AN/0856/2018
Ergänzungsantrag der SPD-Fraktion zu TOP 8.2, betr.: Hansemannstraße 2
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Änderungsantrag (SPD BV4)
2574 Zeichen
SPD-Fraktion In der Bezirksvertretung Ehrenfeld Bezirksrathaus Venloer Str. 419-421 50825 Köln Herrn Telefon: 0221 / 22194 - 303 Bezirksbürgermeister Josef Wirges Fax: 0221 / 22194 - 313 Venloer Str.419-421 Mail: SPD-BV4@stadt- 50825 Köln koeln.de www.SPDfraktion- ehrenfeld.de Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Historisches Rathaus 50667 Köln Eingang beim Bezirksbürgermeister: AN/0856/2018 Änderungs- bzw. Zusatzantrag gem. § 13 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 04.06.2018 Sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister, Sehr geehrter Frau Oberbürgermeisterin, die SPD-Fraktion bittet folgenden Ergänzungsantrag zu TOP 8.2 auf die Tagesordnung der Sitzung der Bezirksvertretung am 4. Juni 2018 zu setzen. Beschluss Die Antrag zur Hansemannstraße 2 aufgeführten Beschlusspunkte, zielen neben der Aufarbeitung des Sachverhaltes insbesondere auf die Wiederherstellung und den Erhalt des denkmalgeschützten Gebäudes Hansemannstraße 2 ab. Dieses Ziel ist mit oberster Priorität zu verfolgen. Sollten die Schäden so schwerwiegend sein, dass ein Erhalt nicht möglich ist, ist eine Baugenehmigung nur mit der Auflage zu erteilen, dass hier ein neues Wohngebäude für 100 % gefördertes Wohnen entsteht. Begründung Für das zusammenhängende Bauvorhaben Venloerstraße, Hansemannstraße und Philippstraße wurden von der Verwaltung mehrere einzeln Baugenehmigungen nach 34 Baugesetzbuch erteilt. Für ein Vorhaben in dieser Größenordnung wäre andernfalls ein Vorhabenbezogenen Entwicklungsplan (VEP) aufzustellen gewesen. Dann wäre es zu einer Beteiligung der politischen Gremien Bezirksvertretung und Rat/Stadtentwicklungsausschuss gekommen. Diese hätten dann auch entsprechende Auflagen formulieren können, z. B. hinsichtlich der der Anlieferung des REWE- Supermarktes insbesondere aber auch zur Durchmischung von freifinanziertem und gefördertem Wohnungsbau. Bei Erhalt des Wohnhauses Hansemannstraße 2 wären - zumindest im Verhältnis zu den hier entstehenden Neubauten - günstigere Mieten denkbar gewesen. Insofern darf der unglückliche Umstand, dass das Gebäude beschädigt wurde, nicht dazu führen, dass hier noch mehr Luxuswohnungen entstehen. Vielmehr ist einer weiteren Verdrängung entgegen zu wirken, in dem die Verwaltung weitere Genehmigungen nur mit der Auflage erteilt, dass hier ausschließlich gefördertes Wohnen realisiert wird. Freundliche Grüße Petra Bossinger Walter Leitzen Fraktionsvorsitzende Bezirksvertreter
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- AN/0856/2018
- Typ
- Änderungsantrag BV4 (SPD)
- Datum
- 01.06.2018
- Erstellt
- 01.06.2018 07:22