2266/2018
Aufhebung des Beschlusses der Bezirksvertretung Mülheim vom 05.12.2016 (Session 2552/2016) zur Verkehrssicherheit auf der Kunstfelder Straße in Köln-Dünnwald
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Beschlussvorlage Bezirksvertretung
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle I/02-9/0 Vorlagen-Nummer 2266/2018 Freigabedatum Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Aufhebung des Beschlusses der Bezirksvertretung Mülheim vom 05.12.2016 (Session 2552/2016) zur Verkehrssicherheit auf der Kunstfelder Straße in Köln-Dünnwald Beschlussorgan Bezirksvertretung 9 (Mülheim) Gremium Datum Beschluss: Die Bezirksvertretung Mülheim beschließt die Aufhebung des Beschlusses zur Einbahnstraßenrege- lung auf der Kunstfelder Straße ( Session-Nr. 2552/2016 - Verkehrssicherheit auf der Kunstfelder Straße in Köln-Dünnwald). Die Verwaltung wird mit der Umsetzung des gültigen Bebauungsplans Nr. 72520 und die damit ver- bundene Herstellung der notwendigen Straßenbreiten für die Umsetzung eines Gehwegs und einer Fahrbahn beauftragt, die den Begegnungsverkehrs Lkw/Lkw zulässt. Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 09.07.2018 2 Begründung: Die Kunstfelder Straße ist eine Erschließungsstraße mit Verbindungsfunktion und ist noch nicht erst- malig endgültig hergestellt. Die Straße grenzt in Richtung Süden an ein Wohn- und Gewerbegebiet sowie in Richtung Norden an eine Waldfläche, die sich im Landschaftsschutzgebiet befindet. Die der- zeit vorhandene Fahrbahnbreite der Kunstfelder Straße beträgt ca. 6,15 m. Ein gesicherter Gehweg für den Fußgängerverkehr ist nicht vorhanden. Die grundsätzliche Nutzung der Straße durch Kraft- fahrzeuge erfolgt im Begegnungsverkehr. Am 18.11.2013 wurde für die Prämonstratenser Straße, Rönsahler Straße, Kunstfelder Straße, Mei- nerzhager Straße sowie Marienheider Straße eine Tempo 30 – Zone eingerichtet. Das generelle Ziel der Verwaltung ist die mittel- bis langfristige Umsetzung des gültigen Bebauungs- plan Nr. 72520 und die damit verbundene Herstellung der notwendigen Straßenbreiten für die Umset- zung eines Gehwegs und einer Fahrbahn, die den Begegnungsverkehrs Lkw/Lkw zulässt. Aufgrund des bestehenden Landschaftsschutzgebiets ist eine kurzfristige Umsetzung des Bebauungsplans nicht möglich. Damit die verkehrliche Situation insbesondere die Verkehrssicherheit für Fußgänger kurzfristig ver- bessert werden kann (auf Vorschlag einer Bürgereingabe des Dünnwalder Bürgervereins), wurde von der Verwaltung ein Verkehrskonzept mit der Einrichtung eines Einbahnstraßensystems entwickelt. Das Verkehrskonzept sieht im Bereich der Kunstfelder Straße die Einrichtung eines Einbahnstraßen- systems für den Schwerlastverkehr vor. Hierbei würde die Einfahrt in die Kunstfelder Straße für den Schwerlastverkehr von der Berliner Straße dauerhaft unterbunden. Der Schwerlastverkehr würde im Rahmen der Einbahnstraßenführung ausschließlich über die Berliner Straße, die Prämonstratenser Straße und die Rönsahler Straße zu dem Gewerbegebiet geleitet. Für den auf der Kunstfelder Straße weiter bestehenden Begegnungsverkehr Lkw/Pkw wird eine Flä- che von mindestens 5,00 m bei eingeschränkten Bewegungsspielräumen benötigt. Aufgrund der vor- handenen Querschnittsbreite der Kunstfelder Straße von 6,15 m würde für den Fußgängerverkehr eine Restfläche von 1,15 m zur Verfügung stehen, die auch von behinderten Menschen, wie z. B. Rollstuhlfahrern, genutzt werden kann. Die Restfläche von 1,15 m würde mit einer Linienmarkierung vom Fahrstreifen getrennt und mit Piktogrammen für Fußgänger versehen. In ihrer Sitzung am 05.12.2016 hat die Bezirksvertretung Mülheim die von der Verwaltung vorgesehe- nen Maßnahmen beschlossen. Im März 2017 wurde die Verwaltung um Aussetzung des Beschlusses gebeten, da eine Beratung bezüglich der Einschränkungen der Gewerbebetriebe erörtert und abgewogen werden sollte. Im Er- gebnis ist festzustellen, dass die Nachteile der Einbahnstraßenregelung für den Verkehr auf der Ber- liner Straße überwiegen. Zudem erhöhen sich durch die Umleitung des Schwerlastverkehrs über die Berliner Straße die Sicherheitsrisiken für Fußgängerinnen und Fußgänger und es entsteht eine sehr hohe Staugefahr für alle Fahrzeuge. Die Einbahnstraßenregelung für die Kunstfelderstraße wird daher nicht weiter befürwortet. Angestrebt wird eine dauerhafte Lösung in Form einer mittel- bis langfristigen Umsetzung des gültigen Bebau- ungsplans Nr. 72520 und die damit verbundene Herstellung der notwendigen Straßenbreiten für die Umsetzung eines Gehwegs und einer Fahrbahn, die den Begegnungsverkehr Lkw/Lkw zulässt.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 2266/2018
- Typ
- Beschlussvorlage Bezirksvertretung
- Datum
- 05.07.2018
- Erstellt
- 05.07.2018 14:38