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0713/2021

Weiterplanungssbeschluß auf Basis des Vorentwurfs Parkstadt Süd Eifelwall

Beschlussvorlage Ausschuss 19.10.2021

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Nächste Beratung: Finanzausschuss, Sitzung am 14.03.2022, TOP 7.1

Anlage 4, Auszug AKUG TOP 4.2.1 Parkstadt Süd vom 20.01.2022

· application/pdf

Ansehen

Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteilig. ( UmweltA + VA)

· application/pdf

Ansehen

Anlage 2: Lageplan Vorentwurf

· application/pdf

Ansehen

Anlage 3, Auszug BV 3 vom 06.12.2021

· application/pdf

Ansehen

Anlage 5, Auszug Beschlussprotokoll 03.03.2022 AKUG TOP 4.2.1 und 4.2.1.1 Parkstadt Süd

· application/pdf

Ansehen

Sachstandsbericht Rat /Ausschuss

· application/pdf

Ansehen

Beschlussvorlage Ausschuss

· application/pdf

Ansehen

Anlage 4, Auszug AKUG TOP 4.2.1 Parkstadt Süd vom 20.01.2022

697 Zeichen

Geschäftsführung  
Ausschuss Klima, Umwelt und Grün 
Frau Bültge-Oswald 
Telefon:  (0221) 221-23702  
E-Mail:  barbara.bueltge-oswald@stadt -koeln.de  
Datum: 24.01.2022 
Auszug 
aus dem Entwurf der Niederschrift der Sitzung des Ausschusses 
Klima, Umwelt und Grün vom 20.01.2022  
öffentlich 
4.2.1 Weiterplanungsbeschluss auf Basis des Vorentwurfs Parkstadt Süd 
Eifelwall 
0713/2021 
RM Frau Aengenvoort bittet um Vertagung der Beschlussvorlage und Vorstellung 
des Entwurfs mit der Gesamtkonzeption für die Parkstadt Süd. 
Beschluss: 
Der Ausschuss Klima, Umwelt und Grün stellt die Beschlussvorlage zurück in seine 
nächste Sitzung am 17.02.2022. 
Abstimmungsergebnis: 
Einstimmig zugestimmt.

Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteilig. ( UmweltA + VA)

1660 Zeichen

Hinweise zum Ausfüllen der Anlage  
Anlage „Öffentlichkeitsbeteiligung“ 
VARIANTE 1 
 
Beteiligungsstufe Ausgestaltung 
(wesentliche Beteiligungsformate) 
☐ Information  
☐ Anhörung / Beratung  
☐ Mitgestaltung / Mitverantwortung  
VARIANTE 2 
 
☐ Das Beteiligungskonzept ist bereits beigefügt beziehungsweise wird in der 
nächsten Sitzung zur Entscheidung vorgelegt. 
☐ Folgender Verfahrenstyp wird empfohlen: 
Beteiligungsstufe Ausgestaltung 
(wesentliche Beteiligungsformate) 
☐ Information  
☐ Anhörung / Beratung  
☐ Mitgestaltung / Mitverantwortung  
☐ Eine Öffentlichkeitsbeteiligung ist gesetzlich vorgeschrieben. 
☐ Folgende Form des Verfahrens ist vorgeschrieben: 
 
☐ Das Beteiligungskonzept ist bereits beigefügt beziehungsweise wird in der 
nächsten Sitzung zur Entscheidung vorgelegt. 
☐ Ein spezielles Verfahren ist nicht vorgeschrieben. 
Folgender Verfahrenstyp wird empfohlen: 
 
☐ Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird vorgeschlagen.

VARIANTE 3 
 
X Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen, weil: 
Grund Begründung 
☐ Dringlichkeitsentscheidung  
X Eine Öffentlichkeitsbeteiligung hat 
bereits stattgefunden. 
Im Rahmen des Wettbewerbs Eifelwall hat 
am 08.07.2017 und am 01.12.2018 eine 
Beteiligung der Öffentlichkeit 
stattgefunden. 
☐ Der Gestaltungsspielraum ist nicht 
ausreichend. 
 
☐ Eine Verfahrensverlängerung 
erzeugt schwerwiegende 
Nachteile. 
 
☐ Sonstiges  
Sollte der Platz zur Skizzierung der Ausgestaltung der Öffentlichkeitsbeteiligung oder zur Begründung, weshalb 
keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschlagen wird, nich t ausreichen, fügen Sie bitte ein zusätzliches Blatt bei.

