AN/2299/2021
Zu Top 3.2 Städtebauliche Entwicklung Deutzer Hafen Köln: Einrichtung eines Begleitgremiums
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Gem. Änderungsantrag nach § 13 (Grüne)
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Fraktion Bündnis90/Die Grünen im Kölner Rat CDU-Fraktion im Rat der Stadt Köln Volt Fraktion im Rat der Stadt Köln An die Vorsitzende des Stadtentwicklungsausschusses Frau Sabine Pakulat Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 28.10.2021 AN/2299/2021 Änderungs- bzw. Zusatzantrag gem. § 13 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Stadtentwicklungsausschuss 28.10.2021 Zu Top 3.2 Städtebauliche Entwicklung Deutzer Hafen Köln: Einrichtung eines Begleitgremiums Sehr geehrte Frau Pakulat, sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, die antragstellenden Fraktionen bitten Sie nachfolgenden Änderungsantrag in die Tagesord- nung des Stadtentwicklungsausschusses am 28.10.2021 aufzunehmen. Der Antrag AN/1786/2021 der Fraktion Die Linke soll wie folgt ersetzt werden: Beschluss: Der Stadtentwicklungsausschuss beauftragt die Verwaltung, ein Begleitgremium Deutzer Hafen einzurichten. Das Begleitgremium berät über Fragen, die mit der städtebaulichen Entwicklung des Deutzer Hafens zusammenhängen. Das Begleitgremium besteht aus folgenden Mitgliedern: Dezernent für Planen und Bauen als Vorsitzender des Begleitgremiums Vertreter*innen der Fraktionen, die im Stadtentwicklungsausschuss mit Stimmrecht vertreten sind (6) Vertreter*innen der Bezirksvertretung Innenstadt (4) Weitere zugeladene Fachexpert*innen. Das Begleitgremium ist für die Dauer einer Wahlperiode des Rates eingesetzt, sodass mit jeder neuen Ratsperiode über die Zusammensetzung neu zu entscheiden ist. - 2 - Getagt wird planmäßig zweimal jährlich in öffentlichen Sitzungen. Nach Bedarf können weite- re Sitzungen durchgeführt werden. Die Vor- und Nachbereitung der Arbeit des Begleitgremiums liegt in der Verantwortung des Stadtplanungsamtes. Die Grundlage der Arbeit Begleitgremiums bildet seine Geschäftsordnung. Begründung: Der Rat hat am 27. September 2018 den Integrierten Plan als städtebauliches Konzept ge- mäß § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB beschlossen. Der Integrierte Plan besteht aus einem Gesamt- plan sowie einem Handbuch. Die städtebauliche Entwicklung des Deutzer Hafens soll durch ein umfassendes Beteili- gungskonzept begleitet werden, die Öffentlichkeit intensiv eingebunden werden. Nachdem während des Kooperativen Verfahrens ein Begleitgremium bestanden hat, ist in dem Integrierten Plan erneut die Einrichtung eines Begleitgremiums vorgesehen. Mit freundlichen Grüßen gez. gez. gez. Lino Hammer Grüne-Fraktionsgeschäftsführer Niklas Kienitz CDU-Fraktionsgeschäftsführer Lucas Sickmöller Volt-Fraktionsgeschäftsführer
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: endgültig zurückgezogen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- AN/2299/2021
- Typ
- Gem. Änderungsantrag nach § 13 (Grüne)
- Datum
- 28.10.2021
- Erstellt
- 28.10.2021 09:59