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1421/2021

Beantwortung von Anfragen gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates zum Personalbericht 2019/2020

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss) 29.04.2021

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Nächste Beratung: Integrationsrat, Sitzung am 01.06.2021, TOP 5.9

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

13849 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
I/11/0 
 
Vorlagen-Nummer  21.04.2021 
 1421/2021 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales 26.04.2021 
Integrationsrat 01.06.2021 
 
Beantwortung von Anfragen gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates zum Personalbericht 
2019/2020 
Die Verwaltung antwortet wie folgt: 
 
Top 4.1 Mündliche Anfragen  
Frage 1:  
MdR Cremer teilt mit, ihm sei in der Ausschussvorbereitung besonders aufgefallen, dass die Anzahl 
der eingestellten Ärztinnen und Ärzte deutlich gestiegen sei. Er erkundigt sich, auf welche Weise die-
ser Anstieg realisiert werden konnte. 
 
Antwort der Verwaltung: 
Zur Bekämpfung der Corona Pandemie wurden und werden viele zusätzliche Ärzt*innen in der Stadt-
verwaltung benötigt. Das Gesundheitsamt forderte für das Biomonitoring, die Infektionsschutzzentren 
und in besonders hohem Maße auch für das Kontakt- und Indexmanagement die Einstellung von 
Ärzt*innen an. Durch folgende Maßnahmen konnte das Bewerbercenter der Stadt Köln dieser Her-
ausforderung erfolgreich begegnen:  
 
 Gleich zu Beginn der Pandemie kontaktierten das Bewerbercenter und das Gesundheitsamt 
die Ärztekammer Nordrhein proaktiv, um approbierte Ärzt*innen im Umkreis von Köln für einen 
Einsatz zur Bekämpfung der Corona-Pandemie zu gewinnen.  
 
 Auf der städtischen Internetseite und mit einer begleitenden Kampagne in den sozialen Medi-
en wurde unter dem Titel „Hilf Köln“ für den Einsatz im Gesundheitsamt geworben.  
 
 Zur erweiterten Personalgewinnung wurde im Personal-  und Verwaltungsmanagement ein 
spezialisiertes Corona-Akquise-Team eingerichtet. Hierdurch konnte die Personalgewinnung 
in qualitativer und quantitativer Weise noch effektiver vorangetrieben und beschleunigt wer-
den. 
 
Frage 2: 
MdR Tokyürek führt aus, die Fraktion Die Linke habe die Fragen zu diesem Punkt pandemiebedingt 
bereits im Vorfeld schriftlich eingereicht. 
 
Antwort der Verwaltung:  
Siehe Antworten Top 7.1 weiter unten.  
 
Frage 3:

2 
 
MdR Dr. Krupp merkt an, der Tabelle auf Seite 41 sei zu entnehmen, dass die Anzahl der Auszubil-
denden in den vergangenen Jahren stetig gestiegen sei. Dies begrüße er ausdrücklich. Er erkundigt 
sich, ob dies für das Jahr 2020 ebenfalls der Fall sein werde oder aufgrund der Corona-Pandemie ein 
Rückgang zu erwarten sei. 
 
Antwort der Verwaltung  
Wie im Personalbericht aufgeführt, bewegen sich die Ausbildungszahlen seit mehreren Jahren auf 
einem nahezu gleichbleibend hohen Niveau. Die Quote im Jahr 2020 war mit 8,08% etwas niedriger 
als die des Jahres 2019 (8,9%), jedoch wurde die Sollvorgabe von 6 % um zwei Prozentpunkte über-
troffen. Grund für die im Vergleich zum Vorjahr verringerte Quote ist der angestiegene Personalbe-
stand insgesamt, der die Basis für die Berechnung der Quote bildet. 
Die Planung für das Ausbildungsjahr 2021 ist ebenfalls in dieser Größenordnung angelegt. Aufgrund 
der Pandemie besteht jedoch die Gefahr, dass die Ausbildungszahlen nicht das Vorjahresniveau er-
reichen. Auswahlrunden in Präsenz konnten in diesem Jahr aufgrund der Kontaktbeschränkungen 
bislang nicht im Gruppenformat durchgeführt werden. Zwar hat eine erfolgreiche Umstellung auf digi-
tale Auswahlrunden stattgefunden, diese können zurzeit jedoch nur in Form von Einzelgesprächen 
durchgeführt werden. Diese Art der Auswahl ist zudem erheblich zeit- und personalaufwändiger als 
die Bewerbungsrunden in Präsenzform: Bewerber*innen werden im Vorfeld beraten, um auf die tech-
nischen Voraussetzungen und mögliche Störungen hinzuweisen und Unsicherheiten zu beseitigen. 
Vor diesem Hintergrund ist eine valide Prognose zur Entwicklung der Ausbildungszahlen zum jetzigen 
Zeitpunkt schwierig. 
 
