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2254/2024

Städtebauliches Planungskonzept (vorhabenbezogener Bebauungsplan) Widdersdorfer Str. 158 und 188a

Beschlussvorlage Ausschuss 19.08.2024

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Nächste Beratung: Stadtentwicklungsausschuss, Sitzung am 19.09.2024, TOP 9.5

Beschlussvorlage Ausschuss

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Ansehen

Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung

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Ansehen

Anlage 3 städtebauliches Planungskonzept

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Ansehen

Anlage 6 Darstellung und Bewertung der eingegangenen Stellungnahmen aus der frühzeitigen TOEB-Beteiligung

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Ansehen

Anlage 8 Beschluss BV 4 vom 09.09.2024 zu 2254_2024

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Ansehen

Anlage 4 Erläuterungstext

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Ansehen

Anlage 5 Darstellung und Bewertung der eingegangenen Stellungnahmen aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung

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Ansehen

Anlage 2 Geltungsbereich

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Ansehen

Anlage 9 Vorab-Auszug Beschlussprotokoll TOP 9.5 StEA 19.09.2024

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Ansehen

Sachstandsbericht Rat /Ausschuss

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Ansehen

Anlage 7 RPB_Beschluss_Widdersdorfer Str. 158 u 188a_2254-2024 vom 03.09.2024

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Ansehen

Beschlussvorlage Ausschuss

6076 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VI/612 
 
Vorlagen-Nummer 
 2254/2024 
Freigabedatum 19.08.2024 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Städtebauliches Planungskonzept (vorhabenbezogener Bebauungsplan) Widdersdorfer 
Straße 158 und 188a in Köln-Ehrenfeld; 
Anhörung der Bezirksvertretung Ehrenfeld zu den Ergebnissen der frühzeitigen 
Öffentlichkeitsbeteiligung, Beschluss über die Vorgaben zur Ausarbeitung des 
Bebauungsplan-Entwurfs (vorhabenbezogener Bebauungsplan)  
Beschlussorgan 
Stadtentwicklungsausschuss 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Stadtentwicklungsausschuss  
 
beauftragt die Verwaltung, die Vorhabenträgerin aufzufordern, auf der Grundlage des städte-
baulichen Planungskonzeptes gemäß Anlage 3 einen Bebauungsplan-Entwurf (vorhabenbe-
zogener Bebauungsplan) auszuarbeiten. Die Ergebnisse der frühzeitigen Öffentlichkeitsbe-
teiligung nach § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) sind dabei gemäß der Stellungnahme 
der Verwaltung (Anlage 5) zu berücksichtigen; 
 
 
Rahmenplanungsbeirat Braunsfeld / Müngersdorf / Ehrenfeld 03.09.2024 
Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 09.09.2024 
Stadtentwicklungsausschuss 19.09.2024

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
Die Umsetzung des Bebauungsplanes hat voraussichtlich negative Auswirkungen auf den Kli-
maschutz durch die Emission des Klimaschadgases Kohlenstoffdioxid (CO2). Die Emission 
stammt u.a. aus dem zusätzlich ausgelösten motorisierten Individualverkehr, der Wärmebe-
reitstellung (Heizung / Warmwasser) in den geplanten Gebäuden und dem Stromverbrauch, 
soweit er nicht im Plangebiet erzeugt wird. Das Bebauungsplanverfahren fällt unter die An-
wendung der Leitlinien zum Klimaschutz der Stadt Köln. 
Maßnahmen zur Einhaltung der Anforderungen der Leitlinien zum Klimaschutz werden ge-
prüft. Nach den gesetzlichen Vorgaben findet zudem eine Umweltprüfung statt. Hierfür werden 
verschiedene Umweltgutachten erstellt, deren Inhalte den Bebauungsplanunterlagen zu ent-
nehmen sind. 
 
Begründung: 
Anlass und Ziel der Planung 
Der Stadtentwicklungsausschuss (StEA) hat am 31.08.2023 die Einleitung des vorhabenbezo-
genen Bauungsplanes –Arbeitstitel: Widdersdorfer Straße 158 und 188a in Köln-Ehrenfeld be-
schlossen. 
 
Die Vorhabenträgerin plant einen modernen Büro- und Gewerbe-Campus mit flexibel nutzba-
ren Flächen für Kunst, Kultur, Bildung und Soziales, Gastronomie und Läden sowie Freizeit 
und Sport. 
 
Das Plangebiet an der Widdersdorfer Straße 158 und 188a liegt im Stadtteil Ehrenfeld und 
umfasst circa 3,1 ha. Es handelt sich um zwei Teilbereiche, auf denen sich bisher hauptsäch-
lich gewerbliche Nutzungen (Bürogebäude, Hallen) befinden.  
 
Das Plangebiet war Teil des Ideenteils zum Wettbewerb Max Becker-Areal. Durch die Einbin-
dung in den Ideenteil sollte eine „Briefmarkensituation“ von einzelnen, nicht im Gesamtkontext 
funktionierenden Projekten verhindert werden, und Aspekte wie Durchwegung und Vernet-
zung projektübergreifend mitgedacht werden.  
 
Qualifizierungsverfahren 
Von September 2023 bis Januar 2024 fand ein zweiphasiges Qualifizierungsverfahren (Mehr-
fachbeauftragung) statt, bei welchem der Entwurf des Büros Phase 5 aus Düsseldorf als Vor-
zugsvariante beschlossen wurde. (siehe Session-Nr. 0341/2024). 
 
Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung 
Der Stadtentwicklungsausschuss hat am 14.03.3024 beschlossen, auf Grundlage der Vor-
zugsvariante aus der Mehrfachbeauftragung die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach 
Modell 1 (Aushang) durchzuführen. 
 
Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung fand vom 16.05.2024 bis zum 31.05.2024 ein-
schließlich als Aushang im Bezirksrathaus Ehrenfeld und Stadthaus Deutz statt. Weiterhin

3 
waren die Planunterlagen auf der Internetseite der Stadt Köln einsehbar. Es gingen fünf 
Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit ein. Stellungnahmen wurden im Wesentlichen zu 
den nachfolgenden Themenbereichen vorgebracht: 
- Planbedingte Mehrverkehre  
- Verkehrsbelastung im Umfeld  
- Nutzungsmischung 
- städtebauliche Dichte und Höhenentwicklung 
- Auswirkungen auf Denkmäler 
- Klima- und Schallschutz 
- Nachhaltige Baumaterialien 
 
Die detaillierten Stellungnahmen und die Stellungnahme der Verwaltung zur Berücksichtigung 
im Bebauungsplanverfahren sind in Anlage 5 dargestellt. 
 
Weiterführung des Verfahrens 
Es gab keine relevanten Planänderungen an dem städtebaulichen Planungskonzept nach 
dem Abschluss des Qualifizierungsverfahrens und nach der frühzeitigen Öffentlichkeits-
beteiligung. 
 
Es ist überwiegend eine offene Blockbebauung mit bis zu VII Geschossen geplant. Diese 
Struktur wird durch vier markante Hochpunkte mit maximal 40 m Höhe ergänzt, welche 
über das Plangebiet verteilt sind. Insgesamt wird eine Geschossfläche von circa 46.500 
m² (Vollgeschosse) im westlichen Plangebietsbereich und 45.100 m² (Vollgeschosse) im 
östlichen Bereich berücksichtigt. Hierdurch ergibt sich eine überschlägige Geschossflä-
chenzahl (GFZ) von jeweils circa 3,0. Die städtebauliche Dichte entspricht der im Rahmen 
des Qualifizierungsverfahrens gefundenen und als verträglich beurteilten Ausnutzung des 
Plangebietes.  
 
Verwaltungsvorschlag  
Die Verwaltung schlägt vor, auf der Grundlage des städtebaulichen Planungskonzeptes (An-
lage 3) einen Bebauungsplan-Entwurf auszuarbeiten und dabei die Ergebnisse der frühzeiti-
gen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß der Stellungnahme der Verwaltung (Anlage 5) zu be-
rücksichtigen. 
 
 
Anlagen 
 
Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung 
Anlage 2 Geltungsbereich 
Anlage 3 Städtebauliches Planungskonzept 
Anlage 4 Erläuterungstext 
Anlage 5 Darstellung und Bewertung der eingegangenen Stellungnahmen aus der früh-
zeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Absatz 1 BauGB  
Anlage 6  Darstellung und Bewertung der eingegangenen Stellungnahmen aus der früh-
zeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange 
nach § 4 Absatz 1 BauGB

Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung

1050 Zeichen

Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung 
Die Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung ist allen Beschlussvorlagen der Verwaltung für Gremien, auf die die 
Leitlinien Öffentlichkeitsbeteiligung Anwendung finden, beizufügen. Kreuzen Sie bitte eine der folgenden drei 
Varianten an und machen Sie entsprechende Angaben dazu. 
 
Eine Öffentlichkeitsbeteiligung ist gesetzlich vorgeschrieben. 
Gibt es gesetzliche Vorgaben zur Ausgestaltung der Beteiligung? 
- Ja, es gibt gesetzliche Vorgaben zur Ausgestaltung. 
Wenn ja: Welche Vorgaben zur Ausgestaltung der Beteiligung sind gesetzlich vorgeschrieben? 
Es hat die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) 
stattgefunden. Im weiteren Verfahren wird noch die Veröffentlichung gemäß § 3 Absatz 2 BauGB 
erfolgen.  
  
 
 
Kontakt 
OB/2 Referat für Strategische Steuerung 
Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung 
Brückenstraße 5-11 
50667 Köln 
Telefon: 0221 – 221 25044 
E-M ail: oeffentlichkeitsbeteiligung@stadt-koeln.de 
Intranetauftritt: Systematische Öffentlichkeitsbeteiligung

Anlage 3 städtebauliches Planungskonzept

3228 Zeichen

P
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III
IIS
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Widdersdorfer Straße
Freizeitanlage
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165
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(13)
(21)
(1)
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1541
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438
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300
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Halle
I FD
Halle
Büro
Halle
Büro
Halle
Büro
Whs
Trafo
III S
191
189
1545
901
900
194
I F
4098/206
III
VI
IV
VI
VI
IV
II
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V
III
X
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IV
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IIV
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V
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V
V
V
IV
IX
IV
XI IX
VI
Tiefgarage
Tiefgarage
Denkmal
VllI
Legende:
Geplante Gebäude mit extensiv /
intensiv begrünten Dachflächen
(einschließlich Dachaufbauten /
Technik / PV-Anlagen) mit Angabe
der Zahl der Vollgeschosse
Dachterrassen
Platzausbildung
S
tand: 15.07.2024
Widdersdorfer Straße 158 und 188a
in Köln-Ehrenfeld
Maßstab 1:1 000 (DIN A3)
0 50
Abgrenzung des räumlichen
Gestaltungsbereichs VEP
Bestandsgebäude
VI
Versiegelte Wege-/Platzflächen
(ggf. mit Wasserelementen und
Retentionsflächen))
Grünflächen mit Bäumen
(ggf. mit Wasserflächen und Rete-
tionsflächen)
Tiefgarage Tiefgaragenein- / ausfahrt
Umriss Tiefgarage (nicht überbaut);
weitere Tiefgaragenflächen unter
aufgehenden Gebäudeteilen
geplante HochpunkteX
ANLAGE 3

P
IV
III
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I
I F
I F
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I F
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Widdersdorfer Straße
Freizeitanlage
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I F
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II F
I
181
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184
158
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(21)
(1)
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1549
1548
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2984/206
870
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668
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763
768
764
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611
612
613
606
608
610
609
300
765
Halle
I FD
Halle
Büro
Halle
Büro
Halle
Büro
Whs
Trafo
III S
191
189
1545
901
900
194
I F
4098/206
III
VI
IV
VI
VI
IV
II
IV
V
V
III
X
V
VI
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IV
IV
IV
XI
VI
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IIV
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VI
V
V
IV
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V
V
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IV
IV
X
VI
VI
IV
I
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IV
IVllI
ll
V
IV llI
II
III
V
V
V
lV
V
V
V
V
IV
IX
IV
XI IX
VI
Tiefgarage
Tiefgarage
Denkmal
VllI
Legende:
Geplante Gebäude mit extensiv /
intensiv begrünten Dachflächen
(einschließlich Dachaufbauten /
Technik / PV-Anlagen) mit Angabe
der Zahl der Vollgeschosse
Stand: 15.07.2024
Widdersdorfer Straße 158 und 188a
in Köln-Ehrenfeld
Verkehrsführung
Verkehrsführung gemäß Wettbewerbsbeitrag
in aktuellen Lageplan integriert
Maßstab 1:1 000 (DIN A3)
0 50
Abgrenzung des räumlichen
Gestaltungsbereichs VEP
Bestandsgebäude
VI
Grünflächen mit Bäumen
(ggf. mit Wasserflächen und Rete-
tionsflächen)
Tiefgarage Tiefgaragenein- / ausfahrt
geplante HochpunkteX
Fahrräder
Anlieferung / Kurierdienste
Feuerwehr
Müllabfuhr
Erschließung gemäß  Siegerentwurf Cityförster
liegt außerhalb des Grundstückes des Vorhabenträgers
Erschließung gem
äß  Siegerentwurf Cityförster
liegt außerhalb des Grundstückes des Vorhabenträgers
perspektivischeVerbindung
kurzfristig umsetzbare
Anbindung an dieNachbargrundstücke
perspektivische
Anbindung an die
Nachbargrundstücke
perspektivischeVerbindung fürFußgänger- undFahrradverkehr
Erschließung gemäß
Siegerentwurf Cityförster
liegt tlw. außerhalbdes Grundstückesdes Vorhabenträgers
perspektivischeAnbindung an dieNachbargrundstücke
Erschließungsführung gemäß 
Siegerentwurf (Ideenteil WBW
Max-Becker-Areal) Cityförster

Anlage 6 Darstellung und Bewertung der eingegangenen Stellungnahmen aus der frühzeitigen TOEB-Beteiligung

19066 Zeichen

BP-Abwägung B41 
/ 2 
 
 
 
 
 
Tabellarische Darstellung und Bewertung des Abwägungsmaterials im Bebauungsplanverfahren 
 
 
Darstellung und Bewertung der zum vorhabenbezogenen  Bebauungsplan – Arbeitstitel: Widdersdorfer Straße 158 und 188a in Köln-
Ehrenfeld – eingegangenen Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Be-
lange 
 
Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) wurde vom 
17.05.2023 bis zum 19.06.2023 durchgeführt. 
 
Im Zeitraum der Beteiligung sind 8 Stellungnahmen eingegangen. 
 
Nachfolgend werden die eingegangenen Stellungnahmen fortlaufend nummeriert. Daran anschließend werden in Übereinstimmung mit der 
laufenden Nummerierung die Inhalte der Stellungnahmen sowie ihre Berücksichtigung im weiteren Verfahren dargestellt. Bei inhaltlich glei-
chen Stellungnahmen wird auf die jeweilige erste Stellungnahme der Verwaltung verwiesen.  
 