Anlage 2: Lageplan Vorentwurf

4604 Zeichen

I FD
50.89
51.10
50.69
50.79
50.69
Sitzbänke
Schaukasten
Eingang
Fahnenmasten
Rasen
Zuluftturm
Rasen
Schotterrasen
LSA Steuergerät
SK01
SK02
SK03
SK08
SK04
SK06
SK05
SK07
SK11
SK12
SK09
SK12a
SK11a
SK04a
SK10
D 51.99
S 49.70
Düker-Bauwerk
51.24
51.29
51.24
51.32
OKM
51.98
51.36 51.74
49.92
49.79
49.82
50.00
51.03
51.02
51.00
50.39
51.84
49.91
50.34
OKM
51.76
50.69
50.89
50.69
51.40
50.94
50.86
51.83
51.51
52.17
+0,25cm
+0,25cm
52.36
51.45
50.75
51.02
50.9451.10
52.74 53.00
52.29
52.54 52.45
52.45
52.21
51.10
51.10
51.20
51.30
52.90
52.60
52.90
52.60
52.58
52.86
51.35
51.51
52.60
51.70
51.50
50.94
51.00
51.02
50.67
50.20
50.65
51.10
51.60
51.75
51.90
51.99
51.00
51.34
52.36
51.41
52.10
52.10
4,0%
52.24 52.20
3,0%
52.41
52.87
52.00
51.70
2,7% 2,7%
51.32
51.97
51.34
51.45
50.67
50.99
51.36
50.84
50.84
~52.00
52.60
6,0%
51.79
50.60
50.80
50.50
52.30
52.00
52.24
51.32
51.58
52.01
52.11
52.05
51.56
51.04
N
Entrée "Justizzentrum"
insgesamt 2.000 m²
Ergänzung
Trendsportanlage
Spiegel der Zeit
Trendsportanlage
Erinnerung an den Duffesbach
Erinnerung an den Duffesbach
Entrée "Eifelwall"
Entrée 
"Rudolf-Amelunxen Straße"
Entrée "Stadtarchiv"
Entrée 
"Luxemburger Straße"
Spielwiese
Baumhain
am Eifelwall
Tal der
Kommunikation
Rahmenweg
Dükerbauwerk
Hans-Carl-Nipperdey Straße
Tunnelausfahrt (Hans-Carl-Nipperdey Straße)
Tunneleinfahrt 
(Luxemburger Straße)
Hans-Mayer Weg
Hans-Mayer Weg
Paula-Kleinmann Weg
Stadtarchiv
Department
für Chemie
Copt.
Zentrum Haltestelle KVBEifelwall/Stadtarchiv
56
52
50
48
46
44
42
36
34
28a
28
26a
26
24
22
Rahmenweg
Rahmenweg
Weg am Duffesbach
Weg am Duffesbach
Verbindungsweg
Verbindungsweg
250 m² befestigte Fläche
28a
30
32
Eifelwall
Stolzestraße
Gabelsbergerstraße
Rudolf-Amelunxen Straße
Luxemburger Wall
Luxemburger Straße
Baufeld für den Neubau des Justizzentrums
3,50 m
3,50 m
3,50 m
2,50 m
24,00 m
3,50 m
WWD
WWD
WWD
WWD
WWD
RKS
RKS
WWD
WWD
WWD
WWD WWD
WWD
WWD
BF
BF
BF
BF
BF
BF
BF
BF
WWD
WWD
WWD
BB
BB
BB
BW
BW
BW
BW
RF
RF
RF
RF
RF
RF
WWD
WWD
WWD
WWD
RF
RF
RF
Thema: Wasser
Thema: Pflanze
Thema: Sport
Gehweg
Gehweg
130x 54 cm
Verfasser Bezeichnug Datum
Köln GIS Eifelwall-Parkstadt Süd UTM HS160 233-4 15.10.20
Geltungtungsbereich und Baufeld Justizzentrum UTM HS160 233-4 11.9.19
RGM Parkstadt Süd-Bodendenkmäler UTM ETRS89 29.10.20
WES/IPL Umbau Knotenpunkt Luxemburger Straße/Eifelwall L003e - Ausführungsplanung 8.12.20
STEB Köln Verortung Duffesbach und Kanalnetz 17.2.21
sweco Querung Luxemburger Straße Variante 1 und 2 8.3.21
Nachrichtlich
WES Eifelwall zwischen Luxemburger Straße und Eifelwall-Variante Längsparker(PDF) 17.10.17
Bilfinger+Berger AG Querschnitt der Stützwand Hans-Carl-Nipperdey Straße (PDF) 23.6.16
Wächter+Wächter Freianlagenplanung Stadtarchiv (DWG, falsches Koordinatensystem) 2.11.15
Plangrundlagen
Befestigte Flächen
Legende
Vegetation
Haupt-/Verbindungsweg
Wassergebundene Wegedecke (WWD)
Rahmenweg
Wassergebundene Wegedecke (WWD)
Rasenfläche (RF)
Blumenwiese (BW)
'Baumhain am Eifelwall'
Pflanzfläche Blaue Blüten (BB)
'Metapher an den Duffesbach'
Spiegel der Zeit und Leitelemente
Duffesbach (Sonstige)
Wassergebundene Wegedecke (WWD)
Fläche am Spiegel der Zeit (Sonstige)
Rasenkammersystem (RKS)
Entréebereiche
Hochwertiger Pflaster-/ Plattenbelag (BF)
Panoramaliege
'Tal der Kommunikation'
Leitelement
'Erinnerung an den Duffesbach'
Baum Planung
'Eingangsbereiche'
Baum Planung
Baum Bestand
Sonstiges
4,0% Gefälle, Planung
51.00
Höhen, Planung
51.00
Trendsportanlage
Gesamtfläche 2000m²
Nutzungsbereiche/
Ausstattung
Spiegel der Zeit
Derzeit nur Darstellung 
der ungefähren Verortung(!)
Höhen, Bestand
Platzaufweitungen im Park
Hochwertiger Pflaster-/ Plattenbelag (BF)
Wasserlauf
'Erinnerung an den Duffesbach'
Leistungsgrenze 1. BA 
Leistungsgrenze 2. BA
Auftraggeber:
Stadt Köln
Amt für Landschaftspflege und Grünflächen
Willy-Brandt-Platz 2  |  50679 Köln
Landschaftsarchitekt:
Förder Landschaftsarchitekten GmbH
Folkwangstr. 1  |  45128 Essen
Tel:  +49 201 171404-0
PlangrößeBearbeitet Dateiname
RL/NH
Entfernung der Möblierung im Baumhain am Eifelwall a 14.4.21 RL
Änderungen/ Ergänzungen Index Datum gez.
1814-2-LP-01-Lageplan.vwx
Projekt
Park am Eifelwall
- Parkstadt Süd -
Planinhalt:
Lageplan Gesamt
Plannummer Index
Datum
1814-2-LP-01
Lagebezugssystem
UTM-HS160
Höhenbezugssystem
-
Projektnummer
18-14
Planungsphase
LP2 Vorentwurf
Maßstab
1:500
SK01
51.24
51.24
51.03
51.10
51.41
52.41
52.87
51.32
51.97
6,0%
Tunneleinfahrt 
(Luxemburger Straße)
Rahmenweg
Luxemburger Straße
WWD
WWD
Gehweg
Gehweg
Z-Querung - Variante 2 
Z-Querung - Variante 1 
671
Unterschriften:
14.04.21
a
Planänderungen
gez. Dr. Bauer

Anlage 3, Auszug BV 3 vom 06.12.2021

2390 Zeichen

Geschäftsführung  
Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 
Herr Wagener 
Telefon:  (0221) 221 93313  
 
E-Mail:  steffen.wagener1@stadt-koeln.de  
Datum: 06.01.2022 
Auszug 
aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung der Bezirksvertretung 
Lindenthal vom 06.12.2021  
öffentlich 
9.2.1 Weiterplanungssbeschluß auf Basis des Vorentwurfs Parkstadt Süd 
Eifelwall 
0713/2021 
 
 
Geänderter Beschluss: 
1. Der Ausschuss für Klima, Umwelt und Grün nimmt die vorgelegte Vorentwurf-
splanung auf Basis der Grundlagenermittlung und Abstimmung mit den be-
troffenen Fachämtern für den Teilbereich Eifelwall der Parkstadt Süd zwischen 
Hans-Carl-Nipperdey-Straße, Eifelwall, Rudolf-Amelunxen-Str. und Luxem-
burger Str. zustimmend zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung mit der 
Entwurfsplanung. 
 
2. Der Finanzausschuss beschließt die Freigabe einer investiven Auszahlungs-
ermächtigung in Höhe von 54.000 EUR als Honorarkosten für Planungsleis-
tungen im Teilfinanzplan 1301 Öffentliches Grün, Wald- und Forstwirtschaft, 
Erholungsanlagen, Zeile 8 Auszahlungen für Baumaßnahmen bei der Finanz-
stelle 6700-1301-0-1001 Inn. Grüngürtel / Eifelwall Parkstadt Süd FW, Hpl. 
2020/2021, Haushaltsjahr 2021. 
 
