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AN/0054/2020

Änderungsantrag zur Vorlage 2887/2019, Regionalplanüberarbeitung, Modul III

Antrag nach § 3 der GeschO des Rates 15.01.2020

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 7 (Porz), Sitzung am 30.01.2020, TOP 7.5.2

Grüne Änderungsantrag nach § 13 - zu Regionalplanüberarbeitung

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Grüne Änderungsantrag nach § 13 - zu Regionalplanüberarbeitung

4458 Zeichen

Fraktion in der Bezirksvertretung 7 
 
51143 Köln - Porz 
Friedrich-Ebert-Ufer 64 - 70 
 
Tel: 0221 221 97 309 
 
  
Grüne BV 7 Porz, Friedrich-Ebert-Ufer 64, 51143 Köln  
Frau Oberbürgermeisterin 
Henriette Reker 
Rathaus Köln 
50667 Köln 
 
Herrn Bezirksbürgermeister  
Henk van Benthem 
Friedrich-Ebert-Ufer 64-70 
51143 Köln 
 
 
 
Porz, 08.01.2020 
Sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister, 
wir bitten Sie folgenden Änderungsantrag auf die Tagesordnung zu setzen 
Hier: Regionalplanüberarbeitung, Modul III– Empfehlungen zur Darstellung neuer Siedlungsbereiche 
(ASB und GIB) als Optionen zur Weiterentwicklung der wachsenden Stadt 
 
Die Bezirksvertretung Porz beschließt zu der Vorlage folgende Änderungen: 
Punkt 1. der Beschlussvorlage 
 
In der Folge zum Beschluss des Rates zum Klimanotstand beauftragt der Rat die Verwaltung, die in 
Anlage 1 aufgeführten Flächen bis auf die Fläche mit besonderer ökologischer Funktion die in der 
Begründung mit einem „x“ gekennzeichnet sind sowie Flächen deren Meldung den folgenden Aus-
schlusskriterien widersprechen  der Bezirksregierung als Flächenvorschlag für die Neudarstellung von 
ASB- und GIB-Bereichen im Regionalplan zu übermitteln: 
Ausschlusskriterien: 
Verringerung der notwendigen Ackerflächen zur Futter und Nahrungsmittelherstellung 
Vorranggebieten für den Erhalt klimaökologischer Funktionen 
Vorbehaltsgebiete zum Schutz der Artenvielfalt 
Schutz von klimarelevanten Böden 
Kaltluft-Leitbahnen 
Kaltluft-Einzugsgebiete 
lärmarme, naturbezogene Erholungsräume (< 50 dB (A) 
geschützte Teile von Natur und Landschaft (FFH etc.) mit Umfeld 300 bis 3000 Meter 
Biotopverbundflächen, 
schutzwürdige Biotope mit Umfeld 300 Meter 
Waldbereiche 
Wildtierkorridore 
Wasserschutzgebiete 
unzerschnittene verkehrsarme Räume < 50 km² 
Flächen die ohne notwendige Arrondierung (Lückenschließung) voraussichtlich ausschließlich mit 
Ein- oder zweigeschossigen Häusern bebaut werden können 
 
Optionsflächen, welche eine besondere ökologische Funktion für die Stadt beinhalten (vgl. Tabelle 3), 
sind besonders gekennzeichnet. Die Abwägung der verschiedenen Belange bei der Diskussion über 
eine Ausweisung als Baufläche ist insbesondere vor dem Hintergrund des ausgerufenen Klimanot-
standes weiterzuführen und ist nicht abgeschlossen.  
 
Für den Bezirk 7 werden daher nur folgende Flächen gemeldet:

7-702-13 
7-707-003 
7-708-004 evtl. verkleinert um die Sportplatzfläche 
7-708-005 nur die westliche Fläche, die östliche Fläche gehört zu einem Biotopverbund  
 
Für die hier nicht erwähnten Flächen im Bezirk 7 gelten eine oder mehrere Ausschlusskriterien, so 
dass diese aus der Meldung zurückgezogen werden. 
 
 
 
 
 
 Begründung:  
Der Flächenverbrauch von ca. 10ha täglich in NRW verbietet es  jegliche Neufeststellung von Flächen 
als ASB oder GIB da dieser Verbrauch schon durch Lückenschlüsse und Arrondierungen erreicht 
wird. Im Prinzip des Klimanotstandes müsste der neue Regionalplan eine Verminderung der Flächen 
vorsehen um die Klimaziele erreichen zu können. Die allgemein bekannten Probleme des Bevölke-
rungswachstum können nicht durch Ausweisung neuer Flächen und somit noch mehr Flächenver-
brauch bekämpft werden. Damit würden die Ziele der Bundes- und Landespolitik den Verbrauch auf 5 
ha pro Tag zu reduzieren restriktiv verhindert, da die Arrondierungen und Lückenschließungen die 
Zahl von 5ha pro Tag in NRW überschreiten kann. 
Die Erhaltung der Flächen zur Nahrungsmittelproduktion sollte bei der anstehenden globalen Han-
delskrise ebenso im Vordergrund stehen wie die Erhaltung der Biotop und Umweltflächen. 
In Ballungsräumen sind vornehmlich Verdichtungen vorzusehen, damit ein Ziel von 6100 Einwohne 
pro km² erreicht werden kann. Zusätzliche Flächen nur für Ein- oder Zweigeschossige Bauten sind 
generell abzulehnen, wenn sie nicht einer Lückenschließung dienen. 
Bestehende B-Pläne müssen überprüft werden, in wie weit die Geschosszahl, die Grundflächenzahl 
und Wohnflächenzahl dahingehend geändert werden müssen um dem Ziel einer Nachverdichtung bis 
zu einer Bevölkerungsdichte von durchschnittlich 6100 Einwohner je km² nahe zu kommen. Die Ge-
schosszahl ist in einer umgekehrten Trichterform vom Kölner Zentrum bis in die Außenbezirke de-
gressiv zu entwickeln. Innen hoch Außen niedrig. Die niedrigste Geschosszahl ist zwei, somit sind 
Bungalows und ebenerdige Flächenverschwendungen zu verhindern 
    
 
 
 
 
 
 
(Dieter Redlin)  
Fraktionsvorsitzender

Beratungsverlauf (1)

30.01.2020 Bezirksvertretung 7 (Porz)
TOP 7.5.2 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: endgültig zurückgezogen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Friedrich-Ebert-Ufer 64

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Details

Aktenzeichen
AN/0054/2020
Typ
Antrag nach § 3 der GeschO des Rates
Datum
15.01.2020
Erstellt
15.01.2020 13:19