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3169/2017

Feststellung des Wirtschaftplans der Zusatzversorgungskasse der Stadt Köln für das Wirtschaftsjahr 2018

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 28.11.2017

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Erfolgsplan ZVK 2018

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ZVK Stellenplan 2018

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Vermögensplan ZVK 2018

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Erläuterungen Erfolgsplan 2018

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Beschlussvorlage Rat

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Ansehen

Erfolgsplan ZVK 2018

923 Zeichen

Zusatzversorgungskasse der Stadt Köln
Erträge und Aufwendungen Ansatz 2018 Ansatz 2017 Ergebnis 2016 Ansatz 2016
Euro Euro Euro Euro
1. Verdiente Beiträge 153.508.796 144.223.648 143.438.713 140.762.500
2. Erträge aus Kapitalanlagen 37.282.000 35.306.000 37.289.321 37.055.300
3. Aufwendungen für Versicherungsfälle -99.980.196 -99.227.400 -97.169.610 -98.766.800
4. Veränderung der übrigen versicherungs- 
technischen Rückstellungen -86.725.800 -76.470.148 -80.077.873 -75.052.900
5. Aufwendungen für den 
Versicherungsbetrieb -2.560.500 -2.259.500 -2.231.909 -2.305.300
6. Aufwendungen für Kapitalanlagen -860.800 -922.800 -725.621 -785.800
7. Versicherungstechnisches Ergebnis 663.500 649.800 523.021 907.000
8. Nichtversicherungstechnisches Ergebnis -411.200 -400.000 -260.541 -307.000
9. Jahresüberschuss/Einstellung in 
Verlustrücklage -252.300 -249.800 -262.480 -600.000
10. Jahresüberschuss 0 0 0 0
Erfolgsplan 2018

ZVK Stellenplan 2018

560 Zeichen

Beamte
BGr. 
Laufbahngruppe 2
A 14 0,32 (1 Tzst.)
A 13_22
A 13_21
A 12 2,00 1,00
A 11 4,00 2,30
A 10 3,00 0,75 (1 Tzst.)
A 9_21 1,00
Laufbahngruppe 1
A 9_12 1,00
A 8 5,00
16,00 4,37
Beschäftigte
EGr.
AT-A 16 0,80
E 14 1,00
E 13 1,00
E 12
E 11 1,00
E 10 0,50
E 9c 1,00 0,60
E 9b 1,50 (1 Tzst.)
E 9a
E 8 1,00
E 7 0,60
E 6
E 5 0,50
E 4 0,40
4,30 5,60
Soll 2018
Zusatzversorgungskasse der Stadt Köln
Stellenplan
zum
Soll 2018 Soll 2018
Wirtschaftsjahr 2018
Unmittelbar Beschäftigte
der ZVK
(GF und 1100/2)
Soll 2018
Mittelbar Beschäftigte
der ZVK
(1100 und 1100/1)

Vermögensplan ZVK 2018

515 Zeichen

Mittelherkunft Euro
1. Tilgung Darlehen Mitglieder 0
2. Tilgung von Wertpapieren 28.500.000
3. Verkauf Immobilien 0
4. Abschreibungen 19.758
5. Jahresüberschuss / Einstellung in
Verlustrücklage 252.300
6. Jahresüberschuss / Erhöhung der 
versicherungstechnischen Rückstellungen 86.725.800
115.497.858
Mittelverwendung Euro
1. Beschaffung von Betriebs- und 
Geschäftsausstattung
30.000
2. Erwerb von Wertpapieren und sonstigen 
Anlagen
115.467.858
115.497.858
Zusatzversorgungskasse der Stadt Köln
Vermögensplan 2018