Die Bezirksvertretung Lindenthal ergänzt den Weiterplanungsbeschluss um 
folgende Punkte: 
 
Die bedeutenden Bodendenkmäler sind zu schützen und in der Entwurf Pla-
nung für die Parkbesucher:innen sichtbar zu machen. (Gestaltung, Infotafeln, 
Objekte, etc.) 
 
Fußgänger- und fahrradfreundlicher Umbau der Kreuzung Luxemburger Straße 
/ Eifelwall / Luxemburger Wall

Der geplante Überweg Hohe Hans-Carl-Nipperdey-Straße muss den Anforde-
rungen des Radverkehrs (hier Lastenräder), dem Fußverkehr ((Doppel-
)Kinderwagen, Rollatoren) und der Barrierefreiheit (Rollstühle) und der Fre-
quenz angepasst werden: deutlich breiter und bessere Gradlinigkeit. 
 
Die Planung wird überarbeitet, um die Zahl der Baumfällungen deutlich zu ver-
ringern. 
 
Auch Variante 2 wird überarbeitet, besonders was die langen Laufwege betrifft. 
 
Die geplante Fällung von 38 Bäumen bei der Umsetzung Eifelwall sind a) zu 
erklären und b) deutlich zu reduzieren und der Bezirksvertretung vorab zur Ge-
nehmigung vorzulegen. 
 
Für das Autonome Zentrum wird eine Lösung gefunden. 
 
 
 
 
Abstimmungsergebnis: 
 
Einstimmig beschlossen 
Nicht anwesend: Führer (CDU), Hilgers, Fiedler (SPD), Kaspar (FDP), Finsterle 
(AFD)

Anlage 5, Auszug Beschlussprotokoll 03.03.2022 AKUG TOP 4.2.1 und 4.2.1.1 Parkstadt Süd

2930 Zeichen

Geschäftsführung  
Ausschuss Klima, Umwelt und Grün 
Frau Bültge-Oswald 
Telefon:  (0221) 221-23702  
E-Mail:  barbara.bueltge-oswald@stadt -koeln.de  
Datum: 08.03.2022 
Auszug 
aus dem Beschlussprotokoll der Sondersitzung des A usschusses 
Klima, Umwelt und Grün vom 03.03.2022  
öffentlich 
4.2.1 Weiterplanungssbeschluß auf Basis des Vorentwurfs Parkstadt Süd 
Eifelwall 
0713/2021 
4.2.1.1 Gemeinsamer Änderungsantrag der Fraktionen Bündnis 90 / Die Grü-
nen, CDU und Volt  
betreffend  
Weiterplanungsbeschluss auf Basis des Vorentwurfs Parkstadt Süd Ei-
felwall 
AN/0383/2022 
 Zunächst lässt die Ausschussvorsitzende über den gemeinsamen Änderungs-
antrag der Fraktionen Bündnis 90 / Die Grünen, CDU und Volt abstimmen: 
Beschluss: 
Die Verwaltung wird beauftragt, die Planungen mit einem möglichst geringen oder 
keinen Verlusten von Bäumen weiterzuführen und das Planungsergebnis erneut den 
beteiligten Gremien zur Abstimmung vorzulegen.  
Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, ob die Bodendenkmäler sichtbar gemacht 
werden können und welche Alternativen es für die dunkle Betonplatte für den "Spie-
gel der Zeit" gibt. 
Abstimmungsergebnis: 
Einstimmig zugestimmt mit den Stimmen der Fraktionen von Bündnis 90 / Die Grü-
nen, CDU, SPD, Volt und Die Linke bei Enthaltung der FDP-Fraktion. 
 Anschließend stellt sie den so ergänzten Beschlusstext zur Abstimmung: 
Ergänzter Beschluss: 
1. Der Ausschuss für Klima, Umwelt und Grün nimmt die vorgelegte Vorentwurf-
splanung auf Basis der Grundlagenermittlung und Abstimmung mit den be-

troffenen Fachämtern für den Teilbereich Eifelwall der Parkstadt Süd zwischen 
Hans-Carl-Nipperdey-Straße, Eifelwall, Rudolf-Amelunxen-Str. und Luxem-
burger Str. zustimmend zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung mit der 
Entwurfsplanung.  
 
Die Verwaltung wird beauftragt, die Planungen mit einem möglichst ge-
ringen oder keinen Verlusten von Bäumen weiterzuführen und das Pla-
nungsergebnis erneut den beteiligten Gremien zur Abstimmung vorzule-
gen.  
Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, ob die Bodendenkmäler sichtbar 
gemacht werden können und welche Alternativen es für die dunkle Be-
tonplatte für den "Spiegel der Zeit" gibt. 
und empfiehlt dem Finanzausschuss, wie folgt zu beschließen:  
2. Der Finanzausschuss beschließt die Freigabe einer investiven Auszahlungs-
ermächtigung in Höhe von 54.000 EUR als Honorarkosten für Planungsleis-
tungen im Teilfinanzplan 1301 Öffentliches Grün, Wald- und Forstwirtschaft, 
Erholungsanlagen, Zeile 8 Auszahlungen für Baumaßnahmen bei der Finanz-
stelle 6700-1301-0-1001 Inn. Grüngürtel / Eifelwall Parkstadt Süd FW, Hpl. 
2020/2021, Haushaltsjahr 2021. 
Abstimmungsergebnis: 
Einstimmig zugestimmt. 
Beschluss über die Öffentlichkeitsbeteiligung 
Der Ausschuss Klima, Umwelt und Grün folgt der Beschlussempfehlung der Verwal-
tung, die Öffentlichkeit nicht mehr zu beteiligen. 
Abstimmungsergebnis: 
Einstimmig zugestimmt.

Sachstandsbericht Rat /Ausschuss

1684 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VIII/671/46 
 
 
Vorlagen-Nummer 
0713/2021
Stand: 03.06.2025 
Sachstandsbericht  
Weiterplanungssbeschluß auf Basis des Vorentwurfs Parkstadt Süd Eifelwall 
Beschluss 
1. Der Ausschuss für Klima, Umwelt und Grün nimmt die vorgelegte Vorentwurfsplanung 
auf Basis der Grundlagenermittlung und Abstimmung mit den betroffenen Fachämtern 
für den Teilbereich Eifelwall der Parkstadt Süd zwischen Hans-Carl-Nipperdey-Straße, 
Eifelwall, Rudolf-Amelunxen-Str. und Luxemburger Str. zustimmend zur Kenntnis und 
beauftragt die Verwaltung mit der Entwurfsplanung. 
 
