AN/0054/2020
Änderungsantrag zur Vorlage 2887/2019, Regionalplanüberarbeitung, Modul III
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Grüne Änderungsantrag nach § 13 - zu Regionalplanüberarbeitung
4458 Zeichen
Fraktion in der Bezirksvertretung 7
51143 Köln - Porz
Friedrich-Ebert-Ufer 64 - 70
Tel: 0221 221 97 309
Grüne BV 7 Porz, Friedrich-Ebert-Ufer 64, 51143 Köln
Frau Oberbürgermeisterin
Henriette Reker
Rathaus Köln
50667 Köln
Herrn Bezirksbürgermeister
Henk van Benthem
Friedrich-Ebert-Ufer 64-70
51143 Köln
Porz, 08.01.2020
Sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister,
wir bitten Sie folgenden Änderungsantrag auf die Tagesordnung zu setzen
Hier: Regionalplanüberarbeitung, Modul III– Empfehlungen zur Darstellung neuer Siedlungsbereiche
(ASB und GIB) als Optionen zur Weiterentwicklung der wachsenden Stadt
Die Bezirksvertretung Porz beschließt zu der Vorlage folgende Änderungen:
Punkt 1. der Beschlussvorlage
In der Folge zum Beschluss des Rates zum Klimanotstand beauftragt der Rat die Verwaltung, die in
Anlage 1 aufgeführten Flächen bis auf die Fläche mit besonderer ökologischer Funktion die in der
Begründung mit einem „x“ gekennzeichnet sind sowie Flächen deren Meldung den folgenden Aus-
schlusskriterien widersprechen der Bezirksregierung als Flächenvorschlag für die Neudarstellung von
ASB- und GIB-Bereichen im Regionalplan zu übermitteln:
Ausschlusskriterien:
Verringerung der notwendigen Ackerflächen zur Futter und Nahrungsmittelherstellung
Vorranggebieten für den Erhalt klimaökologischer Funktionen
Vorbehaltsgebiete zum Schutz der Artenvielfalt
Schutz von klimarelevanten Böden
Kaltluft-Leitbahnen
Kaltluft-Einzugsgebiete
lärmarme, naturbezogene Erholungsräume (< 50 dB (A)
geschützte Teile von Natur und Landschaft (FFH etc.) mit Umfeld 300 bis 3000 Meter
Biotopverbundflächen,
schutzwürdige Biotope mit Umfeld 300 Meter
Waldbereiche
Wildtierkorridore
Wasserschutzgebiete
unzerschnittene verkehrsarme Räume < 50 km²
Flächen die ohne notwendige Arrondierung (Lückenschließung) voraussichtlich ausschließlich mit
Ein- oder zweigeschossigen Häusern bebaut werden können
Optionsflächen, welche eine besondere ökologische Funktion für die Stadt beinhalten (vgl. Tabelle 3),
sind besonders gekennzeichnet. Die Abwägung der verschiedenen Belange bei der Diskussion über
eine Ausweisung als Baufläche ist insbesondere vor dem Hintergrund des ausgerufenen Klimanot-
standes weiterzuführen und ist nicht abgeschlossen.
Für den Bezirk 7 werden daher nur folgende Flächen gemeldet:
7-702-13
7-707-003
7-708-004 evtl. verkleinert um die Sportplatzfläche
7-708-005 nur die westliche Fläche, die östliche Fläche gehört zu einem Biotopverbund
Für die hier nicht erwähnten Flächen im Bezirk 7 gelten eine oder mehrere Ausschlusskriterien, so
dass diese aus der Meldung zurückgezogen werden.
Begründung:
Der Flächenverbrauch von ca. 10ha täglich in NRW verbietet es jegliche Neufeststellung von Flächen
als ASB oder GIB da dieser Verbrauch schon durch Lückenschlüsse und Arrondierungen erreicht
wird. Im Prinzip des Klimanotstandes müsste der neue Regionalplan eine Verminderung der Flächen
vorsehen um die Klimaziele erreichen zu können. Die allgemein bekannten Probleme des Bevölke-
rungswachstum können nicht durch Ausweisung neuer Flächen und somit noch mehr Flächenver-
brauch bekämpft werden. Damit würden die Ziele der Bundes- und Landespolitik den Verbrauch auf 5
ha pro Tag zu reduzieren restriktiv verhindert, da die Arrondierungen und Lückenschließungen die
Zahl von 5ha pro Tag in NRW überschreiten kann.
Die Erhaltung der Flächen zur Nahrungsmittelproduktion sollte bei der anstehenden globalen Han-
delskrise ebenso im Vordergrund stehen wie die Erhaltung der Biotop und Umweltflächen.
In Ballungsräumen sind vornehmlich Verdichtungen vorzusehen, damit ein Ziel von 6100 Einwohne
pro km² erreicht werden kann. Zusätzliche Flächen nur für Ein- oder Zweigeschossige Bauten sind
generell abzulehnen, wenn sie nicht einer Lückenschließung dienen.
Bestehende B-Pläne müssen überprüft werden, in wie weit die Geschosszahl, die Grundflächenzahl
und Wohnflächenzahl dahingehend geändert werden müssen um dem Ziel einer Nachverdichtung bis
zu einer Bevölkerungsdichte von durchschnittlich 6100 Einwohner je km² nahe zu kommen. Die Ge-
schosszahl ist in einer umgekehrten Trichterform vom Kölner Zentrum bis in die Außenbezirke de-
gressiv zu entwickeln. Innen hoch Außen niedrig. Die niedrigste Geschosszahl ist zwei, somit sind
Bungalows und ebenerdige Flächenverschwendungen zu verhindern
(Dieter Redlin)
Fraktionsvorsitzender
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: endgültig zurückgezogen
Zur SitzungOrte (1)
- Friedrich-Ebert-Ufer 64
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Aktenzeichen
- AN/0054/2020
- Typ
- Antrag nach § 3 der GeschO des Rates
- Datum
- 15.01.2020
- Erstellt
- 15.01.2020 13:19