straße, Eifelwall, Rudolf- Amelunxen-Str. und Luxemburger Str. zustimmend zur Kenntnis und beauftragt die Verwal- tung mit der Entwurfsplanung. 2. Der Finanzausschuss beschließt die Freigabe einer investiven Auszahlungsermächtigung in Höhe von 54.000 EUR als Honorarkosten für Planungsleistungen im Teilfinanzplan 1301 Öf- fentliches Grün, Wald- und Forstwirtschaft, Erholungsanlagen, Zeile 8 Auszahlungen für Bau- maßnahmen bei der Finanzstelle 6700-1301-0-1001 Inn. Grüngürtel / Eifelwall Parkstadt Süd FW, Hpl. 2020/2021, Haushaltsjahr 2021. Alternative: Der Ausschuss für Klima, Umwelt und Grün beschließt die Parkanlage nicht auszubauen. Jugendhilfeausschuss 30.11.2021 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 02.12.2021 Stadtentwicklungsausschuss 02.12.2021 Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 06.12.2021 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 06.12.2021 Ausschuss Klima, Umwelt und Grün 20.01.2022 Finanzausschuss 31.01.2022 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen 54.000 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 54.000 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Im Bebauungsplan Nr. 66473/03 ist für den Bereich Parkstadt Süd Teilbereich EIFELWALL eine öf- fentliche Grünfläche festgesetzt. Entsprechend wurde der freiraumplanerische Wettbewerb im Jahre 2017 mit dem Ziel ausgelobt, für den ersten Teilabschnitt zur Vollendung des Inneren Grüngürtels zwischen der Luxemburger Straße und dem Gleisdreieck eine attraktive und der Lage angemessene Freiraumgestaltung für die öffentliche Grünfläche zu entwickeln (Session 4159/2016 und 0414/2017). Das Ergebnis der Preisgerichtssitzung vom 29.06.2017 wurde dem Ausschuss Umwelt und Grün am 07.07.2017 unter TOP „Vorstellung der Preisträger des Wettbewerbs Eifelwall/ Innerer Grüngürtel“ bekannt gegeben (UG/0025/2017). In einer zweiten Bearbeitungsphase sollten die Siegerentwürfe mit den Anregungen und Ergebnissen des Bürgerbeteiligungsverfahrens überarbeiten werden. Es fanden zwei Bürgerbeteiligungsveranstaltungen zum Wettbewerbsergebnis am 08.07.2017 und am 01.12.2018 statt. Die Ergebnisse und Anregungen aus der Bürgerbeteiligung wurden den fünf Büros für die Überarbeitung ihrer Entwürfe und das anschließende Vergabeverhandlungsverfahren an die Hand gegeben. An diesem Vergabeverhandlungsverfahren hat nur das Büro Förder Landschaftsarchitekten aus Es- sen, das als 1. Preisträger des Wettbewerbs hervorgegangen war, teilgenommen. Alle anderen Büros haben Ihre Teilnahme vorher zurückgezogen. Mit Abschluss des Vergabeverhandlungsverfahren wurde mit dem Büro Förder Landschaftsarchitek- 3 ten im Juli 2019 der Vertrag Objektplanung für Freianlagen und Verkehrsanlagen für die Baumaß- nahme Parkstadt Süd Teilbereich Eifelwall geschlossen. Nach einer verwaltungsinternen Abstimmung mit den beteiligten Fachämtern im Herbst 2019 hat das Büro die Planung aufgenommen. Die Stadtverwaltung legt nun wie angekündigt den Vorentwurf vor. Erläuterungen Die Grünfläche am Eifelwall dient als Schlüsselgrundstück und Auftakt zur Weiterführung des Inneren Grüngürtels. Damit werden auch die vielfältigen Funktionsansprüche hinsichtlich seiner Biotopvernet- zung, stadtklimatischen Bedeutung, Quartiersgrün mit Spiel- und Aufenthaltsfunktion sowie als Träger eines übergeordneten Fuß- und Radwegesystems fortgeführt. Städtebauliche Aspekte und Freiraumplanung Derzeit erstreckt sich der rund 7km Lange Innere Grüngürtel vom Rheinufer Köln-Riehl bis zur Lu- xemburger Straße. Im Rahmen des Stadtentwicklungsprojektes „Parkstadt Süd“ wird zwischen der Luxemburger Straße und dem Rheinufer Neustadt Süd in den nächsten 10-15 Jahren der Innere Grüngürtel vollendet. In Anlehnung an das Leitbild der Parkstadt Süd – GRÜN – URBAN –SOZIAL kann der Park am Eifel- wall als erster Baustein für die entstehende Parkstadt Süd interpretiert werden. Für den neuen Park am Eifelwall (1) gilt es auf der ehemals gewerblich genutzten Fläche einen öf- fentlichen Park zu entwickeln, welcher den Grüngürtel über die Luxemburger Straße hinweg bis zur Bahntrasse ergänzt und den Anschluss an den Volksgarten (C) und die Parkstadt herstellt. Dabei erfolgt die Anbindung über die Luxemburger Straße. Die Stadtbahnhaltestelle am Eifelwall wird unter anderem über den für den Radverkehr frei gegebenen Abschnitt des Eifelwalls erschlossen. In der bestehenden Parkanlage (2) zwischen Zülpicher und Luxemburger Straße ist die Universität zu Köln mit den Instituten für Chemie und Physik verortet (D). Unmittelbar an die Parkanlage schließt nördlich die Wohnbebauung des Eifelwalls und der Neubau des Stadtarchivs an (A), sowie südlich der Parkanlage das Gelände des Justizzentrums (B). 