Die Behandlung der in der Tabelle enthaltenen Stellungnahmen durch die Verwaltung ist vorläufig und entspricht dem Stand zum Abschluss 
des Verfahrens nach § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB. Diese Stellungnahmen werden bei der Erstellung des Bebauungsplanentwurfs 
inklusive Begründung, welcher Gegenstand der Offenlage nach § 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB ist, berücksich-
tigt. Aufgrund des vorläufigen Charakters ist es möglich, dass es im weiteren Verfahren vor der endgültigen Abwägung zum Satzungsbe-
schluss zu einer abweichenden Behandlung der Inhalte der frühen Beteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB kommt. Insofern 
sind insbesondere die Ergebnisse der Beteiligungen nach § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB sowie die Begründung zum endgültigen 
Planentwurf zu berücksichtigen. 
  
Anlage 6

Darstellung und Bew ertung der zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan während der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen  
 
/ 3 
 
 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
1 
1.1 
Bezirksregierung Köln – Dezernat 53 
Im Rahmen der Beteiligung zur Änderung des Bebau-
ungsplanes Widdersdorfer Straße 158 und 188a in Köln-
Ehrenfeld ergeben sich seitens des Dezernats 53 der Be-
zirksregierung Köln keine Anmerkungen. 
Kenntnisnahme  
1.2 Hinweis 
Für die in ca. 700 m vom Plangebiet befindliche Firma 
Max Becker GmbH & Co. KG, Widdersdorfer Straße 194, 
50825 Köln, ist das Dezernat 52 der Bezirksregierung 
Köln die zuständige Genehmigungs- und Überwachungs-
behörde. 
Kenntnisnahme  
2 
2.1 
Industrie- und Handelskammer zu Köln 
Erhalt und Weiterentwicklung Gewerbestandort 
im Zuge der gegenständlichen Planung soll der beste-
hende Gewerbestandort zukunftsfähig weiterentwickelt 
werden und dadurch neue Arbeitsplätze schaffen. Dabei 
soll der prägende Gebäudebestand im und angrenzend 
an das Plangebiet Berücksichtigung finden. Geplant ist ein 
moderner Büro- und Gewerbecampus mit flexibel nutzba-
ren Flächen für Kunst, Kultur, Bildung und Soziales, Gast-
ronomie sowie Freizeit und Sport. Dadurch soll auch eine 
Nutzung als CO-Working-Spaces ermöglicht werden. 
 
Die IHK Köln begrüßt zunächst ausdrücklich den Erhalt 
bzw. auch die zukunftsfähige Weiterentwicklung dieses 
Gewerbestandortes. Ebenfalls begrüßenswert ist die an-
gestrebte Nachhaltigkeits-Zertifizierung, sowie die ge-
plante Holz-Hybrid-Bauweise. 
Kenntnisnahme Zur Sicherung der architektonischen Qualität wird eine Mehrfach-
beauftragung durchgeführt. Auf Grundlage des Ergebnisses wird 
das Vorhaben weiter konkretisiert. 
 
Die Festlegung der Holz-Hybrid- Bauweise ist nicht Gegenstand 
des Bebauungsplans. 
2.2 Lärmintensivere gewerbliche Nutzungen 
Ausweislich der Planunterlagen ist das unmittelbare Um-
feld des Plangebietes durch verschiedene gewerbliche 
Nutzungen, bestehend aus Gewerbebetrieben unter-
schiedlicher Größe und Ausrichtung geprägt. Wir möchten 
teilweise Grundlage der Vorhabenplanung ist zum einen die Rahmenpla-
nung Braunsfeld / Müngersdorf / Ehrenfeld bzw. das Zielbild 
Weststadt 2021 und zum anderen das Ergebnis für den Ideenteil 
des städtebaulich-freiraumplanerischen Wettbewerbs Max Be-
cker-Areal.

Darstellung und Bew ertung der zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan während der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen  
 
/ 4 
 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
daher anregen, im weiteren Verfahren zu prüfen, inwie-
weit der hier vorgesehene gewerbliche Nutzungsmix um 
lärmintensivere gewerbliche Nutzungen ergänzt werden 
kann, um die Möglichkeiten, die die gewerbliche Prägung 
des unmittelbaren Umfeldes bieten, optimal ausschöpfen. 
Gewerbeflächen sind grundsätzlich ein knappes Gut, oft-
mals kommt bei verfügbaren Flächen eine lärmempfindli-
che Prägung der Umgebungsbebauung hinzu, welche die 
Ansiedlung etwas lärmintensiveren Gewerbebetriebe wei-
ter erschwert. 
 
Die Industrie- und Handelskammer zu Köln hat zum der-
zeitigen Planungsstand keine Bedenken hinsichtlich des 
gegenständlichen Planvorhabens. Es wird jedoch um ein-
gehende Prüfung der oben genannten Anregung gebeten. 
Im Rahmen des städtebaulich-freiraumplanerischen Wettbewerbs 
Max Becker-Areal wurde der vorgeschlagene Nutzungsmix als 
„Kreativcluster“ tituliert, bestehend aus den Nutzungsbausteinen 
Kreativwirtschaft, Dienstleistung, Büro, Handel, Bildung. Insoweit 
sind keine lärmintensiveren gewerblichen Nutzungen im Plange-
biet vorgesehen. Neben Büros sind ergänzende Nutzungen ge-
plant, u. a. Fitness-Angebote, Gastronomie, Hotel, kleinere Hand-
werksbetriebe (z. B. Fahrradreparatur). 
 
Es ist geplant, im vorhabenbezogenen Bebauungsplan ein Ge-
werbegebiet festzusetzen. 
3 
3.1 
KölnBusiness 
Gewerbestandort weiterentwickeln 
Insgesamt befürwortet KölnBusiness die Planung den vor-
handenen Gewerbestandort weiterzuentwickeln und damit 
Ansiedlungsoptionen sowie neue Arbeitsplätze zu schaf-
fen. 
Kenntnisnahme  
3.2 Kernnutzung Büroflächen 
Im Erläuterungstext ist unter 1. Anlass und Ziel der Pla-
nung ausgeführt: „Es soll ein moderner Büro- und Ge-
werbe-Campus mit flexibel nutzbaren Flächen für Kunst, 
Kultur, Bildung und Soziales, Gastronomie und Läden so-
wie Freizeit und Sport entstehen“. Hier sollte noch einmal 
deutlich gemacht werden, dass es sich bei den genannten 
Nutzungen im Bereich Kunst, Kultur, Bildung und Sozia-
les, Gastronomie und Läden für Freizeit und Sport ledig-
lich um „ergänzende“ Nutzungen handelt. Im Schwerpunkt 
sollte die Planung, wie unter „5. Planungs- und Nutzungs-
konzept“ beschrieben, die Schaffung von Büroflächen 
festsetzen. 
ja Die Beschreibung der zulässigen Nutzungen wird im weiteren 
Verfahren konkretisiert. Bei den Flächen für Kunst, Kultur, Bil-
dung und Soziales, Gastronomie und Läden sowie Freizeit und 
Sport handelt es sich um ergänzende Nutzungen, Hauptnutzung 
werden Büroflächen sein.

Darstellung und Bew ertung der zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan während der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen  
 
/ 5 
 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
4 Abfallwirtschaftsbetriebe Köln GmbH 
Gegen das im Betreff genannte Verfahren bestehen keine 
Bedenken, sofern die Vorgaben zur Errichtung von Stand-
plätzen für Abfallbehälter gem. § 10 der Abfallsatzung der 
Stadt Köln und die Erreichbarkeit dieser Standplätze ent-
sprechend der Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen 
(RASt 06) berücksichtigt werden. 
 
Zu beachten ist in diesem Zusammenhang insbesondere 
der erforderliche Bewegungsraum für dreiachsige Müll-
sammelfahrzeuge. 
ja Die Stellungnahme wird im Rahmen der Weiterqualifizierung des 
Projekts berücksichtigt. 
5 Stadtentwässerungsbetriebe Köln, AöR 
gegen das in der Betreffzeile genannte städtebauliche 
Planungskonzept bestehen aus entwässerungstechni-
scher Sicht keine grundsätzlichen Bedenken.  
  
5.1 Schmutzwasser 
Die Entwässerung des Schmutzwassers kann über den 
öffentlichen Kanal in der Widdersdorfer Straße erfolgen.  
Kenntnisnahme  
5.2 Niederschlagswasser 
Das nicht klärpflichtige Niederschlagswasser ist gemäß 
§44 Abs.1 Landeswassergesetz von Grundstücken zu 
versickern, sofern das Wohl der Allgemeinheit nicht beein-
trächtigt wird. Die Versickerung des Niederschlagswas-
sers ist im Bebauungsplan festzusetzen. Sollte eine Versi-
ckerung gegen das Wohl der Allgemeinheit verstoßen o-
der aus technischen Gründen nicht möglich sein, müssen 
andere Maßnahmen zur Regenwasserbeseitigung geprüft 
werden. Bedarf es dennoch der Entwässerung von Nie-
derschlagwasser in den öffentlichen Kanal, muss geprüft 
werden, inwiefern der Anschluss zusätzlicher, befestigter 
abflusswirksamer Fläche möglich ist. Es ist nicht auszu-
schließen, dass die Festlegung einer Einleitungsbe-
schränkung (Drosselwassermenge) notwendig ist. 
ja Im weiteren Verfahren wird die Versickerungsfähigkeit des Unter-
grunds sowie mögliche Maßnahmen zur Regenwasserbeseiti-
gung geprüft.

Darstellung und Bew ertung der zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan während der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen  
 
/ 6 
 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
5.3 Wasserhaushaltsbilanz 
Zur Erreichung eines naturnahen Zustandes in Bezug auf 
die Wasserhaushaltsbilanz ist eine Bilanzierung gemäß 
DWA-Merkblatt M 102-4 für die Erschließungsmaßnahme 
durchzuführen. Hierbei ist durch die Auswahl geeigneter 
Maßnahmen der dezentralen Regenwasserbewirtschaf-
tung das zukünftige Verhältnis zwischen Ableitung, Versi-
ckerung und Verdunstung von Niederschlagswasser opti-
mal an den Referenzzustand anzupassen. Die Bilanzie-
rung sollte bereits mit der Aufstellung des vorhabenbezo-
genen oder entwässerungstechnischen Entwurfes erfol-
gen. Es ist anzustreben, die Ergebnisse der Wasserhaus-
haltsbilanzierung in den Regelungen des Bebauungsplans 
festzuschreiben. 
ja Im weiteren Verfahren werden Maßnahmen der dezentralen Re-
genwasserbewirtschaftung geprüft. Es wird ein Entwässerungs-
konzept erstellt. 
5.4 Überflutungsvorsorge 
Darüber hinaus bitte ich Sie folgende Hinweise zur Über-
flutungsvorsorge zu berücksichtigen: 
 
Starkregen 
Das Plangebiet weist aktuell mehrere markante Tief-
punkte auf. Wie dem Auszug der Starkregengefahrenkarte 
zu entnehmen ist, befinden sich mehrere Senken auf dem 
Grundstück, die zu Überflutungen der Gebäude führen 
könnten. 
Bei der Planung ist ein wassersensibler und starkregenan-
gepasster Umgang mit Niederschlagswasser zu berück-
sichtigen. Es wird darauf hinweisen, dass geeignete Maß-
nahmen zur Risikovorsorge bereits frühzeitig berücksich-
tigt und ggfs. festgesetzt werden müssen. Da Kanalnetze 
nicht für die bei Starkregen anfallenden Wassermengen 
dimensioniert sind, dienen die nachfolgend Konzepte 
dazu, das Wasser bei außergewöhnlichen Nieder-
schlagsereignissen möglichst schadlos zwischenzuspei-
chern, abzuleiten bzw. von Gebäuden fernzuhalten. 
Diese Maßnahmen umfassen beispielsweise: 
ja Im Rahmen des Qualifizierungsverfahrens ist ein wassersensibler 
und starkregenangepasster Umgangs mit Niederschlagswasser 
zu berücksichtigen. 
 
Im weiteren Verfahren wird ein Entwässerungskonzept erstellt 
und ein Überflutungshinweis gemäß DIN 1986-100 erarbeitet.

Darstellung und Bew ertung der zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan während der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen  
 
/ 7 
 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
 Tiefgarageneinfahrten und Hauseingänge sollten 
nicht am Tiefpunkt der Straße liegen und keinen di-
rekten Wasserzufluss zulassen 
 Wahl der Straßenführung 
 gezielte bzw. schadlose Ableitung von Starkregen-
ereignissen über Grünflächen 
 Rückhaltung von Niederschlagswasser 
 Notüberläufe 
 Geländeneigung vom Gebäude abfallend, um Was-
ser möglichst schadlos vom Gebäude fernzuhalten 
 Objektschutz besonders gefährdeter Grundstü-
cke/Gebäude 
Vorschläge und Tipps sind aufgeführt im „Leitfaden für 
eine wassersensible Stadt- und Freiraumgestaltung in 
Köln“, in der Broschüre „Wassersensibel planen und 
bauen in Köln“ sowie in der Arbeitshilfe „MURIEL – Multi-
funktionale Retentionsflächen“. Zur Planung sollte die 
Starkregengefahrenkarte der StEB Köln zu Rate gezogen 
werden. Alle Dokumente sowie den Kartendienst sind auf 
www.steb-koeln.de/starkregen abrufbar. 
5.5 Überflutungsnachweis 
Hinweis: Im Rahmen der Planung wird von den StEB Köln 
ein Überflutungsnachweis angefordert. Für Grundstücke 
über 800 Quadratmeter abflusswirksame Fläche ist ein 
Überflutungsnachweis gemäß DIN 1986-100 einzu-
reichen. Der Überflutungsnachweis dient dem Nachweis 
der schadlosen Überflutung des Grundstücks im Falle ei-
nes Starkregens. Die anfallenden Wassermengen müssen 
dabei nachweislich auf dem Baugrundstück zurückgehal-
ten werden, ohne dass es zu Überflutungen von Gebäu-
den oder benachbarten Grundstücken kommt. Das Thema 
Starkregen ist bei der Planung entsprechend zu berück-
sichtigen, die dafür notwendigen Flächen vorzuhalten und 
ja Im weiteren Verfahren wird ein Überflutungsnachweis gemäß DIN 
1986-100  erstellt.