Erläuterungen Erfolgsplan 2018

8341 Zeichen

1 
Zusatzversorgungskasse der Stadt Köln (ZVK) 
 
Wirtschaftsplan 2018 
 
Erläuterungen zum Erfolgsplan 
Die Zusatzversorgungskasse der Stadt Köln (ZVK) wird entsprechend der Satzung, derzeit in der Fas- 
sung vom 7. Dezember 2015, als Sonderkasse der Stadt Köln geführt.  
Die Gliederung des Erfolgsplanes richtet sich nach der Verordnung über die Rechnungslegung von Ver- 
sicherungsunternehmen (RechVersV) in der Fassung vom 17. Juli 2015 und den entsprechenden Glie- 
derungsvorschriften. 
Der Wirtschaftsplan 2018 wurde auf Basis der Ergebnisse des Wirtschaftsjahres 2016, der Entwicklung 
des laufenden Wirtschaftsjahres 2017 und der für das Wirtschaftsjahr 2018 zu prognostizierenden Ent- 
wicklung kalkuliert. 
Zur besseren Vergleichbarkeit mit dem Jahresabschluss werden die einzeln aufgestellten Wirtschafts- 
pläne im Abrechnungsverband der Pflichtversicherung und der Freiwilligen Versicherung zu einem ge- 
meinsamen Wirtschaftsplan zusammengefasst. 
In der Pflichtversicherung  ist der Umlagesatz aufgrund der Ergebnisse der Tarifverhandlungen zum Al- 
tersvorsorgeplan 2001 auf den am 01.11.2001 vorhandenen Wert von 5,8 % der zusatzversorgungs- 
pflichtigen Entgelte festgeschrieben. Zusätzlich wird entsprechend dem vom Kassenausschuss be- 
schlossenen Stufenplan zur künftigen Finanzierung der ZVK auch weiterhin ein Zusatzbeitrag gemäß 
§ 64 der Satzung der ZVK der Stadt Köln zum Aufbau eines Kapitalstocks in Höhe von 3,2 % der zu- 
satzversorgungspflichtigen Entgelte erhoben. 
In der Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes wird seit 2002 eine Freiwillige Versicherung  an- 
geboten. Durch die Entrichtung eigener Beiträge unter Inanspruchnahme einer steuerlichen Förde- 
rung können die Pflichtversicherten mit der Freiwilligen Versicherung eine zusätzliche kapitalgedeckte 
betriebliche Altersversorgung aufbauen. Als Form der betrieblichen Altersversorgung stehen hier die 
Förderwege im Rahmen von Zulagen/Steuervorteilen („Riester“-Förderung) und im Rahmen der Frei- 
stellung der Beiträge von Sozialversicherungs- und Steuerabzügen (Entgeltumwandlung) zur Verfü- 
gung. Dem Versicherungszweig der vollständig kapitalgedeckten Freiwilligen Versicherung  liegt 
beim Tarif 2002 ein Geschäftsplan zugrunde, der am 19.11.2002 vom damaligen Ministerium für Inne- 
res und Kommunales des Landes Nordrhein-Westfalen genehmigt wurde. Der Tarif 2002 wurde für 
Neuverträge zum 31.12.2009 geschlossen und wird seitdem im geschlossenen Bestand für Altverträ- 
ge fortgeführt. Mit Wirkung vom 01.01.2010 ist mit dem Tarif 2009 ein neuer Tarif im Versicherungs- 
zweig der Freiwilligen Versicherung aufgelegt worden. Seit dem 01.07.2012 wird dieser Tarif als ge- 
schlechtsneutraler Tarif (Tarif 2012) fortgeführt. 
 
Erläuterung der Positionen im Erfolgsplan 2018 
 
1. Verdiente Beiträge   
In der Pflichtversicherung  beinhalten die Planwerte die Erträge aus Umlagen und Zusatzbeiträ- 
gen, die auf Hochrechnungen der erwarteten Beträge im laufenden Jahr basieren. Ferner sind 
hier die Einnahmen aus Barwertübertragungen aufgrund von Überleitungen von anderen Zusatz- 
versorgungseinrichtungen enthalten. 
In der Freiwilligen Versicherung  ist nach den Erfahrungen der Vorjahre und nach derzeitigem 
Kenntnisstand mit einer Zunahme der Anzahl der abgeschlossenen Versicherungsverträge und 
damit einer Steigerung der Beitragseinnahmen nicht zu rechnen. Der Betrag bewegt sich daher 
auf dem Niveau des Vorjahres.

2 
2. Erträge aus Kapitalanlagen  
Der Betrag setzt sich aus den Erträgen der folgenden Anlageklassen zusammen: 
− Direktanlagen (Wertpapiere) 
− KÖZU FundMaster 
− Immobilienfonds 
− Infrastrukturbeteiligungen 
− Investitionen in Private Debt 
 
Hinzu kommen in der Pflichtversicherung die Mieteinnahmen aus dem im Eigentum der ZVK be- 
findlichen Verwaltungsgebäude Köln-Innenstadt, Jakordenstraße. 
Aufgrund der Lage am Kapitalmarkt ist das durchschnittliche Zinsniveau der Vorjahre bei den 
Wieder- und Neuanlagen im Bereich der Direktanlagen nicht mehr zu erreichen. Liquide Mittel 
werden gemäß den Vorgaben der aktuellen Asset Liability Management (ALM) - Studie zu Kapi- 
talanlagen in den oben aufgeführten Anlageklassen mit guter Renditeerwartung verwendet. 
Das insgesamt erwartete Kapitalanlageergebnis liegt in beiden Versicherungszweigen etwa auf 
dem Niveau des Ergebnisses von 2016. Die durch den Aktuar ermittelten Anforderungen 
(3,25 %) werden voraussichtlich dennoch erfüllt. 
 
