2254/2024
Städtebauliches Planungskonzept (vorhabenbezogener Bebauungsplan) Widdersdorfer Str. 158 und 188a
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Beschlussvorlage Ausschuss
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Dezernat, Dienststelle VI/612 Vorlagen-Nummer 2254/2024 Freigabedatum 19.08.2024 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Städtebauliches Planungskonzept (vorhabenbezogener Bebauungsplan) Widdersdorfer Straße 158 und 188a in Köln-Ehrenfeld; Anhörung der Bezirksvertretung Ehrenfeld zu den Ergebnissen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung, Beschluss über die Vorgaben zur Ausarbeitung des Bebauungsplan-Entwurfs (vorhabenbezogener Bebauungsplan) Beschlussorgan Stadtentwicklungsausschuss Gremium Datum Beschluss: Der Stadtentwicklungsausschuss beauftragt die Verwaltung, die Vorhabenträgerin aufzufordern, auf der Grundlage des städte- baulichen Planungskonzeptes gemäß Anlage 3 einen Bebauungsplan-Entwurf (vorhabenbe- zogener Bebauungsplan) auszuarbeiten. Die Ergebnisse der frühzeitigen Öffentlichkeitsbe- teiligung nach § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) sind dabei gemäß der Stellungnahme der Verwaltung (Anlage 5) zu berücksichtigen; Rahmenplanungsbeirat Braunsfeld / Müngersdorf / Ehrenfeld 03.09.2024 Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 09.09.2024 Stadtentwicklungsausschuss 19.09.2024 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Auswirkungen auf den Klimaschutz Die Umsetzung des Bebauungsplanes hat voraussichtlich negative Auswirkungen auf den Kli- maschutz durch die Emission des Klimaschadgases Kohlenstoffdioxid (CO2). Die Emission stammt u.a. aus dem zusätzlich ausgelösten motorisierten Individualverkehr, der Wärmebe- reitstellung (Heizung / Warmwasser) in den geplanten Gebäuden und dem Stromverbrauch, soweit er nicht im Plangebiet erzeugt wird. Das Bebauungsplanverfahren fällt unter die An- wendung der Leitlinien zum Klimaschutz der Stadt Köln. Maßnahmen zur Einhaltung der Anforderungen der Leitlinien zum Klimaschutz werden ge- prüft. Nach den gesetzlichen Vorgaben findet zudem eine Umweltprüfung statt. Hierfür werden verschiedene Umweltgutachten erstellt, deren Inhalte den Bebauungsplanunterlagen zu ent- nehmen sind. Begründung: Anlass und Ziel der Planung Der Stadtentwicklungsausschuss (StEA) hat am 31.08.2023 die Einleitung des vorhabenbezo- genen Bauungsplanes –Arbeitstitel: Widdersdorfer Straße 158 und 188a in Köln-Ehrenfeld be- schlossen. Die Vorhabenträgerin plant einen modernen Büro- und Gewerbe-Campus mit flexibel nutzba- ren Flächen für Kunst, Kultur, Bildung und Soziales, Gastronomie und Läden sowie Freizeit und Sport. Das Plangebiet an der Widdersdorfer Straße 158 und 188a liegt im Stadtteil Ehrenfeld und umfasst circa 3,1 ha. Es handelt sich um zwei Teilbereiche, auf denen sich bisher hauptsäch- lich gewerbliche Nutzungen (Bürogebäude, Hallen) befinden. Das Plangebiet war Teil des Ideenteils zum Wettbewerb Max Becker-Areal. Durch die Einbin- dung in den Ideenteil sollte eine „Briefmarkensituation“ von einzelnen, nicht im Gesamtkontext funktionierenden Projekten verhindert werden, und Aspekte wie Durchwegung und Vernet- zung projektübergreifend mitgedacht werden. Qualifizierungsverfahren Von September 2023 bis Januar 2024 fand ein zweiphasiges Qualifizierungsverfahren (Mehr- fachbeauftragung) statt, bei welchem der Entwurf des Büros Phase 5 aus Düsseldorf als Vor- zugsvariante beschlossen wurde. (siehe Session-Nr. 0341/2024). Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung Der Stadtentwicklungsausschuss hat am 14.03.3024 beschlossen, auf Grundlage der Vor- zugsvariante aus der Mehrfachbeauftragung die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach Modell 1 (Aushang) durchzuführen. Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung fand vom 16.05.2024 bis zum 31.05.2024 ein- schließlich als Aushang im Bezirksrathaus Ehrenfeld und Stadthaus Deutz statt. Weiterhin 3 waren die Planunterlagen auf der Internetseite der Stadt Köln einsehbar. Es gingen fünf Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit ein. Stellungnahmen wurden im Wesentlichen zu den nachfolgenden Themenbereichen vorgebracht: - Planbedingte Mehrverkehre - Verkehrsbelastung im Umfeld - Nutzungsmischung - städtebauliche Dichte und Höhenentwicklung - Auswirkungen auf Denkmäler - Klima- und Schallschutz - Nachhaltige Baumaterialien Die detaillierten Stellungnahmen und die Stellungnahme der Verwaltung zur Berücksichtigung im Bebauungsplanverfahren sind in Anlage 5 dargestellt. Weiterführung des Verfahrens Es gab keine relevanten Planänderungen an dem städtebaulichen Planungskonzept nach dem Abschluss des Qualifizierungsverfahrens und nach der frühzeitigen Öffentlichkeits- beteiligung. Es ist überwiegend eine offene Blockbebauung mit bis zu VII Geschossen geplant. Diese Struktur wird durch vier markante Hochpunkte mit maximal 40 m Höhe ergänzt, welche über das Plangebiet verteilt sind. Insgesamt wird eine Geschossfläche von circa 46.500 m² (Vollgeschosse) im westlichen Plangebietsbereich und 45.100 m² (Vollgeschosse) im östlichen Bereich berücksichtigt. Hierdurch ergibt sich eine überschlägige Geschossflä- chenzahl (GFZ) von jeweils circa 3,0. Die städtebauliche Dichte entspricht der im Rahmen des Qualifizierungsverfahrens gefundenen und als verträglich beurteilten Ausnutzung des Plangebietes. Verwaltungsvorschlag Die Verwaltung schlägt vor, auf der Grundlage des städtebaulichen Planungskonzeptes (An- lage 3) einen Bebauungsplan-Entwurf auszuarbeiten und dabei die Ergebnisse der frühzeiti- gen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß der Stellungnahme der Verwaltung (Anlage 5) zu be- rücksichtigen. Anlagen Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung Anlage 2 Geltungsbereich Anlage 3 Städtebauliches Planungskonzept Anlage 4 Erläuterungstext Anlage 5 Darstellung und Bewertung der eingegangenen Stellungnahmen aus der früh- zeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Absatz 1 BauGB Anlage 6 Darstellung und Bewertung der eingegangenen Stellungnahmen aus der früh- zeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Absatz 1 BauGB
Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung
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Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung Die Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung ist allen Beschlussvorlagen der Verwaltung für Gremien, auf die die Leitlinien Öffentlichkeitsbeteiligung Anwendung finden, beizufügen. Kreuzen Sie bitte eine der folgenden drei Varianten an und machen Sie entsprechende Angaben dazu. Eine Öffentlichkeitsbeteiligung ist gesetzlich vorgeschrieben. Gibt es gesetzliche Vorgaben zur Ausgestaltung der Beteiligung? - Ja, es gibt gesetzliche Vorgaben zur Ausgestaltung. Wenn ja: Welche Vorgaben zur Ausgestaltung der Beteiligung sind gesetzlich vorgeschrieben? Es hat die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) stattgefunden. Im weiteren Verfahren wird noch die Veröffentlichung gemäß § 3 Absatz 2 BauGB erfolgen. Kontakt OB/2 Referat für Strategische Steuerung Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung Brückenstraße 5-11 50667 Köln Telefon: 0221 – 221 25044 E-M ail: oeffentlichkeitsbeteiligung@stadt-koeln.de Intranetauftritt: Systematische Öffentlichkeitsbeteiligung
Anlage 3 städtebauliches Planungskonzept
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P IV III IIS II F I F I I F I F II S II S II F I F IS I F I S IS I F IS I F III F IIS Widdersdorfer Straße Freizeitanlage P III P I S IIS I F I F IIIS I F II F I 181 165 184 158 (13) (21) (1) 871 1549 1548 1541 2984/206 870 647 194 438 615 644 668 760 763 768 764 698 611 612 613 606 608 610 609 300 765 Halle I FD Halle Büro Halle Büro Halle Büro Whs Trafo III S 191 189 1545 901 900 194 I F 4098/206 III VI IV VI VI IV II IV V V III X V VI IXV IV IV IV IV XI VI V IV IIV X XI IIlIl IV VlV VI V V IV lV I V V VI VlI IV IV X VI VI IV I llIII ll I lX IV IV IVllI ll V IV llI II III V V V lV V V V V IV IX IV XI IX VI Tiefgarage Tiefgarage Denkmal VllI Legende: Geplante Gebäude mit extensiv / intensiv begrünten Dachflächen (einschließlich Dachaufbauten / Technik / PV-Anlagen) mit Angabe der Zahl der Vollgeschosse Dachterrassen Platzausbildung S tand: 15.07.2024 Widdersdorfer Straße 158 und 188a in Köln-Ehrenfeld Maßstab 1:1 000 (DIN A3) 0 50 Abgrenzung des räumlichen Gestaltungsbereichs VEP Bestandsgebäude VI Versiegelte Wege-/Platzflächen (ggf. mit Wasserelementen und Retentionsflächen)) Grünflächen mit Bäumen (ggf. mit Wasserflächen und Rete- tionsflächen) Tiefgarage Tiefgaragenein- / ausfahrt Umriss Tiefgarage (nicht überbaut); weitere Tiefgaragenflächen unter aufgehenden Gebäudeteilen geplante HochpunkteX ANLAGE 3 P IV III IIS II F I F I I F I F II S II S II F I F IS IF I S IS I F IS I F III F IIS Widdersdorfer Straße Freizeitanlage P III P I S IIS I F I F IIIS I F II F I 181 165 184 158 (13) (21) (1) 871 1549 1548 1541 2984/206 870 647 194 438 615 644 668 760 763 768 764 698 611 612 613 606 608 610 609 300 765 Halle I FD Halle Büro Halle Büro Halle Büro Whs Trafo III S 191 189 1545 901 900 194 I F 4098/206 III VI IV VI VI IV II IV V V III X V VI IXV IV IV IV IV XI VI V IV IIV X XI IIl Il IV VlV VI V V IV lV I V V VI VlI IV IV X VI VI IV I llIII ll I lX IV IV IVllI ll V IV llI II III V V V lV V V V V IV IX IV XI IX VI Tiefgarage Tiefgarage Denkmal VllI Legende: Geplante Gebäude mit extensiv / intensiv begrünten Dachflächen (einschließlich Dachaufbauten / Technik / PV-Anlagen) mit Angabe der Zahl der Vollgeschosse Stand: 15.07.2024 Widdersdorfer Straße 158 und 188a in Köln-Ehrenfeld Verkehrsführung Verkehrsführung gemäß Wettbewerbsbeitrag in aktuellen Lageplan integriert Maßstab 1:1 000 (DIN A3) 0 50 Abgrenzung des räumlichen Gestaltungsbereichs VEP Bestandsgebäude VI Grünflächen mit Bäumen (ggf. mit Wasserflächen und Rete- tionsflächen) Tiefgarage Tiefgaragenein- / ausfahrt geplante HochpunkteX Fahrräder Anlieferung / Kurierdienste Feuerwehr Müllabfuhr Erschließung gemäß Siegerentwurf Cityförster liegt außerhalb des Grundstückes des Vorhabenträgers Erschließung gem äß Siegerentwurf Cityförster liegt außerhalb des Grundstückes des Vorhabenträgers perspektivischeVerbindung kurzfristig umsetzbare Anbindung an dieNachbargrundstücke perspektivische Anbindung an die Nachbargrundstücke perspektivischeVerbindung fürFußgänger- undFahrradverkehr Erschließung gemäß Siegerentwurf Cityförster liegt tlw. außerhalbdes Grundstückesdes Vorhabenträgers perspektivischeAnbindung an dieNachbargrundstücke Erschließungsführung gemäß Siegerentwurf (Ideenteil WBW Max-Becker-Areal) Cityförster
Anlage 6 Darstellung und Bewertung der eingegangenen Stellungnahmen aus der frühzeitigen TOEB-Beteiligung
