Mandari Insight

1629/2025

Erweiterung des Bildungsgangs 'Einjährige Berufsfachschule im Fachbereich Gestaltung' am Richard-Riemerschmid-Berufskolleg zum Schuljahr 2025/26

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 16.06.2025

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 03.07.2025, TOP 10.19

Anlage 0 Begründung der Dringlichkeit

· application/pdf

Ansehen

Beschlussvorlage Rat

· application/pdf

Ansehen

Anlage 1 Protokoll Eilausschuss Schulkonferenz

· application/pdf

Ansehen

Anlage 0 Begründung der Dringlichkeit

520 Zeichen

Anlage 0 
Begründung der Dringlichkeit 
 
Durch die Entscheidung, nur noch Schüler*innen ohne Schulabschluss in der 
Ausbildungsvorbereitung zuzulassen, müssen Kapazitäten für Schüler*innen mit 
Schulabschluss, aber ohne ausreichende berufliche Orientierung oder 
Ausbildungsverhältnis geschaffen werden. Die Beantragung bei der Bezirksregierung 
setzt einen Ratsbeschluss voraus.  
Aufgrund umfangreicher verwaltungsinterner Vorarbeiten und der schulinternen 
Abstimmungsprozesse war eine frühere Vorlage nicht möglich.

Beschlussvorlage Rat

6141 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
IV/IV/2 
 
Vorlagen-Nummer 
 1629/2025 
Freigabedatum 
 16.06.2025 
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Erweiterung des Bildungsgangs 'Einjährige Berufsfachschule im Fachbereich 
Gestaltung' am Richard-Riemerschmid-Berufskolleg zum Schuljahr 2025/26  
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
 
1. Der Rat der Stadt Köln beschließt gem. § 81 Abs. 2 Schulgesetz NRW (SchulG) 
die Erweiterung des Bildungsgangs (Vollzeit) Einjährige Berufsfachschule Stufe 
1 in der Fachrichtung ‚Gestaltung‘ mit dem Schwerpunkt ‚Farbtechnik und Raum-
gestaltung‘ gemäß APO -BK Anlage B 1 um einen Zug von 1 auf 2 Züge zum 
01.08.2025 am Berufskolleg Richard-Riemerschmid-Schule, Heinrichstraße 51, 
50676 Köln, Schulnummer 175020. 
2. Die sofortige Vollziehung dieses Beschlusses wird gem. § 80 Abs. 2 Ziffer. 4 
Verwaltungsgerichtsordnung im öffentlichen Interesse angeordnet. 
 
 
Ausschuss Schule und Weiterbildung 16.06.2025 
Rat 03.07.2025

2 
Begründung: 
 
Zusammenfassung in einfacher Sprache 
 
Die Stadt Köln will die Berufsfachschule Gestaltung am Richard -Riemerschmid-Berufskolleg 
erweitern. So können mehr Schüler diese Schule besuchen. Diese Schüler müssen noch über-
legen: Welchen Beruf will ich lernen? Dafür gibt es die einjährige Berufsfachschule Gestaltung. 
Dort können sie einen weiteren Abschluss machen. Sie lernen verschiedene Berufe kennen. 
Manche Schüler haben bisher einen anderen Bildungsgang besucht. Jetzt wird es anders sein. 
Es gibt zu viele Schüler. Deshalb soll es dafür mehr Plätze in der Berufsfachschule geben. Das 
Berufskolleg hat genug Räume und Lehrer. Die Lehrer, Eltern und Schüler an der Schule sind 
mit der Idee einverstanden. Jetzt soll der Rat in Köln entscheiden: Wir erweitern den Bildungs-
gang. 
 
Begründung 
 
1. Hintergrund 
Für Schüler*innen mit einem ersten allgemeinbildenden Schulabschluss (HSA 9), die noch 
schulpflichtig, aber nicht beruflich orientiert sind, müssen die Kölner Berufskollegs Angebote 
bereithalten. Das Angebot ‚Einjährige Berufsfachschule im Fachbereich Gestaltung‘ bietet erste 
berufliche Orientierung und den Erwerb spezifischer beruflicher Kompetenzen sowie die Mög-
lichkeit zum Erwerb eines erweiterten ersten Schulabschlusses (HSA 10). 
Die Erweiterung des Bildungsgangs von einem auf zwei Züge wird notwendig, da ein Teil der 
Schüler*innen, die Zielgruppe dieses Bildungsangebots sind, bisher auch im Bereich der voll-
zeitschulischen Form der Ausbildungsvorbereitung an den Berufskollegs aufgenommen wurde. 
Die vollzeitschulische Form der Ausbildungsvorbereitung ist ein Bildungsgang an Berufskollegs, 
der sich eigentlich an Schüler*innen ohne ersten Schulabschluss richtet. Dass auch Schüler*in-
nen daran teilnehmen, die bereits einen ersten allgemeinbildenden Schulabschluss erworben 
haben, war immer eine Einzelfallentscheidung der Schulleitung gemäß VV 22.3 zu § 22 Abs. 3 
Anlage A APO-BK. Aufgrund der gestiegenen Schüler*innenzahlen in diesem Bereich lässt das 
Ministerium für Schule und Bildung des Landes NRW diese Ausnahmeregelung jedoch nicht 
mehr zu. Für diese Schüler*innen mit einem ersten Schulabschluss müssen nun zusätzliche 
Platzkapazitäten in anderen Bildungsgängen geschaffen werden. Eine weitere Zielgruppe sind 
junge, noch schulpflichtige Ausbildungsabbrecher*innen – auch für diese müssen ausreichend 
Platzkapazitäten zur beruflichen Orientierung und Erfüllung der Schulpflicht in der Sekundar-
stufe II bereitgestellt werden. 
Um ein bedarfsgerechtes Angebot für alle Schüler*innen in der Stadt Köln bereitzustellen, ist 
die Erweiterung des Bildungsgangs notwendig. 
 