4 Bodendenkmal Als besondere Herausforderung bei der Planung und Konzeption der Parkanlage kann die Boden- denkmalsubstanz des Geländes gesehen werden. Da den Bodendenkmälern im gesamten Planungs- gebiet eine besondere stadt- und festungsgeschichtliche Bedeutung zukommt, ist die dauerhafte Er- haltung der vorhandenen Denkmalsubstanz im öffentlichen Interesse dringend geboten. Dementspre- chend sind Eingriffe in den unterirdischen Denkmalbestand im Rahmen der beabsichtigten Gestaltung als öffentlicher Park auf das für diese Nutzung unverzichtbare Mindestmaß zu reduzieren. Als besonders sensibel sind dabei die römischen Gräberfelder hervorzuheben, da eine Überdeckung der Denkmäler in diesem Bereich von lediglich 30cm erwartet wird. Zwischen dem Amt für Landschaftspflege und Grünflächen hat eine detaillierte Abstimmung mit dem Römisch Germanischen Museum (kurz RGM) stattgefunden. Im Ergebnis finden hier derzeit bauvor- greifende archäologische Grabungen des RGM auf dem Gelände statt und werden die Bodendenk- mäler in der Örtlichkeit punktuell überprüft. Hier erfolgen weitere enge Abstimmungen mit dem RGM zum Schutz der Bodendenkmäler. Es ist vor allem auf die Maßnahmen zum Thema Baumpflanzun- gen auf dem Bodendenkmal hinzuweisen. Die Vorentwurfsplanung ist vorsorglich entsprechend dem jetzigem Wissenstand konzipiert und es sind Bodenaufträge (ca. 100cm) in Bereichen von Baum- pflanzungen, Wegen und Fundamenten eingeplant worden. Nach Vorliegen der Auswertungen wer- den die neuen Erkenntnisse mit der Vorplanung abgeglichen und in die Entwurfsplanung eingearbei- tet. 5 Zu den archäologischen Grabungen: In einem ersten Schritt ist die vorliegende Vorentwurfsplanung mit dem Luftbild und der Bodendenkmalkarte durch das RGM überlagert und abgeglichen worden. Die durch die Planung betroffenen Bereiche des Bodendenkmals, wie z.B. durch geplante Baumpflanzungen, sind ermittelt und für eine Baggerschürfe in Abschnitte (vgl. gelbe rechteckige Flächen) zusammengefasst worden. Innerhalb dieser Abschnitte gräbt das RGM punktuell bzw. je nach Fundlage in der Örtlichkeit. Abb. : Römische Gräberfeld. Archäologische Sachverhaltsermittlung. Überlagerung der Karten mit Darstellung der Bodendenkmäler mit dem Luftbild und Vorentwurf. Darstellung der ermittelten zu untersuchenden Abschnitte. Quelle: RGM, Datum: 05.05.2021 6 Abb. : Römische Gräberfeld. Archäologische Sachverhaltsermittlung. Luftbild mit Darstellung der ermittelten Abschnitte. Quelle: RGM, Datum: 05.05.2021. 7 Verkehrliche Aspekte: Der bestehende Innere Grüngürtel und der neue Teilabschnitt am Eifelwall werden durch die vierspu- rige Luxemburger Straße mit der Stadtbahnlinie in Mittellage voneinander getrennt. Die Bahnhalte- stelle am Eifelwall liegt über dem Straßenniveau. Über eine ebenerdige Querung am Luxemburger Wall erfolgt die heutige Anbindung beider Teilabschnitte. Die Nutzer der zukünftigen Parkanlage werden u.a. aus den angrenzenden Stadtgebieten Lindenthal, Sülz und der Neustadt-Süd, dem sogenannten „Kwartier Latäng“, kommen. Durch den Neubau des Stadtarchivs und des geplanten Justizzentrums ist zukünftig mit einer höheren Frequentierung über die Luxemburger Straße zu rechnen. Die heutige Ausprägung der Luxemburger Straße wird diesen neuen Anforderungen und dem Bedürfnis nach einer sicheren barrierearmen Querbarkeit für Rad- und Fußgänger nicht gerecht. Um hier Abhilfe zu schaffen soll die Kreuzung Hans-Carl-Nipperdey-Straße, Luxemburger Straße überarbeitet und an die neuen Bedingungen angepasst werden. Die Anbindung an die KVB- Haltestelle soll ebenfalls verbessert werden. Die im Plan dargestellten beiden Varianten sind als Vor- schläge im Rahmen der Grünplanung eingetragen. Variante 1 Variante 2 8 Zur Variante 1: In der Vorzugsvariante ist an der Kreuzung Hans-Carl-Nipperdey-Straße Ecke Luxemburger Straße eine Z-Querung eingeplant, die an den Bestandsweges des Inneren Grüngürtel anknüpft und eine sicherere Querung für Fuß- und Radfahrer ermöglicht. Ferner wird die Stadtbahnhaltestelle einseitig von Süden kommend vom neuen Parkteil des Inneren Grüngürtels angebunden. Für diese Variante sind 8 Baumfällungen erforderlich. Zur Variante 2: Hier erfolgt die Verbindung des bestehenden mit dem neu geplanten Inneren Grüngürtel über eine Z- Querung am Haltepunkt der Stadtbahnlinie über