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V/0915/2015

Basisinformationen des Jobcenters Münster

Vorlagen 06.11.2015

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Nächste Beratung: Ausschuss für Soziales, Stiftungen, Gesundheit, Verbraucherschutz und Arbeitsförderung, Sitzung am 25.11.2015, TOP 16

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Berichtsvorlage

12033 Zeichen

V/0915/2015 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Jobcenter 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Basisinformationen des Jobcenters Münster 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
25.11.2015 Ausschuss für Soziales, Stiftungen, Gesundheit, Verbraucherschutz und 
Arbeitsförderung Bericht 
 
 
Bericht: 
 
1.) Strukturdaten und Kennzahlen 
 
Im Berichtsmonat Mai 2015 befinden sich 21.218 Personen im Leistungsbezug nach dem SGB II, 
davon sind 14.727 Leistungsberechtigte erwerbsfähig und 6.491 Leistungsberechtigte nicht e r-
werbsfähig (vgl. Abbildung 1). Der Anstieg des Gesamtbestands im Vergleich zum Vormonat 
April 2015 ist moderat, er beträgt 27 Personen bzw. 0,1 %. Die Anzahl de r erwerbsfähigen Leis-
tungsberechtigten hat sich gegenüber dem Vormonat um 17 Personen bzw. -0,1 % verändert.  
 
Strukturdaten Berichtsmonat Vormonat Vorjahresmonat Vorjahr
Mai 15 April 15 Abweichung Mai 14 Abweichung Durchschnitt
Leistungsberechtigte 21.218             21.191             0,1% 20.770             2,2% 20.781          
männlich 10.602             10.589             0,1% 10.402             1,9% 10.386          
weiblich 10.616             10.602             0,1% 10.368             2,4% 10.395          
Erwerbsfähige Leistungsberechtigte (eLb) 14.727             14.744             -0,1% 14.461             1,8% 14.447          
männlich 7.287               7.306               -0,3% 7.169               1,6% 7.154            
weiblich 7.440               7.438               0,0% 7.292               2,0% 7.293            
Nichterwerbsfähige Leistungberechtigte (nEf) 6.491               6.447               0,7% 6.309               2,9% 6.334            
männlich 3.315               3.283               1,0% 3.233               2,5% 3.231            
weiblich 3.176               3.164               0,4% 3.076               3,3% 3.103            
Erwerbstätige Leistungsbeziehende* 4.523               4.512               0,2% 4.613               -2,0% 4.563            
abhängig erwerbstätig 4.212               4.193               0,5% 4.239               -0,6% 4.203            
mit Einkommen bis zu 450 € 2.213               2.197               0,7% 2.291               -3,4% 2.255            
mit Einkommen zwischen 450 € bis 850 € 848                  856                  -0,9% 859                  -1,3% 846              
mit Einkommen ab 850 € 1.151               1.140               1,0% 1.089               5,7% 1.102            
selbständig erwerbstätig 372                  380                  -2,1% 430                  -13,5% 414              
* Berichtsmonat April 2015
 
Abbildung 1: Strukturdaten 
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0915/2015 
Auskunft erteilt: 
Frau Nilles 
Ruf: 
60918311 
E-Mail: 
Nilles@stadt-muenster.de 
Datum: 
05.11.2015 
Öffentliche Berichtsvorlage

2 
V/0915/2015 
 
 
Die Summe der Ausgaben für Leistungen zum Lebensunterhalt ist analog zum Gesamtbestand 
der Leistungsberechtigten im Vergleich zum Vormonat April 2015 um rund 4.000 € gestiegen und 
somit ebenfalls weitgehend konstant (vgl. Abbildung 2). Kontinuität zeigt sich auch hinsichtlich 
der Ausgabensumme für Unterkunft und Heizung, im Vergleich zum Vor monat April lässt sich 
hier ein Rückgang der Ausgaben um rund 11.000 € feststellen.  
 