Darstellung und Bew ertung der zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan während der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen  
 
/ 8 
 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
Konzepte bzw. Maßnahmen zur Risikovorsorge in der Ob-
jektplanung zu entwickeln. 
5.6 Flußhochwasser und Grundhochwasser 
Flusshochwasser und Grundhochwasser stellen für die 
betrachteten Grundstücke keine Gefahr dar.  
Kenntnisnahme  
5.7 Abstimmung 
Weitere städtebauliche Planungen bzw. dazugehörige 
Entwässerungskonzepte sind mit den StEB Köln (TP-1) 
abzustimmen. 
ja Abstimmung erfolgt im weiteren Verfahren 
6 Stadtwerke 
Namens und im Auftrag der Konzerngesellschaften, der 
RheinEnergie AG in Verbindung mit der Rheinischen-
NETZGesellschaft mbH, der Kölner Verkehrsbetrieben 
und Häfen und Güterverkehr Köln AG (HGK) wird zum 
o.g. städtebaulichen Planungskonzept folgendes mitge-
teilt: 
  
6.1 RheinEnergie AG / Rheinische NETZGesellschaft mbH 
Gegen das o.g. Verfahren bestehen keine Bedenken.  
Es wird darauf hingewiesen, dass durch die Planung die 
Struktur der Wasser- und Energieversorgung für das Plan-
gebiet angepasst werden muss. Daher ist die Wasser- 
und Energieversorgung frühestmöglich wegen gegebe-
nenfalls notwendiger Standorte für z.B. Stromnetzstatio-
nen oder Leitungstrassen mit den Versorgungsträgern ab-
zustimmen. 
Weiterhin wird darauf hingewiesen, dass sich das Plange-
biet im Bereich der Fernwärmeversorgung befindet. Die 
zukünftige Versorgung mit der umweltfreundlichen und kli-
maschonenden Energie Fernwärme wäre daher gegebe-
nenfalls möglich.  
Kenntnisnahme

Darstellung und Bew ertung der zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan während der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen  
 
/ 9 
 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
6.2 Kölner Verkehrs-Betriebe AG 
Gegen o.g. städtebauliches Planungskonzept bestehen 
keine Bedenken. 
Kenntnisnahme  
6.3 Häfen und Güterverkehr Köln AG 
Gegen o.g. städtebauliches Planungskonzept bestehen 
keine Bedenken. 
Kenntnisnahme  
7 
7.1 
LVR-Amt für Denkmalpflege im Rheinland 
Wie im Erläuterungstext (Anlage 2) bereits vermerkt, sind 
von der o. g. Planung die Belange der Denkmalpflege be-
troffen, weil sich innerhalb des Geltungsbereichs das Bau-
denkmal Widdersdorfer Straße 188a (Ehemalige Ver-
suchsanstalt und Laboratorium) befindet. Außerdem lie-
gen die Baudenkmäler Widdersdorfer Straße 190, Wid-
dersdorfer Straße 192 und Widdersdorfer Straße 196 – 
196a in direkter Umgebung des Plangebiets. Diese Denk-
mäler sind nicht nur substanziell und in ihrem Erschei-
nungsbild, sondern auch in ihrem Wirkungsraum ge-
schützt. Auch im Rahmen dieses sogenannten Umge-
bungsschutzes besteht Erlaubnispflicht. 
ja Im Rahmen des Qualifizierungsverfahrens wird auf die Berück-
sichtigung des Umgebungsschutzes von Denkmälern und der 
Bausubstanz des Baudenkmals Widdersdorfer Straße 188a hin-
gewiesen. 
7.2 Kennzeichnung 
Die Denkmäler sind im Plangebiet zu kennzeichnen. Da-
bei sollte gemäß PZV die gesamte geschützte Fläche 
(Gebäude und Freifläche) mit roter Kästchenlinie umfah-
ren werden und ein D im Kreis eingesetzt werden. Die ge-
schützten Gebäude sind grundrissgenau mit einer roten 
Baulinie zu sichern. Des Weiteren sind die Denkmäler im 
Text angemessen zu würdigen. Auch im Umweltbericht 
müssen Kennzeichnung und Würdigung erfolgen. 
ja Das im Plangebiet liegende Baudenkmal Widdersdorfer Straße 
188a wird in die Planzeichnung nachrichtlich übernommen und 
entsprechend mit Baulinien festgesetzt.  
7.3 Visualisierungen 
Um eine eventuelle Beeinträchtigung der genannten 
Denkmäler bewerten und denkmalfachlich abwägen zu 
können – bspw. aufgrund einer Bedrängung durch zu 
große Gebäudehöhen der Neubauten, Verdeckungen von 
ja Im Rahmen des Qualifizierungsverfahrens wird eine 3-dimensio-
nale Darstellung gefordert. 
 
Der LVR und Amt für Denkmalschutz und Denkmalpflege (Stadt-
konservator) werden im weiteren Verfahren beteiligt.

Darstellung und Bew ertung der zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan während der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen  
 
 
 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
Blickachsen, Freiflächengestaltungen etc. – sollten mög-
lichst früh im Planungsprozess Visualisierungen angefer-
tigt werden. Wir bitten daher um weitere Beteiligung im 
Verfahren. 
7.4 Beratung 
Für eine Beratung im weiteren Planungsprozess steht das 
LVR-Amt für Denkmalpflege im Rheinland gerne zur Ver-
fügung. 
Kenntnisnahme  
8 Bezirksregierung Düsseldorf / Kampfmittelbeseiti-
gungsdienst 
 
Luftbilder aus den Jahren 1939 - 1945 und andere histori-
sche Unterlagen liefern Hinweise auf vermehrte Bomben-
abwürfe. Insbesondere existiert ein konkreter Verdacht 
auf Kampfmittel bzw. Militäreinrichtungen des 2. Weltkrie-
ges (Stellung). Es wird eine Überprüfung der zu überbau-
enden Fläche auf Kampfmittel im ausgewiesenen Bereich 
der beigefügten Karte sowie des konkreten Verdachtes 
empfohlen. Die Beauftragung der Überprüfung erfolgt 
über das Formular Antrag auf Kampfmitteluntersuchung.  
Sofern es nach 1945 Aufschüttungen gegeben hat, sind 
diese bis auf das Geländeniveau von 1945 abzuschieben.  
Erfolgen Spezialtiefbauarbeiten mit erheblichen mechani-
schen Belastungen wie Rammarbeiten, Pfahlgründungen, 
Verbauarbeiten etc. wird eine Bohrlochdetektion empfoh-
len.  
ja Es wird ein entsprechender Hinweis in den Textteil des Bebau-
ungsplans aufgenommen. 
 
Stand 09.10.2023

Anlage 8 Beschluss BV 4 vom 09.09.2024 zu 2254_2024

2712 Zeichen

Geschäftsführung  
Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 
Herr Schmitz (02-4) 
Telefon: (0221) 221-94313 
Fax:  (0221) 221-94342 
E-Mail: Andreas.Schmitz2@stadt -
koeln.de 
Datum: 11.09.2024 
Auszug 
aus dem Beschlussprotokoll der 31. Sitzung der Bezirksvertretung 
Ehrenfeld vom 09.09.2024  
öffentlich 
10.6 Städtebauliches Planungskonzept (vorhabenbezogener Bebauungsplan) 
Widdersdorfer Straße 158 und 188a in Köln-Ehrenfeld;  
Anhörung der Bezirksvertretung Ehrenfeld zu den Ergebnissen der früh-
zeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung, Beschluss über die Vorgaben zur 
Ausarbeitung des Bebauungsplan -Entwurfs (vorhabenbezogener Be-
bauungsplan) 
2254/2024 
 
Beschluss: 
 
Die Bezirksvertretung Ehrenfeld empfiehlt dem Stadtentwicklungsausschuss, folgen-
den geänderten Beschluss zu fassen: 
Der Stadtentwicklungsausschuss beauftragt die Verwaltung, die Vorhabenträgerin auf-
zufordern, auf der Grundlage des städtebaulichen Planungskonzeptes gemäß Anlage 
3 einen Bebauungsplan-Entwurf (vorhabenbezogener Bebauungsplan) auszuarbeiten. 
Die Ergebnisse der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Absatz 1 Bauge-
setzbuch (BauGB) sind dabei gemäß der Stellungnahme der Verwaltung (Anlage 5) 
zu berücksichtigen;  
 
1. Die Kleinteiligkeit der Baukörper mit unterschiedlichen Höhen soll durch ent-
sprechende Festsetzungen sichergestellt werden, die sich eng an dem städte-
baulichen Konzept orientiert.  
2. Es ist zu prüfen, ob die belebenden Nutzungen in den Erdgeschosszonen  auf 
den Bereich der Widdersdorfer Str. ausgeweitet werden können.  
3. Die Erhöhung des Grünvolumens ist zur Anpassung an die Folgen des Klima-
wandels zu prüfen und durch entsprechende Festsetzungen für  
Pflanzflächen intensive / extensive Dachbegrünungen sowie Fassadenbegrü-
nungen sicherzustellen.

4. Um die Voraussetzungen zur Mobilitätswende in der Weststadt zu schaffen, 
ist ein umfassendes Verkehrs- und Mobilitätskonzept zu erarbeiten, das alle ge-
planten Vorhaben in der Umgebung berücksichtigt.  
5. Die öffentliche Durchwegbarkeit für Fußgänger und Radfahrer in Nord-/Süd- 
und Ost-/Westrichtung ist entsprechende Festsetzungen in angemessener 
Breite sicherzustellen.  
 
6. Insgesamt sind ca. 91.600 m² Bruttogeschossfläche (BGF) geplant. Dies um-
fasst Flächen für Büros (ca. 95 % der BGF) und soll Möglichkeiten für kleine 
Events, wie Literatur- und Musikveranstaltungen, Theateraufführungen oder 
Ausstellungen, kleinteilige Läden, etc. (ca. 5% der BGF) umfassen. Durch eine 
ausgewogene Nutzungsmischung im Bereich der Erdgeschosszonen soll die 
Neubebauung einen Beitrag zur Belebung des Quartiers und der gesamten 
Nachbarschaft schaffen. 
 
Abstimmungsergebnis: 
Einstimmig mit Änderungen zugestimmt.

Anlage 4 Erläuterungstext

19703 Zeichen

1 
 
A N L A G E  4 
 
Erläuterungstext 
zum städtebaulichen Konzept des Bebauungsplanes 
Arbeitstitel: „Widdersdorfer Straße 158 und 188a in Köln-Ehrenfeld“ 
 
 
 
1.  Anlass und Ziel der Planung 
 
Das Plangebiet an der Widdersdorfer Straße 158 und 188a liegt im Stadtteil Ehrenfeld und 
umfasst circa 3,1 Hektar (ha). Es handelt sich um zwei Teilbereiche, auf denen sich bisher 
hauptsächlich gewerbliche Nutzungen (Bürogebäude, Hallen) befinden. 
 
Die Projektentwicklungsgesellschaften der Alfons & Alfreda AG beabsichtigen als Vorhaben-
trägerinnen, die in ihrem Besitz befindlichen Flächen neu zu gestalten. Das Vorhaben soll in 
das städtebauliche Umfeld integriert sowie mit den parallel verfolgten Planverfahren und –pro-
zessen abgestimmt werden (siehe Kapitel 2). 
 
Ziel der Planung ist es, den vorhandenen Gewerbestandort unter Berücksichtigung des prä-
genden Gebäudebestands im und angrenzend an das Plangebiet zukunftsfähig weiterzuentwi-
ckeln und neue Arbeitsplätze zu schaffen. Es soll ein moderner Büro- und Gewerbe-Campus 
mit flexibel nutzbaren Flächen für Kunst, Kultur, Bildung und Soziales, Gastronomie und Läden 
sowie Freizeit, Sport und Beherbergungsstätten entstehen.  
 
Die geplante Architektur sucht gestalterisch Bezüge zur historischen Bebauung und strebt 
gleichermaßen eine Nachhaltigkeits-Zertifizierung an.
 Während im Sockel hauptsächlich eine 
Klinkerfassade in Anlehnung an das im Umfeld liegende, historische Gaswerk vorgesehen ist, 
sind in den Obergeschossen teilweise begrünte Fassaden angedacht. Auch Dachbegrünun-
gen sowie Photovoltaikanlagen sollen vorgesehen werden. 
 
Wegeverbindungen in den angrenzenden Stadtraum werden aufgegriffen und im Plangebiet 
weitergeführt. Zusätzlich sind im öffentlichen Raum belebende Platzsituationen als Kommuni-
kations- und Treffpunkte geplant. Öffentlich zugängliche Freiflächen sollen begrünt werden. 
 
Mit Blick auf den bereits gut an den öffentlichen Nahverkehr angebundenen Standort soll, die 
Erschließung zusätzlich für zu Fuß Gehende und Fahrradfahrende attraktiv gestaltet werden. 
 
Um das Konzept planungsrechtlich vorzubereiten, ist die Neuaufstellung eines vorhabenbezo-
genen Bebauungsplans erforderlich. Der Flächennutzungsplan muss nicht geändert werden.

2 
2. Verfahren 
 
In der unmittelbaren Nachbarschaft des Plangebietes liegt das Max-Becker-Areal. Für dieses 
wurde zwischen März und Oktober 2022 ein städtebaulich-freiraumplanerischer Wettbewerb 
durchgeführt. Der Umgriff des Wettbewerbs gliederte sich in einen Realisierungsteil und einen 
Ideenteil. Der Realisierungsteil umfasste das Gebiet des Max-Becker-Geländes sowie das 
Grundstück der Rheinenergie und das Annexgrundstück zwischen Maarweg und Vitalisstraße. 
 
Die Entwürfe hatten neben dem zu betrachtenden Max-Becker-Areal angrenzende Flächen als 
konzeptionelle Ideenteile zu berücksichtigen. Der Ideenteil umfasste das Areal von der Vitalis-
straße bis zur Oskar-Jäger-Straße südlich der DB-Trasse und nördlich der Widdersdorfer 
Straße. Das vorliegende Plangebiet wurde im Ideenteil 3 berücksichtigt. Für diesen Ideenteil 
waren folgende Rahmenparameter zu berücksichtigen:  
Entwicklung eines Gewerbegebietes (GE), gegebenenfalls ergänzt durch Bildung, mit einer 
Geschossflächenzahl von 3,0, Zu- und Durchwegungen für Zu Fuß Gehende und Radverkehr 
in alle Richtungen sowie öffentliche Plätze und Grünflächen.  
 
Das Wettbewerbsverfahren, welches in insgesamt zwei Bearbeitungsphasen gegliedert wurde, 
startete am 28.03.2022 mit insgesamt 15 Planungsteams. Am 18.10.2022 hat das Preisrichter-
gremium über den Siegerentwurf und die weiteren Ränge und Anerkennungen entschieden. 
Der erste Platz ging an den Entwurf des Büros cityförster aus Hannover mit dem Landschafts-
architekturbüro urbanegestalt aus Köln. 
 
Für das vorliegende Plangebiet beziehungsweise den ehemaligen Ideenteil 3, hat der Stadt-
entwicklungsausschuss in seiner Sitzung am 31. August 2023 nach § 12 Absatz 2 Baugesetz-
buch (BauGB) beschlossen, ein Bebauungsplanverfahren (vorhabenbezogener Bebauungs-
plan) für das Gebiet der Grundstücke Widdersdorfer Straße 158 und 188a nördlich der Wid-
dersdorfer Straße mit dem Arbeitstitel „Widdersdorfer Straße 158 und 188a in Köln-Ehrenfeld“ 
einzuleiten.  
Ebenfalls wurde ein weiterführendes Wettbewerbsverfahren als Mehrfachbeauftragung zur 
Qualitätssicherung beschlossen. 
 