die Luxemburgerstraße. Für diese Variante sind 3 Baumfällungen erforderlich. Die Varianten sind durch ein Verkehrsplanungsbüro erstellt und mit der KVB und dem Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung vorabgestimmt worden. Es besteht jedoch eine Abhängigkeit zu den Planungen des neuen Justizzentrums. Eine separate Vorlage ist daher zu einem späteren Zeit- punkt durch das Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung geplant. Duffesbach Die Erlebbarmachung von Fließgewässern ist eines der Elemente des Kölner Gewässerentwick- lungskonzeptes (GEK 2020). Dieses GEK wurde am 14.05.2020 vom Rat als Strategiekonzept be- schlossen, Vorlagen Nr. 3406/2019. Die Sichtbarmachung und Erlebbarmachung von Gewässerabschnitten ist eine wichtige Maßnahme im urbanen Raum, damit die urbane Stadtbevölkerung zu den wasserwirtschaftlichen Themen sensi- bilisiert und idealerweise ein stärkeres Umweltbewusstsein im täglichen Alltag lebt. Es kann nicht nur die ökologische Durchgängigkeit verbessert werden, sondern es kommt auch zu positiven stadtklima- tischen Effekten, einer positiven Wahrnehmung des Wohnumfelds und zu einer verbesserten Erleb- barkeit. Der Duffesbach ist als einer der wenigen unterirdische Gewässerabschnitte in Köln überhaupt geeignet, sichtbar zu werden. Daher soll die Möglichkeit im Planungsgebiet genutzt werden um einen Teilbereich des Duffesbaches im Umfeld seines alten Bachlaufs zu visualisieren bzw. wieder erlebbar zu machen. Gerade beim Duffesbach, als der einzige das linkrheinische Stadtgebiet durchfließende Bachlauf, ist die Sichtbarmachung besonders wichtig. Denn er verläuft von der Militärringstr. auf gesamter Länge bis zum Rhein in einem unterirdischen Kanal und ist somit verborgen. Historisch war er einer der we- sentlichsten Garanten für die Kölner Stadtentwicklung. Zwischenzeitlich hat er seine wasserwirt- schaftliche Bedeutung für Köln verloren, bleibt aber ein kulturhistorisch wichtiges Element der Kölner Geschichte. Insofern wird nicht nur aus Gründen der Stärkung der Umweltbildung sondern vor allem auch aus kulturhistorischer Sicht eine Sichtbar- und Erlebbarmachen des Duffesbaches als beson- ders bedeutsam und wichtig angesehen. Wegestruktur im Park Die Wegevernetzung erfolgt über unterschiedliche Wegetypen: dem Hauptweg, dem Verbindungsweg sowie dem Rahmenweg. Sie definieren sich über Breite und Materialität und ermöglichen dem Nutzer so eine gute Orientierung. Der breite Hauptweg führt im Verlauf des Duffesbaches durch den Park und stellt die Verbindung zum Inneren Grüngürtel her, und bildet zukünftig die Hauptwegeachse zum neuen Justizzentrum. Der Rahmenweg schließt in der Parkmitte an der Luxemburger Straße die Haltestelle der KVB an den Park an und führt einmal in Richtung Eifelwall und in Richtung des neuen Justizzentrums. Die etwas schmaleren Rahmenwege sind Rundwege für die Anwohner des Quartiers und erschließen die ein- zelnen Parknutzungen. 9 10 Park-Programm Das vielfältige Parkprogramm spiegelt die Bedürfnisse aller Altersstufen und Bevölkerungsgruppen wider und lässt aufgrund seiner weitläufigen offenen Flächen viel Raum für unterschiedliche Nut- zungsaneignungen. Neben diesen multikodierten Gemeinschaftsflächen sind vielfältige Spiel- und Sportnutzungen geplant. Die Parkeingänge an der Luxemburger-Straße, sowie am Eifelwall, dem neuen Justizzentrum und an der Rudolf-Amelunxen Straße erhalten eindeutige zuortbare Gestaltei- genschaften. Spiegel der Zeit Ein aus dunklem Beton geformter um 30 cm erhabener Teller wird mit einem Wasserfilm benetzt und spiegelt so den Himmel bei Tag. Ergänzend werden Sommersternbilder aus fluoreszierenden Steine und Wasserstrahldüsen auf dem Spiegel der Zeit angeordnet. Ein Sternbild setzt sich dabei aus meh- reren Wasserdüsen zusammen. Jedes Sternbild wird unterschiedlich hohe Fontänen aufweisen. Die Wasserstrahldüsen können am Tag durch Tastfelder individuell die einzelnen Sternbilder wieder- geben und bieten somit einen erhöhten Spielwert. Bei Nacht leuchten die Steine. So wird die Wasser- skulptur Spiel und Parkmetapher zugleich. In den warmen Sommermonaten wird der Wasserspiegel durch Nebeldüsen ergänzt, die das Parkklima positiv beeinflussen und die Umgebungstemperatur bis zu 10°C abkühlen können. Perspektive aus dem Wettbew erb Tal der Kommunikation Die leichte Senke am südöstlichen Parkende ist Treffpunkt für alle Altersgruppen und wird das „Tal der Kommunikation“ genannt. Große Panoramaliegen schmiegen sich an die Topografie der beiden