Kennzahlen und Ergänzungsgrößen Berichtsmonat Vormonat Vorjahresmonat Vorjahr
Mai 15 April 15 Abweichung Mai 14 Abweichung Durchschnitt
 K1 - Summe der Leistungen zum Lebensunterhalt 
 (Monatswert) 4.069.251         4.064.927         0,1% 3.938.567         3,3% 3.934.445     
 Jahresfortschritt der Leistungen zum Lebensunterhalt
 (kumulierte Werte Januar bis Mai) 20.310.574       16.241.323       19.695.029       3,1%
 K1E1 - Summe der Leistungen für Unterkunft und Heizung
 (Monatswert) 4.556.726         4.567.509         -0,2% 4.458.722         2,2% 4.475.769     
 Jahresfortschritt der Leistungen für Unterkunft und Heizung
 (kumulierte Werte Januar bis Mai) 22.774.230       18.217.504       22.283.793       2,2%
 K1E2 - Zahl der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten
 (Monatswert) 14.727             14.744             -0,1% 14.461             1,8% 14.447          
 K2E3 - Nachhaltigkeit der Integrationen* 
 (Durchschnittswert der vergangenen zwölf Monate) 63,7                 63,3                 0,5% 60,5                 5,3% 61,6             
 K3E1 - Anzahl Integrationen Langzeitleistungsbeziehende 
 (Monatswert) 91                    97                    -6,2% 106                  -14,2% 119              
 * Berichtsmonat Februar 2015 
 
Abbildung 2: Kennzahlen und Ergänzungsgrößen 
 
Die Arbeitslosenquote der Stadt Münster insgesamt liegt im Berichtsmonat August 2015 bei 5,9 
%, dies sind 0,1 Prozentpunkte weniger als im Vormonat Juli (vgl. Abbildung 3). Der Anteil der 
Arbeitslosen, die im Bezug von Leistungen nach dem SGB II stehen, liegt bei 68,1 %. Die Verri n-
gerung der Arbeitslosenquote ist vorrangig auf einen Rückgang des Ar beitslosenbestands im 
Rechtskreis SGB III zurückzuführen, der Bestand der Arbeitslosen im Rechtsreis SGB II hat sich 
um zehn Personen verringert. Im Bestand der Langzeitarbeitslosen ist gegenüber dem Monat Juli 
ein Rückgang von 21 Personen festzustellen.  
 
Arbeitslose Berichtsmonat Vormonat Vorjahresmonat VorjahrBerichtsmonat: Jul. 15
August 15 Juli 15 Abweichung August 14 Abweichung Durchschnitt
 Arbeitslosenquote Münster (in %) 5,9             6,0                   -1,7% 6,3                   -6,3% 6,0               
 Anteil ALG II-Bezieher an Arbeitslosenquote (in %) 68,1              67,1                 1,5% 67,5                 1,0% 68,3             
 Bestand Arbeitslose SGB II 6.424               6.434               -0,2% 6.698               -4,1% 6.430            
 männlich 3.614               3.628               -0,4% 3.688               -2,0% 3.572            
 weiblich  2.810               2.806               0,1% 3.010               -6,6% 2.858            
    15 bis unter 25 Jahre 516                  532                  -3,0% 562                  -8,2% 509              
    50 Jahre und älter 1.897               1.882               0,8% 1.942               -2,3% 1.915            
    Schwerbehinderte 399                  393                  1,5% 379                  5,3% 378              
    Ausländer 1.604               1.558               3,0% 1.461               9,8% 1.365            
    Langzeitarbeitslose 3.520               3.541               -0,6% 3.524               -0,1% 3.313            
 
Abbildung 3: Arbeitslose 
 
Im Berichtsmonat Mai 2015 sind 432 Sanktionen wirksam, dies sind 35 Sanktionen weniger als 
im Vormonat April 2015 (vgl. Abbildung 4). Während die Sanktionsquote sowohl landes- als auch 
bundesweit um jeweils 0,1 Prozentpunkte gesunken ist, zeigt sich diese Entwicklung in Münster 
folgendermaßen: Gegenüber dem Vormonat ist die Sanktionsquote hier um 0,2 Prozentpunkte 
gesunken, liegt mit 2,3 % weiterhin unter dem Landes- und Bundesniveau.

