1050/2025
Aufstellungs- und Einleitungsbeschluss vorhabenbezogener Bebauungsplan sowie Aufstellung der 250. Flächennutzunsplanänderung und Beschluss zu frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligungen Arbeitstitel: Kölner Straße / Hohe Straße in Köln-Ensen
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Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung
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Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung Die Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung ist allen Beschlussvorlagen der Verwaltung für Gremien, auf die die Leitlinien Öffentlichkeitsbeteiligung Anwendung finden, beizufügen. Kreuzen Sie bitte eine der folgenden drei Varianten an und machen Sie entsprechende Angaben dazu. Eine Öffentlichkeitsbeteiligung ist gesetzlich vorgeschrieben. Gibt es gesetzliche Vorgaben zur Ausgestaltung der Beteiligung? - Ja, es gibt gesetzliche Vorgaben zur Ausgestaltung. Wenn ja: Welche Vorgaben zur Ausgestaltung der Beteiligung sind gesetzlich vorgeschrieben? In Rahmen des Bebauungsplanverfahrens und des Änderungsverfahrens für den Flächennutzungsplan wird eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB durchgeführt. Nach der Ausarbeitung des städtebaulichen Entwurfes sowie des Änderungsbereichs erfolgt die Veröffentlichung nach § 3 Abs. 2 BauGB. Hierüber werden die Bezirksvertretung 7 und der Stadtentwicklungsausschuss zur gegebenen Zeit in Kenntnis gesetzt. Kontakt OB/1 Büro der Oberbürgermeisterin OB/12 Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung Brückenstraße 5-11 50667 Köln Telefon: 0221 – 221 25044 E-M ail: oeffentlichkeitsbeteiligung@stadt-koeln.de Intranetauftritt: Systematische Öffentlichkeitsbeteiligung
Anlage 2 Geltungsbereich
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Planwirkungsbereich der Vorlage zur Orientierung von Mitgliedern des Rates, der Ausschüsse und der Bezirksver- tretungen, die wegen Befangenheit an den Beratungen zu diesem Tagesordnungspunkt nicht teilnehmen dürfen. N Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Kölner Straße/ Hohe Straße in Köln - Porz-Ensen Anlage 2Stadtplanungsamt 0 5025 75 150 Meter
Anlage 4 Städtebauliche Studie
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Lageplan, 1:750 als A3 1 Haus A VI Haus B VI Kombifläche Haus C VI Haus D V Haus E IV 0 5 25m Anlage 4: Städtebauliche Studie Hohe Straße, Köln 2 Lage Wohnen im Park bestehende Allee als räumlicher Ausgangspunkt möglichst viele Wohnungen mit Rheinblick Konzept Isometrie Baukörper 3 Ansicht Hohe Straße, Köln 4 Grundrisse Untergeschoss, 1:750 als A3 5 3,700.15 m 2 Umkleide Personal 8.26 m2 WC barrierefrei 5.56 m2 Küche 34.86 m 2 9.72 m 2 Café 363.42 m2 WC H 13.98 m 2 Lager 24.20 m 2 WC Personal 4.43 m 2 WC D 18.88 m 2 Spülküche 11.53 m 2 Grundstücksgrenze Grundstücksgrenze Grundstücksgrenze ca. 25 Fahrr. Stpl. ca. 4400l Müll ca. 18 Abstellr. ca. 7700l Müll ca. 4 0 Fahrr. Stpl. ca. 16 Abstellr. ca. 40 Fahrr. Stpl. Technik Technik ca. 36 Fahrr. Stpl. ca. 2200l Müll ca. 1 0 Abstellr. ca. 56 Fahrr. Stpl. ca. 2200l Müll Technikca. 3 3 PKW Stpl. ca. 2200l Müll ca. 7700l Müll Technik x2 x2 x2 x2 x2 x2 x2 x2 x2 x2 D D D D D D D D D D E E E E E E E E E E E E C C C C C C C C C C C C C C C C B B 0 5 25m Grundrisse Café Rheinufer, 1:200 als A3 6 SC A 6 5.50 Café Rheinufer SC A 6 5.50 Blick von der anderen Rheinseite 7 Café Rheinufer 8 Café Rheinufer, Blick vom Fluss 9 Hohe Straße, Köln 10 GeschossigkeitHaus A VI B VI C VI D V E IV 243 m² 1458 m² 1110 m² 18 0 423 m² 1812 m² 1704 m² 30 0 530 m² 3180 m² 2490 m² 36 18 264 m² 1320 m² 1015 m² 10 8 451 m² 1804 m² 9574m²1911 m² 1368 m² 7687 m² 16 110 10 36 Grundfläche Bruttogrundfläche oberirdisch (ohne Balkone/ Laubengänge) Wohnfläche Wohnungen Anzahl Parkplätze unterirdisch Grundstücksfläche GFZ GRZ 10.130m² 0,95 0,25 0,4 (unter Einbezug der Unterbauungen) Bruttogrundfläche unterirdisch inklusive Cafe ca. 4.100m² Nutzfläche Cafe ca. 360m² Kennzahlen David Chipperfield Architects Gesellschaft von Architekten mbH Joachimstraße 11, 10119 Berlin T + 49 30 280 170 0 F + 49 30 280 170 15 info@davidchipperfield.de www.davidchipperfield.com
Anlage 0- Dringlichkeitsbegründung
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Anlage 0 Dringlichkeitsbegründung zur Vorlagen-Nummer 1050/2025 „Beschluss über die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Absatz 1 BauGB (Modell 2) Arbeitstitel: Kölner Straße / Hohe Straße in Köln-Porz-Ensen“ Die Begründung richtet sich an die Bezirksvertretung Porz und an die dringliche Beratung und Zustimmung der Vorlage in der Sitzung am 15.05.2025. Die nachfolgende Sitzung findet parallel zum Stadtentwicklungsausschuss statt, bevor dann eine längere sitzungssfreie Zeit folgt. Zur Sicherstellung der Beratung vor der sitzungsfreien Zeit und damit die Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB sowie ebenfalls das Bauleitverfahren sich nicht zeitlich verzögern und planmäßig durchgeführt werden können, ist eine Beschlussfassung in der oben genannten Sitzungsfolge erforderlich.
Anlage 6 BV Porz 15.05.2025 Auszug BP TOP 7.10 (1050-2025)
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Geschäftsführung Bezirksvertretung 7 (Porz) Herr Stäuder Telefon: (0221) 221-97327 Fax: (0221) E-Mail: Erik.Staeuder@Stadt-Koeln.de Datum: 16.05.2025 Auszug aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung der Bezirksvertretung Porz vom 15.05.2025 öffentlich 7.10 Beschluss über die Aufstellung und Einleitung eines vorhabenbezoge- nen Bebauungsplans sowie zur Aufstellung der 250. Änderung des Flä- chennutzungsplanes und zur Durchführung der frühzeitigen Öffentlich- keitsbeteiligungen Arbeitstitel: Kölner Straße / Hohe Straße in Köln- Porz-Ensen 1050/2025 Änderungsantrag der SPD-Fraktion „Beschlussvorlage Nr. 1050/20“ AN/0659/2025 1. Beschluss über den Änderungsantrag AN/0659/2025: Die Bezirksvertretung Porz beschließt, den Beschlusstext wie folgt zu ergänzen: Im Bebauungsplanverfahren sind nachfolgende Punkte zu berücksichtigen: 1. Erhöhung des Anteils an öffentlich gefördertem Wohnungsbau auf mindestens 40 %. Dieser ist auf alle Gebäude in gleichem Anteil zu verteilen 2. Durchführung eines Qualifizierungsverfahrens gemäß kooperativem Baulandmodell 3. Reduzierung der Geschosshöhen insbesondere der zum Rhein hin gelegenen Ge- bäude, d.h. Haus C auf V Geschosse, Haus E auf III Geschosse und Haus D auf IV Geschosse 4. Beibehaltung einer durchgehenden Sicht- und Luftbeziehung zwischen Rhein und Kölner Straße 5. Durchführung eines städtebaulichen Wettbewerbs 6. Erweiterung des Baumbestandes gemäß der Vorgaben der Klimaschutzleitlinien der Stadt Köln 7. Erstellung eines Verkehrsgutachtens durch ein unabhängiges Verkehrsingenieursbüro 8. Umsetzung eines Senioren-Wohnkonzeptes 9. Schaffung von Betreuungsangeboten für U3- und Ü3-jährige Kinder, sofern im weiteren Verfahren durch eine Anpassung der Bevölkerungsprognose Bedarf entsteht 10.Ergänzung des 4. Absatzes der Beschlussvorlage: …. Und beschließt die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung vor Ort nach § 3 Absatz BauGB nach Modell 2 (Abendveranstaltung) Weiterhin bittet die Bezirksvertretung Porz vor dem weiteren Fortschreiten des Ver- fahrens um 9. Schaffung von Betreuungsangeboten für U3- und Ü3-jährige Kinder, sofern im weiteren Verfahren durch eine Anpassung der Bevölkerungsprognose Bedarf entsteht 10.Ergänzung des 4. Absatzes der Beschlussvorlage: …. Und beschließt die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung vor Ort nach § 3 Absatz BauGB nach Modell 2 (Abendveranstaltung) Weiterhin bittet die Bezirksvertretung Porz vor dem weiteren Fortschreiten des Ver- fahrens um a) Vorstellung des Mobilitätskonzepts (siehe Erläuterungen, Pkt 6.4. Verkehr, Seite 11) b) Vorstellung der klimatologischen Bewertungen eines städtischen Gutachtens zu einer vollständigen Bebauung der Durchlüftungsschneise (siehe Erläuterungen, Pkt. 6.5. Klima, Seite 11/12). c) Offenlage, welche Ausgleichsmaßnahmen für einen naturschutzrechtlichen Eingriff definiert und festgesetzt wurden und wie die Ausgleichspflicht erfolgt (siehe Erläuterungen, Pkt. 6.10. Eingriff/Ausgleich, Seite 13) d) Erläuterung der Verwaltung, wie der Mehrbedarf an Schulplätzen von 4 – 9 Kindern je Jahrgangsstufe gedeckt werden soll (siehe Erläuterungen, Pkt. 3.6., soziale Infra- struktur, Seite 6). Dies betrifft insbesondere den Bedarf an Schulplätzen an weiterfüh- renden Schulen, da im Grundschulbereich perspektivisch Schulplätze in Ensen-Westhoven geschaffen werden. e) Vorstellung der Ergebnisse der in der Begründung genannten genauer zu prüfenden fachlichen Belange. Vor allem ist die Vereinbarkeit des geplanten Cafés mit dem Hochwasserschutz zu prüfen (Retentionsraum). Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich mit den Stimmen der Fraktionen CDU und Bündnis 90/Die Grünen und den Stimmen von Herrn Krasson (AfD) und Frau Rechberger (FDP), gegen die Stim- men der SPD-Fraktion und der Stimme von Herrn Krämer (BSW), bei Enthaltung der Stimme von Herrn Hallmann (Die PARTEI) abgelehnt . II. Beschluss über die Beschlussvorlage: Der Stadtentwicklungsausschuss 1. beschließt nach § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauG B) einen Bebauungsplan für das Gebiet südlich der Kölner Straße, östlich der Hohe Straße, der ehemaligen Hofanlage (Germarkung Ensen, Flur 8, teilweise Flurstück 530) und des Flur- stücks 753 mit der Gemarkung Ensen und der Flurnummer 8, westlich der Be- bauung entlang der Erkerstraße (Gemarkung Ensen, Flur 8, Flurstücke 444, 443, 442, 441, 440, 466, 465, 452, 417) und nördlich des Rheinufers (Gemarkung En- sen, Flur 8, Flurstück 115) – Arbeitstitel: „Kölner Straße / Hohe Straße“ in Köln- Porz-Ensen aufzustellen mit dem Ziel, eine Wohnnutzung, eine gastronomische Nutzung sowie eine öffentliche Grün- und Spielfläche als Kombifläche festzuset- zen, 2. beschließt auf Antrag der Vorhabenträgerin nach § 12 Absatz 2 BauGB die Ein- leitung eines Verfahrens für die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebau- ungsplans für das unter 1. beschriebene Gebiet unter dem Ausschluss des Flur- stückes mit der Gemarkung Ensen Flur 8 und Flurstücknummer 420, das sich nicht im Eigentum der Vorhabenträgerin befindet, 3. beschließt die Aufstellung der 250. Änderung des Flächennutzungsplanes mit dem Arbeitstitel „Kölner Straße / Hohe Straße“ in Köln-Porz-Ensen“, 4. nimmt das städtebauliche Planungskonzept zur Ken ntnis und beschließt die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Absatz 1 BauGB nach Modell 2. Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich mit den Stimmen der Fraktionen CDU und Bündnis 90/Die Grünen und den Stimmen von Herrn Krasson (AfD) und Frau Rechberger (FDP), gegen die Stim- men der SPD-Fraktion und von Herrn Krämer (BSW), bei Enthaltung der Stimme von Herrn Hallmann (Die PARTEI) zugestimmt.
Anlage 3 Erläuterungen zum städtebaulichen Konzept
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1 A N L A G E 3 Erläuterungen zum städtebaulichen Konzept Arbeitstitel: „Kölner Straße/ Hohe Straße in Köln-Porz-Ensen“ 1. Anlass und Ziel der Planung, Verfahren 1.1. Anlass und Ziel der Planung Die Vorhabenträgerin, die Bautrend Immobilien Projektentwicklung GmbH mit Sitz in Monheim, möchte im Plangebiet Wohnungen im Geschosswohnungsbau sowie ein Café errichten. Zu diesem Zweck wurde bereits in einer ersten städtebaulichen Studie eine mögliche Bebaubar- keit geprüft. Das dabei entstandene Entwurfskonzept schafft in fünf IV – VI-geschossige Wohn- häuser mit insgesamt rund 110 Wohnungen und einem Café (ca. 100 m²) insgesamt ca. 9.400 m² Geschossfläche und verortet hierfür bereits die erforderlichen Flächenbedarfe u.a. nach dem Kooperativem Baulandmodell (KoopBLM). Die nachzuweisenden Stellplätze sollen in einer Tiefgarage untergebracht werden. Die vorliegende Entwurfsidee wird im weiteren Ver- fahren durch die Verfasserin David Chipperfield Architects Gesellschaft von Architekten mbH, Berlin weiter qualifiziert. Der Gestaltungsbeirat wird ebenso im weiteren Verfahren eingebun- den, so dass auf ein Qualifizierungsverfahren verzichtet werden kann. Die Bautrend Immobilien Projektentwicklung GmbH verfügt über das Plangebiet als Erbbaube- rechtigte. Das Plangebiet soll mit Spielmöglichkeiten für Kinder und Orten zum Verweilen gestaltet wer- den und öffentlich zugänglich sein. Die Kombifläche ist derzeit mit 1.200 m² in der Mitte des Quartiers verortet. Die Anforderungen des K ooperativen Baulandmodells (siehe Kapitel 3.6) sowie der Klimaschutzleitlinien der Stadt Köln (siehe Kapitel 3.7) an das Projekt werden be- achtet. Planungsziel ist die Schaffung von Wohnraum, wobei mindestens 30 % der Geschossfläche Wohnen den zum Zeitpunkt der Realisierung geltenden Wohnbauförderrichtlinien des Landes entsprechen müssen. Die Stadt Köln weist einen angespannten Wohnungsmarkt und einen hohen Wohnraumbedarf auf. Gemäß der aktuellen städtischen Bevölkerungsprognose aus dem Jahr 2022 (Mitteilungs- vorlage 3926/2022 'Weiteres Bevölkerungswachstum in Köln bis zum Jahr 2050') ist mit einem weiteren Bevölkerungswachstum und folglich mit einer Zunahme der Wohnungsnachfrage zu rechnen. Das Land NRW hat die Stadt Köln zudem als Gemeinde mit 'angespanntem Woh- nungsmarkt' identifiziert. Auf Grundlage der städtischen Bevölkerungsprognose und unter Be- rücksichtigung normativer Zusatzbedarfe für den Aufbau einer Fluktuationsreserve und des Ersatzbedarfes wurde der mittelfristige Wohnungsbedarf bis 2030 berechnet. Dieser beträgt in der Stadt Köln für den Zeitraum 2022 bis 2030 pro Jahr zwischen 3.080 und 4.900 Wohnein- heiten. Die mittlere Bedarfsz ahl liegt bei 3.990 Wohnungen pro Jahr. Insgesamt beträgt der Bedarf für diesen Zeitraum und in Abhängigkeit der getroffenen Berechnungsannahmen zwi- schen 27.720 und 44.100 Wohnungen. Der mittlere Wohnungsbedarf liegt bei insgesamt 35.910 Wohnungen.“ Der Standort eignet sich aufgrund seiner guten ÖPNV-Erschließung und vorhandener sozialer Infrastruktur bzw. Bildungseinrichtungen im Umfeld, nach erfolgtem Ausbau der Kapazitäten am Standort Berliner Straße 36, sowie der räumlichen Nähe zu Naherholungsflächen entlang des Rheins als Wohnstandort. Nahversorgungsmöglichkeiten befinden sich in fußläufiger Ent- fernung. Die Planung grenzt an die laufenden Bauleitplanverfahren zur Änderung des Flächennutzungs- plans und zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans jeweils mit dem Arbeits- titel „Hohe Straße“ an. Beide Verfahren stehen bereits kurz vor dem Abschluss. 2 Die vorliegende Planung ist nicht aus den Darstellungen des Flächennutzungsplans (FNP) entwickelt, da dieser eine Grünfläche darstellt. Daher ist zeitlich abgestimmt auf den vorhaben- bezogenen Bebauungsplan „Hohe Straße/ Kölner Straße“ in Köln- Porz-Ensen auch das Ver- fahren zur Änderung des FNP mit gleichlautendem Arbeitstitel durchzuführen. Dabei sind die kumulierenden Auswirkungen der vorliegenden Planung und der benachbarten Planung zu betrachten. 1.2. Verfahren Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk Porz hat in ihrer Beratung am 02.02.2023 über den Antrag AN/2116/2022 beschlossen, die Verwaltung zu beauftragen „umgehend die Vorausset- zungen für die Schaffung von Planrecht zur Realisierung einer Wohnbebauung auf Basis der Entwürfe des renommierten Architekturbüros „Chipperfield“, Hohe Str. 1 - von Kölner Str. bis Rhein in Porz Ensen - herzustellen.“ Die Vorhabenträgerin hat am 12.07.2024 einen Antrag auf Einleitung eines vorhabenbezoge- nen Bebauungsplans gemäß § 12 BauGB gestellt. Es soll ein Durchführungsvertrag nach § 12 Abs. 1 BauGB geschlossen werden. Das Bebauungsplanverfahren wird zweistufig mit frühzeitigen Beteiligungen gemäß §§ 3 und 4 Abs. 1 BauGB sowie einer Veröffentlichung gemäß §§ 3 und 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt (Normalverfahren). Es wird eine Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB zur Ermittlung und Bewertung der Belange des Umweltschutzes durchgeführt. Die Durchführung der Beteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB erfolgte im Zeitraum vom 12.02.2025 bis 18.03.2025. Nach dieser Beteiligung soll nun der Einleitungsbeschluss im Stadtentwicklungs- ausschuss vorbereitet werden. Nach erfolgtem Beschluss folgt die Durchführung der frühzeiti- gen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB. Darauf folgt die Vorstellung im Ge- staltungsbeirat. Der Flächennutzungsplan wird weitgehend parallel geändert und es wird künftig eine Wohn- baufläche dargestellt werden (siehe Kapitel 3.2). 