Hügel. Sie binden das Dükerbauwerk ein und schirmen dieses Bereich von der Rudolf-Amelunxen Straße und dem Bahndamm ab. 11 Spielflächen Die Spielflächen für Kinder ab 12 Jahren werden entlang der Hans-Carl-Nipperdey Straße verortet (orange) und sind in Form einer Trendsportanlage ausgeführt angedacht. Die genaue Gestaltung und die Inhalte werden im Entwurf in Abstimmung mit dem Amt für Kinder, Jugend und Familie detailliert. Derzeit werden die Bedarfe vor Ort abgefragt. Spielplatz für Kinder ab 12 Jahren in Form einer Trendsportanlage. Befestigte multifunktional nutzbare Fläche 12 Baumhain am Eifelwall Unmittelbar neben dem Entreebereich am Eifelwall, der u.a. temporäre Aufstellfläche bei Veranstal- tungen ermöglicht, befindet sich geschützt unter Bäumen ein Treffpunkt für viele Altersgruppen. Sitzgelegenheiten mit Tischen (Typ „Köln“) laden zum Verweilen ein. 13 Vegetation und Bepflanzung Baumpflanzungen erfolgen in Anlehnung an die Ausgestaltung des bestehenden Grüngürtels: als rahmender Hain und als freie Baumgruppen innerhalb der offenen Flächen. Rahmenbereiche, die keiner Spielnutzung zugeführt werden, erhalten ebenso Wildwiesen wie die raumprägenden Baum- gruppen der Parkmitte. Die weiten Rasenflächen der Parkmitte lassen alle Nutzungen zu. Da die Thematik der Baumpflanzungen aufgrund der Bodendenkmäler eine besondere Herausforde- rung darstellt, werden diese nach Auswertung der Grabungen durch das RGM weiter abgestimmt. Klimatische Aspekte Auf der Fläche befindet sich heute eine in Teilen als Baustelleneinrichtungsfläche für den Neubau des Stadtarchivs genutzte Brachfläche, aber auch Wiesenflächen, Sträucher, Bäume und Gebäude des ehemaligen Kanalbauamtes in der Luxemburger Straße 93. Diese Gebäude werden für die neue Parkanlage abgebrochen und entsiegelt. Die Umsetzung der Baumaßnahme EIFELWALL erfordert das Fällen von 38 Bäumen. Dem gegenüber steht die Entsiegelung der ehemals bebauten und befes- tigten Flächen, sowie Baumneupflanzungen, die Ansaat von Wildwiesen- und Rasenflächen. Die An- zahl der Baumneupflanzungen steht in Abhängigkeit zu den Grabungsergebnissen des RGM und den Abstimmungen zwischen beiden Ämtern. Einen positiven stadtklimatischen Kühlungseffekt wird neben der Schaffung einer Grünfläche vom „Spiegel der Zeit“ mit seinem Wasserspiel und vom Teilbereich des Duffesbaches ausgehen. Die neu gepflanzten Bäume werden kühlen Schatten spenden. Zeitlicher Ablauf Es ist geplant mit der Bearbeitung des Entwurfes 2022 zu beginnen und Mitte 2023 fertigzustellen. Es ist vorgesehen auf Basis der Entwurfsplanung inkl. Kostenberechnung einen Beschluss zu erwir- ken und auf dieser Grundlage einen Antrag auf Städtebauförderung zu stellen. Die Umsetzung des Parks am Eifelwall ist in 3 Bauabschnitten beabsichtigt: Bauabschnitt 1 fasst die Teilbereiche 1a und 1c zusammen. Mit Teilbereich 1c wird die Wegeführung der bestehenden Parkanlage angepasst, damit eine Anbindung an den neuen Park am Eifelwall statt- finden kann. Der Umfang der Anpassung wird sich nach Festlegung der Variante der Z-Querung er- geben. Mit Teilbereich 1a erfolgt die Umsetzung des größten Teils der Gesamtparkanlage. Die Trendsportanlage mit dem Spiegel der Zeit und die zentralen Wegeverbindungen werden errichtet. Der Bauabschnitt 2 ist Teil des laufenden B-Planverfahrens für das neue Justizzentrum, noch nicht im Eigentum der Stadt Köln und kann daher noch nicht ausgebaut werden. Für den Bau des neuen Jus- tizzentrums wird der Teilbereich 2 als Baustelleinrichtungsfläche (Dreiecksfläche), welche für die Herstellung des Justizzentrums benötigt wird, in Anspruch genommen. Der Bauabschnitt 3 umfasst den Teilbereich 1b, welcher die Anbindung des Grüngürtels, sowie die Anbindung der KVB-Haltestelle garantieren wird. Die Entscheidung über diesen Bereich ist Gegen- stand einer separaten Vorlage. 