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AN/1390/2018

Praxis für die Entsorgung von Schrottfahrrädern im öffentlichen Raum

Anfrage nach § 4 BV1 (SPD) 09.10.2018

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 1 (Innenstadt), Sitzung am 08.11.2018, TOP 8.2

Anfrage (SPD BV1)

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Anfrage (SPD BV1)

2288 Zeichen

Herrn Bezirksbürgermeister  
Andreas Hupke 
 
Herrn Bürgeramtsleiter 
Dr. Ulrich Höver 
 
Frau Oberbürgermeisterin 
Henriette Reker 
 
 
 
 
 
Köln, 05.10.2018 
 
Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung des Rates und der Bezirksvertretungen der Stadt Köln 
 
Sehr geehrte Herren, sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
 
wir bitten Sie, folgende Anfrage auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung der BV Innenstadt zu setzen: 
 
 
Praxis für die Entsorgung von Schrottfahrrädern im öffentlichen Raum 
Mit der Umstrukturierung des Ordnungsamtes erfolgte eine Ablösung der Bezirksordnungsdienste vom 
den Bürgerämtern und die Verankerung an das überbezirkliche Ordnungsamt. Dabei wurde der 
Bezirksvertretung Innenstadt versichert, dass sich diese Umstrukturierung nicht negativ auf den Service 
der in den Stadtbezirken tätigen Ordnungsdienste auswirken würde. Gerade im Falle der Beseitigung von 
Schrotträdern konnte diese Aussage noch keine Bestätigung finden. Beispielsweise waren bei „Sag’s uns“ 
mit genauem Standort und Foto gemeldeten Fahrradleichen nach über zwei Monaten trotz gelbem (später 
ausgeblichenem weißen) Zettel immer noch nicht entfernt worden.  
 
Deshalb bitten wir die Verwaltung um die Beantwortung der folgenden Fragen: 
1. Hat es in der Bearbeitung der Meldungen von Schrottfahrrädern eine Veränderung der 
Bearbeitungsabläufe gegeben?  
2. Wie werden Bürger*innen über den Stand der Bearbeitung informiert? In welchem Zeitraum 
erhalten Bürger eine Rückmeldung auf ihre Meldung? 
3. Wie gedenkt die Verwaltung die seit Mitte des Jahres entstandenen erheblichen Rückstände bei 
der Bearbeitung der Sag‘s uns-Meldungen aufzuarbeiten? Wird ggf. eine Sondergruppe für 
Schrotträder in Erwägung gezogen? 
4. Lässt sich die „Karenzzeit“ zwischen der Anbringung der gelben Zettel und der Entfernung der 
Schrottfahrräder verkürzen, wenn die Schrotträder offenkundig fahruntüchtig und im öffentlichen 
Raum entsorgt wurden?  
Welchen Ermessensspielraum hat die Verwaltung für die Entfernung der Fahrradleichen? Wie legt sie 
diesen aus? 
 
Mit freundlichen Grüßen 
Gez. 
Dr. Regina Börschel 
 
SPD-Fraktion 
in der Bezirksvertretung Innenstadt  
Ludwigstraße 8  
50667 Köln 
fon 0221. 221 913 03  
fax 0221. 221 913 01  
mail SPD-BV1@stadt -koeln.de 
web www.koelnspd.de

Beratungsverlauf (1)

08.11.2018 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)
TOP 8.2 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: zurückgestellt

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Details

Aktenzeichen
AN/1390/2018
Typ
Anfrage nach § 4 BV1 (SPD)
Datum
09.10.2018
Erstellt
09.10.2018 09:42