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AN/1249/2022

Aktualisierung des Kölner Klimaschutzziels

FDP/KSG Änderungsantrag nach § 13 20.06.2022

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 20.06.2022

FDP Änderungsantrag nach § 13

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FDP Änderungsantrag nach § 13

2847 Zeichen

www.FDP-Koeln.de 
 
An die Vorsitzende 
des Rates 
Frau Oberbürgermeisterin 
Henriette Reker 
 
 
Rathaus · 50667 Köln  
Fon 0221. 221-23830 
Fax 0221. 221-23833 
fdp-fraktion@stadt-koeln.de 
www.fdp-koeln.de 
 
 
 
 
Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 20.06.2022 
AN/1249/2022 
Änderungs- bzw. Zusatzantrag gem. § 13 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Rat 20.06.2022 
 
Aktualisierung des Kölner Klimaschutzziels 
hier: Änderungsantrag der FDP-Fraktion 
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
 
die FDP-Fraktion im Rat der Stadt Köln bittet Sie darum, folgenden Änderungsantrag auf die 
Tagesordnung der kommenden Sitzung des Rates am 20. Juni 2022 zu setzen. 
 
Beschluss: 
 
Der Rat der Stadt Köln beschließt: 
 
Der Beschlusstext wird wie folgt ersetzt: 
 
1. Die Stadt Köln passt die Klimaziele für die Verwaltung und die von ihr be-
herrschten Unternehmen kontinuierlich an die Ziele der EU und der Bundes-
republik Deutschland an. Sie zeigt mit messbaren und auditierbaren Maß-
nahmen auf, wie diese Ziele realistisch erreicht werden können. 
 
2. Die Stadt Köln unterstützt die Menschen und Unternehmen in Köln darin, sich 
vergleichbare Ziele zu setzen und zu erreichen.  
 
3. Die Stadt Köln macht im Rahmen einer rollenden Strom- und Wärmeplanung 
Chancen und Defizite in den Märkten für Elektrizität und Wärme transparent 
und ermöglicht so Unternehmen, Lösungen anzubieten bzw. zu entwickeln. 
 
 
Begründung:  
 
FDP-Fraktion im Rat der Stadt Köln

- 2 - 
www.FDP-Koeln.de 
Ziele sollen SMART formuliert werden: signifikant, messbar, ambitioniert, realistisch 
und temporär definiert. Das Ziel der Bundesregierung, bis 2030 die CO2-Emissionen 
um 65% zu senken, ist ambitioniert und wird dann signifikant, wenn es der Rest der 
Welt als realistisch wahrnimmt und dem Weg folgt. Analog werden die Ziele der Stadt 
signifikant, wenn sie mit realistischen Maßnahmen hinterlegt glaubwürdig Vorbild-
funktion entwickeln.  
Industrie und Gewerbe sind für knapp 50% der CO2-Emissionen in Köln verantwort-
lich, wenn man die CO2-Emissionen der Arbeitswege und Transporte hinzuzählt. Hier 
hat die Stadt keine rechtliche Kompetenz, Ziele zu setzen. Die Stadt kann aber Men-
schen und Unternehmen als Vorbild motivieren, sich „smarte“ Ziele zu setzen. Die 
Stadt kann und muss darüber hinaus Menschen und Unternehmen durch Weiterent-
wicklung kommunaler Infrastruktur und beschleunigte Genehmigung von CO2-
relevanten Modernisierungen das Erreichen der Ziele möglich machen.   
Die Bundesregierung hat ein Gesetz angekündigt, dass eine kommunale Wärmepla-
nung etablieren soll. Eine solche Planung kann eine Hybris und Einschränkung von 
Freiheit und Innovation werden, wenn sie im Sinne der bekannten Planwirtschaft 
aufgesetzt wird. 
 
 
Mit freundlichen Grüßen 
 
Gez. Ulrich Breite 
Fraktionsgeschäftsführer

Beratungsverlauf (1)

20.06.2022 Rat
Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: Sache ist erledigt

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Freiheit

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Details

Aktenzeichen
AN/1249/2022
Typ
FDP/KSG Änderungsantrag nach § 13
Datum
20.06.2022
Erstellt
15.06.2022 15:58