V/0558/2024
Wirtschaftsförderung Münster GmbH (WFM): Bestellung des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2024
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Beschlussvorlage
1631 Zeichen
V/0558/2024 V/0558/2024 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Wirtschaftsförderung Münster GmbH (WFM): Bestellung des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2024 Beratungsfolge 08.10.2024 Ausschuss für Wohnen, Liegenschaften, Finanzen und Wirtschaft Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: Die Vertretung der Stadt Münster in der Gesellschafterversammlung der Wirtschaftsförderung Müns- ter GmbH (WFM) wird ermächtigt, folgende Entscheidung zu treffen: Für die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.202 4 der WFM wird die Wirt schaftsprüfungsge- sellschaft HLB Schumacher GmbH, An der Apostelkirche 4, 48143 Münster, ausgewählt. II. Finanzielle Auswirkungen: Die finanziellen Auswirkungen werden von der WFM getragen. Begründung: Gem. § 15 Abs. 5 lit. h) des Gesellschaftsvertrags der WFM ist die Gesellschafterversammlung zu- ständig für die Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers. Nach dem fünfjährigen Rotationsprinzip des Public Corporate Governance Kodex (Beteiligungsgrund- sätze und Rahmenrichtlinie für Beteiligungen der Stadt Münster) ist ein Wechsel der Wirtschaftsprü- fungsgesellschaft erforderlich. Der Aufsichtsrat der WFM hat in seiner Sitzung am 25.09.2024 über den o. g. Beschlusspunkt bera- ten und der Gesellschafterversammlung der WFM die Beschlussfassung empfohlen. Amt für Finanzen und Beteiligungen 26.09.2024 Ihr/e Ansprechpartner/in: Herr Dr. Köhrmann Telefon: 492-2007 Koehrmann@stadt- muenster.de - 2 - V/0558/2024 In Vertretung Gez. Christine Zeller Stadtkämmerin Anlagen: Anlage A
Anlage A
1098 Zeichen
Anlage A zur V/0558/2024 Kurzüberblick Gem. § 15.5 lit. h) des Gesellschaftsvertrags der WFM ist die Gesellschafterversammlung zu- ständig für die Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers. Nach dem fünfjährigen Rotationsprinzip des Public Corporate Governance Kodex (Beteiligungs- grundsätze und Rahmenrichtlinie für Beteiligungen der Stadt Münster) ist ein Wechsel der Wirt- schaftsprüfungsgesellschaft erforderlich. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Zur Ermächtigung der Vertretung der Stadt Münster in der Gesellschafterversammlung der WFM ist ein Beschluss des AWLFW notwendig. Finanzierung Produktgruppe: 1501 Anteile an Unternehmen Auswirkungen auf den Ergebnisplan Ja X Nein Auswirkungen auf den Finanzplan Ja X Nein Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist X vollständig pflichtig überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig vollständig freiwillig HGB, GO NRW, Satzung der Gesellschaft Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) Keine.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (1)
- An der Apostelkirche 4
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Aktenzeichen
- V/0558/2024
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 16.09.2024
- Erstellt
- 09.09.2024 12:26