14 Kostenermittlung und Finanzierung Planungskosten Nach erfolgter Grundlagenermittlung und Vorplanung haben sich aufgrund neuer Erkenntnisse bezüg- lich der Bodendenkmäler (vergleiche obigen Abschnitt Bodendenkmal) die anrechenbaren Kosten gegenüber den kalkulierten Kosten deutlich erhöht. Die Honorarkosten für Planungsleistungen sind gem. HOAI von den anrechenbaren Kosten abzulei- ten. Daher erhöht sich das Planungshonorar ebenfalls. Die Mehrkosten für Grundlagenplanung und Vorplanung im Vergleich zu den kalkulierten Kosten beziffern sich auf 37.000 EUR. Die voraussichtli- chen Honorarkosten für die Entwurfsplanung liegen nach jetzigem Kenntnisstand bei rund 138.000 EURO brutto. Im Vergleich zu den kalkulierten Kosten erhöhen sich die Honorarkosten hier um 46.000 EUR brutto, Honorarkosten für Planungsleistungen gem. HOAI Honorarkosten brutto nach jetzigem Kenntnisstand Kalkulierte Honorarkosten brutto Differenz Grundlagenermittlung und Vorplanung 116.000 EUR 79.000 EUR 37.000 EUR Entwurfsplanung 138.000 EUR 92.000 EUR 46.000 EUR Summe LPH 1 – 3 HOAI 254.000 EUR 171.000 EUR 83.000 EUR Für die Beauftragung der Planung LPH 1 – 2 HOIA erfolgte in 2019 eine Mittelfreigabe in Höhe von 200.000 EUR im Teilfinanzplan 1301 Öffentliches Grün, Wald- und Forstwirtschaft, Erholungsanla- gen, Finanzstelle 6700-1301-0-1001 Inn. Grüngürtel / Eifelwall Parkstadt Süd. Die voraussichtlichen Honorarkosten für die Entwurfsplanung LPH 3 HOAI liegen nach jetzigem Kenntnisstand bei rund 138.000 EUR brutto. Insgesamt belaufen sich die Planungskosten der LPH 1 bis 3 HOAI auf 254.000 EUR. Unter Berücksichtigung der bereits erteilten Mittelfreigabe bedarf es für die LPH 3 noch einer Mittelfreigabe von 54.000 EUR. Die Mittel stehen im Hpl. 2020/2021, Haushalts- 15 jahr 2021 bei o.g. Finanzstelle zur Verfügung. Der Ausbau der Parkanlage Eifelwall stellt eine Investition im als Festwert bewerteten städtischen Grünvermögen dar. Da für den Festwert Grün gem. den Vorschriften des Neuen Kommunalen Fi- nanzmanagements (NKF) keine Abschreibungen zu verbuchen sind, fällt im Gegenzug für Neu- und Ersatzinvestitionen im Festwert neben der Investition gleichzeitig in voller Höhe Aufwand in der kon- sumtiven Ergebnisrechnung an. Die korrespondierenden Festwertaufwendungen für die zusätzlich benötigten Planungskosten in Höhe von 54.000 EUR sind im gleichnamigen Teilergebnisplan 1301, Teilplanzeile 16 Sonstige ordentl. Aufwendungen, Hpl. 2020/2021, Haushaltsjahr 2021, gesichert. Voraussichtliche Baukosten gemäß aktueller Schätzung: Die Baukosten haben sich im Vergleich zu den anrechenbaren Kosten im Vertrag um ca. 1.855 Mio. EUR erhöht. Enthalten ist hier für die o. g. Querung Luxemburger Straße die Vorzugsvariante 1. Auf dieser Grundlage erhöht sich ebenso das Planungshonorar insgesamt im Vergleich zum Vertrag um 337.000 EUR. Für die Querungsvariante 2 fallen aufgrund der partiellen Überdeckelung des Tunnelmundes in der Luxemburger Straße und der entsprechend kostenintensiveren Bautechnik zusätzliche Baukosten in Höhe von rund 54.000 EUR brutto an. In den Gesamtkosten enthalten ist die Entsorgung belasteter Böden und weitere Beprobungen. Eine Altlastensanierung ist nach heutigem Kenntnisstand nicht notwendig. Ferner sind Kosten für die Ge- rätschaften der Grabungen durch das RGM sowie der Begleitung der Baumaßnahme durch das RGM in den Gesamtkosten enthalten. Bei den o. g. archäologischen Grabungen werden weitere Erkenntnisse über den Baugrund in Bezug auf ggf. verbliebene Einbauten der ehemaligen und heutigen Nutzungen erwartet. In den Gesamtkos- ten sind Kosten für den Abbruch, die Entsorgung und ggf. Sanierung der bestehenden Flächen, sowie der Gebäude und Freiflächen des ehemaligen Kanalbauamtes zur Vorbereitung der hier beschriebe- nen Baumaßnahme nicht enthalten. Die Gesamtkosten für den Ausbau der Parkanlage Eifelwall belaufen sich nach der vorliegenden Kos- tenschätzung auf 5.890.000 EUR. Im Hpl. 2020/2021, hier Haushaltsjahr 2021, sowie der Hpl.- Planung 2022 incl. Mittelfristplanung konnte jedoch nur die seinerzeitige Kostenannahme von 3.300.000 EUR veranschlagt werden. Insofern wird diese Kostenannahme um 2.590.000 EUR über- schritten. Im Teilfinanzplan 1301 Öffentliches Grün, Wald- und Forstwirtschaft, Erholungsanlagen, Finanzstelle 6700-1301-0-1001 Inn. Grüngürtel / Eifelwall Parkst. Süd FW ist die Finanzierung in Höhe von 3 Mio. EUR durch entsprechende Veranschlagung von Planwerten im Hpl. 2022 incl. Mittelfristplanung, vor- behaltlich des Inkrafttretens der Haushaltssatzung 2022, gesichert. Ebenso sind die korrespondieren- den Festwertaufwendungen im gleichnamigen Teilergebnisplan in Teilplanzeile 16 – sonstige ordent- liche Aufwendungen, Hpl. 2022 incl. Mittelfristplanung, vorbehaltlich des Inkrafttretens der Haushalts- satzung 2022, sichergestellt. Die Durchführung der Maßnahme im beabsichtigten Umfang und deren Finanzierbarkeit in künftigen Haushaltsjahren stehen unter dem Vorbehalt einer Förderanerkennung im Rahmen der Städtebauförderung. Ein Antrag auf Städtebaufördermittel kann erst auf Basis der in LPH 3 zu erstellenden Planungsunterlagen gestellt werden. Bodenwertabschreibung Gemäß Bebauungsplan