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AN/1071/2022

Einrichtung von sog. ‚Schulstraßen‘ durch Anweisung von temporären Durchfahrtsverboten für Kraftfahrzeuge im Schulumfeld, gem. Antrag Grüne, Die Linke und KlimaFreunde

Gem. Antrag nach § 3 BV1 (Grüne) 18.05.2022

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 1 (Innenstadt), Sitzung am 02.06.2022, TOP 5.2.7

Gem. Antrag nach § 3 (Grüne BV1)

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Gem. Antrag nach § 3 (Grüne BV1)

4112 Zeichen

B90/Grüne  
Die Linke 
KlimaFreunde 
Herrn Bezirksbürgermeister 
Andreas Hupke 
Herrn Bürgeramtsleiter 
Dr. Ulrich Höver 
Frau Oberbürgermeisterin 
Henriette Reker 
Eingang beim Bezirksbürgermeister:  
AN/1071/2022 
Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 02.06.2022 
 
Einrichtung von sog. ‚Schulstraßen‘ durch Anweisung von temporären 
Durchfahrtsverboten für Kraftfahrzeuge im Schulumfeld, gem. Antrag Grüne, Die Linke 
und KlimaFreunde 
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
Sehr geehrte Herren, 
 
wir bitten Sie folgenden Tagesordnungspunkt auf die kommende Sitzung der BV Innenstadt 
zu nehmen:  
 
Beschluss: 
 
Die Bezirksvertretung Innenstadt fordert die Verwaltung auf, im Bezirk Innenstadt temporäre 
Durchfahrtverbot für Kraftfahrzeuge in Anlehnung an die sogenannten „Schulstraßen“, wie 
sie beispielsweise aus Wien bekannt sind, durchzuführen. 
  
Das temporäre Durchfahrtverbot ist in den Strassen der im Stadtbezirk gelegenen Grund-
schulen einzurichten. Ausgenommen hiervon sind Bundes- und Landesstraßen sowie sons-
tige laut Zuständigkeitsordnung als in die Rats- oder Verkehrsausschuss fallende Straßen. 
  
Die Sperrungen sollen an Schultagen zu Schulbeginn und -ende umgesetzt werden und in 
den Zeitfenstern 07:45 bis 08:30 Uhr und 14:45 bis 16:15 Uh gelten. 
  
Die Möglichkeit der Einrichtung von Schulstraßen soll den Schulleitungen und Elternpflegs-
chaften in geeigneter Form bekannt gemacht werden. Bei der Auswahl von Standorten für 
die ersten „Schulstraßen“ sollen insbesondere die Wünsche der Schulleitungen und Eltern-
pflegschaften berücksichtigt werden und diese durch Informations- und Aufklärungskampag-
nen in den Schulen begleitet werden.

- 2 - 
 
Die Einrichtung von Schulstraßen soll der Bezirksvertretung per Mitteilung bekannt gegeben 
werden. 
  
Zur Umsetzung des Durchfahrtverbots sind das Verkehrszeichen 260 (Verbot für Kraftfahr-
zeuge) mit Zusatzschild für die zeitliche Beschränkung und physische Absperrvorrichtungen 
einzurichten, um ein Zuwiderhandeln von Kfz von vorne hinein auszuschließen. Die Auswahl 
der physischen Absperrvorrichtungen soll in Absprache mit den Grundschulen erfolgen. Es 
soll eine Lösung gefunden werden, die möglichst wenig ehrenamtlichen Einsatz erfordert und 
leicht auf- und abbaubar ist. Hier sei explizit auf die Wiener „Schulstraßen-Bikes“ verwiesen. 
  
  
Begründung 
 
Ziel eines temporären Durchfahrtverbots/Schulstraße ist es, brenzlige Situationen durch den 
Autoverkehr vor der Schule zu vermeiden, die aktive und selbstständige Mobilität der Kinder 
zu unterstützen, ihre Gesundheit und Konzentrationsfähig durch Bewegung zu fördern sowie 
das soziale Miteinander der Schüler*innen zu stärken. 
Bei den sogenannten Schulstraßen handelt es sich um vorübergehende Sperrungen einer 
oder mehrerer Straßen im Umfeld einer Schule zu Beginn und am Ende des Schultages. 
Schulstraßen sind grundsätzlich als Erprobungsmaßnahme/ Verkehrsversuch abseits von 
Hauptstraßen zulässig. In Deutschland wurde ein derartiges temporäres Durchfahrtverbot 
bereits in Hannover (Albert-Schweitzer Schule/ Liepmannstraße) erprobt und dauerhaft um-
gesetzt. 
  
Im Rahmen von Projektwochen haben verschiedene Schulen „Schulstraßen“ in Köln bereits 
erprobt.  So wurde zwischen dem 27.09. und dem 30.09.2021 die Lindenbornstraße zwi-
schen 7.45 bis 8.15 Uhr für den Autoverkehr gesperrt. Zum Fazit der Woche sagt die Schul-
leiterin, dass sich das Ankommen der Schüler*innen viel entspannter gestaltet hat. Viele El-
tern, die bisher nicht über alternative Schulwege nachgedacht hatten, wurden durch die Pro-
jektwoche und das Kfz-Durchfahrtverbot zum Nachdenken angeregt. Viele Schüler*innen 
wurden dazu motiviert, zu Fuß oder mit dem Fahrrad/ Roller zur Schule zu kommen, statt mit 
dem Elterntaxi. Die Rückmeldungen der Eltern und auch der Anwohnenden sowie der an-
grenzenden GGS Lindenbornschule waren durchweg positiv. 
 
 
 
B90/Grüne      Die Linke                                KlimaFreunde                
Julie Cazier   Michael Scheffer     Emanuel Florakis

Beratungsverlauf (1)

02.06.2022 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)
TOP 5.2.7 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (2)

  • Lindenbornstraße
  • Schulstraße

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Details

Aktenzeichen
AN/1071/2022
Typ
Gem. Antrag nach § 3 BV1 (Grüne)
Datum
18.05.2022
Erstellt
18.05.2022 14:04