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2295/2018

Mündliche Anfrage von RM Frau Heuser in der Sitzung vom 19.04.2018 zur Barrierefreiheit in der Freiluga

Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.) 20.08.2018

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Nächste Beratung: Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren, Sitzung am 06.09.2018, TOP 11.1.10

Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss

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Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss

2522 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
IV/51/51/1 
 
Vorlagen-Nummer 20.08.2018 
 2295/2018 
Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Sitzung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Ausschuss Soziales und Senioren 06.09.2018 
 
Mündliche Anfrage von RM Frau Heuser in der Sitzung vom 19.04.2018 zur Barrierefreiheit in 
der Freiluga 
RM Frau Heuser teilt in der Sitzung des Sozialausschusses am 19.04.2018 mit, dass bei der Freiluga 
in Ansätzen eine Art Barrierefreiheit realisiert worden sei. 
Jedoch gebe es dort ein kleines Tor, welches in die falsche Richtung aufgehe. 
Somit haben Rollstuhlfahrer je nach Einschränkung keine Möglichkeit das Tor zu öffnen. 
Sie fragt, wer das abgenommen habe, und wie so etwas passieren könne. 
 
 
Die Verwaltung nimmt wie folgt Stellung: 
 
 
Fluchttüren sowie andere Türen, die ins Freie führen, sollten im Normalfall stets in Fluchtrichtung öff-
nen. Türen und Fenster sollen dabei aber nicht in den öffentlichen Verkehrsraum hineinragen. Dar-
über hinaus muss aber auch noch geprüft werden, ob weitere Anforderungen an diese Türen gestellt 
werden.  
 
Das besagte Tor liegt an der eingezäunten Grundstücksgrenze des Schulbiologischen Zentrums. Die 
Rampe startet/endet am Tor und führt an die Rückseite des Gebäudes zum Schulungsraum. Die 
Rampe dient als zweiter Fluchtweg für Rollstuhlfahrer, sollte die Rampe am Haupteingangsbereich 
nicht nutzbar sein. Grundsätzlich kann die Rampe in beide Richtungen genutzt werden.  
 
Entscheidend bei der Beurteilung zum gewählten Toranschlag war, dass es sich bei der Rampe um 
den baulichen zweiten Rettungsweg für Rollstuhlfahrer handelt. Hinzu kommt die Tatsache, dass di-
rekt hinter dem Tor der öffentlich zugängliche Verkehrsraum liegt, einen Bürgersteig oder andere Ab-
grenzungen zum Verkehrsraum sind an der Stelle nicht vorhanden.  
 
Unter Abwägung der Tatsachen, dass das Gelände von Kindern bespielt wird und das Tor für die Ent-
fluchtung nicht verschlossen sein darf, wurde der Anschlag so gewählt, dass kein direkter Zugang in 
den Verkehrsraum möglich ist. Sollte im Brandfall der Haupteingangsbereich nicht nutzbar sein, ist 
davon auszugehen, dass neben dem Rollstuhlfahrer auch die Kinder ohne körperliche Einschränkung 
diesen Rettungsweg nehmen werden. Dass ein Rollstuhlfahrer somit alleine im Brandfall das Tor öff-
nen muss, kann ausgeschlossen werden.  
 
Grundsätzlich ist für Rollstuhlfahrer der zurückgesetzte Eingangsbereich mit entsprechender Rampe 
vorgesehen.  
 
 
gez. Dr. Klein

Beratungsverlauf (1)

06.09.2018 Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren
TOP 11.1.10 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
2295/2018
Typ
Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.)
Datum
20.08.2018
Erstellt
10.07.2018 13:34