3169/2017
Feststellung des Wirtschaftplans der Zusatzversorgungskasse der Stadt Köln für das Wirtschaftsjahr 2018
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Erfolgsplan ZVK 2018
923 Zeichen
Zusatzversorgungskasse der Stadt Köln Erträge und Aufwendungen Ansatz 2018 Ansatz 2017 Ergebnis 2016 Ansatz 2016 Euro Euro Euro Euro 1. Verdiente Beiträge 153.508.796 144.223.648 143.438.713 140.762.500 2. Erträge aus Kapitalanlagen 37.282.000 35.306.000 37.289.321 37.055.300 3. Aufwendungen für Versicherungsfälle -99.980.196 -99.227.400 -97.169.610 -98.766.800 4. Veränderung der übrigen versicherungs- technischen Rückstellungen -86.725.800 -76.470.148 -80.077.873 -75.052.900 5. Aufwendungen für den Versicherungsbetrieb -2.560.500 -2.259.500 -2.231.909 -2.305.300 6. Aufwendungen für Kapitalanlagen -860.800 -922.800 -725.621 -785.800 7. Versicherungstechnisches Ergebnis 663.500 649.800 523.021 907.000 8. Nichtversicherungstechnisches Ergebnis -411.200 -400.000 -260.541 -307.000 9. Jahresüberschuss/Einstellung in Verlustrücklage -252.300 -249.800 -262.480 -600.000 10. Jahresüberschuss 0 0 0 0 Erfolgsplan 2018
ZVK Stellenplan 2018
560 Zeichen
Beamte BGr. Laufbahngruppe 2 A 14 0,32 (1 Tzst.) A 13_22 A 13_21 A 12 2,00 1,00 A 11 4,00 2,30 A 10 3,00 0,75 (1 Tzst.) A 9_21 1,00 Laufbahngruppe 1 A 9_12 1,00 A 8 5,00 16,00 4,37 Beschäftigte EGr. AT-A 16 0,80 E 14 1,00 E 13 1,00 E 12 E 11 1,00 E 10 0,50 E 9c 1,00 0,60 E 9b 1,50 (1 Tzst.) E 9a E 8 1,00 E 7 0,60 E 6 E 5 0,50 E 4 0,40 4,30 5,60 Soll 2018 Zusatzversorgungskasse der Stadt Köln Stellenplan zum Soll 2018 Soll 2018 Wirtschaftsjahr 2018 Unmittelbar Beschäftigte der ZVK (GF und 1100/2) Soll 2018 Mittelbar Beschäftigte der ZVK (1100 und 1100/1)
Vermögensplan ZVK 2018
515 Zeichen
Mittelherkunft Euro 1. Tilgung Darlehen Mitglieder 0 2. Tilgung von Wertpapieren 28.500.000 3. Verkauf Immobilien 0 4. Abschreibungen 19.758 5. Jahresüberschuss / Einstellung in Verlustrücklage 252.300 6. Jahresüberschuss / Erhöhung der versicherungstechnischen Rückstellungen 86.725.800 115.497.858 Mittelverwendung Euro 1. Beschaffung von Betriebs- und Geschäftsausstattung 30.000 2. Erwerb von Wertpapieren und sonstigen Anlagen 115.467.858 115.497.858 Zusatzversorgungskasse der Stadt Köln Vermögensplan 2018
Erläuterungen Erfolgsplan 2018
8341 Zeichen
1 Zusatzversorgungskasse der Stadt Köln (ZVK) Wirtschaftsplan 2018 Erläuterungen zum Erfolgsplan Die Zusatzversorgungskasse der Stadt Köln (ZVK) wird entsprechend der Satzung, derzeit in der Fas- sung vom 7. Dezember 2015, als Sonderkasse der Stadt Köln geführt. Die Gliederung des Erfolgsplanes richtet sich nach der Verordnung über die Rechnungslegung von Ver- sicherungsunternehmen (RechVersV) in der Fassung vom 17. Juli 2015 und den entsprechenden Glie- derungsvorschriften. Der Wirtschaftsplan 2018 wurde auf Basis der Ergebnisse des Wirtschaftsjahres 2016, der Entwicklung des laufenden Wirtschaftsjahres 2017 und der für das Wirtschaftsjahr 2018 zu prognostizierenden Ent- wicklung kalkuliert. Zur besseren Vergleichbarkeit mit dem Jahresabschluss werden die einzeln aufgestellten Wirtschafts- pläne im Abrechnungsverband der Pflichtversicherung und der Freiwilligen Versicherung zu einem ge- meinsamen Wirtschaftsplan zusammengefasst. In der Pflichtversicherung ist der Umlagesatz aufgrund der Ergebnisse der Tarifverhandlungen zum Al- tersvorsorgeplan 2001 auf den am 01.11.2001 vorhandenen Wert von 5,8 % der zusatzversorgungs- pflichtigen Entgelte festgeschrieben. Zusätzlich wird