Im Zeitraum vom 17.05.2023 bis zum 19.06.2023 wurde die frühzeitige Beteiligung der Behör-
den und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 1 BauGB durchgeführt. Die 
eingegangenen Anregungen und Anmerkungen wurden innerhalb der Wettbewerbsauslobung 
berücksichtigt. 
 
Der Einleitungsbeschluss wurde vom Stadtentwicklungsausschuss am 31.08.2023 gefasst. 
 
Am 12.09.2023 startete mit insgesamt fünf Büros die erste Bearbeitungsphase der Mehrfach-
beauftragung. Ziel war es, das Plangebiet anhand der im vorangegangenen Qualifizierungs-
verfahrens benannten Parameter weiterzuentwickeln sowie insbesondere den Hochbau und 
Freiraum des Gebietes zu qualifizieren.  
Am 07.12.2023 wurden im Rahmen der Jurysitzung die beiden städtebaulichen Entwürfe der 
Büros Phase 5 aus Düsseldorf und Urban Agency aus Kopenhagen in Zusammenarbeit mit 
den Landschaftsarchitekten Krysfeldt, durch das Preisrichtergremium für eine zweite Bearbei-
tungsphase vorgeschlagen.  
Am 16.01.2024 wurde der Entwurf des Büros Phase 5 durch die im Vorfeld benannten Vertre-
terinnen und Vertreter eines verkleinerten Preisrichtergremiums als Vorzugsvariante beschlos-
sen.  
 
Auf Grundlage der Vorzugsvariante, hat der Stadtentwicklungsausschuss in seiner Sitzung am

3 
14. März 2024 die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Absatz 
1 Baugesetzbuch beschlossen. 
 
Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung fand vom 16.05.2024 bis zum 31.05.2024 einschließ-
lich als Aushang im Bezirksrathaus Ehrenfeld und Stadthaus Deutz statt. Weiterhin waren die 
Planunterlagen auf der Internetseite der Stadt Köln einsehbar. Es gingen fünf Stellungnahmen 
aus der Öffentlichkeit ein. Stellungnahmen wurden im Wesentlichen zu den nachfolgenden 
Themenbereichen vorgebracht: 
- Planbedingte Mehrverkehre  
- Verkehrsbelastung im Umfeld  
- Nutzungsmischung 
- städtebauliche Dichte und Höhenentwicklung 
- Auswirkungen auf Denkmäler 
- Klima- und Schallschutz 
- Nachhaltige Baumaterialien 
 
3. Erläuterungen zum Plangebiet 
 
  3.1 Abgrenzung des Plangebietes 
Der Geltungsbereich des Vorhaben- und Erschließungsplans mit einer Fläche von circa 3,1 ha 
liegt im Stadtteil Ehrenfeld und besteht aus zwei Teilflächen: 
Die westliche Teilfläche (Widdersdorfer Straße 188a) umfasst die Flurstücke 301, 302, 324, 
489, 490, 492, 618, 667, 1754/62, Flur 74, Gemarkung Müngersdorf mit einer Fläche von rund 
1,6 ha. Die östliche Teilfläche (Widdersdorfer Straße 158) umfasst die Flurstücke 437 und 
1762/62, Flur 74, Gemarkung Müngersdorf mit einer Fläche von 1,5 ha. 
 
Im Süden wird das Plangebiet durch die Widdersdorfer Straße begrenzt. Zwischen beiden 
Plangebietsteilen liegt ein Fremdgrundstück, welches aktuell mit Gewerbebetrieben belegt ist. 
Dieses Fremdgrundstück wurde teilweise in die Wettbewerbsplanung integriert, um eine mögli-
che zukünftige Verbindung von Osten nach Westen perspektivisch darzustellen. Auch die 
nördlich, östlich und westlich angrenzenden Flurstücke sind gewerblich genutzt. 
 
  3.2 Vorhandene Baustruktur und Gebäudenutzung 
Das Plangebiet ist heute fast vollständig bebaut beziehungsweise versiegelt. 
 
Im westlichen Teil des Plangebietes befindet sich eine ein- bis dreigeschossige Bebauung. Pa-
rallel zur Widdersdorfer Straße befindet sich ein dreigeschossiges Bürogebäude, im rückwärti-
gen Teil schließen eingeschossige (Lager-) Hallen an. Die Hofflächen des Grundstücks wer-
den überwiegend als Stellflächen genutzt. Im nördlichen Teil befindet sich das Baudenkmal 
Widdersdorfer Straße 188a (ehemalige Versuchsanstalt und Laboratorium). 
Im östlichen Teil des Plangebietes befindet sich ebenfalls ein dreigeschossiges Geschäfts- 
und Bürogebäude an der Widdersdorfer Straße 158. Nördlich davon, im rückwärtigen Bereich 
liegen zunächst Stellplatzflächen und weiter nördlich ein- bis zweigeschossige (Lager-) Hallen. 
 
Das unmittelbare Umfeld des Plangebietes ist durch die Widdersdorfer Straße sowie die daran 
angrenzenden Gewerbebetriebe geprägt. Hierbei handelt es sich sowohl um größere Betriebe 
wie zum Beispiel die namensgebende Wertstofffirma auf dem Max-Becker-Areal, aber auch 
kleinere Gewerbebetriebe. 
 
  3.3 Äußere Erschließung 
Das Plangebiet ist über die Widdersdorfer Straße unmittelbar an das überörtliche Straßenver-
kehrsnetz (Melatengürtel, Aachener Straße) und an das Radwegenetz angebunden.

4 
 
Die Bushaltestelle „Oskar-Jäger-Straße“ (Linie 141 und 143) liegt in unmittelbarer Nähe zum 
Plangebiet. In circa 600 m Entfernung liegt die nächste Stadtbahnhaltestelle „Weinsberg-
straße/ Gürtel“ die von der Stadtbahnlinie 13 sowie den Buslinien 141, 142 und 143 angefah-
ren wird. In circa 1,4 km Entfernung ist die nächste S-Bahn-Haltestelle „Müngersdorf/ Techno-
logiepark“ zu erreichen. 
 
  3.4 Ver- und Entsorgung 
Die medienseitige Ver- und Entsorgung des Plangebietes kann über die vorhandenen Netze 
sichergestellt werden. Im Plangebiet selbst sind die jeweiligen Hausanschlüsse durch die Vor-
habenträgerin beziehungsweise in vertraglicher Vereinbarung mit den jeweils zuständigen Ver-
sorgungsträgern im Einzelfall durch diese auszubauen oder neu herzustellen. 
 
4. Planungsvorgaben 
 
  4.1 Regionalplan 
Gemäß Regionalplan des Regierungsbezirks Köln liegt das Plangebiet in einem Allgemeinen 
Siedlungsbereich. 
 
  4.2 Flächennutzungsplan 
Im Flächennutzungsplan liegt das Plangebiet innerhalb der Gebietsausweisung „Gewerbege-
biet“. Gewerbegebiete dienen vorwiegend der Unterbringung von nicht erheblich belastenden 
Gewerbebetrieben. Daneben sind Geschäfts-, Büro- und Verwaltungsgebäude, Tankstellen 
und Vergnügungsstätten zulässig. 
 
Die geplante Nutzung kann aus dem Flächennutzungsplan entwickelt werden. 
 
  4.3 Landschaftsplan 
Der Landschaftsplan der Stadt Köln enthält für den Bereich des Plangebietes keine Festset-
zungen. 
 
  4.4 Bebauungsplan 
Das Plangebiet ist bisher nicht durch einen Bebauungsplan überplant. 
 
Südlich der Widdersdorfer Straße liegt der Geltungsbereich des Bebauungsplans Nummer 
63459/02 „Widdersdorfer Straße in Köln-Ehrenfeld“. Die 1. Änderung des Bebauungsplanes 
wurde am 05.06.2024 öffentlich bekannt gemacht. Die Bebauungsplanänderung sieht weiter-
hin eine gewerbliche Nutzung vor. 
 
  4.5 Rahmenplanung Braunsfeld/Müngersdorf/Ehrenfeld 
Das große zusammenhängende Gewerbegebiet Braunsfeld/Müngersdorf/Ehrenfeld unterliegt 
seit mehreren Jahren einem Strukturwandel. Um diesen Prozess stadtverträglich zu bewälti-
gen, wurde für das gesamte Gebiet ein Entwicklungskonzept erarbeitet, die sogenannte "Rah-
menplanung Braunsfeld/Müngersdorf/Ehrenfeld", welche vom Rat am 20. Juli 2004 beschlos-
sen wurde. 
 
  4.6 Zielbild Weststadt 2021 
Der Zielbildprozess bildet die Grundlage für die Fortschreibung der Rahmenplanung Brauns-
feld, Ehrenfeld und Müngersdorf sowie für das Plangebiet an der Widdersdorfer Straße. Er 
wurde unter intensiver Beteiligung von Vertreter*innen der Verwaltung, der Politik und der

5 
Stadtgesellschaft durchgeführt. Aufbauend auf den Erkenntnissen der Bestandsanalyse wur-
den allgemeine Ziele für die zukünftige Entwicklung der Weststadt formuliert: 
 
Ziel 1: Entwicklung einer zukunftsfähigen, vielseitigen und lebenswerten Weststadt für alle! 
Ziel 2: Erhöhung des Grünvolumens und Anpassung der Weststadt an die Folgen des Klima-
wandels! 
Ziel 3: Schaffung der Voraussetzungen für eine klimaschonende Mobilitätswende in der West-
stadt! 
 
Diese Ziele wurden auf drei Betrachtungsebenen konkretisiert, kartographisch im Raum veror-
tet und am Ende in einem integrierten Zielbild für die Weststadt zusammengefügt. 
 
In den Zielbildkarten ist für das Plangebiet die Sicherung und Entwicklung von Gewerbestand-
orten für Kleingewerbe, Dienstleistungen, Forschung und Handel mit teilweiser Transformation 
von Gewerbestandorten in urbane Mischquartiere vorgesehen. 
 
5. Planungs- und Nutzungskonzept 
 
Das Planungskonzept basiert auf dem Ergebnis des durchgeführten Qualifizierungsverfahrens, 
bei welches der Beitrag des Büros Phase 5 ausgewählt wurde. Mit dem Planungskonzept 
wurde auch die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 (1) BauGB durchgeführt.   
 
Es gab keine relevanten Planänderungen seit dem Abschluss des Qualifizierungsverfahrens 
und nach der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung. 
  
Der aktuell im Plangebiet vorzufindende Gebäudebestand – mit Ausnahme des Denkmals und 
sofern technisch umsetzbar, der zwei dreigeschossigen Bürogebäude an der Widdersdorfer 
Straße - soll zurückgebaut werden, um die Fläche einer zeitgemäßen Nutzung zuführen zu 
können. Das Denkmal im Nordwesten des Plangebietes wird revitalisiert und zusammen mit 
den beiden Bestandsgebäuden an der Widdersdorfer Straße, letzteres sofern technisch um-
setzbar in die Planung integriert. Das städtebauliche Konzept sieht öffentlich zugängliche Auf-
enthaltsräume sowie Durchwegungen vor, die sowohl an die Nachbarbebauung als auch an 
vorhandene Stadträume anbinden. 
 
Es ist überwiegend eine offene Blockbebauung mit bis zu VII Geschossen geplant. Diese 
Struktur wird durch vier markante Hochpunkte mit maximal 40 m Höhe ergänzt, welche über 
das Plangebiet verteilt sind. Insgesamt wird durch die gewählten Strukturen und Materialien 
ein urbaner Raum ausgebildet. 
Insgesamt wird eine Geschossfläche von circa 46.500 m² (Vollgeschosse) im westlichen Plan-
gebietsbereich und 45.100 m² (Vollgeschosse) im östlichen Bereich berücksichtigt. Hierdurch 
ergibt sich eine überschlägige Geschossflächenzahl (GFZ) von jeweils circa 3,0. Dies ent-
spricht auch der geplanten späteren Ausnutzung des Plangebietes. 
Nach aktuellem Planstand wird der oberirdische Versieglungsgrad der beiden Teilbereiche mit 
Gebäuden sowie hieran anschließenden baulichen Anlagen bei circa 60% liegen. Zusätzlich 
zu den Baukörpern werden weitere Flächen durch die Tiefgaragen, Zufahrten, Wege, Aufstell-
flächen der Feuerwehr und sonstige Nebenanlagen baulich in Anspruch genommen bezie-
hungsweise versiegelt. Hierfür wird momentan ein Versieglungsgrad von circa 90% angenom-
men. Die Grundflächenzahl wird dementsprechend bei 0,6 beziehungsweise 0,9 liegen. 
Die städtebauliche Dichte entspricht der im Rahmen des Qualifizierungsverfahrens gefunde-
nen und als verträglich beurteilten Ausnutzung des Plangebietes.

6 
Eine begrünte, zentrale Achse parallel zur Widdersdorfer Straße bildet eine attraktive Verbin-
dung zum geplanten Quartier auf dem ehemaligen Max-Becker-Areal. Hiervon abgehend wer-
den weitere Anbindungen für den Fuß- und Radverkehr nach Norden und Süden vorgesehen.  
Der obere Abschluss der Gebäude wird mit einer extensiven und/oder intensiven Dachbegrü-
nung geplant. Darüber hinaus sollen ausgewählte Teilbereiche der Staffelgeschosse mit einer 
Fassadenbegrünung versehen werden.  
 
Der motorisierte Individualverkehr wird frühzeitig entlang der Widdersdorfer Straße in zwei 
Tiefgaragen geführt, sodass das Plangebiet weitestgehend autofrei gestaltet werden kann. 
Grundsätzlich soll die Anzahl der zu errichtenden Kfz-Stellplätze so weit wie möglich reduziert 
werden. Auf Grundlage der Stellplatzsatzung der Stadt Köln ermöglicht die Lage in der sog. 
Gebietszone II die Reduzierung der rechnerisch notwendigen Kfz-Stellplätze um 30%. Zusätz-
lich sollen über weitere Maßnahmen eines noch zu erarbeitenden Mobilitätskonzeptes eine 
Reduktion von 50% erreicht werden. 
Für die westliche Teilfläche sind circa 340 Pkw-Stellplätze und 325 Fahrradstellplätze in der 
Tiefgarage nachzuweisen und für die östliche Teilfläche sind circa 370 Pkw-Stellplätze und 
349 Fahrradstellplätze in der Tiefgarage nachzuweisen. 
 
Das Nutzungskonzept sieht eine gewerbliche Nutzung vor, bei dem die Obergeschosse wei-
testgehend durch Büros genutzt werden. In den Erdgeschossen entlang der prägenden Ost-
West-Verbindung sind insbesondere Nutzungen wie zum Beispiel Ladenlokale, kleinere Nah-
versorgungskonzepte, Beherbergungsstätten, Fitness-Center, Erwachsenenbildung, 
Showrooms, Galerien, kleinere Handwerksbetriebe sowie auch Gastronomiebetriebe in Form 
von Restaurants und Cafés vorgesehen. Hierdurch kann eine lebendige Erdgeschosszone 
ausgebildet werden, die im Zusammenspiel mit den geplanten Freiräumen einen urbanen 
Raum definiert. 
 