2. Erläuterungen zum Plangebiet 2.1. Lage und Abgrenzung des Plangebietes Bebauungsplanverfahren Das Plangebiet befindet sich im Stadtteil Ensen innerhalb des Stadtbezirks Porz. Es wird im Norden durch die Kölner Straße, im Nordwesten durch die Hohe Straße und im Süden durch das Hochufer des Rheins begrenzt. Die Abgrenzung des Geltungsbereichs des Vorhaben- und Erschließungsplans umfasst in der Gemarkung Ensen, Flur 8 die Flurstücke 530 tlw. und 141 mit einer Fläche von circa 1 ha. In den Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans wird zusätzlich das Flur- stück 420 in der Gemarkung Ensen, Flur 8 einbezogen. Das Flurstück ist mit einem eing e- schossigen Gebäude bebaut und wird als Umschaltstelle der Telekom genutzt. Im Bebauungs- plan Nr. 73409/05 vom 04.05.1992 ist das Flurstück als Fläche für den Gemeinbedarf mit über- baubaren Flächen festgesetzt, die bis an das Plangebiet heranreicht. Flächennutzungsplanänderung Der Geltungsbereich der FNP -Änderung ist nicht parzellenscharf und schließt - abweichend vom vorhabenbezogenen Bebauungsplan - weitere Bereiche ein, die bereits heute mit Bebau- ung belegt sind. Hierzu zählt auch die ehemalige Hofanalage, die mit einer Mischnutzung in- klusive Wohnen belegt ist. Der Geltungsbereich der FNP-Änderung umfasst somit circa 2,3 ha und geht deutlich über den 3 des vorhabenbezogenen Bebauungsplans hinaus, um die beabsichtigte Darstellung einer Wohnbaufläche sinnvoll an bereits bestehende Darstellungen anzuschließen. Der innerhalb der FNP-Änderung liegende und faktisch durch das Planungskonzept berührte, als öffentliche Grünfläche festgesetzte Freiraum umfasst circa 1 ha. 2.2. Vorhandene Bebauungs- und Freiflächenstruktur und derzeitige Nutzung Das Entwurfsgebiet ist bisher überwiegend unbebaut und wird als private Grünfläche mit Gemü- sebeeten und altem Obstbaumbestand genutzt. Eine Allee aus Säulenpappeln und Hainbu- chen zieht sich von Südwest nach Nordost durch die Fläche. Das Gelände steigt im Bereich der Kölner Straße nach Osten leicht an, fällt aber insgesamt von Nordwesten nach Südosten zum Rhein hin ab. Südlich schließt sich eine Böschung zum Rheinuferweg bzw. zum Rheinufer und zum Rhein selbst an. Das Hochufer liegt bi s zu 5 Metern über dem Fuß- und Radweg entlang des Rheinufers (Leinpfad). Entlang der östlich gelegenen Erkerstraße ist eine 2,5 -geschossige Wohnbebauung mit Sat- teldächern vorhanden. Auch die westlich gelegene Hohe Straße ist durch eine überwiegende Wohnbebauung mit 2,5 Geschossen geprägt. In der benachbarten ehemaligen Hofanlage be- findet sich der Judoclub JJJC Yamanashi Porz 1976 e.V.. 2.3. Erschließung Das Plangebiet kann über die Hohe Straße im Nordwesten erschlossen werden. Die nächstgelegene Stadtbahnhaltestelle „Köln, Ensen Gilgaustraße“ liegt ca. 600 m entfernt. Die Stadtbahnlinie 7 verbindet Köln- Zündorf und Frechen. Der nächs tgelegene S -Bahnhof „Köln-Gremberghoven Steinstraße“ ist in ca. 20 Minuten zu Fuß zu erreichen. Südlich des Plangebiets verläuft parallel zum Rhein der Rheinradweg. Dieser ist sowohl für Zu-Fuß-Gehende als auch für Radfahrende nutzbar und kann u.a. über einen direkten Zugang von der Hohe Straße erreicht werden. Für Kfz ist die Nutzung des Weges untersagt. Die Breite beträgt in etwa 3,00 m. Entlang des Rheinufers kann die Kölner Innenstadt erreicht werden. Zudem bindet der Radweg das Plangebiet an das Stadtteilzentrum Porz an. Der Rheinradweg ist Teil des Radwegenetzes NRW. Die Kölner Straße und die Hohe Straße sind zudem Teil des beschlossenen Radverkehrskon- zeptes für den Stadtbezirk Porz. Die Kölner Straße ist Teil des sogenannten gelben Radverkehrshauptnetzes (getrennte Füh- rung von Rad- und Kfz-Verkehr). Auf der Kölner Straße gibt es aktuell Planungen zur Einrich- tung von Radfahrstreifen zwischen der Berliner Straße und dem Friedrich -Ebert-Ufer. Durch die Umwandlung von Kfz -Spuren zu Radfahrstreifen soll eine attraktive und sichere Verbin- dung für Radfahrer zwischen den Stadtteilen Poll und Porz entstehen. Hierzu wird aktuell ein Planungsbeschluss vorbereitet und anschließend in die politischen Gremien gegeben. Die Hohe Straße ist Teil des sogenannten grünen Netzes (gemischte Führung von Radverkehr und Kfz- Verkehr) und eine Einbahnstraße, die bereits für den Radverkehr in beide Richtungen freigegeben ist. Perspektivisch soll sie als Fahrradstraße entwickelt werden. Zur Gewährung einer Gebietsdurchlässigkeit in nördliche Richtung und der Herstellung einer weiterhin weitestgehend für die Öffentlichkeit nutzbaren Grünverbindung soll eine Durchwe- gung zugunsten der Öffentlichkeit durch das Plangebiet bis zum Rheinufer hergestellt werden. 4 3. Planungsvorgaben 3.1. Regionalplan Im Regionalplan für den Regierungsbezirk Köln, Teilabschnitt Region Köln ist das Plangebiet als „Allgemeiner Siedlungsbereich“ (ASB) dargestellt. 3.2. Flächennutzungsplan Im Flächennutzungsplan der Stadt Köln ist das Plangebiet bisher als Grünfläche dargestellt. Eine parallele Änderung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan wird angestrebt. Diese wird in einer Betrachtung der kumulierenden Auswirkungen der Bauleitplanungen (Flächennut- zungsplanänderung und Bebauungsplanverfahren) mit dem Arbeitstitel „Hohe Straße“ in Köln- Porz-Ensen zu beurteilen sein. Im nahezu abgeschlossenen Verfahren der 237. Änderung des Flächennutzungsplanes „Hohe Straße“ wird das planerische Ziel einer Wohnungsbauentwicklung im untergeordneten Umfang von 20 Wohneinheiten umgesetzt. Diese Änderung des Flächennutzungsplans von der Dar- stellung „Grünfläche“ zur Darstellung „Wohnbaufläche“ in einem bislang extensiv gärtnerisch genutzten und nicht öffentlich zugänglichen Bereich wird damit begründet, dass es sich dabei um einen untergeordneten Anteil der Grünfläche zwischen bestehender Wohnbebauung han- delt, der zudem nicht den als im rechtskräftigen Bebauungsplan öffentliche Grünfläche festge- setzten Bereich beansprucht (zum geltenden Planungsrecht siehe Kapitel 3.5). Das nun angestrebte Änderungsverfahren, welches die nach der 237. Änderung des FNP ver- bleibende Darstellung einer Grünfläche zwischen Kölner Straße und Rheinufer in die Darstel- lung einer Wohnbaufläche ändert, muss daher in einer Gesamtschau beider Änderungen die Themen Klima, Frischluft, Versickerung, ökologische Vielfalt und Verbindungsfunktion der an- grenzenden Freiräume bewerten. 3.3. Masterplan Stadtgrün Köln Der Rat der Stadt Köln hat am 23.03.2023 den Masterplan Stadtgrün beschlossen. Dieser Plan ist gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB bei der Aufstellung der Bauleitpläne zu berücksichti- gen. Durch den Masterplan Stadtgrün soll gewährleistet werden, dass die grün- und freiraum- planerischen Belange unter anderem im Rahmen der Bauleitplanung ausreichend Berücksich- tigung finden und eine nachhaltige Entwicklung der Stadt gewährleisten. Die durch das Planungskonzept zusätzlich in Anspruch genommenen Freiräume sind im Mas- terplan Stadtgrün als „Immergrün“ gekennzeichnet, im Regionalplan jedoch als Siedlungsbe- reich vorgesehen. Dieser Zielkonflikt war bei der Erstellung des Masterplans bekannt und wird in der Anlage 10 zum Masterplan auch grafisch dargestellt. Abbildung: Grobe Übersicht der verschiedenen Geltungsbereiche der Bauleitplanungen Bestehende Planungen: Rechtsverbindlicher Be- bauungsplan „Grünbereich Ensen“ Im Verfahren befindliche Bauleitplanverfahren „Hohe Straße“ Gegenstand dieser Be- teiligung: Änderungsbereich Flä- chennutzungsplan „Kölner Straße/ Hohe Straße“ Bebauungsplan „Kölner Straße/ Hohe Straße“ 5 Dabei umfasst die Festlegung eines Siedlungsbereichs nicht ausschließlich bestehende oder geplante Bebauung, sondern auch die zur Daseinsvorsorge benötigten Grün- und Freiräume sowie die technischen und sozialen Infrastrukturen. Die Vereinbarkeit des Planungskonzeptes mit den fachlich-inhaltlichen Belangen des „Master- plans Stadtgrün“ wird in diesem frühzeitigen Planungsschritt mit den zuständigen Fachbehör- den abgestimmt. Um den Belangen des „Masterplans Stadtgrün“ im Rahmen des Wohnbauentwicklungsvorha- bens Geltung zu verschaffen und die Freiraumbelange möglichst zu berücksichtigen, ist es vorgesehen, bestehende Freiraumelemente, wie die von Nordost nach Südwest verlaufende Allee, zu erhalten sowie in das Freiraumkonzept zu intergieren. Darüber hinaus sollen die öf- fentliche Kombifläche (vgl. Kapitel 3.6) sowie die privaten Freiflächen in ihrer Abfolge so an- geordnet werden, dass die Grünverbindungsfunktion erhalten bleibt. Zudem gilt es analog zu den Zielen der Klimaleitlinien der Stadt Köln sowie den Anforderungen des Umgangs mit Re- genwasser für eine sich klimaökologisch positiv auswirkende Ausgestaltung der Gebäude so- wie der Freiflächen, bspw. durch Dach- und Fassadenbegrünung oder Versickerungskon- zepte, zu sorgen. 