entsprechend dem vom Kassenausschuss be- schlossenen Stufenplan zur künftigen Finanzierung der ZVK auch weiterhin ein Zusatzbeitrag gemäß § 64 der Satzung der ZVK der Stadt Köln zum Aufbau eines Kapitalstocks in Höhe von 3,2 % der zu- satzversorgungspflichtigen Entgelte erhoben. In der Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes wird seit 2002 eine Freiwillige Versicherung an- geboten. Durch die Entrichtung eigener Beiträge unter Inanspruchnahme einer steuerlichen Förde- rung können die Pflichtversicherten mit der Freiwilligen Versicherung eine zusätzliche kapitalgedeckte betriebliche Altersversorgung aufbauen. Als Form der betrieblichen Altersversorgung stehen hier die Förderwege im Rahmen von Zulagen/Steuervorteilen („Riester“-Förderung) und im Rahmen der Frei- stellung der Beiträge von Sozialversicherungs- und Steuerabzügen (Entgeltumwandlung) zur Verfü- gung. Dem Versicherungszweig der vollständig kapitalgedeckten Freiwilligen Versicherung liegt beim Tarif 2002 ein Geschäftsplan zugrunde, der am 19.11.2002 vom damaligen Ministerium für Inne- res und Kommunales des Landes Nordrhein-Westfalen genehmigt wurde. Der Tarif 2002 wurde für Neuverträge zum 31.12.2009 geschlossen und wird seitdem im geschlossenen Bestand für Altverträ- ge fortgeführt. Mit Wirkung vom 01.01.2010 ist mit dem Tarif 2009 ein neuer Tarif im Versicherungs- zweig der Freiwilligen Versicherung aufgelegt worden. Seit dem 01.07.2012 wird dieser Tarif als ge- schlechtsneutraler Tarif (Tarif 2012) fortgeführt. Erläuterung der Positionen im Erfolgsplan 2018 1. Verdiente Beiträge In der Pflichtversicherung beinhalten die Planwerte die Erträge aus Umlagen und Zusatzbeiträ- gen, die auf Hochrechnungen der erwarteten Beträge im laufenden Jahr basieren. Ferner sind hier die Einnahmen aus Barwertübertragungen aufgrund von Überleitungen von anderen Zusatz- versorgungseinrichtungen enthalten. In der Freiwilligen Versicherung ist nach den Erfahrungen der Vorjahre und nach derzeitigem Kenntnisstand mit einer Zunahme der Anzahl der abgeschlossenen Versicherungsverträge und damit einer Steigerung der Beitragseinnahmen nicht zu rechnen. Der Betrag bewegt sich daher auf dem Niveau des Vorjahres. 2 2. Erträge aus Kapitalanlagen Der Betrag setzt sich aus den Erträgen der folgenden Anlageklassen zusammen: − Direktanlagen (Wertpapiere) − KÖZU FundMaster − Immobilienfonds − Infrastrukturbeteiligungen − Investitionen in Private Debt Hinzu kommen in der Pflichtversicherung die Mieteinnahmen aus dem im Eigentum der ZVK be- findlichen Verwaltungsgebäude Köln-Innenstadt, Jakordenstraße. Aufgrund der Lage am Kapitalmarkt ist das durchschnittliche Zinsniveau der Vorjahre bei den Wieder- und Neuanlagen im Bereich der Direktanlagen nicht mehr zu erreichen. Liquide Mittel werden gemäß den Vorgaben der aktuellen Asset Liability Management (ALM) - Studie zu Kapi- talanlagen in den oben aufgeführten Anlageklassen mit guter Renditeerwartung verwendet. Das insgesamt erwartete Kapitalanlageergebnis liegt in beiden Versicherungszweigen etwa auf dem Niveau des Ergebnisses von 2016. Die durch den Aktuar ermittelten Anforderungen (3,25 %) werden voraussichtlich dennoch erfüllt. 