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BP-Abwägung B41 / 2 Tabellarische Darstellung und Bewertung des Abwägungsmaterials im Bebauungsplanverfahren Darstellung und Bewertung der zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan – Arbeitstitel: Widdersdorfer Straße 158 und 188a in Köln- Ehrenfeld – eingegangenen Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Be- lange Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) wurde vom 17.05.2023 bis zum 19.06.2023 durchgeführt. Im Zeitraum der Beteiligung sind 8 Stellungnahmen eingegangen. Nachfolgend werden die eingegangenen Stellungnahmen fortlaufend nummeriert. Daran anschließend werden in Übereinstimmung mit der laufenden Nummerierung die Inhalte der Stellungnahmen sowie ihre Berücksichtigung im weiteren Verfahren dargestellt. Bei inhaltlich glei- chen Stellungnahmen wird auf die jeweilige erste Stellungnahme der Verwaltung verwiesen. Die Behandlung der in der Tabelle enthaltenen Stellungnahmen durch die Verwaltung ist vorläufig und entspricht dem Stand zum Abschluss des Verfahrens nach § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB. Diese Stellungnahmen werden bei der Erstellung des Bebauungsplanentwurfs inklusive Begründung, welcher Gegenstand der Offenlage nach § 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB ist, berücksich- tigt. Aufgrund des vorläufigen Charakters ist es möglich, dass es im weiteren Verfahren vor der endgültigen Abwägung zum Satzungsbe- schluss zu einer abweichenden Behandlung der Inhalte der frühen Beteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB kommt. Insofern sind insbesondere die Ergebnisse der Beteiligungen nach § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB sowie die Begründung zum endgültigen Planentwurf zu berücksichtigen. Anlage 6 Darstellung und Bew ertung der zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan während der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen / 3 Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 1 1.1 Bezirksregierung Köln – Dezernat 53 Im Rahmen der Beteiligung zur Änderung des Bebau- ungsplanes Widdersdorfer Straße 158 und 188a in Köln- Ehrenfeld ergeben sich seitens des Dezernats 53 der Be- zirksregierung Köln keine Anmerkungen. Kenntnisnahme 1.2 Hinweis Für die in ca. 700 m vom Plangebiet befindliche Firma Max Becker GmbH & Co. KG, Widdersdorfer Straße 194, 50825 Köln, ist das Dezernat 52 der Bezirksregierung Köln die zuständige Genehmigungs- und Überwachungs- behörde. Kenntnisnahme 2 2.1 Industrie- und Handelskammer zu Köln Erhalt und Weiterentwicklung Gewerbestandort im Zuge der gegenständlichen Planung soll der beste- hende Gewerbestandort zukunftsfähig weiterentwickelt werden und dadurch neue Arbeitsplätze schaffen. Dabei soll der prägende Gebäudebestand im und angrenzend an das Plangebiet Berücksichtigung finden. Geplant ist ein moderner Büro- und Gewerbecampus mit flexibel nutzba- ren Flächen für Kunst, Kultur, Bildung und Soziales, Gast- ronomie sowie Freizeit und Sport. Dadurch soll auch eine Nutzung als CO-Working-Spaces ermöglicht werden. Die IHK Köln begrüßt zunächst ausdrücklich den Erhalt bzw. auch die zukunftsfähige Weiterentwicklung dieses Gewerbestandortes. Ebenfalls begrüßenswert ist die an- gestrebte Nachhaltigkeits-Zertifizierung, sowie die ge- plante Holz-Hybrid-Bauweise. Kenntnisnahme Zur Sicherung der architektonischen Qualität wird eine Mehrfach- beauftragung durchgeführt. Auf Grundlage des Ergebnisses wird das Vorhaben weiter konkretisiert. Die Festlegung der Holz-Hybrid- Bauweise ist nicht Gegenstand des Bebauungsplans. 2.2 Lärmintensivere gewerbliche Nutzungen Ausweislich der Planunterlagen ist das unmittelbare Um- feld des Plangebietes durch verschiedene gewerbliche Nutzungen, bestehend aus Gewerbebetrieben unter- schiedlicher Größe und Ausrichtung geprägt. Wir möchten teilweise Grundlage der Vorhabenplanung ist zum einen die Rahmenpla- nung Braunsfeld / Müngersdorf / Ehrenfeld bzw. das Zielbild Weststadt 2021 und zum anderen das Ergebnis für den Ideenteil des städtebaulich-freiraumplanerischen Wettbewerbs Max Be- cker-Areal. Darstellung und Bew ertung der zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan während der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen / 4 Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung daher anregen, im weiteren Verfahren zu prüfen, inwie- weit der hier vorgesehene gewerbliche Nutzungsmix um lärmintensivere gewerbliche Nutzungen ergänzt werden kann, um die Möglichkeiten, die die gewerbliche Prägung des unmittelbaren Umfeldes bieten, optimal ausschöpfen. Gewerbeflächen sind grundsätzlich ein knappes Gut, oft- mals kommt bei verfügbaren Flächen eine lärmempfindli- che Prägung der Umgebungsbebauung hinzu, welche die Ansiedlung etwas lärmintensiveren Gewerbebetriebe wei- ter erschwert. Die Industrie- und Handelskammer zu Köln hat zum der- zeitigen Planungsstand keine Bedenken hinsichtlich des gegenständlichen Planvorhabens. Es wird jedoch um ein- gehende Prüfung der oben genannten Anregung gebeten. Im Rahmen des städtebaulich-freiraumplanerischen Wettbewerbs Max Becker-Areal wurde der vorgeschlagene Nutzungsmix als „Kreativcluster“ tituliert, bestehend aus den Nutzungsbausteinen Kreativwirtschaft, Dienstleistung, Büro, Handel, Bildung. Insoweit sind keine lärmintensiveren gewerblichen Nutzungen im Plange- biet vorgesehen. Neben Büros sind ergänzende Nutzungen ge- plant, u. a. Fitness-Angebote, Gastronomie, Hotel, kleinere Hand- werksbetriebe (z. B. Fahrradreparatur). Es ist geplant, im vorhabenbezogenen Bebauungsplan ein Ge- werbegebiet festzusetzen. 3 3.1 KölnBusiness Gewerbestandort weiterentwickeln Insgesamt befürwortet KölnBusiness die Planung den vor- handenen Gewerbestandort weiterzuentwickeln und damit Ansiedlungsoptionen sowie neue Arbeitsplätze zu schaf- fen. Kenntnisnahme 3.2 Kernnutzung Büroflächen Im Erläuterungstext ist unter 1. Anlass und Ziel der Pla- nung ausgeführt: „Es soll ein moderner Büro- und Ge- werbe-Campus mit flexibel nutzbaren Flächen für Kunst, Kultur, Bildung und Soziales, Gastronomie und Läden so- wie Freizeit und Sport entstehen“. Hier sollte noch einmal deutlich gemacht werden, dass es sich bei den genannten Nutzungen im Bereich Kunst, Kultur, Bildung und Sozia- les, Gastronomie und Läden für Freizeit und Sport ledig- lich um „ergänzende“ Nutzungen handelt. Im Schwerpunkt sollte die Planung, wie unter „5. Planungs- und Nutzungs- konzept“ beschrieben, die Schaffung von Büroflächen festsetzen. ja Die Beschreibung der zulässigen Nutzungen wird im weiteren Verfahren konkretisiert. Bei den Flächen für Kunst, Kultur, Bil- dung und Soziales, Gastronomie und Läden sowie Freizeit und Sport handelt es sich um ergänzende Nutzungen, Hauptnutzung werden Büroflächen sein. Darstellung und Bew ertung der zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan während der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen / 5 Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 4 Abfallwirtschaftsbetriebe Köln GmbH Gegen das im Betreff genannte Verfahren bestehen keine Bedenken, sofern die Vorgaben zur Errichtung von Stand- plätzen für Abfallbehälter gem. § 10 der Abfallsatzung der Stadt Köln und die Erreichbarkeit dieser Standplätze ent- sprechend der Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen (RASt 06) berücksichtigt werden. Zu beachten ist in diesem Zusammenhang insbesondere der erforderliche Bewegungsraum für dreiachsige Müll- sammelfahrzeuge. ja Die Stellungnahme wird im Rahmen der Weiterqualifizierung des Projekts berücksichtigt. 5 Stadtentwässerungsbetriebe Köln, AöR gegen das in der Betreffzeile genannte städtebauliche Planungskonzept bestehen aus entwässerungstechni- scher Sicht keine grundsätzlichen Bedenken. 5.1 Schmutzwasser Die Entwässerung des Schmutzwassers kann über den öffentlichen Kanal in der Widdersdorfer Straße erfolgen. Kenntnisnahme 5.2 Niederschlagswasser Das nicht klärpflichtige Niederschlagswasser ist gemäß §44 Abs.1 Landeswassergesetz von Grundstücken zu versickern, sofern das Wohl der Allgemeinheit nicht beein- trächtigt wird. Die Versickerung des Niederschlagswas- sers ist im Bebauungsplan festzusetzen. Sollte eine Versi- ckerung gegen das Wohl der Allgemeinheit verstoßen o- der aus technischen Gründen nicht möglich sein, müssen andere Maßnahmen zur Regenwasserbeseitigung geprüft werden. Bedarf es dennoch der Entwässerung von Nie- derschlagwasser in den öffentlichen Kanal, muss geprüft werden, inwiefern der Anschluss zusätzlicher, befestigter abflusswirksamer Fläche möglich ist. Es ist nicht auszu- schließen, dass die Festlegung einer Einleitungsbe- schränkung (Drosselwassermenge) notwendig ist. ja Im weiteren Verfahren wird die Versickerungsfähigkeit des Unter- grunds sowie mögliche Maßnahmen zur Regenwasserbeseiti- gung geprüft. Darstellung und Bew ertung der zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan während der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen / 6 Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 5.3 Wasserhaushaltsbilanz Zur Erreichung eines naturnahen Zustandes in Bezug auf die Wasserhaushaltsbilanz ist eine Bilanzierung gemäß DWA-Merkblatt M 102-4 für die Erschließungsmaßnahme durchzuführen. Hierbei ist durch die Auswahl geeigneter Maßnahmen der dezentralen Regenwasserbewirtschaf- tung das zukünftige Verhältnis zwischen Ableitung, Versi- ckerung und Verdunstung von Niederschlagswasser opti- mal an den Referenzzustand anzupassen. Die Bilanzie- rung sollte bereits mit der Aufstellung des vorhabenbezo- genen oder entwässerungstechnischen Entwurfes erfol- gen. Es ist anzustreben, die Ergebnisse der Wasserhaus- haltsbilanzierung in den Regelungen des Bebauungsplans festzuschreiben. ja Im weiteren Verfahren werden Maßnahmen der dezentralen Re- genwasserbewirtschaftung geprüft. Es wird ein Entwässerungs- konzept erstellt. 5.4 Überflutungsvorsorge Darüber hinaus bitte ich Sie folgende Hinweise zur Über- flutungsvorsorge zu berücksichtigen: Starkregen Das Plangebiet weist aktuell mehrere markante Tief- punkte auf. Wie dem Auszug der Starkregengefahrenkarte zu entnehmen ist, befinden sich mehrere Senken auf dem Grundstück, die zu Überflutungen der Gebäude führen könnten. Bei der Planung ist ein wassersensibler und starkregenan- gepasster Umgang mit Niederschlagswasser zu berück- sichtigen. Es wird darauf hinweisen, dass geeignete Maß- nahmen zur Risikovorsorge bereits frühzeitig berücksich- tigt und ggfs. festgesetzt werden müssen. Da Kanalnetze nicht für die bei Starkregen anfallenden Wassermengen dimensioniert sind, dienen die nachfolgend Konzepte dazu, das Wasser bei außergewöhnlichen Nieder- schlagsereignissen möglichst schadlos zwischenzuspei- chern, abzuleiten bzw. von Gebäuden fernzuhalten. Diese Maßnahmen umfassen beispielsweise: ja Im Rahmen des Qualifizierungsverfahrens ist ein wassersensibler und starkregenangepasster Umgangs mit Niederschlagswasser zu berücksichtigen. Im weiteren Verfahren wird ein Entwässerungskonzept erstellt und ein Überflutungshinweis gemäß DIN 1986-100 erarbeitet. Darstellung und Bew ertung der zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan während der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen / 7 Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung Tiefgarageneinfahrten und Hauseingänge sollten nicht am Tiefpunkt der Straße liegen und keinen di- rekten Wasserzufluss zulassen Wahl der Straßenführung gezielte bzw. schadlose Ableitung von Starkregen- ereignissen über Grünflächen Rückhaltung von Niederschlagswasser Notüberläufe Geländeneigung vom Gebäude abfallend, um Was- ser möglichst schadlos vom Gebäude fernzuhalten Objektschutz besonders gefährdeter Grundstü- cke/Gebäude Vorschläge und Tipps sind aufgeführt im „Leitfaden für eine wassersensible Stadt- und Freiraumgestaltung in Köln“, in der Broschüre „Wassersensibel planen und bauen in Köln“ sowie in der Arbeitshilfe „MURIEL – Multi- funktionale Retentionsflächen“. Zur Planung sollte die Starkregengefahrenkarte der StEB Köln zu Rate gezogen werden. Alle Dokumente sowie den Kartendienst sind auf www.steb-koeln.de/starkregen abrufbar. 5.5 Überflutungsnachweis Hinweis: Im Rahmen der Planung wird von den StEB Köln ein Überflutungsnachweis angefordert. Für Grundstücke über 800 Quadratmeter abflusswirksame Fläche ist ein Überflutungsnachweis gemäß DIN 1986-100 einzu- reichen. Der Überflutungsnachweis dient dem Nachweis der schadlosen Überflutung des Grundstücks im Falle ei- nes Starkregens. Die anfallenden Wassermengen müssen dabei nachweislich auf dem Baugrundstück zurückgehal- ten werden, ohne dass es zu Überflutungen von Gebäu- den oder benachbarten Grundstücken kommt. Das Thema Starkregen ist bei der Planung entsprechend zu berück- sichtigen, die dafür notwendigen Flächen vorzuhalten und ja Im weiteren Verfahren wird ein Überflutungsnachweis gemäß DIN 1986-100 erstellt. Darstellung und Bew ertung der zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan während der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen / 8 Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung Konzepte bzw. Maßnahmen zur Risikovorsorge in der Ob- jektplanung zu entwickeln. 