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V/0558/2024

Wirtschaftsförderung Münster GmbH (WFM): Bestellung des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2024

Vorlagen 16.09.2024

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Nächste Beratung: Ausschuss für Wohnen, Liegenschaften, Finanzen und Wirtschaft, Sitzung am 08.10.2024, TOP 7.5

Beschlussvorlage

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Anlage A

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Beschlussvorlage

1631 Zeichen

V/0558/2024 
V/0558/2024 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Wirtschaftsförderung Münster GmbH (WFM): Bestellung des Abschlussprüfers für das 
Geschäftsjahr 2024 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   08.10.2024 Ausschuss für Wohnen, Liegenschaften, Finanzen und Wirtschaft Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
Die Vertretung der Stadt Münster in der Gesellschafterversammlung der Wirtschaftsförderung Müns-
ter GmbH (WFM) wird ermächtigt, folgende Entscheidung zu treffen: 
 
Für die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.202 4 der WFM wird die Wirt schaftsprüfungsge-
sellschaft HLB Schumacher GmbH, An der Apostelkirche 4, 48143 Münster, ausgewählt. 
 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Die finanziellen Auswirkungen werden von der WFM getragen. 
 
 
Begründung: 
 
Gem. § 15 Abs. 5 lit. h) des Gesellschaftsvertrags der WFM ist die Gesellschafterversammlung zu-
ständig für die Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers. 
 
Nach dem fünfjährigen Rotationsprinzip des Public Corporate Governance Kodex (Beteiligungsgrund-
sätze und Rahmenrichtlinie für Beteiligungen der Stadt Münster) ist ein Wechsel der Wirtschaftsprü-
fungsgesellschaft erforderlich. 
 
Der Aufsichtsrat der WFM hat in seiner Sitzung am 25.09.2024 über den o. g. Beschlusspunkt bera-
ten und der Gesellschafterversammlung der WFM die Beschlussfassung empfohlen. 
 
 
 
 
Amt für Finanzen und 
Beteiligungen 
 
26.09.2024 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in:  
Herr Dr. Köhrmann 
Telefon: 492-2007 
Koehrmann@stadt-
muenster.de

- 2 - 
V/0558/2024 
In Vertretung 
 
Gez. 
 
Christine Zeller 
Stadtkämmerin  
 
Anlagen: 
Anlage A

Anlage A

1098 Zeichen

Anlage A zur V/0558/2024 
Kurzüberblick 
 
Gem. § 15.5 lit. h) des Gesellschaftsvertrags der WFM ist die Gesellschafterversammlung zu-
ständig für die Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers. 
 
Nach dem fünfjährigen Rotationsprinzip des Public Corporate Governance Kodex (Beteiligungs-
grundsätze und Rahmenrichtlinie für Beteiligungen der Stadt Münster) ist ein Wechsel der Wirt-
schaftsprüfungsgesellschaft erforderlich. 
 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
 
Zur Ermächtigung der Vertretung der Stadt Münster in der Gesellschafterversammlung der WFM 
ist ein Beschluss des AWLFW notwendig.  
 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: 1501 Anteile an Unternehmen 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan  Ja X Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan  Ja X Nein   
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist X vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
 vollständig 
freiwillig 
HGB, GO NRW, Satzung der Gesellschaft 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
 
Keine.

Beratungsverlauf (1)

08.10.2024 Ausschuss für Wohnen, Liegenschaften, Finanzen und Wirtschaft
TOP 7.5 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • An der Apostelkirche 4

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Details

Aktenzeichen
V/0558/2024
Typ
Vorlagen
Datum
16.09.2024
Erstellt
09.09.2024 12:26