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Änderungsantrag zur Vorlage 2887/2019, Regionalplanüberarbeitung, Modul III

Antrag nach § 3 der GeschO des Rates AN/0054/2020 vom 15.01.2020

Stand: Am 30.01.2020 in der Bezirksvertretung 7 (Porz) endgültig zurückgezogen.

Dokumente

  • Grüne Änderungsantrag nach § 13 - zu Regionalplanüberarbeitung

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    Fraktion in der Bezirksvertretung 7 51143 Köln - Porz Friedrich-Ebert-Ufer 64 - 70 Tel: 0221 221 97 309 Grüne BV 7 Porz, Friedrich-Ebert-Ufer 64, 51143 Köln Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Rathaus Köln 50667 Köln Herrn Bezirksbürgermeister Henk van Benthem Friedrich-Ebert-Ufer 64-70 51143 Köln Porz, 08.01.2020 Sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister, wir bitten Sie folgenden Änderungsantrag auf die Tagesordnung zu setzen Hier: Regionalplanüberarbeitung, Modul III– Empfehlungen zur Darstellung neuer Siedlungsbereiche (ASB und GIB) als Optionen zur Weiterentwicklung der wachsenden Stadt Die Bezirksvertretung Porz beschließt zu der Vorlage folgende Änderungen: Punkt 1. der Beschlussvorlage In der Folge zum Beschluss des Rates zum Klimanotstand beauftragt der Rat die Verwaltung, die in Anlage 1 aufgeführten Flächen bis auf die Fläche mit besonderer ökologischer Funktion die in der Begründung mit einem „x“ gekennzeichnet sind sowie Flächen deren Meldung den folgenden Aus- schlusskriterien widersprechen der Bezirksregierung als Flächenvorschlag für die Neudarstellung von ASB- und GIB-Bereichen im Regionalplan zu übermitteln: Ausschlusskriterien: Verringerung der notwendigen Ackerflächen zur Futter und Nahrungsmittelherstellung Vorranggebieten für den Erhalt klimaökologischer Funktionen Vorbehaltsgebiete zum Schutz der Artenvielfalt Schutz von klimarelevanten Böden Kaltluft-Leitbahnen Kaltluft-Einzugsgebiete lärmarme, naturbezogene Erholungsräume (< 50 dB (A) geschützte Teile von Natur und Landschaft (FFH etc.) mit Umfeld 300 bis 3000 Meter Biotopverbundflächen, schutzwürdige Biotope mit Umfeld 300 Meter Waldbereiche Wildtierkorridore Wasserschutzgebiete unzerschnittene verkehrsarme Räume < 50 km² Flächen die ohne notwendige Arrondierung (Lückenschließung) voraussichtlich ausschließlich mit Ein- oder zweigeschossigen Häusern bebaut werden können Optionsflächen, welche eine besondere ökologische Funktion für die Stadt beinhalten (vgl. Tabelle 3), sind besonders gekennzeichnet. Die Abwägung der verschiedenen Belange bei der Diskussion über eine Ausweisung als Baufläche ist insbesondere vor dem Hintergrund des ausgerufenen Klimanot- standes weiterzuführen und ist nicht abgeschlossen. Für den Bezirk 7 werden daher nur folgende Flächen gemeldet: 7-702-13 7-707-003 7-708-004 evtl. verkleinert um die Sportplatzfläche 7-708-005 nur die westliche Fläche, die östliche Fläche gehört zu einem Biotopverbund Für die hier nicht erwähnten Flächen im Bezirk 7 gelten eine oder mehrere Ausschlusskriterien, so dass diese aus der Meldung zurückgezogen werden. Begründung: Der Flächenverbrauch von ca. 10ha täglich in NRW verbietet es jegliche Neufeststellung von Flächen als ASB oder GIB da dieser Verbrauch schon durch Lückenschlüsse und Arrondierungen erreicht wird. Im Prinzip des Klimanotstandes müsste der neue Regionalplan eine Verminderung der Flächen vorsehen um die Klimaziele erreichen zu können. Die allgemein bekannten Probleme des Bevölke- rungswachstum können nicht durch Ausweisung neuer Flächen und somit noch mehr Flächenver- brauch bekämpft werden. Damit würden die Ziele der Bundes- und Landespolitik den Verbrauch auf 5 ha pro Tag zu reduzieren restriktiv verhindert, da die Arrondierungen und Lückenschließungen die Zahl von 5ha pro Tag in NRW überschreiten kann. Die Erhaltung der Flächen zur Nahrungsmittelproduktion sollte bei der anstehenden globalen Han- delskrise ebenso im Vordergrund stehen wie die Erhaltung der Biotop und Umweltflächen. In Ballungsräumen sind vornehmlich Verdichtungen vorzusehen, damit ein Ziel von 6100 Einwohne pro km² erreicht werden kann. Zusätzliche Flächen nur für Ein- oder Zweigeschossige Bauten sind generell abzulehnen, wenn sie nicht einer Lückenschließung dienen. Bestehende B-Pläne müssen überprüft werden, in wie weit die Geschosszahl, die Grundflächenzahl und Wohnflächenzahl dahingehend geändert werden müssen um dem Ziel einer Nachverdichtung bis zu einer Bevölkerungsdichte von durchschnittlich 6100 Einwohner je km² nahe zu kommen. Die Ge- schosszahl ist in einer umgekehrten Trichterform vom Kölner Zentrum bis in die Außenbezirke de- gressiv zu entwickeln. Innen hoch Außen niedrig. Die niedrigste Geschosszahl ist zwei, somit sind Bungalows und ebenerdige Flächenverschwendungen zu verhindern (Dieter Redlin) Fraktionsvorsitzender

Beratungsverlauf

  1. 30.01.2020

    Bezirksvertretung 7 (Porz)

    TOP 7.5.2, Entscheidung. Ergebnis: endgültig zurückgezogen

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