5.6 Flußhochwasser und Grundhochwasser Flusshochwasser und Grundhochwasser stellen für die betrachteten Grundstücke keine Gefahr dar. Kenntnisnahme 5.7 Abstimmung Weitere städtebauliche Planungen bzw. dazugehörige Entwässerungskonzepte sind mit den StEB Köln (TP-1) abzustimmen. ja Abstimmung erfolgt im weiteren Verfahren 6 Stadtwerke Namens und im Auftrag der Konzerngesellschaften, der RheinEnergie AG in Verbindung mit der Rheinischen- NETZGesellschaft mbH, der Kölner Verkehrsbetrieben und Häfen und Güterverkehr Köln AG (HGK) wird zum o.g. städtebaulichen Planungskonzept folgendes mitge- teilt: 6.1 RheinEnergie AG / Rheinische NETZGesellschaft mbH Gegen das o.g. Verfahren bestehen keine Bedenken. Es wird darauf hingewiesen, dass durch die Planung die Struktur der Wasser- und Energieversorgung für das Plan- gebiet angepasst werden muss. Daher ist die Wasser- und Energieversorgung frühestmöglich wegen gegebe- nenfalls notwendiger Standorte für z.B. Stromnetzstatio- nen oder Leitungstrassen mit den Versorgungsträgern ab- zustimmen. Weiterhin wird darauf hingewiesen, dass sich das Plange- biet im Bereich der Fernwärmeversorgung befindet. Die zukünftige Versorgung mit der umweltfreundlichen und kli- maschonenden Energie Fernwärme wäre daher gegebe- nenfalls möglich. Kenntnisnahme Darstellung und Bew ertung der zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan während der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen / 9 Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 6.2 Kölner Verkehrs-Betriebe AG Gegen o.g. städtebauliches Planungskonzept bestehen keine Bedenken. Kenntnisnahme 6.3 Häfen und Güterverkehr Köln AG Gegen o.g. städtebauliches Planungskonzept bestehen keine Bedenken. Kenntnisnahme 7 7.1 LVR-Amt für Denkmalpflege im Rheinland Wie im Erläuterungstext (Anlage 2) bereits vermerkt, sind von der o. g. Planung die Belange der Denkmalpflege be- troffen, weil sich innerhalb des Geltungsbereichs das Bau- denkmal Widdersdorfer Straße 188a (Ehemalige Ver- suchsanstalt und Laboratorium) befindet. Außerdem lie- gen die Baudenkmäler Widdersdorfer Straße 190, Wid- dersdorfer Straße 192 und Widdersdorfer Straße 196 – 196a in direkter Umgebung des Plangebiets. Diese Denk- mäler sind nicht nur substanziell und in ihrem Erschei- nungsbild, sondern auch in ihrem Wirkungsraum ge- schützt. Auch im Rahmen dieses sogenannten Umge- bungsschutzes besteht Erlaubnispflicht. ja Im Rahmen des Qualifizierungsverfahrens wird auf die Berück- sichtigung des Umgebungsschutzes von Denkmälern und der Bausubstanz des Baudenkmals Widdersdorfer Straße 188a hin- gewiesen. 7.2 Kennzeichnung Die Denkmäler sind im Plangebiet zu kennzeichnen. Da- bei sollte gemäß PZV die gesamte geschützte Fläche (Gebäude und Freifläche) mit roter Kästchenlinie umfah- ren werden und ein D im Kreis eingesetzt werden. Die ge- schützten Gebäude sind grundrissgenau mit einer roten Baulinie zu sichern. Des Weiteren sind die Denkmäler im Text angemessen zu würdigen. Auch im Umweltbericht müssen Kennzeichnung und Würdigung erfolgen. ja Das im Plangebiet liegende Baudenkmal Widdersdorfer Straße 188a wird in die Planzeichnung nachrichtlich übernommen und entsprechend mit Baulinien festgesetzt. 7.3 Visualisierungen Um eine eventuelle Beeinträchtigung der genannten Denkmäler bewerten und denkmalfachlich abwägen zu können – bspw. aufgrund einer Bedrängung durch zu große Gebäudehöhen der Neubauten, Verdeckungen von ja Im Rahmen des Qualifizierungsverfahrens wird eine 3-dimensio- nale Darstellung gefordert. Der LVR und Amt für Denkmalschutz und Denkmalpflege (Stadt- konservator) werden im weiteren Verfahren beteiligt. Darstellung und Bew ertung der zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan während der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung Blickachsen, Freiflächengestaltungen etc. – sollten mög- lichst früh im Planungsprozess Visualisierungen angefer- tigt werden. Wir bitten daher um weitere Beteiligung im Verfahren. 7.4 Beratung Für eine Beratung im weiteren Planungsprozess steht das LVR-Amt für Denkmalpflege im Rheinland gerne zur Ver- fügung. Kenntnisnahme 8 Bezirksregierung Düsseldorf / Kampfmittelbeseiti- gungsdienst Luftbilder aus den Jahren 1939 - 1945 und andere histori- sche Unterlagen liefern Hinweise auf vermehrte Bomben- abwürfe. Insbesondere existiert ein konkreter Verdacht auf Kampfmittel bzw. Militäreinrichtungen des 2. Weltkrie- ges (Stellung). Es wird eine Überprüfung der zu überbau- enden Fläche auf Kampfmittel im ausgewiesenen Bereich der beigefügten Karte sowie des konkreten Verdachtes empfohlen. Die Beauftragung der Überprüfung erfolgt über das Formular Antrag auf Kampfmitteluntersuchung. Sofern es nach 1945 Aufschüttungen gegeben hat, sind diese bis auf das Geländeniveau von 1945 abzuschieben. Erfolgen Spezialtiefbauarbeiten mit erheblichen mechani- schen Belastungen wie Rammarbeiten, Pfahlgründungen, Verbauarbeiten etc. wird eine Bohrlochdetektion empfoh- len. ja Es wird ein entsprechender Hinweis in den Textteil des Bebau- ungsplans aufgenommen. Stand 09.10.2023
Anlage 8 Beschluss BV 4 vom 09.09.2024 zu 2254_2024
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Geschäftsführung Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) Herr Schmitz (02-4) Telefon: (0221) 221-94313 Fax: (0221) 221-94342 E-Mail: Andreas.Schmitz2@stadt - koeln.de Datum: 11.09.2024 Auszug aus dem Beschlussprotokoll der 31. Sitzung der Bezirksvertretung Ehrenfeld vom 09.09.2024 öffentlich 10.6 Städtebauliches Planungskonzept (vorhabenbezogener Bebauungsplan) Widdersdorfer Straße 158 und 188a in Köln-Ehrenfeld; Anhörung der Bezirksvertretung Ehrenfeld zu den Ergebnissen der früh- zeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung, Beschluss über die Vorgaben zur Ausarbeitung des Bebauungsplan -Entwurfs (vorhabenbezogener Be- bauungsplan) 2254/2024 Beschluss: Die Bezirksvertretung Ehrenfeld empfiehlt dem Stadtentwicklungsausschuss, folgen- den geänderten Beschluss zu fassen: Der Stadtentwicklungsausschuss beauftragt die Verwaltung, die Vorhabenträgerin auf- zufordern, auf der Grundlage des städtebaulichen Planungskonzeptes gemäß Anlage 3 einen Bebauungsplan-Entwurf (vorhabenbezogener Bebauungsplan) auszuarbeiten. Die Ergebnisse der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Absatz 1 Bauge- setzbuch (BauGB) sind dabei gemäß der Stellungnahme der Verwaltung (Anlage 5) zu berücksichtigen; 1. Die Kleinteiligkeit der Baukörper mit unterschiedlichen Höhen soll durch ent- sprechende Festsetzungen sichergestellt werden, die sich eng an dem städte- baulichen Konzept orientiert. 2. Es ist zu prüfen, ob die belebenden Nutzungen in den Erdgeschosszonen auf den Bereich der Widdersdorfer Str. ausgeweitet werden können. 3. Die Erhöhung des Grünvolumens ist zur Anpassung an die Folgen des Klima- wandels zu prüfen und durch entsprechende Festsetzungen für Pflanzflächen intensive / extensive Dachbegrünungen sowie Fassadenbegrü- nungen sicherzustellen. 4. Um die Voraussetzungen zur Mobilitätswende in der Weststadt zu schaffen, ist ein umfassendes Verkehrs- und Mobilitätskonzept zu erarbeiten, das alle ge- planten Vorhaben in der Umgebung berücksichtigt. 5. Die öffentliche Durchwegbarkeit für Fußgänger und Radfahrer in Nord-/Süd- und Ost-/Westrichtung ist entsprechende Festsetzungen in angemessener Breite sicherzustellen. 6. Insgesamt sind ca. 91.600 m² Bruttogeschossfläche (BGF) geplant. Dies um- fasst Flächen für Büros (ca. 95 % der BGF) und soll Möglichkeiten für kleine Events, wie Literatur- und Musikveranstaltungen, Theateraufführungen oder Ausstellungen, kleinteilige Läden, etc. (ca. 5% der BGF) umfassen. Durch eine ausgewogene Nutzungsmischung im Bereich der Erdgeschosszonen soll die Neubebauung einen Beitrag zur Belebung des Quartiers und der gesamten Nachbarschaft schaffen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig mit Änderungen zugestimmt.
Anlage 4 Erläuterungstext
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1 A N L A G E 4 Erläuterungstext zum städtebaulichen Konzept des Bebauungsplanes Arbeitstitel: „Widdersdorfer Straße 158 und 188a in Köln-Ehrenfeld“ 1. Anlass und Ziel der Planung Das Plangebiet an der Widdersdorfer Straße 158 und 188a liegt im Stadtteil Ehrenfeld und umfasst circa 3,1 Hektar (ha). Es handelt sich um zwei Teilbereiche, auf denen sich bisher hauptsächlich gewerbliche Nutzungen (Bürogebäude, Hallen) befinden. Die Projektentwicklungsgesellschaften der Alfons & Alfreda AG beabsichtigen als Vorhaben- trägerinnen, die in ihrem Besitz befindlichen Flächen neu zu gestalten. Das Vorhaben soll in das städtebauliche Umfeld integriert sowie mit den parallel verfolgten Planverfahren und –pro- zessen abgestimmt werden (siehe Kapitel 2). Ziel der Planung ist es, den vorhandenen Gewerbestandort unter Berücksichtigung des prä- genden Gebäudebestands im und angrenzend an das Plangebiet zukunftsfähig weiterzuentwi- ckeln und neue Arbeitsplätze zu schaffen. Es soll ein moderner Büro- und Gewerbe-Campus mit flexibel nutzbaren Flächen für Kunst, Kultur, Bildung und Soziales, Gastronomie und Läden sowie Freizeit, Sport und Beherbergungsstätten entstehen. Die geplante Architektur sucht gestalterisch Bezüge zur historischen Bebauung und strebt gleichermaßen eine Nachhaltigkeits-Zertifizierung an. Während im Sockel hauptsächlich eine Klinkerfassade in Anlehnung an das im Umfeld liegende, historische Gaswerk vorgesehen ist, sind in den Obergeschossen teilweise begrünte Fassaden angedacht. Auch Dachbegrünun- gen sowie Photovoltaikanlagen sollen vorgesehen werden. Wegeverbindungen in den angrenzenden Stadtraum werden aufgegriffen und im Plangebiet weitergeführt. Zusätzlich sind im öffentlichen Raum belebende Platzsituationen als Kommuni- kations- und Treffpunkte geplant. Öffentlich zugängliche Freiflächen sollen begrünt werden. Mit Blick auf den bereits gut an den öffentlichen Nahverkehr angebundenen Standort soll, die Erschließung zusätzlich für zu Fuß Gehende und Fahrradfahrende attraktiv gestaltet werden. Um das Konzept planungsrechtlich vorzubereiten, ist die Neuaufstellung eines vorhabenbezo- genen Bebauungsplans erforderlich. Der Flächennutzungsplan muss nicht geändert werden. 2 2. Verfahren In der unmittelbaren Nachbarschaft des Plangebietes liegt das Max-Becker-Areal. Für dieses wurde zwischen März und Oktober 2022 ein städtebaulich-freiraumplanerischer Wettbewerb durchgeführt. Der Umgriff des Wettbewerbs gliederte sich in einen Realisierungsteil und einen Ideenteil. Der Realisierungsteil umfasste das Gebiet des Max-Becker-Geländes sowie das Grundstück der Rheinenergie und das Annexgrundstück zwischen Maarweg und Vitalisstraße. Die Entwürfe hatten neben dem zu betrachtenden Max-Becker-Areal angrenzende Flächen als konzeptionelle Ideenteile zu berücksichtigen. Der Ideenteil umfasste das Areal von der Vitalis- straße bis zur Oskar-Jäger-Straße südlich der DB-Trasse und nördlich der Widdersdorfer Straße. Das vorliegende Plangebiet wurde im Ideenteil 3 berücksichtigt. Für diesen Ideenteil waren folgende Rahmenparameter zu berücksichtigen: Entwicklung eines Gewerbegebietes (GE), gegebenenfalls ergänzt durch Bildung, mit einer Geschossflächenzahl von 3,0, Zu- und Durchwegungen für Zu Fuß Gehende und Radverkehr in alle Richtungen sowie öffentliche Plätze und Grünflächen. Das Wettbewerbsverfahren, welches in insgesamt zwei Bearbeitungsphasen gegliedert wurde, startete am 28.03.2022 mit insgesamt 15 Planungsteams. Am 18.10.2022 hat das Preisrichter- gremium über den Siegerentwurf und die weiteren Ränge und Anerkennungen entschieden. Der erste Platz ging an den Entwurf des Büros cityförster aus Hannover mit dem Landschafts- architekturbüro urbanegestalt aus Köln. Für das vorliegende Plangebiet beziehungsweise den ehemaligen Ideenteil 3, hat der Stadt- entwicklungsausschuss in seiner Sitzung am 31. August 2023 nach § 12 Absatz 2 Baugesetz- buch (BauGB) beschlossen, ein Bebauungsplanverfahren (vorhabenbezogener Bebauungs- plan) für das Gebiet der Grundstücke Widdersdorfer Straße 158 und 188a nördlich der Wid- dersdorfer Straße mit dem Arbeitstitel „Widdersdorfer Straße 158 und 188a in Köln-Ehrenfeld“ einzuleiten. Ebenfalls wurde ein weiterführendes Wettbewerbsverfahren als Mehrfachbeauftragung zur Qualitätssicherung beschlossen. Im Zeitraum vom 17.05.2023 bis zum 19.06.2023 wurde die frühzeitige Beteiligung der Behör- den und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 1 BauGB durchgeführt. Die eingegangenen Anregungen und Anmerkungen wurden innerhalb der Wettbewerbsauslobung berücksichtigt. Der Einleitungsbeschluss wurde vom Stadtentwicklungsausschuss am 31.08.2023 gefasst. Am 12.09.2023 startete mit insgesamt fünf Büros die erste Bearbeitungsphase der Mehrfach- beauftragung. Ziel war es, das Plangebiet anhand der im vorangegangenen Qualifizierungs- verfahrens benannten Parameter weiterzuentwickeln sowie insbesondere den Hochbau und Freiraum des Gebietes zu qualifizieren. Am 07.12.2023 wurden im Rahmen der Jurysitzung die beiden städtebaulichen Entwürfe der Büros Phase 5 aus Düsseldorf und Urban Agency aus Kopenhagen in Zusammenarbeit mit den Landschaftsarchitekten Krysfeldt, durch das Preisrichtergremium für eine zweite Bearbei- tungsphase vorgeschlagen. Am 16.01.2024 wurde der Entwurf des Büros Phase 5 durch die im Vorfeld benannten Vertre- terinnen und Vertreter eines verkleinerten Preisrichtergremiums als Vorzugsvariante beschlos- sen. Auf Grundlage der Vorzugsvariante, hat der Stadtentwicklungsausschuss in seiner Sitzung am 3 14. März 2024 die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch beschlossen. Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung fand vom 16.05.2024 bis zum 31.05.2024 einschließ- lich als Aushang im Bezirksrathaus Ehrenfeld und Stadthaus Deutz statt. Weiterhin waren die Planunterlagen auf der Internetseite der Stadt Köln einsehbar. Es gingen fünf Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit ein. Stellungnahmen wurden im Wesentlichen zu den nachfolgenden Themenbereichen vorgebracht: - Planbedingte Mehrverkehre - Verkehrsbelastung im Umfeld - Nutzungsmischung - städtebauliche Dichte und Höhenentwicklung - Auswirkungen auf Denkmäler - Klima- und Schallschutz - Nachhaltige Baumaterialien 3. Erläuterungen zum Plangebiet 3.1 Abgrenzung des Plangebietes Der Geltungsbereich des Vorhaben- und Erschließungsplans mit einer Fläche von circa 3,1 ha liegt im Stadtteil Ehrenfeld und besteht aus zwei Teilflächen: Die westliche Teilfläche (Widdersdorfer Straße 188a) umfasst die Flurstücke 301, 302, 324, 489, 490, 492, 618, 667, 1754/62, Flur 74, Gemarkung Müngersdorf mit einer Fläche von rund 1,6 ha. Die östliche Teilfläche (Widdersdorfer Straße 158) umfasst die Flurstücke 437 und 1762/62, Flur 74, Gemarkung Müngersdorf mit einer Fläche von 1,5 ha. Im Süden wird das Plangebiet durch die Widdersdorfer Straße begrenzt. Zwischen beiden Plangebietsteilen liegt ein Fremdgrundstück, welches aktuell mit Gewerbebetrieben belegt ist. Dieses Fremdgrundstück wurde teilweise in die Wettbewerbsplanung integriert, um eine mögli- che zukünftige Verbindung von Osten nach Westen perspektivisch darzustellen. Auch die nördlich, östlich und westlich angrenzenden Flurstücke sind gewerblich genutzt. 3.2 Vorhandene Baustruktur und Gebäudenutzung Das Plangebiet ist heute fast vollständig bebaut beziehungsweise versiegelt. Im westlichen Teil des Plangebietes befindet sich eine ein- bis dreigeschossige Bebauung. Pa- rallel zur Widdersdorfer Straße befindet sich ein dreigeschossiges Bürogebäude, im rückwärti- gen Teil schließen eingeschossige (Lager-) Hallen an. Die Hofflächen des Grundstücks wer- den überwiegend als Stellflächen genutzt. Im nördlichen Teil befindet sich das Baudenkmal Widdersdorfer Straße 188a (ehemalige Versuchsanstalt und Laboratorium). Im östlichen Teil des Plangebietes befindet sich ebenfalls ein dreigeschossiges Geschäfts- und Bürogebäude an der Widdersdorfer Straße 158. Nördlich davon, im rückwärtigen Bereich liegen zunächst Stellplatzflächen und weiter nördlich ein- bis zweigeschossige (Lager-) Hallen. Das unmittelbare Umfeld des Plangebietes ist durch die Widdersdorfer Straße sowie die daran angrenzenden Gewerbebetriebe geprägt. Hierbei handelt es sich sowohl um größere Betriebe wie zum Beispiel die namensgebende Wertstofffirma auf dem Max-Becker-Areal, aber auch kleinere Gewerbebetriebe. 3.3 Äußere Erschließung Das Plangebiet ist über die Widdersdorfer Straße unmittelbar an das überörtliche Straßenver- kehrsnetz (Melatengürtel, Aachener Straße) und an das Radwegenetz angebunden. 4 Die Bushaltestelle „Oskar-Jäger-Straße“ (Linie 141 und 143) liegt in unmittelbarer Nähe zum Plangebiet. In circa 600 m Entfernung liegt die nächste Stadtbahnhaltestelle „Weinsberg- straße/ Gürtel“ die von der Stadtbahnlinie 13 sowie den Buslinien 141, 142 und 143 angefah- ren wird. In circa 1,4 km Entfernung ist die nächste S-Bahn-Haltestelle „Müngersdorf/ Techno- logiepark“ zu erreichen. 3.4 Ver- und Entsorgung Die medienseitige Ver- und Entsorgung des Plangebietes kann über die vorhandenen Netze sichergestellt werden. Im Plangebiet selbst sind die jeweiligen Hausanschlüsse durch die Vor- habenträgerin beziehungsweise in vertraglicher Vereinbarung mit den jeweils zuständigen Ver- sorgungsträgern im Einzelfall durch diese auszubauen oder neu herzustellen. 4. Planungsvorgaben 4.1 Regionalplan Gemäß Regionalplan des Regierungsbezirks Köln liegt das Plangebiet in einem Allgemeinen Siedlungsbereich. 4.2 Flächennutzungsplan Im Flächennutzungsplan liegt das Plangebiet innerhalb der Gebietsausweisung „Gewerbege- biet“. Gewerbegebiete dienen vorwiegend der Unterbringung von nicht erheblich belastenden Gewerbebetrieben. Daneben sind Geschäfts-, Büro- und Verwaltungsgebäude, Tankstellen und Vergnügungsstätten zulässig. Die geplante Nutzung kann aus dem Flächennutzungsplan entwickelt werden. 4.3 Landschaftsplan Der Landschaftsplan der Stadt Köln enthält für den Bereich des Plangebietes keine Festset- zungen. 4.4 Bebauungsplan Das Plangebiet ist bisher nicht durch einen Bebauungsplan überplant. Südlich der Widdersdorfer Straße liegt der Geltungsbereich des Bebauungsplans Nummer 63459/02 „Widdersdorfer Straße in Köln-Ehrenfeld“. Die 1. Änderung des Bebauungsplanes wurde am 05.06.2024 öffentlich bekannt gemacht. Die Bebauungsplanänderung sieht weiter- hin eine gewerbliche Nutzung vor. 4.5 Rahmenplanung Braunsfeld/Müngersdorf/Ehrenfeld Das große zusammenhängende Gewerbegebiet Braunsfeld/Müngersdorf/Ehrenfeld unterliegt seit mehreren Jahren einem Strukturwandel. Um diesen Prozess stadtverträglich zu bewälti- gen, wurde für das gesamte Gebiet ein Entwicklungskonzept erarbeitet, die sogenannte "Rah- menplanung Braunsfeld/Müngersdorf/Ehrenfeld", welche vom Rat am 20. Juli 2004 beschlos- sen wurde. 4.6 Zielbild Weststadt 2021 Der Zielbildprozess bildet die Grundlage für die Fortschreibung der Rahmenplanung Brauns- feld, Ehrenfeld und Müngersdorf sowie für das Plangebiet an der Widdersdorfer Straße. Er wurde unter intensiver Beteiligung von Vertreter*innen der Verwaltung, der Politik und der 5 Stadtgesellschaft durchgeführt. Aufbauend auf den Erkenntnissen der Bestandsanalyse wur- den allgemeine Ziele für die zukünftige Entwicklung der Weststadt formuliert: Ziel 1: Entwicklung einer zukunftsfähigen, vielseitigen und lebenswerten Weststadt für alle! Ziel 2: Erhöhung des Grünvolumens und Anpassung der Weststadt an die Folgen des Klima- wandels! Ziel 3: Schaffung der Voraussetzungen für eine klimaschonende Mobilitätswende in der West- stadt! Diese Ziele wurden auf drei Betrachtungsebenen konkretisiert, kartographisch im Raum veror- tet und am Ende in einem integrierten Zielbild für die Weststadt zusammengefügt. In den Zielbildkarten ist für das Plangebiet die Sicherung und Entwicklung von Gewerbestand- orten für Kleingewerbe, Dienstleistungen, Forschung und Handel mit teilweiser Transformation von Gewerbestandorten in urbane Mischquartiere vorgesehen. 5. Planungs- und Nutzungskonzept Das Planungskonzept basiert auf dem Ergebnis des durchgeführten Qualifizierungsverfahrens, bei welches der Beitrag des Büros Phase 5 ausgewählt wurde. Mit dem Planungskonzept wurde auch die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 (1) BauGB durchgeführt. Es gab keine relevanten Planänderungen seit dem Abschluss des Qualifizierungsverfahrens und nach der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung. Der aktuell im Plangebiet vorzufindende Gebäudebestand – mit Ausnahme des Denkmals und sofern technisch umsetzbar, der zwei dreigeschossigen Bürogebäude an der Widdersdorfer Straße - soll zurückgebaut werden, um die Fläche einer zeitgemäßen Nutzung zuführen zu können. Das Denkmal im Nordwesten des Plangebietes wird revitalisiert und zusammen mit den beiden Bestandsgebäuden an der Widdersdorfer Straße, letzteres sofern technisch um- setzbar in die Planung integriert. Das städtebauliche Konzept sieht öffentlich zugängliche Auf- enthaltsräume sowie Durchwegungen vor, die sowohl an die Nachbarbebauung als auch an vorhandene Stadträume anbinden. Es ist überwiegend eine offene Blockbebauung mit bis zu VII Geschossen geplant. Diese Struktur wird durch vier markante Hochpunkte mit maximal 40 m Höhe ergänzt, welche über das Plangebiet verteilt sind. Insgesamt wird durch die gewählten Strukturen und Materialien ein urbaner Raum ausgebildet. Insgesamt wird eine Geschossfläche von circa 46.500 m² (Vollgeschosse) im westlichen Plan- gebietsbereich und 45.100 m² (Vollgeschosse) im östlichen Bereich berücksichtigt. Hierdurch ergibt sich eine überschlägige Geschossflächenzahl (GFZ) von jeweils circa 3,0. Dies ent- spricht auch der geplanten späteren Ausnutzung des Plangebietes. Nach aktuellem Planstand wird der oberirdische Versieglungsgrad der beiden Teilbereiche mit Gebäuden sowie hieran anschließenden baulichen Anlagen bei circa 60% liegen. Zusätzlich zu den Baukörpern werden weitere Flächen durch die Tiefgaragen, Zufahrten, Wege, Aufstell- flächen der Feuerwehr und sonstige Nebenanlagen baulich in Anspruch genommen bezie- hungsweise versiegelt. Hierfür wird momentan ein Versieglungsgrad von circa 90% angenom- men. Die Grundflächenzahl wird dementsprechend bei 0,6 beziehungsweise 0,9 liegen. Die städtebauliche Dichte entspricht der im Rahmen des Qualifizierungsverfahrens gefunde- nen und als verträglich beurteilten Ausnutzung des Plangebietes. 6 Eine begrünte, zentrale Achse parallel zur Widdersdorfer Straße bildet eine attraktive Verbin- dung zum geplanten Quartier auf dem ehemaligen Max-Becker-Areal. Hiervon abgehend wer- den weitere Anbindungen für den Fuß- und Radverkehr nach Norden und Süden vorgesehen. Der obere Abschluss der Gebäude wird mit einer extensiven und/oder intensiven Dachbegrü- nung geplant. Darüber hinaus sollen ausgewählte Teilbereiche der Staffelgeschosse mit einer Fassadenbegrünung versehen werden. Der motorisierte Individualverkehr wird frühzeitig entlang der Widdersdorfer Straße in zwei Tiefgaragen geführt, sodass das Plangebiet weitestgehend autofrei gestaltet werden kann. Grundsätzlich soll die Anzahl der zu errichtenden Kfz-Stellplätze so weit wie möglich reduziert werden. Auf Grundlage der Stellplatzsatzung der Stadt Köln ermöglicht die Lage in der sog. Gebietszone II die Reduzierung der rechnerisch notwendigen Kfz-Stellplätze um 30%. Zusätz- lich sollen über weitere Maßnahmen eines noch zu erarbeitenden Mobilitätskonzeptes eine Reduktion von 50% erreicht werden. Für die westliche Teilfläche sind circa 340 Pkw-Stellplätze und 325 Fahrradstellplätze in der Tiefgarage nachzuweisen und für die östliche Teilfläche sind circa 370 Pkw-Stellplätze und 349 Fahrradstellplätze in der Tiefgarage nachzuweisen. Das Nutzungskonzept sieht eine gewerbliche Nutzung vor, bei dem die Obergeschosse wei- testgehend durch Büros genutzt werden. In den Erdgeschossen entlang der prägenden Ost- West-Verbindung sind insbesondere Nutzungen wie zum Beispiel Ladenlokale, kleinere Nah- versorgungskonzepte, Beherbergungsstätten, Fitness-Center, Erwachsenenbildung, Showrooms, Galerien, kleinere Handwerksbetriebe sowie auch Gastronomiebetriebe in Form von Restaurants und Cafés vorgesehen. Hierdurch kann eine lebendige Erdgeschosszone ausgebildet werden, die im Zusammenspiel mit den geplanten Freiräumen einen urbanen Raum definiert. Abbildung 2: Städtebauliche Konzeption Phase 5 (Stand 16.01.2024: Wettbewerbsergebnis) 7 6. Auswirkungen der Planung/ Umweltbelange 6.1 Verkehr Im weiteren Verfahren wird eine verkehrstechnische Untersuchung erstellt, um die planbeding- ten Auswirkungen zu ermitteln und zu beurteilen. Hierbei werden auch die Planungen in der unmittelbaren Umgebung mit einbezogen sowie die Leistungsfähigkeit der umliegenden Stra- ßen und Knotenpunkte geprüft. Parallel wird ein Mobilitätskonzept erarbeitet, das Möglichkei- ten aufzeigt, die entstehenden Kfz-Verkehre zu minimieren und die vorhandenen Mobilitätsbe- dürfnisse durch alternative Mobilitätsangebote abzudecken. 