2008/0550
Sondernutzungsgebühren für Wirtschaftsgärten in der Wissenschaftsstadt Darmstadt
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2008/0550
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Magistratsvorlage Eingang Magistrats- geschäftsstelle: 10.12.2008 an den Magistrat zur Kenntnis zur Beschlussfassung Beteiligt vor Magistratsbeschlussfassung: Dezernat VI Dezernat VI an die Stadtverordnetenversammlung OBW zur Befassung zur Kenntnis zur Beschlussfassung zur abschließenden Beschluss- fassung Fachausschuss Amt: Bürger- und Ordnungsamt Behandlung in öffentl. Sitzung Ja Nein OBW bei abschl. Beschlussfassung Magistrat Ja Nein Internetfähig Verteiler: Vorlage-Nr. 2008/0550 Magistratsbeschluss-Nr. Betreff: Sondernutzungsgebühren für Wirtschaftsgärten in der Wissenschaftsstadt Darmstadt Vorlage vom: 06.12.2008 Beschlussvorschlag: Der Magistrat nimmt von anliegendem Bericht des Bürger- und Ordnungsamts Kenntnis. Er teilt die Einschätzung, dass die derzeit angesetzten Gebühren bis auf weiteres nicht angehoben werden sollten. Anlagen: Datenschutzrelevante Anlage: Beschluss des Magistrats vom 2 ... Begründung: In der Wissenschaftsstadt Darmstadt gibt es derzeit 91 Wirtschaftsgärten mit einer Fläche von ca. 2.100 qm, die auf öffentlichen Plätzen errichtet sind. Diese Wirtschaftsgärten tragen maßgeblich zu einer Belebung und Steigerung der Attraktivität, vornehmlich im Innenstadtbereich, aber auch in den Stadtteil en und Quartieren, bei. Rechtliche Grundlage für den Betrieb dieser Wirtschaftsgärten ist neben einer gaststättenrechtlichen Erlaubnis die Erteilung einer straßenrechtlichen Sondernutzungserlaubnis. Gemäß § 8 der städtischen Sondernutzungssatzung in Verbindung mit Ziffer 9 des Verzeichnisses der Sondernutzungsgebühren sind insoweit Gebühren in Höhe von 5,00 € bis 25,00 € monatlich pro qm beanspruchter Straßenfläche zu erheben. Das Bürger- und Ordnungsamt erhebt derzeit auf dieser Basis 10,00 € pro qm und Monat für attraktive Lagen (Citylage, Cityrandlage, Zentren der Stadtteile, markante Plätze und Straßen) sowie 5,00 € für sonstige Standorte. Gebühren werden auch nur für die Monate April bis einschließlich September erhoben. Den Gastwirten wird gleichzeitig das Recht eingeräumt, die überlassenen Fläche auch während der übrigen Monate entsprechend zu nutzen. Auch dies trägt zu einer Belebung der Stadt bei und hat sich bewährt. Die geschilderte Gebührenregelung gilt seit dem Jahr 2002 unverändert. Das Vermessungsamt hat nunmehr die Angemessenheit der angesetzten Nutzungsentschädigung neu bewertet. Hiernach wären für attraktive Lagen Gebühren in Höhe von 15,00 – 20,00 € pro qm und Monat bzw. von 6,00 € für sonstige Standorte vertretbar und angemessen. Das Bürger- und Ordnungsamt und der zuständige Ordnungsdezernent möchten der Empfehlung des Vermessungsamtes gleichwohl nicht folgen, Nach deren Überzeugung würde eine Erhöhung der Sondernutzungsgebühren die ohnehin bereits angespannte wirtschaftliche Situation vieler Gastronomiebetriebe noch verschärfen. Ferner würden einige Gastwirte eine Gebührenerhöhung zum Anlass nehmen, ihre Wirtschaftsgärten aufzugeben oder zumindest die Wirtschaftsgartenfläche zu reduzieren. Die Attraktivität und Belebtheit vieler öffentlicher Plätze, vorrangig in der Fußgängerzone, würden hierunter leiden. Bereits jetzt haben einige Gastwirte eine Gebührenreduzierung beim Bürger- und Ordnungsamt beantragt, weil sie diese Kosten nicht mehr erwirtschaften können. Fachamt und Ordnungsdezernent sind unter Abwägung aller Umstände daher der Auffassung, die derzeitige Gebührenstaffelung weiterhin beizubehalten. Eine spürbare Gebührenanhebung würde sich zu Lasten der Attrak tivität der Stadt auswirken. Infolge einer zu erwartenden Reduzierung der Wirtschaftsgartenflächen wären Mehreinnahmen letztlich ebenfalls kaum zu erzielen. Darmstadt, den 6.12.2008 Dezernent VI Dipl.-Ing. Dieter Wenzel Stadtrat
Beratungsverlauf (2)
Details
- Vorlagen-Nr.
- 2008/0550
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 02.12.2008
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00