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0172/2021

Bürgereingabe gem. § 24 GO, betr.: Parksituation Heidesiedlung Dellbrück (Az.: 02-1600-184/20)

Beschlussvorlage Bezirksvertretung 10.02.2021

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 9 (Mülheim), Sitzung am 14.06.2021, TOP 2.1

Beschlussvorlage Bezirksvertretung

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Anlage - Eingabe

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Beschlussvorlage Bezirksvertretung

3078 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
III/66/662/1 
 
Vorlagen-Nummer 
 0172/2021 
Freigabedatum 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Bürgereingabe gem. § 24 GO, betr.: Parksituation Heidesiedlung Dellbrück (Az.: 02-1600-
184/20) 
Beschlussorgan 
Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Mülheim bedankt sich für die Eingabe und lehnt aber Änderungen an der Park-
situation in der Heidesiedlung ab.  
 
Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 15.03.2021

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
Der Hyazienthenweg liegt als Verbindungsstraße zwischen Diepeschrather Straße und Dellbrücker 
Weg in einer Tempo 30-Zone. Der Straßenbelag ist als Pflasterung ausgeführt und besitzt beidseitig 
einen ausgebauten Gehweg.  
Der Petent teilt mit, dass die Parksituation im Hyazienthenweg so angespannt ist, das es vermehrt zu 
rechtswidrigem Parken kommt.  
Bei einer Überprüfung der Örtlichkeit wurde festgestellt, dass die Kreuzungsbereiche über abgesenk-
te Bordsteine verfügen. Gemäß § 12 Absatz 3 Nummer 1 StVO besteht in Kreuzungsbereichen 
grundsätzlich ein gesetzliches Parkverbot. 
Im weiteren Straßenverlauf sind private Zufahrten mittels abgesenkten Bordsteinen vorhanden. Diese 
Flächen können als Ausweichflächen für den Gegenverkehr genutzt werden. Gemäß § 12 Absatz 3 
Nummer 5 der Straßenverkehrsordnung ist das Parken vor abgesenkten Bordsteinen unzulässig. Die 
vorgeschlagenen Sperrflächen sind nicht notwendig und wären aufgrund des Fahrbahnbelages tech-
nisch nicht umsetzbar. 
Nach Rücksprache mit Polizei und Verkehrsüberwachung gibt es in diesem Bereich keine Auffälligkei-
ten.  
Gemäß § 12 Absatz 6 der Straßenverkehrsordnung ist nach dem Grundsatz des platzsparenden Par-
kens zu verfahren. Mit Einhaltung dieses Grundsatzes besteht bereits eine gesetzliche Regelung. Die 
Markierung von einzelnen Stellplätzen ist rechtlich nicht bindend. Zudem werden einzelne Parkmar-
kierungen nicht mehr angeordnet, da die Erfahrungen gezeigt haben, dass es bei Einhaltung der je-
weils geltenden Richtlinien zu einer Reduktion der Parkplätze kommen kann. Dies würde zu einer 
Zuspitzung der Parkproblematik führen. Daher wird von einer Parkmarkierung abgesehen. 
Dem Vorschlag die Straße mittig baulich abzutrennen, so dass zwei separate Sackgassen entstehen, 
wird von der Verwaltung als kritisch gesehen.  
Rettungsfahrzeuge könnten hierdurch behindert werden. Gemäß § 2 Absatz 3 Nummer 3.1 der Zu-
ständigkeitsordnung Köln liegt die Zuständigkeit bei Sperrungen von Gemeindestraßen bei der Be-
zirksvertretung.  
Da bereits gesetzliche Parkregelungen vorhanden sind, besteht aus Sicht der Straßenverkehrsbehör-
de zum jetzigen Zeitpunkt kein Handlungsbedarf.  
Bei Nichtbeachtung der gesetzlichen Parkregeln wird an die Leitstelle des Ordnungs-und Verkehrs-
dienstes der Stadt Köln, unter 0221 221 32000 verwiesen.  
Anlage 
Eingabe

Anlage - Eingabe

3294 Zeichen

Anlage 
Von: xxx 
Gesendet: Mittwoch, 7. Oktober 2020 16:31 
An: Ordnungsamt <Ordnungsamt@STADT-KOELN.DE>; 66-Poststelle Strassen und 
Verkehrsentwicklung <strassen-verkehrsentwicklung@stadt-koeln.de>; poststelle@polizei-koeln-
nrw.de;   
Betreff: Bitte um Unterstützung  
 
Sehr geehrte Damen un d Herren, 
  
  
ich bitte Sie um ihre Unterstützung.  
  
