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2008/0550

Sondernutzungsgebühren für Wirtschaftsgärten in der Wissenschaftsstadt Darmstadt

Magistratsvorlage 02.12.2008

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2008/0550

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2008/0550

3869 Zeichen

Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats- 
geschäftsstelle: 
10.12.2008 
an den Magistrat 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung: 
Dezernat VI Dezernat VI an die Stadtverordnetenversammlung 
   OBW zur Befassung 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
   zur abschließenden Beschluss-        
fassung Fachausschuss 
 
Amt: Bürger- und 
Ordnungsamt  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung 
Ja 
 
Nein 
 
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat 
 
 
 
Ja 
 
Nein  
Internetfähig     
Verteiler: 
 
 
Vorlage-Nr. 2008/0550 
 
Magistratsbeschluss-Nr. 
  
 
 
Betreff: Sondernutzungsgebühren für Wirtschaftsgärten in der Wissenschaftsstadt Darmstadt 
 
Vorlage vom: 06.12.2008 
 
Beschlussvorschlag: 
Der Magistrat nimmt von anliegendem Bericht des Bürger- und Ordnungsamts Kenntnis. Er teilt 
die Einschätzung, dass die derzeit angesetzten Gebühren bis auf weiteres nicht angehoben 
werden sollten.
 
 
 
Anlagen:   
 
Datenschutzrelevante Anlage:  
 
Beschluss des Magistrats vom

2 
... 
 
 
Begründung: 
 
In der Wissenschaftsstadt Darmstadt gibt es derzeit 91 Wirtschaftsgärten mit einer Fläche 
von ca. 2.100 qm, die auf öffentlichen Plätzen errichtet sind. Diese Wirtschaftsgärten 
tragen maßgeblich zu einer Belebung und Steigerung der Attraktivität, vornehmlich im 
Innenstadtbereich, aber auch in den Stadtteil en und Quartieren, bei. Rechtliche Grundlage 
für den Betrieb dieser Wirtschaftsgärten ist neben einer gaststättenrechtlichen Erlaubnis 
die Erteilung einer straßenrechtlichen Sondernutzungserlaubnis. Gemäß § 8 der 
städtischen Sondernutzungssatzung in Verbindung mit Ziffer 9 des Verzeichnisses der 
Sondernutzungsgebühren sind insoweit Gebühren in Höhe von 5,00 € bis 25,00 € 
monatlich pro qm beanspruchter Straßenfläche zu erheben. 
 
Das Bürger- und Ordnungsamt erhebt derzeit auf dieser Basis 10,00 € pro qm und Monat 
für attraktive Lagen (Citylage, Cityrandlage, Zentren der Stadtteile, markante Plätze und 
Straßen) sowie 5,00 € für sonstige Standorte. Gebühren werden auch nur für die Monate 
April bis einschließlich September erhoben. Den Gastwirten wird gleichzeitig das Recht 
eingeräumt, die überlassenen Fläche auch während der übrigen Monate entsprechend zu 
nutzen. Auch dies trägt zu einer Belebung der Stadt bei und hat sich bewährt. Die 
geschilderte Gebührenregelung gilt seit dem Jahr 2002 unverändert. 
 
Das Vermessungsamt hat nunmehr die Angemessenheit der angesetzten 
Nutzungsentschädigung neu bewertet. Hiernach wären für attraktive Lagen Gebühren in 
Höhe von 15,00 – 20,00 € pro qm und Monat bzw. von 6,00 € für sonstige Standorte 
vertretbar und angemessen. Das Bürger- und Ordnungsamt und der zuständige 
Ordnungsdezernent möchten der Empfehlung des Vermessungsamtes gleichwohl nicht
 
folgen, Nach deren Überzeugung würde eine Erhöhung der Sondernutzungsgebühren die 
ohnehin bereits angespannte wirtschaftliche Situation vieler Gastronomiebetriebe noch 
verschärfen. Ferner würden einige Gastwirte eine Gebührenerhöhung zum Anlass 
nehmen, ihre Wirtschaftsgärten aufzugeben oder zumindest die Wirtschaftsgartenfläche zu 
reduzieren. Die Attraktivität und Belebtheit vieler öffentlicher Plätze, vorrangig in der 
Fußgängerzone, würden hierunter leiden. Bereits jetzt haben einige Gastwirte eine 
Gebührenreduzierung beim Bürger- und Ordnungsamt beantragt, weil sie diese Kosten 
nicht mehr erwirtschaften können. 
 
Fachamt und Ordnungsdezernent sind unter Abwägung aller Umstände daher der 
Auffassung, die derzeitige Gebührenstaffelung weiterhin beizubehalten. Eine spürbare 
Gebührenanhebung würde sich zu Lasten der Attrak tivität der Stadt auswirken. Infolge 
einer zu erwartenden Reduzierung der Wirtschaftsgartenflächen wären Mehreinnahmen 
letztlich ebenfalls kaum zu erzielen. 
 
Darmstadt, den 6.12.2008 
 
Dezernent VI 
 
 
Dipl.-Ing. Dieter Wenzel 
Stadtrat

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Details

Vorlagen-Nr.
2008/0550
Typ
Magistratsvorlage
Datum
02.12.2008
Erstellt
29.09.2026 00:00