1629/2025
Erweiterung des Bildungsgangs 'Einjährige Berufsfachschule im Fachbereich Gestaltung' am Richard-Riemerschmid-Berufskolleg zum Schuljahr 2025/26
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Anlage 0 Begründung der Dringlichkeit
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Anlage 0 Begründung der Dringlichkeit Durch die Entscheidung, nur noch Schüler*innen ohne Schulabschluss in der Ausbildungsvorbereitung zuzulassen, müssen Kapazitäten für Schüler*innen mit Schulabschluss, aber ohne ausreichende berufliche Orientierung oder Ausbildungsverhältnis geschaffen werden. Die Beantragung bei der Bezirksregierung setzt einen Ratsbeschluss voraus. Aufgrund umfangreicher verwaltungsinterner Vorarbeiten und der schulinternen Abstimmungsprozesse war eine frühere Vorlage nicht möglich.
Beschlussvorlage Rat
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Dezernat, Dienststelle IV/IV/2 Vorlagen-Nummer 1629/2025 Freigabedatum 16.06.2025 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Erweiterung des Bildungsgangs 'Einjährige Berufsfachschule im Fachbereich Gestaltung' am Richard-Riemerschmid-Berufskolleg zum Schuljahr 2025/26 Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: 1. Der Rat der Stadt Köln beschließt gem. § 81 Abs. 2 Schulgesetz NRW (SchulG) die Erweiterung des Bildungsgangs (Vollzeit) Einjährige Berufsfachschule Stufe 1 in der Fachrichtung ‚Gestaltung‘ mit dem Schwerpunkt ‚Farbtechnik und Raum- gestaltung‘ gemäß APO -BK Anlage B 1 um einen Zug von 1 auf 2 Züge zum 01.08.2025 am Berufskolleg Richard-Riemerschmid-Schule, Heinrichstraße 51, 50676 Köln, Schulnummer 175020. 2. Die sofortige Vollziehung dieses Beschlusses wird gem. § 80 Abs. 2 Ziffer. 4 Verwaltungsgerichtsordnung im öffentlichen Interesse angeordnet. Ausschuss Schule und Weiterbildung 16.06.2025 Rat 03.07.2025 2 Begründung: Zusammenfassung in einfacher Sprache Die Stadt Köln will die Berufsfachschule Gestaltung am Richard -Riemerschmid-Berufskolleg erweitern. So können mehr Schüler diese Schule besuchen. Diese Schüler müssen noch über- legen: Welchen Beruf will ich lernen? Dafür gibt es die einjährige Berufsfachschule Gestaltung. Dort können sie einen weiteren Abschluss machen. Sie lernen verschiedene Berufe kennen. Manche Schüler haben bisher einen anderen Bildungsgang besucht. Jetzt wird es anders sein. Es gibt zu viele Schüler. Deshalb soll es dafür mehr Plätze in der Berufsfachschule geben. Das Berufskolleg hat genug Räume und Lehrer. Die Lehrer, Eltern und Schüler an der Schule sind mit der Idee einverstanden. Jetzt soll der Rat in Köln entscheiden: Wir erweitern den Bildungs- gang. Begründung 1. Hintergrund Für Schüler*innen mit einem ersten allgemeinbildenden Schulabschluss (HSA 9), die noch schulpflichtig, aber nicht beruflich orientiert sind, müssen die Kölner Berufskollegs Angebote bereithalten. Das Angebot ‚Einjährige Berufsfachschule im Fachbereich Gestaltung‘ bietet erste berufliche Orientierung und den Erwerb spezifischer beruflicher Kompetenzen sowie die Mög- lichkeit zum Erwerb eines erweiterten ersten Schulabschlusses (HSA 10). Die Erweiterung des Bildungsgangs von einem auf zwei Züge wird notwendig, da ein Teil der Schüler*innen, die Zielgruppe dieses Bildungsangebots sind, bisher auch im Bereich der voll- zeitschulischen Form der Ausbildungsvorbereitung an den Berufskollegs aufgenommen wurde. Die vollzeitschulische Form der Ausbildungsvorbereitung ist ein Bildungsgang an Berufskollegs, der sich eigentlich an Schüler*innen ohne ersten Schulabschluss richtet. Dass auch Schüler*in- nen daran teilnehmen, die bereits einen ersten allgemeinbildenden Schulabschluss erworben haben, war immer eine Einzelfallentscheidung der Schulleitung gemäß VV 22.3 zu § 22 Abs. 3 Anlage A APO-BK. Aufgrund der gestiegenen Schüler*innenzahlen in diesem Bereich lässt das Ministerium für Schule und Bildung des Landes NRW diese Ausnahmeregelung jedoch nicht mehr zu. Für diese Schüler*innen mit einem ersten Schulabschluss müssen nun zusätzliche Platzkapazitäten in anderen Bildungsgängen geschaffen werden. Eine weitere Zielgruppe sind junge, noch schulpflichtige Ausbildungsabbrecher*innen – auch für diese müssen ausreichend Platzkapazitäten zur beruflichen Orientierung und Erfüllung der Schulpflicht in der Sekundar- stufe II bereitgestellt werden. Um ein bedarfsgerechtes Angebot für alle Schüler*innen in der Stadt Köln bereitzustellen, ist die Erweiterung des Bildungsgangs notwendig. 