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V/0030/2013

Radwege an der Lauheider Straße und Lützowstraße/Verth - Anregung nach §24 GO NW (lfd. Nr. 115/2012)

Vorlagen 18.01.2013

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Nächste Beratung: Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft, Sitzung am 07.03.2013, TOP 8.1

Antrag 115/2012

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Ansehen

Übersichtsplan

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Beschlussvorlage

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Ansehen

Antrag 115/2012

676 Zeichen

u . Anlage zur Vorlage V/0030/2013

Munka dem 25.4.2041

Anregung Nr. 115/2012

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Übersichtsplan

177 Zeichen

o. M.
2013Jan.RevermannGezeichnet:
2013Jan.HechtBearbeitet:
Maßstab:
Übersichtsplan
Legende:
vorh. Geh -u. Radweg im
Zweirichtungsverkehr
vorh. Geh- u. Radweg
beantragter Radweg

Beschlussvorlage

4177 Zeichen

V/0030/2013 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Radwege an der Lauheider Straße und Lützowstraße/Verth - Anregung nach §24 GO NW (lfd. Nr. 
115/2012) 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
27.02.2013 Bezirksvertretung Münster-Ost Anhörung 
07.03.2013 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1.  Der Anregung nach § 24 GO NW (lfd. Nr. 115/2012) zum Ausbau von Radwegen auf der La u-
heider Straße und Lützowstraße/Verth wird nicht gefolgt. 
 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass keine Kosten entstehen. 
 
 
Begründung: 
Mit der Anregung nach §24 GO NW (115/2012) wurde durch die Eingeberin die Einrichtung von 
Radwegen auf der Lauheider Straße und auf der Lützowstraße/Verth beantragt. 
 
Lauheider Straße 
Über die Lauheider Straße ist die Anfahrt zum Waldfriedhof Lauheide, von der Warendorfer Straße 
kommend, ausgewiesen. Die Straße befindet sich in Abschnitten auf dem Stadtgebiet Telgte, die 
Straßenparzellen befinden sich aber im Eigentum der Stadt Münster.  
 
Die Straße ist mit dem VZ 253 für Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 2,8t, 
einschließlich ihrer Anhänger, und Zugmaschinen, ausgenommen Pkw und Kraftomnibusse, g e-
sperrt. Die zulässige Geschwindigkeit beträgt 70 km/h. Bei einer Verkehrszählung in 2012  wurden 
für die Spitzenstunden wochentags 150 Kfz/h und am Wochenende 220 Kfz/h ermittelt.  Nach Aus-
wertung der Unfalldatenblätter der Polizei ist die Lauheider Straße nicht unfallauffällig. 
 
Aufgrund der geringen Verkehrsbelastung und einem ausgeschlossenen Schwerverkehr wird keine 
Notwendigkeit zum Ausbau eines straßenbegleitenden Radweges auf der Lauheider Straße ges e-
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0030/2013 
Auskunft erteilt: 
Herr Böhme 
Ruf: 
492 61 56 
E-Mail: 
Boehme@stadt-muenster.de  
Datum: 
14.01.2013 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0030/2013 
hen.  
 
Finanzielle Mittel stehen im Übrigen nicht zur Verfügung. 
 
Lützowstraße/Verth 
Auf der Lützowstraße zwischen Warendorfer Straße und Borggreveweg sind keine Radwege vo r-
handen. Die Verkehrsbelastung liegt bei ca. 160 Kfz/h, die zulässige Geschwindigkeit beträgt 70 
km/h. Zwischen Borggreveweg und Immelmannstraße befindet sich auf der Ostseite ein gegenlä u-
figer gemeinsamer Geh- und Radweg und auf der Westseite ein gemeinsamer Geh - und Radweg. 
Von der Immelmannstraße bis zur Kasernenzufahrt wird der Fuß - und Radverkehr ebenfalls auf 
der Ostseite im Zweirichtungsverkehr geführt. Die Verkehrsbelastung liegt auf diesem Abschnitt 
bei ca. 260 Kfz /h, die zulässige Geschwindigkeit beträgt 50 km/h. Im weiteren Verlauf der 
Lützowstraße und der Straße Verth wird der Radverkehr in der Fahrbahn geführt. Ab der Stad t-
grenze Telgte steht dem Radverkehr dann wieder auf der Nordseite ein gemeinsamer, gegenläu fi-
ger Geh- und Radweg zur Verfügung.  
 
Die in 2012 durchgeführte Radrevision hat ergeben, dass d er vorhandene gegenläufige, gemein-
same Geh- und Radwege auf der Ostseite der Lützowstraße zwischen Borggreveweg und Kase r-
nenzufahrt sowohl von der Ausbaubreite,  als auch vom Ausbaustandard (überwiegend wasserg e-
bunden) den Anforderungen für eine Radwegebenutzungspflicht nicht entspricht. Bei der vorli e-
genden Verkehrsbelastung sind nach ERA keine s eparaten Radverkehrsanlagen erforderlich. Die 
Radwegebenutzungspflicht soll daher auf der Lützowstraße aufgehoben werden. 
 
Nach Auswertung der Unfalldatenblätter der Polizei sind die Lützowstraße und die Straße Verth 
nicht unfallauffällig. 
 
Aufgrund der geringen Verkehrsbelastung und vor dem Hintergrund der Aufgabe der Rad wegebe-
nutzungspflicht auf dem Abschnitt zwischen Borggreveweg und Kasernenzufahrt wird keine No t-
wendigkeit zum Ausbau eines straßenbegleitenden Radweges auf der Lützowstraße und der Str a-
ße Verth gesehen.  
 
Finanzielle Mittel stehen im Übrigen nicht zur Verfügung. 
 
Die Antragstellerin erhält ein abschließendes Antwortschreiben. 
 
 
 
i.V. 
 
gez. 
 
Schultheiß 
Stadtdirektor 
 
 
 
Anlagen: 
Anregung §24 GO NW (115/2012) 
Übersichtsplan

Beratungsverlauf (2)

27.02.2013 Bezirksvertretung Münster-Ost
TOP 3.2 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
07.03.2013 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft
TOP 8.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (6)

  • Lauheider Straße
  • Lützowstraße
  • Warendorfer Straße
  • Borggreveweg
  • Immelmannstraße
  • Verth

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Details

Vorlagen-Nr.
V/0030/2013
Typ
Vorlagen
Datum
18.01.2013
Erstellt
06.10.2020 14:37