 
Top 7.1 Mündliche Anfrage der Fraktion Die Linke betreffend "Personalbericht“ 
Zu Frage 1:  
Bei den Personalkosten gibt es ein paar markante Sprünge nach oben (S. 66). Was sind die Gründe? 
 Bezüge Beamt*innen 2019 auf 2020 um ein Sechstel gestiegen 
 Gehalt Angestellte von 2018 bis 2019 Steigerung im 15 %, von 2019 auf 2020 um 12 % 
 Zufluss in Rücklagen von 2018 bis 2019 + 74 %  
 
Antwort der Verwaltung  
Bezüge und Gehälter: 
Die im Personalbericht 2019/2020 angegebenen Werte für die Personalkosten 2020 sind Planwerte 
gemäß dem Beschluss vom 7.11.2019. Zum Zeitpunkt der Erstellung des Personalberichts lagen die 
IST-Werte für 2020 noch nicht vor.  
 
Die mittlerweile bekannten – vorläufigen - IST-Werte 2020 lauten wie folgt: 
Bezüge Beamt*innen: 215,8 Millionen 
Entgelt Tarifbeschäftigte: 582 Millionen 
 
Vergleicht man nun IST-Wert 2019 mit IST-Wert 2020, ergibt sich eine tatsächliche Erhöhung der 
Bezüge um 4,5 % statt der - aufgrund des Doppelhaushalts vorsichtig - geplanten 16 %.  
 
Die Entgelte der Tarifbeschäftigten sind von 508,7 Millionen Euro im Jahr 2018 auf 542,5 Millionen 
Euro im Jahr 2019 gestiegen, was einer Steigerung von 6,6 % entspricht. Im Jahr 2020 gab es dann 
eine tatsächliche Steigerung um 7,2 % auf 582 Millionen (vorläufiger IST-Wert 2020).  
 
Diese Steigerungen der Kosten sowohl für Beamt*innen als auch Tarifbeschäftigte erklären sich zum 
einen aus einem höheren Personalbestand und zum anderen aus hohen Besoldungs- bzw. Tarifab-
schlüssen (über 3 % pro Jahr). 
 
Mitarbeitende Gesamtverwaltung 
(Saldo Zu- und Abgänge) 
Anzahl 2018 Anzahl 2019  Anzahl 2020  
Beamt*innen 4.312 4.404 4.525

3 
 
Tarifbeschäftigte 14.568 15.145 16.633 
 
 
Rückstellungen: 
 
[…] 
  
Die Summe der Rückstellungen verändert sich aufgrund diverser Ereignisse jedes Jahr stark, wie 
man im Personalbericht (S. 66) im Jahresverlauf erkennen kann.  
 
2019 gab es eine neue Berechnungsgrundlage für die Pensionsrückstellungen. Die Heubecksche 
Sterbetafel hat einen signifikanten Einfluss auf die Berechnungen der Rücklagen in diesem Jahr, da 
sie unter anderem die steigende Lebenserwartung in Deutschland einbezieht. 
 
Zu weiteren besonderen Ereignissen zählen neben einer neuen Sterbetafel auch Besoldungserhö-
hungen, vorzeitige Pensionierungen, Beförderungen, personelle Fluktuationen, gesetzliche Änderun-
gen und vieles mehr.  
 
Dabei ist zu berücksichtigen, dass sich solche Ereignisse nicht nur auf Gegenwart und Zukunft aus-
wirken, sondern auch Auswirkungen auf die in der Vergangenheit gebildeten Rückstellungen haben. 
Diese führen dann zu zusätzlichen, sofortigen Rückstellungsaufwendungen.  
 
Zu Frage 2:  
Wie viele sachgrundlos Befristete gibt es? Damit meinen wir selbstverständlich nicht die pandemie-
bedingt in großer Zahl Beschäftigen, z. B. im Gesundheitsamt. Hier gibt es ja einen Sachgrund, diese 
Arbeitsverhältnisse zu befristen.  
 
Antwort der Verwaltung: 
Zum 31.12.2019 (Stand Personalbericht) waren es 78 befristete Arbeitsverträge ohne Sachgrund.  
 
Zum aktuellen Zeitpunkt (auswertbarer Stichtag 28.02.2021) bestehen 42 befristete Arbeitsverträge 
ohne Sachgrund (Kernverwaltung/Stammpersonal; ohne Berücksichtigung der pandemiebedingten 
Arbeitsverträge). 
 
