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1929/2020

Zweckverband Verkehrsverbund Rhein-Sieg (VRS): Entsendung in die Verbandsversammlung

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 24.11.2020

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 10.12.2020, TOP 2.1.2

Beschlussvorlage Rat

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Beschlussvorlage Rat

5491 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
II/II/2 
 
Vorlagen-Nummer 
 1929/2020 
Freigabedatum 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Zweckverband Verkehrsverbund Rhein-Sieg (VRS): Entsendung in die Verbandsversammlung 
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
Beschluss: 
 
I. Der Rat der Stadt Köln entsendet  in die Verbandsversammlung des Zweckverbandes 
Verkehrsverbund Rhein-Sieg: 
 
Vertreterinnen/Vertreter:    Stellvertretungen: 
 
1) Beigeordnete Andrea Blome   Stadtkämmerin Prof. Dr. Dörte Diemert 
(Oberbürgermeister/in bzw. der/die von ihm/ihr vorgeschlagene/r Bedienstete/r der Stadt Köln, 
§ 113 Abs. 2 GO NRW) 
 
2) …………………………………………   ………………………………………… 
 
3) …………………………………………   ………………………………………… 
 
4) …………………………………………  ………………………………………… 
 
5) …………………………………………  ………………………………………… 
 
6) …………………………………………  ………………………………………… 
 
7) …………………………………………  ………………………………………… 
 
8) …………………………………………  ………………………………………… 
 
9) …………………………………………  ………………………………………… 
 
10)…………………………………………  ………………………………………… 
 
11)…………………………………………  ………………………………………… 
 
II. Die Entsendung gilt für die Wahlzeit des Rates, verlängert sich jedoch bis zu der Ratssitzung 
nach der Neuwahl, in der die Vertreterinnen bzw. Vertreter in die Verbandsversammlung gewählt 
werden. Sie endet in jedem Fall mit dem Ausscheiden aus dem für die Mitgliedschaft maßgebli-
chen Amt oder Organ vor Ablauf der Wahlzeit des Rates. Bei der Oberbürgermeisterin oder dem 
Oberbürgermeister oder der/dem von ihr/ihm vorgeschlagenen Bediensteten der Stadt Köln sowie 
deren Vertretungen ist dies das Dienstverhältnis zur Stadt Köln, bei den anderen entsandten Ver-
treterinnen bzw. Vertreter und Stellvertretungen in der Verbandsversammlung ist dies die Mit-
Rat 10.12.2020

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gliedschaft im Rat der Stadt Köln oder in einem seiner Ausschüsse, sofern zum Zeitpunkt der 
Entsendung eine Mitgliedschaft in einem dieser Gremien bestanden hat. 
 
III. Der Rat weist die von ihm entsandten bzw. auf seine Veranlassung gewählten Vertreterinnen und 
Vertreter der Stadt Köln in der Verbandsversammlung an, den Public Corporate Governance Ko-
dex der Stadt Köln zu beachten und auf seine Einhaltung hinzuwirken.

3 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung 
 
Die Stadt Köln ist Mitglied des Zweckverbandes Verkehrsverbund Rhein-Sieg.  
 
Die für die Entsendung in die Verbandsversammlung maßgebliche Bestimmung der Satzung des 
Zweckverbandes lautet: 
 
„§ 6 
Zusammensetzung der Verbandsversammlung 
 
(1) Die Verbandsversammlung besteht aus den Vertretern der Verbandsmitglieder. Die Mitglieder 
der Verbandsversammlung werden von den Vertretungskörperschaften der Verbandsmitglie-
der für deren Wahlzeit aus ihrer Mitte oder aus dem Kreise ihrer Dienstkräfte gewählt. Für je-
des Mitglied ist ein Stellvertreter für den Fall der Verhinderung zu wählen. 
 
(2) Jedes Verbandsmitglied entsendet je angefangene 100.000 Einwohner einen Vertreter in die 
Verbandsversammlung. Maßgebend ist der letzte Stand der Wohnbevölkerung in der vom 
Landesamt für Datenverarbeitung und Statistik fortgeschriebenen amtlichen Bevölkerungssta-
tistik. Eine Überprüfung (und damit ggf. eine Anpassung der Sitze) hat jeweils zum Ende des 
Jahres zu erfolgen, das dem Jahr vorausgeht, in dem eine Kommunalwahl stattfindet. 
 
(3) – (4) [...]“ 
 
Nach den vom Landesamt für Datenverarbeitung und Statistik vorliegenden Bevölkerungszahlen 
ergibt sich für die Stadt Köln für die Wahlperiode 2020-2025 ein Entsendungsrecht für elf Vertreterin-
nen bzw. Vertreter sowie Stellvertretungen.  
 
Gem. § 113 Abs. 2 Gemeindeordnung NRW (GO NRW) vertritt eine vom Rat bestellte Vertreterin 
oder ein vom Rat bestellter Vertreter die Gemeinde in Beiräten, Aufsichtsräten, Ausschüssen oder 
entsprechenden Organen von juristischen Personen, an denen die Gemeinde beteiligt ist. Sofern wei-
tere Vertreterinnen bzw. Vertreter zu benennen sind, muss die Oberbürgermeisterin bzw. der Ober-
bürgermeister oder die von ihr/ihm vorgeschlagene Dienstkraft der Gemeinde dazuzählen. 
 
Die Bestellung der gemeindlichen Vertreterinnen oder Vertreter ist gemäß § 50 Abs. 4  i.V.m. 
§ 50 Abs. 3 GO NRW durch den Rat vorzunehmen. Der Sitz der Oberbürgermeisterin bzw. des Ober-
bürgermeisters oder der/des von ihr/ihm vorgeschlagenen Bediensteten ist dabei nicht auf die Liste 
einer Partei anzurechnen. Das für die Besetzung der Mitglieder der Verbandsversammlung maßgebli-
che Sitzzuteilungsverfahren (Quotenverfahren nach Hare-Niemeyer) findet insoweit nur auf die ver-
bleibenden zehn Sitze Anwendung. 
 
 
Der Ältestenrat der Stadt Köln hat in seiner Sitzung vom 10. Mai 2019 einstimmig angeregt, die Ver-
treterinnen und Vertreter der Stadt Köln in Aufsichtsgremien künftig bei ihrer Wahl anzuweisen, den

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Public Corporate Governance Kodex zu beachten und auf seine Einhaltung hinzuwirken. Dieser Emp-
fehlung ist der Rat mit Beschluss vom 9. Juli 2019 gefolgt (Vorlage 2136/2019, TOP 10.37). Sofern 
sich das Beteiligungsunternehmen andere, vergleichbare Regelwerke guter Unternehmensführung 
gegeben hat, bezieht sich die Weisung auf dieses Regelwerk.  
 
 
Hinweis:  
Bei Kandidaturen für Wahlgremien soll der Anteil der Frauen mindestens 40 Prozent betragen, § 12 
Abs. 4 Landesgleichstellungsgesetz NRW (LGG). Im Übrigen sollen Gremien geschlechtsparitätisch 
besetzt werden, § 12 Abs. 7 LGG.

Beratungsverlauf (1)

10.12.2020 Rat
TOP 2.1.2 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

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Details

Aktenzeichen
1929/2020
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
24.11.2020
Erstellt
25.06.2020 11:23