Nr. 66473/03 vom 24.07.2015 werden ca. 29.860 m² zukünftig als öffentliche Grünfläche genutzt. Zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des rechtskräftigen Bebauungsplans ergibt sich aufgrund der rechtlich eingeschränkten Nutzbarkeit des betroffenen Grund und Bodens eine außer- planmäßige Abschreibung. Nach § 36 Abs. 6 Satz 1 KomHVO sind außerplanmäßige Abschreibun- gen bei einer voraussichtlich dauernden Wertminderung eines Vermögensgegenstandes des Anlage- 16 vermögens vorzunehmen. Die dauernde Wertminderung ergibt sich im vorliegenden Fall aus der auf Dauer vorgesehenen Nutzungsänderung der bebaubaren Flächen in Grünflächen. Die Höhe der außerplanmäßigen Abschreibung beläuft sich auf 4.439.903,31 EUR und wurde gem. der in § 91 GO NRW beschriebenen allgemeinen Bewertungsgrundsätzen ermittelt. Hier ist das Nie- derstwertprinzip aus § 91 Abs. 4 Nr. 3 GO NRW zu berücksichtigen, nachdem vorhersehbare Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, zu berücksichtigen sind, nicht jedoch Gewinne. Die Bodenwertabschreibung für die Grünfläche Eifelwall belastet den Teilergebnisplan 0108 Zentrale Liegenschaftsangelegenheiten. Anlage: Vorentwurfsplan Park am Eifelwall – Parkstadt Süd
Anlage 2: Lageplan Vorentwurf
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I FD 50.89 51.10 50.69 50.79 50.69 Sitzbänke Schaukasten Eingang Fahnenmasten Rasen Zuluftturm Rasen Schotterrasen LSA Steuergerät SK01 SK02 SK03 SK08 SK04 SK06 SK05 SK07 SK11 SK12 SK09 SK12a SK11a SK04a SK10 D 51.99 S 49.70 Düker-Bauwerk 51.24 51.29 51.24 51.32 OKM 51.98 51.36 51.74 49.92 49.79 49.82 50.00 51.03 51.02 51.00 50.39 51.84 49.91 50.34 OKM 51.76 50.69 50.89 50.69 51.40 50.94 50.86 51.83 51.51 52.17 +0,25cm +0,25cm 52.36 51.45 50.75 51.02 50.9451.10 52.74 53.00 52.29 52.54 52.45 52.45 52.21 51.10 51.10 51.20 51.30 52.90 52.60 52.90 52.60 52.58 52.86 51.35 51.51 52.60 51.70 51.50 50.94 51.00 51.02 50.67 50.20 50.65 51.10 51.60 51.75 51.90 51.99 51.00 51.34 52.36 51.41 52.10 52.10 4,0% 52.24 52.20 3,0% 52.41 52.87 52.00 51.70 2,7% 2,7% 51.32 51.97 51.34 51.45 50.67 50.99 51.36 50.84 50.84 ~52.00 52.60 6,0% 51.79 50.60 50.80 50.50 52.30 52.00 52.24 51.32 51.58 52.01 52.11 52.05 51.56 51.04 N Entrée "Justizzentrum" insgesamt 2.000 m² Ergänzung Trendsportanlage Spiegel der Zeit Trendsportanlage Erinnerung an den Duffesbach Erinnerung an den Duffesbach Entrée "Eifelwall" Entrée "Rudolf-Amelunxen Straße" Entrée "Stadtarchiv" Entrée "Luxemburger Straße" Spielwiese Baumhain am Eifelwall Tal der Kommunikation Rahmenweg Dükerbauwerk Hans-Carl-Nipperdey Straße Tunnelausfahrt (Hans-Carl-Nipperdey Straße) Tunneleinfahrt (Luxemburger Straße) Hans-Mayer Weg Hans-Mayer Weg Paula-Kleinmann Weg Stadtarchiv Department für Chemie Copt. Zentrum Haltestelle KVBEifelwall/Stadtarchiv 56 52 50 48 46 44 42 36 34 28a 28 26a 26 24 22 Rahmenweg Rahmenweg Weg am Duffesbach Weg am Duffesbach Verbindungsweg Verbindungsweg 250 m² befestigte Fläche 28a 30 32 Eifelwall Stolzestraße Gabelsbergerstraße Rudolf-Amelunxen Straße Luxemburger Wall Luxemburger Straße Baufeld für den Neubau des Justizzentrums 3,50 m 3,50 m 3,50 m 2,50 m 24,00 m 3,50 m WWD WWD WWD WWD WWD RKS RKS WWD WWD WWD WWD WWD WWD WWD BF BF BF BF BF BF BF BF WWD WWD WWD BB BB BB BW BW BW BW RF RF RF RF RF RF WWD WWD WWD WWD RF RF RF Thema: Wasser Thema: Pflanze Thema: Sport Gehweg Gehweg 130x 54 cm Verfasser Bezeichnug Datum Köln GIS Eifelwall-Parkstadt Süd UTM HS160 233-4 15.10.20 Geltungtungsbereich und Baufeld Justizzentrum UTM HS160 233-4 11.9.19 RGM Parkstadt Süd-Bodendenkmäler UTM ETRS89 29.10.20 WES/IPL Umbau Knotenpunkt Luxemburger Straße/Eifelwall L003e - Ausführungsplanung 8.12.20 STEB Köln Verortung Duffesbach und Kanalnetz 17.2.21 sweco Querung Luxemburger Straße Variante 1 und 2 8.3.21 Nachrichtlich WES Eifelwall zwischen Luxemburger Straße und Eifelwall-Variante Längsparker(PDF) 17.10.17 Bilfinger+Berger AG Querschnitt der Stützwand Hans-Carl-Nipperdey Straße (PDF) 23.6.16 Wächter+Wächter Freianlagenplanung Stadtarchiv (DWG, falsches Koordinatensystem) 2.11.15 Plangrundlagen Befestigte Flächen Legende Vegetation Haupt-/Verbindungsweg Wassergebundene Wegedecke (WWD) Rahmenweg Wassergebundene Wegedecke (WWD) Rasenfläche (RF) Blumenwiese (BW) 'Baumhain am Eifelwall' Pflanzfläche Blaue Blüten (BB) 'Metapher an den Duffesbach' Spiegel der Zeit und Leitelemente Duffesbach (Sonstige) Wassergebundene Wegedecke (WWD) Fläche am Spiegel der Zeit (Sonstige) Rasenkammersystem (RKS) Entréebereiche Hochwertiger