3 
V/0915/2015 
 
 
Sanktionen Berichtsmonat Vormonat Vorjahresmonat Vorjahr
Mai 15 April 15 Abweichung Mai 14 Abweichung Durchschnitt
 Anzahl der wirksamen Sanktionen 432                    467                        -7,5% 472                        -8,5% 508                   
 Sanktionsquote 
 Münster 2,3                     2,5                         -5,1% 2,6                         -9,0% 2,7                    
 Nordrhein-Westfalen 2,7                     2,8                         -1,1% 3,0                         -10,0% 3,0                    
 Deutschland 2,9                     3,0                         -1,3% 3,2                         -9,3% 3,2                    
 Durchschnittliche Höhe der Kürzung 
 Münster 91,94 €               89,64 €                   2,6% 86,66 €                   6,1% 94,18 €               
 Nordrhein-Westfalen 103,40 €             103,72 €                 -0,3% 103,95 €                 -0,5% 101,75 €            
 Deutschland 107,65 €             108,79 €                 -1,0% 107,80 €                 -0,1% 106,96 €            
 
Abbildung 4: Sanktionen 
 
 
2.) Zielerreichung 
 
a) Integrationen 
 
Die Integrationsquote im Jahresfortschritt liegt im Berichtsmonat Mai 2015 bei 8,6 % (vgl. Abbi l-
dung 5). Der unterjährige Sollwert beträgt 9,0 %, die Abweichung beträgt somit 0,4 Proz entpunk-
te. Die Zielerreichung am Jahresende ist dennoch nicht auszuschließen, da die Abweichung zum 
Soll jeweils geringfügig ist und der vergleichsweise schwache Start ins Jahr 2015 im weiteren 
Jahresverlauf ausgeglichen werden kann. 
 
 
Abbildung 5: K2 – Integrationsquote

4 
V/0915/2015 
 
Im Zeitraum von Januar bis Mai 2015 sind insgesamt 1.262 Integrationen zu verzeichnen (vgl. 
Abbildung 6). Dies sind zwölf Integrationen weniger als Vorjahreszeitraum, der unterjährige S oll-
wert wird aktuell um 50 Integrationen verfehlt.  
 
 
Abbildung 6: Anzahl der Integrationen 
 
Hinsichtlich der Nachhaltigkeit der Integrationen (vgl. Abbildung 2) indes ist weiterhin ein kontinu-
ierlicher Anstieg feststellbar. Die Quote beträgt im Februar 2015 63,7 %, sie ist somit erneut s o-
wohl gegenüber dem Vormonat als auch gegenüber dem Vorjahr gestiegen.   
 
b) Langzeitleistungsbeziehende 
 
Im Berichtsmonat Mai 2015 beträgt der durchschnittliche Bestand 9. 189 Langzeitleistungsbezie-
hende (vgl. Abbildung 7). Der unterjährige Sollwert wird auch aktuell unterschritten, die Abwe i-
chung beträgt 15 Personen. Von der Zielerreichung am Jahresende ist zum jetzigen Zeitpunkt 
auszugehen.

5 
V/0915/2015 
 
 
Abbildung 7: K3 - Bestand Langzeitleistungsbeziehende 
 
Die Aktivierungsquote der Langzeitleistungsbeziehenden im Jahresdurchschnitt liegt im B e-
richtsmonat bei 9,4 % (vgl. Abbildung 8), ist im Vergleich zum Vormonat um 0,1 Prozentpun kte 
angestiegen. Der Sollwert liegt bei 7,3 % und wird auch in diesem Monat deutlich übertroffen. 
Auch bezüglich dieses Ziels ist von der Zielerreichung am Jahresende auszugehen. 
 
 
Abbildung 8: K3E2 - Aktivierungsquote Langzeitleistungsbeziehende

6 
V/0915/2015 
 
c) Arbeitslosigkeit 
 
Die durchschnittliche Jugendarbeitslosenquote für den Rechtskreis SGB II (seit Jahresbeginn) 
beträgt im Berichtsmonat August 2015 erneut 2,5 % und entspricht dem zu erreichenden unte r-
jährigen Sollwert (vgl. Abbildung 9). Die Zielerreichung zum Jahresende erscheint nach derzeit i-
gem Datenstand realistisch. 
 