3. Aufwendungen für Versicherungsfälle Die Berechnung der voraussichtlichen Höhe der Aufwendungen für Versicherungsfälle wurde nach Hochrechnungen der zu erwartenden Aufwendungen für das laufende Jahr vorgenommen. Sie berücksichtigt eine Steigerung der Anzahl der Leistungsempfänger sowie die tarifvertraglich festgelegte Rentendynamisierung in Höhe von 1 % zum 01.07.2018. Im Versicherungszweig der Freiwilligen Versicherung werden derzeit an 464 Personen Renten- leistungen gewährt (Stand: 31.08.2017). Da für Betriebsrenten aus freiwilligen Versicherungen keine Wartezeit erforderlich ist, muss mit einer weiter ansteigenden Zahl von Versicherungsfällen und daher mit steigenden Aufwendungen gerechnet werden. 4. Veränderung der übrigen versicherungstechnischen Rückstellungen Die Einnahmen aus den Zusatzbeiträgen werden in der Pflichtversicherung zum Aufbau des Kapitalstocks verwendet und nach Abzug von Verwaltungskosten einer Teildeckungsrückstellung zugeführt. Die tatsächliche Zuführung an die Teildeckungsrückstellung wird nach Abschluss des Wirtschaftsjahres durch den Verantwortlichen Aktuar nach versicherungsmathematischen Grundsätzen berechnet. Die ebenfalls in den versicherungstechnischen Rückstellungen enthalte- ne umlagefinanzierte Teilvermögensrückstellung wird dabei als Ausgleichsposten verwendet. In der Freiwilligen Versicherung sind nach dem Geschäftsplan rund 98 % der Beiträge und der Zulagen der Deckungsrückstellung zuzuführen. Weiterhin ist hier die geschäftsplanmäßige Ver- zinsung der Anwartschaften zu berücksichtigen. 5./6. Aufwendungen für den Versicherungsbetrieb und für Kapitalanlagen Die Aufwendungen für den Versicherungsbetrieb und für Kapitalanlagen beinhalten die folgenden Positionen: − Personalkosten einschließlich der Kosten für Alter sversorgung und Rückstellungen für Pen- sionen, Beihilfen und Altersteilzeit − Aufwand für EDV, für bezogene Leistungen, Telefon- und Portokosten, Bürobedarf − Abschreibungen auf Inventar − Sonstiger Verwaltungsaufwand (zum Beispiel Fortbil dungen, Dienstreisen, Raumkosten) Diese Kosten werden entsprechend dem geschätzten Aufwand auf die einzelnen Kostenbereiche aufgeteilt. Die Aufwendungen für den Versicherungsbetrieb sind im Geschäftsplan der Freiwilligen Versi- cherung mit maximal 2 % der Beiträge beziehungsweise gleichgestellter Einnahmen ( zum Bei- 3 spiel Zulagen) zuzüglich 1 % der gezahlten Versicherungsleistungen vorgesehen. Diese Vorgabe wird eingehalten. Ausschließlich in den Bereich Aufwendungen für Kapitalanlagen fallen folgende Positionen: − Bauunterhaltungskosten für das Bürogebäude Jakorde nstraße − Beraterkosten zu neuen Kapitalanlagestrategien − Kosten der Verwaltung für Kapitalanlagen − planmäßige Abschreibung auf das Gebäude Jakordenst raße − Abschreibungen auf Agien der Wertpapiere 7./8./9. Versicherungstechnisches und nichtversicherungstechnisches Ergebnis, Jahresüber- schuss Im nichtversicherungstechnischen Ergebnis wird der Saldo aus Erträgen und Aufwendungen ausgewiesen, die außerhalb der Satzung der ZVK erzielt werden. Als wesentliche Positionen der Erträge sind hierbei Verwaltungskostenerstattungen Dritter und Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen zu nennen. Bei den Aufwendungen handelt es sich im Wesentlichen um Gutach- terkosten für Interne Revision, Kosten des Jahresabschlusses, Zinsaufwendungen für Pensions- rückstellungen und Steuern. Das versicherungstechnische Ergebnis stellt den Ausgleichsposten zum nichtversicherungstech- nischen Ergebnis nach Veränderung der versicherungstechnischen Rückstellungen dar. In der Pflichtversicherung wird kein Jahresüberschuss ausgewiesen. In der Freiwilligen Versicherung dient der verbleibende Jahresüberschuss der Erhöhung des Eigenkapitals in Form einer Zuführung zur Verlustrücklage. Dadurch wird auch hier kein Bilanz- gewinn ausgewiesen.
