0823/2022
Nutzung von Bunkern und Untergeschossen der städtischen Gebäude - Anfrage der PARTEI -
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Beantwortung einer Anfrage (BV)
2338 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VI/48 Vorlagen-Nummer 16.03.2022 0823/2022 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 5 (Nippes) 28.04.2022 Nutzung von Bunkern und Untergeschossen der städtischen Gebäude - Anfrage der PARTEI - Anfrage gem. §§ 4 und 38 der Geschäftsordnung des Rates und der Bezirksvertretungen von ‚Die Partei‘ in der letzten Sitzung der Bezirksvertretung unter AN/0489/2022 Die PARTEI hat folgende Fragen: 1. Besteht eine Kooperation zwischen dem Amt für Denkmalschutz & Denkmalpflege und Organisa- tionen, wie z.B. dem Kölner Institut für Festungsarchitektur, die sich um Bunker (auch Hochbun- ker) im Stadtbezirk Nippes kümmern? Wenn nicht, könnte eine solche angebahnt werden? 2. Könnten im Rahmen einer solchen Kooperation die Öffnungszeiten der Museumsbunker, wie z.B. „Bunker Köln Nippes – Luftschutz-Leitstelle des Reichsbahn-Ausbesserungswerkes (RAW)“ er- weitert werden, wenn der Russe vor der Tür steht? 3. Gibt es beim Katastrophenschutz Köln oder bei der Feuerwehr Köln einen Strategieplan, der die Nutzung der Kellergeschosse und Tiefgaragen städtischer Gebäude in Nippes, wie das Bezirks- rathaus, bei einem Luftangriff für Bürger öffnet? Wenn es dies bereits geben sollte, könnte in die- sen Plan integriert werden, dass dort für Annehmlichkeiten, wie z.B. gekühlte alkoholische Ge- tränke und große Leinwand mit Dolby Surroundsystem für Netflix o.Ä., gesorgt wird? Zu Frage 1. Antwort der Verwaltung Es besteht keine Kooperation zwischen dem Amt für Denkmalschutz und Denkmalpflege und anderen Organisationen. Das Eingehen von Kooperationen entspricht nicht der gesetzlich vorgesehenen Auf- gabe des Amtes für Denkmalschutz und Denkmalpflege. Zu Frage 2. Antwort der Verwaltung Siehe Beantwortung zu Frage 1. Zu Frage 3. Antwort der Verwaltung Aufgrund der sicherheitspolitischen Entwicklungen nach dem Ende des Kalten Krieges wurden Ein- richtungen des Zivil- und Bevölkerungsschutzes bundesweit und somit auch in der Stadt Köln umge- widmet, umgebaut oder einer anderen Nutzung zugeführt. Zuletzt beschloss der Bund im Jahr 2007 im Einvernehmen mit den Ländern die bestehenden, öffentlichen Schutzräume aus der Zivilschutz- bindung zu entlassen. gez. Greitemann
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0823/2022
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (BV)
- Datum
- 16.03.2022
- Erstellt
- 07.03.2022 16:03