3. Aufwendungen für Versicherungsfälle  
Die Berechnung der voraussichtlichen Höhe der Aufwendungen für Versicherungsfälle wurde 
nach Hochrechnungen der zu erwartenden Aufwendungen für das laufende Jahr vorgenommen. 
Sie berücksichtigt eine Steigerung der Anzahl der Leistungsempfänger sowie die tarifvertraglich 
festgelegte Rentendynamisierung in Höhe von 1 % zum 01.07.2018. 
Im Versicherungszweig der Freiwilligen Versicherung  werden derzeit an 464 Personen Renten- 
leistungen gewährt (Stand: 31.08.2017). Da für Betriebsrenten aus freiwilligen Versicherungen 
keine Wartezeit erforderlich ist, muss mit einer weiter ansteigenden Zahl von Versicherungsfällen 
und daher mit steigenden Aufwendungen gerechnet werden. 
 
4. Veränderung der übrigen versicherungstechnischen Rückstellungen  
Die Einnahmen aus den Zusatzbeiträgen werden in der Pflichtversicherung  zum Aufbau des 
Kapitalstocks verwendet und nach Abzug von Verwaltungskosten einer Teildeckungsrückstellung 
zugeführt. Die tatsächliche Zuführung an die Teildeckungsrückstellung wird nach Abschluss des 
Wirtschaftsjahres durch den Verantwortlichen Aktuar nach versicherungsmathematischen 
Grundsätzen berechnet. Die ebenfalls in den versicherungstechnischen Rückstellungen enthalte- 
ne umlagefinanzierte Teilvermögensrückstellung wird dabei als Ausgleichsposten verwendet. 
In der Freiwilligen Versicherung  sind nach dem Geschäftsplan rund 98 % der Beiträge und der 
Zulagen der Deckungsrückstellung zuzuführen. Weiterhin ist hier die geschäftsplanmäßige Ver- 
zinsung der Anwartschaften zu berücksichtigen. 
 
5./6. Aufwendungen für den Versicherungsbetrieb und für Kapitalanlagen  
Die Aufwendungen für den Versicherungsbetrieb und für Kapitalanlagen beinhalten die folgenden 
Positionen: 
− Personalkosten einschließlich der Kosten für Alter sversorgung und Rückstellungen für Pen- 
sionen, Beihilfen und Altersteilzeit 
− Aufwand für EDV, für bezogene Leistungen, Telefon-  und Portokosten, Bürobedarf 
− Abschreibungen auf Inventar 
− Sonstiger Verwaltungsaufwand (zum Beispiel Fortbil dungen, Dienstreisen, Raumkosten) 
Diese Kosten werden entsprechend dem geschätzten Aufwand auf die einzelnen Kostenbereiche 
aufgeteilt.  
Die Aufwendungen für den Versicherungsbetrieb sind im Geschäftsplan der Freiwilligen Versi- 
cherung  mit maximal 2 % der Beiträge beziehungsweise gleichgestellter Einnahmen ( 
zum Bei-

3 
spiel  Zulagen) zuzüglich 1 % der gezahlten Versicherungsleistungen vorgesehen. Diese Vorgabe 
wird eingehalten.  
Ausschließlich in den Bereich Aufwendungen für Kapitalanlagen fallen folgende Positionen: 
− Bauunterhaltungskosten für das Bürogebäude Jakorde nstraße 
− Beraterkosten zu neuen Kapitalanlagestrategien 
− Kosten der Verwaltung für Kapitalanlagen 
− planmäßige Abschreibung auf das Gebäude Jakordenst raße 
− Abschreibungen auf Agien der Wertpapiere 
 
