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0370/2021

Satzung über die abweichende Herstellung der Erschließungsanlage Tausendschönweg von Sürther Feldallee bis öffentliche Grünfläche in Köln-Sürth

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 18.02.2021

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 23.03.2021, TOP 16.2

Anlage 1 - Übersichtsplan

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Anlage 2 - Lageplan Erschließungsanlage

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Anlage 4 - Satzungstext

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Beschlussvorlage Rat

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Anlage 3 - Lageplan Ausparzellierungserfordernis

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Anlage 1 - Übersichtsplan

131 Zeichen

KölnGIS
Mittelpunkt: 360338, 5638182
1:10000
 
Herausgeber:
Stadt Köln - Die Oberbürgermeisterin
Erstellt am: 02.02.2021Seite 1 / 1

Anlage 2 - Lageplan Erschließungsanlage

130 Zeichen

KölnGIS
Mittelpunkt: 360145, 5638068
1:1000
 
Herausgeber:
Stadt Köln - Die Oberbürgermeisterin
Erstellt am: 02.02.2021Seite 1 / 1

Anlage 4 - Satzungstext

1225 Zeichen

Anlage 4 - Satzungstext 
 
 
 
 
 
Satzung über die abweichende Herstellung der Erschl ießungsanlage Tausend- 
schönweg von Sürther Feldallee bis öffentliche Grünfläche in Köln-Sürth 
 
 
vom 
 
 
Der Rat der Stadt Köln hat in seiner Sitzung am          auf Grund des § 132 Ziffer 4 
des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Beka nntmachung vom 
03.11.2017 (BGBl. I S. 3634) in Verbindung mit den §§ 7 und 77 Absatz 1 der Ge- 
meindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in d er Fassung der Bekanntma- 
chung vom 14.07.1994 (GV. NW. S. 666/SGV. NRW. 2023 ) – jeweils in der bei Er- 
lass dieser Satzung geltenden Fassung – diese Satzung beschlossen: 
 
 
§ 1 
 
Die Erschließungsanlage Tausendschönweg 
 von Sürther Feldallee bis öffentliche 
Grünfläche  in Köln-Sürth  ist abweichend von § 9 Absatz 1 Buchstabe a) der Sa tzung 
der Stadt Köln über die Erhebung eines Erschließung sbeitrages – Erschließungsbei- 
tragssatzung – vom 29. Juni 2001 (ABl. Stadt Köln 2 001, S. 289) – in der bei Erlass 
dieser Satzung geltenden Fassung – ohne die Bildung  selbstständiger Straßenland- 
parzellen endgültig hergestellt. 
§ 2 
 
Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachu ng im Amtsblatt der Stadt Köln 
in Kraft.

Beschlussvorlage Rat

3623 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
III/62/621/2 
 
Vorlagen-Nummer 
 0370/2021 
Freigabedatum 
 18.02.2021 
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Satzung über die abweichende Herstellung der Erschließungsanlage Tausendschönweg von 
Sürther Feldallee bis öffentliche Grünfläche in Köln-Sürth 
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Rat beschließt den Erlass der Satzung über die abweichende Herstellung der Erschließungsan-
lage Tausendschönweg von Sürther Feldallee bis öffentliche Grünfläche in Köln-Sürth in der als An-
lage 4 beigefügten Fassung. 
 
Verkehrsausschuss 02.03.2021 
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 15.03.2021 
Rat 23.03.2021

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung 
Die Erschließungsanlage Tausendschönweg von Sürther Feldallee bis öffentliche Grünfläche (Anlage 
1 – Übersichtsplan) unterliegt noch in vollem Umfang der Erschließungsbeitragspflicht.  
 
Die Abgrenzung der Erschließungsanlage ist auf dem Lageplan (Anlage 2) dargestellt. 
 
Zum Grunderwerb regelt § 9 Abs. 1 Buchst. a) der Satzung der Stadt Köln über die Erhebung eines 
Erschließungsbeitrages vom 29. Juni 2001 (EBS 2001), dass eine Erschließungsanlage erst dann 
endgültig hergestellt ist, wenn die Stadt Eigentümerin der Straßenlandflächen ist. 
 
Vorliegend stehen zwar alle als Straße ausgebauten Flächen in städtischem Eigentum. Nach der ein-
schlägigen Rechtsprechung erfordert das Merkmal „Grunderwerb“ jedoch zusätzlich, dass das Stra-
ßenland ausparzelliert ist. Grundstücke, die nur teilweise als Straßenland in Anspruch genommen 
werden, müssen daher entsprechend der verschiedenen Nutzungen geteilt und als separate Flurstü-
cke fortgeschrieben werden, damit die Beitragspflicht entstehen kann. 
 
Derartige Verhältnisse sind in der Erschließungsanlage Tausendschönweg gegeben. Bis auf eine 
Ausnahme weichen die Eckabrundungen jeweils in Form eines Minderausbaus geringfügig von der 
Grenze des städtischen Straßenlandflurstücks 1644 ab. Die örtlichen Verhältnisse sind auf dem De-
tailplan (Anlage 3) dargestellt. Für die betroffenen Flächen müssten Abtrennungen aus dem Straßen-
landflurstück erfolgen.  
 
Insgesamt wären daher, um das Herstellungsmerkmal „Grunderwerb“ zu erfüllen, zeit- und kosten-
aufwändige Vermessungsarbeiten und eine Ausparzellierung erforderlich. 
 
Aus Gründen der Zeit- und Kostenersparnis soll hierauf verzichtet werden. Um abweichend von § 9 
Abs. 1 Buchst. a) der EBS 2001 die endgültige Herstellung der Erschließungsanlage herbeizuführen 
und die Erschließungsbeitragspflicht entstehen zu lassen, ist eine Abweichungssatzung zu erlassen. 
 
Der Satzungsentwurf ist dieser Vorlage beigefügt (Anlage 4). 
 
Beschließt der Rat, die Abweichungssatzung nicht zu erlassen, verbleibt es bei den zuvor beschrie-
benen Anforderungen für das Herstellungsmerkmal „Grunderwerb“, die dann entsprechend zu erfüllen 
sind. Die Anforderungen an das Herstellungsmerkmal „Grunderwerb“ gemäß § 9 Abs. 1 Buchstabe a) 
der EBS 2001 bleiben damit für die Herstellung der Erschließungsanlage Tausendschönweg unver-
ändert erhalten.  
 
Der Erlass der Abweichungssatzung hat keine Auswirkungen auf den Klimaschutz, da hiermit ledig-
lich rechtliche Regelungen für die Abrechnung einer bestehenden Erschließungsanlage getroffen 
werden.

3 
Anlagen 
 
- Anlage 1: Übersichtsplan 
- Anlage 2: Lageplan Erschließungsanlage 
- Anlage 3: Lageplan Ausparzellierungserfordernis 
- Anlage 4: Satzungstext

Anlage 3 - Lageplan Ausparzellierungserfordernis

24 Zeichen

Anlage 3

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Beratungsverlauf (3)

02.03.2021 Verkehrsausschuss
TOP 4.4 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert empfohlen

Zur Sitzung
15.03.2021 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)
TOP 9.2.6 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: ungeändert empfohlen

Zur Sitzung
23.03.2021 Rat
TOP 16.2 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (2)

  • Sürther Feldallee
  • Tausendschönweg

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Details

Aktenzeichen
0370/2021
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
18.02.2021
Erstellt
02.02.2021 10:39