 
Abbildung 9: Jugendarbeitslosenquote SGB II 
 
Gemäß Zielvereinbarung soll zudem der Anteil der Aktivierungen von ausländischen Arbeitslosen 
an allen Aktivierungen von Arbeitslosen 22 % betragen. Bis auf den Monat Februar 2015 zeigt 
sich im Jahresverlauf zwar ein relativ konstantes Niveau, der Sollwert wird allerdings nicht e r-
reicht (vgl. Abbildung 10). Im Berichtsmonat Mai 2015 ist, wie bereits im Vormonat, ein Anteil von 
18,4 % zu verzeichnen.  
 
Bei einem großen Teil der ausländischen Arbeitslosen, die vom Jobcenter Münster betreut we r-
den, steht das Erlangen von ausreichenden deutschen Sprach kenntnissen im Vordergrund. Dies 
bedeutet, dass eine Vielzahl zunächst Sprach - bzw. Integrationskurse besucht. Hierbei handelt 
es sich überwiegend um Bundes - bzw. Landesprogramme, d. h. ausschließlich drittfinanzierte 
Maßnahmen. Gemäß den statistischen Vor gaben der Bundesagentur der Arbeit zählen diese 
nicht als Aktivierungen. Im Sinne der ganzheitlichen Betreuung mit dem Ziel der nachhaltigen 
Eingliederung in den Arbeitsmarkt muss die Stärkung dieser Ressource allerdings erreicht we r-
den, bevor andere passg enaue Maßnahmen in den Fokus rücken können, die dann statistisch 
gezählt werden können.   
 
Es zeigt sich, dass das vereinbarte Ziel sehr ambitioniert ist und lediglich begrenzt Steuerung s-
möglichkeiten bestehen. Von einer Zielerreichung ist gegenwärtig nicht auszugehen.

7 
V/0915/2015 
 
 
 
Abbildung 10: Anteil der Aktivierungen von ausländischen Arbeitslosen 
 
 
In Vertretung 
 
 
gez. 
Cornelia Wilkens 
Stadträtin 
 
 
Anlagen: 
 
Anlage 1 - Glossar zur Grundsicherungs- und Arbeitsmarktstatistik 
Anlage 2 - Bericht Mittelabfluss Eingliederungstitel (EGT): Stand 03.11.2015

V_0915_2015_Basisinfo_Anlage_2

3303 Zeichen

- Anlage 2 zur V/0915/2015 Basisinformation des Jobcenter Münster - Bericht Mittelabfluss Eingliederungstitel (EGT): Stand 03.11.2015  
 
