Mandari Insight

V/0004/2010

Antrag auf Verkehrsberuhigung im Neubaugebiet "Wohnpark Wienburg", Bereich Dorothea-Petersmann-Weg - Anregung gem. § 24 GO NW Nr. 65/2009

Vorlagen 11.01.2010

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Bezirksvertretung Münster-Mitte, Sitzung am 09.03.2010, TOP 4.3

Anlage Anregung Nr. 65/2009

· application/pdf

Ansehen

Beschlussvorlage

· application/pdf

Ansehen

Anlage Anregung Nr. 65/2009

20 Zeichen

Anregung Nr. 65/2009

Beschlussvorlage

5876 Zeichen

V/0004/2010 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Antrag auf Verkehrsberuhigung im Neubaugebiet "Wohnpark Wienburg", Bereich Dorothea-
Petersmann-Weg - Anregung gem. § 24 GO NW Nr. 65/2009 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
09.03.2010 Bezirksvertretung Münster-Mitte Entscheidung
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
1. Die Straße Dorothea-Petersmann-Weg wird nicht als Verkehrsberuhigter Bereich und nicht 
als Tempo-10-Zone eingerichtet.  
2. Die Anregung gem. § 24 GO NW Nr. 65/2009 wird nicht aufgegriffen. 
 
 
Begründung: 
Im o. g. Antrag wird angeregt, zum Schutz der Kinder an Stelle der Tempo-30-Zone in der Straße 
Dorothea-Petersmann-Weg einen Verkehrsberuhigten Bereich oder eine Tempo-10-Zone einzu-
richten. 
 
Die Straße Dorothea-Petersmann-Weg ist als neues Baugebiet weitgehend fertig gestellt. Die An-
bindung erfolgt an die Salzmannstraße über einen Hauptarm. Im hinteren Bereich wird das Bauge-
biet ringförmig erschlossen. Sämtliche Straßen sind niveaugleich ausgebaut mit einer bituminösen 
Verkehrsfläche. Grundlage für die Ausbauplanung war der Bebauungsplanentwurf Nr. 502 „west-
lich Salzmannstraße / nördlich Meßkamp“. Der Bebauungsplan hat vom 11.09.2006 bis zum 
11.10.2006 öffentlich ausgelegen. Bei der Planung der Erschließungsform ist seinerzeit sowohl die 
Ausweisung einer Tempo-30-Zone als auch die Einrichtung eines Verkehrsberuhigten Bereiches 
diskutiert worden. Auf der Basis der Entscheidung für die Tempo-30-Zone sind dann die Erschlie-
ßungsstraßen geplant worden. 
 
Gerade in Neubaugebieten, in denen in den ersten Jahren überwiegend Familien mit kleinen Kin-
dern wohnen, wird verstärkt der Wunsch nach Einrichtung einer „Spielstraße“ bzw. nach der Ein-
richtung eines Verkehrsberuhigten Bereiches, wie es in der Straßenverkehrsordnung heißt, geäu-
ßert. Die Anwohner möchten, dass die Kinder möglichst sicher auf der Straße spielen können und 
dass der Kfz-Verkehr nur im Schritttempo fährt. Die Eingeber der o. g. Anregung haben sich schon 
zu einem früheren Zeitpunkt mit dem Wunsch eine „Spielstraße“ einzurichten mit der Verwaltung in 
Verbindung gesetzt. Den Eingebern ist mit ausführlicher Begründung mitgeteilt worden, warum die 
Verwaltung an der Ausweisung als Tempo-30-Zone festhalten wird bzw. muss. 
 
Vorlagen-Nr.: 
V/0004/2010 
Auskunft erteilt: 
Herr Böhme 
Ruf: 
492 61 56 
E-Mail: 
Boehme@stadt-muenster.de  
Datum: 
24.02.2010 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0004/2010 
Auch bei erneuter Prüfung ist die Verwaltung zu der Auffassung gekommen, dass ein Verkehrsbe-
ruhigter Bereich nicht erfolgen kann, weil wesentliche Voraussetzungen nicht erfüllt sind. 
 
