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AN/0479/2020

Flächen für Außengastronomie in Corona-Zeiten

Gem. Dringlichkeitsantrag BV 1 (Grüne) 22.04.2020

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 1 (Innenstadt), Sitzung am 27.04.2020, TOP 5.2.10

Gem. Dringlichkeitsantrag (Grüne BV1)

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Sachstandsbericht BV

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Gem. Dringlichkeitsantrag (Grüne BV1)

2597 Zeichen

Fraktion B90/Grüne 
SPD-Fraktion 
FDP 
Deine Freunde 
GUT 
Herrn Bezirksbürgermeister 
Andreas Hupke 
Herrn Bürgeramtsleiter 
Dr. Ulrich Höver 
Frau Oberbürgermeisterin 
Henriette Reker 
Eingang beim Bezirksbürgermeister: 22.04.2020 
AN/0479/2020 
 
Gremium Datum der Sitzung 
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 27.04.2020 
 
Flächen für Außengastronomie in Corona-Zeiten 
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, sehr geehrte Herren, 
 
Wir bitten Sie folgenden Dringlichkeitsantrag auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung der 
BV Innenstadt zu setzen: 
 
Die Bezirksvertretung Innenstadt bittet die zuständigen Stellen der Stadt Köln, einen unbüro-
kratischen Weg zu gehen und Flächen für Außengastronomie im Stadtbezirk Innenstadt für 
die Außengastronomiesaison 2020 zu genehmigen:  
 
- Parkplätze vor den Gastronomien können genutzt werden 
- Private Flächen können genutzt werden, wenn der/die Eigentümer einverstanden sind 
 und es kein Fluchtweg versperrt  
- Nebenflächen neben dem Gastronomiebetrieb können genutzt  werden, wenn es  
keine Beeinträchtigung gibt (Nutzung bis 22.00 Uhr)  
- Es wird geprüft, ob keine Sondernutzungsgebühr für die Flächen erhoben, werden  
 kann, sondern nur eine Bearbeitungsgebühr 
   
Begründung 
Die Gastronomie hat, wie viele andere, unter der derzeitigen Situation zu leiden und wird 
auch weiterhin mit Auflagen leben müssen. So werden Tische und Stühle in größerem Ab-
stand gestellt werden. Dazu braucht es unkonventionell und kreativ mehr Raum. Besonders 
bei der Außengastronomie ist viel Spielraum. So kann nach Geschäftsschluss vor dem be-
nachbarten Ladenlokal Tische und Stühle aufgestellt werden. Oder auf Parkplätzen, so wie

- 2 - 
 
es in der Innenstadt seit zwei Jahren mit Erfolg praktiziert wird. Mit viel Kreativität kann so 
den Gastronomen geholfen werden und bei größerem Abstand auch ein ausreichendes An-
gebot an Außengastronomie für die Bevölkerung ermöglicht werden. Der Stadtbezirk bleibt 
lebenswert. Für die Kölner Innenstadt würde das für viele ansässige Gastronom*innen eine 
Erleichterung bedeuten, da wir mit weniger Touristen oder Gästen aus dem Umland rechnen.  
 
 
Begründung der Dringlichkeit: 
Aufgrund der aktuellen „Corona“ Situation leiden auch die Gastronomiebetriebe unter den 
wirtschaftlichen Folgen. Da zeitnah die Gastronomen ihre Außengastronomie unter strikten 
Auflagen wieder öffnen dürfen, ist die Dringlichkeit gegeben. Weitere Ergänzungen mündlich.  
 
 
 
Antje Kosubek   Regina Börschel  Maria Tillessen 
Fraktion B90/Grüne   SPD-Fraktion   FDP 
 
Adrian Kasnitz   Tom Geffe 
Deine Freunde   GUT

Sachstandsbericht BV

1783 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
I/32 
 
___________________________ 
Vorlagen-Nummer 
 AN/0479/2020 
 Stand: 05.04.2022 
Sachstandsbericht  
Flächen für Außengastronomie in Corona-Zeiten 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Innenstadt bittet die zuständigen Stellen der Stadt Köln, einen unbürokrati-
schen Weg zu gehen und Flächen für Außengastronomie im Stadtbezirk Innenstadt für die Außen-
gastronomiesaison 2020 zu genehmigen:  
- Parkplätze vor den Gastronomien können genutzt werden 
- Private Flächen können genutzt werden, wenn der/die Eigentümer einverstanden sind und es kein 
Fluchtweg versperrt  
- Nebenflächen neben dem Gastronomiebetrieb können genutzt  werden, wenn es  
keine Beeinträchtigung gibt (Nutzung bis 22.00 Uhr)  
- Es wird geprüft, ob keine Sondernutzungsgebühr für die Flächen erhoben, werden  
 kann, sondern nur eine Bearbeitungsgebühr 
 
Status    in Bearbeitung 
 
    erledigt 
 
 
Aktueller Bearbeitungsstand: 
Alle benannten Flächen sind in der Regel genehmigungsfähig. Die ‚Zentrale Anlaufstelle Gastrono-
mie‘ (ZAG) hat hierzu Anträge gefertigt, die auf der Internetpräsens www.stadt-koeln.de/gastroservice 
abrufbar sind. 
Die Verwaltungs- und Sondernutzungsgebühren wurden für 2020 und 2021 erlassen bzw. erstattet. 
Mit Ratsbeschluss vom 03.02.2022 werden ab dem Jahr 2022 diese Gebühren wieder erhoben. Die 
Verwaltungsgebühren werden dabei nach Aufwand berechnet. 
Nächste Schritte: 
Bis zum Ende des Jahres 2023 wird von der ZAG mit Vertretern der Gastronomie ein Umsetzungs-
konzept zur dauerhaften Nutzung von diesen zusätzlichen Außenflächen erarbeitet.  
Ob zusätzliche Flächen zur Nutzung von Außengastronomie ausgewiesen werden können, bleibt ab-
zuwarten. 
 
Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den:  
./.

Beratungsverlauf (1)

27.04.2020 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)
TOP 5.2.10 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/0479/2020
Typ
Gem. Dringlichkeitsantrag BV 1 (Grüne)
Datum
22.04.2020
Erstellt
22.04.2020 10:10