 
Abbildung 2: Städtebauliche Konzeption Phase 5 (Stand 16.01.2024: Wettbewerbsergebnis)

7 
 
6.  Auswirkungen der Planung/ Umweltbelange 
 
  6.1 Verkehr 
Im weiteren Verfahren wird eine verkehrstechnische Untersuchung erstellt, um die planbeding-
ten Auswirkungen zu ermitteln und zu beurteilen. Hierbei werden auch die Planungen in der 
unmittelbaren Umgebung mit einbezogen sowie die Leistungsfähigkeit der umliegenden Stra-
ßen und Knotenpunkte geprüft. Parallel wird ein Mobilitätskonzept erarbeitet, das Möglichkei-
ten aufzeigt, die entstehenden Kfz-Verkehre zu minimieren und die vorhandenen Mobilitätsbe-
dürfnisse durch alternative Mobilitätsangebote abzudecken. 
 
  6.2 Artenschutz 
Für das Plangebiet wurde eine Artenschutzprüfung Stufe I (ASP I) erstellt. Innerhalb des Gut-
achtens werden die erforderlichen Vermeidungsmaßnahmen benannt, um die Auslösung der 
artenschutzrechtlichen Verbotsbestände nach § 44 BNatSchG für die insgesamt 13 planungs-
relevanten Arten auszuschließen. 
 
  6.3 Boden/Altlasten 
Das Planungskonzept liegt im Bereich des erfassten Altstandortes Nr. 40101. Hierbei handelt 
es sich um ein ehemaliges Gaswerk. Zusätzlich ragt im südöstlichen Bereich die Altablage-
rung Nr. 40104 mit der Bezeichnung: „Widdersdorfer Str. 158“ in das Plangebiet. Es wurden 
bereits für die beiden Teilbereiche Altlastenbewertungen durchgeführt (GBU GmbH, 
06.06.2024 und GBU GmbH, 29.04.2024). Die Untersuchungsergebnisse bestätigen weitge-
hend die historische Vornutzung als Gaswerksstandort mit dem dazugehörigen Schadstoffin-
ventar. Aufgrund der geplanten Bauausführung kann davon ausgegangen werden, dass sämt-
liche Anfüllungen im Rahmen der Maßnahme ausgehoben und entsorgt werden, so dass auch 
im Hinblick auf die Folgenutzung ein Gefährdungspotenzial auszuschließen ist 
 
  6.4 Lärmschutz 
Die auf das Plangebiet einwirkenden Immissionen sowie die planbedingten Auswirkungen auf 
schutzbedürftige Nutzungen im Umfeld werden im weiteren Verfahren fachgutachterlich unter-
sucht. 
 
Eine Berücksichtigung der vorliegenden Verkehrslärmimmissionen wurde bereits im Wettbewerbs-
verfahren angeregt. Vorgabe war eine möglichst durchgehende Bebauung entlang der Widders-
dorfer Straße, um qualitätvolle bzw. ruhigere Bereiche im Norden zu schaffen.  
 
  6.5 Energiekonzept 
Die Zustimmung zur Anwendung der Klimaschutzleitlinien der Stadt Köln liegt vor. Die Klima-
schutzleitlinien der Stadt Köln zu Nichtwohngebäuden werden im Rahmen des weiteren Verfah-
rens im Energiekonzept berücksichtigt. Mit den Leitlinien wird ein Baustein aus dem Klimaschutz-
maßnahmenprogramm „KölnKlimaAktiv 2022“ (Ratsbeschluss 2019) umgesetzt. Sie greifen das 
Bekenntnis zum klimaneutralen Köln (Ratsbeschluss 2019 zum Klimanotstand und 2021 zur Kli-
maneutralität bis 2035) auf. 
 
7.  Planverwirklichung 
 
Das Plangebiet befindet sich im Eigentum der Vorhabenträgerin. Die Vorhabenträgerin 
schließt mit der Stadt Köln verfahrensbegleitend eine Planungsvereinbarung und einen Durch-
führungsvertrag zur Umsetzung der Planung ab. 
 
Der Stadt Köln entstehen durch die Planung keine Kosten.

Anlage 5 Darstellung und Bewertung der eingegangenen Stellungnahmen aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung

34411 Zeichen

BP-Abwägung B31 
/ 2 
 
 
 
 
 
Tabellarische Darstellung und Bewertung des Abwägungsmaterials im Bebauungsplanverfahren 
 
 
Darstellung und Bewertung der zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan – Arbeitstitel: „Widdersdorfer Straße 158 und 188a“ in 
Köln-Ehrenfeld – eingegangenen Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit 
 
Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgte gemäß § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) in Form eines Aushanges im Bezirksrathaus 
Ehrenfeld sowie im Stadthaus Deutz vom 16.05.2024 bis zum 31.05.2024. 
 
Im Zeitraum vom 08.05.2024 bis zum 31.05.2024 bestand die Möglichkeit die Planunterlagen auf den Internetseiten der Stadt Köln (www.be-
teiligung-bauleitplanung.koeln) einzusehen und digital Stellungnahmen zu übermitteln. 
 
Im Zeitraum der Beteiligung sind 5 Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit eingegangen. 
 
Nachfolgend werden die eingegangenen Stellungnahmen fortlaufend nummeriert. Daran anschließend werden in Übereinstimmung mit der 
laufenden Nummerierung die Inhalte der Stellungnahmen sowie ihre Berücksichtigung im weiteren Verfahren dargestellt. Bei inhaltlich glei-
chen Stellungnahmen wird auf die jeweilige erste Stellungnahme der Verwaltung verwiesen.  
 
Die Behandlung der in der Tabelle enthaltenen Stellungnahmen durch die Verwaltung ist vorläufig und entspricht dem Stand zum Abschluss 
des Verfahrens nach § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB. Diese Stellungnahmen werden bei der Erstellung des Bebauungsplanentwurfs 
inklusive Begründung, welcher Gegenstand der Offenlage nach § 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB ist, berücksich-
tigt. Aufgrund des vorläufigen Charakters ist es möglich, dass es im weiteren Verfahren vor der endgültigen Abwägung zum Satzungsbe-
schluss zu einer abweichenden Behandlung der Inhalte der frühen Beteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB kommt. Insofern 
sind insbesondere die Ergebnisse der Beteiligungen nach § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB sowie die Begründung zum endgültigen 
Planentwurf zu berücksichtigen. 
 
Aus Datenschutzgründen werden keine personenbezogenen Daten (Name und Adresse) aufgeführt.  
 
 
  
Anlage 5

Darstellung und Bew ertung der zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Widdersdorfer Straße 158 und 188a w ährend der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit eingegangenen Stellungnahmen  
 
/ 3 
 
 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
1 
 
Einwenderin 1 
 
Der Einwender beziehungsweise die Einwenderin ist Mie-
ter eines Nachbargrundstückes. 
  
1.1 Verkehrsbelastung und Querschnitt Widdersdorfer 
Straße 
 
Die Widdersdorfer Straße ist als Durchgangsstraße be-
reits heute stark befahren, ganztägig, mit Spitzen am Mor-
gen und zum Feierabend. Die Fußgänger- und Fahrrad-
streifen sind schmal und teilweise von Laternen mittig un-
terbrochen. Parkplätze im öffentlichen Raum sind schon 
jetzt rar.  
 
 
 
 
teilweise 
Für die Widdersdorfer Straße existiert ein Beschluss der BV 4 zur 
Verlegung des baulichen Radweges als Radfahrstreifen auf die 
Fahrbahn. Die Parkstände sollen dabei entsprechend auf den jet-
zigen Radweg verlegt werden. Die Umplanung ist nicht in der ers-
ten Prioritätensetzung der Einzelmaßnahmen aus dem Radver-
kehrskonzept enthalten.  
1.2 Auswirkungen planbedingter Mehrverkehr 
 
Eine Ausweitung der Mobilität ist kaum vorstellbar. Schon 
gar nicht in dem für das Bauvorhaben angedachten Aus-
maß. 
ja Im Rahmen des weiteren Verfahrens wird für die vorliegende Pla-
nung ein Verkehrsgutachten erstellt und mit den Fachämtern der 
Stadt Köln abgestimmt. Bei der Ermittlung der verkehrlichen Aus-
wirkungen im Planfall werden für den Prognosehorizont auch die 
Planungen im Umfeld (z. B. Max-Becker Areal, Thyssen-Ge-
lände) sowie Änderungen im Verkehrsnetz mitbetrachtet. 
Auf dieser Grundlage wird die Leistungsfähigkeit relevanter Kno-
tenpunkte und Straßenabschnitte beurteilt. Die daraus resultie-
renden Konsequenzen werden für alle Verkehrsarten im weiteren 
Verfahren berücksichtigt. 
1.3 Dichte und Klimaschutz 
 
Die geplante Bebauung mit bis zu 12-stöckigen Hochhäu-
sern ist nicht mit der Bestandsbebauung in Einklang zu 
bringen. Zudem soll das Grundstück stark verdichtet wer-
den. Mit Blick auf die Klimaziele der Stadt erscheint diese 
Ausnutzung nicht angemessen. Der Anteil der dargestell-
ten Photovoltaikbereiche werde als zu gering betrachtet. 
Der Anteil sollte größer ausfallen. 
 
 
teilweise 
 
 
Der städtebauliche Entwurf ist Ergebnis eines Qualifizierungsver-
fahrens, welches das Ergebnis des städtebaulich-freiraumplaneri-
schen Wettbewerbs zum Max Becker-Areal weiter konkretisiert. 
Die Planungsvorgaben (Auslobung) sind mit Politik, Verwaltung 
und der Vorhabenträgerin abgestimmt worden, auch in Bezug auf 
die mögliche städtebauliche Dichte. In der Stadtstrategie „Kölner 
Perspektiven 2030+“ ist das Ziel formuliert, die Flächennutzung 
der Industrie- und Gewerbegebiete zu optimieren und notwendige

Darstellung und Bew ertung der zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Widdersdorfer Straße 158 und 188a w ährend der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit eingegangenen Stellungnahmen  
 
/ 4 
 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
Flächenpotenziale für die zukünftige wirtschaftliche Entwicklung 
auch durch gewerbliche Nachverdichtungen zu erreichen. Die 
Planung verfolgt damit dieses Ziel. 
Die Vorhabenträgerin hat sich verpflichtet, die „Leitlinien zum Kli-
maschutz in der Umsetzung nicht-städtischer Neubauvorhaben in 
Köln“ umzusetzen. Die Nutzung solarer Wärmeenergie ist ein we-
sentlicher Baustein des Energiekonzeptes. Der Nachweis in Form 
der sog. Testattabelle erfolgt im weiteren Verfahren.  
1.4 Lesbarkeit der Unterlagen  
 
Es wird angemerkt, dass die Ansicht der Gebäude sehr ir-
reführend ist, da bspw. die Schatten der Gebäude, unab-
hängig von ihrer Höhe alle gleich hoch sind. Des Weiteren 
sind die römischen Ziffern zu klein und auf den ersten 
Blick nicht als Etagenanzahl zu erkennen. Für Laien ist 
der Plan sehr schwer zu lesen.  
Es wäre schön, wenn die Stadt Köln bei Beteiligungsver-
fahren auf für jeden gut verständliche Unterlagen achten 
würde.  
 
 
Kenntnisnahme 
 
 
Die Hinweise zur Plandarstellung werden zur Kenntnis genom-
men. 
1.5 Büroflächen statt Wohnbebauung 
 
Es kann nicht nachvollzogen werden, dass in Zeiten von 
Wohnraummangel ein derartig großes Grundstück nur mit 
Büroflächen bebaut wird. Als Ergänzung zu der geplanten 
Max-Becker-Fläche wäre dies eine tolle Ergänzung, um 
ein lebenswertes und lebendiges Viertel zu entwickeln. 
 
 
Nein 
 
 
Die geplante Nutzung entspricht der aktuellen Darstellung des 
Flächennutzungsplanes sowie der Darstellung des Zielbildpro-
zesses Kölner Weststadt. In den Zielbildkarten ist für das Plange-
biet die Sicherung und Entwicklung von Gewerbestandorten für 
Kleingewerbe, Dienstleistungen, Forschung und Handel mit teil-
weiser Transformation von Gewerbestandorten in urbane Misch-
quartiere vorgesehen. 
Neben der Entwicklung von Wohnflächen ist auch die Schaffung 
von innenstadtnahen Gewerbeflächen ein Ziel der Stadtentwick-
lung. Der Stellungnahme wird nicht gefolgt. 
2 
2.1 
Einwenderin 2 
 
Vorhandene und künftige Verkehrsbelastung 
 
 
teilweise 
 
 
Siehe Stellungnahme 1.1

Darstellung und Bew ertung der zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Widdersdorfer Straße 158 und 188a w ährend der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit eingegangenen Stellungnahmen  
 
/ 5 
 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
Es wird hinterfragt, ob die Widdersdorfer Straße die neuen 
Verkehre aufnehmen kann, da diese bereits im Bestand 
ausgelastet ist. 
 
Zusätzlich kommt noch das Bauprojekt von Alfons & Alf-
reda hinzu.  
Die Stellungnahme bezieht sich offensichtlich auch auf andere 
Planvorhaben im Umfeld. Vorhabenträgerin dieses Verfahrens 
sind Projektentwicklungsgesellschaften der Alfons & Alfreda AG. 
2.2 Schallschutz und Immissionen 
Die denkmalgeschützte Fabrikantenvilla wird nach Aus-
sage des Einwenders bzw. der Einwenderin von allen Sei-
ten mit Lärm und Abgasen belästigt werden.  
 
Weder eine weitere Hauptstraße zur Erschließung der 
neuen Plangebiete noch eine Ampelschaltung auf der 
Widdersdorfer Straße sei in unmittelbarer Nähe zu Schlaf- 
und Küchenfenstern verträglich. 
 
Die Planung müsse geändert werden. Darüber hinaus 
sind die 10-12 Stockwerke kaum vorstellbar. 
 
teilweise 
 
Im Rahmen der noch zu erstellenden schalltechnischen Untersu-
chung werden die planbedingten Auswirkungen auf schutzbedürf-
tige Nutzungen im Plangebiet sowie im Umfeld geprüft und falls 
erforderlich aktive bzw. passive Maßnahmen identifiziert, die pla-
nungsrechtlich festgesetzt werden müssen. 
Darüber hinaus wird in Abhängigkeit einer noch zu erstellenden 
Verkehrsuntersuchung, auch die Notwendigkeit einer Luftschad-
stoffuntersuchung geprüft und mit den Fachämtern der Stadt Köln 
abgestimmt. Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen. 
 
