2070/2018
AN/0919/2018 Evalution und Anpassung der Reinigungspläne in Schulen
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Stellungnahme zu einem Antrag (BV)
2928 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle IV/402/23 40/402 Vorlagen-Nummer 2070/2018 Stellungnahme zu einem Antrag öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 21.06.2018 AN/0919/2018 Evalution und Anpassung der Reinigungspläne in Schulen Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates Die SPD Fraktion Stadtbezirk Köln-Chorweiler stellt folgenden Antrag: In den Schulen gibt es viele Stellen, die weder bei der täglichen Reinigung noch bei der Grundreini- gung 1x im Jahr erfasst werden. Das sind bspw. Stellen wie Fenstersimse, Heizkörper, Möbeloberflä- chen bzw. auf den Schränken, Spinnweben an Wänden, Lehrmittelräume, keine Grundreinigung in der Turnhalle z.B. Geräteraum und Hygienebereiche. Ebenso werden z.B. Türklinken und Telefone in Erkältungszeiten und Grippewellezeiten nicht abge- wischt bzw. desinfiziert, was zu einer Ansteckung in Schulen der Schüler und Lehrer führt. Antrag: Es sollte – unter Einbezug der Schulen – erfasst werden, welche Stellen im Schulgebäude sozusagen nie geputzt werden und welche Stellen zur Erhaltung der Schüler- und Lehrergesundheit mit oder auch häufiger geputzt werden sollten. Die Reinigungspläne sollen daraufhin evaluiert und angepasst werden. Stellungnahme der Verwaltung: Die Reinigung von Heizkörpern, Spinnweben und Lehrmittelräumen ist im Leistungsverzeichnis der Unterhaltsreinigung grundsätzlich bereits enthalten. Allerdings sind diese Bereiche häufig nur schwer bis gar nicht zugänglich oder sehr vollgestellt, so dass für die Reinigungsfirmen auch keine Möglichkeit besteht, diese Bereiche ordnungsgemäß zu reinigen. Die übrigen gewünschten Leistungen - alle Möbel/Schränke in Klassen- und Verwaltungsräumen auf der Oberseite ebenso wie die Fenstersimse zu reinigen– gehören nicht zum Leistungsumfang der Unterhalts- und Grundreinigung. Sofern gewünscht, müsste z.B. der Auftrag zur jährlichen Grundrei- nigung entsprechend aufgestockt werden. Dies würde je nach Art und Umfang entsprechend Mehr- kosten verursachen, die im vorhandene Reinigungsbudget von z.Zt. rund 17.3 Mio€/jährlich nicht be- rücksichtigt sind. Hygienebereiche werden in der Regel täglich, ab 2019 voraussichtlich 2x täglich, gereinigt. Türklinken/Telefone werden so häufig gereinigt, wie es für den gesamten Raum standardmäßig vor- gesehen ist. Eine Desinfektion erfolgt allerdings bis dato nur dann, wenn das Gesundheitsamt der Stadt Köln dies explizit auf Grund bestimmter Krankheitsfälle anordnet. Auch hier wären zusätzliche Reinigungsmaßnahmen nicht durch das vorgenannte Reinigungsbudget 2 abgedeckt. Grundsätzlich ist es aber möglich bei starken Verschmutzungen eine einmalige Sonderreinigung zu beantragen. Für die beantrage Evaluierung und evtl. Anpassung der Reinigungspläne – unter Einbeziehung der Schulen – stehen dem Schulträger zur Zeit leider keine personellen Kapazitäten zur Verfügung.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 2070/2018
- Typ
- Stellungnahme zu einem Antrag (BV)
- Datum
- 20.06.2018
- Erstellt
- 15.06.2018 10:23