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Mündliche Anfrage von RM Frau Heuser in der Sitzung vom 19.04.2018 zur Barrierefreiheit in der Freiluga

Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.) 2295/2018 vom 20.08.2018

Stand: Am 06.09.2018 im Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.

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  • Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss

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    Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle IV/51/51/1 Vorlagen-Nummer 20.08.2018 2295/2018 Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Sitzung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss Soziales und Senioren 06.09.2018 Mündliche Anfrage von RM Frau Heuser in der Sitzung vom 19.04.2018 zur Barrierefreiheit in der Freiluga RM Frau Heuser teilt in der Sitzung des Sozialausschusses am 19.04.2018 mit, dass bei der Freiluga in Ansätzen eine Art Barrierefreiheit realisiert worden sei. Jedoch gebe es dort ein kleines Tor, welches in die falsche Richtung aufgehe. Somit haben Rollstuhlfahrer je nach Einschränkung keine Möglichkeit das Tor zu öffnen. Sie fragt, wer das abgenommen habe, und wie so etwas passieren könne. Die Verwaltung nimmt wie folgt Stellung: Fluchttüren sowie andere Türen, die ins Freie führen, sollten im Normalfall stets in Fluchtrichtung öff- nen. Türen und Fenster sollen dabei aber nicht in den öffentlichen Verkehrsraum hineinragen. Dar- über hinaus muss aber auch noch geprüft werden, ob weitere Anforderungen an diese Türen gestellt werden. Das besagte Tor liegt an der eingezäunten Grundstücksgrenze des Schulbiologischen Zentrums. Die Rampe startet/endet am Tor und führt an die Rückseite des Gebäudes zum Schulungsraum. Die Rampe dient als zweiter Fluchtweg für Rollstuhlfahrer, sollte die Rampe am Haupteingangsbereich nicht nutzbar sein. Grundsätzlich kann die Rampe in beide Richtungen genutzt werden. Entscheidend bei der Beurteilung zum gewählten Toranschlag war, dass es sich bei der Rampe um den baulichen zweiten Rettungsweg für Rollstuhlfahrer handelt. Hinzu kommt die Tatsache, dass di- rekt hinter dem Tor der öffentlich zugängliche Verkehrsraum liegt, einen Bürgersteig oder andere Ab- grenzungen zum Verkehrsraum sind an der Stelle nicht vorhanden. Unter Abwägung der Tatsachen, dass das Gelände von Kindern bespielt wird und das Tor für die Ent- fluchtung nicht verschlossen sein darf, wurde der Anschlag so gewählt, dass kein direkter Zugang in den Verkehrsraum möglich ist. Sollte im Brandfall der Haupteingangsbereich nicht nutzbar sein, ist davon auszugehen, dass neben dem Rollstuhlfahrer auch die Kinder ohne körperliche Einschränkung diesen Rettungsweg nehmen werden. Dass ein Rollstuhlfahrer somit alleine im Brandfall das Tor öff- nen muss, kann ausgeschlossen werden. Grundsätzlich ist für Rollstuhlfahrer der zurückgesetzte Eingangsbereich mit entsprechender Rampe vorgesehen. gez. Dr. Klein

Beratungsverlauf

  1. 06.09.2018

    Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren

    TOP 11.1.10, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen

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