3.4. Landschaftsplan Der Landschaftsplan der Stadt Köln stellt das Plangebiet als Innenbereich dar und trifft keine Aussagen. Das LSG-5107-0030 „Rhein, Rheinauen und Uferbereiche von Rodenkirchen bis Langel rechts-rheinisch“ liegt außerhalb des Plangebietes. Die geplante Einrichtung eines Cafés mit direktem Zugang zum Rhein würde eine Wegever- bindung durch das genannte Landschaftsschutzgebiet erfordern. Das gleiche gilt für eine geplante öffentliche Wegeverbindung an der südlichen Plangrenze. 3.5. Bebauungsplan Der Geltungsbereich des aufzustellenden, vorhabenbezogenen Bebauungsplanes liegt inner- halb des seit dem 04.05.1992 rechtsverbindlichen Bebauungsplans Nr. 73409/05 mit dem Ar- beitstitel „Grünbereich Ensen in Köln-Porz-Ensen“. Das hier gegenständliche Plangebiet sowie das angrenzende Rheinufer sind als öffentliche Grünfläche mit der Zweckbestimmung „Parkanlage“ festgesetzt. Für das Flurstück 420 sowie darüber hinaus besteht die Festsetzung einer Fläche für den Gemeinbedarf, die durch eine über das bestehende Technikgebäude hinausgehende Baugrenze Erweiterungsmöglichkeiten eröffnet. Der Bereich der bestehenden, benachbarten Hofanlage ist als Allgemeines Wohngebiet mit einer geschlossenen Bauweise und einer GRZ von 0,6 und einer GFZ ebenfalls von 0,6 festgesetzt. Auch wenn der Bebauungsplan eine öffentliche Grünfläche festsetzt, befindet sich das Grund- stück in privatem Eigentum und ist weder öffentlich gewidmet noch für die Öffentlichkeit zu- gänglich. 3.6. Kooperatives Baulandmodell Das Kooperative Baulandmodell (KoopBLM) wurde am 17.12.2013 vom Rat der Stadt Köln als Richtlinie zur Förderung des öffentlich geförderten Wohnungsbaus und zur Beteiligung der Planbegünstigten an den Folgekosten beschlossen. Als wesentliches Regelungsinstrument leistet es einen wichtigen Beitrag zu den wohnungspolitischen Zielen der Stadt Köln. Mit Be- schluss des Rats der Stadt Köln vom 04.04.2017 wurde die Fortschreibung des Modells be- schlossen und am 10.05.2017 im Amtsblatt der Stadt Köln bekanntgemacht. Am 05.05.2022 hat der Rat eine Anpassung der Umsetzungsanweisung des KoopBLM beschlossen, die durch einen weiteren Beschluss der Vorlage „Wohnungsbau stärken“ durch den Rat erweitert wurde. 6 Das KoopBLM ist dann anzuwenden, wenn mehr als 1.800 m² Geschossfläche Wohnen neu geschaffen werden. Dann sind u.a. 30 % der neu entstehenden Geschossfläche als geförderter Wohnungsbau zu realisieren, die Bedarfe an Grün- und Spielplätzen sowie Betreuungsplätze für Kinder und ab einer Größe des Vorhabens von mehr als 75 Wohneinheiten ein Qualifizie- rungsverfahren durchzuführen. Für das Vorhaben ist das Kooperative Baulandmodell in seiner Fassung vom 05.05.2022 mit seiner Erweiterung durch den Beschluss „Wohnungsbau stärken“ anzuwenden. Mit dem Beschluss „Wohnungsbau stärken“ werden u.a. einige Erleichterungen für die Umset- zung des KoopBLM eingeführt. So wird die Ausführung von Kombiflächen (gemeinsame De- ckung der Mehrbedarfe im Bereich öffentliche Spielplätze und öffentlich bzw. öffentlich zugäng- liche Grünflächen zur Erholung) von Vorhaben mit 44-108 Wohneinheiten für Vorhaben bis zu 217 Wohneinheiten ausgeweitet. Bei der Errichtung einer Kombifläche wird die zu errichtende Grünfläche pro Einwohner*in von 10 m² auf 3 m² reduziert. Mit Aufstellung des Bebauungsplans soll die Umsetzung von 104 Wohneinheiten, berechnet nach kooperativem Baulandmodell, erfolgen. Öffentlich geförderter Wohnungsbau Gemäß des KoopBLM in der Fassung der Bekanntmachung vom 10.05.2017 ist der Planbe- günstigte verpflichtet, 30 % der für Wohnen vorgesehenen Geschossfläche für öffentlich ge- förderten Wohnungsbau vorzusehen. Hier handelt es sich dabei um 2.820 m² oder 31 Wohneinheiten. Die Planungen sehen gemäß dieser Vorgabe die Schaffung von öffentlich ge- fördertem Wohnungen vor. Im weiteren Verfahren wird geprüft und sichergestellt, dass die An- forderungen der entsprechend geltenden Förderrichtlinien für den geförderten Wohnungsbau des Landes NRW eingehalten werden. Soziale Infrastruktur Ein planbedingter Mehrbedarf an Betreuungsangeboten für U3- und Ü3- jährige Kinder besteht aktuell laut Stellungnahme des Fachamtes vom 26.03.2025 nicht. Dennoch kann im weiteren Verfahren durch eine Anpassung der Bevölkerungsprognose oder Gesetzesänderungen ein Erfordernis zur Herstellung von Betreuungsangeboten entstehen. Je nach Berechnungsansatz ist von 4 - 9 zusätzlichen Schüler*innen je Jahrgangsstufe, so- wohl in der Primarstufe als auch in der Sekundarstufe I auszugehen. Gleichzeitig hat die Schul- entwicklungsplanung für die Grundschulen im einschlägigen Planungsgebiet einen Platzman- gel festgestellt. Der Neubau einer 2-zügigen Grundschule auf dem Schulstandort Berliner Str. 36 soll die zukünftigen Schulplatzbedarfe in der Planungsregion Ensen/Westhoven decken. Die Baumaßnahme hat sich jedoch inzwischen verzögert, sodass noch kein gesicherter Termin für den Schulstart feststeht. Ohne eine Erweiterung der Schulplatzkapazitäten wird der Stadt- teil Ensen perspektivisch mit Schulplatzdefiziten konfrontiert, die mit Fertigstellung neuer Wohnbauprojekte noch verstärkt werden. Folglich muss im weiteren Verfahren geprüft und sichergestellt werden, wie der entstehende Bedarf, ggfs. auch interimsweise gedeckt werden kann. Da in erreichbarer Nähe zum Baugebiet sich das Bürgerzentrum Engelshof befindet, welches dreimal wöchentlich einen offenen Treff für Kinder und Jugendliche anbietet, wird seitens der Fachabteilung 512/2 hier kein zusätzlicher Bedarf gesehen. Öffentliche Spiel- und Grünflächen Der Planbegünstigte ist verpflichtet, den durch die Planung entstandenen Mehrbedarf an Spiel- plätzen nach den Vorgaben der Stadt Köln zu errichten, sofern der Bedarf nicht gedeckt wer- den kann. Vorliegend müssen daher rechnerisch insgesamt rund 480 m² öffentliche Spielfläche 7 nach dem Kooperativen Baulandmodell geschaffen werden. Hinzu kommen auch die entspre- chend der Spielplatzsatzung der Stadt Köln nachzuweisenden Kleinkinderspielplätze für Mehr- familienhäuser, deren Lage im weiteren Verfahren abgestimmt und ggfs. neu zugeordnet wird. Zu der Deckung des Bedarfes an öffentlichen Spielflächen kommt die Deckung des Bedarfes an öffentlichen Grünflächen von insgesamt rund 720 m². Die Berechnung der erforderlichen Grün- und Spielflächen erfolgt auf Basis des Beschlusses vom 12.12.2024, welcher Kombiflächen für Vorhaben bis zu 217 Wohneinheiten zulässt. Die Kombifläche ist in der Regel als zusammenhängende öffentliche Grünfläche mit Zweckbe- stimmung Spielplatz im Bebauungsplan festzusetzen. Aus diesem Grund darf sie z.B. nicht unterbaut sein und unterliegt den Regelungen zu öffentlichen Grün - und Spielflächen. Rech- nerisch beträgt die Gesamtfläche der Kombifläche insgesamt bei 104 Wohneinhei ten 1.196 m². Die Anforderungen an das Vorhaben, die aus dem kooperati ven Baulandmodell resultieren, werden im weiteren Verfahren festgelegt und im Durchführungsvertrag