Siehe Stellungnahme 1.1 und 1.2 
3 
3.1 
Einwenderin 3 
Dichte 
Auch wenn die Architektur der Entwürfe ansprechend sei 
und der Einsatz einer hybriden Bauweise aus ökologi-
schen Gründen begrüßenswert gefunden werde, wird die 
geplante Bebauung für maßlos überdimensioniert und viel 
zu hoch verdichtet erachtet. 
Insgesamt sollen auf dem Areal 4, alles in der Umgebung 
um ein Vielfaches überragende Bürotürme mit Höhen von 
2 x 12, 10 und 9 Geschossen und über 20 weitere hohe 
Gebäude, in engen Abständen mit bis zu 7 Geschossen 
errichtet werden.  
Auf der gesamten Widdersdorfer Straße gibt es nicht an-
nähernd ähnliche Verdichtungen und vergleichbare Ge-
bäudehöhen. Selbst auf dem kürzlich vorgestellten 
Thyssen-Gelände begnügt man sich mit lediglich einem 
 
 
nein 
 
 
 
 
 
 
 
Es ist überwiegend eine offene Blockbebauung mit bis zu VII Ge-
schossen geplant. Diese Struktur wird durch vier markante Hoch-
punkte mit maximal 40 m Höhe ergänzt. 
 
Siehe Stellungnahme 1.2 
 
 
 
 
 
 
Sowohl bei der Planung des Max Becker-Areals, Thyssen-Gelän-
des als auch vorliegend bei der „Widdersdorfer Straße 158 und 
188a“ wird von eine Geschossflächenzahl (GFZ) von max. 3,0 als 
möglich erachtet und entspricht den politischen Beschlüssen

Darstellung und Bew ertung der zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Widdersdorfer Straße 158 und 188a w ährend der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit eingegangenen Stellungnahmen  
 
/ 6 
 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
„Hochpunkt“.  Würde man die geplante Verdichtung des 
Wid1+2-Areals analog auf das Max-Becker-Areal übertra-
gen, dann würden dort 22 sogenannter „Hochpunkte“ ent-
stehen und ca. 22.000 Menschen leben und arbeiten!   
Das bei der Planung - leider wieder einmal- vorrangig Bü-
roflächen geplant sind, werde angesichts der bestehen-
den Leerstände und der Vielzahl und Größe an Büro-Pro-
jekten, die in der Umgebung in Planung sind, am Markt 
vorbeigeplant.  
 
Bei allem Verständnis für eine auskömmliche wirtschaftli-
che Ausnutzung einer Baufläche wird ein derart hoch ver-
dichtetes Projekt mit all seinen Auswirkungen auf die mit-
telbare und unmittelbare Umgebung in seiner vorgestell-
ten Form für nicht akzeptabel gehalten. 
 
Und bei aller Begeisterung für neue städtebauliche Ent-
wicklungsmöglichkeiten, sollten die Belange der ansässi-
gen Unternehmen und Grundstückseigentümer keinesfalls 
außer Acht gelassen werden. 
dazu. Daher wird in allen drei genannten Gebieten eine ähnliche 
Dichte angestrebt und umgesetzt werden. 
 
 
 
Siehe Stellungnahme 1.5 
 
 
 
 
 
siehe oben  
 
 
 
 
 
Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens wird die Öffentlichkeit 
zweimal beteiligt. Öffentliche und private Belange werden gegen-
einander und untereinander gerecht abgewogen und das Abwä-
gungsergebnis abschließend durch den Rat der Stadt Köln be-
schlossen. 
3.2 Umgang mit Bestand  
Die Visualisierung des veröffentlichen Entwurfes vermei-
det tunlichst direkte Größenvergleiche zu den Nachbarbe-
bauungen. Und wenn die Betriebsstraße oder die Denk-
malgebäude des „Alten Gaswerkes“ gezeigt werden, so 
sind Menschen, die auf der Betriebsstraße - jetzt mit de-
korativem Kopfsteinpflaster - vor ebenso dekorativen 
Backsteinfassaden flanieren, zu sehen. Die Wege sind 
gepflastert, die Parkplätze und Bäume verschwunden, 
ebenso das im Eingang des Geländes befindliche ehema-
lige Pförtnerhaus und der davor befindliche Werbepylon. 
Die Betriebsstraße und ein Teil der Flächen sind offen-
sichtlich bereits jetzt ein fest eingeplanter Bestandteil des 
 
teilweise 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Seitens Politik und Verwaltung wird perspektivisch eine Vernet-
zung der in Planung befindlichen Teilbereiche nördlich der Wid-
dersdorfer Straße für zu Fuß Gehende und Radfahrende, auch 
zur Entlastung der Widdersdorfer Straße, gefordert. Die in Ost-
West-Richtung verlaufenden Wegeverbindungen sind Ergebnis 
des städtebaulich-freiraumplanerischen Wettbewerbs zum Max 
Becker-Areal und infolgedessen auch Grundlage für das Qualifi-
zierungsverfahren gewesen. Neben den von Osten nach Westen 
verlaufenden Wegeverbindungen berücksichtigt die Planung 
auch langfristig gewünschte Anbindungen an die umliegenden

Darstellung und Bew ertung der zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Widdersdorfer Straße 158 und 188a w ährend der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit eingegangenen Stellungnahmen  
 
/ 7 
 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
nachbarlichen Verkehrskonzeptes geworden, um die zu-
künftigen zusätzlichen Verkehre beherrschbarer und das 
eigene Gelände attraktiver zu machen. So sieht es letzt-
lich das städtebauliche Konzept vor, das das Gaswerkge-
lände mit 2 begrünten, zentralen Achsen durchschneidet, 
leider aber nicht berücksichtigt, dass ein erheblicher Lie-
ferverkehr auf dem Gelände besteht, der, wenn zukünftig 
2 Flaniermeilen gekreuzt werden müssen, massiv gestört 
und zu einer deutlichen zusätzlichen Unfallgefährdung 
führen würde. 
Hinzu kommt, dass seitens der Mieter der Einwenderin 
nicht gewünscht ist, dass nach Geschäftsöffnungszeiten 
Unbefugte Zutritt zu den eingezäunten, vermieteten La-
gerflächen haben, die bei einer Querung dann für jeder-
mann zugänglich wären. Einer Öffnung, bzw. Querung 
des Geländes würde die Einwenderin daher nach heuti-
gem Stand nicht zustimmen. 
 
Wenn jedoch auf einer Fläche, auf der bislang max. ca. 
350 Menschen tätig waren, zukünftig bis zu 4.000 Men-
schen arbeiten sollen, und keine 200 m weiter, weitere zu-
sätzliche 4-6.000 Menschen wohnen und arbeiten sollen, 
wo der Liefer– und Individualverkehr sich ebenfalls zu-
nächst fast ausschließlich über die Widdersdorfer Straße 
abwickeln wird, braucht man keine hellseherischen Fähig-
keiten, um zu dem Schluss zu kommen, dass hier etwas 
nicht passt. 
Es sollte ein übergreifendes Verkehrskonzept für sämtli-
che im Umfeld derzeit projektierte Bauvorhaben entwickelt 
werden, da alle Bauvorhaben in der Umgebung auf die 
gleichen 3 Straßen zur Andienung zugreifen. Und diese 3 
Straßen samt ihren Querungen zum Gürtel und zur 
Aachenerstr. sind heute bereits in Stoßzeiten hoffnungs-
los überlastet.  
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Kenntnisnahme  
 
 
 
 
 
 
 
 
ja 
 
 
 
 
 
 
 
 
Nachbargrundstücke. Die tatsächliche Umsetzbarkeit der Vernet-
zungen außerhalb des Plangebietes ist im Rahmen eigenständi-
ger Planungen zu klären sowie auf eine Umsetzbarkeit zu prüfen. 
Die Erschließung des Plangebietes ist jedoch auch ohne die Um-
setzung dieser Verbindungen gesichert. Die Hinweise werden zur 
Kenntnis genommen und im Verkehrs- und Mobilitätskonzept be-
rücksichtigt. Die unterschiedlichen Bauprojekte in Ehrenfeld/ 
Braunsfeld werden in Abhängigkeit zueinander betrachtet. 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Siehe Stellungnahme 1.1 
 
 
 
 
 
 
 
 
Es wird hier auf die Entwicklungsplanung Weststadt verwiesen, 
welche derzeit vom Amt für Stadtentwicklung und Statistik in Zu-
sammenarbeit mit dem Amt für nachhaltige Mobilitätsentwicklung 
erarbeitet wird. Im Rahmen der Entwicklungsplanung Weststadt 
werden u.a. die verkehrlichen Aspekte in der gesamten West-
stadt betrachtet. Für die Gesamtstadt und die Weststadt liegen 
bereits viele programmatische und strategische Planwerke sowie

Darstellung und Bew ertung der zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Widdersdorfer Straße 158 und 188a w ährend der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit eingegangenen Stellungnahmen  
 
/ 8 
 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
Es wird gebeten auch zu bedenken, dass bei den meisten 
ansässigen Betrieben eben nicht auf das Fahrrad als al-
ternatives Beförderungsmittel ausgewichen werden kann 
oder sich deren Waren über den ÖPNV an- bzw. auslie-
fern lassen. Auch wenn einer der Mieter der Einwenderin 
ein Lastenradhersteller ist, so bekommt er doch, wie die 
meisten anderen auch, seine Vorprodukte und Rohmateri-
alien per LKW und Kleintransporter!  
  
In diesem Zusammenhang wird auch auf die entspre-
chende Stellungnahme bezüglich des Bauprojektes Max-
Becker-Areal verwiesen. 
 
 
 
 
 
 
 
Kenntnisnahme 
Beschlüsse vor, die einen umfassenden Überblick über die ver-
kehrliche Situation sowie verkehrliche Ziele, Chancen und Ent-
wicklungsmöglichkeiten bieten. Diese werden in einer Meta-Ana-
lyse zu einem Gesamtbild von Mobilität und Verkehr zusammen-
geführt. Die Bestandsbelastung wird durch Verkehrszählungen 
berücksichtigt, wobei Kfz- und Lkw-Verkehre differenziert erho-
ben werden. In der Prognose werden allgemeine Entwicklungen 
der Fahrzeugflotte und des Mobilitätsverhaltens berücksichtigt. 
 
Die Stellungnahme im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens 
"Max Becker-Gelände“ liegt vor und wurde im Rahmen des be-
nannten Verfahrens behandelt. Der Hinweis wird zur Kenntnis ge-
nommen. 
 
Siehe Stellungnahme 1.1 
3.3 Abstandsflächen und Gebäudehöhen 
 
Die geplanten Gebäude entlang der östlichen Grund-
stücksgrenze mit im vorderen Bereich 9 bzw.12 und im 
hinteren Bereich mit 6 Stockwerken (Flurstück 490) wird 
für viel zu hoch gehalten und die Abstände zu den Gebäu-
den bei diesen Höhen für deutlich zu gering, was wie folgt 
begründet wird: 
 
- Der massive Höhenunterschied (Faktor 3-4) zu 
den unmittelbar benachbarten denkmalgeschütz-
ten Gebäuden, der einem Schutz und Respekt ge-
genüber denkmalgeschützten Gebäuden zuwider-
laufen würde und das Straßenbild, auch im Hin-
blick auf die weiter folgenden, ähnlich hohen Direk-
torenvillen, vollständig verändern würde. Wenn 
das „Alte Gaswerk“ identitätsstiftend für das neu 
entstehende Viertel sein soll, sollte man seine er-
haltenen Rest-Bauten schützend behandeln und 
 
 
Kenntnisnahme 
 
 
 
 
 
  
 
 
nein 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Siehe Stellungnahme 1.2 
Die Einhaltung notwendiger Abstandsflächen wird im weiteren 
Verfahren geprüft. Abstandsflächen müssen auf dem Grundstück 
selbst liegen. Sie dürfen auch auf öffentlichen Verkehrs-, Grün- 
und Wasserflächen liegen, jedoch nur bis zu deren Mitte. Ab-
standsflächen dürfen sich ganz oder teilweise auf andere Grund-
stücke erstrecken, wenn öffentlich-rechtlich gesichert ist, dass sie 
nur mit in der Abstandsfläche zulässigen baulichen Anlagen über-
baut werden. 
Der städtebauliche Entwurf berücksichtigt die im Rahmen des 
Qualifizierungsverfahren vom Stadtkonservator benannten Para-
meter zum Umgang mit den denkmalgeschützten Gebäuden. 
Diese betrafen den möglichen Anschluss an das Baudenkmal 
und die Gebäudehöhen in der näheren Umgebung der Denkmä-
ler. Hierdurch sollte sichergestellt werden, dass die Baudenkmä-
ler nicht in ihrer Wirkung beeinträchtigt werden. Die entsprechen-
den Anforderungen wurden im Qualifizierungsverfahren beachtet, 
der Stadtkonservator war bei der Vorprüfung beteiligt.

Darstellung und Bew ertung der zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Widdersdorfer Straße 158 und 188a w ährend der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit eingegangenen Stellungnahmen  
 
/ 9 
 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
nicht visuell erdrücken wollen und ihnen halbwegs 
stimmige Gebäudeproportionen gegenüberstellen. 
 
- Verschattung der Grundstücke. 
 
 
 
 
- Der geringe Abstand des geplanten Gebäudes auf 
Flurstück 490 zum denkmalgeschützten, rückwärti-
gen Gebäude (Flurstück 612), der ehemalige Tur-
binenhalle des „Alten Gaswerkes“. Hier wird ge-
wünscht, dass man ähnlich „respektvoll“ wie mit 
dem etwas südlich gelegenen, eigenen Denkmal-
Gebäude umgehen und sich auf 4 Geschosse und 
mehr Abstand zum Gebäude auf Flur 612 be-
schränken würde. Wie an den niedrigen Höhen der 
angrenzenden eigenen Gebäude erkennbar ist, 
scheint es ja hier eine Auflage des Denkmalschut-
zes zu geben. Die Einhaltung einer Flucht mit dem 
südlich davon geplanten Gebäude wäre für die 
Einwenderin ebenfalls wünschenswert.  
 
 
 
 
ja 
 
 
 
 
 nein 
 
Bei Unterschreitung der bauordnungsrechtlichen Abstandsflä-
chen wird im Rahmen des weiteren Verfahrens geprüft, ob eine 
ausreichende Belichtung gewährleistet bzw. eine erhebliche Ein-
schränkung der Besonnungszeiten im Umfeld zu erwarten ist.  
 