Die Verwaltung wird beauftragt, die Planungen mit einem möglichst geringen oder kei-
nen Verlusten von Bäumen weiterzuführen und das Planungsergebnis erneut den be-
teiligten Gremien zur Abstimmung vorzulegen.  
Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, ob die Bodendenkmäler sichtbar gemacht wer-
den können und welche Alternativen es für die dunkle Betonplatte für den "Spiegel der 
Zeit" gibt. 
 
und empfiehlt dem Finanzausschuss, wie folgt zu beschließen: 
 
2. Der Finanzausschuss beschließt die Freigabe einer investiven Auszahlungsermächti-
gung in Höhe von 54.000 EUR als Honorarkosten für Planungsleistungen im Teilfi-
nanzplan 1301 Öffentliches Grün, Wald- und Forstwirtschaft, Erholungsanlagen, Zeile 
8 Auszahlungen für Baumaßnahmen bei der Finanzstelle 6700-1301-0-1001 Inn. 
Grüngürtel / Eifelwall Parkstadt Süd FW, Hpl. 2020/2021, Haushaltsjahr 2021. 
 
 
 
 
Status    in Bearbeitung 
 
    erledigt 
 
 
Aktueller Bearbeitungsstand: 
In seiner Sitzung vom 12.12.2024 hat der Rat der Stadt Köln die Beschlussvorlage 0812/2024 
auf Basis des Entwurfs EIFELWALL Parkstadt Süd beschlossen.

Beschlussvorlage Ausschuss

25389 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
VIII/671/46 
 
Vorlagen-Nummer 
 0713/2021 
Freigabedatum 19.10.2021 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Weiterplanungssbeschluß auf Basis des Vorentwurfs Parkstadt Süd Eifelwall 
Beschlussorgan 
Ausschuss Klima, Umwelt und Grün Finanzausschuss 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
1. Der Ausschuss für Klima, Umwelt und Grün nimmt die vorgelegte Vorentwurfsplanung auf Ba-
sis der Grundlagenermittlung und Abstimmung mit den betroffenen Fachämtern für den Teil-
bereich Eifelwall der Parkstadt Süd zwischen Hans-Carl-Nipperdey-Straße, Eifelwall, Rudolf-
Amelunxen-Str. und Luxemburger Str. zustimmend zur Kenntnis und beauftragt die Verwal-
tung mit der Entwurfsplanung. 
 
2. Der Finanzausschuss beschließt die Freigabe einer investiven Auszahlungsermächtigung in 
Höhe von 54.000 EUR als Honorarkosten für Planungsleistungen im Teilfinanzplan 1301 Öf-
fentliches Grün, Wald- und Forstwirtschaft, Erholungsanlagen, Zeile 8 Auszahlungen für Bau-
maßnahmen bei der Finanzstelle 6700-1301-0-1001 Inn. Grüngürtel / Eifelwall Parkstadt Süd 
FW, Hpl. 2020/2021, Haushaltsjahr 2021. 
 
 
Alternative: 
Der Ausschuss für Klima, Umwelt und Grün beschließt die Parkanlage nicht auszubauen. 
 
 
Jugendhilfeausschuss 30.11.2021 
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 02.12.2021 
Stadtentwicklungsausschuss 02.12.2021 
Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 06.12.2021 
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 06.12.2021 
Ausschuss Klima, Umwelt und Grün 20.01.2022 
Finanzausschuss 31.01.2022

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen   54.000 € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme  54.000     € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
Im Bebauungsplan Nr. 66473/03 ist für den Bereich Parkstadt Süd Teilbereich EIFELWALL eine öf-
fentliche Grünfläche festgesetzt. Entsprechend wurde der freiraumplanerische Wettbewerb im Jahre 
2017 mit dem Ziel ausgelobt, für den ersten Teilabschnitt zur Vollendung des Inneren Grüngürtels 
zwischen der Luxemburger Straße und dem Gleisdreieck eine attraktive und der Lage angemessene 
Freiraumgestaltung für die öffentliche Grünfläche zu entwickeln (Session 4159/2016 und 0414/2017). 
Das Ergebnis der Preisgerichtssitzung vom 29.06.2017 wurde dem Ausschuss Umwelt und Grün am 
07.07.2017 unter TOP „Vorstellung der Preisträger des Wettbewerbs Eifelwall/ Innerer Grüngürtel“ 
bekannt gegeben (UG/0025/2017). 
In einer zweiten Bearbeitungsphase sollten die Siegerentwürfe mit den Anregungen und Ergebnissen 
des Bürgerbeteiligungsverfahrens überarbeiten werden. 
Es fanden zwei Bürgerbeteiligungsveranstaltungen zum Wettbewerbsergebnis am 08.07.2017 und 
am 01.12.2018 statt. Die Ergebnisse und Anregungen aus der Bürgerbeteiligung wurden den fünf 
Büros für die Überarbeitung ihrer Entwürfe und das anschließende Vergabeverhandlungsverfahren an 
die Hand gegeben. 
An diesem Vergabeverhandlungsverfahren hat nur das Büro Förder Landschaftsarchitekten aus Es-
sen, das als 1. Preisträger des Wettbewerbs hervorgegangen war, teilgenommen. Alle anderen Büros 
haben Ihre Teilnahme vorher zurückgezogen. 
Mit Abschluss des Vergabeverhandlungsverfahren wurde mit dem Büro Förder Landschaftsarchitek-

3 
ten im Juli 2019 der Vertrag Objektplanung für Freianlagen und Verkehrsanlagen für die Baumaß-
nahme Parkstadt Süd Teilbereich Eifelwall geschlossen. 
Nach einer verwaltungsinternen Abstimmung mit den beteiligten Fachämtern im Herbst 2019 hat das 
Büro die Planung aufgenommen. Die Stadtverwaltung legt nun wie angekündigt den Vorentwurf vor.  
Erläuterungen 
Die Grünfläche am Eifelwall dient als Schlüsselgrundstück und Auftakt zur Weiterführung des Inneren 
Grüngürtels. Damit werden auch die vielfältigen Funktionsansprüche hinsichtlich seiner Biotopvernet-
zung, stadtklimatischen Bedeutung, Quartiersgrün mit Spiel- und Aufenthaltsfunktion sowie als Träger 
eines übergeordneten Fuß- und Radwegesystems fortgeführt. 
 