Zu Frage 3:  
Wird die Verwaltung diverser?  
Wie verändert sich der Anteil an Menschen mit Migrationshintergrund? 
 
Antwort der Verwaltung:  
Daten zu dem Migrationshintergrund der Mitarbeitenden werden nicht erhoben.  
Es ist daher nur eine Auswertung über die Staatsangehörigkeiten möglich.

4 
 
  
Folgender Anteil an Mitarbeitenden hat eine ausländische Staatsangehörigkeit oder die deutsche 
Staatsangehörigkeit und gleichzeitig eine weitere Staatsangehörigkeit (Stammpersonal / Kernverwal-
tung):  
 
Personalbestand 28.02.2018 6,32 % 
Personalbestand 28.02.2019 6,37 % 
Personalbestand 29.02.2020 6,41 % 
Personalbestand 28.02.2021 6,44 % 
 
 
Zu Frage 4 
Was wird getan, um den Anteil an unterrepräsentierten oder benachteiligten Gruppen zu erhöhen?  
Gibt es noch die Programme, die jungen Menschen eine Ausbildung bei der Stadt ermöglichen, ob-
wohl sie zunächst noch nicht die Voraussetzungen dafür mitbringen? Z. B. das Programm, Jugendli-
che mit Migrationshintergrund/Sprachschwierigkeiten besonders zu schulen, um ihnen eine Ausbil-
dung bei der Stadt zu ermöglichen? Oder das Ausbildungsprogramm für junge Mütter in Teilzeit? 
Wenn nicht, wieso?  
 
Antwort der Verwaltung: 
 
Eine der Leitlinien für Führung und Zusammenarbeit, welche stadtweit im Rahmen einer großen 
Kampagne eingeführt werden, lautet:  
 
Wir leben Vielfalt!  
Wir erkennen Unterschiede an. 
Wir bevorzugen oder diskriminieren niemanden aufgrund von Geschlecht, Nationalität, Herkunft, Reli-
gion oder Weltanschauung, Behinderung, Alter, sexueller Orientierung oder Identität. 
Wir fördern ein Betriebsklima in dem Chancengleichheit und Vielfalt geschätzt werden. 
 
Um im Recruiting Prozess Diversität zu fördern, achtet das Personal- und Verwaltungsmanagement 
in Stellenausschreibungen und Personalmarketingmaßnahmen auf Inklusion. Ganz gemäß dem neu 
vorgestellten Leitfaden für wertschätzende Kommunikation wird eine entsprechende Sprache genutzt 
und die Bildwelten zeigen ein möglichst breites Spektrum individueller Lebensrealitäten.  
 
Diese kulturellen Grundsätze spiegeln sich auch in konkreten Maßnahmen.  
 
Die Beschäftigungsquote von Menschen mit Behinderung liegt bei der Stadt Köln mit 8,93 % (Stand 
2020) weit über der gesetzlichen Quote von 5 %. Um den Anteil der Auszubildenden mit Einschrän-
kungen zu erhöhen, hat die Stadt Köln 2018 ein Inklusionsprojekt ins Leben gerufen, bei dem junge 
Menschen mit Einschränkungen zur*zum „Fachpraktiker*in für Bürokommunikation“ ausgebildet wer-
den. Nachdem 2018 mit einer Auszubildenden gestartet wurde, konnte das Projekt 2019 und 2020 mit 
jeweils fünf Teilnehmer*innen fortgesetzt werden. Auch 2021 ist die Weiterführung des Inklusionspro-
jekts beabsichtigt. Perspektivisch strebt die Verwaltung mit der Gewinnung der erforderlichen Zahl an 
engagierten Ausbilder*innen und einer Neukonzeptionierung eine Verbesserung und Ausweitung der 
Teilnehmenden am Inklusionsprojekt an. 
 
