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A-M/0012/2022

Durchgangsverkehr an der Grevingstraße stoppen

Antrag an die BV Mitte 26.08.2022

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung Münster-Mitte, Sitzung am 20.09.2022, TOP 7.1

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Antrag A-M/0012/2022

A-M_0012_2022_Stellungnahme (nicht barrierefrei)

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Stadt Münster

Doesmat ii! |
|

29.09.2022

66.21.0011 Eing. \10, 2822 6508

Herr Lange

Bezirksverwaltung Münster-Mitte
Bezirksvertretung Münster-Mitte

über Herrn Stadtbaurat Denstorff 0.V.i.A.

Bericht zum Antrag „Durchgangsverkehr an der Grevingstraße stoppen“
(A-M/0012/2022)

Einleitung

Die Verwaltung wurde beauftragt, durch Verkehrszählung den MIV-Durchgangsverkehr an
der Grevingstr. zu ermitteln und Maßnahmen zur Eindämmung des Durchgangsverkehrs zu
entwickeln und umzusetzen.

Die Verkehrserhebung an den Knotenpunkten

« Hammer Str. / Grevingstr.

® Grevingstr. / Grevingstr.

e  Metzer Str. / Grevingstr.
fand am Mittwoch, 14.09.2022 und somit an einem Normalwerktag (Dienstag-Donnerstag)
außerhalb der Ferienzeiten statt. Die Erhebung erfolgte während der morgendlichen und
abendlichen Spitzenstunde (07:00-08:00 Uhr und 16:00-17:00 Uhr).
Aufgrund des erheblichen Aufwands einer Routenverfolgung wurde an den drei Knoten eine
einfache Verkehrserhebung durchgeführt. An den nachfolgend dargestellten Ergebnissen
lassen sich jedoch bereits die Verkehrsverhältnisse ablesen.

Verkehrliche Einschätzung

Aufgrund der Einbahnstraße in westlicher Fahrtrichtung kann die Hammer Str. nicht von der
Grevingstr. aus erreicht werden. Die zu untersuchenden Durchgangsverkehre treten daher
nur in der Fahrbeziehung Hammer Str. — Metzer Str. auf. Weiterhin besteht bereits heute ein
Einfahrverbot mit der Einschränkung „Anlieger frei“.

Die folgende Darstellung zeigt die Ergebnisse der Verkehrserhebung.

Es tritt eine für das Nebennetz typische Verkehrsbelastung auf. Zu erkennen ist, dass in der
morgendlichen Spitzenstunde ein höheres Verkehrsaufkommen auftritt, als in der Abend-
spitze.

Mit Blick auf potenzielle Durchgangsverkehre sind die Abbiegebeziehungen von der Hammer
Str. in die Grevingstr. (49 Kfz/h) und die Rechtsabbieger im weiteren Verlauf (40 Kfz/h) die
am stärksten belasteten Abbieger. Die Betrachtung der Linkseinbieger in die Metzer Str. (32
Kfz/h) zeigt eine geringere Belastung. An diesem Einbieger treten neben den Durchgangs-
verkehren auch Quellverkehre des Gebiets auf. Bei den Einbiegern handelt es sich somit
nicht vollständig um Durchgangsverkehr. Durch die Erschließung der Schule ist weiterhin mit
erkennbarem Verkehrsaufkommen zu rechnen. Es ist somit von ca. 15-20 Kfz/h Durch-
gangsverkehr in der Morgenspitze auszugehen. In der Abendspitze liegt dieser Wert
noch darunter bei ca. 10 Kfz/h.

Verkehrsaufkommen je
Abbiegebeziehung [Kfz/h]

an E L SER < (Morgenspitze / Abendspitze)
. Abbildung 1 Ergebnisse der Verkehrserhebung vom 14.09.2022

Bestehende Beschlüsse

Aufgrund eines Antrags einer Eigentümergemeinschaft Grevingstr. und mit Beschluss der
Bezirksvertretung Münster-Mitte vom 21.06.2005 ist die Grevingstr. im Bereich der Tiefgara-
geneinfahrt zum Haus Grevingstr. 33F im September 2005 baulich gesperrt worden, um den
Durchgangsverkehr aller Verkehrsteilnehmer zu unterbinden (V/0423/2005).

Nach Ausführung der Sperrung sind von Seiten mehrerer Anlieger Widersprüche gegen die
Sperrung geäußert worden, in der Folge wurde die Sperrung der Grevingstr. wieder entfernt
(v/1062/2005). -

\

Empfehlung der Verwaltung

Die Verkehrserhebung zeigt ein typisches Verkehrsaufkommen für eine innerstädtische

Straße, die der Erschließung des Wohngebiets und der Schule dient. Es wurde ein Verkehrs-
aufkommen im Durchgangsverkehr von maximal 20 Kfz/h in der Spitzenstunde ermittelt. Das
Aufkommen liegt somit im geringen Bereich. Eine Sperrung würde somit mehr Anlieger in der

-3-

Erreichbarkeit einschränken, als Durchgangsverkehr vermieden würde.

Eine Sperrung der Grevingstr. würde weiterhin den Quell- und Zielverkehr über die Metzer
Str. und damit die Belastung der Anwohner im nördlichen Bereich der Grevingstr. erhöhen.
Gleichzeitig tritt eine umwegige Verkehrsführung ein. Das zeigt sich auch in den Anträgen
und Beschlüssen der Vergangenheit. Die zuletzt beschlossene und umgesetzte Sperrung

wurde nach ca. 6 Monaten wieder aufgehoben.

Baulich ist eine Sperrung der Grevingstr. möglich und bereits erprobt, aus verkehrsplaneri-
scher Sicht ist sie aus den vorgenannten Gründen jedoch nicht zu empfehlen.

JOH

Gerd Rüller

Beratungsverlauf (1)

20.09.2022 Bezirksvertretung Münster-Mitte
TOP 7.1 Antrag Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (3)

  • Grevingstraße 33f
  • Hammer Straße
  • Metzer Straße

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Aktenzeichen
A-M/0012/2022
Typ
Antrag an die BV Mitte
Datum
26.08.2022
Erstellt
26.08.2022 12:26