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2266/2018

Aufhebung des Beschlusses der Bezirksvertretung Mülheim vom 05.12.2016 (Session 2552/2016) zur Verkehrssicherheit auf der Kunstfelder Straße in Köln-Dünnwald

Beschlussvorlage Bezirksvertretung 05.07.2018

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 9 (Mülheim), Sitzung am 09.07.2018, TOP 9.1.3

Beschlussvorlage Bezirksvertretung

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Beschlussvorlage Bezirksvertretung

4403 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
I/02-9/0 
 
Vorlagen-Nummer 
 2266/2018 
Freigabedatum 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Aufhebung des Beschlusses der Bezirksvertretung Mülheim vom 05.12.2016 (Session 
2552/2016) zur Verkehrssicherheit auf der Kunstfelder Straße in Köln-Dünnwald 
Beschlussorgan 
Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Mülheim beschließt die Aufhebung des Beschlusses zur Einbahnstraßenrege-
lung auf der Kunstfelder Straße ( Session-Nr. 2552/2016 - Verkehrssicherheit auf der Kunstfelder 
Straße in Köln-Dünnwald).  
 
Die Verwaltung wird mit der Umsetzung des gültigen Bebauungsplans Nr. 72520 und die damit ver-
bundene Herstellung der notwendigen Straßenbreiten für die Umsetzung eines Gehwegs und einer 
Fahrbahn beauftragt, die den Begegnungsverkehrs Lkw/Lkw zulässt. 
 
Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 09.07.2018

2 
Begründung: 
Die Kunstfelder Straße ist eine Erschließungsstraße mit Verbindungsfunktion und ist noch nicht erst-
malig endgültig hergestellt. Die Straße grenzt in Richtung Süden an ein Wohn- und Gewerbegebiet 
sowie in Richtung Norden an eine Waldfläche, die sich im Landschaftsschutzgebiet befindet. Die der-
zeit vorhandene Fahrbahnbreite der Kunstfelder Straße beträgt ca. 6,15 m. Ein gesicherter Gehweg 
für den Fußgängerverkehr ist nicht vorhanden. Die grundsätzliche Nutzung der Straße durch Kraft-
fahrzeuge erfolgt im Begegnungsverkehr. 
 
Am 18.11.2013 wurde für die Prämonstratenser Straße, Rönsahler Straße, Kunstfelder Straße, Mei-
nerzhager Straße sowie Marienheider Straße eine Tempo 30 – Zone eingerichtet. 
 
Das generelle Ziel der Verwaltung ist die mittel- bis langfristige Umsetzung des gültigen Bebauungs-
plan Nr. 72520 und die damit verbundene Herstellung der notwendigen Straßenbreiten für die Umset-
zung eines Gehwegs und einer Fahrbahn, die den Begegnungsverkehrs Lkw/Lkw zulässt. Aufgrund 
des bestehenden Landschaftsschutzgebiets ist eine kurzfristige Umsetzung des Bebauungsplans 
nicht möglich. 
 
Damit die verkehrliche Situation insbesondere die Verkehrssicherheit für Fußgänger kurzfristig ver-
bessert werden kann (auf Vorschlag einer Bürgereingabe des Dünnwalder Bürgervereins), wurde von 
der Verwaltung ein Verkehrskonzept mit der Einrichtung eines Einbahnstraßensystems entwickelt. 
Das Verkehrskonzept sieht im Bereich der Kunstfelder Straße die Einrichtung eines Einbahnstraßen-
systems für den Schwerlastverkehr vor. Hierbei würde die Einfahrt in die Kunstfelder Straße für den 
Schwerlastverkehr von der Berliner Straße dauerhaft unterbunden. Der Schwerlastverkehr würde im 
Rahmen der Einbahnstraßenführung ausschließlich über die Berliner Straße, die Prämonstratenser 
Straße und die Rönsahler Straße zu dem Gewerbegebiet geleitet. 
 
Für den auf der Kunstfelder Straße weiter bestehenden Begegnungsverkehr Lkw/Pkw wird eine Flä-
che von mindestens 5,00 m bei eingeschränkten Bewegungsspielräumen benötigt. Aufgrund der vor-
handenen Querschnittsbreite der Kunstfelder Straße von 6,15 m würde für den Fußgängerverkehr 
eine Restfläche von 1,15 m zur Verfügung stehen, die auch von behinderten Menschen, wie z. B. 
Rollstuhlfahrern, genutzt werden kann. Die Restfläche von 1,15 m würde mit einer Linienmarkierung 
vom Fahrstreifen getrennt und mit Piktogrammen für Fußgänger versehen. 
 
In ihrer Sitzung am 05.12.2016 hat die Bezirksvertretung Mülheim die von der Verwaltung vorgesehe-
nen Maßnahmen beschlossen.  
 
Im März 2017 wurde die Verwaltung um Aussetzung des Beschlusses gebeten, da eine Beratung 
bezüglich der Einschränkungen der Gewerbebetriebe erörtert und abgewogen werden sollte. Im Er-
gebnis ist festzustellen, dass die Nachteile der Einbahnstraßenregelung für den Verkehr auf der Ber-
liner Straße überwiegen. Zudem erhöhen sich durch die Umleitung des Schwerlastverkehrs über die 
Berliner Straße die Sicherheitsrisiken für Fußgängerinnen und Fußgänger und es entsteht eine sehr 
hohe Staugefahr für alle Fahrzeuge.  
 
Die Einbahnstraßenregelung für die Kunstfelderstraße wird daher nicht weiter befürwortet. Angestrebt 
wird eine dauerhafte Lösung in Form einer mittel- bis langfristigen Umsetzung des gültigen Bebau-
ungsplans Nr. 72520 und die damit verbundene Herstellung der notwendigen Straßenbreiten für die 
Umsetzung eines Gehwegs und einer Fahrbahn, die den Begegnungsverkehr Lkw/Lkw zulässt.

Beratungsverlauf (1)

09.07.2018 Bezirksvertretung 9 (Mülheim)
TOP 9.1.3 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
2266/2018
Typ
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
Datum
05.07.2018
Erstellt
05.07.2018 14:38