 
Vermittlungsbudget 606.883,40 6,03 538.262,58 5,34 36.606,54 0,36 32.014,28 0,32%
Reisekosten für Meldepflichten 1.500,00 0,01 541,67 0,01 0,00 0,00 958,33 0,01%
Aktivierung und berufliche Eingliederung 2.539.451,42 25,21 2.284.581,53 22,68 250.540,44 2,49 4.329,45 0,04%
Summe 3.147.834,82 31,25 2.823.385,78 28,03 287.146,98 2,85 37.302,06 0,37%
Förderung berufl.  Weiterbildung (FbW) 1.879.657,50 18,66 1.868.910,91 18,56 7.163,04 0,07 3.583,55 0,04%
Summe 1.879.657,50 18,66 1.868.910,91 18,56 7.163,04 0,07 3.583,55 0,04%
Eingliederungszuschüsse (EGZ) 533.980,56 5,30 503.215,84 5,00 12.687,76 0,13 18.076,96 0,18%
Eingliederungszuschuss für AN ab 50 Jahre 52.855,37 0,52 52.387,37 0,52 468,00 0,00 0,00 0,00%
befristeter Beschäftigungszuschuss (BEZ) (bis 31.03.2012) 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00%
unbefristeter Beschäftigungszuschuss (BEZ) (bis 31.03.2012) 751.216,27 7,46 721.328,00 7,16 20.945,26 0,21 8.943,01 0,09%
Förderung von Arbeitsverhältnissen (FAV( (ab 01.04.2012) 380.854,57 3,78 353.381,16 3,51 1.244,25 0,01 26.229,16 0,26%
Einstiegsgeld 45.089,75 0,45 43.928,72 0,44 0,00 0,00 1.161,03 0,01%
Begleitende Hilfen für Selbstständige 9.982,45 0,10 9.982,45 0,10 0,00 0,00 0,00 0,00%
Summe 1.773.978,97 17,61 1.684.223,54 16,72 35.345,27 0,35 54.410,16 0,54%
Berufsausbildung in außerbetrieblichen Einrichtungen 350.069,78 3,48 503.215,84 2,52 80.001,82 0,79 16.067,53 0,16%
Einstiegsqualifizierung (EQ) 32.938,93 0,33 32.054,03 0,32 550,10 0,01 334,80 0,00%
ausbildungsbegleitende Hilfen (abH) 89.280,00 0,89 68.787,00 0,68 17.820,00 0,18 2.673,00 0,03%
Summe 472.288,71 4,69 604.056,87 3,52 98.371,92 0,98 19.075,33 0,19%
Ausbildungszuschuss 26.600,23 0,26 21.123,75 0,21 0,00 0,00 5.476,48 0,05%
Probebeschäftigung behinderter Menschen 35.463,53 0,35 23.131,46 0,23 1.724,59 0,02 10.607,48 0,11%
Probebeschäftigung schwerbehinderter Menschen 180.130,72 1,79 164.461,22 1,63 14.234,90 0,14 1.434,60 0,01%
Eingliederungszuschüsse f. Behinderte [222] 51.467,50 0,51 39.483,89 0,39 1.137,07 0,01 10.846,54 0,11%
Eingliederungszuschüsse f. Schwerbehinderte [223] 928.609,65 9,22 907.740,90 9,01 17.799,61 0,18 3.069,14 0,03%
besondere Maßnahmen zur Weiterbildung Reha 246.776,38 2,45 227.556,31 2,26 6.624,90 0,07 12.595,17 0,13%
Summe 1.469.048,01 14,59 1.383.497,53 13,74 41.521,07 0,41 44.029,41 0,44%
Arbeitsgelegenheit  Mehraufwand 775.777,95 7,70 614.856,31 6,10 160.921,64 1,60 0,00 0,00%
Summe 775.777,95 7,70 614.856,31 6,10 160.921,64 1,60 0,00 0,00%
Freie Förderung (§ 16f SGB II) 448.460,81 4,45 368.755,64 3,66 77.254,41 0,77 2.450,76 0,02%
Summe 448.460,81 4,45 368.755,64 3,66 77.254,41 0,77 2.450,76 0,02%
Sonstiges 104.833,00 1,04 96.085,42 0,95 8.747,58 0,09 0,00 0,00%
Summe 104.833,00 1,04 96.085,42 0,95 8.747,58 0,09 0,00 0,00%
Gesamtsumme 10.071.879,77 € 100,00 9.443.772,00 € 91,29 716.471,91 € 7,11 160.851,27 € 1,60%
Verfügbares 
Budget %
Leistungen für Menschen mit Behinderung
Beschäftigung schaffende Leistungen
Freie Förderung
Sonstiges
Ausgaben 2015 Mittelbindungen 
2015
Beratung und Unterstützung der Arbeitsuche
Qualifizierung
Beschäftigung begleitende Leistungen
Maßnahmen für Jüngere
Datum Budget % % %

V_0915_2015_Basisinfo_Anlage_1

7075 Zeichen

- Anlage 1 zur Vorlage V/0915/2015 Basisinformation des Jobcenter Münster - 
Glossar zur Grundsicherungs- und Arbeitsmarktstatistik (häufig verwendete Begriffe und 
Abkürzungen) 
 