6.2 Artenschutz Für das Plangebiet wurde eine Artenschutzprüfung Stufe I (ASP I) erstellt. Innerhalb des Gut- achtens werden die erforderlichen Vermeidungsmaßnahmen benannt, um die Auslösung der artenschutzrechtlichen Verbotsbestände nach § 44 BNatSchG für die insgesamt 13 planungs- relevanten Arten auszuschließen. 6.3 Boden/Altlasten Das Planungskonzept liegt im Bereich des erfassten Altstandortes Nr. 40101. Hierbei handelt es sich um ein ehemaliges Gaswerk. Zusätzlich ragt im südöstlichen Bereich die Altablage- rung Nr. 40104 mit der Bezeichnung: „Widdersdorfer Str. 158“ in das Plangebiet. Es wurden bereits für die beiden Teilbereiche Altlastenbewertungen durchgeführt (GBU GmbH, 06.06.2024 und GBU GmbH, 29.04.2024). Die Untersuchungsergebnisse bestätigen weitge- hend die historische Vornutzung als Gaswerksstandort mit dem dazugehörigen Schadstoffin- ventar. Aufgrund der geplanten Bauausführung kann davon ausgegangen werden, dass sämt- liche Anfüllungen im Rahmen der Maßnahme ausgehoben und entsorgt werden, so dass auch im Hinblick auf die Folgenutzung ein Gefährdungspotenzial auszuschließen ist 6.4 Lärmschutz Die auf das Plangebiet einwirkenden Immissionen sowie die planbedingten Auswirkungen auf schutzbedürftige Nutzungen im Umfeld werden im weiteren Verfahren fachgutachterlich unter- sucht. Eine Berücksichtigung der vorliegenden Verkehrslärmimmissionen wurde bereits im Wettbewerbs- verfahren angeregt. Vorgabe war eine möglichst durchgehende Bebauung entlang der Widders- dorfer Straße, um qualitätvolle bzw. ruhigere Bereiche im Norden zu schaffen. 6.5 Energiekonzept Die Zustimmung zur Anwendung der Klimaschutzleitlinien der Stadt Köln liegt vor. Die Klima- schutzleitlinien der Stadt Köln zu Nichtwohngebäuden werden im Rahmen des weiteren Verfah- rens im Energiekonzept berücksichtigt. Mit den Leitlinien wird ein Baustein aus dem Klimaschutz- maßnahmenprogramm „KölnKlimaAktiv 2022“ (Ratsbeschluss 2019) umgesetzt. Sie greifen das Bekenntnis zum klimaneutralen Köln (Ratsbeschluss 2019 zum Klimanotstand und 2021 zur Kli- maneutralität bis 2035) auf. 7. Planverwirklichung Das Plangebiet befindet sich im Eigentum der Vorhabenträgerin. Die Vorhabenträgerin schließt mit der Stadt Köln verfahrensbegleitend eine Planungsvereinbarung und einen Durch- führungsvertrag zur Umsetzung der Planung ab. Der Stadt Köln entstehen durch die Planung keine Kosten.
Anlage 5 Darstellung und Bewertung der eingegangenen Stellungnahmen aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung
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BP-Abwägung B31 / 2 Tabellarische Darstellung und Bewertung des Abwägungsmaterials im Bebauungsplanverfahren Darstellung und Bewertung der zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan – Arbeitstitel: „Widdersdorfer Straße 158 und 188a“ in Köln-Ehrenfeld – eingegangenen Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgte gemäß § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) in Form eines Aushanges im Bezirksrathaus Ehrenfeld sowie im Stadthaus Deutz vom 16.05.2024 bis zum 31.05.2024. Im Zeitraum vom 08.05.2024 bis zum 31.05.2024 bestand die Möglichkeit die Planunterlagen auf den Internetseiten der Stadt Köln (www.be- teiligung-bauleitplanung.koeln) einzusehen und digital Stellungnahmen zu übermitteln. Im Zeitraum der Beteiligung sind 5 Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit eingegangen. Nachfolgend werden die eingegangenen Stellungnahmen fortlaufend nummeriert. Daran anschließend werden in Übereinstimmung mit der laufenden Nummerierung die Inhalte der Stellungnahmen sowie ihre Berücksichtigung im weiteren Verfahren dargestellt. Bei inhaltlich glei- chen Stellungnahmen wird auf die jeweilige erste Stellungnahme der Verwaltung verwiesen. Die Behandlung der in der Tabelle enthaltenen Stellungnahmen durch die Verwaltung ist vorläufig und entspricht dem Stand zum Abschluss des Verfahrens nach § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB. Diese Stellungnahmen werden bei der Erstellung des Bebauungsplanentwurfs inklusive Begründung, welcher Gegenstand der Offenlage nach § 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB ist, berücksich- tigt. Aufgrund des vorläufigen Charakters ist es möglich, dass es im weiteren Verfahren vor der endgültigen Abwägung zum Satzungsbe- schluss zu einer abweichenden Behandlung der Inhalte der frühen Beteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB kommt. Insofern sind insbesondere die Ergebnisse der Beteiligungen nach § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB sowie die Begründung zum endgültigen Planentwurf zu berücksichtigen. Aus Datenschutzgründen werden keine personenbezogenen Daten (Name und Adresse) aufgeführt. Anlage 5 Darstellung und Bew ertung der zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Widdersdorfer Straße 158 und 188a w ährend der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit eingegangenen Stellungnahmen / 3 Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 1 Einwenderin 1 Der Einwender beziehungsweise die Einwenderin ist Mie- ter eines Nachbargrundstückes. 1.1 Verkehrsbelastung und Querschnitt Widdersdorfer Straße Die Widdersdorfer Straße ist als Durchgangsstraße be- reits heute stark befahren, ganztägig, mit Spitzen am Mor- gen und zum Feierabend. Die Fußgänger- und Fahrrad- streifen sind schmal und teilweise von Laternen mittig un- terbrochen. Parkplätze im öffentlichen Raum sind schon jetzt rar. teilweise Für die Widdersdorfer Straße existiert ein Beschluss der BV 4 zur Verlegung des baulichen Radweges als Radfahrstreifen auf die Fahrbahn. Die Parkstände sollen dabei entsprechend auf den jet- zigen Radweg verlegt werden. Die Umplanung ist nicht in der ers- ten Prioritätensetzung der Einzelmaßnahmen aus dem Radver- kehrskonzept enthalten. 1.2 Auswirkungen planbedingter Mehrverkehr Eine Ausweitung der Mobilität ist kaum vorstellbar. Schon gar nicht in dem für das Bauvorhaben angedachten Aus- maß. ja Im Rahmen des weiteren Verfahrens wird für die vorliegende Pla- nung ein Verkehrsgutachten erstellt und mit den Fachämtern der Stadt Köln abgestimmt. Bei der Ermittlung der verkehrlichen Aus- wirkungen im Planfall werden für den Prognosehorizont auch die Planungen im Umfeld (z. B. Max-Becker Areal, Thyssen-Ge- lände) sowie Änderungen im Verkehrsnetz mitbetrachtet. Auf dieser Grundlage wird die Leistungsfähigkeit relevanter Kno- tenpunkte und Straßenabschnitte beurteilt. Die daraus resultie- renden Konsequenzen werden für alle Verkehrsarten im weiteren Verfahren berücksichtigt. 1.3 Dichte und Klimaschutz Die geplante Bebauung mit bis zu 12-stöckigen Hochhäu- sern ist nicht mit der Bestandsbebauung in Einklang zu bringen. Zudem soll das Grundstück stark verdichtet wer- den. Mit Blick auf die Klimaziele der Stadt erscheint diese Ausnutzung nicht angemessen. Der Anteil der dargestell- ten Photovoltaikbereiche werde als zu gering betrachtet. Der Anteil sollte größer ausfallen. teilweise Der städtebauliche Entwurf ist Ergebnis eines Qualifizierungsver- fahrens, welches das Ergebnis des städtebaulich-freiraumplaneri- schen Wettbewerbs zum Max Becker-Areal weiter konkretisiert. Die Planungsvorgaben (Auslobung) sind mit Politik, Verwaltung und der Vorhabenträgerin abgestimmt worden, auch in Bezug auf die mögliche städtebauliche Dichte. In der Stadtstrategie „Kölner Perspektiven 2030+“ ist das Ziel formuliert, die Flächennutzung der Industrie- und Gewerbegebiete zu optimieren und notwendige Darstellung und Bew ertung der zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Widdersdorfer Straße 158 und 188a w ährend der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit eingegangenen Stellungnahmen / 4 Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung Flächenpotenziale für die zukünftige wirtschaftliche Entwicklung auch durch gewerbliche Nachverdichtungen zu erreichen. Die Planung verfolgt damit dieses Ziel. Die Vorhabenträgerin hat sich verpflichtet, die „Leitlinien zum Kli- maschutz in der Umsetzung nicht-städtischer Neubauvorhaben in Köln“ umzusetzen. Die Nutzung solarer Wärmeenergie ist ein we- sentlicher Baustein des Energiekonzeptes. Der Nachweis in Form der sog. Testattabelle erfolgt im weiteren Verfahren. 1.4 Lesbarkeit der Unterlagen Es wird angemerkt, dass die Ansicht der Gebäude sehr ir- reführend ist, da bspw. die Schatten der Gebäude, unab- hängig von ihrer Höhe alle gleich hoch sind. Des Weiteren sind die römischen Ziffern zu klein und auf den ersten Blick nicht als Etagenanzahl zu erkennen. Für Laien ist der Plan sehr schwer zu lesen. Es wäre schön, wenn die Stadt Köln bei Beteiligungsver- fahren auf für jeden gut verständliche Unterlagen achten würde. Kenntnisnahme Die Hinweise zur Plandarstellung werden zur Kenntnis genom- men. 1.5 Büroflächen statt Wohnbebauung Es kann nicht nachvollzogen werden, dass in Zeiten von Wohnraummangel ein derartig großes Grundstück nur mit Büroflächen bebaut wird. Als Ergänzung zu der geplanten Max-Becker-Fläche wäre dies eine tolle Ergänzung, um ein lebenswertes und lebendiges Viertel zu entwickeln. Nein Die geplante Nutzung entspricht der aktuellen Darstellung des Flächennutzungsplanes sowie der Darstellung des Zielbildpro- zesses Kölner Weststadt. In den Zielbildkarten ist für das Plange- biet die Sicherung und Entwicklung von Gewerbestandorten für Kleingewerbe, Dienstleistungen, Forschung und Handel mit teil- weiser Transformation von Gewerbestandorten in urbane Misch- quartiere vorgesehen. Neben der Entwicklung von Wohnflächen ist auch die Schaffung von innenstadtnahen Gewerbeflächen ein Ziel der Stadtentwick- lung. Der Stellungnahme wird nicht gefolgt. 2 2.1 Einwenderin 2 Vorhandene und künftige Verkehrsbelastung teilweise Siehe Stellungnahme 1.1 Darstellung und Bew ertung der zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Widdersdorfer Straße 158 und 188a w ährend der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit eingegangenen Stellungnahmen / 5 Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung Es wird hinterfragt, ob die Widdersdorfer Straße die neuen Verkehre aufnehmen kann, da diese bereits im Bestand ausgelastet ist. Zusätzlich kommt noch das Bauprojekt von Alfons & Alf- reda hinzu. Die Stellungnahme bezieht sich offensichtlich auch auf andere Planvorhaben im Umfeld. Vorhabenträgerin dieses Verfahrens sind Projektentwicklungsgesellschaften der Alfons & Alfreda AG. 2.2 Schallschutz und Immissionen Die denkmalgeschützte Fabrikantenvilla wird nach Aus- sage des Einwenders bzw. der Einwenderin von allen Sei- ten mit Lärm und Abgasen belästigt werden. Weder eine weitere Hauptstraße zur Erschließung der neuen Plangebiete noch eine Ampelschaltung auf der Widdersdorfer Straße sei in unmittelbarer Nähe zu Schlaf- und Küchenfenstern verträglich. Die Planung müsse geändert werden. Darüber hinaus sind die 10-12 Stockwerke kaum vorstellbar. teilweise Im Rahmen der noch zu erstellenden schalltechnischen Untersu- chung werden die planbedingten Auswirkungen auf schutzbedürf- tige Nutzungen im Plangebiet sowie im Umfeld geprüft und falls erforderlich aktive bzw. passive Maßnahmen identifiziert, die pla- nungsrechtlich festgesetzt werden müssen. Darüber hinaus wird in Abhängigkeit einer noch zu erstellenden Verkehrsuntersuchung, auch die Notwendigkeit einer Luftschad- stoffuntersuchung geprüft und mit den Fachämtern der Stadt Köln abgestimmt. Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen. Siehe Stellungnahme 1.1 und 1.2 3 3.1 Einwenderin 3 Dichte Auch wenn die Architektur der Entwürfe ansprechend sei und der Einsatz einer hybriden Bauweise aus ökologi- schen Gründen begrüßenswert gefunden werde, wird die geplante Bebauung für maßlos überdimensioniert und viel zu hoch verdichtet erachtet. Insgesamt sollen auf dem Areal 4, alles in der Umgebung um ein Vielfaches überragende Bürotürme mit Höhen von 2 x 12, 10 und 9 Geschossen und über 20 weitere hohe Gebäude, in engen Abständen mit bis zu 7 Geschossen errichtet werden. Auf der gesamten Widdersdorfer Straße gibt es nicht an- nähernd ähnliche Verdichtungen und vergleichbare Ge- bäudehöhen. Selbst auf dem kürzlich vorgestellten Thyssen-Gelände begnügt man sich mit lediglich einem nein Es ist überwiegend eine offene Blockbebauung mit bis zu VII Ge- schossen geplant. Diese Struktur wird durch vier markante Hoch- punkte mit maximal 40 m Höhe ergänzt. Siehe Stellungnahme 1.2 Sowohl bei der Planung des Max Becker-Areals, Thyssen-Gelän- des als auch vorliegend bei der „Widdersdorfer Straße 158 und 188a“ wird von eine Geschossflächenzahl (GFZ) von max. 3,0 als möglich erachtet und entspricht den politischen Beschlüssen Darstellung und Bew ertung der zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Widdersdorfer Straße 158 und 188a w ährend der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit eingegangenen Stellungnahmen / 6 Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung „Hochpunkt“. Würde man die geplante Verdichtung des Wid1+2-Areals analog auf das Max-Becker-Areal übertra- gen, dann würden dort 22 sogenannter „Hochpunkte“ ent- stehen und ca. 22.000 Menschen leben und arbeiten! Das bei der Planung - leider wieder einmal- vorrangig Bü- roflächen geplant sind, werde angesichts der bestehen- den Leerstände und der Vielzahl und Größe an Büro-Pro- jekten, die in der Umgebung in Planung sind, am Markt vorbeigeplant. Bei allem Verständnis für eine auskömmliche wirtschaftli- che Ausnutzung einer Baufläche wird ein derart hoch ver- dichtetes Projekt mit all seinen Auswirkungen auf die mit- telbare und unmittelbare Umgebung in seiner vorgestell- ten Form für nicht akzeptabel gehalten. Und bei aller Begeisterung für neue städtebauliche Ent- wicklungsmöglichkeiten, sollten die Belange der ansässi- gen Unternehmen und Grundstückseigentümer keinesfalls außer Acht gelassen werden. dazu. Daher wird in allen drei genannten Gebieten eine ähnliche Dichte angestrebt und umgesetzt werden. Siehe Stellungnahme 1.5 siehe oben Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens wird die Öffentlichkeit zweimal beteiligt. Öffentliche und private Belange werden gegen- einander und untereinander gerecht abgewogen und das Abwä- gungsergebnis abschließend durch den Rat der Stadt Köln be- schlossen. 3.2 Umgang mit Bestand Die Visualisierung des veröffentlichen Entwurfes vermei- det tunlichst direkte Größenvergleiche zu den Nachbarbe- bauungen. Und wenn die Betriebsstraße oder die Denk- malgebäude des „Alten Gaswerkes“ gezeigt werden, so sind Menschen, die auf der Betriebsstraße - jetzt mit de- korativem Kopfsteinpflaster - vor ebenso dekorativen Backsteinfassaden flanieren, zu sehen. Die Wege sind gepflastert, die Parkplätze und Bäume verschwunden, ebenso das im Eingang des Geländes befindliche ehema- lige Pförtnerhaus und der davor befindliche Werbepylon. Die Betriebsstraße und ein Teil der Flächen sind offen- sichtlich bereits jetzt ein fest eingeplanter Bestandteil des teilweise Seitens Politik und Verwaltung wird perspektivisch eine Vernet- zung der in Planung befindlichen Teilbereiche nördlich der Wid- dersdorfer Straße für zu Fuß Gehende und Radfahrende, auch zur Entlastung der Widdersdorfer Straße, gefordert. Die in Ost- West-Richtung verlaufenden Wegeverbindungen sind Ergebnis des städtebaulich-freiraumplanerischen Wettbewerbs zum Max Becker-Areal und infolgedessen auch Grundlage für das Qualifi- zierungsverfahren gewesen. Neben den von Osten nach Westen verlaufenden Wegeverbindungen berücksichtigt die Planung auch langfristig gewünschte Anbindungen an die umliegenden Darstellung und Bew ertung der zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Widdersdorfer Straße 158 und 188a w ährend der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit eingegangenen Stellungnahmen / 7 Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung nachbarlichen Verkehrskonzeptes geworden, um die zu- künftigen zusätzlichen Verkehre beherrschbarer und das eigene Gelände attraktiver zu machen. So sieht es letzt- lich das städtebauliche Konzept vor, das das Gaswerkge- lände mit 2 begrünten, zentralen Achsen durchschneidet, leider aber nicht berücksichtigt, dass ein erheblicher Lie- ferverkehr auf dem Gelände besteht, der, wenn zukünftig 2 Flaniermeilen gekreuzt werden müssen, massiv gestört und zu einer deutlichen zusätzlichen Unfallgefährdung führen würde. Hinzu kommt, dass seitens der Mieter der Einwenderin nicht gewünscht ist, dass nach Geschäftsöffnungszeiten Unbefugte Zutritt zu den eingezäunten, vermieteten La- gerflächen haben, die bei einer Querung dann für jeder- mann zugänglich wären. Einer Öffnung, bzw. Querung des Geländes würde die Einwenderin daher nach heuti- gem Stand nicht zustimmen. Wenn jedoch auf einer Fläche, auf der bislang max. ca. 350 Menschen tätig waren, zukünftig bis zu 4.000 Men- schen arbeiten sollen, und keine 200 m weiter, weitere zu- sätzliche 4-6.000 Menschen wohnen und arbeiten sollen, wo der Liefer– und Individualverkehr sich ebenfalls zu- nächst fast ausschließlich über die Widdersdorfer Straße abwickeln wird, braucht man keine hellseherischen Fähig- keiten, um zu dem Schluss zu kommen, dass hier etwas nicht passt. Es sollte ein übergreifendes Verkehrskonzept für sämtli- che im Umfeld derzeit projektierte Bauvorhaben entwickelt werden, da alle Bauvorhaben in der Umgebung auf die gleichen 3 Straßen zur Andienung zugreifen. Und diese 3 Straßen samt ihren Querungen zum Gürtel und zur Aachenerstr. sind heute bereits in Stoßzeiten hoffnungs- los überlastet. Kenntnisnahme ja Nachbargrundstücke. Die tatsächliche Umsetzbarkeit der Vernet- zungen außerhalb des Plangebietes ist im Rahmen eigenständi- ger Planungen zu klären sowie auf eine Umsetzbarkeit zu prüfen. Die Erschließung des Plangebietes ist jedoch auch ohne die Um- setzung dieser Verbindungen gesichert. Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen und im Verkehrs- und Mobilitätskonzept be- rücksichtigt. Die unterschiedlichen Bauprojekte in Ehrenfeld/ Braunsfeld werden in Abhängigkeit zueinander betrachtet. Siehe Stellungnahme 1.1 Es wird hier auf die Entwicklungsplanung Weststadt verwiesen, welche derzeit vom Amt für Stadtentwicklung und Statistik in Zu- sammenarbeit mit dem Amt für nachhaltige Mobilitätsentwicklung erarbeitet wird. Im Rahmen der Entwicklungsplanung Weststadt werden u.a. die verkehrlichen Aspekte in der gesamten West- stadt betrachtet. Für die Gesamtstadt und die Weststadt liegen bereits viele programmatische und strategische Planwerke sowie Darstellung und Bew ertung der zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Widdersdorfer Straße 158 und 188a w ährend der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit eingegangenen Stellungnahmen / 8 Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung Es wird gebeten auch zu bedenken, dass bei den meisten ansässigen Betrieben eben nicht auf das Fahrrad als al- ternatives Beförderungsmittel ausgewichen werden kann oder sich deren Waren über den ÖPNV an- bzw. auslie- fern lassen. Auch wenn einer der Mieter der Einwenderin ein Lastenradhersteller ist, so bekommt er doch, wie die meisten anderen auch, seine Vorprodukte und Rohmateri- alien per LKW und Kleintransporter! In diesem Zusammenhang wird auch auf die entspre- chende Stellungnahme bezüglich des Bauprojektes Max- Becker-Areal verwiesen. Kenntnisnahme Beschlüsse vor, die einen umfassenden Überblick über die ver- kehrliche Situation sowie verkehrliche Ziele, Chancen und Ent- wicklungsmöglichkeiten bieten. Diese werden in einer Meta-Ana- lyse zu einem Gesamtbild von Mobilität und Verkehr zusammen- geführt. Die Bestandsbelastung wird durch Verkehrszählungen berücksichtigt, wobei Kfz- und Lkw-Verkehre differenziert erho- ben werden. In der Prognose werden allgemeine Entwicklungen der Fahrzeugflotte und des Mobilitätsverhaltens berücksichtigt. Die Stellungnahme im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens "Max Becker-Gelände“ liegt vor und wurde im Rahmen des be- nannten Verfahrens behandelt. Der Hinweis wird zur Kenntnis ge- nommen. Siehe Stellungnahme 1.1 3.3 Abstandsflächen und Gebäudehöhen Die geplanten Gebäude entlang der östlichen Grund- stücksgrenze mit im vorderen Bereich 9 bzw.12 und im hinteren Bereich mit 6 Stockwerken (Flurstück 490) wird für viel zu hoch gehalten und die Abstände zu den Gebäu- den bei diesen Höhen für deutlich zu gering, was wie folgt begründet wird: - Der massive Höhenunterschied (Faktor 3-4) zu den unmittelbar benachbarten denkmalgeschütz- ten Gebäuden, der einem Schutz und Respekt ge- genüber denkmalgeschützten Gebäuden zuwider- laufen würde und das Straßenbild, auch im Hin- blick auf die weiter folgenden, ähnlich hohen Direk- torenvillen, vollständig verändern würde. Wenn das „Alte Gaswerk“ identitätsstiftend für das neu entstehende Viertel sein soll, sollte man seine er- haltenen Rest-Bauten schützend behandeln und Kenntnisnahme nein Siehe Stellungnahme 1.2 Die Einhaltung notwendiger Abstandsflächen wird im weiteren Verfahren geprüft. Abstandsflächen müssen auf dem Grundstück selbst liegen. Sie dürfen auch auf öffentlichen Verkehrs-, Grün- und Wasserflächen liegen, jedoch nur bis zu deren Mitte. Ab- standsflächen dürfen sich ganz oder teilweise auf andere Grund- stücke erstrecken, wenn öffentlich-rechtlich gesichert ist, dass sie nur mit in der Abstandsfläche zulässigen baulichen Anlagen über- baut werden. Der städtebauliche Entwurf berücksichtigt die im Rahmen des Qualifizierungsverfahren vom Stadtkonservator benannten Para- meter zum Umgang mit den denkmalgeschützten Gebäuden. Diese betrafen den möglichen Anschluss an das Baudenkmal und die Gebäudehöhen in der näheren Umgebung der Denkmä- ler. Hierdurch sollte sichergestellt werden, dass die Baudenkmä- ler nicht in ihrer Wirkung beeinträchtigt werden. Die entsprechen- den Anforderungen wurden im Qualifizierungsverfahren beachtet, der Stadtkonservator war bei der Vorprüfung beteiligt. Darstellung und Bew ertung der zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Widdersdorfer Straße 158 und 188a w ährend der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit eingegangenen Stellungnahmen / 9 Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung nicht visuell erdrücken wollen und ihnen halbwegs stimmige Gebäudeproportionen gegenüberstellen. - Verschattung der Grundstücke. - Der geringe Abstand des geplanten Gebäudes auf Flurstück 490 zum denkmalgeschützten, rückwärti- gen Gebäude (Flurstück 612), der ehemalige Tur- binenhalle des „Alten Gaswerkes“. Hier wird ge- wünscht, dass man ähnlich „respektvoll“ wie mit dem etwas südlich gelegenen, eigenen Denkmal- Gebäude umgehen und sich auf 4 Geschosse und mehr Abstand zum Gebäude auf Flur 612 be- schränken würde. Wie an den niedrigen Höhen der angrenzenden eigenen Gebäude erkennbar ist, scheint es ja hier eine Auflage des Denkmalschut- zes zu geben. Die Einhaltung einer Flucht mit dem südlich davon geplanten Gebäude wäre für die Einwenderin ebenfalls wünschenswert. ja nein Bei Unterschreitung der bauordnungsrechtlichen Abstandsflä- chen wird im Rahmen des weiteren Verfahrens geprüft, ob eine ausreichende Belichtung gewährleistet bzw. eine erhebliche Ein- schränkung der Besonnungszeiten im Umfeld zu erwarten ist. Siehe Stellungnahme 1.2 Östlich der Turbinenhalle ist ein VI-geschossiges Gebäude ge- plant, das sich jedoch nach Westen auf maximal III Vollge- schosse abtreppt und zusätzlich einen deutlichen Grenzabstand einhält. Eine Reduzierung der Gebäudetiefe über die gesamte Länge des Baukörpers ist nicht gewünscht, sondern nur zum Ab- schluss einer Platzsituation bzw. zur Aufnahme der Bauflucht des südlich anschließenden Baukörpers geplant. 