AN/1249/2022
Aktualisierung des Kölner Klimaschutzziels
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FDP Änderungsantrag nach § 13
2847 Zeichen
www.FDP-Koeln.de An die Vorsitzende des Rates Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Rathaus · 50667 Köln Fon 0221. 221-23830 Fax 0221. 221-23833 fdp-fraktion@stadt-koeln.de www.fdp-koeln.de Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 20.06.2022 AN/1249/2022 Änderungs- bzw. Zusatzantrag gem. § 13 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Rat 20.06.2022 Aktualisierung des Kölner Klimaschutzziels hier: Änderungsantrag der FDP-Fraktion Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, die FDP-Fraktion im Rat der Stadt Köln bittet Sie darum, folgenden Änderungsantrag auf die Tagesordnung der kommenden Sitzung des Rates am 20. Juni 2022 zu setzen. Beschluss: Der Rat der Stadt Köln beschließt: Der Beschlusstext wird wie folgt ersetzt: 1. Die Stadt Köln passt die Klimaziele für die Verwaltung und die von ihr be- herrschten Unternehmen kontinuierlich an die Ziele der EU und der Bundes- republik Deutschland an. Sie zeigt mit messbaren und auditierbaren Maß- nahmen auf, wie diese Ziele realistisch erreicht werden können. 2. Die Stadt Köln unterstützt die Menschen und Unternehmen in Köln darin, sich vergleichbare Ziele zu setzen und zu erreichen. 3. Die Stadt Köln macht im Rahmen einer rollenden Strom- und Wärmeplanung Chancen und Defizite in den Märkten für Elektrizität und Wärme transparent und ermöglicht so Unternehmen, Lösungen anzubieten bzw. zu entwickeln. Begründung: FDP-Fraktion im Rat der Stadt Köln - 2 - www.FDP-Koeln.de Ziele sollen SMART formuliert werden: signifikant, messbar, ambitioniert, realistisch und temporär definiert. Das Ziel der Bundesregierung, bis 2030 die CO2-Emissionen um 65% zu senken, ist ambitioniert und wird dann signifikant, wenn es der Rest der Welt als realistisch wahrnimmt und dem Weg folgt. Analog werden die Ziele der Stadt signifikant, wenn sie mit realistischen Maßnahmen hinterlegt glaubwürdig Vorbild- funktion entwickeln. Industrie und Gewerbe sind für knapp 50% der CO2-Emissionen in Köln verantwort- lich, wenn man die CO2-Emissionen der Arbeitswege und Transporte hinzuzählt. Hier hat die Stadt keine rechtliche Kompetenz, Ziele zu setzen. Die Stadt kann aber Men- schen und Unternehmen als Vorbild motivieren, sich „smarte“ Ziele zu setzen. Die Stadt kann und muss darüber hinaus Menschen und Unternehmen durch Weiterent- wicklung kommunaler Infrastruktur und beschleunigte Genehmigung von CO2- relevanten Modernisierungen das Erreichen der Ziele möglich machen. Die Bundesregierung hat ein Gesetz angekündigt, dass eine kommunale Wärmepla- nung etablieren soll. Eine solche Planung kann eine Hybris und Einschränkung von Freiheit und Innovation werden, wenn sie im Sinne der bekannten Planwirtschaft aufgesetzt wird. Mit freundlichen Grüßen Gez. Ulrich Breite Fraktionsgeschäftsführer
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- Freiheit
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Details
- Aktenzeichen
- AN/1249/2022
- Typ
- FDP/KSG Änderungsantrag nach § 13
- Datum
- 20.06.2022
- Erstellt
- 15.06.2022 15:58