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Flächen für Außengastronomie in Corona-Zeiten

Gem. Dringlichkeitsantrag BV 1 (Grüne) AN/0479/2020 vom 22.04.2020

Stand: Am 27.04.2020 in der Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) ungeändert beschlossen.

Dokumente

  • Gem. Dringlichkeitsantrag (Grüne BV1)

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    Fraktion B90/Grüne SPD-Fraktion FDP Deine Freunde GUT Herrn Bezirksbürgermeister Andreas Hupke Herrn Bürgeramtsleiter Dr. Ulrich Höver Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Eingang beim Bezirksbürgermeister: 22.04.2020 AN/0479/2020 Gremium Datum der Sitzung Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 27.04.2020 Flächen für Außengastronomie in Corona-Zeiten Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, sehr geehrte Herren, Wir bitten Sie folgenden Dringlichkeitsantrag auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung der BV Innenstadt zu setzen: Die Bezirksvertretung Innenstadt bittet die zuständigen Stellen der Stadt Köln, einen unbüro- kratischen Weg zu gehen und Flächen für Außengastronomie im Stadtbezirk Innenstadt für die Außengastronomiesaison 2020 zu genehmigen: - Parkplätze vor den Gastronomien können genutzt werden - Private Flächen können genutzt werden, wenn der/die Eigentümer einverstanden sind und es kein Fluchtweg versperrt - Nebenflächen neben dem Gastronomiebetrieb können genutzt werden, wenn es keine Beeinträchtigung gibt (Nutzung bis 22.00 Uhr) - Es wird geprüft, ob keine Sondernutzungsgebühr für die Flächen erhoben, werden kann, sondern nur eine Bearbeitungsgebühr Begründung Die Gastronomie hat, wie viele andere, unter der derzeitigen Situation zu leiden und wird auch weiterhin mit Auflagen leben müssen. So werden Tische und Stühle in größerem Ab- stand gestellt werden. Dazu braucht es unkonventionell und kreativ mehr Raum. Besonders bei der Außengastronomie ist viel Spielraum. So kann nach Geschäftsschluss vor dem be- nachbarten Ladenlokal Tische und Stühle aufgestellt werden. Oder auf Parkplätzen, so wie - 2 - es in der Innenstadt seit zwei Jahren mit Erfolg praktiziert wird. Mit viel Kreativität kann so den Gastronomen geholfen werden und bei größerem Abstand auch ein ausreichendes An- gebot an Außengastronomie für die Bevölkerung ermöglicht werden. Der Stadtbezirk bleibt lebenswert. Für die Kölner Innenstadt würde das für viele ansässige Gastronom*innen eine Erleichterung bedeuten, da wir mit weniger Touristen oder Gästen aus dem Umland rechnen. Begründung der Dringlichkeit: Aufgrund der aktuellen „Corona“ Situation leiden auch die Gastronomiebetriebe unter den wirtschaftlichen Folgen. Da zeitnah die Gastronomen ihre Außengastronomie unter strikten Auflagen wieder öffnen dürfen, ist die Dringlichkeit gegeben. Weitere Ergänzungen mündlich. Antje Kosubek Regina Börschel Maria Tillessen Fraktion B90/Grüne SPD-Fraktion FDP Adrian Kasnitz Tom Geffe Deine Freunde GUT
  • Sachstandsbericht BV

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    Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle I/32 ___________________________ Vorlagen-Nummer AN/0479/2020 Stand: 05.04.2022 Sachstandsbericht Flächen für Außengastronomie in Corona-Zeiten Beschluss: Die Bezirksvertretung Innenstadt bittet die zuständigen Stellen der Stadt Köln, einen unbürokrati- schen Weg zu gehen und Flächen für Außengastronomie im Stadtbezirk Innenstadt für die Außen- gastronomiesaison 2020 zu genehmigen: - Parkplätze vor den Gastronomien können genutzt werden - Private Flächen können genutzt werden, wenn der/die Eigentümer einverstanden sind und es kein Fluchtweg versperrt - Nebenflächen neben dem Gastronomiebetrieb können genutzt werden, wenn es keine Beeinträchtigung gibt (Nutzung bis 22.00 Uhr) - Es wird geprüft, ob keine Sondernutzungsgebühr für die Flächen erhoben, werden kann, sondern nur eine Bearbeitungsgebühr Status in Bearbeitung erledigt Aktueller Bearbeitungsstand: Alle benannten Flächen sind in der Regel genehmigungsfähig. Die ‚Zentrale Anlaufstelle Gastrono- mie‘ (ZAG) hat hierzu Anträge gefertigt, die auf der Internetpräsens www.stadt-koeln.de/gastroservice abrufbar sind. Die Verwaltungs- und Sondernutzungsgebühren wurden für 2020 und 2021 erlassen bzw. erstattet. Mit Ratsbeschluss vom 03.02.2022 werden ab dem Jahr 2022 diese Gebühren wieder erhoben. Die Verwaltungsgebühren werden dabei nach Aufwand berechnet. Nächste Schritte: Bis zum Ende des Jahres 2023 wird von der ZAG mit Vertretern der Gastronomie ein Umsetzungs- konzept zur dauerhaften Nutzung von diesen zusätzlichen Außenflächen erarbeitet. Ob zusätzliche Flächen zur Nutzung von Außengastronomie ausgewiesen werden können, bleibt ab- zuwarten. Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den: ./.

Beratungsverlauf

  1. 27.04.2020

    Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)

    TOP 5.2.10, Entscheidung. Ergebnis: ungeändert beschlossen

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