Pflaster-/ Plattenbelag (BF) Panoramaliege 'Tal der Kommunikation' Leitelement 'Erinnerung an den Duffesbach' Baum Planung 'Eingangsbereiche' Baum Planung Baum Bestand Sonstiges 4,0% Gefälle, Planung 51.00 Höhen, Planung 51.00 Trendsportanlage Gesamtfläche 2000m² Nutzungsbereiche/ Ausstattung Spiegel der Zeit Derzeit nur Darstellung der ungefähren Verortung(!) Höhen, Bestand Platzaufweitungen im Park Hochwertiger Pflaster-/ Plattenbelag (BF) Wasserlauf 'Erinnerung an den Duffesbach' Leistungsgrenze 1. BA Leistungsgrenze 2. BA Auftraggeber: Stadt Köln Amt für Landschaftspflege und Grünflächen Willy-Brandt-Platz 2 | 50679 Köln Landschaftsarchitekt: Förder Landschaftsarchitekten GmbH Folkwangstr. 1 | 45128 Essen Tel: +49 201 171404-0 PlangrößeBearbeitet Dateiname RL/NH Entfernung der Möblierung im Baumhain am Eifelwall a 14.4.21 RL Änderungen/ Ergänzungen Index Datum gez. 1814-2-LP-01-Lageplan.vwx Projekt Park am Eifelwall - Parkstadt Süd - Planinhalt: Lageplan Gesamt Plannummer Index Datum 1814-2-LP-01 Lagebezugssystem UTM-HS160 Höhenbezugssystem - Projektnummer 18-14 Planungsphase LP2 Vorentwurf Maßstab 1:500 SK01 51.24 51.24 51.03 51.10 51.41 52.41 52.87 51.32 51.97 6,0% Tunneleinfahrt (Luxemburger Straße) Rahmenweg Luxemburger Straße WWD WWD Gehweg Gehweg Z-Querung - Variante 2 Z-Querung - Variante 1 671 Unterschriften: 14.04.21 a Planänderungen gez. Dr. Bauer
Anlage 3, Auszug BV 3 vom 06.12.2021
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Geschäftsführung Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) Herr Wagener Telefon: (0221) 221 93313 E-Mail: steffen.wagener1@stadt-koeln.de Datum: 06.01.2022 Auszug aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung der Bezirksvertretung Lindenthal vom 06.12.2021 öffentlich 9.2.1 Weiterplanungssbeschluß auf Basis des Vorentwurfs Parkstadt Süd Eifelwall 0713/2021 Geänderter Beschluss: 1. Der Ausschuss für Klima, Umwelt und Grün nimmt die vorgelegte Vorentwurf- splanung auf Basis der Grundlagenermittlung und Abstimmung mit den be- troffenen Fachämtern für den Teilbereich Eifelwall der Parkstadt Süd zwischen Hans-Carl-Nipperdey-Straße, Eifelwall, Rudolf-Amelunxen-Str. und Luxem- burger Str. zustimmend zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung mit der Entwurfsplanung. 2. Der Finanzausschuss beschließt die Freigabe einer investiven Auszahlungs- ermächtigung in Höhe von 54.000 EUR als Honorarkosten für Planungsleis- tungen im Teilfinanzplan 1301 Öffentliches Grün, Wald- und Forstwirtschaft, Erholungsanlagen, Zeile 8 Auszahlungen für Baumaßnahmen bei der Finanz- stelle 6700-1301-0-1001 Inn. Grüngürtel / Eifelwall Parkstadt Süd FW, Hpl. 2020/2021, Haushaltsjahr 2021. Die Bezirksvertretung Lindenthal ergänzt den Weiterplanungsbeschluss um folgende Punkte: Die bedeutenden Bodendenkmäler sind zu schützen und in der Entwurf Pla- nung für die Parkbesucher:innen sichtbar zu machen. (Gestaltung, Infotafeln, Objekte, etc.) Fußgänger- und fahrradfreundlicher Umbau der Kreuzung Luxemburger Straße / Eifelwall / Luxemburger Wall Der geplante Überweg Hohe Hans-Carl-Nipperdey-Straße muss den Anforde- rungen des Radverkehrs (hier Lastenräder), dem Fußverkehr ((Doppel- )Kinderwagen, Rollatoren) und der Barrierefreiheit (Rollstühle) und der Fre- quenz angepasst werden: deutlich breiter und bessere Gradlinigkeit. Die Planung wird überarbeitet, um die Zahl der Baumfällungen deutlich zu ver- ringern. Auch Variante 2 wird überarbeitet, besonders was die langen Laufwege betrifft. Die geplante Fällung von 38 Bäumen bei der Umsetzung Eifelwall sind a) zu erklären und b) deutlich zu reduzieren und der Bezirksvertretung vorab zur Ge- nehmigung vorzulegen. Für das Autonome Zentrum wird eine Lösung gefunden. Abstimmungsergebnis: Einstimmig beschlossen Nicht anwesend: Führer (CDU), Hilgers, Fiedler (SPD), Kaspar (FDP), Finsterle (AFD)
Anlage 5, Auszug Beschlussprotokoll 03.03.2022 AKUG TOP 4.2.1 und 4.2.1.1 Parkstadt Süd
