2331/2020
Neugestaltung des Spielplatzes „Trendsportarten Mühlenweg“ im Sozialraum „Bickendorf, Westend und Ossendorf“
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Haushaltsrechtliche Unterrichtung des Rates
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VI/15/152 152/12 Vorlagen-Nummer 20.01.2021 2331/2020 Haushaltsrechtliche Unterrichtung des Rates öffentlicher Teil Gremium Datum Jugendhilfeausschuss 26.01.2021 Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 01.02.2021 Finanzausschuss 01.02.2021 Rat 04.02.2021 Neugestaltung des Spielplatzes „Trendsportarten Mühlenweg„ im Sozialraum „Bickendorf, Westend und Ossendorf“ hier: Kostenerhöhung Gemäß § 25 Abs. 1 Nr. 2 KomHVO i. V. m. § 8 Ziffer 7 der Haushaltssatzung der Stadt Köln für die Haushaltsjahre 2020 und 2021 ist der Rat über die Kostenerhöhung zu informieren: Haushaltsrechtliche Unterrichtung des Rates Integriertes Stadtentwicklungskonzept (ISEK) für den Sozialraum „Bickendorf, Westend und Ossendorf“ hier: Mitteilung über eine Kostenerhöhung gem. § 25 Abs. 1 Nr. 2 KomHVO i. V. m. § 8 Zif- fer 7 der Haushaltssatzung der Stadt Köln für die Haushaltsjahre 2020 und 2021. Der Rat nimmt die Kostenerhöhung der Maßnahme „Spielplatz/Trendsportarten Mühlenweg“ im Sozialraum Köln „Bickendorf, Westend und Ossendorf“ in Höhe von rund 140.000 € zur Kennt- nis. Begründung Im Sozialraum „Bickendorf, Westend und Ossendorf“ besteht laut Spielplatzbedarfsplanung der Stadt Köln aus dem Jahre 2018 eine große Unterversorgung an öffentlichen Spiel- und Sportflä- chen. Unter Berücksichtigung von Einwohnerdichte und Anteil an Mehrfamilienhäusern sowie Anzahl und Anteil der hier lebenden Kinder und Jugendlichen besteht laut Rankingliste der Ju- gendhilfeplanung allein im Stadtteil Bickendorf ein Flächenfehlbedarf von insgesamt 7.104 qm. Dem grundsätzlich vorhanden und jährlich steigenden Flächenfehlbedarf kann nur mit neu ge- schaffenen Spiel- und Bewegungsflächen entgegengewirkt werden. Vor allem im Westend – der Bereich zwischen Venloer Straße, Mühlenweg, Westfriedhof und Bahntrasse – ist die bedarfsge- rechte Neuerrichtung von attraktiven, qualitativ guten und bedarfsorientierten sportlichen Angebo- ten dringend erforderlich, um den jungen Menschen im unmittelbaren Wohnumfeld alters- und bedarfsgerechte Spiel-, Kommunikations- und Bewegungsräume und damit adäquate Entwick- lungsmöglichkeiten anbieten zu können. Mit Bescheid vom 17.09.2019 wurde der Stadt Köln eine EFRE-Förderung in Höhe von 120.250,06 € zu den förderfähigen Gesamtkosen in Höhe von 240.500 € bewilligt. Gemäß des Förderbescheides ist die Maßnahme bis zum 31.12.2022 durchzuführen. 2 Die beantragten Städtebaufördermittel wurden für diesen Sozialraum in Gänze nicht bewilligt. Die Anforderungen an ein Integriertes Stadtentwicklungskonzept setzen voraus, dass die vorge- sehenen Maßnahmen sowohl vom Umfang als auch vom integrierten Ansatz her nachhaltig und städtebaulich erkennbar zu einer positiven Entwicklung des Sozialraumes beitragen. Nach Be- wertung des Fördermittelgebers ist das eingereichte Maßnahmenpaket nicht ausreichend für die Anerkennung des Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes und die städtebauliche Förderung für den Sozialraum „Bickendorf, Westend und Ossendorf“. Daher stehen für die Maßnahme im ISEK „Bickendorf, Westend und Ossendorf“ im Rahmen der Städtebauförderung keine Mittel zur Ver- fügung. Unabhängig von der Städtebauförderung hat die Verwaltung mit ihrem Antrag die Möglichkeit ei- ner EFRE-Förderung für den Spielplatz „Trendsportarten Mühlenweg“ genutzt und eine Bewilligung von 50 Prozent der Gesamtkosten erzielen können. Der Durchführungsbeschluss der BV 4 erfolgte am 05.11.2018, Vorlagennummer 1312/2018. Nach Mitteilung des Fachamtes erhöhen sich die Kosten für den Spielplatz um rund 140.000 €. Die Kostenerhöhung ist auf folgende Punkte zurückzuführen: gegenüber 2017 geänderte EPDM – Bauweise (Ethylen-Propylen-Dien-Kautschuke der M-Gruppe, nur komplette Neugummibeläge möglich) Preissteigerungen gegenüber der Kostenschätzung von 2017 im Baugewerbe Höhere Entsorgungskosten für den belasteten Boden (belasteten und unbelasteten Bo- den ausheben) und entsprechendes Aufbereiten der Pflanzflächen Zusätzliche Pflanzen Umfangreichere Wegearbeiten Kostenerhöhung durch Einheitspreis Anpassung, infolge des Bodengutachtens und we- gen zusätzlich erforderlicher Sandspielsohle Honoraranpassung durch vermehrte Planungsleistungen infolge der dargestellten zusätz- lich erforderlichen Anpassungen Eine Nachfördermöglichkeit durch den Zuschussgeber wurde geprüft und mit Änderungsbescheid vom 22.09.2020 der Kostenerhöhung zugestimmt. Die Fördermittel betragen nun 50% = 190.282,01 €. Der Eigenanteil der Stadt Köln für die Maßnahme erhöht sich von 120.250 € auf 190.282,01 €. In der ersten Vorlage wurde von 70/85 % Fördermitteln gesprochen, die Förderung hat sich somit auf 50 % reduziert. Zusammenfassung Die Gesamtkosten für das im städtischen Haushalt zu veranschlagende Projekt liegen unter Be- rücksichtigung der Mehrkosten bei rund 380.500 €. Finanzierung Die benötigten Haushaltsmittel i.H.v. 380.500 € stehen im Teilfinanzplan 0902 – Stadtentwicklung in Teilplanzeile 08 – Auszahlungen für Baumaßnahmen zur Verfügung und werden im Rahmen der Bewirtschaftung entsprechend umgeschichtet. Die über die Jahre der Nutzung ergebniswirksam anfallenden bilanziellen Abschreibungen in Höhe von jetzt neu 38.050 € (alt: 24.050 Euro) und die entsprechenden Erträge aus der Auflösung von Sonderposten i.H.v. 19.028 € (alt: bei 70%iger Förderung 16.870 € und bei 85%iger Förderung 20.485 €) sind im Haushaltsplan 2020/2021 für 2021 ff. im Teilergebnisplan 0604, Kinder- und Ju- gendarbeit eingeplant worden. 3 Die in der Mittelfristplanung enthaltenen Abschreibungsaufwendungen stellen noch keine ge- sicherte Aufwandsermächtigung ab dem Haushaltsjahr 2022 dar. Das Dezernat IV (Dezernat für Bildung, Jugend und Sport) wird im Rahmen des Haushaltsplanaufstellungsprozesses 2022 ff. innerhalb des dann zugewiesenen Budgets die erforderlichen Mittel ggf. durch Umschichtun- gen vorsehen. Hinweis: Kann die Vorlage durch die Fachausschüsse nicht vorberaten werden, kann der Rat die abschließen- de Entscheidung treffen. Sofern die Beschlussvorlagen am 4. Februar 2021 nicht im Rat behandelt werden kann, wird der Beratungsgang entsprechend angepasst. Gez. Reker
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: zurückgestellt
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 2331/2020
- Typ
- Haushaltsrechtl. Unterrichtung d. Rates
- Datum
- 20.01.2021
- Erstellt
- 29.07.2020 13:23