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2331/2020

Neugestaltung des Spielplatzes „Trendsportarten Mühlenweg“ im Sozialraum „Bickendorf, Westend und Ossendorf“

Haushaltsrechtl. Unterrichtung d. Rates 20.01.2021

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Haushaltsrechtliche Unterrichtung des Rates

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Haushaltsrechtliche Unterrichtung des Rates

6236 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
VI/15/152 
152/12 
Vorlagen-Nummer 20.01.2021 
 2331/2020 
Haushaltsrechtliche Unterrichtung des Rates  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Jugendhilfeausschuss 26.01.2021 
Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 01.02.2021 
Finanzausschuss 01.02.2021 
Rat 04.02.2021 
Neugestaltung des Spielplatzes „Trendsportarten Mühlenweg„ im Sozialraum „Bickendorf, 
Westend und Ossendorf“ 
hier: Kostenerhöhung 
 Gemäß § 25 Abs. 1 Nr. 2 KomHVO i. V. m. § 8 Ziffer 7 der Haushaltssatzung der Stadt Köln für 
die Haushaltsjahre 2020 und 2021 ist der Rat über die Kostenerhöhung zu informieren: 
 
Haushaltsrechtliche Unterrichtung des Rates 
 
Integriertes Stadtentwicklungskonzept (ISEK) für den Sozialraum „Bickendorf, Westend 
und Ossendorf“ 
hier: Mitteilung über eine Kostenerhöhung gem. § 25 Abs. 1 Nr. 2 KomHVO i. V. m. § 8 Zif-
fer 7 der Haushaltssatzung der Stadt Köln für die Haushaltsjahre 2020 und 2021. 
Der Rat nimmt die Kostenerhöhung der Maßnahme „Spielplatz/Trendsportarten Mühlenweg“ im 
Sozialraum  Köln „Bickendorf, Westend und Ossendorf“ in Höhe von rund 140.000 € zur Kennt-
nis. 
Begründung 
Im Sozialraum „Bickendorf, Westend und Ossendorf“ besteht laut Spielplatzbedarfsplanung der 
Stadt Köln aus dem Jahre 2018 eine große Unterversorgung an öffentlichen Spiel- und Sportflä-
chen. Unter Berücksichtigung von Einwohnerdichte und Anteil an Mehrfamilienhäusern sowie 
Anzahl und Anteil der hier lebenden Kinder und Jugendlichen besteht laut Rankingliste der Ju-
gendhilfeplanung allein im Stadtteil Bickendorf ein Flächenfehlbedarf von insgesamt 7.104 qm. 
Dem grundsätzlich vorhanden und jährlich steigenden Flächenfehlbedarf kann nur mit neu ge-
schaffenen Spiel- und Bewegungsflächen entgegengewirkt werden. Vor allem im Westend – der 
Bereich zwischen Venloer Straße, Mühlenweg, Westfriedhof und Bahntrasse – ist die bedarfsge-
rechte Neuerrichtung von attraktiven, qualitativ guten und bedarfsorientierten sportlichen Angebo-
ten dringend erforderlich, um den jungen Menschen im unmittelbaren Wohnumfeld alters- und 
bedarfsgerechte Spiel-, Kommunikations- und Bewegungsräume und damit adäquate Entwick-
lungsmöglichkeiten anbieten zu können. 
Mit Bescheid vom 17.09.2019 wurde der Stadt Köln eine EFRE-Förderung in Höhe von 
120.250,06 € zu den förderfähigen Gesamtkosen in Höhe von 240.500 € bewilligt. Gemäß des 
Förderbescheides ist die Maßnahme bis zum 31.12.2022 durchzuführen.

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Die beantragten Städtebaufördermittel wurden für diesen Sozialraum in Gänze nicht bewilligt. 
 
Die Anforderungen an ein Integriertes Stadtentwicklungskonzept setzen voraus, dass die vorge-
sehenen Maßnahmen sowohl vom Umfang als auch vom integrierten Ansatz her nachhaltig und 
städtebaulich erkennbar zu einer positiven Entwicklung des Sozialraumes beitragen. Nach Be-
wertung des Fördermittelgebers ist das eingereichte Maßnahmenpaket nicht ausreichend für die 
Anerkennung des Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes und die städtebauliche Förderung für 
den Sozialraum „Bickendorf, Westend und Ossendorf“. Daher stehen für die Maßnahme im ISEK 
„Bickendorf, Westend und Ossendorf“ im Rahmen der Städtebauförderung keine Mittel zur Ver-
fügung.  
 