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Geschäftsführung Ausschuss Klima, Umwelt und Grün Frau Bültge-Oswald Telefon: (0221) 221-23702 E-Mail: barbara.bueltge-oswald@stadt -koeln.de Datum: 08.03.2022 Auszug aus dem Beschlussprotokoll der Sondersitzung des A usschusses Klima, Umwelt und Grün vom 03.03.2022 öffentlich 4.2.1 Weiterplanungssbeschluß auf Basis des Vorentwurfs Parkstadt Süd Eifelwall 0713/2021 4.2.1.1 Gemeinsamer Änderungsantrag der Fraktionen Bündnis 90 / Die Grü- nen, CDU und Volt betreffend Weiterplanungsbeschluss auf Basis des Vorentwurfs Parkstadt Süd Ei- felwall AN/0383/2022 Zunächst lässt die Ausschussvorsitzende über den gemeinsamen Änderungs- antrag der Fraktionen Bündnis 90 / Die Grünen, CDU und Volt abstimmen: Beschluss: Die Verwaltung wird beauftragt, die Planungen mit einem möglichst geringen oder keinen Verlusten von Bäumen weiterzuführen und das Planungsergebnis erneut den beteiligten Gremien zur Abstimmung vorzulegen. Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, ob die Bodendenkmäler sichtbar gemacht werden können und welche Alternativen es für die dunkle Betonplatte für den "Spie- gel der Zeit" gibt. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt mit den Stimmen der Fraktionen von Bündnis 90 / Die Grü- nen, CDU, SPD, Volt und Die Linke bei Enthaltung der FDP-Fraktion. Anschließend stellt sie den so ergänzten Beschlusstext zur Abstimmung: Ergänzter Beschluss: 1. Der Ausschuss für Klima, Umwelt und Grün nimmt die vorgelegte Vorentwurf- splanung auf Basis der Grundlagenermittlung und Abstimmung mit den be- troffenen Fachämtern für den Teilbereich Eifelwall der Parkstadt Süd zwischen Hans-Carl-Nipperdey-Straße, Eifelwall, Rudolf-Amelunxen-Str. und Luxem- burger Str. zustimmend zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung mit der Entwurfsplanung. Die Verwaltung wird beauftragt, die Planungen mit einem möglichst ge- ringen oder keinen Verlusten von Bäumen weiterzuführen und das Pla- nungsergebnis erneut den beteiligten Gremien zur Abstimmung vorzule- gen. Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, ob die Bodendenkmäler sichtbar gemacht werden können und welche Alternativen es für die dunkle Be- tonplatte für den "Spiegel der Zeit" gibt. und empfiehlt dem Finanzausschuss, wie folgt zu beschließen: 2. Der Finanzausschuss beschließt die Freigabe einer investiven Auszahlungs- ermächtigung in Höhe von 54.000 EUR als Honorarkosten für Planungsleis- tungen im Teilfinanzplan 1301 Öffentliches Grün, Wald- und Forstwirtschaft, Erholungsanlagen, Zeile 8 Auszahlungen für Baumaßnahmen bei der Finanz- stelle 6700-1301-0-1001 Inn. Grüngürtel / Eifelwall Parkstadt Süd FW, Hpl. 2020/2021, Haushaltsjahr 2021. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt. Beschluss über die Öffentlichkeitsbeteiligung Der Ausschuss Klima, Umwelt und Grün folgt der Beschlussempfehlung der Verwal- tung, die Öffentlichkeit nicht mehr zu beteiligen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt.
Sachstandsbericht Rat /Ausschuss
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Dezernat, Dienststelle
VIII/671/46
Vorlagen-Nummer
0713/2021
Stand: 03.06.2025
Sachstandsbericht
Weiterplanungssbeschluß auf Basis des Vorentwurfs Parkstadt Süd Eifelwall
Beschluss
1. Der Ausschuss für Klima, Umwelt und Grün nimmt die vorgelegte Vorentwurfsplanung
auf Basis der Grundlagenermittlung und Abstimmung mit den betroffenen Fachämtern
für den Teilbereich Eifelwall der Parkstadt Süd zwischen Hans-Carl-Nipperdey-Straße,
Eifelwall, Rudolf-Amelunxen-Str. und Luxemburger Str. zustimmend zur Kenntnis und
beauftragt die Verwaltung mit der Entwurfsplanung.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Planungen mit einem möglichst geringen oder kei-
nen Verlusten von Bäumen weiterzuführen und das Planungsergebnis erneut den be-
teiligten Gremien zur Abstimmung vorzulegen.
Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, ob die Bodendenkmäler sichtbar gemacht wer-
den können und welche Alternativen es für die dunkle Betonplatte für den "Spiegel der
Zeit" gibt.
und empfiehlt dem Finanzausschuss, wie folgt zu beschließen:
2. Der Finanzausschuss beschließt die Freigabe einer investiven Auszahlungsermächti-
gung in Höhe von 54.000 EUR als Honorarkosten für Planungsleistungen im Teilfi-
nanzplan 1301 Öffentliches Grün, Wald- und Forstwirtschaft, Erholungsanlagen, Zeile
8 Auszahlungen für Baumaßnahmen bei der Finanzstelle 6700-1301-0-1001 Inn.
Grüngürtel / Eifelwall Parkstadt Süd FW, Hpl. 2020/2021, Haushaltsjahr 2021.
Status in Bearbeitung
erledigt
Aktueller Bearbeitungsstand:
In seiner Sitzung vom 12.12.2024 hat der Rat der Stadt Köln die Beschlussvorlage 0812/2024
auf Basis des Entwurfs EIFELWALL Parkstadt Süd beschlossen.
Beratungsverlauf (7)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert empfohlen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert empfohlen
Zur SitzungBeschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0713/2021
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 19.10.2021
- Erstellt
- 24.02.2021 15:41