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2070/2018

AN/0919/2018 Evalution und Anpassung der Reinigungspläne in Schulen

Stellungnahme zu einem Antrag (BV) 20.06.2018

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 6 (Chorweiler), Sitzung am 21.06.2018

Stellungnahme zu einem Antrag (BV)

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Stellungnahme zu einem Antrag (BV)

2928 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
IV/402/23 
40/402 
Vorlagen-Nummer 
 2070/2018 
Stellungnahme zu einem Antrag 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 21.06.2018 
 
AN/0919/2018 Evalution und Anpassung der Reinigungspläne in Schulen 
Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates 
 
 
Die SPD Fraktion Stadtbezirk Köln-Chorweiler stellt folgenden Antrag: 
 
In den Schulen gibt es viele Stellen, die weder bei der täglichen Reinigung noch bei der Grundreini-
gung 1x im Jahr erfasst werden. Das sind bspw. Stellen wie Fenstersimse, Heizkörper, Möbeloberflä-
chen bzw. auf den Schränken, Spinnweben an Wänden, Lehrmittelräume, keine Grundreinigung in 
der Turnhalle z.B. Geräteraum und Hygienebereiche. 
Ebenso werden z.B. Türklinken und Telefone in Erkältungszeiten und Grippewellezeiten nicht abge-
wischt bzw. desinfiziert, was zu einer Ansteckung in Schulen der Schüler und Lehrer führt. 
 
Antrag: 
 
Es sollte – unter Einbezug der Schulen – erfasst werden, welche Stellen im Schulgebäude sozusagen 
nie geputzt werden und welche Stellen zur Erhaltung der Schüler- und Lehrergesundheit mit oder 
auch häufiger geputzt werden sollten. 
Die Reinigungspläne sollen daraufhin evaluiert und angepasst werden. 
 
 
Stellungnahme der Verwaltung: 
 
Die Reinigung von Heizkörpern, Spinnweben und Lehrmittelräumen ist im Leistungsverzeichnis der 
Unterhaltsreinigung grundsätzlich bereits enthalten. 
Allerdings sind diese Bereiche häufig nur schwer bis gar nicht zugänglich oder sehr vollgestellt, so 
dass für die Reinigungsfirmen auch keine Möglichkeit besteht, diese Bereiche ordnungsgemäß zu 
reinigen. 
Die übrigen gewünschten Leistungen - alle Möbel/Schränke in Klassen- und Verwaltungsräumen auf 
der Oberseite ebenso wie die Fenstersimse zu reinigen– gehören nicht zum Leistungsumfang der 
Unterhalts- und Grundreinigung. Sofern gewünscht, müsste z.B. der Auftrag zur jährlichen Grundrei-
nigung entsprechend aufgestockt werden. Dies würde je nach Art und Umfang entsprechend Mehr-
kosten verursachen, die im vorhandene Reinigungsbudget von z.Zt. rund 17.3 Mio€/jährlich nicht be-
rücksichtigt sind. 
 
Hygienebereiche werden in der Regel täglich, ab 2019 voraussichtlich 2x täglich, gereinigt. 
 
Türklinken/Telefone werden so häufig gereinigt, wie es für den gesamten Raum standardmäßig vor-
gesehen ist. Eine Desinfektion erfolgt allerdings bis dato nur dann, wenn das Gesundheitsamt der 
Stadt Köln dies explizit auf Grund bestimmter Krankheitsfälle anordnet. 
Auch hier wären zusätzliche Reinigungsmaßnahmen nicht durch das vorgenannte Reinigungsbudget

2 
 
abgedeckt. 
 
Grundsätzlich ist es aber möglich bei starken Verschmutzungen eine einmalige Sonderreinigung zu 
beantragen. 
 
Für die beantrage Evaluierung und evtl. Anpassung der Reinigungspläne – unter Einbeziehung der 
Schulen – stehen dem Schulträger zur Zeit leider keine personellen Kapazitäten zur Verfügung.

Beratungsverlauf (1)

21.06.2018 Bezirksvertretung 6 (Chorweiler)
Entscheidung Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
2070/2018
Typ
Stellungnahme zu einem Antrag (BV)
Datum
20.06.2018
Erstellt
15.06.2018 10:23