gesichert. Qualifizierungsverfahren Die vorliegende Entwurfsidee wird im weiteren Verfahren durch die Verfasserin David Chip- perfield Architects Gesellschaft von Architekten mbH, Berlin weiter qualifiziert. Der Gestal- tungsbeirat wird ebenso im weiteren Verfahren eingebunden, so dass in Abweichung vom Ko- operativen Baulandmodell auf ein Qualifizierungsverfahren verzichtet werden kann. 3.7. Klimaschutzleitlinien der Stadt Köln Die Klimaschutzleitlinien der Stadt Köln in der am 17.03.2022 vom Rat der Stadt Köln beschlos- senen Fassung verpflichten Vorhabenträger in Bebauungsplanverfahren, die darin festgeleg- ten Klimaschutzmaßnahmen umzusetzen. Die Umsetzung der mit der Koordinationsstelle Kli- maschutz abzustimmenden Maßnahmen werden im Durchführungsvertrag verbindlich geregelt und gesichert. Verbindliche Anforderungen an Wohngebäude sind: Einhaltung des Standards kfW-Effizienzgebäude 40 EE oder besser Alternative, sofern die EE-Klasse nachweislich nicht erreicht werden kann: • KfW-Effizienzgebäude 40 oder besser in Verbindung mit einem Fernwärmean- schluss. Die Gründe hierfür sind prüfbar darzulegen. Ersatzmaßnahme, sofern auch die Anschlussmöglichkeit an das Kölner Fern- wärme- netz nicht gegeben ist. • KfW-Effizienzgebäude 40 oder besser in Verbindung mit der Einhaltung von U- Werten: opake Bauteile < 0,15 W/(m²K) transparente Bauteile < 0,18 W/(m²K) und • Erstellung eines Energiekonzeptes (in Abstimmung mit der Koordinationsstelle Klimaschutz), Einsatz von Photovoltaik (Anlagengröße mind. 1 kWp pro Gebäude, gegebenen- falls über Pachtmodell mit einem Energieversorger umsetzbar). Darüber hinaus wird empfohlen bei der Wahl der Baumaterialien, Oberflächen und Farben auf Nachhaltigkeit zu achten. Ebenfalls sollte der vor Ort vorhandene Baumbestand aus Sicht des sommerlichen Wärmeschutzes möglichst komplett erhalten und erweitert werden. Auch im Sinne der empfohlenen Maßnahmen der Untersuchung von Dr. Dütemeyer aus dem Jahr 2024, 8 im Hotspot, der im Winkel der beiden südlichsten Gebäude liegt, helle Farben zu verwenden und für Verschattung oder auch Begrünung zu sorgen. Der Einsatz von Photovoltaik sollte früh- zeitig in der Planung Berücksichtigung finden und in Kombination mit Dachbegrünung geplant werden. Ebenso sollte bei der Planung bodengebundene Fassadenbegrünung eingesetzt wer- den. 3.8. Stadtentwicklungskonzept Wohnen Der Rat der Stadt Köln hat am 11.02.2014 das Stadtentwicklungskonzept Wohnen (StEK Woh- nen) beschlossen. Das städtebauliche Konzept entspricht den Zielen und Inhalten des StEK Wohnen. Die beabsichtigte Entwicklung zur Schaffung von ca. 110 Wohneinheiten in mehrge- schossigen Wohngebäuden entspricht Ziel 2 des StEK Wohnen, welches die Schaffung von Wohnraum in Köln in ausreichender Menge und Qualität und insbesondere als Geschosswoh- nungsbau vorsieht. Durch die vorgesehene Anwendung des Kooperativen Baulandmodells wird ein Beitrag zur Erreichung von Ziel 3 geleistet. Dieses sieht den Bau von jährlich 1.000 öffentlich geförderten Wohnungen vor. Laut Leitlinie 1 ist die vorrangige Aufgabe der Kölner Wohnungspolitik, für alle Bevölkerungsschichten Wohnraum in ausreichender, vielfältiger und finanzierbarer Form bereitzustellen. Zur Möglichkeit, Haushalten, die am Wohnungsmarkt nur schwer eine Wohnung finden, Wohnraum zur Verfügung stellen zu können, bedarf es einer Ausweitung des Neubaus mietpreisgünstiger Wohnungen ohne, dass es zu einer Herausbil- dung oder Verfestigung einseitiger Sozialstrukturen kommt (Leitlinie 3). 3.9. Baulasten Im Geltungsbereich des städtebaulichen Planungskonzepts ist auf dem Flurstück 530 die Bau- last 507/2013 eingetragen. Dabei handelt es sich um ein Geh-, Fahr- und Leitungsrecht zuguns- ten des Flurstück 748 Teilstück A (heute 753). Im weiteren Verfahren ist der entsprechende Umgang mit der Baulast abzustimmen. 4. Beschreibung des Vorhabens 4.1. Baulich-räumliches Konzept Aus einer ersten städtebaulichen Studie, die zur Prüfung der möglichen Bebaubarkeit mit einem Wohnungsbauvorhaben durchgeführt und mit einigen flankierenden Untersuchungen (siehe hierzu Kapitel 6) gestützt wurde, lassen sich bereits folgende Entwurfsprinzipien, die der weite- ren Überarbeitung zugrunde liegen sollten, erkennen: • Der bestehende Charakter einer Parkanlage sollte sich auch in der Entwicklung des Are- als mit Wohnbebauung widerspiegeln und sich in dieser bspw. durch öffentlich zugäng- liche Freiflächen wiederfinden. • Die bestehende Baumallee, die erhalten und ggf. auch nachgepflanzt werden soll, dient als ordnendes, städtebauliches Element, welches die Gebäudeanordnung – entweder parallel oder senkrecht zu dieser Achse – bestimmt. Die vorliegende Studie ist zusätzlich dadurch gekennzeichnet, dass durch eine versetzte bzw. verwinkelte Anordnung solitärer Baukörper die geplanten Wohnungen Ausblicke in die verbin- denden Grünräume bzw. zum Rhein erhalten. Die Häuser A und B nördlich der Baumallee sind mit sechs Vollgeschossen geplant, die näher zum Rhein gelegenen Häuser C, D und E staffeln sich von sechs zu vier Vollgeschossen. In den Häusern B und C (tlw.) sollen Wohnungen entstehen, die mit Mitteln der sozialen Wohn- raumförderung gefördert werden könnten. Die Häuser B und C sind mit einer Laubengangerschließung geplant, die anderen Häuser als Mehrspänner. In Haus D können große Wohnungen mit 5 Zimmern entstehen. Die Baukörper werden von einer Stahlstruktur umgeben, die als Balkon, Pflanzgitter, Sonnen- und Sichtschutz dient. 9 Im Bereich der Böschung zum Rhein soll ein Café (rund 100 m² Geschossfläche) entstehen, das vom Rheinuferweg über das Hochufer sowie aus dem Plangebiet heraus erreicht werden kann. Im weiteren Verfahren ist dabei zu prüfen, ob die Errichtung des Cafés im Bereich der Böschung mit den Anforderungen des Hochwasserschutzes sowie an den Landschaftsschutz vereinbar ist. Inwieweit dieses Konzept hinsichtlich der Anordnung seiner Baukörper und Freiflächen sowie der Geschossigkeiten Bestand hat, wird im weiteren Verfahren zu prüfen sein (zum Verfah- rensablauf siehe Kapitel 1.2). 4.2. Erschließungskonzept Das Plangebiet wird für den motorisierten Individualverkehr über die Hohe Straße erschlossen, die an zwei Punkten auf die Kölner Straße (L82) mündet. An der westlichen Einmündung ist nur das Einfahren in die Hohe Straße, aber nicht das Ausfahren erlaubt. Die östliche Einmün- dung ist Teil des signalisierten Knotenpunktes Kölner Straße / Gremberghovener Straße / Hohe Straße. In diesem nördlichen Teil ist die Hohe Straße für den Zweirichtungsverkehr offen. Ab dem Zusammenschluss der beiden Abzweigungen ist die Hohe Straße als Einbahnstraße in südwestliche Richtung ausgewiesen. Dieser Teil der Hohe Straße wird für die Erschließung des Vorhabens nicht benötigt. Für den Fuß - und Radverkehr sind zusätzlich Anbindungen an die Kölner Straße und den Rheinradweg geplant. Dabei ist im w eiteren Verfahren zu prüfen, ob die Fuß- /Radwegever- bindung zwischen der Kölner Straße und dem Leinpfad an der östlichen Grundstücksgrenze hergestellt werden kann, ohne negative Eingriffe in die Deichschutzzone hervorzurufen. Dar- über hinaus muss sie mit dem Landschaftsschutzgebiet in Einklang gebracht werden. Das Plangebiet soll grundsätzlich für motorisierten Individualverkehr nicht befahrbar sein. Kfz- Stellplätze sollen ausschließlich in einer Tiefgarage, überwiegend unter den Baukörpern, her- gestellt werden, die über eine gemeinsame Ein-/Ausfahrt an der Hohe Straße erschlossen wird. Es sind 35 Kfz-Stellplätze geplant – einschließlich Carsharing-Plätze und E-Ladestationen; die Möglichkeit bzw. Notwendigkeit von Doppelparkern wird im weiteren Verfahren geprüft. Stellplätze für Fahrräder sollen sowohl unterirdisch (geplant: 200 Fahrradstellplätze) als auch oberirdisch errichtet werden. Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens wird ein Entwässerungskonzept erstellt. Dieses un- tersucht sowohl die Regelentwässerung wie auch die Starkregenthematik. 