4 Einwenderin 4 Die Stellungnahme ist identisch mit den Inhalten der Stel- lungnahme 3 Siehe Stellungnahme 3 5 5.1 Einwenderin 5 Mit den im Internet zugänglichen und mit der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung verlinkten Unterlagen erhalten die Bürger nur Zugang zur städtischen Beschlussvorlage 4286/2022. Die dort abgebildeten Pläne zeigen den Pla- nungsstand gemäß Ideenteil Max-Becker-Areal, also ste- nein Ort und Zeit der frühzeitigen Beteiligung wurden öffentlich be- kannt gemacht. Zusätzlich wurde in der Presse auf das Verfahren hingewiesen. In den Bezirksrathäusern sowie dem Stadthaus wurden Plakate mit den Inhalten der Planung bzw. dem Ergebnis des Qualifizierungsverfahren ausgehangen. Die entsprechenden Unterlagen wurden parallel im Internet auf der Beteiligungsseite Darstellung und Bew ertung der zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Widdersdorfer Straße 158 und 188a w ährend der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit eingegangenen Stellungnahmen / 10 Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung tig abwechselnde Gebäudehöhen mit bis max. 7 Stock- werke. Noch höhere Gebäude sind dort nicht vorgesehen. Auch sämtliche Texte stellen auf den alten Planungsstand ab. Im Wettbewerb hat der Investor die Planungsbüros aus- drücklich gebeten, Hochpunkte in der Planung vorzuse- hen. Das Wettbewerbsergebnis - welches gar nicht zu den Unterlagen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung ge- hört - zeigt vier Hochhäuser mit unterschiedlich hohen Ge- schossen, die allesamt um die 40 Meter Gebäudehöhe er- reichen. So bleibt der Bürger (und die Politik?) im Unkla- ren, welche Planung der Öffentlichkeitsbeteiligung zu- grunde liegt. nein des Stadtplanungsamtes für Bebauungsplanverfahren (www. www.beteiligung-bauleitplanung.koeln) zur Verfügung gestellt. Eine Veröffentlich des alten Planungsstandes gemäß dem Quali- fizierungsverfahren zum Max-Becker Areal ist nicht bekannt. Die Planungsvorgaben (Auslobung) sind mit Politik, Verwaltung und der Vorhabenträgerin abgestimmt worden, auch in Bezug auf die mögliche städtebauliche Dichte und Hochpunkte. Vertreterin- nen und Vertreter der Politik und der Verwaltung waren als Mit- glieder der Jury im Qualifizierungsverfahren beteiligt. Die Durch- führung der Öffentlichkeitsbeteiligung sowie die zu veröffentli- chenden Planinhalte wurden am 14.03.2024 durch den Stadtent- wicklungsausschuss der Stadt Köln beschlossen. Die Bekanntmachung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgte am 08.05.2024 im Amtsblatt und im Internet. Die Unterla- gen zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung waren im Internet abrufbar unter www.beteiligung-bauleitplanung.koeln und als Aushang im Bezirksrathaus Ehrenfeld und Stadthaus Deutz ein- sehbar. 5.2 Vermeidung von motorisiertem Individualverkehr der künftigen, gewerblichen Nutzer Das Bebauungsplangebiet liegt inmitten der Weststadt, dem im Umbruch befindlichen Gewerbe- und Industriege- biet Braunsfeld / Müngersdorf / Ehrenfeld. Dessen nahezu gesamtes Areal von Autofahrern aus Westen und Süd- westen - aber auch aus Nordwesten - i.d.R. nur erreicht, wenn zuvor Wohnstraßen in Müngersdorf und Braunsfeld durchfahren wurden. Hierbei sind im Stadtteil Müngersdorf zu nennen: Alter Militärring, Wendelinstraße, Eupener Straße, aber auch durch Schleichverkehre belastet wer- den Vitalisstraße und Belvederestraße; weiter östlich in Braunsfeld ist der Maarweg zu nennen. (Durch die ange- dachte Sperrung der Kitschburger Straße verlagern sich diese Verkehre noch stärker in Richtung Müngersdorf). teilweise Die Auswirkungen planbedingter Mehrverkehre wird im weiteren Verfahren geprüft. Ein Großteil der angesprochenen verkehrlichen Aspekte (bei- spielsweise Verbesserung des ÖPNV-Angebots) bezieht sich nicht auf das Verfahren „Widdersdorfer Straße 158 und 188a“, sondern auf übergreifende verkehrliche Themen in der soge- nannten Weststadt. Das Gebiet der Weststadt wird von der Aachener Straße im Süden, dem Gürtel im Osten, der Venloer Straße im Norden und der Militärringstraße (Vogelsang ausge- nommen) im Westen eingefasst. Es wird hier auf die Entwick- lungsplanung Weststadt verwiesen, welche derzeit vom Amt für Stadtentwicklung und Statistik in Zusammenarbeit mit dem Amt Darstellung und Bew ertung der zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Widdersdorfer Straße 158 und 188a w ährend der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit eingegangenen Stellungnahmen / 11 Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung Außerdem werden Bürger in den Abschnitten von Einfalls- straßen, die mit Wohnbebauung bestanden sind, durch Mehrverkehre belastet (hier: Aachener Straße, Widders- dorfer Straße, Stolberger Straße). Mit den aktuellen Pla- nungen rund um das Max-Becker-Areal und entlang der Oskar-Jäger-Straße wird erwartet, dass die Entwicklung der MIV-Zielverkehre eine bislang ungekannte Dynamik aufnehmen wird. Die Einwenderin wünscht, dass möglichst viele Arbeits- kräfte auf den hier zu beplanenden Flächen der Alfons & alfreda (Projekt „The Wid“ und „The Wid 2“) ihre Arbeits- plätze mit dem ÖPNV erreichen werden. Ein betriebliches Mobilitätsmanagement der sich dort ansiedelnden Unter- nehmen ist erforderlich. Darüber hinaus sollen die nach- folgenden Punkte Berücksichtigung finden: - eine Neuplanung der gesamten Buslinien, die die West- stadt durchfahren, - eine Taktverdichtung der derzeit weniger stark genutzten Linien (bspw. Bus 140) sowie - ein attraktives ÖPNV-Angebot abends und am Wochen- ende. In der Vergangenheit wurden die Pkw-„Einfallsmöglichkei- ten“ über die Radialen aus dem westlichen Umland Kölns in den Bereich der Weststadt und weiter in die Innenstadt stark eingeschränkt, so dass sich die angestiegenen Pkw- Verkehre mittlerweile auf Aachener Straße und Widders- dorfer Straße konzentrieren: - Die Bundesstraßen B264 (Dürener Straße) und B59 (Venloer Straße) wurden in den jeweiligen Stadtteilzentren schon vor langer Zeit zu Tempo-30-Zonen. - Das Verwaltungskonzept für das MIV-Grundnetz sieht aktuell eine weitere Rückstufung der Venloer Straße zwi- schen Militärring und Äußerer Kanalstraße als nicht mehr grundnetzrelevant vor. Perspektivisch wird damit eine teilweise teilweise für nachhaltige Mobilitätsentwicklung erarbeitet wird. Im Rahmen der Entwicklungsplanung Weststadt werden u.a. die verkehrli- chen Aspekte in der gesamten Weststadt betrachtet. Für die Ge- samtstadt und die Weststadt liegen bereits viele programmati- sche und strategische Planwerke sowie Beschlüsse vor, die ei- nen umfassenden Überblick über die verkehrliche Situation sowie verkehrliche Ziele, Chancen und Entwicklungsmöglichkeiten bie- ten. Diese werden in einer Meta-Analyse zu einem Gesamtbild von Mobilität und Verkehr zusammengeführt. Im Rahmen der weiteren Planung wird ein Mobilitätskonzept für das Vorhaben entwickelt und mit den entsprechenden Fachäm- tern der Stadt Köln abgestimmt werden. Ziel ist die Attraktivierung der alternativen Mobilitätsformen, um daraus folgend Anreize für die Reduzierung des motorisierten Individualverkehrs zu geben. Die benannten Punkte beziehen sich nicht auf die Regelungsin- halte des vorliegenden Bebauungsplanverfahrens und werden zur Kenntnis genommen. Eine Verbesserung der ÖPNV-Anbindung ist durch die verkehrli- chen Maßnahmen im Zusammenhang mit der Entwicklung des Max Becker-Areals zu erwarten. Darstellung und Bew ertung der zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Widdersdorfer Straße 158 und 188a w ährend der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit eingegangenen Stellungnahmen / 12 Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung Neuaufteilung des Straßenraums zwischen den konkurrie- renden Verkehrsmitteln denkbar. Doch gerade über Ven- loer Straße und Helmholtzstraße wird das B-Plan-Gebiet aus Nordwesten über die Oskar-Jäger-Straße mit dem MIV erreicht. Veränderungen auf der Venloer Straße zwi- schen Bickendorf und Bocklemünd werden mit einiger Wahrscheinlichkeit zur Umlagerung von Verkehrsströmen auf die Widdersdorfer Straße führen. Die Leistungsfähigkeit relevanter Knotenpunkte und Straßenab- schnitte wird im weiteren Verfahren geprüft. 5.3 Funktionierende Durchmischung der Nutzungen zur Belebung der Sockelgeschosszone und damit soziale Kontrolle Wie oben bereits aufgeführt, sind bei einer rein gewerbli- chen Nutzung des Planungsgebietes nach Büroschluss menschenleere, verwaiste Straßenzüge zu befürchten. In diesen Bereichen muss dennoch soziale Kontrolle stattfin- den, damit die erwähnten Modal-Split-Quoten der ande- ren, weiter nördlich und westlich gelegenen Projektareale (Max-Becker-Areal) erreicht werden können und auch die künftigen Büronutzer gerne auf das eigene Kfz verzichten. teilweise Die Nutzung im Plangebiet hat keinen Einfluss auf den anzuset- zenden Modal Split in anderen Planverfahren, beispielsweise im „Max Becker-Areal“. Insbesondere entlang der parallel zur Wid- dersdorfer Straße verlaufenden Ost-West-Achse können gastro- nomische Angebote oder Ladenzonen zur Belebung nach Büro- schluss beitragen. 5.4 Höhenentwicklung, Platzierung und Stellung der Bau- körper Der Entwurf des Höhenkonzeptes für die Innere Stadt be- nennt in Köln den Deutzer Hafen und die Weststadt als Flächen für potentielle Hochhausstandorte. In Bezug auf die Weststadt wird auf Laufende Investorenplanungen verwiesen. In den Beschlussvorlagen zu den jeweiligen Projekten finden sich dann allerdings Verweise auf das entstehende Höhenkonzept. Hierbei handelt es sich um eine Art „Zirkelbezug“, ohne dass nachvollziehbare Aus- sagen getroffen werden. Eine Anordnung von Hochpunk- ten nur entlang der bedeutenden Radialen (hier in erster Linie die Bahntrasse Köln-Aachen) wäre sinnvoll. Das Wettbewerbsergebnis für die Flächen von Alfons & alfreda teilweise Der städtebauliche Entwurf ist Ergebnis eines Qualifizierungsver- fahrens, das das Ergebnis des städtebaulich-freiraumplaneri- schen Wettbewerbs zum Max Becker-Areal weiter konkretisiert. Das Höhenentwicklungskonzept formuliert durch Beschluss von Grundsätzen (3276/2023), wie richtig dargestellt ist, das Einzugs- gebiet der Weststadt als Möglichkeitsraum für Höhenentwicklung. Dies bedeutet grundsätzlich, dass ein Überschreiten der Höhe von 40m in diesem Bereich, unter Einhaltung erhöhter Anforde- rungen an bauliche und prozessuale Qualität für das Vorhaben Darstellung und Bew ertung der zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Widdersdorfer Straße 158 und 188a w ährend der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit eingegangenen Stellungnahmen Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung an der Widdersdorfer Straße zeigt aber vier Bürotürme mit jeweils um die 40 Meter Gebäudehöhe, unterschiedlich tief im Grundstück gelegen. Es wird der Eindruck gewon- nen, dass die Platzierung von hohen Baukörpern in erster Linie Investorenwünschen und architektonischen Überle- gungen folgen. Auch bestehende Sichtachsen werden durch die Hoch- punkte des Wettbewerbsergebnisses beeinträchtigt, bspw. vom Bahnhof Belvedere in Köln-Müngersdorf, der Bel- vedere-Brücke in Köln-Vogelsang oder dem neuen, archi- tektonisch sehr markanten Club für elektronische Musik im "Luisenviertel" auf den Kölner Dom. (s. Beschluss 0326/2023) möglich ist. Alle vier geplanten Hoch- punkte sind jedoch mit einer Höhe von weniger als 40 m geplant und unterliegen damit nicht dem Höhenentwicklungskonzept. Insofern ist die Höhenentwicklung mit den Planungsvorgaben der Stadt Köln abgestimmt. Kulturhistorisch bedeutsame Sichtachsen werden durch das Vorhaben nicht beeinträchtigt. 5.5 Verwendung umweltfreundlicher und nachhaltiger Baumaterialien Im allerersten Investoren-Entwurf für die zu entwickelnden Grundstücke wurde mit Bürotürmen in Holz-Hybrid-Bau- weise für das Projekt geworben. In den Auslobungsunter- lagen zum durchgeführten Wettbewerb wird nur noch das Gestaltungselement "Arkaden-Rundbögen" und die Mate- rialität "Ziegel" für die Sockelgeschoss-Zonen festge- schrieben. Wir appellieren an die Projektbeteiligten und die Bauverwaltung, die gute Idee von nachhaltigen Bau- materialien wieder aufzugreifen und idealerweise bau- rechtlich festzuschreiben. Kenntnisnahme Die Verwendung von nachhaltigen Materialien kann im Rahmen des weiteren Verfahrens geprüft werden. Der Sachverhalt wurde unter anderem bereits im Rahmen des Qualifizierungsverfahrens thematisiert. Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Stand 18.07.2024