Städtebauliche Aspekte und Freiraumplanung 
Derzeit erstreckt sich der rund 7km Lange Innere Grüngürtel vom Rheinufer Köln-Riehl bis zur Lu-
xemburger Straße. Im Rahmen des Stadtentwicklungsprojektes „Parkstadt Süd“ wird zwischen der 
Luxemburger Straße und dem Rheinufer Neustadt Süd in den nächsten 10-15 Jahren der Innere 
Grüngürtel vollendet. 
In Anlehnung an das Leitbild der Parkstadt Süd – GRÜN – URBAN –SOZIAL kann der Park am Eifel-
wall als erster Baustein für die entstehende Parkstadt Süd interpretiert werden. 
Für den neuen Park am Eifelwall (1) gilt es auf der ehemals gewerblich genutzten Fläche einen öf-
fentlichen Park zu entwickeln, welcher den Grüngürtel über die Luxemburger Straße hinweg bis zur 
Bahntrasse ergänzt und den Anschluss an den Volksgarten (C) und die Parkstadt herstellt.  
Dabei erfolgt die Anbindung über die Luxemburger Straße. Die Stadtbahnhaltestelle am Eifelwall wird 
unter anderem über den für den Radverkehr frei gegebenen Abschnitt des Eifelwalls erschlossen. 
 
In der bestehenden Parkanlage (2) zwischen Zülpicher und Luxemburger Straße ist die Universität zu 
Köln mit den Instituten für Chemie und Physik verortet (D). Unmittelbar an die Parkanlage schließt 
nördlich die Wohnbebauung des Eifelwalls und der Neubau des Stadtarchivs an (A), sowie südlich 
der Parkanlage das Gelände des Justizzentrums (B).

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Bodendenkmal 
Als besondere Herausforderung bei der Planung und Konzeption der Parkanlage kann die Boden-
denkmalsubstanz des Geländes gesehen werden. Da den Bodendenkmälern im gesamten Planungs-
gebiet eine besondere stadt- und festungsgeschichtliche Bedeutung zukommt, ist die dauerhafte Er-
haltung der vorhandenen Denkmalsubstanz im öffentlichen Interesse dringend geboten. Dementspre-
chend sind Eingriffe in den unterirdischen Denkmalbestand im Rahmen der beabsichtigten Gestaltung 
als öffentlicher Park auf das für diese Nutzung unverzichtbare Mindestmaß zu reduzieren. 
Als besonders sensibel sind dabei die römischen Gräberfelder hervorzuheben, da eine Überdeckung 
der Denkmäler in diesem Bereich von lediglich 30cm erwartet wird.  
 
 
Zwischen dem Amt für Landschaftspflege und Grünflächen hat eine detaillierte Abstimmung mit dem 
Römisch Germanischen Museum (kurz RGM) stattgefunden. Im Ergebnis finden hier derzeit bauvor-
greifende archäologische Grabungen des RGM auf dem Gelände statt und werden die Bodendenk-
mäler in der Örtlichkeit punktuell überprüft. Hier erfolgen weitere enge Abstimmungen mit dem RGM 
zum Schutz der Bodendenkmäler. Es ist vor allem auf die Maßnahmen zum Thema Baumpflanzun-
gen auf dem Bodendenkmal hinzuweisen. Die Vorentwurfsplanung ist vorsorglich entsprechend dem 
jetzigem Wissenstand konzipiert und es sind Bodenaufträge (ca. 100cm) in Bereichen von Baum-
pflanzungen, Wegen und Fundamenten eingeplant worden. Nach Vorliegen der Auswertungen wer-
den die neuen Erkenntnisse mit der Vorplanung abgeglichen und in die Entwurfsplanung eingearbei-
tet.

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Zu den archäologischen Grabungen: 
 
In einem ersten Schritt ist die vorliegende Vorentwurfsplanung mit dem Luftbild und der 
Bodendenkmalkarte durch das RGM überlagert und abgeglichen worden. Die durch die Planung 
betroffenen Bereiche des Bodendenkmals, wie z.B. durch geplante Baumpflanzungen, sind ermittelt 
und für eine Baggerschürfe in Abschnitte (vgl. gelbe rechteckige Flächen) zusammengefasst worden. 
Innerhalb dieser Abschnitte gräbt das RGM punktuell bzw. je nach Fundlage in der Örtlichkeit.  
 
 
Abb. : Römische Gräberfeld. Archäologische Sachverhaltsermittlung. Überlagerung der Karten mit 
Darstellung der Bodendenkmäler mit dem Luftbild und Vorentwurf. Darstellung der ermittelten zu 
untersuchenden Abschnitte. Quelle: RGM, Datum: 05.05.2021

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Abb. : Römische Gräberfeld. Archäologische Sachverhaltsermittlung. Luftbild mit Darstellung der 
ermittelten Abschnitte. Quelle: RGM, Datum: 05.05.2021.

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Verkehrliche Aspekte: 
Der bestehende Innere Grüngürtel und der neue Teilabschnitt am Eifelwall werden durch die vierspu-
rige Luxemburger Straße mit der Stadtbahnlinie in Mittellage voneinander getrennt. Die Bahnhalte-
stelle am Eifelwall liegt über dem Straßenniveau. Über eine ebenerdige Querung am Luxemburger 
Wall erfolgt die heutige Anbindung beider Teilabschnitte.  
 
Die Nutzer der zukünftigen Parkanlage werden u.a. aus den angrenzenden Stadtgebieten Lindenthal, 
Sülz und der Neustadt-Süd, dem sogenannten „Kwartier Latäng“, kommen. Durch den Neubau des 
Stadtarchivs und des geplanten Justizzentrums ist zukünftig mit einer höheren Frequentierung über 
die Luxemburger Straße zu rechnen. Die heutige Ausprägung der Luxemburger Straße wird diesen 
neuen Anforderungen und dem Bedürfnis nach einer sicheren barrierearmen Querbarkeit für Rad- 
und Fußgänger nicht gerecht. 
 
Um hier Abhilfe zu schaffen soll die Kreuzung Hans-Carl-Nipperdey-Straße, Luxemburger Straße 
überarbeitet und an die neuen Bedingungen angepasst werden. Die Anbindung an die KVB-
Haltestelle soll ebenfalls verbessert werden. Die im Plan dargestellten beiden Varianten sind als Vor-
schläge im Rahmen der Grünplanung eingetragen.  
 
 
  
Variante 1             Variante 2

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Zur Variante 1: 
In der Vorzugsvariante ist an der Kreuzung Hans-Carl-Nipperdey-Straße Ecke Luxemburger Straße 
eine Z-Querung eingeplant, die an den Bestandsweges des Inneren Grüngürtel anknüpft und eine 
sicherere Querung für Fuß- und Radfahrer ermöglicht. Ferner wird die Stadtbahnhaltestelle einseitig 
von Süden kommend vom neuen Parkteil des Inneren Grüngürtels angebunden. Für diese Variante 
sind 8 Baumfällungen erforderlich. 
 
