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AN/0856/2018

Ergänzungsantrag der SPD-Fraktion zu TOP 8.2, betr.: Hansemannstraße 2

Änderungsantrag BV4 (SPD) 01.06.2018

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld), Sitzung am 04.06.2018, TOP 8.2.1

Änderungsantrag (SPD BV4)

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Änderungsantrag (SPD BV4)

2574 Zeichen

SPD-Fraktion  
In der Bezirksvertretung Ehrenfeld 
Bezirksrathaus 
  Venloer Str. 419-421 
 50825 Köln 
 
Herrn Telefon: 0221 / 22194 - 303 
Bezirksbürgermeister Josef Wirges  Fax: 0221 / 22194 - 313 
Venloer Str.419-421 Mail: SPD-BV4@stadt- 
50825 Köln koeln.de 
 www.SPDfraktion- 
ehrenfeld.de 
Frau 
Oberbürgermeisterin Henriette Reker 
Historisches Rathaus 
50667 Köln 
Eingang beim Bezirksbürgermeister:  
AN/0856/2018 
Änderungs- bzw. Zusatzantrag gem. § 13 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 04.06.2018 
 
Sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister, 
Sehr geehrter Frau Oberbürgermeisterin, 
 
die SPD-Fraktion bittet folgenden Ergänzungsantrag zu TOP 8.2 auf die Tagesordnung 
der Sitzung der Bezirksvertretung am 4. Juni 2018 zu setzen. 
 
Beschluss 
 
Die Antrag zur Hansemannstraße 2 aufgeführten Beschlusspunkte, zielen neben der 
Aufarbeitung des Sachverhaltes insbesondere auf die Wiederherstellung und den Erhalt 
des denkmalgeschützten  Gebäudes Hansemannstraße 2 ab. Dieses Ziel ist mit oberster 
Priorität zu verfolgen. 
 
Sollten die Schäden so schwerwiegend sein, dass ein Erhalt nicht möglich ist, ist eine 
Baugenehmigung nur mit der Auflage zu erteilen, dass hier ein neues Wohngebäude für 
100 % gefördertes Wohnen entsteht. 
 
Begründung 
 
Für das zusammenhängende Bauvorhaben Venloerstraße, Hansemannstraße und 
Philippstraße  wurden von der Verwaltung mehrere einzeln Baugenehmigungen nach 34 
Baugesetzbuch erteilt.

Für ein Vorhaben in dieser Größenordnung wäre andernfalls ein Vorhabenbezogenen 
Entwicklungsplan (VEP) aufzustellen gewesen.  
 
Dann wäre es zu einer Beteiligung der politischen Gremien Bezirksvertretung und 
Rat/Stadtentwicklungsausschuss gekommen. Diese hätten dann auch entsprechende 
Auflagen formulieren können, z. B. hinsichtlich der der Anlieferung des REWE-
Supermarktes  insbesondere aber auch zur Durchmischung von freifinanziertem und  
gefördertem Wohnungsbau.  
 
Bei Erhalt des Wohnhauses Hansemannstraße 2 wären - zumindest im Verhältnis zu den 
hier entstehenden Neubauten - günstigere Mieten denkbar gewesen.  
 
Insofern darf der unglückliche Umstand, dass das Gebäude beschädigt wurde, nicht dazu 
führen, dass hier noch mehr Luxuswohnungen entstehen. Vielmehr ist einer weiteren 
Verdrängung  entgegen zu wirken, in dem die Verwaltung weitere Genehmigungen nur 
mit der Auflage erteilt, dass hier ausschließlich gefördertes Wohnen realisiert wird. 
 
 
Freundliche Grüße 
 
Petra Bossinger Walter Leitzen 
Fraktionsvorsitzende           Bezirksvertreter

Beratungsverlauf (1)

04.06.2018 Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld)
TOP 8.2.1 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/0856/2018
Typ
Änderungsantrag BV4 (SPD)
Datum
01.06.2018
Erstellt
01.06.2018 07:22