AN/1597/2023
Allgemeine Gestaltungssatzung für Radverkehrsanlagen
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Auszug Verkehrsausschuss 19.09.2023
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Geschäftsführung Verkehrsausschuss Frau Krause Telefon: (0221) 221-25909 Fax: (0221) 221-24447 E-Mail: angela.krause@stadt-koeln.de Datum: 20.10.2023 Auszug aus dem Entwurf der Niederschrift der 27. Sitzung des Verkehrsausschusses vom 19.09.2023 öffentlich 1.4 Antrag des SE Caris-Taube vom 06.09.2023 betr. Allgemeine Gestaltungssatzung für Radverkehrsanlagen AN/1597/2023 SE Caris-Taube nimmt Stellung zum eingereichten Antrag. RM Wahlen weist darauf hin, dass seitens der Verwaltung ein Handbuch für Radinfra- struktur entwickelt wurde, das über die Richtlinien hinausgehe. Er schlage daher vor, die Beschlussfassung zurückzustellen und die Verwaltung um eine Stellungnahme zum Antrag zu bitten. Hierin sollten die Inhalte des Handbuches kurz dargelegt und mit dem Antragstext – auch im Hinblick auf die Kompatibilität mit Bundesrichtlinien - abgeglichen werden. RM De Bellis-Olinger schließt sich diesem Vorschlag an. Auch RM Lorenz hält dies für eine gute Vorgehensweise und wirft die Frage auf zu prüfen, ob und in welcher Form eine Satzung überhaupt erforderlich sei; ggf. reiche das vorhandene Handbuch bereits aus. Auch seine Fraktion interessiere die Inhalte und die Anwendung. SB Dr. Beese stimmt nicht mit allen Punkten des Antrages überein, möchte jedoch auch die Stellungnahme abwarten. Wichtig sei, was technisch und rechtlich hier mög- lich sei. Seniorenvertreterin Wedde begrüßt den Antrag nachdrücklich und wirbt um Berück- sichtigung der Belange von Senior*innen. Die Beschlussfassung wird einvernehmlich zurückgestellt; die Verwaltung wird gebeten, zur nächsten Sitzung am 21.11.2023 eine Stellungnahme vorzulegen.
Gem. Antrag nach § 3 (Klima)
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An die Oberbürgermeisterin An den Vorsitzenden des Verkehrsausschuss Caris-Taube, Frank KLIMA FREUNDE Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 06.09.2023 AN/1597/2023 Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Verkehrsausschuss 19.09.2023 Allgemeine Gestaltungssatzung für Radverkehrsanlagen Sehr geehrter Herr Vorsitzender, sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, ich bitte Sie, folgenden Antrag in die Tagesordnung der nächsten Sitzung des Verkehrsaus- schusses aufzunehmen: Beschluss Die Verwaltung wird beauftragt, eine allgemeine Gestaltungssatzung für Radverkehrsanla- gen zu erstellen, die die folgenden Kriterien bei der Gestaltung von Radwegen und z.T. auch Gehwegen berücksichtigt: An Grundstückszufahrten werden Geh- und Radweg nicht mehr zur Fahrbahn hin abgesenkt, sondern auf gleichem Niveau weitergeführt. Zu den beiderseits angrenzenden Radverkehrsflächen werden keine Borde und keine Begrenzungssteine mehr gesetzt, damit eine optisch durchgehende Fläche entsteht. So ist für den querenden Verkehr vom oder auf das Grund- stück erkennbar, dass der Fuß- und Radverkehr bevorrechtigt ist. Falls an untergeordnet einmündenden Straßen der Geh- und/oder Radweg abgesenkt werden muss, wird diese als Nullabsenkung und mit flachen Ram- pen ausgeführt (Entwurfsgeschwindigkeit 30 km/h). Zur Fahrbahn und zu Parkbuchten hin werden die erforderlichen Sicherheits- trenn- streifen markiert und ggf. in geeigneter Weise gesichert, so dass ein Abstellen von Fahrzeugen darauf verhindert wird. Geh- und besonders Radwege werden nicht mit gefastem Pflaster ausgeführt. Bei getrennten Geh- und Radwegen wird ein eindeutig trennender Zwischen- stein verlegt. Dieser ist mit ADFC, VCD, Fuss e.V. und den Behindertenverbän- den abzustimmen und dann stadtweit einzusetzen. - 2 - Radverkehrsanlagen werden in roter Farbe ausgeführt. Das verwendete Ma- terial muss so beschaffen sein, dass diese Einfärbung auch nach vielen Jahren noch dauerhaft zu erkennen ist, auch bei Regen und Dunkelheit. Diese und weitere Merkmale sind zeitnah und verbindlich mit ADFC, VCD, Fuss e.V. und den Behindertenverbänden abzustimmen und als Satzung festzulegen! Die Gestaltungssatzung für Radverkehrsanlagen soll angewendet werden: Beim Neubau von Radverkehrsanlagen. Bei allen