Siehe Stellungnahme 1.2 
 
Östlich der Turbinenhalle ist ein VI-geschossiges Gebäude ge-
plant, das sich jedoch nach Westen auf maximal III Vollge-
schosse abtreppt und zusätzlich einen deutlichen Grenzabstand 
einhält. Eine Reduzierung der Gebäudetiefe über die gesamte 
Länge des Baukörpers ist nicht gewünscht, sondern nur zum Ab-
schluss einer Platzsituation bzw. zur Aufnahme der Bauflucht des 
südlich anschließenden Baukörpers geplant. 
4 Einwenderin 4 
 
Die Stellungnahme ist identisch mit den Inhalten der Stel-
lungnahme 3 
 
 
 
Siehe Stellungnahme 3 
5 
5.1 
Einwenderin 5 
Mit den im Internet zugänglichen und mit der frühzeitigen 
Öffentlichkeitsbeteiligung verlinkten Unterlagen erhalten 
die Bürger nur Zugang zur städtischen Beschlussvorlage 
4286/2022. Die dort abgebildeten Pläne zeigen den Pla-
nungsstand gemäß Ideenteil Max-Becker-Areal, also ste-
 
nein 
 
 
 
 
 
 
Ort und Zeit der frühzeitigen Beteiligung wurden öffentlich be-
kannt gemacht. Zusätzlich wurde in der Presse auf das Verfahren 
hingewiesen. In den Bezirksrathäusern sowie dem Stadthaus 
wurden Plakate mit den Inhalten der Planung bzw. dem Ergebnis 
des Qualifizierungsverfahren ausgehangen. Die entsprechenden 
Unterlagen wurden parallel im Internet auf der Beteiligungsseite

Darstellung und Bew ertung der zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Widdersdorfer Straße 158 und 188a w ährend der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit eingegangenen Stellungnahmen  
 
/ 10 
 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
tig abwechselnde Gebäudehöhen mit bis max. 7 Stock-
werke. Noch höhere Gebäude sind dort nicht vorgesehen. 
Auch sämtliche Texte stellen auf den alten Planungsstand 
ab. 
  
Im Wettbewerb hat der Investor die Planungsbüros aus-
drücklich gebeten, Hochpunkte in der Planung vorzuse-
hen. Das Wettbewerbsergebnis - welches gar nicht zu den 
Unterlagen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung ge-
hört - zeigt vier Hochhäuser mit unterschiedlich hohen Ge-
schossen, die allesamt um die 40 Meter Gebäudehöhe er-
reichen. So bleibt der Bürger (und die Politik?) im Unkla-
ren, welche Planung der Öffentlichkeitsbeteiligung zu-
grunde liegt. 
 
 
 
 
 
nein 
des Stadtplanungsamtes für Bebauungsplanverfahren (www. 
www.beteiligung-bauleitplanung.koeln) zur Verfügung gestellt. 
Eine Veröffentlich des alten Planungsstandes gemäß dem Quali-
fizierungsverfahren zum Max-Becker Areal ist nicht bekannt. 
 
Die Planungsvorgaben (Auslobung) sind mit Politik, Verwaltung 
und der Vorhabenträgerin abgestimmt worden, auch in Bezug auf 
die mögliche städtebauliche Dichte und Hochpunkte. Vertreterin-
nen und Vertreter der Politik und der Verwaltung waren als Mit-
glieder der Jury im Qualifizierungsverfahren beteiligt. Die Durch-
führung der Öffentlichkeitsbeteiligung sowie die zu veröffentli-
chenden Planinhalte wurden am 14.03.2024 durch den Stadtent-
wicklungsausschuss der Stadt Köln beschlossen.  
Die Bekanntmachung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung 
erfolgte am 08.05.2024 im Amtsblatt und im Internet. Die Unterla-
gen zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung waren im Internet 
abrufbar unter www.beteiligung-bauleitplanung.koeln und als 
Aushang im Bezirksrathaus Ehrenfeld und Stadthaus Deutz ein-
sehbar.   
5.2 Vermeidung von motorisiertem Individualverkehr der 
künftigen, gewerblichen Nutzer 
 
Das Bebauungsplangebiet liegt inmitten der Weststadt, 
dem im Umbruch befindlichen Gewerbe- und Industriege-
biet Braunsfeld / Müngersdorf / Ehrenfeld. Dessen nahezu 
gesamtes Areal von Autofahrern aus Westen und Süd-
westen - aber auch aus Nordwesten - i.d.R. nur erreicht, 
wenn zuvor Wohnstraßen in Müngersdorf und Braunsfeld 
durchfahren wurden. Hierbei sind im Stadtteil Müngersdorf 
zu nennen: Alter Militärring, Wendelinstraße, Eupener 
Straße, aber auch durch Schleichverkehre belastet wer-
den Vitalisstraße und Belvederestraße; weiter östlich in 
Braunsfeld ist der Maarweg zu nennen. (Durch die ange-
dachte Sperrung der Kitschburger Straße verlagern sich 
diese Verkehre noch stärker in Richtung Müngersdorf). 
 
 
 
teilweise 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Die Auswirkungen planbedingter Mehrverkehre wird im weiteren 
Verfahren geprüft. 
 
Ein Großteil der angesprochenen verkehrlichen Aspekte (bei-
spielsweise Verbesserung des ÖPNV-Angebots) bezieht sich 
nicht auf das Verfahren „Widdersdorfer Straße 158 und 188a“, 
sondern auf übergreifende verkehrliche Themen in der soge-
nannten Weststadt. Das Gebiet der Weststadt wird von der 
Aachener Straße im Süden, dem Gürtel im Osten, der Venloer 
Straße im Norden und der Militärringstraße (Vogelsang ausge-
nommen) im Westen eingefasst. Es wird hier auf die Entwick-
lungsplanung Weststadt verwiesen, welche derzeit vom Amt für 
Stadtentwicklung und Statistik in Zusammenarbeit mit dem Amt

Darstellung und Bew ertung der zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Widdersdorfer Straße 158 und 188a w ährend der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit eingegangenen Stellungnahmen  
 
/ 11 
 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
Außerdem werden Bürger in den Abschnitten von Einfalls-
straßen, die mit Wohnbebauung bestanden sind, durch 
Mehrverkehre belastet (hier: Aachener Straße, Widders-
dorfer Straße, Stolberger Straße). Mit den aktuellen Pla-
nungen rund um das Max-Becker-Areal und entlang der 
Oskar-Jäger-Straße wird erwartet, dass die Entwicklung 
der MIV-Zielverkehre eine bislang ungekannte Dynamik 
aufnehmen wird.  
  
Die Einwenderin wünscht, dass möglichst viele Arbeits-
kräfte auf den hier zu beplanenden Flächen der Alfons & 
alfreda (Projekt „The Wid“ und „The Wid 2“) ihre Arbeits-
plätze mit dem ÖPNV erreichen werden. Ein betriebliches 
Mobilitätsmanagement der sich dort ansiedelnden Unter-
nehmen ist erforderlich. Darüber hinaus sollen die nach-
folgenden Punkte Berücksichtigung finden: 
- eine Neuplanung der gesamten Buslinien, die die West-
stadt durchfahren, 
- eine Taktverdichtung der derzeit weniger stark genutzten 
Linien (bspw. Bus 140) sowie 
- ein attraktives ÖPNV-Angebot abends und am Wochen-
ende. 
 
In der Vergangenheit wurden die Pkw-„Einfallsmöglichkei-
ten“ über die Radialen aus dem westlichen Umland Kölns 
in den Bereich der Weststadt und weiter in die Innenstadt 
stark eingeschränkt, so dass sich die angestiegenen Pkw-
Verkehre mittlerweile auf Aachener Straße und Widders-
dorfer Straße konzentrieren: 
- Die Bundesstraßen B264 (Dürener Straße) und B59 
(Venloer Straße) wurden in den jeweiligen Stadtteilzentren 
schon vor langer Zeit zu Tempo-30-Zonen. 
- Das Verwaltungskonzept für das MIV-Grundnetz sieht 
aktuell eine weitere Rückstufung der Venloer Straße zwi-
schen Militärring und Äußerer Kanalstraße als nicht mehr 
grundnetzrelevant vor. Perspektivisch wird damit eine 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
teilweise 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
teilweise 
für nachhaltige Mobilitätsentwicklung erarbeitet wird. Im Rahmen 
der Entwicklungsplanung Weststadt werden u.a. die verkehrli-
chen Aspekte in der gesamten Weststadt betrachtet. Für die Ge-
samtstadt und die Weststadt liegen bereits viele programmati-
sche und strategische Planwerke sowie Beschlüsse vor, die ei-
nen umfassenden Überblick über die verkehrliche Situation sowie 
verkehrliche Ziele, Chancen und Entwicklungsmöglichkeiten bie-
ten. Diese werden in einer Meta-Analyse zu einem Gesamtbild 
von Mobilität und Verkehr zusammengeführt. 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Im Rahmen der weiteren Planung wird ein Mobilitätskonzept für 
das Vorhaben entwickelt und mit den entsprechenden Fachäm-
tern der Stadt Köln abgestimmt werden. Ziel ist die Attraktivierung 
der alternativen Mobilitätsformen, um daraus folgend Anreize für 
die Reduzierung des motorisierten Individualverkehrs zu geben.  
Die benannten Punkte beziehen sich nicht auf die Regelungsin-
halte des vorliegenden Bebauungsplanverfahrens und werden 
zur Kenntnis genommen.  
 
Eine Verbesserung der ÖPNV-Anbindung ist durch die verkehrli-
chen Maßnahmen im Zusammenhang mit der Entwicklung des 
Max Becker-Areals zu erwarten.

Darstellung und Bew ertung der zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Widdersdorfer Straße 158 und 188a w ährend der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit eingegangenen Stellungnahmen  
 
/ 12 
 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
Neuaufteilung des Straßenraums zwischen den konkurrie-
renden Verkehrsmitteln denkbar. Doch gerade über Ven-
loer Straße und Helmholtzstraße wird das B-Plan-Gebiet 
aus Nordwesten über die Oskar-Jäger-Straße mit dem 
MIV erreicht. Veränderungen auf der Venloer Straße zwi-
schen Bickendorf und Bocklemünd werden mit einiger 
Wahrscheinlichkeit zur Umlagerung von Verkehrsströmen 
auf die Widdersdorfer Straße führen. 
 
 
Die Leistungsfähigkeit relevanter Knotenpunkte und Straßenab-
schnitte wird im weiteren Verfahren geprüft. 
 
 
5.3 Funktionierende Durchmischung der Nutzungen zur 
Belebung der Sockelgeschosszone und damit soziale 
Kontrolle 
 
Wie oben bereits aufgeführt, sind bei einer rein gewerbli-
chen Nutzung des Planungsgebietes nach Büroschluss 
menschenleere, verwaiste Straßenzüge zu befürchten. In 
diesen Bereichen muss dennoch soziale Kontrolle stattfin-
den, damit die erwähnten Modal-Split-Quoten der ande-
ren, weiter nördlich und westlich gelegenen Projektareale 
(Max-Becker-Areal) erreicht werden können und auch die 
künftigen Büronutzer gerne auf das eigene Kfz verzichten. 
 
 
 
 
teilweise 
 
 
 
 
Die Nutzung im Plangebiet hat keinen Einfluss auf den anzuset-
zenden Modal Split in anderen Planverfahren, beispielsweise im 
„Max Becker-Areal“. Insbesondere entlang der parallel zur Wid-
dersdorfer Straße verlaufenden Ost-West-Achse können gastro-
nomische Angebote oder Ladenzonen zur Belebung nach Büro-
schluss beitragen. 
 
 
5.4 Höhenentwicklung, Platzierung und Stellung der Bau-
körper 
  
Der Entwurf des Höhenkonzeptes für die Innere Stadt be-
nennt in Köln den Deutzer Hafen und die Weststadt als 
Flächen für potentielle Hochhausstandorte. In Bezug auf 
die Weststadt wird auf Laufende Investorenplanungen 
verwiesen. In den Beschlussvorlagen zu den jeweiligen 
Projekten finden sich dann allerdings Verweise auf das 
entstehende Höhenkonzept. Hierbei handelt es sich um 
eine Art „Zirkelbezug“, ohne dass nachvollziehbare Aus-
sagen getroffen werden. Eine Anordnung von Hochpunk-
ten nur entlang der bedeutenden Radialen (hier in erster 
Linie die Bahntrasse Köln-Aachen) wäre sinnvoll. Das 
Wettbewerbsergebnis für die Flächen von Alfons & alfreda 
 
 
 
teilweise 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Der städtebauliche Entwurf ist Ergebnis eines Qualifizierungsver-
fahrens, das das Ergebnis des städtebaulich-freiraumplaneri-
schen Wettbewerbs zum Max Becker-Areal weiter konkretisiert. 
 
Das Höhenentwicklungskonzept formuliert durch Beschluss von 
Grundsätzen (3276/2023), wie richtig dargestellt ist, das Einzugs-
gebiet der Weststadt als Möglichkeitsraum für Höhenentwicklung. 
Dies bedeutet grundsätzlich, dass ein Überschreiten der Höhe 
von 40m in diesem Bereich, unter Einhaltung erhöhter Anforde-
rungen an bauliche und prozessuale Qualität für das Vorhaben

Darstellung und Bew ertung der zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Widdersdorfer Straße 158 und 188a w ährend der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit eingegangenen Stellungnahmen  
 
 
 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
an der Widdersdorfer Straße zeigt aber vier Bürotürme mit 
jeweils um die 40 Meter Gebäudehöhe, unterschiedlich 
tief im Grundstück gelegen. Es wird der Eindruck gewon-
nen, dass die Platzierung von hohen Baukörpern in erster 
Linie Investorenwünschen und architektonischen Überle-
gungen folgen. 
Auch bestehende Sichtachsen werden durch die Hoch-
punkte des Wettbewerbsergebnisses beeinträchtigt, bspw. 
vom Bahnhof Belvedere in Köln-Müngersdorf, der Bel-
vedere-Brücke in Köln-Vogelsang oder dem neuen, archi-
tektonisch sehr markanten Club für elektronische Musik im 
"Luisenviertel" auf den Kölner Dom. 
 
 
 
 
 
 
 
(s. Beschluss 0326/2023) möglich ist. Alle vier geplanten Hoch-
punkte sind jedoch mit einer Höhe von weniger als 40 m geplant 
und unterliegen damit nicht dem Höhenentwicklungskonzept.  
 
Insofern ist die Höhenentwicklung mit den Planungsvorgaben der 
Stadt Köln abgestimmt. Kulturhistorisch bedeutsame Sichtachsen 
werden durch das Vorhaben nicht beeinträchtigt. 
 
 
5.5 Verwendung umweltfreundlicher und nachhaltiger 
Baumaterialien 
  
Im allerersten Investoren-Entwurf für die zu entwickelnden 
Grundstücke wurde mit Bürotürmen in Holz-Hybrid-Bau-
weise für das Projekt geworben. In den Auslobungsunter-
lagen zum durchgeführten Wettbewerb wird nur noch das 
Gestaltungselement "Arkaden-Rundbögen" und die Mate-
rialität "Ziegel" für die Sockelgeschoss-Zonen festge-
schrieben. Wir appellieren an die Projektbeteiligten und 
die Bauverwaltung, die gute Idee von nachhaltigen Bau-
materialien wieder aufzugreifen und idealerweise bau-
rechtlich festzuschreiben. 
 