Aktivierung Arbeitsmarktpolitische Maßnahme der aktiven Arbeitsförderung zur beruflichen Eingliederung/ 
Weiterbildung (z. B. Umschulung). 
Aktivierungsquote  
der 
Langzeitleistungsbezi
ehenden (K3E2) 
Quotient aus der Zahl der Langzeitleistungsbeziehenden  in einer Maßnahme der aktiven 
Arbeitsförderung im Berichtsmon at (Zähler) und der  Zahl der Langzeitleistungsbeziehenden  
gesamt im Berichtsmonat (Nenner). In der Basisinformation des Jobcenters wi rd die 
Aktivierungsquote der Langzeitleistungsbeziehenden  jeweils als Jahresdurchschnittswert 
abgebildet (entsprechend der mit dem Land Nordrh ein-Westfalen getroffenen 
Zielvereinbarung). 
Alo = Arbeitslose 
Personen, die nicht in einem Beschäftigungsverhältnis stehen, eine versicherungspflichtige 
zumutbare Beschäftigung suchen, dabei den Vermittlungsbemühungen zur Verfügung stehen 
und sich bei einer Agentur für Arbeit oder einem Jobcenter arbeitslos gemeldet haben. 
Arbeitslosenquote Quotient aus der Anzahl der registrierten Arbeitslosen zum Stichtag (Zähler) und der Anzahl 
der zivilen Erwerbspersonen zum Stichtag (Nenner). Die Zahl der zivilen Erwerbspersonen 
setzt sich zusammen aus den abhängigen zivilen Erwerbstätigen sowie den Selbstständigen 
und den mithelfenden Familienangehörigen.  
Asu = Arbeitsuchende 
Personen, die eine versicherungspflichtige Beschäftigung als Arbeitnehmer suchen. Der 
Begriff ist weiter gefasst als der des Arbeitslosen und enthält zusätzlich auch die nicht 
arbeitslosen Arbeitsuchenden. Das sind die Personen, die eine Beschäftigung suchen, auch 
wenn sie bereits eine Beschäftigung oder eine selbständige Tätigkeit ausüben oder sich in 
einer arbeitsmarktpolitischen Maßnahme befinden. 
BG = Bedarfsgemeinschaft 
Personen, die in einem Haushalt und in einer so genannten Verantwortungs- und 
Einstehensgemeinschaft miteinander leben und wirtschaften. Hierzu gehören die engsten 
Familienangehörigen (Ehegatten/ Partner und Kinder), nicht aber Großeltern oder 
Verschwägerte.  
BM = Berichtsmonat 
Monat, über den sich die jeweilige Berichterstattung erstreckt. Er beginnt am Tag nach dem 
statistischen Stichtag des vorangegangenen Berichtsmonats und endet mit dem nächsten 
statistischen Stichtag (jeweils ca. Mitte eines Monats). 
eLb = erwerbsfähige Leistungsberechtigte 
Personen, die das 15. Lebensjahr vollendet und die Altersgrenze noch nicht erreicht haben, 
die erwerbsfähig und hilfebedürftig sind und ihren gewöhnlichen Aufenthalt in der BRD haben. 
gE = gemeinsame Einrichtung 
Gemeinsame Trägerschaft der Bundesagentur für Arbeit und der kreisfreien Städte sowie 
Kreise zur einheitlichen Durchführung der Grundsicherung für Arbeitsuchende im Gebiet des 
kommunalen Trägers.  
Integration Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung, voll qualifizierenden beruflichen 
Ausbildung oder selbständigen Tätigkeit eines erwerbsfähigen Leistungsberechtigten. 
Integrationsquote  
(K2) 
Quotient aus der Summe der Integrationen im Berichtsmonat und den vorangegangenen elf 
Monaten (Zähler) und dem durchschnittlichen Bestand der erwerbsfähigen 
Leistungsberechtigten im Vormonat und den vorangegangenen elf Monaten (Nenner). In der 
Basisinformation des Jobcenters wird die Integrationsquote als Jahresfortschrittswert 
abgebildet (entsprechend der mit dem Land Nordrhein-Westfalen getroffenen

