AN/0479/2020
Flächen für Außengastronomie in Corona-Zeiten
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Gem. Dringlichkeitsantrag (Grüne BV1)
2597 Zeichen
Fraktion B90/Grüne SPD-Fraktion FDP Deine Freunde GUT Herrn Bezirksbürgermeister Andreas Hupke Herrn Bürgeramtsleiter Dr. Ulrich Höver Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Eingang beim Bezirksbürgermeister: 22.04.2020 AN/0479/2020 Gremium Datum der Sitzung Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 27.04.2020 Flächen für Außengastronomie in Corona-Zeiten Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, sehr geehrte Herren, Wir bitten Sie folgenden Dringlichkeitsantrag auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung der BV Innenstadt zu setzen: Die Bezirksvertretung Innenstadt bittet die zuständigen Stellen der Stadt Köln, einen unbüro- kratischen Weg zu gehen und Flächen für Außengastronomie im Stadtbezirk Innenstadt für die Außengastronomiesaison 2020 zu genehmigen: - Parkplätze vor den Gastronomien können genutzt werden - Private Flächen können genutzt werden, wenn der/die Eigentümer einverstanden sind und es kein Fluchtweg versperrt - Nebenflächen neben dem Gastronomiebetrieb können genutzt werden, wenn es keine Beeinträchtigung gibt (Nutzung bis 22.00 Uhr) - Es wird geprüft, ob keine Sondernutzungsgebühr für die Flächen erhoben, werden kann, sondern nur eine Bearbeitungsgebühr Begründung Die Gastronomie hat, wie viele andere, unter der derzeitigen Situation zu leiden und wird auch weiterhin mit Auflagen leben müssen. So werden Tische und Stühle in größerem Ab- stand gestellt werden. Dazu braucht es unkonventionell und kreativ mehr Raum. Besonders bei der Außengastronomie ist viel Spielraum. So kann nach Geschäftsschluss vor dem be- nachbarten Ladenlokal Tische und Stühle aufgestellt werden. Oder auf Parkplätzen, so wie - 2 - es in der Innenstadt seit zwei Jahren mit Erfolg praktiziert wird. Mit viel Kreativität kann so den Gastronomen geholfen werden und bei größerem Abstand auch ein ausreichendes An- gebot an Außengastronomie für die Bevölkerung ermöglicht werden. Der Stadtbezirk bleibt lebenswert. Für die Kölner Innenstadt würde das für viele ansässige Gastronom*innen eine Erleichterung bedeuten, da wir mit weniger Touristen oder Gästen aus dem Umland rechnen. Begründung der Dringlichkeit: Aufgrund der aktuellen „Corona“ Situation leiden auch die Gastronomiebetriebe unter den wirtschaftlichen Folgen. Da zeitnah die Gastronomen ihre Außengastronomie unter strikten Auflagen wieder öffnen dürfen, ist die Dringlichkeit gegeben. Weitere Ergänzungen mündlich. Antje Kosubek Regina Börschel Maria Tillessen Fraktion B90/Grüne SPD-Fraktion FDP Adrian Kasnitz Tom Geffe Deine Freunde GUT
Sachstandsbericht BV
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Die Oberbürgermeisterin
Dezernat, Dienststelle
I/32
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Vorlagen-Nummer
AN/0479/2020
Stand: 05.04.2022
Sachstandsbericht
Flächen für Außengastronomie in Corona-Zeiten
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Innenstadt bittet die zuständigen Stellen der Stadt Köln, einen unbürokrati-
schen Weg zu gehen und Flächen für Außengastronomie im Stadtbezirk Innenstadt für die Außen-
gastronomiesaison 2020 zu genehmigen:
- Parkplätze vor den Gastronomien können genutzt werden
- Private Flächen können genutzt werden, wenn der/die Eigentümer einverstanden sind und es kein
Fluchtweg versperrt
- Nebenflächen neben dem Gastronomiebetrieb können genutzt werden, wenn es
keine Beeinträchtigung gibt (Nutzung bis 22.00 Uhr)
- Es wird geprüft, ob keine Sondernutzungsgebühr für die Flächen erhoben, werden
kann, sondern nur eine Bearbeitungsgebühr
Status in Bearbeitung
erledigt
Aktueller Bearbeitungsstand:
Alle benannten Flächen sind in der Regel genehmigungsfähig. Die ‚Zentrale Anlaufstelle Gastrono-
mie‘ (ZAG) hat hierzu Anträge gefertigt, die auf der Internetpräsens www.stadt-koeln.de/gastroservice
abrufbar sind.
Die Verwaltungs- und Sondernutzungsgebühren wurden für 2020 und 2021 erlassen bzw. erstattet.
Mit Ratsbeschluss vom 03.02.2022 werden ab dem Jahr 2022 diese Gebühren wieder erhoben. Die
Verwaltungsgebühren werden dabei nach Aufwand berechnet.
Nächste Schritte:
Bis zum Ende des Jahres 2023 wird von der ZAG mit Vertretern der Gastronomie ein Umsetzungs-
konzept zur dauerhaften Nutzung von diesen zusätzlichen Außenflächen erarbeitet.
Ob zusätzliche Flächen zur Nutzung von Außengastronomie ausgewiesen werden können, bleibt ab-
zuwarten.
Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den:
./.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- AN/0479/2020
- Typ
- Gem. Dringlichkeitsantrag BV 1 (Grüne)
- Datum
- 22.04.2020
- Erstellt
- 22.04.2020 10:10