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A-W/0040/2009

Straßenbaumaßnahme Am Getterbach - Senkung Verteilerwert

Antrag an die BV West 24.11.2009

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung Münster-West, Sitzung am 03.12.2009, TOP 6.6

Originalantrag

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Originalantrag

6665 Zeichen

	


	  

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Fraktion in der BV West  
Münster, 19. Nov. 2009 
 
 
 
An die 
Bezirksbürgermeisterin des Stadtbezirks Münster – West 
Frau Elisabeth Westrup 
Pantaleonplatz 7 
48161 M ü n s t e r 
 
 
 
 
Straßenbaumaßnahme Am Getterbach -  Senkung Verteilerwert 
 
 
Die Verwaltung wird gebeten, schon im Offenlegungsbeschluss  die Ausbauplanung der Straßen- 
baumaßnahme Am Getterbach so zu gestalten, dass der Verteilerwert um die 8,00 €/m² liegt.  
Um dieses Ziel zu erreichen,  
• ist der Rat der Stadt Münster aufzufordern, den Umfang des beit ragsfähigen Aufwandes für 
die Entsorgung des PAK belasteten Aushubes zu ermäßigen, da der Aufwand f ür diese Teil- 
einrichtung in keinem angemessenen Verhältnis zu den Kosten der Gesamtmaßnahme steht. 
 
• wird die Verwaltung gebeten, den abgestimmten Anliegerwünsche zur Kostene insparung zu 
entsprechen, sofern sie nicht gegen geltendes Recht verstoßen (vgl. Anlage). 
Die Verwaltung wird weiter gebeten, die Abrechnungsmodalitäten der Baumaßnahme (einheitliches 
Abrechnungsgebiet und Abrechnung nach KAG) eindeutig und justiziabel vor Beginn der Baumaß- 
nahmen zu klären, um spätere Unsicherheiten bezüglich der Abrechnung zu verm eiden. Gfls. ist 
hier ein Ratsbeschluss herbeizuführen. 
 
Begründung: 
 
Der beitragsfähige Aufwand für Straßenbaumaßnahmen wird nach dem tat sächlichen Aufwand er- 
mittelt. Bei der seit 2007 laufenden Straßen-Bauplanung „Am Getterba ch“ entstehen nach den bis- 
herigen Planungen der Stadt Münster ein Aufwand in Höhe von ca. 1,32 Mio. EUR.  
 
80 % des Aufwandes sollen die Anlieger tragen, dies entspricht ei nem Verteilerwert von ca. 9,83 
€/m². Für einzelne Grundstücksbesitzer entstehen so Belastungen von über 20.000 EUR für den 
Straßenausbau. 
 
Der Rat der Stadt Münster ist aufgefordert, den Umfang des beitragsfähigen Aufwandes für die Ent- 
sorgung des PAK belasteten Aushubes zu ermäßigen, da der Aufwand für diese  Teileinrichtung in 
keinem angemessenen Verhältnis zu den Kosten der Gesamtmaßnahme steht.

Bis etwa 1980 wurden im Straßenbau Teerstoffe (Pech, Pechlösungen, Tee röle) als Bindemittel 
verwendet, die aus Steinkohle hergestellt wurden. Ab den sechziger Jahren wurde zunehmend aus  
Erdöl gewonnenes Bitumen eingesetzt, das Mitte der Siebziger die T eerasphalte weitgehend ver- 
drängt hatte. Bei PAK handelt es sich um Polyzyklische Aromatische Kohlenwasserstoffe. Diese 
Stoffe sind krebserregend, da sie im Körper enzymatisch zu Epoxiden umgewandelt werden, welche 
wiederum die DNA-Synthese hemmen und dabei Mutationen auslösen können. 
 
Der in verschiedenen Bereichen der Straße Am Getterbach mit P AK belastete teerhaltige Straßen- 
aufbruch muss ausgebaggert und umweltgerecht als Sonderabfall entsorgt werden.  
 
Dadurch können Kosten von bis zu 150.000 EUR (je nach Intensität der Verseuchung, die exakt erst 
durch Proben während der Auskofferungsarbeiten festgestellt werden kann), die die Anlieger der 
Straße Am Getterbach zu 80 % tragen sollen.  
 
Kosten zur Vermeidung, zur Beseitigung und zum Ausgleich von Umweltbeeinträ chtigungen wer- 
den im Umweltrecht dem Verursacher oder Eigentümer zugerechnet. Wenn der Verursacher oder 
Eigentümer nicht festgestellt werden kann oder die Anwendung des Verursa cherprinzips zu schwe- 
ren wirtschaftlichen Störungen führen würde, muss die Allgemeinheit die  Kosten nach dem Ge- 
meinlastprinzip tragen. 
 
