AN/1390/2018
Praxis für die Entsorgung von Schrottfahrrädern im öffentlichen Raum
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Anfrage (SPD BV1)
2288 Zeichen
Herrn Bezirksbürgermeister Andreas Hupke Herrn Bürgeramtsleiter Dr. Ulrich Höver Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Köln, 05.10.2018 Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung des Rates und der Bezirksvertretungen der Stadt Köln Sehr geehrte Herren, sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, wir bitten Sie, folgende Anfrage auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung der BV Innenstadt zu setzen: Praxis für die Entsorgung von Schrottfahrrädern im öffentlichen Raum Mit der Umstrukturierung des Ordnungsamtes erfolgte eine Ablösung der Bezirksordnungsdienste vom den Bürgerämtern und die Verankerung an das überbezirkliche Ordnungsamt. Dabei wurde der Bezirksvertretung Innenstadt versichert, dass sich diese Umstrukturierung nicht negativ auf den Service der in den Stadtbezirken tätigen Ordnungsdienste auswirken würde. Gerade im Falle der Beseitigung von Schrotträdern konnte diese Aussage noch keine Bestätigung finden. Beispielsweise waren bei „Sag’s uns“ mit genauem Standort und Foto gemeldeten Fahrradleichen nach über zwei Monaten trotz gelbem (später ausgeblichenem weißen) Zettel immer noch nicht entfernt worden. Deshalb bitten wir die Verwaltung um die Beantwortung der folgenden Fragen: 1. Hat es in der Bearbeitung der Meldungen von Schrottfahrrädern eine Veränderung der Bearbeitungsabläufe gegeben? 2. Wie werden Bürger*innen über den Stand der Bearbeitung informiert? In welchem Zeitraum erhalten Bürger eine Rückmeldung auf ihre Meldung? 3. Wie gedenkt die Verwaltung die seit Mitte des Jahres entstandenen erheblichen Rückstände bei der Bearbeitung der Sag‘s uns-Meldungen aufzuarbeiten? Wird ggf. eine Sondergruppe für Schrotträder in Erwägung gezogen? 4. Lässt sich die „Karenzzeit“ zwischen der Anbringung der gelben Zettel und der Entfernung der Schrottfahrräder verkürzen, wenn die Schrotträder offenkundig fahruntüchtig und im öffentlichen Raum entsorgt wurden? Welchen Ermessensspielraum hat die Verwaltung für die Entfernung der Fahrradleichen? Wie legt sie diesen aus? Mit freundlichen Grüßen Gez. Dr. Regina Börschel SPD-Fraktion in der Bezirksvertretung Innenstadt Ludwigstraße 8 50667 Köln fon 0221. 221 913 03 fax 0221. 221 913 01 mail SPD-BV1@stadt -koeln.de web www.koelnspd.de
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: zurückgestellt
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- AN/1390/2018
- Typ
- Anfrage nach § 4 BV1 (SPD)
- Datum
- 09.10.2018
- Erstellt
- 09.10.2018 09:42