1207/2022
Stellungnahme zum Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates zur Neufassung der Richtlinien des Rates für die Neu- und Umbenennung von Straßen und Plätzen
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Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Kölner Rat CDU-Fraktion im Rat der Stadt Köln SPD-Fraktion im Rat der Stadt Köln Fraktion DIE LINKE im Kölner Rat Volt-Fraktion im Rat der Stadt Köln An den Vorsitzenden des Ausschusses Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen/Vergabe/Internationales Herrn Bernd Petelkau Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 11.03.2022 AN/0592/2022 Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales 04.04.2022 Neufassung der Richtlinie des Rates für die Neu- und Umbenennung von Straßen und Plätze Sehr geehrter Herr Vorsitzender, sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, wir bitten Sie, folgenden Antrag in die Tagesordnung des Ausschusses am 04.04.2022 auf- zunehmen: Beschluss: Die Verwaltung wird dazu beauftragt, die Richtlinie für die Benennung von Straßen vom 26.08.1999 (DS-Nr. 0974/099) zu überarbeiten und dem Stadtrat sowie den zuständigen Gremien im ersten Halbjahr 2022 einen neuen Richtlinienentwurf vorzulegen. Dabei wird die Richtlinie dahingehend weiterentwickelt, dass eine Förderung von Frauen*namen erfolgt und eine Umbenennung von kolonialen Straßennamen ermöglicht wird. Bei einer Entscheidung zur Umbenennung von kolonialen Straßennamen erfolgt die Einzelfallbetrachtung in Zu- sammenarbeit mit dem Kölner Namensarchiv. Die Regeln der Zuständigkeitsordnung bleiben davon unberührt. Begründung: Die Stadt Köln muss sich mit dem kolonialen Erbe auseinandersetzen. Dazu ist die Auftakt- veranstaltung am 08.10.2021 im VHS Forum ein wichtiger Schritt. Jedoch sind seit Jahren Straßen bekannt, deren Namen koloniales Unrecht weiterhin heroisieren oder verharmlosen und/oder Personen ehren, die Kolonialverbrecher waren und die Kolonialisierung begrüßten,. In unserer vielfältigen Stadtgesellschaft, akzeptieren wir keine Herabwürdigung oder jegliche Form von Diskriminierung. - 2 - Darüber hinaus sind die Straßennamen in Köln, die nach Personen benannt sind, zum Groß- teil nach Männern bezeichnet. Frauen* stellen jedoch nicht nur 51% der Bevölkerung, son- dern sind entscheidend in der Politik, der Wirtschaft und der Gesellschaft. Diese entschei- dende Rolle von Frauen* muss gewürdigt und die anerkennende Sichtbarkeit im Stadtbild geschaffen werden. Mit freundlichen Grüßen gez. gez. gez. Lino Hammer Grüne- Fraktionsgeschäftsführer Niklas Kienitz CDU- Fraktionsgeschäftsführer Mike Homann SPD- Fraktionsgeschäftsführer gez. gez. Michael Weisenstein LINKE- Fraktionsgeschäftsführer Lucas Sickmöller Volt- Fraktionsgeschäftsführer
Stellungnahme zu einem Antrag (Ausschuss)
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VIII/23/235/1 Vorlagen-Nummer 25.05.2022 1207/2022 Stellungnahme zu einem Antrag öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales 29.08.2022 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 29.08.2022 Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 29.08.2022 Bezirksvertretung 5 (Nippes) 01.09.2022 Bezirksvertretung 7 (Porz) 01.09.2022 Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 05.09.2022 Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 19.09.2022 Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 27.09.2022 Bezirksvertretung 8 (Kalk) 20.10.2022 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 27.10.2022 Stellungnahme zum Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates zur Neufassung der Richtlinien des Rates für die Neu- und Umbenennung von Straßen und Plätzen Der Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales hat in seiner Sitzung vom 04.04.2022 dem Antrag AN/0592/2022 über die Neufassung der Richtlinie des Rates für die Neu- und Umbenennung von Straßen und Plätzen zugestimmt. Der Antrag ist als Anlage beige- fügt. Es wurde beantragt, die Richtlinie dahingehend weiterzuentwickeln, dass „eine Förderung von Frau- en*namen erfolgt und eine Umbenennung von kolonialen Straßennamen ermöglicht wird“. Die Verwaltung nimmt wie folgt Stellung: Straßennamen haben originär eine Ordnungs-, Orientierungs- und Erschließungsfunktion. Sie fungie- ren als Adressgebung und dienen der Orientierung und der Auffindbarkeit u. a. für Rettungsdienste und Polizei. Mit der Benennung nach Personen kann man Ehrungen vornehmen, Erinnerungen wach halten oder Statements bekräftigen. Bereits am 28.03.2016 hat der Ausschuss für Anregungen und Beschwerden beschlossen, die Be- zirksvertretungen - die Entscheidungsträger bei Benennungen und Umbenennungen von Straßen und Plätzen - zu bitten, vermehrt Straßen nach Frauen, „die sich vor allem durch ihrer Frauensolidarität 2 und / oder den Bruch mit der herkömmlichen Geschlechterrolle auszeichnen“, zu benennen (Session- nummer 0189/2016). Basis dafür war ein Antrag der Stadtarbeitsgemeinschaft Lesben, Schwule und Transgender (LST). Seither schlägt das Zentrale Namensarchiv bei anstehenden Benennungen den zuständigen Bezirksvertretungen unter anderem Frauennamen vor. Umbenennungen von Straßen und Plätzen sind unter Punkt 4 der Richtlinien des Rates für die Neu- und Umbenennung von Straßen und Plätzen geregelt. Straßen sollen „nur in besonderen Ausnahme- fällen umbenannt werden“ (Punkt 4.1). In der gängigen Praxis bedeutet das aufgrund einer bauli- chen/verkehrlichen Veränderung (z.B. eine Unterbrechung in der Verkehrsführung) aber auch wenn der Umbenennungsgrund im bisherigen Namen liegt (z.B. späte Kenntnis über negative Aspekte im Geschichtsbild). Bereits heute ist die Umbenennung von Straßennamen mit kolonialistischem Hinter- grund also möglich. Unabhängig davon erarbeitet die Verwaltung im Rahmen des Projektes „(Post)koloniales Erbe Kölns“ derzeit ein Konzept zur objektiven und wissenschaftlichen Untersu- chung aller Kölner Straßennamen mit postkolonialem und nationalsozialistischem Hintergrund und erarbeitet einen einheitlichen Verfahrensweg. Ziel ist es, kritische und undemokratische Straßenna- men zu identifizieren und den zuständigen Bezirksvertretungen Handlungsempfehlungen zum Um- gang mit diesen problematischen Straßennamen zu übermitteln. Die Verwaltung schlägt vor, zunächst das Projekt „(Post)koloniales Erbe Kölns“ abzuschließen und im Anschluss die Richtlinien zu überarbeiten, die dann den zuständigen Gremien zur Beratung und Be- schlussfassung vorgelegt werden. Im Rahmen des Entwurfs zur Neufassung der Richtlinie wird vom Zentralen Namensarchiv ein Passus vorgeschlagen werden, welcher den jeweils entscheidungsbe- fugten Bezirksvertretungen empfiehlt, Frauen*namen bei der Benennung von Straßennamen zu för- dern und so zu einem ausgewogenen Verhältnis zu gelangen und dieses zu erhalten. Gez. Wolfgramm
Beratungsverlauf (10)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
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Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1207/2022
- Typ
- Stellungnahme zu e. Antrag (Ausschuss)
- Datum
- 25.05.2022
- Erstellt
- 07.04.2022 14:03