7./8./9. Versicherungstechnisches und nichtversicherungstechnisches Ergebnis, Jahresüber- 
schuss   
Im nichtversicherungstechnischen Ergebnis wird der Saldo aus Erträgen und Aufwendungen 
ausgewiesen, die außerhalb der Satzung der ZVK erzielt werden. Als wesentliche Positionen der 
Erträge sind hierbei Verwaltungskostenerstattungen Dritter und Erträge aus der Auflösung von 
Rückstellungen zu nennen. Bei den Aufwendungen handelt es sich im Wesentlichen um Gutach- 
terkosten für Interne Revision, Kosten des Jahresabschlusses, Zinsaufwendungen für Pensions- 
rückstellungen und Steuern. 
Das versicherungstechnische Ergebnis stellt den Ausgleichsposten zum nichtversicherungstech- 
nischen Ergebnis nach Veränderung der versicherungstechnischen Rückstellungen dar. In der 
Pflichtversicherung  wird kein Jahresüberschuss ausgewiesen. 
In der Freiwilligen Versicherung  dient der verbleibende Jahresüberschuss der Erhöhung des 
Eigenkapitals in Form einer Zuführung zur Verlustrücklage. Dadurch wird auch hier kein Bilanz- 
gewinn ausgewiesen.

Beschlussvorlage Rat

2616 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
I/1100/1 
 
Vorlagen-Nummer 
 3169/2017 
Freigabedatum 
28.11.2017  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Feststellung des Wirtschaftplans der Zusatzversorgungskasse der Stadt Köln für das 
Wirtschaftsjahr 2018 
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Rat stellt den Wirtschaftsplan der Zusatzversorgungskasse der Stadt Köln für das Wirtschaftsjahr 
2018 wie folgt fest: 
 
Erfolgsplan: Ansatz 2018 
 Euro 
Erträge und Aufwendungen  
Verdiente Beiträge 153.508.796 
Erträge aus Kapitalanlagen 37.282.000 
Aufwendungen für Versicherungsfälle -99.980.196 
Veränderung der übrigen versicherungstechnischen Rückstellungen -86.725.800 
Aufwendungen für den Versicherungsbetrieb -2.560.500 
Aufwendungen für Kapitalanlagen -860.800 
Versicherungstechnisches Ergebnis 663.500 
Nichtversicherungstechnisches Ergebnis -411.200 
Einstellung in die Verlustrücklage -252.300 
Jahresüberschuss 0 
 
Kassenausschuss (ZVK) 27.11.2017 
Finanzausschuss 18.12.2017 
Rat 19.12.2017

2 
 
Vermögensplan: Ansatz 2018 
 Euro 
Mittelherkunft  
Tilgung Darlehen Mitglieder 0 
Tilgung von Wertpapieren 28.500.000 
Verkauf Immobilien 0 
Abschreibungen 19.758 
Einstellung in die Verlustrücklage 252.300 
Jahresüberschuss / Erhöhung der versicherungstechnischen  
Rückstellungen 86.725.800 
 115.497.858 
  
Mittelverwendung  
Beschaffung von Betriebs- und Geschäftsausstattung 30.000 
Erwerb von Wertpapieren und sonstigen Anlagen 115.467.858 
 115.497.858

3 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 
Begründung 
Nach § 4 der Eigenbetriebsverordnung NRW in Verbindung mit § 6 Absatz 1 Buchstabe a der 
Satzung der Zusatzversorgungskasse der Stadt Köln entscheidet der Rat über die Feststellung 
des Wirtschaftsplanes. 
 
Nach dem vorliegenden Wirtschaftsplan 2018 wird bei einem unveränderten Umlagesatz von 
5,8 % und einem ebenfalls unveränderten Zusatzbeitrag von 3,2  % des zusatzversorgungs-
pflichtigen Entgeltes voraussichtlich ein Brutt oergebnis in Höhe von 86.725.800 Euro erzielt. 
Dieses Bruttoergebnis wird zur Dotierung der versicherungstechnischen  Rückstellungen ver-
wendet, so dass kein Bilanzgewinn ausgewiesen wird.  
Die Erträge aus Umlagen und Zusatzbeiträgen sind in Abstimmung mit de m Verantwortlichen 
Aktuar auf Basis der Hochrechnung der zu erwartenden Beträge für 2017 kalkuliert worden. 
Nach der Planung für das Jahr 2018 ist weiterhin von einer Realisation der im Rahmen des 
Aufbaus der Kapitaldeckung angestrebten Kapitaldeckungsgrad e auszugehen. 
Zu weiteren Begründungen wird auf die Anlagen verwiesen.  
 
Anlagen

Beratungsverlauf (3)

18.12.2017 Finanzausschuss
TOP 12.28 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
19.12.2017 Rat
TOP 10.33 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
Vorberatung (Fachausschuss)

Details

Aktenzeichen
3169/2017
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
28.11.2017
Erstellt
12.10.2017 13:01