4220/2021
Beantwortung einer mündlichen Anfrage der Fraktion Bündnis90/Die Grünen zum Sachstand Heliosbaustein
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Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss
2183 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VII/41/41/1 Vorlagen-Nummer 03.03.2022 4220/2021 Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Si tzung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss Kunst und Kultur 08.03.2022 Beantwortung einer mündlichen Anfrage der Fraktion Bündnis90/Die Grünen zum Sachstand Heliosbaustein Die Fraktion Bündnis90/Die Grünen bat im Ausschuss Kunst und Kultur vom 30.11.2021 um die Be- antwortung folgender Frage: Wie ist der Sachstand zum Ankauf des Helioskulturbausteins? Stellungnahme der Verwaltung: Die Verwaltung wurde mit Beschluss vom 08.09.2020 (2279/2020) beauftragt, die für den Kulturbau- stein Helios vorgesehene Fläche zu erwerben, konkret die Flurstücke 2045/39, 513 und 540 Flur 72 Gemarkung 054963 Ehrenfeld. Der bauliche Bestand mit der bisherigen kulturellen Nutzung erstreckt sich auch auf eine nicht zu erwerbende angrenzende private Fläche. Die weit fortgeschrittenen Ankaufsverhandlungen wurden zuletzt durch Unsicherheiten hinsichtlich der Zulässigkeit der bisherigen kulturellen Nutzungen im Gebäudebestand gestört. Ursprünglich war die Genehmigung der kulturellen Nutzung nur bis zum Neubau der benachbarten Schule erteilt. Zwar deckt der bisherige Ankaufsbeschluss nicht den Erwerb der Aufbauten zur Fortsetzung der zu- letzt erfolgten kulturellen Nutzung, dennoch möchte die Verwaltung sichergestellt wissen, dass diese Nutzung solange fortgesetzt werden kann, bis der noch in der Planung befindliche Neubau für einen Kulturbaustein entsteht. Inzwischen hat die Nutzerin verschiedene Bauanträge bei der Unteren Bauaufsichtsbehörde einge- reicht, die nach aktueller Auskunft und vorbehaltlich der noch fehlenden Stellungnahmen zweier Fachdienststellen als genehmigungsfähig eingestuft werden. Ziel bleibt die Neuentwicklung des Kul- turbausteins Helios, was perspektivisch zu einer Niederlegung der derzeitigen Aufbauten führen muss. Die Verhandlungen werden inzwischen unter dem Vorbehalt der abschließend zugelassenen Nutzung fortgesetzt, derzeit wird der Gegenwert für die nicht (mehr) von der Verkäuferin niederzulegenden Aufbauten ermittelt. Gez. Charles
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 4220/2021
- Typ
- Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.)
- Datum
- 03.03.2022
- Erstellt
- 01.12.2021 09:33