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AN/0262/2017

SPD-Antrag „Mehr Sicherheit auf Kölner Straßen und Plätzen"

Gem. Änderungsantrag nach § 13 (Grüne) 14.02.2017

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 14.02.2017

Gem. Änderungsantrag nach § 13 (Grüne)

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Gem. Änderungsantrag nach § 13 (Grüne)

2875 Zeichen

CDU-Fraktion im Rat der Stadt Köln/ 
Fraktion Bündnis90/Die Grünen im Kölner Rat 
FDP-Fraktion im Rat der Stadt Köln 
 
 
An die 
Vorsitzende  
des Rates 
 
Frau Oberbürgermeisterin 
Henriette Reker 
 
 
 
 
Eingang beim Büro der Oberbürgermeisterin: 14.02.2017 
 
AN/0262/2017 
 
Änderungs- bzw. Zusatzantrag gem. § 13 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Rat 14.02.2017 
 
TOP 3.1.3: SPD-Antrag „Mehr Sicherheit auf Kölner Straßen und Plätzen – aus Fehlern 
lernen: städtische Security-Mitarbeiter fördern„ 
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
 
die Antragsstellenden bitten Sie, folgenden Änderungsantrag zum Antrag der SPD-Fraktion, 
AN/0212/2017 in die Tagesordnung des Rates am 14.02.2017 aufzunehmen: 
 
Der Beschlussvorschlag soll wie folgt ersetzt werden: 
 
1. Der Rat unterstützt die bereits in Beratung befindlichen Bestrebungen der Geschäfts-
führung und des Aufsichtsrats der Kölner Gesellschaft für Arbeits- und Berufsförde-
rung (KGAB), bestehende Tätigkeitsfeld auszudehnen und neue zu identifizieren. 
Dazu sind die Möglichkeiten der Inhouse-Fähigkeit sowie die verschiedenen Förder-
möglichkeiten der Agentur für Arbeit, des Landes und des Bundes zu nutzen.  
 
2. Mit dem Ratsbeschluss „kommunale Beschäftigungsförderung“ vom 17.11.2016 wur-
de die Verwaltung beauftragt, kurzfristig ein Maßnahmenprogramm mit Qualifizie-
rungs- und Beschäftigungsmöglichkeiten für Langzeitarbeitslose in Kooperation mit 
der Agentur für Arbeit und dem Jobcenter Köln aufzustellen und einen Umsetzungs-
vorschlag im 1. Quartal 2017 den zuständigen Ratsausschüssen vorzulegen. Dieser 
Ratsbeschluss ist auch für die zukünftige Ausrichtung der KGAB seitens der Verwal-
tung zu berücksichtigen. Über die zukünftige Ausrichtung der KGAB ist dem Aus-
schuss Soziales und Senioren und dem Finanzausschuss zu berichten. 
 
3. Die Verwaltung wird beauftragt, bei der Vergabe von Bewachungsdienstleistungen an 
private Dienstleister und vom Vertragspartner eingesetzte Subformen die Einhaltung 
bereits bestehender Vertragsverhältnisse präzise zu prüfen und die Möglichkeit von 
Vertragskündigungen bei Nichteinhaltung oder Verstößen gegen die vertraglich fest-
gelegten Regelungen ausdrücklich vorzusehen. Die Verwaltung soll prüfen, welche

- 2 - 
 
Sanktionsmöglichkeiten gegenüber Firmen, die gegen Vertragsregelungen versto-
ßen, rechtlich umsetzbar sind. 
 
4. Es ist sicherzustellen, dass auch die Subunternehmen von Auftragnehmern der Stadt 
Köln ausschließlich Personal einsetzen, das nach dem jeweils gültigen Tarifvertrag 
zur Regelung der Mindestlöhne für Sicherheitsdienstleistungen vergütet wird.  
 
 
 
 
Begründung:  
 
Erfolgt mündlich. 
 
 
 
Mit freundlichen Grüßen 
 
gez. Niklas Kienitz       gez. Jörg Frank  
CDU-Fraktionsgeschäftsführer     GRÜNE-Fraktionsgeschäftsführer  
 
gez. Ulrich Breite       
FDP-Fraktionsgeschäftsführer

Beratungsverlauf (1)

14.02.2017 Rat
Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/0262/2017
Typ
Gem. Änderungsantrag nach § 13 (Grüne)
Datum
14.02.2017
Erstellt
03.08.2017 00:27