Ich bin Anwohner der Heidesiedlung (Bereich der ehemaligen belg. Siedlung Dellbrücker Steinweg)  
  
In den vergangenen Jahren mussten wir die Baumaßnahmen und damit verbundenen 
Nachverdichtungen 
an unserem Wohnort schmerzhaft miterleben.  
  
Offenbar hat man hierbei eine sichere und nachhaltige Parkraumschaffung bzw. eine Park - und 
Halteverbotsregelung außer Acht gelassen.  
  
Inzwischen erleben wir nahezu täglich:  
  
         gefährliche Beinahe-Unfälle 
         zugeparkte Feuerwehrstellflächen 
         zugeparkte Straßen ohne Ausweichmöglichkeit für den Gegenverkehr  
         kein Durchkommen für Rettungsdienst und Feuerwehr  
         zugeparkte Kreuzungen 
         Bürgersteige die als Fahrweg für PKW und LKW zweckentfremdet werden  
  
Durch den in der Siedlung neugeschaffenen Kindergarten und den aufwendig ausgebauten 
öffentlichen Spielplatz sind hierbei insbesondere Kinder  regelmäßig in überaus gefährliche Situationen 
verwickelt. 
  
Kindergarten, Spielplatz, die ansässige Bäckerei und der nahegelegene Höhenfelder See ziehen viel 
Publikum an welches  die Verkehrs- und Parkplatzsituation in der Siedlung überlastet.  
Durch die gebogenen Straßenverläufe ist leider ein vorausschauendes Fahren nur sehr sch wer 
möglich. 
Bei Gegenverkehr im Krokusweg und Hyazinthenweg führt dies zu einem Befahren der Fußwege oder 
zurücksetzen eines PKW/LKW von bis zu 150m.  
  
Bislang gibt es in der gesamten Siedlung keinerlei erkennbare Park - bzw. Halteverbotsregelung. 
  
Ich möchte daher auf folgende Schwerpunkte hinweisen:  
  
         zugeparkter Kreuzungsbereich Diepeschrather Straße / Hyazinthenweg durch Bäckerei  
         zugeparkter Kreuzungsbereich Hyazinthenweg / Krokusweg / Zinienweg  
         zugeparkter Kreuzungsbereich Dellbrücker Steinweg / Kreisverkehr Kalkweg  
         zugeparkter Kreuzungsbereich Dellbrücker Steinweg / Krokusweg  
         zugeparkter Kreuzungsbereich Dellbrücker Steinweg / Hyazinthenweg  
         zugeparkter Straßenverlauf Hyazinthenweg  
         zugeparkter Straßenverlauf Krokusweg  
         Bring- und Holverkehr am Kindergarten ohne definierte Parkmöglichkeiten  
         zugeparkte Feuerwehrstellflächen an den Mehrfamilienhäusern Krokusweg

Speziell im Verlauf Hyazinthenweg und Krokusweg werden klar definierte Sperrflächen und 
Parkregelungen benötigt.  
Aus Sicht der Anwohner wäre darüber hinaus eine beidseitig befahrbare Sackgassenregelung 
auf Höhe Hyazinthenweg 29  eine sehr gute Lösung.  
  
Hierdurch wäre, mit geringstem Kostenaufwand, ein reiner Fußweg vom Schilfweg bis zum 
Dellbrücker Steinweg und somit ein gefahrenfreier  Zugang zu Kindergarten und Spielplatz geschaffen.  
  
Ich würde mich sehr freuen wenn sie sich der Probleme annehmen und z eitnah Abhilfe schaffen 
können. 
  
Gerne stehe ich für eventuelle Fragen zur Verfügung.  
  
  
  
Schon jetzt vielen Dank für Ihre Mühe.  
  
 Mit freundlichen Grüßen

Beratungsverlauf (1)

14.06.2021 Bezirksvertretung 9 (Mülheim)
TOP 2.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (7)

  • Diepeschrather Straße
  • Hyazinthenweg 29
  • Krokusweg
  • Schilfweg
  • Dellbrücker Steinweg
  • Am Kindergarten
  • Kalkweg

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Aktenzeichen
0172/2021
Typ
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
Datum
10.02.2021
Erstellt
18.01.2021 15:09