0172/2021
Bürgereingabe gem. § 24 GO, betr.: Parksituation Heidesiedlung Dellbrück (Az.: 02-1600-184/20)
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Beschlussvorlage Bezirksvertretung
3078 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle III/66/662/1 Vorlagen-Nummer 0172/2021 Freigabedatum Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Bürgereingabe gem. § 24 GO, betr.: Parksituation Heidesiedlung Dellbrück (Az.: 02-1600- 184/20) Beschlussorgan Bezirksvertretung 9 (Mülheim) Gremium Datum Beschluss: Die Bezirksvertretung Mülheim bedankt sich für die Eingabe und lehnt aber Änderungen an der Park- situation in der Heidesiedlung ab. Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 15.03.2021 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Der Hyazienthenweg liegt als Verbindungsstraße zwischen Diepeschrather Straße und Dellbrücker Weg in einer Tempo 30-Zone. Der Straßenbelag ist als Pflasterung ausgeführt und besitzt beidseitig einen ausgebauten Gehweg. Der Petent teilt mit, dass die Parksituation im Hyazienthenweg so angespannt ist, das es vermehrt zu rechtswidrigem Parken kommt. Bei einer Überprüfung der Örtlichkeit wurde festgestellt, dass die Kreuzungsbereiche über abgesenk- te Bordsteine verfügen. Gemäß § 12 Absatz 3 Nummer 1 StVO besteht in Kreuzungsbereichen grundsätzlich ein gesetzliches Parkverbot. Im weiteren Straßenverlauf sind private Zufahrten mittels abgesenkten Bordsteinen vorhanden. Diese Flächen können als Ausweichflächen für den Gegenverkehr genutzt werden. Gemäß § 12 Absatz 3 Nummer 5 der Straßenverkehrsordnung ist das Parken vor abgesenkten Bordsteinen unzulässig. Die vorgeschlagenen Sperrflächen sind nicht notwendig und wären aufgrund des Fahrbahnbelages tech- nisch nicht umsetzbar. Nach Rücksprache mit Polizei und Verkehrsüberwachung gibt es in diesem Bereich keine Auffälligkei- ten. Gemäß § 12 Absatz 6 der Straßenverkehrsordnung ist nach dem Grundsatz des platzsparenden Par- kens zu verfahren. Mit Einhaltung dieses Grundsatzes besteht bereits eine gesetzliche Regelung. Die Markierung von einzelnen Stellplätzen ist rechtlich nicht bindend. Zudem werden einzelne Parkmar- kierungen nicht mehr angeordnet, da die Erfahrungen gezeigt haben, dass es bei Einhaltung der je- weils geltenden Richtlinien zu einer Reduktion der Parkplätze kommen kann. Dies würde zu einer Zuspitzung der Parkproblematik führen. Daher wird von einer Parkmarkierung abgesehen. Dem Vorschlag die Straße mittig baulich abzutrennen, so dass zwei separate Sackgassen entstehen, wird von der Verwaltung als kritisch gesehen. Rettungsfahrzeuge könnten hierdurch behindert werden. Gemäß § 2 Absatz 3 Nummer 3.1 der Zu- ständigkeitsordnung Köln liegt die Zuständigkeit bei Sperrungen von Gemeindestraßen bei der Be- zirksvertretung. Da bereits gesetzliche Parkregelungen vorhanden sind, besteht aus Sicht der Straßenverkehrsbehör- de zum jetzigen Zeitpunkt kein Handlungsbedarf. Bei Nichtbeachtung der gesetzlichen Parkregeln wird an die Leitstelle des Ordnungs-und Verkehrs- dienstes der Stadt Köln, unter 0221 221 32000 verwiesen. Anlage Eingabe
Anlage - Eingabe