5. Planinhalte Im vorhabenbezogenen Bebauungsplan soll als Art der baulichen Nutzung ein Allgemeines Wohngebiet festgesetzt werden. Innerhalb des Plangebietes sollen darüber hinaus die öffent- liche Kombifläche aus Grünflächen und eines Kinderspielplatzes sowie der Erhalt der Allee gesichert werden. Das Maß der baulichen Nutzungen kann durch die Anzahl der Vollgeschosse, die Höhe bauli- cher Anlagen und die Grundflächenzahl festgesetzt werden. Durch die Festsetzung von Geh- und Fahr rechten zugunsten der Allgemeinheit kann die Durchwegung des Plangebietes, insbesondere als Verbindung zum Rhein geregelt werden. Weitere Regelungsinhalte des Bebauungsplans (beispielsweise Klimaschutzmaßnahmen, Er- halt satzungsgeschützter Bäume, Überplanung des Flurstücks 420) werden im weiteren Ver- fahren identifiziert. Auf Ebene des Flächennutzungsplans ist die Darstellung einer Wohnbaufläche beabsichtigt. 10 6. Auswirkungen der Planung 6.1. Artenschutz Durch das Kölner Büro für Faunistik wurde eine Artenschutzprüfung Stufe II durchgeführt (Stand: Mai 2024). Da nicht alle Bereiche des Geltungsbereichs der Flächennutzungsplanän- derung begangen werden konnten, wird im weiteren Verfahren eine erweiterte Artenschutzprü- fung erfolgen. Ebenso gibt es methodischen Anpassungsbedarf, so dass die folgenden Aus- führungen als Zwischenergebnisse lediglich eine erste Orientierung darstellen. In der vorliegenden artenschutzrechtlichen Betrachtung wird geprüft, ob und ggf. bei welchen Arten artenschutzrechtliche Konflikte entsprechend der Regelungen von § 44 BNatSchG auf- treten können. Die artenschutzrechtliche Konfliktbetrachtung wird auf Grundlage einer Be- standsaufnahme aller potenziell betroffenen artenschutzrechtlich relevanten Arten vorgenom- men. Dies war im vorliegenden Fall die Artengruppe der Vögel und Fledermäuse, da für weitere Arten und Artengruppen kein Lebensraumpotenzial besteht. „Für die Arten nach Anhang IV der FFH-Richtlinie, im vorliegenden Fall die Zwergfledermaus, finden sich im unmittelbaren Vorhabenbereich keine Quartiere. Es handelt sich lediglich um ein Nahrungshabitat. Da vorgesehen ist, Teile des Vorhabengebiets nach Ende der Bauarbei- ten wieder zu begrünen, werden diese Flächen erneut als Nahrungshabitat nutzbar werden. Eine artenschutzrechtliche Betroffenheit kann daher ausgeschlossen werden. Im Untersuchungsraum sowie im näheren Umfeld sind Brutvorkommen verschiedener nicht - planungsrelevanter Brutvogelarten nachgewiesen worden. Bei diesen Arten treten im Regelfall keine Verbotstatbestände des § 44 Abs. 1 BNatSchG ein, so auch im vorliegenden Fall, da für evtl. von Lebensraumverlusten betroffene einzelne Vorkommen solcher Vogelarten Ausweich- möglichkeiten in der Umgebung vorhanden sind und das Vorhaben lediglich mit räumlich be- grenzten Störwirkungen verbunden ist. Das Verbot eingriffsbedingter Tötungen des § 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG gilt allerdings auch für die nicht-planungsrelevanten Arten, somit sind Maß- nahmen zur Vermeidung einer Gefährdung der Individuen und Entwicklungsstadien erforder- lich (Ausschlusszeit für Eingriffe in mögliche Brutbereiche, Vermeidungsmaßnahme V2). Bei den im Untersuchungsraum auftretenden planungsrelevanten oder regional gefährdeten Durchzügler und Nahrungsgäste können artenschutzrechtlich relevante Beeinträchtigungen ausgeschlossen werden, da die vorhabenbedingten Flächenbeanspruchungen und Störungen keine Brutplätze und keine essenziellen Teilhabitate betreffen, sondern al lenfalls geringe An- teile möglicher Nahrungsräume bzw. Teillebensräume solcher Arten. Unter den planungsrelevanten Brutvogelarten (Mehlschwalbe, Haussperling) sind keine arten- schutzrechtlichen Betroffenheiten zu erkennen, da ihre Brutplätze weder direkt in Anspruch genommen noch indirekt beeinträchtigt werden und das Plangebiet für die Arten keinen essen- ziellen Nahrungsraum darstellt.“ (kbff 2024, Seite 36f) 6.2. Pflanzen Es gibt einen älteren Baumbestand im Plangebiet, der im weiteren Verfahren in einem Baum- gutachten erfasst und bewertet wird. Im weiteren Verfahren wird ebenfalls geprüft ob bzgl. der Allee ein entsprechender Schutzstatus gemäß § 41 LNatSchG (Alleen) vorliegt . Die Planung sieht aktuell den Erhalt eines Großteils der bestehenden Bäume vor. 6.3. Wasser/ Hochwasser/ Starkregen Das Plangebiet liegt direkt angrenzend zum gesetzlichen Überschwemmungsgebiet und zum Hochwasserrisikogebiet des Rheins. Die genaue Lage dazu und die möglichen Konflikte wer- den im Rahmen der Bauleitplanverfahren untersucht und in der Umweltprüfung bewertet. Dar- über hinaus ist das Plangebiet durch Grundhochwasser gefährdet. 11 Das Thema Starkregengefährdung, Starkregenprophylaxe wird unter zugrunde legen eines Überflutungsnachweises betrachtet werden sowie entsprechende Rückhalteflächen dimensio- niert werden. Aufgrund der Erstversiegelung einer Grünfläche, die die Grundwasserneubildung einschränkt, wird über eine Wasserbilanz die Optimierung der Planung unter Ber ücksichtigung des Schwammstadtprinzips zu optimieren sein. Darüber hinaus ist anzumerken, dass das Plangebiet sich in der Zone III B des Trinkwasser- schutzgebietes „Westhoven“ befindet. Die entsprechende Wasserschutzgebietsverordnung ist zu beachten. 6.4. Verkehr Durch die LINDSCHULTE Ingenieurgesellschaft mbH wurde eine Verkehrsuntersuchung er- stellt (Stand: 13.05.2024), die die verkehrliche Situation als Ersteinschätzung in Bezug auf die zu erwartenden Neuverkehre beurteilt. Da es noch Ergänzungsbedarf u.a. hinsichtlich der Pla- nung eines veränderten Querschnitts für die Kölner Straße, in Folge der Radverkehrsplanung auf der Kölner Straße und d er dadurch bedingten Reduzierung von Kfz-Fahrstreifen,und des benachbarten Vorhabens „Hohe Straße“ gibt, sind die folgend aufgeführten Ergebnisse nur als erste Orientierung zu betrachten: Es werden insgesamt 1750 Wege pro Tag (alle Nutzergruppen) erzeugt. Daraus resultieren 498 Kfz- Fahrten am Tag. Als Spitzenstundenbelastung werden für das gesamte Plangebiet vormittags (07:00 Uhr – 08:00 Uhr) maximal 35 Kfz/h und nachmittags (17:00 Uhr – 18:00 Uhr) maximal 51 Kfz/h prognostiziert. Für die Hohe Straße liegt eine Belastung in der Spitzenstunde von 150 Kfz/h und für die Kölner Straße von 2.100 Kfz/h im Querschnitt vor. Entsprechend der RASt sind also auf beiden Stra- ßen noch ausreichende Kapazitätsreserven vorhanden. Auch unter Berücksichtigung der durch das Plangebiet entstehenden Neuverkehrsmengen werden die Kapazitätsgrenzen bei weitem nicht erreicht. Entsprechend der prognostizierten Verkehrsbelastungen zu den Spitzenstunden wird für die Einmündung des Plangebiets zur Tiefgarage ein leistungsfähiger Verkehrsablauf erwartet. Im weiteren Verfahren ist zu klären, ob auf der Hohe Straße im Bereich der Ausfahrt in beide Fahrtrichtungen das Parken am Fahrbahnrand durch das Verkehrszeichen 283 („absolutes Halteverbot“) die Fahrbahn freigehalten werden muss, um notwendige Warte- und Schlepp- kurvenbereiche freizuhalten. Ebenso ist in Abstimmung mit der Fachverwaltung ein Mobilitäts- konzept zu erstellen. 6.5. Klima Die Fläche liegt im „Grünzug Ensen“ und ist damit Teil einer größeren zusammenhängenden klimaaktiven Fläche. Besonderheit ist die Durchgängigkeit zum Rhein als Frischluftbahn. In diesem Bereich findet Kaltluftentstehung statt und möglicherweise auch eine Ventilation bei einer sommerlichen austauscharmen Wetterlage in der ersten Nachhälfte zwischen Rhein und der Ortslage Ensen. Aus diesem Grund wurde ein umweltmeteorologisches Gutachten „Klimatologische Bewertung des Bauvorhabens „Hohe Straße“ in Köln“ (Stand: 28.02.24) durch Dr. Dütemeyer, Umweltme- teorologie erstellt. Gemäß der klimatischen Planungshinweiskarte der Stadt Köln ist das Areal als klimaaktive Frei- fläche einzustufen. Die klimatologische Bewertung liegt bisher nur als grobe Ersteinschätzung vor, da das benach- barte Plangebiet Hohe Straße hier nicht als Bestand zugrundgelegt wurde. Vor diesem Hinter- grund sind die klimatologischen Auswirkungen und insbesondere die vollständige Bebauung 12 der Durchlüftungsschneise zu untersuchen, zu bewerten und im weiteren Verfahren mit dem Fachamt abzustimmen. 