2. Beteiligung der Schulkonferenz Die Stellungnahme der Schulkonferenz ist dieser Beschlussvorlage als Anlage beigefügt. 3. Zur personellen und räumlichen Situation Die erforderlichen Unterrichts- und Fachräume sowie die benötigte Ausstattung sind am Berufs- kolleg Richard -Riemerschmid-Schule vorhanden. Die erforderlichen Lehrkräfte für den Bil- dungsgang stehen zur Verfügung. 4. Abstimmung mit den benachbarten Schulträgern § 80 Absatz 2 Schulgesetz NRW verpflichtet die Schulträger, in enger Zusammenarbeit und gegenseitiger Rücksichtnahme auf ein regional ausgewogenes, vielfältiges und umfassendes Angebot zu achten und benachbarte Schulträger rechtzeitig anzuhören, die durch die Planun- gen in ihren Rechten betroffen sein können. Als benachbarte Schulträger sind Gemeinden zu verstehen, die unmittelbar an das Kölner Stadtgebiet angrenzen (Nachbargemeinden). Nach § 80 Absatz 7 Schulgesetz NRW informieren sich die Träger öffentlicher Schulen und die Träger von Ersatzschulen gegenseitig über ihre Planungen. Durch die unter Punkt 1 erläuterte, veränderte Handhabung im Umgang mit Schüler*innen mit 3 einem ersten berufsqualifizierenden Schulabschluss durch das Ministerium für Schule und Bil- dung des Landes Nordrhein-Westfalen kommt dieser Bedarf an Erweiterung zustande. Die In- anspruchnahme des Bildungsgangs verschiebt sich nur in Richtung BFS Typ I anstelle der voll- zeitschulischen Ausbildungsvorbereitung. Daher verzichtet die Stadt Köln in diesem Fall auf die Abstimmung mit den Nachbarschulträgern. Es kann angenommen werden, dass die Erweite- rung des Bildungsganges keine Auswirkungen auf die Nachbarschulträger hat. 5. Anordnung der sofortigen Vollziehung Es liegt im dringenden öf fentlichen Interesse, dass der Schulträger nicht durch eingelegte Rechtsmittel Einzelner gegen die Änderung der BFS 1 Typ am Berufskolleg Richard-Riemer- schmid-Schule, Heinrichstraße 51, 50676 Köln, zu einem erheblichen finanziellen, personellen und organisatorischen Aufwand für die Dauer eines möglicherweise mehrjährigen juristischen Verfahrens gezwungen wird. Im Übrigen liegt es im Interesse der potentiellen Schüler*innen, frühzeitig Klarheit über das zukünftige Schulangebot zu haben. Daher ist bei Ausführung des Beschlusses die sofortige Vollziehung gem. § 80 Abs. 2 Ziffer 4 Verwaltungsgerichtsordnung (besonderes öffentliches Interesse) anzuordnen. Anlagen Anlage 0 Begründung der Dringlichkeit Anlage 1 Protokoll Eilausschuss Schulkonferenz
Anlage 1 Protokoll Eilausschuss Schulkonferenz
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Protokoll der Sitzung der Schulkonferenz Datum: 20.5.2025 von 16.30 – 17.00 Uhr (Video-Konferenz per MS Teams) Anwesenheit: Für die Schulpflegschaft: Für die Schülervertretung: Für die Lehrer*innen: Protokoll Schulkonferenz Tagesordnung: 1) Empfangsbekenntnis der Information der Bezirksregierung zur Absicht der Neubestellung des stellv. Schulleiters ab 1.8.2025 2) Beschlussfassung zur Beantragung der Zweizügigkeit in der Berufsfachschule I beim Schulträger, der Stadt Köln, zur Einbringung in den Ausschuss für Schule und Weiterbildung aufgrund der hohen Anmeldezahlen für das neue Schuljahr 2025/2026 Abstimmungsergebnis: 3 Ja-Stimmen keine Enthaltungen keine Gegenstimmen Protokollantin: 20.5.2025
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: ungeändert empfohlen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1629/2025
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 16.06.2025
- Erstellt
- 23.05.2025 10:43