AN/0262/2017
SPD-Antrag „Mehr Sicherheit auf Kölner Straßen und Plätzen"
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Gem. Änderungsantrag nach § 13 (Grüne)
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CDU-Fraktion im Rat der Stadt Köln/ Fraktion Bündnis90/Die Grünen im Kölner Rat FDP-Fraktion im Rat der Stadt Köln An die Vorsitzende des Rates Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Eingang beim Büro der Oberbürgermeisterin: 14.02.2017 AN/0262/2017 Änderungs- bzw. Zusatzantrag gem. § 13 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Rat 14.02.2017 TOP 3.1.3: SPD-Antrag „Mehr Sicherheit auf Kölner Straßen und Plätzen – aus Fehlern lernen: städtische Security-Mitarbeiter fördern„ Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, die Antragsstellenden bitten Sie, folgenden Änderungsantrag zum Antrag der SPD-Fraktion, AN/0212/2017 in die Tagesordnung des Rates am 14.02.2017 aufzunehmen: Der Beschlussvorschlag soll wie folgt ersetzt werden: 1. Der Rat unterstützt die bereits in Beratung befindlichen Bestrebungen der Geschäfts- führung und des Aufsichtsrats der Kölner Gesellschaft für Arbeits- und Berufsförde- rung (KGAB), bestehende Tätigkeitsfeld auszudehnen und neue zu identifizieren. Dazu sind die Möglichkeiten der Inhouse-Fähigkeit sowie die verschiedenen Förder- möglichkeiten der Agentur für Arbeit, des Landes und des Bundes zu nutzen. 2. Mit dem Ratsbeschluss „kommunale Beschäftigungsförderung“ vom 17.11.2016 wur- de die Verwaltung beauftragt, kurzfristig ein Maßnahmenprogramm mit Qualifizie- rungs- und Beschäftigungsmöglichkeiten für Langzeitarbeitslose in Kooperation mit der Agentur für Arbeit und dem Jobcenter Köln aufzustellen und einen Umsetzungs- vorschlag im 1. Quartal 2017 den zuständigen Ratsausschüssen vorzulegen. Dieser Ratsbeschluss ist auch für die zukünftige Ausrichtung der KGAB seitens der Verwal- tung zu berücksichtigen. Über die zukünftige Ausrichtung der KGAB ist dem Aus- schuss Soziales und Senioren und dem Finanzausschuss zu berichten. 3. Die Verwaltung wird beauftragt, bei der Vergabe von Bewachungsdienstleistungen an private Dienstleister und vom Vertragspartner eingesetzte Subformen die Einhaltung bereits bestehender Vertragsverhältnisse präzise zu prüfen und die Möglichkeit von Vertragskündigungen bei Nichteinhaltung oder Verstößen gegen die vertraglich fest- gelegten Regelungen ausdrücklich vorzusehen. Die Verwaltung soll prüfen, welche - 2 - Sanktionsmöglichkeiten gegenüber Firmen, die gegen Vertragsregelungen versto- ßen, rechtlich umsetzbar sind. 4. Es ist sicherzustellen, dass auch die Subunternehmen von Auftragnehmern der Stadt Köln ausschließlich Personal einsetzen, das nach dem jeweils gültigen Tarifvertrag zur Regelung der Mindestlöhne für Sicherheitsdienstleistungen vergütet wird. Begründung: Erfolgt mündlich. Mit freundlichen Grüßen gez. Niklas Kienitz gez. Jörg Frank CDU-Fraktionsgeschäftsführer GRÜNE-Fraktionsgeschäftsführer gez. Ulrich Breite FDP-Fraktionsgeschäftsführer
Beratungsverlauf (1)
Details
- Aktenzeichen
- AN/0262/2017
- Typ
- Gem. Änderungsantrag nach § 13 (Grüne)
- Datum
- 14.02.2017
- Erstellt
- 03.08.2017 00:27