6.6. Energiekonzept Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens wird ein Energiekonzept erstellt, das die Anforde- rungen der Klimaschutzleitlinien der Stadt Köln erfüllen muss (siehe Kapitel 7). 6.7. Lärm Im Rahmen der Bauleitplanverfahren wird ein Lärmgutachten erstellt, um sowohl die auf das Projekt einwirkenden Immissionen als auch die vom Projekt ausgehenden Emissionen auf schutzbedürftige Nutzungen im Umfeld zu ermitteln, zu bewerten sowie entsprechende Maß- nahmen für den aktiven und passiven Schallschutz zu entwickeln. Auf das Plangebiet wirken der Schiffsverkehrslärm, der Straßenverkehrslärm, der Schienenverkehrslärm , der Fluglärm und Gewerbelärm durch benachbarte Betriebe ein und sind im Rahmen der Lärmuntersuchung zu betrachten. 6.8. Luftschadstoffe Das Plangebiet ist durch die Lage am Rhein und an der stark befahrenen Kölner Straße höchst- wahrscheinlich Luftschadstoffimmissionen ausgesetzt. Aus diesem Grund werden im weiteren Verfahren Luftschadstoffgutachten erstellt, die neben den Emissionen der Kraftfahrzeuge auch jene der Rheinschifffahrt simulieren. Orientierung für die Auswertung der Ergebnisse bietet die neue EU-Luftqualitätsrichtlinie (EU/2024/2881). Die daraus abgeleiteten nationalen, ab 2030 verbindlich gültigen Grenz- oder Zielwerte für Luftschadstoffe verpflichten die Mitgliedsstaaten, ab 2026 sogenannte Luftqualitätsfahrpläne zu erstellen, wenn die künftigen Grenz- oder Ziel- werte ab 2026 überschritten werden. 6.9. Belichtung Begleitenden zur Erstellung der städtebaulichen Studie wurde eine Besonnungsstudie nach dem Positionspapier zum Umgang mit dem Thema „Versorgung mit Tageslicht/Besonnung“ im Stadtplanungsamt Köln und DIN EN 17037 zur Besonnung von Wohnräumen erstellt, um die Auswirkung der geplanten Häuser auf die Belichtungssituation der umliegenden Wohnge- bäude und der Planung selbst bewerten zu können. Basierend auf der aktuellen städtebaulichen Studie wurde mithilfe von dreidimensionalen Simu- lationsmodellen der zukünftige, durch die geplanten Gebäude verursachte Schattenverlauf auf den umliegenden Gebäudefassaden visualisiert und mit der bestehenden Besonnung ssitua- tion in der Umgebung verglichen (Peutz 2024). In einer ergänzenden Stellungnahme wurden die Auswirkungen der zwischenzeitlich erarbeiteten Anpassungen untersucht (Peutz 2025). Ergebnis der Umfeldbetrachtung ist, dass es kaum zu Veränderungen hinsichtlich der Beson- nung an den umgebenden Gebäudefassaden kommt. Lediglich in der Erker straße 45 ist in einem Teilbereich des Erdgeschosses eine Abnahme der Besonnungsdauer um ca. 45 Minuten auf unter 2 Stunden zu verzeichnen. In Bezug auf die Planung selbst weisen fast alle Fassadenbereiche eine der Empfehlungsstu- fen der DIN EN 17037 nach. Nordfassaden weisen naturgemäß keine bzw. nur eine geringe Besonnung auf und unterschreiten regelmäßig die Empfehlungsstufe „gering“ der DIN EN 17037. Mehrheitlich weisen fast alle, nicht nördlichen, Fassaden hohe Empfehlungsstufen der DIN EN 17037 nach. Zusammenfassend kann für die untersuchte Bebauungssituation der städtebaulichen Studie eine sehr gute Besonnungssituation attestiert werden, da nur die Nordfassaden Unterschrei- tungen der Empfehlungsstufen der DIN EN 17037 aufweisen. 13 6.10. Eingriff/ Ausgleich Die Planung löst einen naturschutzrechtlichen Eingriff aus. Unter Berücksichtigung des vor- handenen Planungsrechtes wird beurteilt in welchem Bereich ein ausgleichpflichtiger Eingriff vorliegt. Es ist jedoch davon auszugehen, dass aufgrund der Festsetzung als öffentliche oder private Grünfläche, die Ausgleichspflicht für diese Flächen gilt. Ausgenommen ist nur die Flä- che für Gemeinbedarf mit der Nutzung einer Umschaltstelle der Telekom, die im Plangebiet liegt, jedoch nicht verändert wird. Im Rahmen eines Grünordnungsplanes werden die Eingriffe in Natur und Landschaft ermittelt und bewertet. Für nicht vermeidbare Eingriffe und Eingriff e, die nicht durch Maßnahmen innerhalb des Plangebietes gemindert werden können, werden Ausgleichsmaßnahmen definiert und festges etzt. Der Ausgleichsbedarf ist durch den Erhalt vorhandener hochwertiger Biotopbestände so gering wie möglich zu halten. 6.11. Boden Auf den Bodenflächen, auf denen die städtebauliche Studie eine Inanspruchnahme vorsieht, sind Böden aus lehmigem Sand und sandigem Lehm ausgebildet. Diese Böden weisen eine hohe Bodenfruchtbarkeit, eine hohe Pufferfunktion für das Grundwasser sowie eine wichtige Reglerfunktion im Wasserhaushalt auf. Im Bereich des geplanten Gebäudes B wurde ein Hortisol kartiert. Dieser Bodentyp gehört zu den anthropogen beeinflussten Böden, die durch Gartenkultur einen mehr als 4 dm mächtigen, humosen Oberbodenhorizont (Ap + Ex) aufweisen. Diese, oft Jahrhunderte andauernde, kulturhistorische Vornutzung mit intensiver gartenbaulicher Nutzung und Einbringen organischen Materials geht mutmaßlich auf die be- nachbarte ehemalige Hofanlage zurück. Hortisole zählen nach LABO -Leitfaden zu den schützenwerten kulturhistorischen Archivböden. Die Auswirkungen der Planung auf den Boden sind im weiteren Verfahren darzustellen. Bei einer Inanspruchnahme ist sowohl der Verlust der Bodenfruchtbarkeit/Regler und Puffer- funktion als auch der Archivfunktion im Rahmen der Eingriffsbewertung - zumindest verbal- argumentativ - zu berücksichtigen. Dabei ist auf eine bodenfunktionale Kompensation zu achten, die über eine alleinige Verrechnung der Ist- und Zielbiotoptypen hinausgeht. Im vor- habenbezogenen Bebauungsplan sind Bodenkompensationsmaßnahmen in geeigneter Weise dazustellen. Für das Vorliegen von Altlasten gibt es keine Anhaltspunkte. 7. Planverwirklichung Die Planungskosten für die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans und die Än- derung des Flächennutzungsplans werden von der Vorhabenträgerin übernommen. Im Rahmen eines städtebaulichen Vertrages soll gesichert werden, dass die Realisierung des Projektes durch die David Chipperfield Architects Gesellschaft von Architekten mbH, Berlin be- gleitet wird. Die Erfüllung der Anforderungen an das Projekt, die sich u. a. durch die Vorgaben des koope- rativen Baulandmodells bzw. der Klimaschutzleitlinien der Stadt Köln ergeben, werden im Rah- men des Durchführungsvertrages gesichert. Bereits vorliegende Fachgutachten KÖLNER BÜRO FÜR FAUNISTIK (kbff): Artenschutzprüfung Stufe II, Mai 2024. LINDSCHULTE Ingenieurgesellschaft mbH: Verkehrsuntersuchung, 13.05.2024 DR. DÜTEMEYER, Umweltmeteorologie: umweltmeteorologisches Gutachten „Klimatologi- sche Bewertung des Bauvorhabens „Hohe Straße“ in Köln“ (Stand: 28.02.24) 14 PEUTZ CONSULT GmbH: Besonnungsstudie zum Bauvorhaben „Hohe Straße“ in Köln, Ent- wurf 1 vom 26.06.2024 (G 8266-1) PEUTZ CONSULT GmbH: Besonnungsstudie zum Bauvorhaben „Hohe Straße“ in Köln – hier: Änderung der Planung vom 31.01.2025 (G 8266-2) Weitere zu beauftragende Fachgutachten (nicht abschließend) • Überflutungsnachweis/Entwässerungskonzept • GOP • Einschätzung der FFH Verträglichkeit (im Rahmen des GOP) • Kartierung des Baumbestandes mit Baumbewertung • Energiekonzept bzw. Zertifikate gemäß Klimaleitlinien vor Beteiligung nach § 4(2) BauGB • Schalltechnisches Gutachten
Anlage 5 FNP-Änderungsbereich
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Anlage 5 Planwirkungsbereich der Vorlage zur Orientierung von Mitgliedern des Rates, der Ausschüsse und der Bezirksvertretungen, die wegen Befangenheit an den Beratungen zu diesem Tagesordnungspunkt nicht teilnehmen dürfen. Änderungsbereich 1:10.000M.: 250. Änderung des Flächennutzungsplans "Kölner Str ./ Hohe Str." in Köln-Porz-Ensen - Lage des Änderungsbereiches -
Beschlussvorlage Ausschuss