2. Beteiligung der Schulkonferenz 
Die Stellungnahme der Schulkonferenz ist dieser Beschlussvorlage als Anlage beigefügt. 
 
3. Zur personellen und räumlichen Situation 
Die erforderlichen Unterrichts- und Fachräume sowie die benötigte Ausstattung sind am Berufs-
kolleg Richard -Riemerschmid-Schule vorhanden. Die erforderlichen Lehrkräfte für den Bil-
dungsgang stehen zur Verfügung. 
 
4. Abstimmung mit den benachbarten Schulträgern 
§ 80 Absatz 2 Schulgesetz NRW verpflichtet die Schulträger, in enger Zusammenarbeit und 
gegenseitiger Rücksichtnahme auf ein regional ausgewogenes, vielfältiges und umfassendes 
Angebot zu achten und benachbarte Schulträger rechtzeitig anzuhören, die durch die Planun-
gen in ihren Rechten betroffen sein können. Als benachbarte Schulträger sind Gemeinden zu 
verstehen, die unmittelbar an das Kölner Stadtgebiet angrenzen (Nachbargemeinden). Nach § 
80 Absatz 7 Schulgesetz NRW informieren sich die Träger öffentlicher Schulen und die Träger 
von Ersatzschulen gegenseitig über ihre Planungen. 
Durch die unter Punkt 1 erläuterte, veränderte Handhabung im Umgang mit Schüler*innen mit

3 
einem ersten berufsqualifizierenden Schulabschluss durch das Ministerium für Schule und Bil-
dung des Landes Nordrhein-Westfalen kommt dieser Bedarf an Erweiterung zustande. Die In-
anspruchnahme des Bildungsgangs verschiebt sich nur in Richtung BFS Typ I anstelle der voll-
zeitschulischen Ausbildungsvorbereitung. Daher verzichtet die Stadt Köln in diesem Fall auf die 
Abstimmung mit den Nachbarschulträgern. Es kann angenommen werden, dass die Erweite-
rung des Bildungsganges keine Auswirkungen auf die Nachbarschulträger hat. 
 
5. Anordnung der sofortigen Vollziehung 
Es liegt im dringenden öf fentlichen Interesse, dass der Schulträger nicht durch eingelegte 
Rechtsmittel Einzelner gegen die Änderung der BFS 1 Typ am Berufskolleg Richard-Riemer-
schmid-Schule, Heinrichstraße 51, 50676 Köln, zu einem erheblichen finanziellen, personellen 
und organisatorischen Aufwand für die Dauer eines möglicherweise mehrjährigen juristischen 
Verfahrens gezwungen wird. Im Übrigen liegt es im Interesse der potentiellen Schüler*innen, 
frühzeitig Klarheit über das zukünftige Schulangebot zu haben. 
Daher ist bei Ausführung des Beschlusses die sofortige Vollziehung gem. § 80 Abs. 2 Ziffer 4 
Verwaltungsgerichtsordnung (besonderes öffentliches Interesse) anzuordnen. 
 
Anlagen 
 
Anlage 0 Begründung der Dringlichkeit 
Anlage 1 Protokoll Eilausschuss Schulkonferenz

Anlage 1 Protokoll Eilausschuss Schulkonferenz

721 Zeichen

Protokoll der Sitzung der Schulkonferenz 
Datum: 20.5.2025 von 16.30 – 17.00 Uhr 
(Video-Konferenz per MS Teams) 
Anwesenheit: 
Für die Schulpflegschaft: 
Für die Schülervertretung: 
Für die Lehrer*innen: 
Protokoll Schulkonferenz 
Tagesordnung: 
1) Empfangsbekenntnis der Information der Bezirksregierung zur Absicht der Neubestellung 
des stellv. Schulleiters ab 1.8.2025
2) Beschlussfassung zur Beantragung der Zweizügigkeit in der Berufsfachschule I beim 
Schulträger, der Stadt Köln, zur Einbringung in den Ausschuss für Schule und 
Weiterbildung aufgrund der hohen Anmeldezahlen für das neue Schuljahr 2025/2026
Abstimmungsergebnis: 
3 Ja-Stimmen  
keine Enthaltungen 
keine Gegenstimmen 
Protokollantin:  20.5.2025

Beratungsverlauf (2)

16.06.2025 Ausschuss Schule und Weiterbildung
TOP 6.9 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert empfohlen

Zur Sitzung
03.07.2025 Rat
TOP 10.19 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1629/2025
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
16.06.2025
Erstellt
23.05.2025 10:43