Beschlussvorlage Rat
2616 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle I/1100/1 Vorlagen-Nummer 3169/2017 Freigabedatum 28.11.2017 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Feststellung des Wirtschaftplans der Zusatzversorgungskasse der Stadt Köln für das Wirtschaftsjahr 2018 Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: Der Rat stellt den Wirtschaftsplan der Zusatzversorgungskasse der Stadt Köln für das Wirtschaftsjahr 2018 wie folgt fest: Erfolgsplan: Ansatz 2018 Euro Erträge und Aufwendungen Verdiente Beiträge 153.508.796 Erträge aus Kapitalanlagen 37.282.000 Aufwendungen für Versicherungsfälle -99.980.196 Veränderung der übrigen versicherungstechnischen Rückstellungen -86.725.800 Aufwendungen für den Versicherungsbetrieb -2.560.500 Aufwendungen für Kapitalanlagen -860.800 Versicherungstechnisches Ergebnis 663.500 Nichtversicherungstechnisches Ergebnis -411.200 Einstellung in die Verlustrücklage -252.300 Jahresüberschuss 0 Kassenausschuss (ZVK) 27.11.2017 Finanzausschuss 18.12.2017 Rat 19.12.2017 2 Vermögensplan: Ansatz 2018 Euro Mittelherkunft Tilgung Darlehen Mitglieder 0 Tilgung von Wertpapieren 28.500.000 Verkauf Immobilien 0 Abschreibungen 19.758 Einstellung in die Verlustrücklage 252.300 Jahresüberschuss / Erhöhung der versicherungstechnischen Rückstellungen 86.725.800 115.497.858 Mittelverwendung Beschaffung von Betriebs- und Geschäftsausstattung 30.000 Erwerb von Wertpapieren und sonstigen Anlagen 115.467.858 115.497.858 3 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Begründung Nach § 4 der Eigenbetriebsverordnung NRW in Verbindung mit § 6 Absatz 1 Buchstabe a der Satzung der Zusatzversorgungskasse der Stadt Köln entscheidet der Rat über die Feststellung des Wirtschaftsplanes. Nach dem vorliegenden Wirtschaftsplan 2018 wird bei einem unveränderten Umlagesatz von 5,8 % und einem ebenfalls unveränderten Zusatzbeitrag von 3,2 % des zusatzversorgungs- pflichtigen Entgeltes voraussichtlich ein Brutt oergebnis in Höhe von 86.725.800 Euro erzielt. Dieses Bruttoergebnis wird zur Dotierung der versicherungstechnischen Rückstellungen ver- wendet, so dass kein Bilanzgewinn ausgewiesen wird. Die Erträge aus Umlagen und Zusatzbeiträgen sind in Abstimmung mit de m Verantwortlichen Aktuar auf Basis der Hochrechnung der zu erwartenden Beträge für 2017 kalkuliert worden. Nach der Planung für das Jahr 2018 ist weiterhin von einer Realisation der im Rahmen des Aufbaus der Kapitaldeckung angestrebten Kapitaldeckungsgrad e auszugehen. Zu weiteren Begründungen wird auf die Anlagen verwiesen. Anlagen
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 3169/2017
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 28.11.2017
- Erstellt
- 12.10.2017 13:01