 
 
Kenntnisnahme 
 
 
 
Die Verwendung von nachhaltigen Materialien kann im Rahmen 
des weiteren Verfahrens geprüft werden. Der Sachverhalt wurde 
unter anderem bereits im Rahmen des Qualifizierungsverfahrens 
thematisiert. Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. 
Stand 18.07.2024

Anlage 2 Geltungsbereich

450 Zeichen

Widdersdorfer Straße
Oskar-Jäger-Straße
Weinsbergstraße
Planwirkungsbereich der Vorlage zur Orientierung von
Mitgliedern des Rates, der Ausschüsse und der Bezirksver-
tretungen, die wegen Befangenheit an den Beratungen zu
diesem Tagesordnungspunkt nicht teilnehmen dürfen.
Anlage 2
Maßstab  1 : 5 000
N
Stadtplanungsamt
Geltungsbereich des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes
 Widdersdorfer Straße 158 und 188a
in Köln - Ehrenfeld
0 10050 200 300 Meter

Anlage 9 Vorab-Auszug Beschlussprotokoll TOP 9.5 StEA 19.09.2024

5380 Zeichen

Geschäftsführung  
Stadtentwicklungsausschuss 
Frau Hill-Schmidt 
Telefon: (0221) 32834 
Fax:  (0221)  
E-Mail: louise.hill-schmidt@stadt-koeln.de 
Datum: 20.09.2024 
Vorab-Auszug 
aus dem Beschlussprotokoll der 28. Sitzung des 
Stadtentwicklungsausschusses vom 19.09.2024 
öffentlich 
9.5 Städtebauliches Planungskonzept (vorhabenbezogener Bebauungsplan) 
Widdersdorfer Straße 158 und 188a in Köln-Ehrenfeld;  
Anhörung der Bezirksvertretung Ehrenfeld zu den Ergebnissen der früh-
zeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung, Beschluss über die Vorgaben zur 
Ausarbeitung des Bebauungsplan-Entwurfs (vorhabenbezogener Be-
bauungsplan) 
2254/2024 
 
I Beschlussvorschlag: 
 
Der Stadtentwicklungsausschuss  
 
beauftragt die Verwaltung, die Vorhabenträgerin aufzufordern, auf der Grundlage 
des städtebaulichen Planungskonzeptes gemäß Anlage 3 einen Bebauungsplan-Ent-
wurf (vorhabenbezogener Bebauungsplan) auszuarbeiten. Die Ergebnisse der früh-
zeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) sind 
dabei gemäß der Stellungnahme der Verwaltung (Anlage 5) zu berücksichtigen; 
 
II Mündlicher Antrag vom SB Frenzel (SPD): 
 
Der Stadtentwicklungsausschuss schließt sich der Beschlussfassung der Bezirksver-
tretung Ehrenfeld vom 09.09.2024 wie folgt an: 
  
Der Stadtentwicklungsausschuss beauftragt die Verwaltung, die Vorhabenträgerin aufzufor-
dern, auf der Grundlage des städtebaulichen Planungskonzeptes gemäß Anlage 3 einen Be-
bauungsplan-Entwurf (vorhabenbezogener Bebauungsplan) auszuarbeiten. Die Ergebnisse 
der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) sind 
dabei gemäß der Stellungnahme der Verwaltung (Anlage 5) zu berücksichtigen;  
 
1. Die Kleinteiligkeit der Baukörper mit unterschiedlichen Höhen soll durch entspre-
chende Festsetzungen sichergestellt werden, die sich eng an dem städtebaulichen 
Konzept orientiert.

2. Es ist zu prüfen, ob die belebenden Nutzungen in den Erdgeschosszonen auf den Be-
reich der Widdersdorfer Str. ausgeweitet werden können.  
3. Die Erhöhung des Grünvolumens ist zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels 
zu prüfen und durch entsprechende Festsetzungen für  
Pflanzflächen intensive / extensive Dachbegrünungen sowie Fassadenbegrünungen si-
cherzustellen.  
4. Um die Voraussetzungen zur Mobilitätswende in der Weststadt zu schaffen, ist ein 
umfassendes Verkehrs- und Mobilitätskonzept zu erarbeiten, das alle geplanten Vorha-
ben in der Umgebung berücksichtigt.  
5. Die öffentliche Durchwegbarkeit für Fußgänger und Radfahrer in Nord-/Süd- und Ost-
/Westrichtung ist entsprechende Festsetzungen in angemessener Breite sicherzustel-
len.  
 
6. Insgesamt sind ca. 91.600 m² Bruttogeschossfläche (BGF) geplant. Dies um-
fasst Flächen für Büros (insbesondere in den Obergeschossen) und soll Mög-
lichkeiten für kleine Events, wie Literatur- und Musikveranstaltungen, Theater-
aufführungen oder Ausstellungen, kleinteilige Läden, etc. (mindestens ca. 5% 
der Gesamt-BGF) umfassen. Durch eine ausgewogene Nutzungsmischung im 
Bereich der Erdgeschosszonen soll die Neubebauung einen Beitrag zur Bele-
bung des Quartiers und der gesamten Nachbarschaft schaffen. 
 
 
Abstimmungsergebnis:  
 
Einstimmig zugestimmt. 
 
III Beschluss über die so geänderte Beschlussfassung: (Ergänzungen fett) 
 
Der Stadtentwicklungsausschuss schließt sich der Beschlussfassung der Bezirksver-
tretung Ehrenfeld vom 09.09.2024 an: 
  
Der Stadtentwicklungsausschuss beauftragt die Verwaltung, die Vorhabenträgerin aufzufor-
dern, auf der Grundlage des städtebaulichen Planungskonzeptes gemäß Anlage 3 einen Be-
bauungsplan-Entwurf (vorhabenbezogener Bebauungsplan) auszuarbeiten. Die Ergebnisse 
der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) sind 
dabei gemäß der Stellungnahme der Verwaltung (Anlage 5) zu berücksichtigen;  
 
1. Die Kleinteiligkeit der Baukörper mit unterschiedlichen Höhen soll durch entspre-
chende Festsetzungen sichergestellt werden, die sich eng an dem städtebaulichen 
Konzept orientiert.  
2. Es ist zu prüfen, ob die belebenden Nutzungen in den Erdgeschosszonen auf den Be-
reich der Widdersdorfer Str. ausgeweitet werden können.  
3. Die Erhöhung des Grünvolumens ist zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels 
zu prüfen und durch entsprechende Festsetzungen für  
Pflanzflächen intensive / extensive Dachbegrünungen sowie Fassadenbegrünungen si-
cherzustellen.  
4. Um die Voraussetzungen zur Mobilitätswende in der Weststadt zu schaffen, ist ein 
umfassendes Verkehrs- und Mobilitätskonzept zu erarbeiten, das alle geplanten Vorha-
ben in der Umgebung berücksichtigt.  
5. Die öffentliche Durchwegbarkeit für Fußgänger und Radfahrer in Nord-/Süd- und Ost-
/Westrichtung ist entsprechende Festsetzungen in angemessener Breite sicherzustel-
len.

6. Insgesamt sind ca. 91.600 m² Bruttogeschossfläche (BGF) geplant. Dies um-
fasst Flächen für Büros (insbesondere in den Obergeschossen) und soll Mög-
lichkeiten für kleine Events, wie Literatur- und Musikveranstaltungen, Theater-
aufführungen oder Ausstellungen, kleinteilige Läden, etc. (mindestens ca. 5% 
der Gesamt-BGF) umfassen. Durch eine ausgewogene Nutzungsmischung im 
Bereich der Erdgeschosszonen soll die Neubebauung einen Beitrag zur Bele-
bung des Quartiers und der gesamten Nachbarschaft schaffen. 
 
 
 
Abstimmungsergebnis: 
 
Einstimmig zugestimmt.

Sachstandsbericht Rat /Ausschuss

3002 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VI/612 
 
 
Vorlagen-Nummer 
2254/2024
Stand: 10.11.2025 
Sachstandsbericht  
Städtebauliches Planungskonzept (vorhabenbezogener Bebauungsplan) Widdersdorfer 
Straße 158 und 188a in Köln-Ehrenfeld; 
Anhörung der Bezirksvertretung Ehrenfeld zu den Ergebnissen der frühzeitigen 
Öffentlichkeitsbeteiligung, Beschluss über die Vorgaben zur Ausarbeitung des 
Bebauungsplan-Entwurfs (vorhabenbezogener Bebauungsplan) 
Beschluss:  
 
 
Der Stadtentwicklungsausschuss schließt sich der Beschlussfassung der Bezirksvertretung 
Ehrenfeld vom 09.09.2024 an:  
 
Der Stadtentwicklungsausschuss beauftragt die Verwaltung, die Vorhabenträgerin aufzufor-
dern, auf der Grundlage des städtebaulichen Planungskonzeptes gemäß Anlage 3 einen Be-
bauungsplan-Entwurf (vorhabenbezogener Bebauungsplan) auszuarbeiten. Die Ergebnisse 
der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) sind da-
bei gemäß der Stellungnahme der Verwaltung (Anlage 5) zu berücksichtigen;  
 
1. Die Kleinteiligkeit der Baukörper mit unterschiedlichen Höhen soll durch ent-
sprechende Festsetzungen sichergestellt werden, die sich eng an dem städte-
baulichen Konzept orientiert.  
 
2. Es ist zu prüfen, ob die belebenden Nutzungen in den Erdgeschosszonen auf 
den Be-reich der Widdersdorfer Str. ausgeweitet werden können. 
  
3. Die Erhöhung des Grünvolumens ist zur Anpassung an die Folgen des Klima-
wandels zu prüfen und durch entsprechende Festsetzungen für Pflanzflächen 
intensive / extensive Dachbegrünungen sowie Fassadenbegrünungen sicherzu-
stellen.  
 
4. Um die Voraussetzungen zur Mobilitätswende in der Weststadt zu schaffen, ist 
ein umfassendes Verkehrs- und Mobilitätskonzept zu erarbeiten, das alle geplan-
ten Vorha-ben in der Umgebung berücksichtigt.  
 
5. Die öffentliche Durchwegbarkeit für Fußgänger und Radfahrer in Nord-/Süd- und 
Ost- /Westrichtung ist entsprechende Festsetzungen in angemessener Breite si-
cherzustellen.  
 
6. Insgesamt sind ca. 91.600 m² Bruttogeschossfläche (BGF) geplant. Dies um-
fasst Flächen für Büros (insbesondere in den Obergeschossen) und soll Mög-
lichkeiten für kleine Events, wie Literatur- und Musikveranstaltungen, Theater-
aufführungen oder Ausstellungen, kleinteilige Läden, etc. (mindestens ca. 5%

2 
 
der Gesamt-BGF) umfassen. Durch eine ausgewogene Nutzungsmischung im 
Bereich der Erdgeschosszonen soll die Neubebauung einen Beitrag zur Bele-
bung des Quartiers und der gesamten Nachbarschaft schaffen. 
 
 
 
Status    in Bearbeitung 
 
    erledigt 
 
 
 
Aktueller Bearbeitungsstand: 
Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 2 
Baugesetzbuch (BauGB) wurde vom 19.05.2025 bis zum 24.06.2025 durchgeführt. Im Zeit-
raum der Beteiligung sind 13 Stellungnahmen eingegangen. 
 
Nächste Schritte: 
Durchführung der Veröffentlichung zum Bebauungsplanentwurf gemäß § 3 Absatz 2 Bauge-
setzbuch (BauGB) 
 
 
Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den:  
30.10.2026

Anlage 7 RPB_Beschluss_Widdersdorfer Str. 158 u 188a_2254-2024 vom 03.09.2024

2409 Zeichen

Geschäftsführung  
Rahmenplanungsbeirat Braunsfeld 
/ Müngersdorf / Ehrenfeld 
Frau Dr. Sinz 
Telefon: (0221) 221 26391 
E-Mail: Alexandra.Sinz@STADT-
KOELN.DE 
Datum: 06.09.2024 
Auszug 
aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung des 
Rahmenplanungsbeirates Braunsfeld / Müngersdorf / Ehrenfeld vom 
03.09.2024 
öffentlich 
6.4 Städtebauliches Planungskonzept (vorhabenbezogener Bebauungsplan) 
Widdersdorfer Straße 158 und 188a in Köln-Ehrenfeld;  
Anhörung der Bezirksvertretung Ehrenfeld zu den Ergebnissen der früh-
zeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung, Beschluss über die Vorgaben zur 
Ausarbeitung des Bebauungsplan-Entwurfs (vorhabenbezogener Be-
bauungsplan) 
2254/2024 
Der Rahmenplanungsbeirat empfiehlt der Bezirksvertretung Ehrenfeld folgenden ge-
änderten und ergänzten Beschluss zu fassen: 
 
„Der Stadtentwicklungsausschuss  
 
beauftragt die Verwaltung, die Vorhabenträgerin aufzufordern, auf der Grundlage 
des städtebaulichen Planungskonzeptes gemäß Anlage 3 einen Bebauungsplan-Ent-
wurf (vorhabenbezogener Bebauungsplan) auszuarbeiten. Die Ergebnisse der früh-
zeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) sind 
dabei gemäß der Stellungnahme der Verwaltung (Anlage 5) zu berücksichtigen; 
 
Ergänzung:  
 
1. Die hohe Dichte wird weiterhin sehr kritisch gesehen, insbesondere da in 
Bezug darauf keine Ausgleichsflächen z.B. in Form von Grünflächen ge-
schaffen werden. 
2. Die Kleinteiligkeit der Baukörper mit unterschiedlichen Höhen soll durch 
entsprechende Festsetzungen sichergestellt werden, die sich eng an dem 
städtebaulichen Konzept orientiert.  
3. Es ist zu prüfen, ob die belebenden Nutzungen in den Erdgeschosszonen 
auf den Bereich der Widdersdorfer Str. ausgeweitet werden können. 
4. Die Erhöhung des Grünvolumens ist zur Anpassung an die Folgen des 
Klimawandels zu prüfen und durch entsprechende Festsetzungen für

Pflanzflächen intensive / extensive Dachbegrünungen sowie Fassadenbe-
grünungen sicherzustellen. 
5. Um die Voraussetzungen zur Mobilitätswende in der Weststadt zu schaf-
fen, ist ein umfassendes Verkehrs- und Mobilitätskonzept zu erarbeiten, 
das alle geplanten Vorhaben in der Umgebung berücksichtigt. 
6. Die öffentliche Durchwegbarkeit für Fußgänger und Radfahrer in Nord-
/Süd- und Ost-/Westrichtung ist entsprechende Festsetzungen in ange-
messener Breite sicherzustellen.“ 
 
Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen.

Beratungsverlauf (3)

03.09.2024 Rahmenplanungsbeirat Braunsfeld / Müngersdorf / Ehrenfeld
TOP 6.4 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: mit Änderungen empfohlen

Zur Sitzung
09.09.2024 Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld)
TOP 10.6 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung
19.09.2024 Stadtentwicklungsausschuss
TOP 9.5 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
2254/2024
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
19.08.2024
Erstellt
18.07.2024 18:14