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0823/2022

Nutzung von Bunkern und Untergeschossen der städtischen Gebäude - Anfrage der PARTEI -

Beantwortung einer Anfrage (BV) 16.03.2022

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 5 (Nippes), Sitzung am 28.04.2022

Beantwortung einer Anfrage (BV)

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Beantwortung einer Anfrage (BV)

2338 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
VI/48 
 
Vorlagen-Nummer  16.03.2022 
 0823/2022 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 5 (Nippes) 28.04.2022 
 
Nutzung von Bunkern und Untergeschossen der städtischen Gebäude - Anfrage der PARTEI - 
Anfrage gem. §§ 4 und 38 der Geschäftsordnung des Rates und der Bezirksvertretungen von 
‚Die Partei‘ in der letzten Sitzung der Bezirksvertretung unter AN/0489/2022 
 
Die PARTEI hat folgende Fragen: 
 
1. Besteht eine Kooperation zwischen dem Amt für Denkmalschutz & Denkmalpflege und Organisa-
tionen, wie z.B. dem Kölner Institut für Festungsarchitektur, die sich um Bunker (auch Hochbun-
ker) im Stadtbezirk Nippes kümmern? Wenn nicht, könnte eine solche angebahnt werden? 
 
2. Könnten im Rahmen einer solchen Kooperation die Öffnungszeiten der Museumsbunker, wie z.B. 
„Bunker Köln Nippes – Luftschutz-Leitstelle des Reichsbahn-Ausbesserungswerkes (RAW)“ er-
weitert werden, wenn der Russe vor der Tür steht?  
 
3. Gibt es beim Katastrophenschutz Köln oder bei der Feuerwehr Köln einen Strategieplan, der die 
Nutzung der Kellergeschosse und Tiefgaragen städtischer Gebäude in Nippes, wie das Bezirks-
rathaus, bei einem Luftangriff für Bürger öffnet? Wenn es dies bereits geben sollte, könnte in die-
sen Plan integriert werden, dass dort für Annehmlichkeiten, wie z.B. gekühlte alkoholische Ge-
tränke und große Leinwand mit Dolby Surroundsystem für Netflix o.Ä., gesorgt wird? 
 
Zu Frage 1. Antwort der Verwaltung 
 
Es besteht keine Kooperation zwischen dem Amt für Denkmalschutz und Denkmalpflege und anderen 
Organisationen. Das Eingehen von Kooperationen entspricht nicht der gesetzlich vorgesehenen Auf-
gabe des Amtes für Denkmalschutz und Denkmalpflege. 
 
Zu Frage 2. Antwort der Verwaltung 
 
Siehe Beantwortung zu Frage 1. 
 
Zu Frage 3. Antwort der Verwaltung 
 
Aufgrund der sicherheitspolitischen Entwicklungen nach dem Ende des Kalten Krieges wurden Ein-
richtungen des Zivil- und Bevölkerungsschutzes bundesweit und somit auch in der Stadt Köln umge-
widmet, umgebaut oder einer anderen Nutzung zugeführt. Zuletzt beschloss der Bund im Jahr 2007 
im Einvernehmen mit den Ländern die bestehenden, öffentlichen Schutzräume aus der Zivilschutz-
bindung zu entlassen.  
 
 
 
gez. Greitemann

Beratungsverlauf (1)

28.04.2022 Bezirksvertretung 5 (Nippes)
Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0823/2022
Typ
Beantwortung einer Anfrage (BV)
Datum
16.03.2022
Erstellt
07.03.2022 16:03