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Anlage Von: xxx Gesendet: Mittwoch, 7. Oktober 2020 16:31 An: Ordnungsamt <Ordnungsamt@STADT-KOELN.DE>; 66-Poststelle Strassen und Verkehrsentwicklung <strassen-verkehrsentwicklung@stadt-koeln.de>; poststelle@polizei-koeln- nrw.de; Betreff: Bitte um Unterstützung Sehr geehrte Damen un d Herren, ich bitte Sie um ihre Unterstützung. Ich bin Anwohner der Heidesiedlung (Bereich der ehemaligen belg. Siedlung Dellbrücker Steinweg) In den vergangenen Jahren mussten wir die Baumaßnahmen und damit verbundenen Nachverdichtungen an unserem Wohnort schmerzhaft miterleben. Offenbar hat man hierbei eine sichere und nachhaltige Parkraumschaffung bzw. eine Park - und Halteverbotsregelung außer Acht gelassen. Inzwischen erleben wir nahezu täglich: gefährliche Beinahe-Unfälle zugeparkte Feuerwehrstellflächen zugeparkte Straßen ohne Ausweichmöglichkeit für den Gegenverkehr kein Durchkommen für Rettungsdienst und Feuerwehr zugeparkte Kreuzungen Bürgersteige die als Fahrweg für PKW und LKW zweckentfremdet werden Durch den in der Siedlung neugeschaffenen Kindergarten und den aufwendig ausgebauten öffentlichen Spielplatz sind hierbei insbesondere Kinder regelmäßig in überaus gefährliche Situationen verwickelt. Kindergarten, Spielplatz, die ansässige Bäckerei und der nahegelegene Höhenfelder See ziehen viel Publikum an welches die Verkehrs- und Parkplatzsituation in der Siedlung überlastet. Durch die gebogenen Straßenverläufe ist leider ein vorausschauendes Fahren nur sehr sch wer möglich. Bei Gegenverkehr im Krokusweg und Hyazinthenweg führt dies zu einem Befahren der Fußwege oder zurücksetzen eines PKW/LKW von bis zu 150m. Bislang gibt es in der gesamten Siedlung keinerlei erkennbare Park - bzw. Halteverbotsregelung. Ich möchte daher auf folgende Schwerpunkte hinweisen: zugeparkter Kreuzungsbereich Diepeschrather Straße / Hyazinthenweg durch Bäckerei zugeparkter Kreuzungsbereich Hyazinthenweg / Krokusweg / Zinienweg zugeparkter Kreuzungsbereich Dellbrücker Steinweg / Kreisverkehr Kalkweg zugeparkter Kreuzungsbereich Dellbrücker Steinweg / Krokusweg zugeparkter Kreuzungsbereich Dellbrücker Steinweg / Hyazinthenweg zugeparkter Straßenverlauf Hyazinthenweg zugeparkter Straßenverlauf Krokusweg Bring- und Holverkehr am Kindergarten ohne definierte Parkmöglichkeiten zugeparkte Feuerwehrstellflächen an den Mehrfamilienhäusern Krokusweg Speziell im Verlauf Hyazinthenweg und Krokusweg werden klar definierte Sperrflächen und Parkregelungen benötigt. Aus Sicht der Anwohner wäre darüber hinaus eine beidseitig befahrbare Sackgassenregelung auf Höhe Hyazinthenweg 29 eine sehr gute Lösung. Hierdurch wäre, mit geringstem Kostenaufwand, ein reiner Fußweg vom Schilfweg bis zum Dellbrücker Steinweg und somit ein gefahrenfreier Zugang zu Kindergarten und Spielplatz geschaffen. Ich würde mich sehr freuen wenn sie sich der Probleme annehmen und z eitnah Abhilfe schaffen können. Gerne stehe ich für eventuelle Fragen zur Verfügung. Schon jetzt vielen Dank für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungOrte (7)
- Diepeschrather Straße
- Hyazinthenweg 29
- Krokusweg
- Schilfweg
- Dellbrücker Steinweg
- Am Kindergarten
- Kalkweg
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Aktenzeichen
- 0172/2021
- Typ
- Beschlussvorlage Bezirksvertretung
- Datum
- 10.02.2021
- Erstellt
- 18.01.2021 15:09