V/0030/2013
Radwege an der Lauheider Straße und Lützowstraße/Verth - Anregung nach §24 GO NW (lfd. Nr. 115/2012)
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Antrag 115/2012
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u . Anlage zur Vorlage V/0030/2013 Munka dem 25.4.2041 Anregung Nr. 115/2012 iur überbürgermeister Om hun Om dan VRarkingemaaken Vom Maxlem Fuwt Brinaraminaz mah $auce Fk main oh 60° Ismchr äh ndlar ad lm Veldiuruhsl Lamdui gl uk nn Man ei Fe, ÄRA ae 4 mal Lomharde, Schim zum yanı he wanwmilh oe Kumula- Fol hak, olana mm WAL aahrk Alan Ar Lanka kam: ihn owner nk. Da Lanhei dar Ahromdr -3 Um Roung = | Ak Aammam Bad wohl ale aim Ruhwag. Duf da Like © ohne dan gleikr. Wir mmol mom rich ua Shrogle nick PIRW, Wem am Wıg Kan Reihen milk m mw A» mn Ania Koknna dubumd en Aha wm Ihr al Konllar Go Dir Lonkeiider Ahnae hit win un Talyke | wlar an Tuılhot yon yun Shoe. Mm:
Übersichtsplan
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o. M. 2013Jan.RevermannGezeichnet: 2013Jan.HechtBearbeitet: Maßstab: Übersichtsplan Legende: vorh. Geh -u. Radweg im Zweirichtungsverkehr vorh. Geh- u. Radweg beantragter Radweg
Beschlussvorlage
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V/0030/2013 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung Betrifft Radwege an der Lauheider Straße und Lützowstraße/Verth - Anregung nach §24 GO NW (lfd. Nr. 115/2012) Beratungsfolge 27.02.2013 Bezirksvertretung Münster-Ost Anhörung 07.03.2013 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Der Anregung nach § 24 GO NW (lfd. Nr. 115/2012) zum Ausbau von Radwegen auf der La u- heider Straße und Lützowstraße/Verth wird nicht gefolgt. II. Finanzielle Auswirkungen: Es wird zur Kenntnis genommen, dass keine Kosten entstehen. Begründung: Mit der Anregung nach §24 GO NW (115/2012) wurde durch die Eingeberin die Einrichtung von Radwegen auf der Lauheider Straße und auf der Lützowstraße/Verth beantragt. Lauheider Straße Über die Lauheider Straße ist die Anfahrt zum Waldfriedhof Lauheide, von der Warendorfer Straße kommend, ausgewiesen. Die Straße befindet sich in Abschnitten auf dem Stadtgebiet Telgte, die Straßenparzellen befinden sich aber im Eigentum der Stadt Münster. Die Straße ist mit dem VZ 253 für Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 2,8t, einschließlich ihrer Anhänger, und Zugmaschinen, ausgenommen Pkw und Kraftomnibusse, g e- sperrt. Die zulässige Geschwindigkeit beträgt 70 km/h. Bei einer Verkehrszählung in 2012 wurden für die Spitzenstunden wochentags 150 Kfz/h und am Wochenende 220 Kfz/h ermittelt. Nach Aus- wertung der Unfalldatenblätter der Polizei ist die Lauheider Straße nicht unfallauffällig. Aufgrund der geringen Verkehrsbelastung und einem ausgeschlossenen Schwerverkehr wird keine Notwendigkeit zum Ausbau eines straßenbegleitenden Radweges auf der Lauheider Straße ges e- Vorlagen-Nr.: V/0030/2013 Auskunft erteilt: Herr Böhme Ruf: 492 61 56 E-Mail: Boehme@stadt-muenster.de Datum: 14.01.2013 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0030/2013 hen. Finanzielle Mittel stehen im Übrigen nicht zur Verfügung. Lützowstraße/Verth Auf der Lützowstraße zwischen Warendorfer Straße und Borggreveweg sind keine Radwege vo r- handen. Die Verkehrsbelastung liegt bei ca. 160 Kfz/h, die zulässige Geschwindigkeit beträgt 70 km/h. Zwischen Borggreveweg und Immelmannstraße befindet sich auf der Ostseite ein gegenlä u- figer gemeinsamer Geh- und Radweg und auf der Westseite ein gemeinsamer Geh - und Radweg. Von der Immelmannstraße bis zur Kasernenzufahrt wird der Fuß - und Radverkehr ebenfalls auf der Ostseite im Zweirichtungsverkehr geführt. Die Verkehrsbelastung liegt auf diesem Abschnitt bei ca. 260 Kfz /h, die zulässige Geschwindigkeit beträgt 50 km/h. Im weiteren Verlauf der Lützowstraße und der Straße Verth wird der Radverkehr in der Fahrbahn geführt. Ab der Stad t- grenze Telgte steht dem Radverkehr dann wieder auf der Nordseite ein gemeinsamer, gegenläu fi- ger Geh- und Radweg zur Verfügung. Die in 2012 durchgeführte Radrevision hat ergeben, dass d er vorhandene gegenläufige, gemein- same Geh- und Radwege auf der Ostseite der Lützowstraße zwischen Borggreveweg und Kase r- nenzufahrt sowohl von der Ausbaubreite, als auch vom Ausbaustandard (überwiegend wasserg e- bunden) den Anforderungen für eine Radwegebenutzungspflicht nicht entspricht. Bei der vorli e- genden Verkehrsbelastung sind nach ERA keine s eparaten Radverkehrsanlagen erforderlich. Die Radwegebenutzungspflicht soll daher auf der Lützowstraße aufgehoben werden. Nach Auswertung der Unfalldatenblätter der Polizei sind die Lützowstraße und die Straße Verth nicht unfallauffällig. Aufgrund der geringen Verkehrsbelastung und vor dem Hintergrund der Aufgabe der Rad wegebe- nutzungspflicht auf dem Abschnitt zwischen Borggreveweg und Kasernenzufahrt wird keine No t- wendigkeit zum Ausbau eines straßenbegleitenden Radweges auf der Lützowstraße und der Str a- ße Verth gesehen. Finanzielle Mittel stehen im Übrigen nicht zur Verfügung. Die Antragstellerin erhält ein abschließendes Antwortschreiben. i.V. gez. Schultheiß Stadtdirektor Anlagen: Anregung §24 GO NW (115/2012) Übersichtsplan
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (6)
- Lauheider Straße
- Lützowstraße
- Warendorfer Straße
- Borggreveweg
- Immelmannstraße
- Verth
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Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0030/2013
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 18.01.2013
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37