Zur Variante 2: 
Hier erfolgt die Verbindung des bestehenden mit dem neu geplanten Inneren Grüngürtel über eine Z-
Querung am Haltepunkt der Stadtbahnlinie über die Luxemburgerstraße. Für diese Variante sind 3 
Baumfällungen erforderlich. 
 
Die Varianten sind durch ein Verkehrsplanungsbüro erstellt und mit der KVB und dem Amt für 
Straßen und Verkehrsentwicklung vorabgestimmt worden. Es besteht jedoch eine Abhängigkeit zu 
den Planungen des neuen Justizzentrums. Eine separate Vorlage ist daher zu einem späteren Zeit-
punkt durch das Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung geplant. 
 
Duffesbach 
 
Die Erlebbarmachung von Fließgewässern ist eines der Elemente des Kölner Gewässerentwick-
lungskonzeptes (GEK 2020). Dieses GEK wurde am 14.05.2020 vom Rat als Strategiekonzept be-
schlossen, Vorlagen Nr. 3406/2019.  
 
Die Sichtbarmachung und Erlebbarmachung von Gewässerabschnitten ist eine wichtige Maßnahme 
im urbanen Raum, damit die urbane Stadtbevölkerung zu den wasserwirtschaftlichen Themen sensi-
bilisiert und idealerweise ein stärkeres Umweltbewusstsein im täglichen Alltag lebt. Es kann nicht nur 
die ökologische Durchgängigkeit verbessert werden, sondern es kommt auch zu positiven stadtklima-
tischen Effekten, einer positiven Wahrnehmung des Wohnumfelds und zu einer verbesserten Erleb-
barkeit. Der Duffesbach ist als einer der wenigen unterirdische Gewässerabschnitte in Köln überhaupt 
geeignet, sichtbar zu werden. Daher soll die Möglichkeit im Planungsgebiet genutzt werden um einen 
Teilbereich des Duffesbaches im Umfeld seines alten Bachlaufs zu visualisieren bzw. wieder erlebbar 
zu machen.  
 
Gerade beim Duffesbach, als der einzige das linkrheinische Stadtgebiet durchfließende Bachlauf, ist 
die Sichtbarmachung besonders wichtig. Denn er verläuft von der Militärringstr. auf gesamter Länge 
bis zum Rhein in einem unterirdischen Kanal und ist somit verborgen. Historisch war er einer der we-
sentlichsten Garanten für die Kölner Stadtentwicklung. Zwischenzeitlich hat er seine wasserwirt-
schaftliche Bedeutung für Köln verloren, bleibt aber ein kulturhistorisch wichtiges Element der Kölner 
Geschichte. Insofern wird nicht nur aus Gründen der Stärkung der Umweltbildung sondern vor allem 
auch aus kulturhistorischer Sicht eine Sichtbar- und Erlebbarmachen des Duffesbaches als beson-
ders bedeutsam und wichtig angesehen. 
 
Wegestruktur im Park 
Die Wegevernetzung erfolgt über unterschiedliche Wegetypen: dem Hauptweg, dem Verbindungsweg 
sowie dem Rahmenweg. Sie definieren sich über Breite und Materialität und ermöglichen dem Nutzer 
so eine gute Orientierung. Der breite Hauptweg führt im Verlauf des Duffesbaches durch den Park 
und stellt die Verbindung zum Inneren Grüngürtel her, und bildet zukünftig die Hauptwegeachse zum 
neuen Justizzentrum.  
Der Rahmenweg schließt in der Parkmitte an der Luxemburger Straße die Haltestelle der KVB an den 
Park an und führt einmal in Richtung Eifelwall und in Richtung des neuen Justizzentrums. Die etwas 
schmaleren Rahmenwege sind Rundwege für die Anwohner des Quartiers und erschließen die ein-
zelnen Parknutzungen.

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Park-Programm 
 
Das vielfältige Parkprogramm spiegelt die Bedürfnisse aller Altersstufen und Bevölkerungsgruppen 
wider und lässt aufgrund seiner weitläufigen offenen Flächen viel Raum für unterschiedliche Nut-
zungsaneignungen. Neben diesen multikodierten Gemeinschaftsflächen sind vielfältige Spiel- und 
Sportnutzungen geplant. Die Parkeingänge an der Luxemburger-Straße, sowie am Eifelwall, dem 
neuen Justizzentrum und an der Rudolf-Amelunxen Straße erhalten eindeutige zuortbare Gestaltei-
genschaften. 
 
Spiegel der Zeit 
 
Ein aus dunklem Beton geformter um 30 cm erhabener Teller wird mit einem Wasserfilm benetzt und 
spiegelt so den Himmel bei Tag. Ergänzend werden Sommersternbilder aus fluoreszierenden Steine 
und Wasserstrahldüsen auf dem Spiegel der Zeit angeordnet. Ein Sternbild setzt sich dabei aus meh-
reren Wasserdüsen zusammen. Jedes Sternbild wird unterschiedlich hohe Fontänen aufweisen. 
Die Wasserstrahldüsen können am Tag durch Tastfelder individuell die einzelnen Sternbilder wieder-
geben und bieten somit einen erhöhten Spielwert. Bei Nacht leuchten die Steine. So wird die Wasser-
skulptur Spiel und Parkmetapher zugleich. In den warmen Sommermonaten wird der Wasserspiegel 
durch Nebeldüsen ergänzt, die das Parkklima positiv beeinflussen und die Umgebungstemperatur bis 
zu 10°C abkühlen können. 
 
Perspektive aus dem Wettbew erb 
 
Tal der Kommunikation 
Die leichte Senke am südöstlichen Parkende ist Treffpunkt für alle Altersgruppen und wird das „Tal 
der Kommunikation“ genannt. Große Panoramaliegen schmiegen sich an die Topografie der beiden 
Hügel. Sie binden das Dükerbauwerk ein und schirmen dieses Bereich von der Rudolf-Amelunxen 
Straße und dem Bahndamm ab.

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Spielflächen 
Die Spielflächen für Kinder ab 12 Jahren werden entlang der Hans-Carl-Nipperdey Straße verortet 
(orange) und sind in Form einer Trendsportanlage ausgeführt angedacht. Die genaue Gestaltung und 
die Inhalte werden im Entwurf in Abstimmung mit dem Amt für Kinder, Jugend und Familie  detailliert. 
Derzeit werden die Bedarfe vor Ort abgefragt. 
 
 
  
 Spielplatz für Kinder ab 12 Jahren in Form einer Trendsportanlage. 
 Befestigte multifunktional nutzbare Fläche

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Baumhain am Eifelwall 
Unmittelbar neben dem Entreebereich am Eifelwall, der u.a. temporäre Aufstellfläche bei Veranstal-
tungen ermöglicht, befindet sich geschützt unter Bäumen ein Treffpunkt für viele Altersgruppen. 
Sitzgelegenheiten mit Tischen (Typ „Köln“) laden zum Verweilen ein.