Anlage 2 Geltungsbereich
450 Zeichen
Widdersdorfer Straße Oskar-Jäger-Straße Weinsbergstraße Planwirkungsbereich der Vorlage zur Orientierung von Mitgliedern des Rates, der Ausschüsse und der Bezirksver- tretungen, die wegen Befangenheit an den Beratungen zu diesem Tagesordnungspunkt nicht teilnehmen dürfen. Anlage 2 Maßstab 1 : 5 000 N Stadtplanungsamt Geltungsbereich des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Widdersdorfer Straße 158 und 188a in Köln - Ehrenfeld 0 10050 200 300 Meter
Anlage 9 Vorab-Auszug Beschlussprotokoll TOP 9.5 StEA 19.09.2024
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Geschäftsführung Stadtentwicklungsausschuss Frau Hill-Schmidt Telefon: (0221) 32834 Fax: (0221) E-Mail: louise.hill-schmidt@stadt-koeln.de Datum: 20.09.2024 Vorab-Auszug aus dem Beschlussprotokoll der 28. Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses vom 19.09.2024 öffentlich 9.5 Städtebauliches Planungskonzept (vorhabenbezogener Bebauungsplan) Widdersdorfer Straße 158 und 188a in Köln-Ehrenfeld; Anhörung der Bezirksvertretung Ehrenfeld zu den Ergebnissen der früh- zeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung, Beschluss über die Vorgaben zur Ausarbeitung des Bebauungsplan-Entwurfs (vorhabenbezogener Be- bauungsplan) 2254/2024 I Beschlussvorschlag: Der Stadtentwicklungsausschuss beauftragt die Verwaltung, die Vorhabenträgerin aufzufordern, auf der Grundlage des städtebaulichen Planungskonzeptes gemäß Anlage 3 einen Bebauungsplan-Ent- wurf (vorhabenbezogener Bebauungsplan) auszuarbeiten. Die Ergebnisse der früh- zeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) sind dabei gemäß der Stellungnahme der Verwaltung (Anlage 5) zu berücksichtigen; II Mündlicher Antrag vom SB Frenzel (SPD): Der Stadtentwicklungsausschuss schließt sich der Beschlussfassung der Bezirksver- tretung Ehrenfeld vom 09.09.2024 wie folgt an: Der Stadtentwicklungsausschuss beauftragt die Verwaltung, die Vorhabenträgerin aufzufor- dern, auf der Grundlage des städtebaulichen Planungskonzeptes gemäß Anlage 3 einen Be- bauungsplan-Entwurf (vorhabenbezogener Bebauungsplan) auszuarbeiten. Die Ergebnisse der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) sind dabei gemäß der Stellungnahme der Verwaltung (Anlage 5) zu berücksichtigen; 1. Die Kleinteiligkeit der Baukörper mit unterschiedlichen Höhen soll durch entspre- chende Festsetzungen sichergestellt werden, die sich eng an dem städtebaulichen Konzept orientiert. 2. Es ist zu prüfen, ob die belebenden Nutzungen in den Erdgeschosszonen auf den Be- reich der Widdersdorfer Str. ausgeweitet werden können. 3. Die Erhöhung des Grünvolumens ist zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels zu prüfen und durch entsprechende Festsetzungen für Pflanzflächen intensive / extensive Dachbegrünungen sowie Fassadenbegrünungen si- cherzustellen. 4. Um die Voraussetzungen zur Mobilitätswende in der Weststadt zu schaffen, ist ein umfassendes Verkehrs- und Mobilitätskonzept zu erarbeiten, das alle geplanten Vorha- ben in der Umgebung berücksichtigt. 5. Die öffentliche Durchwegbarkeit für Fußgänger und Radfahrer in Nord-/Süd- und Ost- /Westrichtung ist entsprechende Festsetzungen in angemessener Breite sicherzustel- len. 6. Insgesamt sind ca. 91.600 m² Bruttogeschossfläche (BGF) geplant. Dies um- fasst Flächen für Büros (insbesondere in den Obergeschossen) und soll Mög- lichkeiten für kleine Events, wie Literatur- und Musikveranstaltungen, Theater- aufführungen oder Ausstellungen, kleinteilige Läden, etc. (mindestens ca. 5% der Gesamt-BGF) umfassen. Durch eine ausgewogene Nutzungsmischung im Bereich der Erdgeschosszonen soll die Neubebauung einen Beitrag zur Bele- bung des Quartiers und der gesamten Nachbarschaft schaffen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt. III Beschluss über die so geänderte Beschlussfassung: (Ergänzungen fett) Der Stadtentwicklungsausschuss schließt sich der Beschlussfassung der Bezirksver- tretung Ehrenfeld vom 09.09.2024 an: Der Stadtentwicklungsausschuss beauftragt die Verwaltung, die Vorhabenträgerin aufzufor- dern, auf der Grundlage des städtebaulichen Planungskonzeptes gemäß Anlage 3 einen Be- bauungsplan-Entwurf (vorhabenbezogener Bebauungsplan) auszuarbeiten. Die Ergebnisse der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) sind dabei gemäß der Stellungnahme der Verwaltung (Anlage 5) zu berücksichtigen; 1. Die Kleinteiligkeit der Baukörper mit unterschiedlichen Höhen soll durch entspre- chende Festsetzungen sichergestellt werden, die sich eng an dem städtebaulichen Konzept orientiert. 2. Es ist zu prüfen, ob die belebenden Nutzungen in den Erdgeschosszonen auf den Be- reich der Widdersdorfer Str. ausgeweitet werden können. 3. Die Erhöhung des Grünvolumens ist zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels zu prüfen und durch entsprechende Festsetzungen für Pflanzflächen intensive / extensive Dachbegrünungen sowie Fassadenbegrünungen si- cherzustellen. 4. Um die Voraussetzungen zur Mobilitätswende in der Weststadt zu schaffen, ist ein umfassendes Verkehrs- und Mobilitätskonzept zu erarbeiten, das alle geplanten Vorha- ben in der Umgebung berücksichtigt. 5. Die öffentliche Durchwegbarkeit für Fußgänger und Radfahrer in Nord-/Süd- und Ost- /Westrichtung ist entsprechende Festsetzungen in angemessener Breite sicherzustel- len. 6. Insgesamt sind ca. 91.600 m² Bruttogeschossfläche (BGF) geplant. Dies um- fasst Flächen für Büros (insbesondere in den Obergeschossen) und soll Mög- lichkeiten für kleine Events, wie Literatur- und Musikveranstaltungen, Theater- aufführungen oder Ausstellungen, kleinteilige Läden, etc. (mindestens ca. 5% der Gesamt-BGF) umfassen. Durch eine ausgewogene Nutzungsmischung im Bereich der Erdgeschosszonen soll die Neubebauung einen Beitrag zur Bele- bung des Quartiers und der gesamten Nachbarschaft schaffen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt.
Sachstandsbericht Rat /Ausschuss
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Dezernat, Dienststelle
VI/612
Vorlagen-Nummer
2254/2024
Stand: 10.11.2025
Sachstandsbericht
Städtebauliches Planungskonzept (vorhabenbezogener Bebauungsplan) Widdersdorfer
Straße 158 und 188a in Köln-Ehrenfeld;
Anhörung der Bezirksvertretung Ehrenfeld zu den Ergebnissen der frühzeitigen
Öffentlichkeitsbeteiligung, Beschluss über die Vorgaben zur Ausarbeitung des
Bebauungsplan-Entwurfs (vorhabenbezogener Bebauungsplan)
Beschluss:
Der Stadtentwicklungsausschuss schließt sich der Beschlussfassung der Bezirksvertretung
Ehrenfeld vom 09.09.2024 an:
Der Stadtentwicklungsausschuss beauftragt die Verwaltung, die Vorhabenträgerin aufzufor-
dern, auf der Grundlage des städtebaulichen Planungskonzeptes gemäß Anlage 3 einen Be-
bauungsplan-Entwurf (vorhabenbezogener Bebauungsplan) auszuarbeiten. Die Ergebnisse
der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) sind da-
bei gemäß der Stellungnahme der Verwaltung (Anlage 5) zu berücksichtigen;
1. Die Kleinteiligkeit der Baukörper mit unterschiedlichen Höhen soll durch ent-
sprechende Festsetzungen sichergestellt werden, die sich eng an dem städte-
baulichen Konzept orientiert.
2. Es ist zu prüfen, ob die belebenden Nutzungen in den Erdgeschosszonen auf
den Be-reich der Widdersdorfer Str. ausgeweitet werden können.
3. Die Erhöhung des Grünvolumens ist zur Anpassung an die Folgen des Klima-
wandels zu prüfen und durch entsprechende Festsetzungen für Pflanzflächen
intensive / extensive Dachbegrünungen sowie Fassadenbegrünungen sicherzu-
stellen.
4. Um die Voraussetzungen zur Mobilitätswende in der Weststadt zu schaffen, ist
ein umfassendes Verkehrs- und Mobilitätskonzept zu erarbeiten, das alle geplan-
ten Vorha-ben in der Umgebung berücksichtigt.
5. Die öffentliche Durchwegbarkeit für Fußgänger und Radfahrer in Nord-/Süd- und
Ost- /Westrichtung ist entsprechende Festsetzungen in angemessener Breite si-
cherzustellen.
6. Insgesamt sind ca. 91.600 m² Bruttogeschossfläche (BGF) geplant. Dies um-
fasst Flächen für Büros (insbesondere in den Obergeschossen) und soll Mög-
lichkeiten für kleine Events, wie Literatur- und Musikveranstaltungen, Theater-
aufführungen oder Ausstellungen, kleinteilige Läden, etc. (mindestens ca. 5%
2
der Gesamt-BGF) umfassen. Durch eine ausgewogene Nutzungsmischung im
Bereich der Erdgeschosszonen soll die Neubebauung einen Beitrag zur Bele-
bung des Quartiers und der gesamten Nachbarschaft schaffen.
Status in Bearbeitung
erledigt
Aktueller Bearbeitungsstand:
Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 2
Baugesetzbuch (BauGB) wurde vom 19.05.2025 bis zum 24.06.2025 durchgeführt. Im Zeit-
raum der Beteiligung sind 13 Stellungnahmen eingegangen.
Nächste Schritte:
Durchführung der Veröffentlichung zum Bebauungsplanentwurf gemäß § 3 Absatz 2 Bauge-
setzbuch (BauGB)
Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den:
30.10.2026
Anlage 7 RPB_Beschluss_Widdersdorfer Str. 158 u 188a_2254-2024 vom 03.09.2024
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Geschäftsführung Rahmenplanungsbeirat Braunsfeld / Müngersdorf / Ehrenfeld Frau Dr. Sinz Telefon: (0221) 221 26391 E-Mail: Alexandra.Sinz@STADT- KOELN.DE Datum: 06.09.2024 Auszug aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung des Rahmenplanungsbeirates Braunsfeld / Müngersdorf / Ehrenfeld vom 03.09.2024 öffentlich 6.4 Städtebauliches Planungskonzept (vorhabenbezogener Bebauungsplan) Widdersdorfer Straße 158 und 188a in Köln-Ehrenfeld; Anhörung der Bezirksvertretung Ehrenfeld zu den Ergebnissen der früh- zeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung, Beschluss über die Vorgaben zur Ausarbeitung des Bebauungsplan-Entwurfs (vorhabenbezogener Be- bauungsplan) 2254/2024 Der Rahmenplanungsbeirat empfiehlt der Bezirksvertretung Ehrenfeld folgenden ge- änderten und ergänzten Beschluss zu fassen: „Der Stadtentwicklungsausschuss beauftragt die Verwaltung, die Vorhabenträgerin aufzufordern, auf der Grundlage des städtebaulichen Planungskonzeptes gemäß Anlage 3 einen Bebauungsplan-Ent- wurf (vorhabenbezogener Bebauungsplan) auszuarbeiten. Die Ergebnisse der früh- zeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) sind dabei gemäß der Stellungnahme der Verwaltung (Anlage 5) zu berücksichtigen; Ergänzung: 1. Die hohe Dichte wird weiterhin sehr kritisch gesehen, insbesondere da in Bezug darauf keine Ausgleichsflächen z.B. in Form von Grünflächen ge- schaffen werden. 2. Die Kleinteiligkeit der Baukörper mit unterschiedlichen Höhen soll durch entsprechende Festsetzungen sichergestellt werden, die sich eng an dem städtebaulichen Konzept orientiert. 3. Es ist zu prüfen, ob die belebenden Nutzungen in den Erdgeschosszonen auf den Bereich der Widdersdorfer Str. ausgeweitet werden können. 4. Die Erhöhung des Grünvolumens ist zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels zu prüfen und durch entsprechende Festsetzungen für Pflanzflächen intensive / extensive Dachbegrünungen sowie Fassadenbe- grünungen sicherzustellen. 5. Um die Voraussetzungen zur Mobilitätswende in der Weststadt zu schaf- fen, ist ein umfassendes Verkehrs- und Mobilitätskonzept zu erarbeiten, das alle geplanten Vorhaben in der Umgebung berücksichtigt. 6. Die öffentliche Durchwegbarkeit für Fußgänger und Radfahrer in Nord- /Süd- und Ost-/Westrichtung ist entsprechende Festsetzungen in ange- messener Breite sicherzustellen.“ Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen.
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: mit Änderungen empfohlen
Zur SitzungBeschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 2254/2024
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 19.08.2024
- Erstellt
- 18.07.2024 18:14