Zielvereinbarung). 
JDW = Jahresdurchschnittswert  
Durchschnitt von Januar eines Jahres bis zum aktuellen Berichtsmonat. 
JFW = Jahresfortschrittswert  
Kumulierte Summe von Januar eines Jahres bis zum aktuellen Berichtsmonat. 
Jugendarbeitslosenq
uote 
Quotient aus der Anzahl der registrierten Arbeitslosen unter 25 Jahren zum Stichtag (Zähler) 
und der Anzahl der zivilen Erwerbspersonen unter 25 Jahren zum Stichtag (Nenner). In der 
Basisinformation des Jobcenters wird die Jugendarbeitslosenquote jeweils als 
Jahresdurchschnittswert abgebildet (entsprechend der mit dem Land Nordrhein-Westfalen 
getroffenen Zielvereinbarung). 
Leistungsberechtigte Personen, die im Leistungsbezug nach dem Sozialgesetzbuch Zweites Buch Grundsicherung 
für Arbeitsuchende (SGB II) stehen. 
LfU = Leistungen für Unterkunft und Heizung 
Umfasst ausgezahlte Ansprüche für Bedarfe, die die Unterkunft betreffen (z. B. Kaltmiete, 
Neben- und Heizkosten).  
LLU = Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes 
Umfasst ausgezahlte Ansprüche für Regelbedarfe (z. B. Ernährung, Kleidung, 
Haushaltsenergie) und Mehrbedarfe (z. B. Alleinerziehung, Schwangerschaft und Geburt).  
LZA = Langzeitarbeitslose 
Personen, die ein Jahr und länger arbeitslos gemeldet sind. 
LZB = Langzeitleistungsbeziehende 
Erwerbsfähige Leistungsberechtigte, die in den vergangenen 24 Monaten mindestens 21 
Monate hilfebedürftig waren. Um nicht Zeiten der Nichterwerbsfähigkeit (vor Vollendung des 
15. Lebensjahres) mit einzubeziehen, werden Langzeitleistungsbeziehende ab Vollendung 
des 17. Lebensjahres ausgewiesen.  
Nachhaltigkeit Eine Integration gilt als nachhaltig, wenn die Person zwölf Monate nach Aufnahme des 
Beschäftigungsverhältnisses sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. 
Nachhaltigkeitsquote 
(K2E3) 
Quotient aus der Summe der nachhaltigen Integrationen in den vergangenen zwölf Monaten 
(Zähler) und der Summe der Integrationen in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung in 
den vergangenen zwölf Monaten (Nenner). 
nEf = nicht erwerbsfähige Leistungsberechtigte 
Personen, die mit einem erwerbsfähigen Leistungsberechtigten in einer Bedarfsgemeinschaft 
leben, selbst aber noch nicht im erwerbsfähigen Alter sind (unter 15 Jahren), oder aufgrund 
ihrer gesundheitlichen Leistungsfähigkeit oder evtl. rechtlicher Einschränkungen nicht in der 
Lage sind, mindestens drei Stunden täglich unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen 
Arbeitsmarktes zu arbeiten. 
Sanktionen Prozentuale Absenkung des Regelbedarfes bei Pflichtverletzungen durch den erwerbsfähigen 
Leistungsberechtigten. Im Falle wiederholter Pflichtverletzungen können Sanktionen von bis 
zu 100% des Arbeitslosengeldes II (Regelbedarf und Kosten der Unterkunft) verhängt werden. 
Sanktionsquote Quotient aus der Anzahl der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten mit mindestens einer 
gültigen Sanktion zum Stichtag (Zähler) und allen erwerbsfähigen Leistungsberechtigten  zum 
Stichtag (Nenner).  
Veränderungsrate des 
Bestands der 
Langzeitleistungsbezi
Quotient aus der Anzahl der Langzeitleistungsbeziehenden im Berichtsmonat (Zähler) und der 
Anzahl der Langzeitleistungsbeziehenden im Berichtsmonat des Vorjahres (Nenner). In der 
Basisinformation des Jobcenters wird die Veränderungsrate jeweils als

ehenden (K3) Jahresdurchschnittswert abgebildet (entsprechend der mit dem Land Nordrhein-Westfalen 
getroffenen Zielvereinbarung). 
zkT = zugelassener kommunaler Träger  
Trägerschaft der Grundsicherung für Arbeitsuchende zur alleinigen Wahrnehmung 
(Optionskommune) – z. B. Jobcenter Münster

Beratungsverlauf (1)

25.11.2015 Ausschuss für Soziales, Stiftungen, Gesundheit, Verbraucherschutz und Arbeitsförderung
TOP 16 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
V/0915/2015
Typ
Vorlagen
Datum
06.11.2015
Erstellt
06.10.2020 14:37