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Vegetation und Bepflanzung 
 
Baumpflanzungen erfolgen in Anlehnung an die Ausgestaltung des bestehenden Grüngürtels: als 
rahmender Hain und als freie Baumgruppen innerhalb der offenen Flächen. Rahmenbereiche, die 
keiner Spielnutzung zugeführt werden, erhalten ebenso Wildwiesen wie die raumprägenden Baum-
gruppen der Parkmitte. Die weiten Rasenflächen der Parkmitte lassen alle Nutzungen zu. 
Da die Thematik der Baumpflanzungen aufgrund der Bodendenkmäler eine besondere Herausforde-
rung darstellt, werden diese nach Auswertung der Grabungen durch das RGM weiter abgestimmt.  
 
 
Klimatische Aspekte 
 
Auf der Fläche befindet sich heute eine in Teilen als Baustelleneinrichtungsfläche für den Neubau des 
Stadtarchivs genutzte Brachfläche, aber auch Wiesenflächen, Sträucher, Bäume und Gebäude des 
ehemaligen Kanalbauamtes in der Luxemburger Straße 93. Diese Gebäude werden für die neue 
Parkanlage abgebrochen und entsiegelt. Die Umsetzung der Baumaßnahme EIFELWALL erfordert 
das Fällen von 38 Bäumen. Dem gegenüber steht die Entsiegelung der ehemals bebauten und befes-
tigten Flächen, sowie Baumneupflanzungen, die Ansaat von Wildwiesen- und Rasenflächen. Die An-
zahl der Baumneupflanzungen steht in Abhängigkeit zu den Grabungsergebnissen des RGM und den 
Abstimmungen zwischen beiden Ämtern.  
 
Einen positiven stadtklimatischen Kühlungseffekt wird neben der Schaffung einer Grünfläche vom 
„Spiegel der Zeit“ mit seinem Wasserspiel und vom  Teilbereich des Duffesbaches ausgehen. Die neu 
gepflanzten Bäume werden kühlen Schatten spenden.  
 
 
Zeitlicher Ablauf 
 
Es ist geplant mit der Bearbeitung des Entwurfes 2022 zu beginnen und Mitte 2023 fertigzustellen.  
 
Es ist vorgesehen auf Basis der Entwurfsplanung inkl. Kostenberechnung einen Beschluss zu erwir-
ken und auf dieser Grundlage einen Antrag auf Städtebauförderung zu stellen.  
 
Die Umsetzung des Parks am Eifelwall ist in 3 Bauabschnitten beabsichtigt:  
 
Bauabschnitt 1 fasst die Teilbereiche 1a und 1c zusammen. Mit Teilbereich 1c wird die Wegeführung 
der bestehenden Parkanlage angepasst, damit eine Anbindung an den neuen Park am Eifelwall statt-
finden kann. Der Umfang der Anpassung wird sich nach Festlegung der Variante der Z-Querung er-
geben. Mit Teilbereich 1a erfolgt die Umsetzung des größten Teils der Gesamtparkanlage. Die 
Trendsportanlage mit dem Spiegel der Zeit und die zentralen Wegeverbindungen werden errichtet. 
 
Der Bauabschnitt 2 ist Teil des laufenden B-Planverfahrens für das neue Justizzentrum, noch nicht im 
Eigentum der Stadt Köln und kann daher noch nicht ausgebaut werden. Für den Bau des neuen Jus-
tizzentrums wird der Teilbereich 2 als  Baustelleinrichtungsfläche (Dreiecksfläche), welche für die 
Herstellung des Justizzentrums benötigt wird, in Anspruch genommen. 
 
Der Bauabschnitt 3 umfasst den Teilbereich 1b, welcher die Anbindung des Grüngürtels, sowie die 
Anbindung der KVB-Haltestelle garantieren wird. Die Entscheidung über diesen Bereich ist Gegen-
stand einer separaten Vorlage.

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Kostenermittlung und Finanzierung 
 
Planungskosten 
 
Nach erfolgter Grundlagenermittlung und Vorplanung haben sich aufgrund neuer Erkenntnisse bezüg-
lich der Bodendenkmäler (vergleiche obigen Abschnitt Bodendenkmal) die anrechenbaren Kosten 
gegenüber den kalkulierten Kosten deutlich erhöht. 
 
Die Honorarkosten für Planungsleistungen sind gem. HOAI von den anrechenbaren Kosten abzulei-
ten. Daher erhöht sich das Planungshonorar ebenfalls. Die Mehrkosten für Grundlagenplanung und 
Vorplanung im Vergleich zu den kalkulierten Kosten beziffern sich auf 37.000 EUR. Die voraussichtli-
chen Honorarkosten für die Entwurfsplanung liegen nach jetzigem Kenntnisstand bei rund 138.000 
EURO brutto. Im Vergleich zu den kalkulierten Kosten erhöhen sich die Honorarkosten hier um 
46.000 EUR brutto, 
 
Honorarkosten für Planungsleistungen gem. 
HOAI 
 
Honorarkosten 
brutto nach 
jetzigem 
Kenntnisstand 
Kalkulierte 
Honorarkosten 
brutto 
Differenz 
Grundlagenermittlung und Vorplanung 116.000 EUR   79.000 EUR   37.000 EUR 
Entwurfsplanung 138.000 EUR   92.000 EUR   46.000 EUR 
Summe LPH 1 – 3 HOAI  254.000 EUR 171.000 EUR   83.000 EUR 
 
Für die Beauftragung der Planung LPH 1 – 2 HOIA erfolgte in 2019 eine Mittelfreigabe in Höhe von 
200.000 EUR im Teilfinanzplan 1301 Öffentliches Grün, Wald- und Forstwirtschaft, Erholungsanla-
gen, Finanzstelle 6700-1301-0-1001 Inn. Grüngürtel / Eifelwall Parkstadt Süd.  
 
Die voraussichtlichen Honorarkosten für die Entwurfsplanung LPH 3 HOAI liegen nach jetzigem 
Kenntnisstand bei rund 138.000 EUR brutto. Insgesamt belaufen sich die Planungskosten der LPH 1 
bis 3 HOAI auf 254.000 EUR. Unter Berücksichtigung der bereits erteilten Mittelfreigabe bedarf es für 
die LPH 3 noch einer Mittelfreigabe von 54.000 EUR. Die Mittel stehen im Hpl. 2020/2021, Haushalts-

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jahr 2021 bei o.g. Finanzstelle zur Verfügung.  
 