Die Anlieger der Straße Am Getterbach sind für die Kontaminatione n der Straße Am Getterbach 
nicht verantwortlich, sie sind nach dem Umweltrecht weder Handlungsst örer (Verursacher) noch 
Zustandsstörer (Eigentümer).  
 
Die Verwaltung hat sich in den vergangenen zwei Jahren mit den Anli egern in vielen Gesprächen 
vorbildlich und bürgernah über die Grundzüge der Ausbauplanung auseinandergesetzt. 
 
Der von den Anliegern abgestimmte Wille soll jedoch lt. Mitteilung der  Verwaltung in der Bürger- 
anhörung vom 24.09.09 im Offenlegungsbeschluss nicht immer umgesetzt werden. 
 
Die Verwaltung wird daher aufgefordert, allen abgestimmten Anliegerw ünschen, sofern sie nicht 
gegen geltendes Recht verstoßen, schon im Offenlegungsbeschluss zu entspr echen, um den von den 
Bürgern akzeptierten Verteilerwert von rd. 8,00 €/m² zu erreichen. 
 
gezeichnet 
 
Wolfgarten 
Hamann    
Hissmann 
Hinzmann 
Krekeler 
Stähler 
van der Meulen 
Westrup

Anlage:    Auszugsweise Aufforderung der Eigentümer an die Parteien  
Unsere politischen Vertreter aller Parteien werden aufgeforder t, folgende Forderungen und Stand- 
punkte wahrzunehmen und zu vertreten:  
 Maximal 26 Laternen  
 Der bereits durch den AK dem TBA vorgelegte Entwurf ist zu berücksichtigen (Standorte 
der Laternen) 
 Der AK ist hier weiter zu beteiligen. 
 Die Kostenersparnis durch die verringerte Anzahl der aufzustelle nden Laternen ist durch 
TBA anzugeben (der AK erwartet eine Einsparung von ca. 42.000 Euro). 
 Straßenbreiten  
 Die geplanten Straßenbreiten (insbesondere in den Stichwegen) des gewachsenen Wohn- 
gebiets „Am Getterbach“ werden als überdimensioniert angesehen. Hi erbei ist allerdings 
festzustellen, dass die Planung des TBA noch unterhalb der nach den Rich tlinien für den 
Ausbau von Stadtstraßen möglichen Breiten liegt. Trotzdem ist generell  eine Reduzie- 
rung der Straßenbreiten zu planen. Der Stichweg II z.B. maximal 4 m Breite. 
 Die Grünflächen(streifen) müssen verbreitert werden, bedürfen aber z.B. am Stichweg III 
keine Erneuerung für 30 € / qm. Zum größten Teil können die existierenden Grünflächen 
bestehen bleiben. 
 Eine weitere Reduzierung von versiegelter Fläche sollte geprüft werden. 
 Die Kostenersparnis durch die o.a. Maßnahmen sind durch TBA anzugeben. 
 Verschwenkung der Straße  
 Der bereits durch den AK dem TBA vorgelegte Entwurf ist zu berücksi chtigen (siehe 
auch Alternativvorschlag des TBA/ Erstentwurf). 
 Die etwaigen Zusatzkosten (vom TBA auf ca. 30.000 Euro beziffert) sind da bei aufzulis- 
ten. 
 Es ist eine Aussage durch das TBA zu treffen, ob alle Flurstücke bereits jetzt eine Zufahrt 
zwingend benötigen. 
 Reduzierung (oder Wegfall) von Parkbuchten  
 Im hinteren Bereich des Hauptwegs sind derzeit Parkbuchten geplant, wo es wenig sinn- 
voll ist. 
 Es ist festzulegen, ob ein gesetzlich geforderter prozentualer Ant eil an hergerichteter 
Straße zwingend als Parkraum/ Parkbuchten verplant werden muss. 
 Die Kostenersparnis durch die verringerte Anzahl der zu erstelle nden Parkbuchten ist 
durch TBA anzugeben.

Beratungsverlauf (1)

03.12.2009 Bezirksvertretung Münster-West
TOP 6.6 Antrag Entscheidung

Beschluss: eingebracht

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Am Getterbach

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Details

Vorlagen-Nr.
A-W/0040/2009
Typ
Antrag an die BV West
Datum
24.11.2009
Erstellt
06.10.2020 14:37