Auch das Projekt für Jugendliche mit Migrationshintergrund, das die Stadt Köln über einen Zeitraum 
von zwölf Jahren hinweg erfolgreich angeboten hat, soll neu konzipiert werden, um möglichst vielen 
benachteiligten Jugendlichen eine Perspektive bieten zu können. Die Verwaltung beabsichtigt, das 
Projekt über den Personenkreis der jungen Menschen mit Migrationshintergrund hinaus für weitere 
junge Menschen mit Benachteiligungen zu öffnen. Aktuell ist jedoch die entsprechende Stelle Sozial-
arbeiter*in in der Ausbildungsleitung vakant und befindet sich im Nachbesetzungsverfahren. Das Pro-
jekt musste deshalb vorübergehend ausgesetzt werden. 
Die Stadt Köln hält außerdem seit einigen Jahren Praktikumsangebote für Geflüchtete bereit. Die 
Vermittlung erfolgt auf Grundlage einer Vereinbarung mit der Initiative „Chance+“. Ziel des Projekts

5 
 
war es, im Zeitraum 2016 bis 2019 jährlich mindestens je fünf junge, von „Chance+“ benannte Ge-
flüchtete in Praktika bei der Stadt zu vermitteln. Das Projekt hat sich als voller Erfolg erwiesen, so 
konnten rund 50 Praktika vermittelt werden. Die Kooperationsvereinbarung mit Chance+ wurde aus 
diesem Grund zunächst bis zum 31.12.2021 verlängert, um Menschen mit Migrationshintergrund den 
Einstieg in eine Tätigkeit bei der Stadt Köln zu erleichtern. 
 
Die Stadt Köln fördert außerdem im Rahmen der Vereinbarkeit von Beruf und Familie grundsätzlich in 
allen Bereichen eine Ausbildung in Teilzeit und hat zum Ziel, den Auszubildenden hier ein breites 
Angebot machen zu können, ohne sich dabei auf bestimmte Programme beschränken zu müssen. 
 
 
Anfrage der CDU-Fraktion per E-Mail am 17.03.2021:  
 
Im letzten AVR haben wir eine Anfrage zum Personalbericht 2019/2020 gestellt. Leider wurde Frage 
4 nicht korrekt beantwortet (siehe untenstehender Auszug). Es war nicht die Rückstellungshöhe in € 
gefragt. Diesen Wert kann jeder im öffentlich zugänglichen Jahresabschluss 2019 nachlesen.  
Es wurde nach der Grundlage für diese Rückstellung gefragt. 
Bezogen auf die Antwort von 11 bedeutet das, Angabe der Gleitzeitguthaben und Zeitguthaben und 
Über- und Mehrarbeitsstunden in der Einheit Stunden. 
Antwort der Verwaltung:  
 
Die Summe von 14.054.332,49 Euro Rückstellung setzt sich aus zwei Posten zusammen:  
  
1. 303.855 Stunden auf den Gleit- und Arbeitszeitkonten der Mitarbeitenden, welche mit einer 
Summe von 13.572.556,15 Euro in der Rückstellung 2019 bewertet werden. 
2. Für im Oktober, November und Dezember 2019 angeordnete und bezahlte Überstunden 
bzw. Mehrarbeitsstunden ist eine Summe von 481.776,34 Euro eingeflossen. Diese Stun-
den wurden im 1. Quartal 2020 ausgezahlt und mussten daher bei der Rückstellung berück-
sichtig werden. Die Summe in Euro kann nicht ohne größeren Aufwand in Stunden umgerech-
net werden, da die einzelnen Überstundenzahlungen dezentral eingegeben werden.  
  
Beschreibung Rückstellungswert 
1. Arbeitszeitguthaben in Höhe von 303.855 Stunden  
am 31.12.2019 
13.572.556,15 Euro 
2. Angeordnete und bezahlte Über-/Mehrarbeitstunden aus dem 
SAP-Gehaltszahlungsverfahren für das 4.Quartal 2019  
481.776,34 Euro 
Summe Rückstellungswert zum Bilanzstichtag 31.12.2019 14.054.332,49 Euro  
  
  
Begriffsdefinition 
  
Gleit- und Arbeitszeitkonto: Hier befinden sich die Stunden der Mitarbeitenden, welche im Rahmen 
der gleitenden Arbeitszeit entstanden sind. Das maximal zulässige Guthaben beträgt 170 Stunden bei 
einer maximal zulässigen Laufzeit von einem Jahr.  
Überstunden: Überstunden sind auf Anordnung geleistete Arbeitsstunden von Tarifbeschäftigten, die 
über die wöchentliche Vollzeitstundenzahl hinausgehen.  
Mehrarbeit: Mehrarbeit ist die Bezeichnung für angeordnete Überstunden bei verbeamteten Personal 
bzw. bei tarifbeschäftigten Teilzeitkräften bis zur Stundenzahl einer Vollzeitkraft. 
 
 
 
Prof. Dr. Diemert i.V. für Dez. I

Beratungsverlauf (2)

26.04.2021 Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales
Entscheidung Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
01.06.2021 Integrationsrat
TOP 5.9 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1421/2021
Typ
Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
Datum
29.04.2021
Erstellt
15.04.2021 11:13