V/0004/2010
Antrag auf Verkehrsberuhigung im Neubaugebiet "Wohnpark Wienburg", Bereich Dorothea-Petersmann-Weg - Anregung gem. § 24 GO NW Nr. 65/2009
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Anlage Anregung Nr. 65/2009
20 Zeichen
Anregung Nr. 65/2009
Beschlussvorlage
5876 Zeichen
V/0004/2010 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung Betrifft Antrag auf Verkehrsberuhigung im Neubaugebiet "Wohnpark Wienburg", Bereich Dorothea- Petersmann-Weg - Anregung gem. § 24 GO NW Nr. 65/2009 Beratungsfolge 09.03.2010 Bezirksvertretung Münster-Mitte Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Die Straße Dorothea-Petersmann-Weg wird nicht als Verkehrsberuhigter Bereich und nicht als Tempo-10-Zone eingerichtet. 2. Die Anregung gem. § 24 GO NW Nr. 65/2009 wird nicht aufgegriffen. Begründung: Im o. g. Antrag wird angeregt, zum Schutz der Kinder an Stelle der Tempo-30-Zone in der Straße Dorothea-Petersmann-Weg einen Verkehrsberuhigten Bereich oder eine Tempo-10-Zone einzu- richten. Die Straße Dorothea-Petersmann-Weg ist als neues Baugebiet weitgehend fertig gestellt. Die An- bindung erfolgt an die Salzmannstraße über einen Hauptarm. Im hinteren Bereich wird das Bauge- biet ringförmig erschlossen. Sämtliche Straßen sind niveaugleich ausgebaut mit einer bituminösen Verkehrsfläche. Grundlage für die Ausbauplanung war der Bebauungsplanentwurf Nr. 502 „west- lich Salzmannstraße / nördlich Meßkamp“. Der Bebauungsplan hat vom 11.09.2006 bis zum 11.10.2006 öffentlich ausgelegen. Bei der Planung der Erschließungsform ist seinerzeit sowohl die Ausweisung einer Tempo-30-Zone als auch die Einrichtung eines Verkehrsberuhigten Bereiches diskutiert worden. Auf der Basis der Entscheidung für die Tempo-30-Zone sind dann die Erschlie- ßungsstraßen geplant worden. Gerade in Neubaugebieten, in denen in den ersten Jahren überwiegend Familien mit kleinen Kin- dern wohnen, wird verstärkt der Wunsch nach Einrichtung einer „Spielstraße“ bzw. nach der Ein- richtung eines Verkehrsberuhigten Bereiches, wie es in der Straßenverkehrsordnung heißt, geäu- ßert. Die Anwohner möchten, dass die Kinder möglichst sicher auf der Straße spielen können und dass der Kfz-Verkehr nur im Schritttempo fährt. Die Eingeber der o. g. Anregung haben sich schon zu einem früheren Zeitpunkt mit dem Wunsch eine „Spielstraße“ einzurichten mit der Verwaltung in Verbindung gesetzt. Den Eingebern ist mit ausführlicher Begründung mitgeteilt worden, warum die Verwaltung an der Ausweisung als Tempo-30-Zone festhalten wird bzw. muss. Vorlagen-Nr.: V/0004/2010 Auskunft erteilt: Herr Böhme Ruf: 492 61 56 E-Mail: Boehme@stadt-muenster.de Datum: 24.02.2010 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0004/2010 Auch bei erneuter Prüfung ist die Verwaltung zu der Auffassung gekommen, dass ein Verkehrsbe- ruhigter Bereich nicht erfolgen kann, weil wesentliche Voraussetzungen nicht erfüllt sind. Maßgeblich für diese Einschätzung ist, dass der Hauptarm der Erschließungsstraße des Dorothea- Petersmann-Weges ab Salzmannstraße in Richtung Westen nicht die Möglichkeit bietet, zusätzli- che verkehrsberuhigende Elemente wie Baumpflanzungen, Stellplätze oder Aufenthaltsbereiche in der vorhandenen Verkehrsfläche einzubauen. Die öffentlichen und privaten Stellplätze in den Sei- tenräumen und die geringe Breite des Verkehrsraumes lassen hier keinen Spielraum für den Ein- bau von zusätzlichen verkehrsberuhigenden Elementen. Die Straße ist im Ausbau etwa 100m lang und geradlinig angelegt. Bei Verkehrsberuhigten Bereichen wird vom fließenden Verkehr verlangt, Schrittgeschwindigkeit einzuhalten. Es muss der Eindruck vorherrschen, dass der Fahrzeugverkehr hier eine untergeord- nete Bedeutung hat und die Aufenthaltsfunktion überwiegt. Dafür setzt die Straßenverkehrsord- nung entsprechende bauliche Gestaltungsmaßnahmen voraus, die eine so gravierende Geschwin- digkeitsminderung nahelegen. Die vorhandene Verkehrsfläche ist für die Er schließungsfunktion des Baugebietes ausreichend dimensioniert. Darüber hinaus ist aber für Aufenthaltsbereiche in der relativ schmalen Erschlie- ßungsstraße kein Platz, so dass hier auch im Nachhinein der Aufenthaltscharakter, den ein Ver- kehrsberuhigter Bereich haben sollte, nicht ausreichend verdeutlicht werden kann. Wesentliche Voraussetzung im Verkehrsberuhigten Bereich ist weiterhin die Bereitstellung von Parkflächen für Besucher im öffentlichen Verkehrsraum. Die Überprüfung hat ergeben, dass zwar Stellplätze vorgesehen sind. Die Anzahl ist aber nicht ausreichend. In Verkehrsberuhigten Berei- chen dürfen Kfz nur auf als Parkflächen eindeutig gekennzeichneten Flächen abgestellt werden. Für alle anderen Bereiche gilt Parkverbot. Im Stadtgebiet Münsters wird nur zwischen Verkehrsberuhigten Bereichen und Tempo-30-Zonen unterschieden. Aus Gründen der Einheitlichkeit und Verständlichkeit sowohl für den Kfz-Verkehr als auch für die Wohnbevölkerung ist es sinnvoll diese Regelung in den Wohngebieten beizubehal- ten. Daher wird der Anregung, eine Tempo-10-Zone einzurichten, nicht gefolgt. Nach eingehender Prüfung der Anregung ist die Verwaltung zu dem Ergebnis gekommen, den Antrag nicht zu befürworten. Es wird hier auch im Vergleich mit anderen Wohngebieten keine be- sondere Gefährdung gesehen. Die Straße Dorothea-Petersmann-Weg ist eine Wohnstraße mit sehr geringer Verkehrsbedeutung. Es gibt keinen Durchgangsverkehr, weil sie als Sackgasse en- det. Die Verkehrssituation wird daher als weitgehend sicher eingeschätzt. Die Wohnstraße wird überwiegend von Anliegern befahren, die mit den besonderen Verkehrsverhältnissen gut vertraut sind. Insbesondere von diesem Personenkreis muss eine rücksichtsvolle und vorsichtige Fahrwei- se ungeachtet einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit erwartet werden. Nach § 1 der Straßenver- kehrsordnung erfordert die Teilnahme am Straßenverkehr ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht. Die Fahrzeugführer müssen jederzeit mit spielenden Kindern rechnen. In Vertretung Gez. Schultheiß Stadtdirektor Anlagen: Anregung Nr. 65/2009
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Zur SitzungOrte (3)
- Salzmannstraße
- Dorothea-Petersmann-Weg
- Meßkamp
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0004/2010
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 11.01.2010
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37