Der Ausbau der Parkanlage Eifelwall stellt eine Investition im als Festwert bewerteten städtischen 
Grünvermögen dar. Da für den Festwert Grün gem. den Vorschriften des Neuen Kommunalen Fi-
nanzmanagements (NKF) keine Abschreibungen zu verbuchen sind, fällt im Gegenzug für Neu- und 
Ersatzinvestitionen im Festwert neben der Investition gleichzeitig in voller Höhe Aufwand in der kon-
sumtiven Ergebnisrechnung an. Die korrespondierenden Festwertaufwendungen für die zusätzlich 
benötigten Planungskosten in Höhe von 54.000 EUR sind im gleichnamigen Teilergebnisplan 1301, 
Teilplanzeile 16 Sonstige ordentl. Aufwendungen, Hpl. 2020/2021, Haushaltsjahr 2021, gesichert.  
 
Voraussichtliche Baukosten gemäß aktueller Schätzung:  
 
Die Baukosten haben sich im Vergleich zu den anrechenbaren Kosten im Vertrag um ca. 1.855 Mio. 
EUR erhöht. Enthalten ist hier für die o. g. Querung Luxemburger Straße die Vorzugsvariante 1. 
Auf dieser Grundlage erhöht sich ebenso das Planungshonorar insgesamt im Vergleich zum Vertrag 
um 337.000 EUR.  
 
Für die Querungsvariante 2 fallen aufgrund der partiellen Überdeckelung des Tunnelmundes in der 
Luxemburger Straße und der entsprechend kostenintensiveren Bautechnik zusätzliche Baukosten in 
Höhe von rund 54.000 EUR brutto an.  
 
In den Gesamtkosten enthalten ist die Entsorgung belasteter Böden und weitere Beprobungen. Eine 
Altlastensanierung ist nach heutigem Kenntnisstand nicht notwendig. Ferner sind Kosten für die Ge-
rätschaften der Grabungen durch das RGM sowie der Begleitung der Baumaßnahme durch das RGM 
in den Gesamtkosten enthalten. 
 
Bei den o. g. archäologischen Grabungen werden weitere Erkenntnisse über den Baugrund in Bezug 
auf ggf. verbliebene Einbauten der ehemaligen und heutigen Nutzungen erwartet. In den Gesamtkos-
ten sind Kosten für den Abbruch, die Entsorgung und ggf. Sanierung der bestehenden Flächen, sowie 
der Gebäude und Freiflächen des ehemaligen Kanalbauamtes zur Vorbereitung der hier beschriebe-
nen Baumaßnahme nicht enthalten. 
 
Die Gesamtkosten für den Ausbau der Parkanlage Eifelwall belaufen sich nach der vorliegenden Kos-
tenschätzung auf 5.890.000 EUR. Im Hpl. 2020/2021, hier Haushaltsjahr 2021, sowie der Hpl.-
Planung 2022 incl. Mittelfristplanung konnte jedoch nur die seinerzeitige Kostenannahme von 
3.300.000 EUR veranschlagt werden. Insofern wird diese Kostenannahme um 2.590.000 EUR über-
schritten.  
 
Im Teilfinanzplan 1301 Öffentliches Grün, Wald- und Forstwirtschaft, Erholungsanlagen, Finanzstelle 
6700-1301-0-1001 Inn. Grüngürtel / Eifelwall Parkst. Süd FW ist die Finanzierung in Höhe von 3 Mio. 
EUR durch entsprechende Veranschlagung von Planwerten im Hpl. 2022 incl. Mittelfristplanung, vor-
behaltlich des Inkrafttretens der Haushaltssatzung 2022, gesichert. Ebenso sind die korrespondieren-
den Festwertaufwendungen im gleichnamigen Teilergebnisplan in Teilplanzeile 16 – sonstige ordent-
liche Aufwendungen, Hpl. 2022 incl. Mittelfristplanung, vorbehaltlich des Inkrafttretens der Haushalts-
satzung 2022, sichergestellt. 
 
Die Durchführung der Maßnahme im beabsichtigten Umfang und deren Finanzierbarkeit in 
künftigen Haushaltsjahren stehen unter dem Vorbehalt einer Förderanerkennung im Rahmen 
der Städtebauförderung. Ein Antrag auf Städtebaufördermittel kann erst auf Basis der in LPH 3 
zu erstellenden Planungsunterlagen gestellt werden.  
 
Bodenwertabschreibung  
 
Gemäß Bebauungsplan Nr. 66473/03 vom 24.07.2015 werden ca. 29.860 m² zukünftig als öffentliche 
Grünfläche genutzt. Zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des rechtskräftigen Bebauungsplans ergibt sich 
aufgrund der rechtlich eingeschränkten Nutzbarkeit des betroffenen Grund und Bodens eine außer-
planmäßige Abschreibung. Nach § 36 Abs. 6 Satz 1 KomHVO sind außerplanmäßige Abschreibun-
gen bei einer voraussichtlich dauernden Wertminderung eines Vermögensgegenstandes des Anlage-

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vermögens vorzunehmen. Die dauernde Wertminderung ergibt sich im vorliegenden Fall aus der auf 
Dauer vorgesehenen Nutzungsänderung der bebaubaren Flächen in Grünflächen. 
Die Höhe der außerplanmäßigen Abschreibung beläuft sich auf 4.439.903,31 EUR und wurde gem. 
der in § 91 GO NRW beschriebenen allgemeinen Bewertungsgrundsätzen ermittelt. Hier ist das Nie-
derstwertprinzip aus § 91 Abs. 4 Nr. 3 GO NRW zu berücksichtigen, nachdem vorhersehbare Risiken 
und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, zu berücksichtigen sind, nicht jedoch 
Gewinne. 
Die Bodenwertabschreibung für die Grünfläche Eifelwall belastet den Teilergebnisplan 0108 Zentrale 
Liegenschaftsangelegenheiten.  
 
 
Anlage: Vorentwurfsplan Park am Eifelwall – Parkstadt Süd

Beratungsverlauf (7)

30.11.2021 Jugendhilfeausschuss
TOP 3.1 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
02.12.2021 Stadtentwicklungsausschuss
TOP 5.2 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert empfohlen

Zur Sitzung
02.12.2021 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)
TOP 3.1 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
06.12.2021 Bezirksvertretung 3 (Lindenthal)
TOP 9.2.1 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung
06.12.2021 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)
TOP 9.2.1 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: ungeändert empfohlen

Zur Sitzung
03.03.2022 Ausschuss Klima, Umwelt und Grün
TOP 4.2.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung
14.03.2022 Finanzausschuss
TOP 7.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0713/2021
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
19.10.2021
Erstellt
24.02.2021 15:41