Umbaumaßnahmen, bei denen Geh- und Radwege betroffen sind. Ziel dabei ist eine möglichst zeitnahe Anpassung aller Radverkehrsanlagen an einen stadtweiten Standard, ohne für jede Maßnahme immer wieder die Ge- staltung neu zu beschließen. Bei Arbeiten im Bereich der Nebenanlagen, bei denen Geh- und Radweg nicht Ziel der Umbauten sind, jedoch durch Erdarbeiten betroffen werden. Bisher müssen betroffene Geh- und Radwege nach dem vorherigen Zustand wiederhergestellt werden. Nach neuer Satzung müssen die Anlagen nach Ab- schluss der Bauarbeiten satzungskonform hergestellt werden. Für die einzelnen Fälle werden Musterblätter erstellt, welche die Stadt Köln bei allen ent- sprechenden Umbauarbeiten den ausführenden Firmen zur Verfügung stellt mit der Ver- pflichtung, innerhalb der anstehenden Arbeiten die Radverkehrsanlagen anhand der Satzung herzustellen. Mehrkosten sind dabei in das Angebot mit einzuarbeiten. Begründung 1. Eine wichtige Rolle bei der Gestaltung von Radverkehrsanlagen spielt der hohe Wiedererkennungswert, der für die Orientierung aller Verkehrsteilnehmenden im Straßenraum und damit für eine sichere Abwicklung des Verkehrs erforderlich ist. Die zurzeit vorhandenen Gestaltungssatzungen sind ungeeignet, um dieses Ziel zu errei- chen, denn sie betreffen nur einen Teil der städtischen Flächen, sind widersprüchlich für unterschiedliche Bereiche, sind nicht geeignet, einen Radweg immer sicher von anderen Ver- kehrsflächen zu unterscheiden (z.B. bei Graueinfärbung besteht Ver- wechselungsgefahr mit Parkplätzen) und enthalten keine Kriterien, um Radverkehrsanlagen auf dem gängigen Stand der Technik zu errichten. 2. Um stadtweit eine zügige Umsetzung satzungskonformer Radverkehrsanlagen zu er- reichen, muss diese Gestaltungssatzung nicht nur bei Neubauten, sondern auch bei Umbau- ten angewendet werden. - 3 - 3. Ohne Absenkung an Grundstückszufahrten durchgeführte (Geh- und/oder Rad-) Wege sind besonders bei hohen Geschwindigkeiten (Pedelec) deutlich komfortabler und auch sicherer zu befahren. Sie sind ein wichtiges Element der Radverkehrsförderung. 4. Niveaugleiche Führung des Geh- und/oder Radweges an untergeordneten Zufahrten führen bei querendem (untergeordnetem) Fahrzeugverkehr zur Minderung der Geschwin- digkeit, schaffen durch den Niveauwechsel Aufmerksamkeit und dienen so insgesamt der Si- cherheit des bevorrechtigten Rad- und Fußverkehrs. In den Niederlanden sind niveaugleiche oder nur wenig abgesenkte Führungen über untergeordnete Zufahrten daher ein verbreite- tes Instrument. 5. Durch ungefastes Pflaster wird einerseits das gefährliche Einspuren (besonders) schmaler Reifen verhindert, außerdem wird der Rollwiderstand deutlich verringert. 6. Das Fahren auf glatter, ebener Strecke stellt nicht nur für Verkehrsmittel auf der Fahrbahn den Stand der Technik dar, sondern muss für Fahrzeuge im Seitenraum (Fahrrad, Rollator, Rollstuhl usw.) ebenfalls selbstverständlich sein. 7. Sicherheitstrennstreifen zur Fahrbahn und zu parkenden Kfz sind aus Sicherheitsgrün- den (Schutz z.B. vor Dooringunfällen) in den Regelwerken vorgeschrieben, wurden aber bis- lang nicht immer angelegt. Da die meisten Unfälle im Längsverkehr durch Dooring zustande kommen, müssen selbstverständlich bei Neubauten, aber auch bei Umbauten diese Trenn- streifen eingezeichnet und ggf. baulich gesichert werden, um ein Überfahren oder Zuparken zu verhindern. 8. Auch an Einmündungen untergeordneter Straßen sind niveaugleiche Führungen für den Fuß- und Radverkehr herzustellen, wie es z.B. in den Niederlanden üblich ist. Das Argu- ment, dass diese Niveauunterschiede der Aufpflasterungen die Insassen von Rettungswagen schädigen, muss auch für Radfahrende geltend gemacht werden. 9. Auch in horizontaler Richtung muss eine möglichst geradlinige Führung des Radver- kehrs erreicht werden, um den Radverkehr in geeigneter Weise zu fördern. Für Kurven und Verschwenke ist eine Entwurfsgeschwindigkeit von 30 km/h zugrunde zu legen. Mit freundlichen Grüßen Gez. Frank Caris-Taube
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: endgültig abgelehnt
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- AN/1597/2023
- Typ
- Gem. Antrag nach § 3 (Klima)
- Datum
- 06.09.2023
- Erstellt
- 06.09.2023 13:56