Unabhängig von der Städtebauförderung hat die Verwaltung mit ihrem Antrag die Möglichkeit ei-
ner EFRE-Förderung für den Spielplatz „Trendsportarten Mühlenweg“ genutzt und eine 
Bewilligung von 50 Prozent der Gesamtkosten erzielen können. 
Der Durchführungsbeschluss der BV 4 erfolgte am 05.11.2018, Vorlagennummer 1312/2018. 
 
Nach Mitteilung des Fachamtes erhöhen sich die Kosten für den Spielplatz um rund 140.000 €. 
Die Kostenerhöhung ist auf folgende Punkte zurückzuführen: 
 gegenüber 2017 geänderte EPDM – Bauweise (Ethylen-Propylen-Dien-Kautschuke der 
M-Gruppe, nur komplette Neugummibeläge möglich)  
 Preissteigerungen gegenüber der Kostenschätzung von 2017 im Baugewerbe  
 Höhere Entsorgungskosten für den belasteten Boden (belasteten und unbelasteten Bo-
den ausheben) und entsprechendes Aufbereiten der Pflanzflächen  
 Zusätzliche Pflanzen 
 Umfangreichere Wegearbeiten 
 Kostenerhöhung durch Einheitspreis Anpassung, infolge des Bodengutachtens und we-
gen zusätzlich erforderlicher Sandspielsohle 
 Honoraranpassung durch vermehrte Planungsleistungen infolge der dargestellten zusätz-
lich erforderlichen Anpassungen 
 
Eine Nachfördermöglichkeit durch den Zuschussgeber wurde geprüft und mit Änderungsbescheid 
vom 22.09.2020 der Kostenerhöhung zugestimmt. Die Fördermittel betragen nun 50% = 
190.282,01 €. Der Eigenanteil der Stadt Köln für die Maßnahme erhöht sich von 120.250 € auf 
190.282,01 €. In der ersten Vorlage wurde von 70/85 % Fördermitteln gesprochen, die Förderung 
hat sich somit auf 50 % reduziert. 
Zusammenfassung 
Die Gesamtkosten für das im städtischen Haushalt zu veranschlagende Projekt liegen unter Be-
rücksichtigung der Mehrkosten bei rund 380.500 €. 
Finanzierung 
Die benötigten Haushaltsmittel i.H.v. 380.500 € stehen im Teilfinanzplan 0902 – Stadtentwicklung 
in Teilplanzeile 08 – Auszahlungen für Baumaßnahmen zur Verfügung und werden im Rahmen 
der Bewirtschaftung entsprechend umgeschichtet. 
Die über die Jahre der Nutzung ergebniswirksam anfallenden bilanziellen Abschreibungen in Höhe 
von jetzt neu 38.050 € (alt:  24.050 Euro) und die entsprechenden Erträge aus der Auflösung von 
Sonderposten i.H.v. 19.028 € (alt: bei 70%iger Förderung 16.870 € und bei 85%iger Förderung 
20.485 €) sind im Haushaltsplan 2020/2021 für 2021 ff. im Teilergebnisplan 0604, Kinder- und Ju-
gendarbeit eingeplant worden.

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Die in der Mittelfristplanung enthaltenen Abschreibungsaufwendungen stellen noch keine ge-
sicherte Aufwandsermächtigung ab dem Haushaltsjahr 2022 dar. Das Dezernat IV (Dezernat für 
Bildung, Jugend und Sport) wird im Rahmen des Haushaltsplanaufstellungsprozesses 2022 ff. 
innerhalb des dann zugewiesenen Budgets die erforderlichen Mittel ggf. durch Umschichtun-
gen vorsehen. 
 
Hinweis: 
Kann die Vorlage durch die Fachausschüsse nicht vorberaten werden, kann der Rat die abschließen-
de Entscheidung treffen. Sofern die Beschlussvorlagen am 4. Februar 2021 nicht im Rat behandelt 
werden kann, wird der Beratungsgang entsprechend angepasst. 
 
 
Gez. Reker

Beratungsverlauf (4)

26.01.2021 Jugendhilfeausschuss
TOP 8.5.10 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
01.02.2021 Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld)
TOP 12.10 Kenntnisnahme (Mitteilung)

Beschluss: zurückgestellt

Zur Sitzung
01.02.2021 Finanzausschuss
TOP 6.2.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
04.02.2021 Rat
TOP 7.2.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
2331/2020
Typ
Haushaltsrechtl. Unterrichtung d. Rates
Datum
20.01.2021
Erstellt
29.07.2020 13:23