Maßgeblich für diese Einschätzung ist, dass der Hauptarm der Erschließungsstraße des Dorothea-
Petersmann-Weges ab Salzmannstraße in Richtung Westen nicht die Möglichkeit bietet, zusätzli-
che verkehrsberuhigende Elemente wie Baumpflanzungen, Stellplätze oder Aufenthaltsbereiche in 
der vorhandenen Verkehrsfläche einzubauen. Die öffentlichen und privaten Stellplätze in den Sei-
tenräumen und die geringe Breite des Verkehrsraumes lassen hier keinen Spielraum für den Ein-
bau von zusätzlichen verkehrsberuhigenden Elementen. Die Straße ist im Ausbau etwa 100m lang 
und geradlinig angelegt.  
Bei Verkehrsberuhigten Bereichen wird vom fließenden Verkehr verlangt, Schrittgeschwindigkeit 
einzuhalten. Es muss der Eindruck vorherrschen, dass der Fahrzeugverkehr hier eine untergeord-
nete Bedeutung hat und die Aufenthaltsfunktion überwiegt. Dafür setzt die Straßenverkehrsord-
nung entsprechende bauliche Gestaltungsmaßnahmen voraus, die eine so gravierende Geschwin-
digkeitsminderung nahelegen.  
 
Die vorhandene Verkehrsfläche ist für die Er schließungsfunktion des Baugebietes ausreichend 
dimensioniert. Darüber hinaus ist aber für Aufenthaltsbereiche in der relativ schmalen Erschlie-
ßungsstraße kein Platz, so dass hier auch im Nachhinein der Aufenthaltscharakter, den ein Ver-
kehrsberuhigter Bereich haben sollte, nicht ausreichend verdeutlicht werden kann. 
 
Wesentliche Voraussetzung im Verkehrsberuhigten Bereich ist weiterhin die Bereitstellung von 
Parkflächen für Besucher im öffentlichen Verkehrsraum. Die Überprüfung hat ergeben, dass zwar 
Stellplätze vorgesehen sind. Die Anzahl ist aber nicht ausreichend. In Verkehrsberuhigten Berei-
chen dürfen Kfz nur auf als Parkflächen eindeutig gekennzeichneten Flächen abgestellt werden. 
Für alle anderen Bereiche gilt Parkverbot. 
 
Im Stadtgebiet Münsters wird nur zwischen Verkehrsberuhigten Bereichen und Tempo-30-Zonen 
unterschieden. Aus Gründen der Einheitlichkeit und Verständlichkeit sowohl für den Kfz-Verkehr 
als auch für die Wohnbevölkerung ist es sinnvoll diese Regelung in den Wohngebieten beizubehal-
ten. Daher wird der Anregung, eine Tempo-10-Zone einzurichten, nicht gefolgt.  
 
Nach eingehender Prüfung der Anregung ist die Verwaltung zu dem Ergebnis gekommen, den 
Antrag nicht zu befürworten. Es wird hier auch im Vergleich mit anderen Wohngebieten keine be-
sondere Gefährdung gesehen. Die Straße Dorothea-Petersmann-Weg ist eine Wohnstraße mit 
sehr geringer Verkehrsbedeutung. Es gibt keinen Durchgangsverkehr, weil sie als Sackgasse en-
det. Die Verkehrssituation wird daher als weitgehend sicher eingeschätzt. Die Wohnstraße wird 
überwiegend von Anliegern befahren, die mit den besonderen Verkehrsverhältnissen gut vertraut 
sind. Insbesondere von diesem Personenkreis muss eine rücksichtsvolle und vorsichtige Fahrwei-
se ungeachtet einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit erwartet werden. Nach § 1 der Straßenver-
kehrsordnung erfordert die Teilnahme am Straßenverkehr ständige Vorsicht und gegenseitige 
Rücksicht. Die Fahrzeugführer müssen jederzeit mit spielenden Kindern rechnen. 
 
 
In Vertretung 
 
Gez. 
 
Schultheiß 
Stadtdirektor 
 
 
Anlagen: Anregung Nr. 65/2009

Beratungsverlauf (1)

09.03.2010 Bezirksvertretung Münster-Mitte
TOP 4.3 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung

Orte (3)

  • Salzmannstraße
  • Dorothea-Petersmann-Weg
  • Meßkamp

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Vorlagen-Nr.
V/0004/2010
Typ
Vorlagen
Datum
11.01.2010
Erstellt
06.10.2020 14:37