A-M/0012/2022
Durchgangsverkehr an der Grevingstraße stoppen
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Antrag A-M/0012/2022
A-M_0012_2022_Stellungnahme (nicht barrierefrei)
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Stadt Münster Doesmat ii! | | 29.09.2022 66.21.0011 Eing. \10, 2822 6508 Herr Lange Bezirksverwaltung Münster-Mitte Bezirksvertretung Münster-Mitte über Herrn Stadtbaurat Denstorff 0.V.i.A. Bericht zum Antrag „Durchgangsverkehr an der Grevingstraße stoppen“ (A-M/0012/2022) Einleitung Die Verwaltung wurde beauftragt, durch Verkehrszählung den MIV-Durchgangsverkehr an der Grevingstr. zu ermitteln und Maßnahmen zur Eindämmung des Durchgangsverkehrs zu entwickeln und umzusetzen. Die Verkehrserhebung an den Knotenpunkten « Hammer Str. / Grevingstr. ® Grevingstr. / Grevingstr. e Metzer Str. / Grevingstr. fand am Mittwoch, 14.09.2022 und somit an einem Normalwerktag (Dienstag-Donnerstag) außerhalb der Ferienzeiten statt. Die Erhebung erfolgte während der morgendlichen und abendlichen Spitzenstunde (07:00-08:00 Uhr und 16:00-17:00 Uhr). Aufgrund des erheblichen Aufwands einer Routenverfolgung wurde an den drei Knoten eine einfache Verkehrserhebung durchgeführt. An den nachfolgend dargestellten Ergebnissen lassen sich jedoch bereits die Verkehrsverhältnisse ablesen. Verkehrliche Einschätzung Aufgrund der Einbahnstraße in westlicher Fahrtrichtung kann die Hammer Str. nicht von der Grevingstr. aus erreicht werden. Die zu untersuchenden Durchgangsverkehre treten daher nur in der Fahrbeziehung Hammer Str. — Metzer Str. auf. Weiterhin besteht bereits heute ein Einfahrverbot mit der Einschränkung „Anlieger frei“. Die folgende Darstellung zeigt die Ergebnisse der Verkehrserhebung. Es tritt eine für das Nebennetz typische Verkehrsbelastung auf. Zu erkennen ist, dass in der morgendlichen Spitzenstunde ein höheres Verkehrsaufkommen auftritt, als in der Abend- spitze. Mit Blick auf potenzielle Durchgangsverkehre sind die Abbiegebeziehungen von der Hammer Str. in die Grevingstr. (49 Kfz/h) und die Rechtsabbieger im weiteren Verlauf (40 Kfz/h) die am stärksten belasteten Abbieger. Die Betrachtung der Linkseinbieger in die Metzer Str. (32 Kfz/h) zeigt eine geringere Belastung. An diesem Einbieger treten neben den Durchgangs- verkehren auch Quellverkehre des Gebiets auf. Bei den Einbiegern handelt es sich somit nicht vollständig um Durchgangsverkehr. Durch die Erschließung der Schule ist weiterhin mit erkennbarem Verkehrsaufkommen zu rechnen. Es ist somit von ca. 15-20 Kfz/h Durch- gangsverkehr in der Morgenspitze auszugehen. In der Abendspitze liegt dieser Wert noch darunter bei ca. 10 Kfz/h. Verkehrsaufkommen je Abbiegebeziehung [Kfz/h] an E L SER < (Morgenspitze / Abendspitze) . Abbildung 1 Ergebnisse der Verkehrserhebung vom 14.09.2022 Bestehende Beschlüsse Aufgrund eines Antrags einer Eigentümergemeinschaft Grevingstr. und mit Beschluss der Bezirksvertretung Münster-Mitte vom 21.06.2005 ist die Grevingstr. im Bereich der Tiefgara- geneinfahrt zum Haus Grevingstr. 33F im September 2005 baulich gesperrt worden, um den Durchgangsverkehr aller Verkehrsteilnehmer zu unterbinden (V/0423/2005). Nach Ausführung der Sperrung sind von Seiten mehrerer Anlieger Widersprüche gegen die Sperrung geäußert worden, in der Folge wurde die Sperrung der Grevingstr. wieder entfernt (v/1062/2005). - \ Empfehlung der Verwaltung Die Verkehrserhebung zeigt ein typisches Verkehrsaufkommen für eine innerstädtische Straße, die der Erschließung des Wohngebiets und der Schule dient. Es wurde ein Verkehrs- aufkommen im Durchgangsverkehr von maximal 20 Kfz/h in der Spitzenstunde ermittelt. Das Aufkommen liegt somit im geringen Bereich. Eine Sperrung würde somit mehr Anlieger in der -3- Erreichbarkeit einschränken, als Durchgangsverkehr vermieden würde. Eine Sperrung der Grevingstr. würde weiterhin den Quell- und Zielverkehr über die Metzer Str. und damit die Belastung der Anwohner im nördlichen Bereich der Grevingstr. erhöhen. Gleichzeitig tritt eine umwegige Verkehrsführung ein. Das zeigt sich auch in den Anträgen und Beschlüssen der Vergangenheit. Die zuletzt beschlossene und umgesetzte Sperrung wurde nach ca. 6 Monaten wieder aufgehoben. Baulich ist eine Sperrung der Grevingstr. möglich und bereits erprobt, aus verkehrsplaneri- scher Sicht ist sie aus den vorgenannten Gründen jedoch nicht zu empfehlen. JOH Gerd Rüller
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (3)
- Grevingstraße 33f
- Hammer Straße
- Metzer Straße
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Details
- Aktenzeichen
- A-M/0012/2022
- Typ
- Antrag an die BV Mitte
- Datum
- 26.08.2022
- Erstellt
- 26.08.2022 12:26