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Dezernat, Dienststelle VI/613 Vorlagen-Nummer 1050/2025 Freigabedatum 02.05.2025 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Beschluss über die Aufstellung und Einleitung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans sowie zur Aufstellung der 250. Änderung des Flächennutzungsplanes und zur Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligungen Arbeitstitel: Kölner Straße / Hohe Straße in Köln-Porz-Ensen Beschlussorgan Stadtentwicklungsausschuss Gremium Datum Beschluss: Der Stadtentwicklungsausschuss 1. beschließt nach § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) einen Bebauungsplan für das Gebiet südlich der Kölner Straße, östlich der Hohe Straße, der ehemaligen Hofanlage (Germarkung Ensen, Flur 8, teilweise Flurstück 530) und des Flurstücks 753 mit der Ge- markung Ensen und der Flurnummer 8, westlich der Bebauung entlang der Erkerstraße (Gemarkung Ensen, Flur 8, Flurstücke 444, 443, 442, 441, 440, 466, 465, 452, 417) und nördlich des Rheinufers (Gemarkung Ensen, Flur 8, Flurstück 115) – Arbeitstitel: „Kölner Straße / Hohe Straße“ in Köln-Porz-Ensen aufzustellen mit dem Ziel, eine Wohnnut- zung, eine gastronomische Nutzung sowie eine öffentliche Grün- und Spielfläche als Kombifläche festzusetzen, 2. beschließt auf Antrag der Vorhabenträgerin nach § 12 Absatz 2 BauGB die Einleitung eines Verfahrens für die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans für das unter 1. beschriebene Gebiet unter dem Ausschluss des Flurstückes mit der Gemarkung Ensen Flur 8 und Flurstücknummer 420, das sich nicht im Eigentum der Vorhabenträge- rin befindet, 3. beschließt die Aufstellung der 250. Änderung des Flächennutzungsplanes mit dem Ar- beitstitel „Kölner Straße / Hohe Straße“ in Köln-Porz-Ensen“, 4. nimmt das städtebauliche Planungskonzept zur Kenntnis und beschließt die Durchfüh- rung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Absatz 1 BauGB nach Modell 2. Alternative: Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt den Verzicht auf die Aufstellung eines Bebauungsplans mit der Konsequenz, dass das Grund- stück nicht bebaut wird und weiterhin als private Grünfläche in der Nutzung ist. Bezirksvertretung 7 (Porz) 15.05.2025 Stadtentwicklungsausschuss 26.06.2025 Ausschuss für Stadtentwicklung und regionale Zusammenarbeit 11.12.2025 2 3 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Die Vorhabenträgerin Bautrend Immobilien Projektentwicklung GmbH (BIP GmbH) hat am 12.07.2024 zur Umsetzung der Wohnungsbaupotentialfläche die Aufstellung eines Bebau- ungsplanes zur Schaffung von Planungsrecht für 160 Wohneinheiten in Mehrfamilienhäusern mit IV bis VII Geschossen sowie einem Café im südlichen Teil am Rheinufer und dem Ziel der Schaffung von öffentlich zugänglichen Durchwegungen bis zum Rheinufer beantragt. Die Stadt Köln weist einen angespannten Wohnungsmarkt und einen hohen Wohnraumbedarf auf. Gemäß der aktuellen städtischen Bevölkerungsprognose aus dem Jahr 2022 (Mitteilungs- vorlage 3926/2022) ist mit einem weiteren Bevölkerungswachstum und folglich mit einer Zu- nahme der Wohnungsnachfrage zu rechnen. Das Land NRW hat die Stadt Köln zudem als Gemeinde mit 'angespanntem Wohnungsmarkt' identifiziert. Das Vorhaben trägt damit zur Verbesserung der derzeitigen Wohnsituation bei. Es entspricht auch der städtischen Zielset- zung, Grundstücke im Sinne eines sparsamen Umgangs mit Grund und Boden qualifiziert dichter zu bebauen. In der Zwischenzeit wurde die Planung bereits angepasst, so dass mit etwas mehr als 100 Wohnungen in IV bis VI-geschossigen Mehrfamilienhäusern, eine hohe Dichte im Sinne des Köln Katalogs angestrebt wird. Zudem wurde die Planung dahingehend ergänzt, dass neben dem angedachten Café, das einen Mehrwert für die Nachbarschaft bietet, auch eine Kombiflä- che mit einer öffentlichen Grün- und Spielfläche gemäß Kooperativem Baulandmodell einge- fügt wurde. Für das Plangebiet gilt der seit dem 04.05.1992 rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 73409/05 mit dem Arbeitstitel „Grünbereich Ensen in Köln-Porz-Ensen“. Das hier gegenständliche Plan- gebiet sowie das angrenzende Rheinufer sind als öffentliche Grünfläche mit der Zweckbestim- mung „Parkanlage“ festgesetzt. Für das Flurstück 420 sowie darüber hinaus besteht die Fest- setzung einer Fläche für den Gemeinbedarf, die durch eine über das bestehende Technikge- bäude hinausgehende Baugrenze Erweiterungsmöglichkeiten eröffnet. Der Bereich der beste- henden, benachbarten Hofanlage ist als Allgemeines Wohngebiet mit einer geschlossenen Bauweise und einer GRZ von 0,6 und einer GFZ ebenfalls von 0,6 festgesetzt. Das hier angestrebte Bebauungsplanverfahren schafft auf einem Teil neues, geändertes Pla- nungsrecht, um die planungsrechtlich erforderlichen Voraussetzungen für die Realisierung ei- ner verdichteten Wohnnutzung zu schaffen. Zur Sicherung der städtebaulichen und gestalterischen Qualität hat die Vorhabenträgerin das Architekturbüro David Chipperfield Architects Gesellschaft von Architekten mbH aus Berlin mit der Planung von Beginn an beauftragt. Zur Sicherstellung der hohen Qualität wird die Vorha- benträgerin verpflichtet, das Büro bis zum Abschluss des Bauvorhabens (Leistungsphasen 1 bis mindestens 8) zu beauftragen. Der städtebauliche Entwurf wird in einem der nächsten Schritte für die weitere Qualifizierung dem Gestaltungsbeirat der Stadt Köln vorgestellt. Zuvor gilt es jedoch einige der bislang bekannten fachlichen Belange genauer zu prüfen und gegebenenfalls vorab eine darauf abgestimmte Anpassung des städtebaulichen Entwurfs durchzuführen. 4 Dazu gehören: - Umsetzbarkeit des Cafés vor dem Hintergrund des Hochwasserschutzes sowie der Zuwegung durch die Böschung, die Teil des Landschaftsschutzgebietes „Rhein, Rheinauen und Uferbereiche von Rodenkirchen bis Langel rechts-rheinisch“ und eine städtische Fläche ist, - Zugang zum Rhein durch die Böschung, die Teil des Landschaftsschutzgebietes und eine städtische Fläche ist, - Prüfung planerischer Umgang mit dem Widerspruch zur Darstellung „Immergrün“ aus dem Masterplan Stadtgrün, - Deckung des künftigen Mehrbedarfs für Schulplätze in der Primarstufe und Sekundar- stufe I im Zusammenhang mit dem Neubau der GS Berliner Str. 36 Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Absatz 1 BauGB soll vor der Vorstellung im Gestaltungsbeirat erfolgen und die Ergebnisse dem Gestaltungsbeirat ebenfalls zusam- mengefasst vorgelegt werden. Das Vorhaben berücksichtigt die Vorgaben des Kooperativen Baulandmodells (KoopBLM) der Stadt Köln in der Fassung der Bekanntmachung vom 22.05.2022 mit seiner Erweiterung durch den Beschluss „Wohnungsbau stärken“ und zu dessen Anwendung die Investorin ihre Zustim- mung (Anwendungszustimmung) gegenüber dem Stadtplanungsamt erteilt hat. Ebenso hat die Vorhabenträgerin der Anwendung der Klimaschutzleitlinien der Stadt Köln zugestimmt. Die Umsetzung des Bebauungsplanes hat voraussichtlich negative Auswirkungen auf den Kli- maschutz durch die Emission des Klimaschadgases Kohlenstoffdioxid (CO2). Das Bebau- ungsplanverfahren fällt unter die Anwendung der Leitlinien zum Klimaschutz der Stadt Köln. Im weiteren Verlauf des Bebauungsplan-verfahrens werden Maßnahmen zur Einhaltung der Anforderungen der Leitlinien zum Klimaschutz geprüft. Nach den gesetzlichen Vorgaben findet eine Umweltprüfung (Vollverfahren) statt. Hierfür wer- den verschiedene Umweltgutachten erstellt. Im Rahmen der Beteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB hat der Vorhabenträger bereits folgende Gutachten vorgelegt: Verkehrsuntersuchung, Artenschutzprüfung, klimatologische Bewertung und Besonnungsstudie. Im weiteren Verfahren werden diese Gutachten durch die Fachämter bzw. das Stadtplanungsamt geprüft und erforderliche Maßnahmen zur Vermeidung oder Min- derung von negativen Auswirkungen auf Umweltbelange entwickelt. Zur geordneten städtebaulichen Entwicklung sind die Aufstellung eines Bebauungsplanes so- wie die Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren erforderlich. Anlagen Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung Anlage 2 Geltungsbereich Anlage 3 Erläuterungen zum städtebaulichen Konzept Anlage 4 Städtebauliche Studie Anlage 5 Geltungsbereich der 250. Änderung des Flächennutzungsplans
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: ungeändert empfohlen
Zur SitzungBeschluss: vertagt
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1050/2025
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 16.12.2025
- Erstellt
- 08.04.2025 13:50